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  1. Mit dem Grundgesetz und seiner Schwammigkeit gerade da, wo es drauf ankommt, ist das da so eine Sache. Beim genannten Artikel selber würde Abschnitt (2) wenn man ihn für sich alleine liest für alle Durchsuchungen gelten, aber er kann sich natürlich auch--sprachlich schlampig--nur auf den in Abschnitt (1) geschützten Bereich, die Wohnung, beziehen. Andererseits ist das geschützte Gut ja ein Ausfluß aus Art. 1 (1) und bei einer Durchsuchung der Person kommt auch noch Art. 2 (2) in Betracht. Man sollte insofern eigentlich so doer so davon ausgehen, daß man für das, was man in seiner gerade getragenen Kleidung vor neugiereigen Blicken verbirgt, einen grob vergleichbaren Schutz erwarten kann wie für den Inhalt der Wohnung oder eines Briefumschlags zumal ja auch jedenfalls von manchen Menschen schon Befummeln und/oder Entkleiden vor anderen auf Befehl als erheblicher Eingriff in die Menschenwürde empfunden wird--zur Zeit des Inkrafttretens des Grundgesetzes vermutlich mehr als heute. Insgesamt ist die Lage wohl durchwachen. Einerseits wird wohl kaum ein Richter oder Juraprof die Chuzpe haben, zu behaupten, das Grundgesetz setze der Durchsuchung von Personen keine Schranken; andererseits aber sind manche Polizeiaufgabengesetze an dieser Schrankenlosigkeit nahe dran, und das finden sie auch wieder OK. Es würde einem ein Gericht vermutlich also erklären, daß man im Grunde einigermaßen Recht habe, jedenfalls die Schutzrechte aus dem Grundgesetz schon auch Schutz vor grundloser Durchsuchung einschließen, daß aber nach sorgfältiger Interessenabwägung die Interessen der öffentlichen Sicherheit überwögen.
  2. Grundgesetz schtonk! In 13(2) heißt es nämlich: Das verträgt sich ganz offensichtlich nicht mit Begrapschen ohne Anlaß, "Allgemeinverfügung" hin oder her. Es gibt zwar, weil alles im Grundgesetz eher windelweich ist, auch noch 13(7), aber das wird man kaum so verstehen können, daß Durchsuchungen ohne jeden Anlaß erlaubt sind, nur weil jemand durch eine Innenstadt durch will, da etwas erledigen will, oder gar da wohnt.
  3. Bei den Amis ist die Addition zwar unter gewissen Umständen möglich (das wird so gedacht, daß je nach Umständen und rechtlichen Feinheiten mehrere Strafen entweder nacheinander oder aber--günstiger--gleichzeitig abgesessen werden können.) In der Praxis kriegen die aber oft eine Kuscheljustiz hin, die sich mit der deutschen messen kann: Über das Instrument des plea bargain (auf neudeutsch: "Deal") werden einfach z.B. die Vorwürfe bezüglich des Schießens auf andere Leute gar nicht angeklagt sonder nur noch der leichter zu beweisende und milder zu bestrafende Besitz durch einen Vorbestraften. So ist es möglich, daß innerhalb von fünf Jahren die gleiche Person dreimal wegen Schießereien in den Knast ein- und wieder ausfährt, bisweilen mit keinen zwei Wochen zwischen Entlassung und nächster Bandenschießerei. Die höheren theoretischen Strafmaße sorgen dafür, daß es gelegentlich jemanden mit dem Strafmaß sehr hart trifft, aber der muß dann schon sehr Pech oder die Justiz besonders geärgert haben, oder aber ein sonst untätiger Staatsanwalt oder Richter stehen zur Wiederwahl an. Andererseits kann einem das in Deutschland auch passieren, z.B. wenn man wegen eigentlich kleiner Vorwürfe ohne konkrete Entlassungsperspektive im Bezirkskrankenhaus landet, das vermutlich nicht weniger belastend ist als Knast, insbesondere wenn man gar nicht verrückt ist. Die Zwangseinweisung ist bei den Amis wiederum sehr schwierig; ein Grund, warum sich Leute, die eigentlich zum Psychiater gehören, da aber nicht hinwollen, dann im Knast wiederfinden.
