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Das liefe auf ein Schaltnetzteil (oder korrekter gesagt: einen Gleichspannungswandler) hinaus. Aber die meisten für mobilen Betrieb ausgelegten Geräte mit 13,8 V Nennspannung kommen auch mit den 13V oder so, die ein Auto im Betrieb normalerweise hat, klar, wenn auch vielleicht nicht mit voller Ausgangsleistung. Wichtig ist dabei ein hinreichend dickes Stromkabel (auf dem ganzen Weg zur Batterie) damit nicht zuviel Spannung im Kabel verbraten wird, wodurch einerseits die verfügbare Spannung vermindert und andererseits schlimmstenfalls das Auto abgekokelt wird.
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Verschärfung des Waffenrechts u.a. wegen "Reichsbürger"
Proud NRA Member antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
In der Tat. Wenn man bei den Linken blödes Geschwätz genauso verfolgen würde wie bei den Rechten, dann müsste man wohl nicht bloß die Schulen mangels Lehrpersonal schließen. Man vergleiche nur einmal die Behauptungen der Reichis mit den Behauptungen der Antideutschen und Antiimperialisten, die ja beide, wenn auch aus leicht unterschiedlichen Gründen, auch die Bundesrepublik als illegitim und bloßes Vehikel von gewalttätigen Sonderinteressen betrachten und wohl doch der Tendenz nach eine größere Gewaltneigung haben. Von einem Typen mit nachgemachter Pickelhaube und Bismarckschnauzer geht wohl eigentlich doch die geringere Gefahr aus als vom Schwarzen Block. -
In manchen hart links dominierten Staaten ist das "amerikanische Waffenrecht" (das es so nicht gibt weil die Staaten sich sehr voneinander unterscheiden) kaum weniger schikanös als in Deutschland. Schau Dir mal ein kalifornisches "featureless AR" an, und wie man als Besitzer eines solchen mit einem Fuß schon im Knast ist, weil all Naselang ein neues technisch unbedeutendes Feature verboten wird. In New York ist ein Verbrechen, mehr als sieben Schuß in ein noch legales zehnschüssiges Magazin zu laden--einmal verzählt, und wenn man dabei erwischt wird und der Staatsanwalt nichts besseres zu tun hat, dann ist nicht nur eine langjährige Haftstrafe drin, sondern auch für den Rest des Lebens Schluß mit Waffenbesitz, Wahlrecht, Beschäftigung im öffentlichen Dienst, finanzieller Unterstützung für Unibesuch, usw. Die wären mit einem AR auf Sportschützenbedürfnis und Zehnermagazinen wohl besser dran als sie es heute sind. Der zweite Teil Deiner Aussage ist also wohl fragwürdig. Beim ersten ist das eher spekulativ, aber wir haben schon größere Kehrtwenden in der deutschen Politik gesehen. Nenne es von mir aus auch keine Amerikanisierung sondern eine Tschechifizierung oder eine Ösifizierung (oder politisch korrekter von mir aus Austrifizierung).
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Die meisten Leute würden das wohl als Periode zwischen Cruikshank und Heller festmachen, also 1875 bis 2008. In dieser Zeit was es mit der Willigkeit der Gerichte, eigentlich ziemlich offensichtlich verfassungswidrige Einschränkungen des Rechts auf Waffenbesitz zu kassieren, extrem mau, insbesondere mit der Willigkeit des Obersten Gerichtshofs, aber auch der anderen Bundesgerichte. Bemerkenswert dabei war auch die hundsmiserable handwerkliche Qualität der entsprechenden Urteile in dieser Zeit (der niedrigeren Gerichte, die nicht einfach einen Fall kommentarlos ablehnen können). Die fadenscheinigen Begründungen, mit denen Kläger abgewiesen wurden, waren nicht nur untereinander sondern oft auch innerhalb des selben Urteils logisch widersprüchlich, eine Argumentationspathologie wie man sie sonst eigentlich bloß aus sinnlosen Diskussionen mit Homöopathen und dergleichen kennt--jedes Scheinargument, und sei es noch so dünn, ist recht, um irgendwie das gewünschte Ergebnis zu bekommen. Z.B. wurden manchmal Waffen als nicht geschützt bezeichnet weil sie militärische Waffen seinen, manchmal aus dem umgekehrten Grund, weil sie für den Militärdienst nicht brauchbar seien.
