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Proud NRA Member

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  1. Das sieht bestimmt manch einer, der sich von den Lärmemissionen oder der schlichten Existenz des Schießsports gestört fühlt (man weiß ja, Sport ist Mord) genauso, wenn sie das bei einem Sportschützen machen, dem man irgend einen Verstoß gegen irgend eine seltsame Vorschrift anlasten oder andichten kann. In vernünftigen (also: meinen) Begriffen handelt es sich bei dem von Dir Beschriebenen erstmal um eine nicht allzu intensive Ruhestörung. Die könnte man, würde man sie als solche sehen, auch erstmal im pflichtgemäßen Ermessen dadurch lösen, daß man halt ausrichtet, jemand würde sich am Lärm stören, und man möge den bitte zukünftig vermeiden. Ich wohne hier in einer Gegend mit ziemlich vielen Studenten, und ansonsten hauptsächlich Einfamilienhäuser der oberen Mittelschicht. Die Stadt ist nach dem Gründer der Universität benannt und war vorher Prärie. Es wusste also absolut jeder, der sich hier ein Haus gekauft hat, daß eine Uni neben seinem Haus ist. Und trotzdem gibt's allerlei griesgrämige Gestalten, die Samstag nacht schon bei offenem Fenster drauf waren, die Polizei wegen Ruhestörung rufen zu können.
  2. Da gibt's viele Dinge, die zusammenkommen. Je nach Winkel hat die Kugel unterschiedlich lang zu fliegen, kann sich oben umdrehen oder nicht, was dann den ballistischen Koeffizienten wesentlich verändert, kann dann ins Taumeln kommen oder nicht, usw. Wenn man dann noch die Zufälle der Endballistik berücksichtigt, wo ja auch eine Kugel im Direktflug alles mögliche machen kann oder auch nicht, dann ist das schon plausibel. Bismarck hat bei dem Attentat von Cohen-Blind bekanntermaßen fünf Revolverschüsse abbekommen und war trotzdem noch in der Lage, sich zu wehen und dann auch einfach nach Hause zu laufen (was sicher keine sehr weise Entscheidung ist). Andere sterben von einer einer aus der Luft fallenden Kugel oder einer .22.
  3. Dieser Vergleich dürfte Dir helfen, zu sehen, was auf dem Markt ist. Ich persönlich habe den Precision Armament M4-72. Das Ding ist genauso, wie der Test es darstellt. Enorm effektiv, dabei aber auch brutal laut, je nach Munition ist das Mündungsfeuer zur Seite beeindruckend, Du hast bei jedem Schuß eine heiße Gaswolke im Gesicht, und wenn man liegend auf Staub schießt sind die aufgewirbelten Staubwolken eine Schau. Wenn Du aus dem Stehen oder Laufen schnell und vorwiegend zwei Schuß auf jeweils ein Ziel ballern willst und Dir asoziale Lautstärke egal ist dürfte es kaum Besseres geben, insbesondere innerhalb der von den meisten 3Gun-Regelwerke für die Tac Ops-Division zugelassenen Dimensionen. Wenn Du eher nicht so auf asoziale Lautstärke stehst, möglicherweise drinnen geschossen werden soll, oder die Bremsenwirkung nicht entscheidend ist, dann eher nicht. Bei anderen Bremsen und Kompensatoren dürfte sich das nicht groß anders verhalten.
  4. Nein, nein, bei Notwehr darf er auch. Die ist nämlich ein Rechtfertigungsgrund. Wenn ein solcher vorliegt, dann ist das kein Unrecht und kein Delikt. Ein anderer Fall wäre z.B. ein Notwehrexzess wegen Furcht. Dann würde des nicht mehr als Notwehr gelten, kann aber trotzdem straflos bleiben. In diesem Fall darf der Notwehrexzess Begehende nicht, wird aber auch nicht bestraft, denn es liegt ein Entschuldigungsgrund vor.