  4. Im Prinzip ist gleiches Recht für alle--insbesondere unabhängig vom Besitz besonderer Mützen--eine gute Sache. Allerdings habe ich schwer den Verdacht, daß diese Regel nur für die armen Säue gilt, die schon im Dienst den Kopf hinhalten müssen, und nicht für die hohen Tiere, die vermutlich weiterhin Bescheinigungen bzw. Scheine bekommen, bei hinreichender Tierhöhe auch Personenschutz.
  5. Seit es bei uns Waffenscheine gibt bei mir nicht mehr. Das ist aber eine etwas andere Situation als in Deutschland. Bei uns sind die Regeln für Waffenscheine--um die ganzen linken Weiß-Nichts zu beruhigen--so gefasst, daß die Aufbewahrung der geladenen Waffe in der Mittelkonsole während man wo ist nicht nur erlaubt sondern effektiv vorgeschrieben ist (natürlich nicht wörtlich, aber anders kann man das Gesetz kaum einhalten). Wenn wir jetzt sagen, daß 1% der Autos entsprechend bestückt sind, dann will ich jemandem, der nicht einfach im Geschäft kaufen kann, nicht unbedingt einen Wink mit dem Zaunpfahl geben, wo sich das Öffnen lohnt. Dieser Gedankengang überträgt sich aber so nicht auf Deutschland. Deswegen ist bei mir nur ein Aufkleber meiner Uni drauf, und es gibt bei uns besondere Nummernschilder für Funkamateure mit dem Rufzeichen als Kennzeichen.
  6. Da fangen die meisten ballistischen Absehen für .223 erst an. Du stellst die Hauptmarkierung auf 50/200 Yard ein. Für 100 Yard merkst Du Dir dann, daß das rund 2 cm höher trifft, was meist wenig relevant ist. Dann gibt's im Absehen Markierungen für 300, 400, 500 und 600.
  7. Stehen Dir (auf den Matches oder zum Üben) Distanzen über 200 oder 250 Meter zur Verfügung? (Ich unterstelle jetzt mal, daß .223 geschossen werden soll.) Wenn nicht, dann sind die Haltepunkte offensichtlich nutzlos. Strike Eagle ist nicht schlecht. Das war mein erstes. Inzwischen hat meine Wettbewerbskanone (mit der ich gleich rausfahre, zum Match im Schneegestöber) ein Razor 1-6 drauf, aber das ist außerhalb Deiner Preisklasse. Beim Strike Eagle ist der Augenabstand etwas weniger flexibel und das Absehen wenig durchdacht, aber insgesamt ist es ein schöner Gucker fürs Geld, jedenfalls zum Preis in Amerika. Wenn damit auch Präzisionsdisziplinen geplant sind könnte das Absehen suboptimal sein.
  8. Unter dem amerikanischen Rechtssystem würde mir da am ehesten der Systemkasten in den Sinn kommen, der die Seriennummer trägt und als einziges Teil Erwerbsbeschränkungen unterliegt--den Rest kann man sich ohne weitere Nachweise einfach schicken lassen. Das würde man aber wohl eher als "Receiver" denn als "nacktes Gewehr" bezeichnen. Das "nackte Gewehr" könnte dann also vielleicht der Systemkasten, der Lauf und der Verschluß sein, so daß man sich selber Abzugsgruppe und Schaft dranmachen kann. Ich wüsste aber nicht, daß das von Ruger so vertrieben würde. Von Volquartsen schon, aber da kostet der (tatsächlich sehr schön gefräste, aber ob's der Präzision hilft?) Receiver schon so viel wie sonst ein ganzes Gewehr.
  9. Bei derartig weitgefasstem Verständnis der Aufsichtspflicht wäre die Beaufsichtigung von Wiederladern wohl unmöglich...