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Wobei das mit der Miliz in der amerikanischen Verfassung auch nur eine präfatorische Klausel ist, die als solche nicht einklagbar ist. Das Milizsystem ist in der Schweiz und selbst in Deutschland (nämlich in Gestalt der freiwilligen Feuerwehr) eigentlich mehr in Schwung als in Amerika. Wahr ist natürlich, daß die Amerikaner eine positive Garantie des Waffenbesitzes in der Bundesverfassung und in den meisten Staatsverfassungen haben. Die war aber hundert Jahre lang politisch wertlos. Daß sie es heute nicht mehr ist liegt ganz wesentlich am politischen Engagement auf allen Ebenen, vom Kerl der im Waffenladen das Wechselgeld zum nächsten Dollar in die Sammelbüchse für die NRA schmeißt bis hin zu Juraprofessoren, die ihre Karriere für die Bearbeitung eines Themas aufgewendet und zum Teil geopfert haben, das weder Lehrstuhlrufe noch Einkommen verspricht. Wir haben wie Du selber angemerkt hast eines aus der Antike, das wesentlich älter ist, jedenfalls in den Traditionen, auf die es sich beruft. Was wohl stimmt, ist daß wir mehr Mist gebaut haben, durch den nicht nur schlechte sondern auch viele gute Traditionen zerstört wurden. Bis zum Urmist des zwanzigsten Jahrhunderts, dem ersten Weltkrieg, gab es in Württemberg übrigens auch eine verfassungsrechtliche Garantie des Waffenbesitzes die ähnlich wie in England über Jahrhunderte vom Parlament den Fürsten abgerungen wurde. Wir haben auch zweimal nacheinander eindeutige Erfahrungen mit dem Leviathan gemacht. Wem das nicht reicht, dem kann ich nicht mehr helfen. Vielleicht kann da ein Psychiater noch was machen, aber ich glaube eher nicht. Gerade der Hinweis darauf ist wichtig. Niemand schlägt im Ernst vor, individuelle Waffen abzuschaffen. Wie sollte das auch gehen? Eine Gruppe Friedensaktivisten geht von Haus zu Haus und Kaserne zu Kaserne, verteilt Blumen, und bittet die Leute, doch ihre Schwerter in Pflugscharen umzuschmieden? Die Frage ist nie, ob Waffen da sind, sondern in wessen Händen und ob monopolisiert oder weit verbreitet. Die Beobachtung, daß nahezu alle Morde mit Schußwaffen in der deutschen Geschichte staatlich organisiert waren, ist für die Beantwortung dieser Frage doch zumindest instruktiv.
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Man sollte natürlich auch tatsächlich sachkundig sein, aber das effiziente Vorbereiten von Prüfungen ist eine allgemein im Leben hilfreiche Fähigkeit...
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Scharfschützen: Der unsichtbare Feind - neue Schießanlage in Wildflecken
Proud NRA Member antwortete auf Mittelalter's Thema in Allgemein
Korrekter wohl in der Möglichkeit dazu, die man zur Anwendung bringen kann oder nicht, berechtigt oder unberechtigt. Die meisten großen Lehren der Sittlichkeit, ob religiös oder nicht, mißbillgen das soweit jedenfalls nicht sondern nur die unberechtigte Anwendung dieses Potentials. Im Übrigen trifft das genausogut auf unsere Waffen zu. Wir praktizieren ja als Spiel auch etwas, das sich kaum erklären ließen außer darin, daß es jedenfalls historisch ein eben spielerisches und insofern eingehegtes Einüben von Gewaltanwendung ist, eine Angewohnheit übrigens, die nicht nur unter Menschen weit verbreitet ist sondern sogar im Tierreich. Ich darf auch wo ich wohne ohne Verrenkungen Schußwaffen zum Zweck des Heimschutzes vorrätig halten und sie mit moderaten Verrenkungen auch durch die Gegend tragen. Die sind dann insoweit eindeutig Waffen und keine Sportgeräte. Ich kann darin nichts Illegitimes erkennen. Illegitim wäre, damit jemanden anzugreifen. Wohl wahr ist, daß sich erfahrungsgemäß militärisches Gewaltpotential leichter zum Mißbrauch bringen lässt als ziviles. In Deutschland vermutlich besonders, denn Bandenkriege sind bei uns glücklicherweise weitestgehend aus der Mode gekommen, aber das Bedürfnis nach Autoritäten ist in den Deutschen wohl recht fest verwurzelt (und in den betont Antiautoritären oft besonders). Aber daraus kann man auch schlecht folgern, gar keine kollektiven Mechanismen der Gewalt und die dazu nötigen Strukturen und Ausrüstung haben zu wollen.- 83 Antworten
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Schützenverein soll "bewaffneter Arm" von Pegida München sein
Proud NRA Member antwortete auf Iggy's Thema in Allgemein
Der Kicker in dem verlinken Artikel: -
Zumindest von seiner sauberen Frau heißt es doch, daß sie immer eine Browning in der Handtasche hatte. Insofern besteht da eine gewisse Kontinuität zum Bedürfnisprinzip für den Waffenschein in Deutschland heute.