  5. Wobei das, worüber die Kanzlerin sich aufgeregt hat, mir wirklich nicht als besonders anstößig erscheint. Wenn hohe Regierungsfunktionäre relativ leicht abhörbare Kommunikationsmethoden verwenden, dann sollten sie davon ausgehen, daß da jemand mithört. Mit Glück bloß ein Geheimdienst, der lediglich unter Verschluß gehaltene Berichte verfertigt, und nicht jemand, der die peinlichsten Stellen brühwarm ins Netz stellt. Das dürfte der BND bei ausländischen Kommunikationen auch machen wo er es kann. In der Fernsehserie The West Wing gab es da mal eine Episode, wo der Chief of Staff des Präsidenten auf einer nicht abhörsicheren Telephonleitung einen Witz gleich noch sicherheitshalber für die Mithörenden, die keine Muttersprachler sind, erklärt. Der Skandal liegt eher in der massenhaften Überwachung von völlig alltäglichem Datenverkehr. Da ist schon durch die Dimensionen der Mißbrauch vorprogrammiert. Wenn man mit den Daten etwas machen will, dann braucht man Leute, die sie auswerten. Sei es nur das eine Millionstel der abgefischten Daten, das ein Algorithmus als das interessanteste markiert hat, dann braucht man da so viele Leute, davon garantiert einige wenig vertrauenswürdige, psychisch seltsame, usw., daß selbst mit den besten Absichten und Vorkehrungen der Mißbrauch vollkommen vorprogrammiert ist. Bekannt wurde ja die Bradley/Chelsey Manning Geschichte, bei der im Gegensatz zu Snowden auch nicht eine irgendwie rationale Auswahl der herausgegebenen Daten im Hinblick auf einen gefühlten oder tatsächliche Skandal vorlag, sondern die ihr Handeln auch selber mit der Unzufriedenheit über ihr Geschlecht erklärt hat. Wie groß wird wohl die Anzahl der Fälle sein, in denen Datenklau aus irgendwelchen persönlichen Motiven nicht herausgekommen ist, weil der Klauende nicht selber an die Öffentlichkeit gegangen ist?
  6. Für eine Heimschutzwaffe scheint mir das durchaus sinnvoll (wobei da bei hinreichender Sicherheit im Umgang auch unterladen eine ordentliche Möglichkeit sein kann). Bei einer Tragewaffe kann man sich auch auf den Standpunkt stellen, daß geladen in den Schrank sowohl praktischer als auch sicherer ist als jedesmal dran rumzupfriemeln. Wenn man z.B. ein Taschenholster nutzt, dann kann man einfach die ganze Einheit Holster plus Waffe von der Tasche in den Schrank verfrachten. Bei einer rein für Sport, Jagd oder Sammeln verwendeten Waffe stellt sich die Frage natürlich eher nicht. Andersrum gesagt: Meinen Wasserfeuerlöscher bewahre ich doch auch unter Druck auf, und das obwohl ich einen passenden Kompressor habe, mit dem ich ihn erst bei Bedarf aufpumpen könnte.
  7. Eher nicht, denn in der Praxis ist die allgemeine Handlungsfreiheit dahin gehend entkernt, daß zwar tatsächlich nahezu alles unter ihren Schutzbereich fällt, aber vom Gesetzgeber nach seinem Belieben geregelt werden darf. Exemplarisch dafür ist die Recht auf Rausch-Entscheidung des Verfassungsgerichts von 1994. Einerseits fällt der Wunsch des Bürgers, sich mit dem Kraut seiner Wahl zu berauschen, offensichtlich zunächst einmal unter den Schutzbereich von Art. 2. Das findet seine Schranken aber in der verfassungsmäßigen Ordnung, und darunter wiederum versteht das Gericht keineswegs nur die im Grundgesetz normierten Entscheidungen, sondern alle formal rechtmäßig ergangenen Vorschriften überhaupt: Also, geschützt ist das Recht auf Ballern oder auch das Recht auf Schutz von Leben und Freiheit von Art. 2 eigentlich schon, aber der Gesetzgeber oder auch der Verwaltungsapparat dürfen es eben einschränken oder abschaffen. In der Rechtspraxis ist dieser Artikel daher nicht viel mehr wert als ein Grundrecht, mit Muskelkraft zum Mond zu fliegen, so man denn stark genug ist. Man kann sich natürlich auch die Frage stellen, ob es ein allgemeines Grundrecht auf Handlungsfreiheit als einklagbare Norm überhaupt geben kann, oder ob damit nicht absolut alle Gesetze, die ja notwendigerweise irgendeine Handlungsfreiheit einschränken, dem beliebigen Gutdünken der Richter statt der Entscheidung von gewählten Abgeordneten unterstellt würden.
