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Am Ende steht der LWB ganz alleine vor dem Richter. Dann wird keiner der Schreier aus dem Forum anwesend sein, um ihn zu verteidigen. Und selbst wenn einer anwesend wäre: Das lachhafte Argument (also falls er überhaupt Rederecht hätte!), er habe ja gar nicht zur Bewaffnung mit erlaubnispflichtigen Schußwaffen aufgerufen, würde der Richter einfach nur beiseitewischen. Deshalb tut jeder LWB guit daran, rechtzeitig zu überlegen, was er so öffentlich so von sich gibt.
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Jeder Beschaffung bei der Bundeswehr geht ein Nutzerkonzept mit Lastenheft, Entwicklungsbegleitung durch die Beschaffungsstellen (damals noch BWB genannt, in Koblenz) und Erprobungen bei dem Wehrtechnischen Dienststellen (WTD 91, Munster) und Truppenerprobungen voraus. Demnach war das Gewehr voll brauchbar, so brauchbar, dass die Amerikanischen Spezialkräfte (Seals) es benutzen. Nach erfolgter Abnahme der Muster ist es vorbei mit "Beratung und Aufklärung". Und das wird der Richter auch nicht anders sehen.
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Ein Waffenhandelslizenz ist nunmal etwas Erlaubnispflichtiges. Und die WBK auch. Schön, wenn Du schon auf Seite 16 des Fadens darauf aufmerksam gemacht werden mußt.
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Wie sollte sie auch draufkommen? Das Gericht macht nicht für jeden Beschluß eine PM und ich bin auch nur durch Zufall drei Monate später darauf aufmerksam geworden. Und jetzt ist das Thema für die Presse erledigt, weil zu alt. Dabei kann man Erlaubnispflichtiges natürlich nur mit Erlaubnispflichtigem vergleichen. Und nicht mit frei erwerbbaren Prepaidkarten.
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Haben sie nicht. Ein Hinterhofhändler. Kein Hauptverdienst durch den Waffenhandel. Nichts Existenzvernichtendes.
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Jeder handelt für sich selbst und wie er es selbst für richtig hält. Der Poster des EP hat es für richtig gehalten, zur Bewaffnung aufzurufen. Die Person des Wilhelm Tell ist sehr wahrscheinlich eine Erfindung.
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Mit irgendeinem Hut auf irgendeiner Stange hat kluges Verhalten nichts zu tun. Diejenigen, die andere zum Rebellentum verleiten möchten, sind meist die größten Feiglinge, wenn's drauf ankommt. Meine Erfahrung.
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ändern an dem Beschluß gar nichts. Der LWB tut gut, seine Handlungen an den Entscheidungen des SB und der Gerichte zu orientieren, wenn er seine Waffen behalten möchte.
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Wie man diesen Aufruf in Verbindung mit Waffen legitimerweise sehen kann, wurde bereits besprochen.
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Weder wie im Dritten Reich, noch wie in der DDR.
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Er äußerte keine Meinung, sondern einen Aufruf zur Bewaffnung.
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Ein Aufruf zur Bewaffnung hat nichts mit Meinungsfreiheit zu tun.
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Gell? Und jeder weiß jetzt, wie das bei den Behörden ankommt.
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Man könnte also sagen, es ist - im wörtlichen Sinne - eine ganz andere Baustelle. Du kannst gern weiterphantasieren im Hinblick auf die Beratungspflicht. Da die Dokumente aber mindestens NfD sind und die Beschaffung gar nicht durch eine Zivilperson stattfand, sondern unter Hoheitliche Aufgaben fällt, bleibt es hallt Phantasie.
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Du phantasierst.
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Der Aufruf zur Bewaffnung ist ja auch keine Meinung. Und WBKs vergibt nunmal der Staat.
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"Zivilcourage" bedeutet unter anderem, für seine hinausposaunte "Meinung" mal kleine Nachteile hinnehmen zu müssen. Hauptsache, er hat gesagt, was zu sagen er zu müssen glaubte.
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Nein, das ist nicht die Frage.
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Nein, das ist keine Anforderung. Er darf ja gerne alles mögliche hinausposaunen, das er so mag. Nur muß er halt dann auch mit den Konsequenzen leben. Ein aufrichtiger Bürger steckt das erhobenen Hauptes weg!
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"Schnauze halten" ist in der Tat eine gute Idee! Schon die Alten wußten "Schweigen ist Gold!"
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... das die Bw genau so haben wollte, da zur Zeit der Beschaffung von einem Kampfauftrag der Bw keine Rede war!
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Fürs Militär schon! Das Militär kauft, was funktioniert und robust ist, nicht den neuesten Firlefanz. "Stand der Technik" wären beim Gewehr 98 die 6,5 mm des Schweden gewesen. Im Hinblick auf die Menge der noch vorhandenen Patronen vom G88 hat man aber das Kaliber beibehalten. Das zieht sich durch. Wenn der NATO-Standard sich nicht geändert hätte, wäre man auch beim G3 geblieben.
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Eben! Um nichts anderes geht es bei dem Verfahren.
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Der Impuls war ja vor dem Posting! Er verspürte den dringenden Impuls, zum Thema Flüchtlinge, Ausländer, Waffen etwas öffentlich sagen/posten zu müssen. Und hat diesem Impuls nachgegeben. Sollte die Fahrerlaubnisbehörde von der Aktion dieses Herrn erfahren, könnte ihm der Entzug des Führerscheins drohen. Auch er hat einem Impuls nachgegeben.
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In beiden Fällen geht es aber um die Impulskontrolle und die charakterliche Eignung. Wer einen plötzlichen Impuls nicht unterdrücken und kontrollieren kann, der braucht weder eine WBK noch ein Kfz.
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