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Schützenverein soll "bewaffneter Arm" von Pegida München sein
Proud NRA Member antwortete auf Iggy's Thema in Allgemein
Eher schwierig. Die Unfähigkeit, eine Versammlung im Zaum zu halten, ist an und für sich noch kein besonders starkes Indiz, daß einer mit Waffen Straftaten begehen würde. -
Die Idee von Freiheit, die "man" erst "gewährt" bekommen muß bevor man sie hat, ist eigentlich unserer FDGO fremd. Im Übrigen ist das Bedürfnisprinizip auch etwas wesentlich anderes als die Erfordernis einer Prüfung, die mit dem fraglichen Gegenstand zusammenhängt. Als Gegenbeispiel eines Hobbies mag z.B. der Amateurfunk dienen, wo das Privileg, die gemeinsame Ressource (daher wirklich ein Privileg) Frequenzspektrum zu nutzen und ohne Aufsicht anderer dazu Apparate zu bauen und Techniken zu entwickeln, zwar von einer Prüfung bezüglich der Fähigkeiten abhängig ist, aber nicht von einer Bewertung des Bedürfnisses.
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Das erinnert mich daran. Das ganze Leben ist bekanntlich in den Übersetzungen von Erika Fuchs zu finden. Ansonsten halte ich es aber lieber damit, daß Menschen- und Bürgerrechte unteilbar sind.
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Wie darf man das denn verstehen? Würdest Du es ohne das Gängelband der nächsten Zuverlässigkeitsüberprüfung in Berlin zum ersten Mai mal so richtig krachen lassen?
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Das ist das geilste Argument für ein schikanöses Waffenrecht, das ich je gehört habe!
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Wen auf den Stand mitnehmen ? Wen nicht ?
Proud NRA Member antwortete auf Sebastians's Thema in Allgemein
Also mit Anfängern mache ich es auch so, daß ich ihnen beibringe, daß jedenfalls zu Anfang der Karriere eine Waffe sichtbar leer übernommen wird. Auf diese Weise hat der Schütze erst einmal einen sicheren Gegenstand und kann den dann ohne Streß selber laden, was zum Umgang ja auch dazugehört. Für den Fall einer Funktionsstörung sage ich ihnen aber auch, die Waffe einfach weiter in Richtung Ziel zu halten, und ich werde sie dann übernehmen. -
Wen auf den Stand mitnehmen ? Wen nicht ?