  8. Das ist soweit eigentlich nicht verwerflich und sogar richtig. Schon die Präambel der Grundgesetzes mit dem Bezug auf die Verantwortung des deutschen Volkes vor Gott und den Menschen geht ja davon aus, daß es ein gottgegebenes Naturrecht gebe, dem man Folge zu leisten hat, auch wenn der Vorgesetzte das Gegenteil davon (im Fall der damaligen frischen und schlechten Erinnerungen z.B. Angriffskrieg und Völkermord) befiehlt, auch wenn das so in irgendeinem Gesetzblatt steht. Wenn sich allerdings die jeweiligen Vorstellungen, was dieses Naturrecht beinhalte, fundamental widersprechen, dann wird sich kaum vermeiden lassen, daß man sich entweder trennt oder es kracht.
  9. Es fängt schon bei der Sprachregelung an. Wenn man für alles und jenes eine "Ausnahmebewilligung" braucht und sie anfänglich vielleicht sogar leicht bekommt, dann wird doch dem Amtsschimmel früher oder später einfallen, daß die Ausnahme nicht die Regel ist. Genau da ist das Grundübel des deutschen Waffenrechts: Die Regel ist das Verbot, und als Ausnahme gibt's die Erlaubnis. Damit wurden die Leute schon so gut erzogen, daß sie rein vorsorglich untertänigst buckeln. Die korrekte Einrichtung ist natürlich das Gegenteil: Daß man etwas darf ist die Regel, und die Ausnahmen sind katalogisiert (z.B. keine gefährlichen Waffen wenn man ernsthaft kriminell oder verrückt ist). Wie man etwas nennt, mag unbedeutend wirken, ist es aber nicht, denn über hinreichende Zeiträume formt es das Denken.
  10. Warum schreiben die nicht gleich: "Hör mal zu, Kleines, mach keinen Unsinn. Wenn Du tust, was er von Dir verlangt, dann tut er (mit Glück) nichts, was er nicht beabsichtigt hat." ?
  11. Um Deine Frage zu beantworten: Die legalen (und übrigens genauso die nicht angemeldeten) Waffen von unbescholtenen Bürgern sind ein unerträglicher Eingriff in die Arbeitssicherheit von Schwerkriminellen aller Art. Stell Dir mal vor, Du wärst bei der Berufsgenossenschaft für Diktatoren, Gewaltpsychopathen, Raubmörder und Amoker...
  12. Da ist dann aber zu offensichtlich, daß das ganze eine reine Schikane ist, was es natürlich so oder so ist. Die Geschichte mit der Terrorismusbekämpfung lässt sich jedenfalls noch schlechter erzählen, wenn man die Magazine ganz einfach kaufen kann.
  13. Nun, wenn Du auf Funktionssicherheit keinen großen Wert legst, kannst Du bei nahezu jedem dieser verschweißten Magazine bei zwei Stück mit der Laubsäge den Boden abmachen, zwei Stück mit Panzerklebeband Boden and Boden montieren, und schon hast Du mit Vorschulwerkzeugen in wenigen Minuten ein großes, böses Sturmmagazin geschaffen. Die gesamte Idee, den Besitz eines mechanisch nicht groß belasteten Kästchens einer gewissen Größe, die sich aus praktischen Gründe wie unterschiedliche Kaliber aus demselben Magazin noch nicht mal genau definieren lässt, verbieten zu wollen, ist aberwitzig.
  14. Viele 10er Magazine, selbst mir 10er "Magazinkörper", für die Märkte der völlig vermurksten amerikanischen Staaten, wo die Leute sich das gefallen lassen, sind unten verschweißt. Freiwillig, als CYA des Herstellers.
  15. Nun, man kennt Herrn Seehofer ja. Es geht nicht um Grenzkontrollen, sondern es geht darum, über Grenzkontrollen zu reden. Das ist allerdings auch nicht anders, wenn AfD-Politiker zwar inhaltlich korrekt aber sinnentleert darüber referieren, daß unter gewissen Umständen die Rechtslage die Verwendung von Schußwaffen an der Grenze hergibt.