  10. Bei uns ist es so geregelt, daß man zum Schießen über 200 Yard eine Zertifikation des Vereins braucht. Das ist keine große Sache--man muß auf unserer 600-Yard Bahn erklären, wie man seine Korrektur gegenüber dem Haltepunkt für 100 Yard oder worauf auch immer man eingeschossen ist ermittelt, und dann vorführen, daß das funktioniert. Um eine Bewertung der sportlichen Leistung geht es nicht; derjenige, der die Prüfung abnimmt, hilft nötigenfalls auch als Spotter, und schließlich war jeder mal Anfänger. Aber ein Stück hinter dem mächtigen Wall gibt es Häuser, und da wollen wir halt wissen, daß die Kandidaten immerhin so grob treffen, daß nichts entweder direkt oder als Bodenabpraller über den Wall gehen kann. Das funktioniert soweit eigentlich sehr gut.
  11. Darin liegt aber wohl gerade der Sinn. Es wird ja von denen, die derartigen Schwachsinn verteidigen, gelegentlich angeführt, daß Du und ich nicht anlaßlos durchsucht werden und im Zweifel auch den sozialadäquaten Zweck oder die angemessene Verpackung anerkannt bekämen, man aber eine Handhabe wolle, mit der man zweifelhaften Gestalten flexibel beikommen könne. Mag ja sein, daß das (noch!) weitgehend so gehandhabt wird. Aber mit diesem Argument ist schon der Zweck zugegeben, sowohl die Abwehrrechte gegenüber unbegründeter Durchsuchung wie auch das Bestimmtheitsgebot, also zwei fundamentale Regeln des Rechtstaats, zu schottern. Vom eigentlich auch zum Rechtstaat gehörenden Recht auf Selbstverteidigung gar nicht zu reden (denn das wird schon seit einiger Zeit nur noch in der Ausübung auch nur formal anerkannt, nicht aber im Bereithalten entsprechender Gegenstände, und selbst die Übung mit bloßen Händen soll irgendwie als anrüchig gelten). Die Unbestimmtheit und Praxisferne ist also nicht Auswuchs gutgemeinter Versuche sondern gerade Sinn und Zweck der Sache.
  12. Jo, es hat sich schon immer als gute Idee erwiesen, den Rechtstaat zu schottern und sich darauf zu verlassen, dann man zu denen gehöre, die über dem Gesetz stehen...
  13. Darn...ich hatte jetzt "Schießleiter" aus dem Kontext als deutschen Begriff für eine Vorgabe der Schußreihenfolge interpretiert. Die gibt es bei USPSA bei manchen Classifiers, eben mit dem Procedural als Strafe wenn man sich nicht dran hält.
  14. Und wenn es sie doch gibt (bestimmte Classifier, jedenfalls bei USPSA) dann wird das über Strafpunkte für die falsche Reihenfolge des Beschießens geregelt und nicht über die Trefferaufnahme.
  15. Die ist wohl auch irgendwie in Trachtenphantasien steckengeblieben, oder erscheinen jedenfalls nach außen so. Ein Staat von der Größe Bayern kann heute nicht wirklich unabhängig sein (und war es auch früher nicht--da gab es allerlei Subsidienverträge und Allianzen mit Großmächten, die auch nicht unbedingt glücklicher machten als die EU). Wohl aber könnte man sich deutlicher darauf besinnen, zu erklären, daß ja eigentlich die EU auf die vollkommen richtigen Prinzipen gegründet ist, insbesondere das der Subsidiarität (z.B. Art. 5, EUV), man diese allerdings auch zum großen gegenseitigen Nutzen umsetzen und respektieren sollte.
  16. Die beiden offensichtlichen Fragen stellt sie aber nicht. Erstens: Wenn einem die Polizei schon raten muß, sich "nicht wehrlos zu machen", folgt daraus dann nicht im Umkehrschluß, daß man sich als unbescholtener Bürger wehrhaft machen dürfen sollte ohne gleich Strafverfolgung oder verwaltungsrechtliche Nachteile befürchten zu müssen? Zweitens: Die Leute finden es eigentlich ganz nett, in Condition White statt Condition Yellow oder drüber rumzulaufen und auch mal einen oder mehrere zu heben. Was genau sind die Ursachen, warum das von zehn Jahren recht problemlos ging und man heute besser wehrhaft sein sollte?