Proud NRA Member antwortete auf Sebastians's Thema in Allgemein
Manchmal auch nicht (wo's erlaubt ist), und unter vernünftigen Menschen gibt das auch keinerlei Probleme. Auf meinem Stand dürfen Mitglieder 365 Tage im Jahr zu bestimmten Zeiten (grob: solange es Tag ist) schießen. Zu Zeiten, zu denen erfahrungsgemäß viel Betrieb ist machen Freiwillige Aufsicht, allerdings auch längst nicht eine Aufsicht pro abgetrenntem Stand. Letztes Wochenende war z.B. starker Regen knapp über dem Gefrierpunkt und dazu noch Sturm. Da heißt's dann: Nur die Harten komm'n in Garten. Jedenfalls war ich der Einzige, der unter diesen Bedingungen schießen üben wollte. Das stört auch keinen. Klar sollte ich mir dabei keinen Fehler erlauben, der dazu führt, daß ich medizinische Hilfe brauche aber nicht selber rufen kann, aber das ist beim Autofahren auf einer einsamen Landstraße auf dem Weg zum Stand auch nicht anders und das Gefahrenpotential ist mit dem Auto wohl größer. Mit mehr als tausend Mitgliedern (es ist ein großer Stand) gibt's mit dieser Methode eigentlich keine größeren Probleme. Ab und zu findet sich ein unerlaubtes Ziel (normal Coladosen, die wir wegen der scharfen Kanten der Reste nicht haben wollen) oder ein Heini ballert hundert Schuß Schrot weg und sammelt seine Plastikabfälle nicht ein, aber das ist auch das Schlimmste was vorfällt. -
Ich bin kein Anwalt, aber für meine Begriffe wäre die Verwarnung kein eigenständiger rechtlicher Vorgang. Klagen kann das Mitglied wenn es tatsächlich rausgeschmissen werden soll, was ja offenbar nicht im Raum steht. Man kann dem Mitglied auch gerne insofern entgegenkommen, das Statement des Anwalts mit zu den Akten zu geben, so daß man im Fall, daß einmal der Rausschmiß anstehen sollte, sich überlegen kann, wie schwer das wog und ob es gerechtfertigt war. Aber wenn man jeden Rüffel auf einem Schießstand justiziabel machen wollte, dann wäre ein geordneter Schießbetrieb einfach nicht möglich. Es ist auch ein normaler Vorgang, daß der Rüffel vom Vorstand nochmal deutlicher ausgesprochen wird wenn durch den Sicherheitsverstoß wesentliche Rechtsgüter, was auch das Lebens eines Hundes ist, in Gefahr gebracht wurden. Auch dabei ist ein geordneter Schießbetrieb kaum vorstellbar wenn die Feststellung eines schwereren Fehlverhaltens und die dringende Bitte, das abzustellen, gleich justiziabel wird. Als Mitglied sagt man da "mea culpa, es wird nicht wieder vorkommen," lässt es tatsächlich nicht wieder vorkommen, und gut ist.
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Briefe vom Anwalt oder tatsächlich ein Rechtsstreit, also eine Klage? Wenn das bloß eine Verwarnung war, daß weiß ich gar nicht, welchen Rechtsnachteil die eigentlich erlitten haben wollten, selbst wenn es eine vollkommen ungerechtfertigte Verwarnung gewesen wäre. Ohne erlittenen Nachteil in der Regel keine Klage. Eine Ausnahme wäre die Feststellungsklage, aber auch die muß sich auf ein konkretes Rechtsverhältnis richten. Ich würde deren Rechtsanwalt mitteilen, daß die Verwarnung erstens offensichtlich gerechtfertigt war, denn Bogenschießen auf Hunde ist in unserer Rechts- und Gesellschaftsordnung verboten, zweitens die Verwarnten daraus keinerlei Nachteil erlitten haben, es also keinen Streitgegenstand gibt, und drittens ich keine Zeit für weitere Korrespondenz mit ihm habe, es sei denn meine Korrespondenz würde ebensogut vergütet wie seine. Mit vorzüglicher Hochachtung, etc. etc.