  16. Und dann wird es wieder Leute geben, die sagen:
  17. Blöd gefragt: Wie geht das denn?
  18. Lass mich raten: Du hast sehr kurze Beine, dafür aber einen sehr langen Rücken, und Schlappohren?
  19. Genauso übrigens wie der Wunsch, sich und seine Familie schützen zu können, oder auch die reine Freude am Besitz--die ja, sollte man nicht vergessen, beide vom deutschen Waffenrecht ausdrücklich anerkannt sind, aber halt so, daß sie für Otto Normalverbraucher eher nicht drin sind.
  20. Geht schon, aber es muss völlig offensichtlich und idealerweise auch gewalttätig sein. 2009 gab's mal einen Fall, in dem ein Strafrichter einen Angeklagten hat einsperren lassen, um ihm zum Verzicht auf Rechtsmittel zu bewegen. Angeblich hatte der auch sonst eine Art der Verfahrensführung, die von Gebrüll mit dem Ziel der Einschüchterung der Angeklagten geprägt war. Auch das bliebt dann allerdings bei einer Bewährungsstrafe, so daß zwar der eingeschüchterte Angeklagte, nicht aber der Richter eine Zelle von innen anschauen durfte. Im vorliegenden Fall wäre das Äquivalent wohl, wenn der Richter beim Unterzeichnen eines Durchsuchngsbeschlusses offen erklärte, er hoffe, das SEK würde den Waffennarren schon dauerhaft aus dem Verkehr ziehen.
  21. Wie wäre es mit einer Forschungsreise? Ich kann allerdings für die Reise in die entgegengesetzte Richtung berichten: Wenn man von Murmansk kommend bei Elevnes nach Norwegen fährt gibt es eine Straße nach Finnland mit einem Grenzübergang bei dem Ort Näätämö (dessen wesentlicher Wirtschaftszweig die Tankstelle zu sein scheint). Auf der Straße steht ein Schild, wann die Grenze geöffnet sei, und daß man zu anderen Zeiten nur nach Absprache durchfahren dürfe. An der Grenze selber gibt es einen Tierzaun, eine Fußgängertreppe über den Zaun, und einen Rost in der Straße, der für Autoreifen leicht, für Rentierhufe dagegen nicht passierbar ist. Dazu steht auch noch ein Schild da, daß der kleine Grenzverkehr für Russen aus dem Bezirk Murmansk hier ende. Es gibt ein kleines Kabuff, aber nicht so, daß es die Straße gut überblicken würde, und das mehr nach Schuppen aussieht. Du kannst solche Forschungsreisen heute auch virtuell machen. Hier der von mir beschriebene Grenzübergang.
  22. Zum Teil auch vermutlich des theatralischen Effekts wegen. Die Zeit der Vollautomaten für nichtstaatliche Kriminelle war die amerikanische Prohibitionszeit. Bei den berühmten Morden damit, z.B. dem Valentinstagsmassaker in Chicago, hätten es den Umständen der Tatbegehung nach auch Hämmer oder Spaten getan, Flinten (die ebenfalls benutzt wurden) sowieso. Aber die Täter wollten eben eine gewisse Theatralik, aus Eitelkeit wie zur Abschreckung, und da machten sich die Thompson ganz ausgezeichnet. Für die Politiker war das natürlich auch prima, denn die Vollauto zu verbieten ist doch viel angenehmer und einfacher als die Korruption der Politiker zu verbieten, welche diese Banden erst ermöglichte.
  23. Irgendwie wirkt die Zielgruppe sehr unspezifisch:
  24. Würdest Du das auch für Deinen Bücherschrank oder Deine Privatkorrespondenz so sehen? Worte sind gefährlicher als Waffen (und vermutlich auch geeigneter, Kriminelle, Amoker, Terroristen, etc. aufzuspüren).
  25. Und wenn es aus Brüssel kommt (auch von mächtigen nationalen Regierungen auf Bande über Brüssel gespielt), dann heißt es jedes Mal wieder: akzeptiert, oder ihr verliert die EU-Verträge als Ganzes. Ob diese Drohung überhaupt glaubhaft ist, ist, wie man ja gesehen hat, gar nicht erheblich.
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