  17. Er ist doch auch stolzer Helvetier...
  18. Bei mir braucht's zwar einen Verein (rechtlich eine Aktiengesellschaft weil Vereine unbekannt sind, aber eben im Besitz der Mitglieder und von deren Arbeitsleistung abhängig und nicht auf Gewinnerzielung aus, also ein Verein), aber schießen kann man so ziemlich alles, sogar Kanonen auf Lafetten, was auch ein paar Mitglieder machen. Es ist ein offener Stand, oder vielmehr eine Vielzahl von abgetrennten offenen Ständen mit hinreichend robusten Erdwällen. Blenden oder dergleichen haben wir nicht, aber wir verlangen für Schießen aus dem Holster, Schießen über 200 Meter und für Artillerie eine Zertifikation (womit Gäste das nicht machen dürfen, außer beaufsichtigt bei Matches, aber wir sind ja auch für die Mitglieder da und nicht für die Gäste). Zu erfahrungsgemäß betriebsamen Zeiten machen Freiwillige (lockere) Aufsicht, sonst halt nicht. Sachlich und technisch gesehen geht's also schon wenn man wo hinreichend Platz und Land findet, und mein Stand liegt doch näher als Mittelerde. Trotzdem--auch bei mir sind das Mitgliedsbeiträge in einer Höhe, wo bei vergleichbaren Beträgen in diesem Forum schon geschimpft wurde wie die Rohrspatzen, und anderthalb Stunden Anfahrt, auch bei amerikanischen Landverhältnissen, und ich bin damit auch in einer ziemlich privilegierten Situation--die meisten Vereine und Stände hier geben das nicht entfernt her, die Kommerzstände aus offensichtlichen Gründen erst recht nicht. Außer den rechtlichen Unterschieden kommt es also ganz allgemein gehalten halt darauf an, eine hinreichende Anzahl von Leuten zu haben, die das überhaupt machen wollen und bereit sind, sich dafür mit Mitgliedsbeiträgen und regelmäßiger Arbeit entsprechend einzubringen.
  19. Tja, wenn die EU mit ihren Richtlinien zur angeblichen Erleichterung des Waffenhandels wirklich das bezwecken wollte, was sie zur Rechtfertigung der Richtlinien als Ziel angibt, dann wäre in der Tat eine Richtlinie sinnvoll, nach der zum Transit von einem Ort, an dem eine Waffe erlaubt ist, zu einem anderen Ort, an dem sie auch erlaubt ist, der Transport durch andere EU-Länder ebenfalls erlaubt ist wenn gewisse Voraussetzungen eingehalten werden, z.B. nicht zugriffsbereit verpackt und gegebenenfalls ungeladen. Das wäre sinnvoll und ohne Frage im Zuständigkeitsbereich der EU. Allerdings wäre es natürlich auch im Sinne der Bürger und damit eher ungern gesehen.
  20. Warum denn? Die anerkannte Sportordnung spricht ja eher für die Gemeinnützigkeit, da der sportliche Charakter sogar von allerhöchst-gnädiger Stelle geprüft und abgesegnet wurde. Das hindert den Amtsschimmel (eigentlich im klaren Widerspruch zur Gesetzeslage) aber nicht am Zutreten. Warum sollte dann das ganze ohne Sportordnung für denselben Amtsschimmel kein Problem sein?
  21. Da gibt es auf manchen Kommerzschießständen in Amerika die drastische (und in der Praxis dann natürlich auch nicht so umgesetzte) Formulierung: Du zielst nicht auf mich, dann ziele ich auch nicht auf Dich. Manchen Leuten muß man es vielleicht etwas deutlicher sagen...
  22. Wenn man etwas treffen will ist das ja ohne Frage richtig...es sollten halt nicht die Schützenkameraden sein, auch nicht eine unbestimmte Richtung, und idealerweise auch nicht die Einrichtung.