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Schützenverein soll "bewaffneter Arm" von Pegida München sein
Proud NRA Member antwortete auf Iggy's Thema in Allgemein
Sicher, aber rechtstaatliche Regeln sind gerade für Leute gemacht, die jemand extrem unsympathisch findet, vielleicht sogar aus guten Gründen. Wenn ich z.B. weiß, daß jemand im Umfeld der Hells Angels aktiv ist (um eine Gruppe zu nehmen, die vermutlich hier keine Sympathisanten hat), dann will ich den nicht in meinem Bekanntenkreis haben. Aber Rechtstaat heißt, daß dem genausowenig ohne sehr guten Grund die Tür eingetreten werden darf wie mir. Und wenn diese Regel in bezug auf einen sehr unsympathischen Menschen fällt, dann hat sie auch auf mich keine beruhigende Wirkung mehr, denn daß mich jemand unsympathisch findet kann jederzeit passieren, ob mit oder ohne Grund. -
Schützenverein soll "bewaffneter Arm" von Pegida München sein
Proud NRA Member antwortete auf Iggy's Thema in Allgemein
Haben sie nach einer Sportordnung geschossen, brav ihre Termine dokumentiert und die Waffen nicht verbotenerweise spazierengeführt oder dergleichen? Solange das der Fall ist, darf man soweit ich weiß ebenso nackte Frauen im Kopf haben wie nackte Männer, "das Preppen", den Liedtext der Internationale, oder auch--und besonders am Thema--das Lied "Die Gedanken sind frei." Was man im Kopf hat ist noch nicht waffenrechtlich normiert. Ob man im Keller einen Lebensmittelvorrat hat auch nicht. Und wenn sie nicht sportlich geschossen haben, dann ist auch vollkommen egal ob sie Nakedeis, "das Preppen" oder sonstwas im Kopf hatten, dann haben sie halt kein Bedürfnis, was meines Wissens aber im Normalfall eher mit einem Brief als mit einem Hausbesuch geregelt wird. Woher kommt im Übrigen Deine Obsession mit dem "Preppen"? Bist Du mal beim THW gewesen und da rausgeflogen? Hat Dir ein THW-Kerl mit muskulöser Brust mal die Freundin ausgespannt? Im Artikel war doch eigentlich gar nicht die Rede davon, daß die irgendwie oder für irgendwas "gepreppt" haben sollen, sondern sie sollen demonstriert haben. -
Schützenverein soll "bewaffneter Arm" von Pegida München sein
Proud NRA Member antwortete auf Iggy's Thema in Allgemein
Nö, das gilt auch in Deutschland. So lange jemand im Rahmen einer Sportordnung sportschießt ist keine Gesinnungsprüfung vorgesehen, ob es ihm um olympische Weihen geht, um Spaß, um Fitness, um Hand/Augen-Koordination, um die politische Ansicht, daß der Bürger mit Waffen umgehen können sollte, darum, daß er sich wehren können will, oder was auch immer, so lange es nur nicht auf mißbräuchliche Verwendung hinausläuft. So eine Gesinnungsprüfung, ob jemand wirklich nur ein sportliches Interesse hat wäre gleichermaßen praktisch unmöglich und rechtstaatswidrig. Es gibt ja auch z.B. seit langem konfessionell gebundene Schützenvereine und dergleichen, so daß jedenfalls die Verquickung einer bestimmten Weltanschauung mit dem Schießsport kein Hindernis für das Bedürfnis sein kann. Diese Annahmen werden aber schon ziemlich starker Natur sein müssen. Als Beispiel, wenn auch nicht als vollständiger Katalog, mögen da die Sperrfristen für die Mitgliedschaft in verbotenen Organisationen dienen. Die bloße Ansicht, auch in kruder Form geäußert, daß eine bestimmte Religion nicht zu Deutschland passe oder daß illegal Eingewanderte zurückgeschickt werden sollten, wird da kaum reichen. Auch die Spezialklausel für Bestrebungen gegen die Völkerverständigung ist kaum eine Verpflichtung jede beliebige Migrationsbewegung gutzuheißen, denn sonst wäre ja schon die Aussage, daß man den Schengener Vertrag gutfinde gegen die Völkerverständigung gerichtet, ein offensichtlich absurdes Resultat. Es ist im Übrigen von der Rechtsordnung auch nicht vorgesehen, wenn's für die Unzuverlässigkeit mit sofortigem Vollzug der Konsequenzen nicht reicht einfach mal mit Durchsuchungsbeschluß auf einen Fischzug zu gehen weil sich bei irgendwem schon was finden wird. -
