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heletz

WO Silber
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  1. Ach? Gerichte und Politik entscheiden nicht nach der Anzahl der Likes ...? Das irritiert mich jetzt ....
  2. Bin mit allem einverstanden, was Du schreibst, aber der Wille des Gesetzgebers läßt sich durchaus aus den Bundestagsdokumenten ersehen.
  3. Hm ... wieder nichts verstanden ... nun, ja ...
  4. Weil es die drei Anträge, Schußwaffen generell zum Schießsport zu verbieten, 2013 abgelehnt hat?
  5. Gibt's schon. Der EuGH oder der EuGMR hat dem BVerfG schon öfter auf die Finger geklopft.
  6. Ad 1.: Es muß heißen "eine nicht berechtigte Verfassungsklage ...". Die von Schachtschneider z.B. Oder die gegen die Aufbewahrung von Waffen, als Leute geklagt haben, die gar nicht beschwert waren. Ad 2.: Nicht notwendigerweise. Die Frau, die das Rauchverbot gekippt hat, mußte nur einen Brief schreiben. Ohne Anwalt.
  7. Du warst ja auch nicht gemeint! Glaube auch nicht, daß das in dem von mir beschriebenen Fall die Beamten unbedingt lustig fanden. Aber DB ist schließlich DB.
  8. Das Jägersein allein nicht. Manche Tätigkeiten oder Aussagen von LWB schon. Beispiel: Ein WO-Mitglied A wird telephonüberwacht, da tatverdächtig. Anlaß war wohl ein WO-Posting A telephoniert mit einem anderen WO-Mitglied B. Man bespricht, einem dritten (Nicht-WO-Mitglied) C eine KK-Waffe "zu besorgen". Gemeint war: Gucken, wer im Verein oder sonstwo eine zu verkaufen hat. Verstanden haben die Ermittler bei der Überwachung "illegal besorgen". Ergebnis: Hausdurchsuchungen gleichzeitig bei allen, B in U-Haft, Job weg, Zuverlässigkeit sowieso, erst nach vier Monaten wieder draußen, da er der einzige war, bei dem tatsächlich etwas "gefunden" wurde. Man kann sich natürlich drüber lustig machen. Gescheiter ist es, vor dem Posten nachzudenken und die Forenleitung nicht in Schwierigkeiten zu bringen, da sie für den Inhalt der Postings ebenfalls verantwortlich gemacht werden kann.
  9. Stimmt. Da dem legalen Waffenbesitz durch Zitieren aus WO im Bundestag bereits ein Strick zu drehen versucht wurde, sollte es dieses Hinweises nämlich nicht bedürfen. Und Anwälte finden in den Ermittlungsakten öfter auch einmal Ausdrucke aus WO, da sowohl Verfassungsschutz wie auch Staatsschutz hier ständig mitlesen. Nicht nur punktuell. Auch dies ist allgemein bekannt.
  10. Nein! Völlig falsche Baustelle! Für von den usern eingestellte Beiträge ist der Forenbetreiber eventuell strafrechtlich verantwortlich. Mit "pc" hat das überhaupt nichts zu tun.
  11. In anderen Foren gibt es das inzwischen.
  12. Konform zur gesetzlichen auch. Nur war die gesetzliche verfassungswidrig und völkerrechtswidrig. Was beim derzeit gültigen deutschen WaffG nicht so ist.
  13. Ja! (Sollte eigentlich bekannt sein)
  14. Das erklärt vielleicht einiges.
  15. Sehr interessant, Danke!
  16. Ist der eigentlich Jäger? Oder wie kommt der zu dem Thema?
  17. Dafür hast Du ja hier viel Zeit investiert, um zu hyperventilieren. Das gleicht sich hoffentlich aus.
  18. Stimmt. Vor allem die Nmen solten hier unbedingt genannt werden! Damit man weiß, mit wem man es zu tun hat. Es empfiehlt sich auch eine Pressemitteilung an SPIEGEL, Süddeutsche, taz ect Damit die linksgrüne Presse weiß, um was es geht. Und sich rechtzeitig in Stellung bringen kann. Denn sie wird die Ziele sicher wohlwollend begleiten. Schlagzeilen wie Mit dem Sturmgewehr in den Wald: Jäger machen jetzt Hatz auf Politiker! sind der Sache ungemein dienlich, so daß eine Gesetzesänderung ohne Hürden bewältigt werden kann. (Sorry, Grün war zeitweilig aus. Kommt aber wieder rein!)
  19. Über informelle Wege auf jeden Fall. Zu den Großkopferten gehört ja auch der Geldadel und wenn man da mal laut üebr eine Reduzierung der Spenden für Parteien nachdächte ...
  20. Kömmt sich halt drauf an, ob die edlen Herrschaften solche "Vollernter" zuhauf gekauft haben, oder eher noch 500 Jahre warten wollten ...
  21. Falls hochgestellte Persönlichkeiten wie Seine Durchlauscht Fürst von Oettingen-Oettingen und Oettingen-Wallerstein oder Seine Durchlaucht der Fürst zu Löwenstein-Rosenstein-Wertheim ("Sagens's einfach 'Fürst zu Löwenstein" zu mir!") in der Vergangenheit geruhten, eine Selbstladebüchse zum Zwecke der allerhöchsten Jagd zu erwerben und dahero jetzt indigniert wären, zum Telephon griffen und also den subalternen Beamten des Innenministeriums ihre Verwunderung ob des ergangenen Urteils ausdrückten, verbunden mit der Sorge, es möchten die Bestände des fürstlichen Hauses unrechtmäßiuger Verwendung geziehen werden, so rückte eine Äußerung des Innenministerium durchaus in greifbare Nähe! Oder kurz: Je mehr großkopferte Jäger davon betroffen sind, umso schneller geht's. Rundschreiben und Gesetz.
  22. Das inhaltlich gleichlautende andere ist natürlich auch wieder online (nicht, daß wieder einer mit einer Theorie daherkommt ...): http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?lang=de&ent=070316U6C60.14.0
  23. Hinweis: Auf der HP des BVerwG ist das Urteil wieder online: http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?lang=de&ent=070316U6C59.14.0
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