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So isses! Und deshalb geht es auch nicht um Freie Meinungsäußerung, sondern - ganz profan - um den Umgang mit Waffen und Munition bei einem Menschen, der an die Öffentlichkeit ein äußerst aggressives Bild von sich trägt.
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Es tut mir ja leid, wenn ich wieder mal den advocatus diaboli machen muß aber im GG Art.5, Abs. 2 steht nunmal über die Freie Meinungsäußerung
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Er selbst hat diesen Zusammenhang hergestellt! Guck in den Beschluß, Schlagworte: Und dann guck in §6 WaffG!
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Siehst Du! Und "Flüchtlingskrise" ist kein Bedürfnisgrund!
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Eben! Es geht um den Zusammenhang! Und da kann man schon der Meinung sein, daß "Tatsachen die Annahme rechtfertigen ..." Ganz ohne StGB.
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Das sagt ja nichts. Aber "Bewaffnet Euch!" ist definitiv keine Meinungsäußerung! Es ist eine Aufforderung.
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So, wie es Gustl Mollath bescheinigt wurde. Er darf schräg sein. Und andere müssen das aushalten. Nur: im hier zu diskutierenden Fall geht es in Verbindung zu gewissen Äußerungen um Waffen! Bzw. deren Mißbrauch. Also ganz konkret um die Möglichkeit, andere nicht nur in ihren Rechten zu verletzen, sondern an Leib und Leben. Und da ist es - mit Verlaub! - nicht allzuweit hergeholt, das stetige ceterum censeo der postings "bewaffnet Euch!" als konkret gegen Menschen gerichtet anzusehen. Ob das letztlich erkennende Gericht das auch so sieht, stelle ich mal dahin. Aber es wird nicht so naiv sein, das als bloße "Meinungsäußerung" abzutun. Es ist nämlich keine Meinungsäußerung, da kann man sich drehen und wenden wie man will.
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Deshalb ist es ja auch vollkommen uninteressant, was der eine oder andere hier zu dem Beschluß meint. Wichtig ist allein, die Auffassung der Behörden und Gerichte zu kennen und was herauskommen kann, wenn man bestimmte Dinge öffentlich äußert oder postet.
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Genau das sagte ich weiter oben. Interessiert aber nur wenige ... Ach, so: es ist ein Beschluß. Kein Urteil.
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"Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen ...
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Diese Filmchen hab ich ja alle gespeichert, kann sie also jederzeit ansehen. Falls ich das möchte.
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Uralt. Von 2013, wenn ich mich recht erinnere und hier schon mehrfach besprochen. Heute guck ich natürlich den "Daadodd" um diese Zeit!
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Ach, Entschuldigung, ich habe Teil 3 vergessen:
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Keineswegs! Warum der Staat (also die Mehrheit der demokratischen Wähler) das öffentliche Hetzen und Lügen einschränken darf, erklärt Dir der Vorsitzende des 2.Strafsenats beim Bundesgerichtshof in diesem Artikel und in diesem Artikel.
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Natürlich geht's zunächst mal um den Einstweiligen Rechtsschutz. Den ihm das Gericht aber versagt. Warum wohl?
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Unsinnige Argumentation! Auch eine Tat, die niemanden gefährdet, kann eine Straftat sein!
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Das Gericht bejaht diese Frage. Deshalb sind ja auch WBK und Lizenz weg.
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Es ist umgekehrt: Die darfst alles denken. Du darfst sogar alles äußern. Aber Du solltest Dir (vorher!) überlegen, was Du öffentlich äußerst. Und nur darum geht es! .
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Dem kann ich nur zustimmen! Sowas hat mit "Meinungsfreiheit" nichts zu tun. Das Gericht geht ja auch darauf ein. In einem bestimmten Portal geht in der Richtung jetzt nix mehr.
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Du siehst ja, daß es zum Entzug der WBK und der Handelslizenz reicht.
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Falls nicht, hilft Dein Provider über die IP. Alles kein Problem.
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Äh ... nö! Jedenfalls nicht bei dieser! Hier geht es nur darum, daß sich keiner auf §17 StGB rausreden kann.
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Hallo? Die StA schreibt die FVLw an, bittet um sämtliche Angaben, möglichst den Klarnamen und die ladungsfähige Anschrift wie bei der Anmeldung hinterlegt und die FVLw kommt diesem Ansinnen gerne nach. Kommt sie dem nicht nach, holt sich die StA einen entsprechenden Beschluß und hat die Daten halt eine Stunde später. .
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Er scheint tatsächlich geltender Rechtslage zu entsprechen.
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