Schützenverein soll "bewaffneter Arm" von Pegida München sein
Proud NRA Member antwortete auf Iggy's Thema in Allgemein
Auch Waffenaffinität, egal wie jemand zu Merkels Einwanderungspolitik oder sonst etwas steht, ist eigentlich kein normales Ziel polizeilicher Ermittlungen. Waffenaffin sind wir wohl alle in diesem Forum, und daß es zumindest erhebliche Probleme mit der Zuwanderungspolitik gibt kann man ohne Probleme der Tageszeitung entnehmen. Wenn gegen die Jungs ein konkreter Tatverdacht wegen Begehung oder Planung schwerer Straftaten vorliegt, bitte, aber davon würde die Polizei vermutlich berichten. So wie's aussieht liegt aber nichts Großartiges vor als die legale Ausübung eines legalen und sogar speziell behördlich abgesegneten Sportes und unerwünschte, zum Teil sicher auch blöde, politische Ansichten. Das ist aber kein Grund für einen Hausbesuch. Man kann das natürlich auch vollkommen beliebig ausweiten. Wenn jemand Samstags schießt und Sonntags in die Kirche geht und sich gegen Abtreibungen ausspricht, vielleicht auch deutlich, kann man dem nicht ebenso gut ohne jeden Anhaltspunkt unterstellen, er übe für einen Angriff auf Ärzte, die Abtreibungen vornehmen? Oder einem Atomkraftgegner, er wolle schießen statt schottern, auch wenn er noch nie etwas gemacht hat, außer zu einer angemeldeten Demonstration zu gehen? Sent from my iPhone using Tapatalk -
Schützenverein soll "bewaffneter Arm" von Pegida München sein
Proud NRA Member antwortete auf Iggy's Thema in Allgemein
Was natürlich soweit nicht im geringsten verboten ist. Wenn man sich entweder aus Spaß oder aus einer real empfundenen Furcht üben möchte, dann darf man aus diesem Grund genauso gut Dauerlauf oder Apnoe-Tauchen üben wie man aus diesem Grund schießen darf. Genauso darf man, um ein anderes lizenzpflichtiges Beispiel zu nehmen, Funkamateur werden und regelmäßig den Einsatz dem Amateurfunks im Katastrophenfall üben, öfters übrigens auch in Zusammenarbeit und mit Unterstützung staatlicher und halbstaatlicher Stellen. Eine Gewissensprüfung bezüglich der Einschätzung der Stabilität unserer Gesellschaft gegenüber z.B. Stomausfall sieht das Gesetz für den Status als Sportschütze nicht vor. Was will man bei einem Prepper im Übrigen auch mit einer Hausdurchsuchung erreichen? Sollen da Wasser- und Lebensmittelvorräte gefunden werden? Aus denen ergibt sich dann was? -
Schützenverein soll "bewaffneter Arm" von Pegida München sein
Proud NRA Member antwortete auf Iggy's Thema in Allgemein
Jo, und die zwei Erichs hatten die Sorge, daß die Leute möglicherweise einen falschen Klassenstandpunkt hätten... -
Schützenverein soll "bewaffneter Arm" von Pegida München sein
Proud NRA Member antwortete auf Iggy's Thema in Allgemein
Sind dann auch Schützenvereine auf dem bayerischen Land die bewaffneten Arme der CSU oder der freiwilligen Feuerwehr? Personalüberschneidungen dürften da erheblich sein. Es wird sich bestimmt auch der eine oder andere Verein im Ruhrpott finden, wo die Hälfte bei den Sozen ist, und sei es nur weil der Opa auch schon dabei war. Und dann gibt es ja auch noch die konfessionell gebundenen Schützenvereine (bei denen sich dann die Leute aufregen, daß man als Moslem nicht Schützenkönig werden kann). Sind die der bewaffnete Arm des Ultramontanismus? Mag sein, daß da etwas vorliegt was im verlinkten Zeitungsartikel nicht genant wurde. Wenn es sich wirklich nur um ein nicht verbotenes (und auch ohne schwerwiegende Gründe nicht zu verbietendes) politisches Engagement handelt, egal ob irregeleitet oder nicht, dann ist das nicht als eine Einschüchterung wegen politischer Ansichten. Besonders gut in diesem Zusammenhang ist das Bild im Artikel, bei dem auf dem Poster ja immerhin als Erstes die Gewaltfreiheit als Ziel genannt wird. Das haben natürlich auch die Grünen behauptet und trotzdem in Teilen der Partei weiter geschottert und Pflastersteine geworfen, aber Gewaltpropaganda ist es wohl kaum.