  23. Die Waffe soll doch zum Sportschießen verwendet werden. Das ist offensichtlich ein anderer Sachverhalt als eine Herstellung aus Liebhaberei sondern dient, so sehe ich das jedenfalls, der sportlichen Leistungssteigerung, die ja ein anerkanntes Bedürfnis ist. Die Vorschrift definiert "Liebhaberei" nicht weiter, aber ich würde das so verstehen, daß bei "Liebhaberei" die Liebhaberei der Waffenherstellung selber gilt und deren Motivation ist, während es dem TE ja um die Erstellung einer Sportwaffe geht. Sachlich betrachtet ist das jedenfalls nicht unüblich und auch eine sinnvolle Motivation. Ich habe mir--ohne dafür einer Erlaubnis zu bedürfen, glücklicherweise--z.B. letzten Winter ein Schnellschieß-AR aus Teilen gebaut weil exakt das, was ich mir vorgestellt hatte, eben nicht auf dem Markt zu erhalten war. Läuft auch wie eine Eins und hat meine sportliche Leistung ohne Frage gesteigert. In meinem Fall wurde die Motivation für die Herstellung natürlich von niemandem überprüft, aber wenn ein unbefangener Beobachter sich ein Urteil bilden würde, warum ich diese Waffe hergestellt habe, dann würde er ohne Frage zu dem Ergebnis kommen, daß ich meine Resultate in bestimmten Wettbewerben, zu denen ich regelmäßig gehe, etwas verbessern wollte. Er könnte unschwer erkennen, daß die Waffe durch und durch als Wettbewerbswaffe für genau diese von mir besuchten Wettbewerbe konzipiert und gebaut ist. (Rechtlich war das bei mir noch nicht mal eine Waffenherstellung weil der--natürlich gekaufte--nackte Lower Receiver bei uns rechtlich die Waffe ist, so daß ich aus juristischer Sicht lediglich unbedeutende Zubehörteile wie einen Verschluß und und einen Lauf installiert habe--aber auch die Herstellung des Lower wäre rechtlich kein Problem gewesen, praktisch natürlich nicht unbedingt sinnvoll.) Liebhaberei wäre hingegen wenn ich mir z.B. einen schön gravierten Vorderladerpuster bauen würde, obwohl ich noch bei keinem einzigen Vorderladerwettbewerb war. Die deutsche Verwaltungsvorschrift gibt für derartigen Selbstbau zur Leistungssteigerung keine eindeutige Handhabe in die eine oder andere Richtung, läßt aber jedenfalls die Interpretation, daß das genehmigt werden kann und soll ohne Weiteres zu.
  24. Kann man doch alles in geordneten Wettbewerben ebenfalls unterbringen... Die Sache mit dem Schießen im Hechtsprung ist aber so eine Sache. Wer's kann spart sich auf ein nahes, aber verdecktes Ziel etwas Zeit. Wer's (diesmal oder allgemein) nicht kann verfehlt ohne es zu merken oder legt sich mitsamt Waffe auf die Schnauze und fährt heim.
  25. Weil beim Wandern an sich, jedenfalls bei einer kurzen und wohnungsnahen Wanderung, die andere Leute als "Gassigehen" bezeichnen, nicht ganz offensichtlich ist, welchem Zweck ein Messer dabei dienen soll. Wenn die Wanderung dergestalt ist, daß eine Mahlzeit, und sei es nur das Essen eines Apfels (der dann aber auch vorhanden sein sollte), eingeplant ist, oder gar so, daß man möglicherweise im Notfall Seile durchschneiden muß, sieht es natürlich anders aus. Mir brauchst Du nicht zu erklären, daß das Gesetz der Intention nach schändlich und der Umsetzung nach hirnrissig ist, aber es ist eben da. Deshalb ist die Frage dann eben, was einem hoffentlich ein Cop und schlimmstenfalls ein Staatsanwalt oder Richter als sozial anerkannten Zweck abkauft, und das Messer als Gehhilfe zum Wandern wird da wohl eher nicht darunterfallen.
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