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heletz

WO Silber
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  1. Allerdings fragt man sich schon, wie es im Kopf dieser Wirren aussieht! Da hat so ein "Schlaule" herausgefunden, daß außen draußen steht "Grundgesetz" und folgert messerscharf, innen drinnen könne keine Verfassung sein, weil ja nicht außen draußen "Verfassung" steht. Dann bin ich mal gespannt, was in einem Glas drinsein soll, auf dem Steht "Senf", wenn man's aufmacht, ist es aber Marmelade. Sieht aus wie Marmelade, schmeckt nach Marmelade und ist aus Früchten gemacht. Streicht der Gute sich dann das das Hiffenmark auf die Bockwurscht und lobt den würzigen Geschmack des Senfs? Derselbe beantragt dann einen Führerschein nach der Verfassung und den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland, aber leugnet, es gebe überhaupt eine Bundesrepublik und die nichtexisitierende Bundesrepublik habe gar keine Verfassung? Muß man über den Geisteszustand dieser Leute wirklich diskutieren?
  2. Nun ja, nicht jeder, der wirren Theorien anhängt oder sie verbreitet, gehört gleich per StGB verfolgt. So etwas würde eher ein Staat nach Denkmuster der Germaniten, Reichsbürger und anderer Wirrköpfe tun. Daran sieht man, was ein liberaler Rechtsstaat ist (bei Beamten kann das anders sein, das ist klar). Allerdings fragt man sich schon, wie es im Kopf dieser Wirren aussieht! Da hat so ein "Schlaule" herausgefunden, daß außen draußen steht "Grundgesetz" und folgert messerscharf, innen drinnen könne keine Verfassung sein, weil ja nicht außen draußen "Verfassung" steht. Dann bin ich mal gespannt, was in einem Glas drinsein soll, auf dem Steht "Senf", wenn man's aufmacht, ist es aber Marmelade. Sieht aus wie Marmelade, schmeckt nach Marmelade und ist aus Früchten gemacht. Streicht der Gute sich dann das das Hiffenmark auf die Bockwurscht und lobt den würzigen Geschmack des Senfs? Derselbe beantragt dann einen Führerschein nach der Verfassung und den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland, aber leugnet, es gebe überhaupt eine Bundesrepublik und die nichtexisitierende Bundesrepublik habe gar keine Verfassung? Muß man über den Geisteszustand dieser Leute wirklich diskutieren? Ebenso beim Waffengesetz: Eine Waffe nach den den Gesetzen der BRD beantragen, dann behaupten, es gebe die BRD gar nicht und irgendwann mal beim Verfassungsgericht (!) auf Einhaltung der verfassungsrechtlich garantierten Rechte klagen ... Ja, nee, is klar ... Inzwischen kann man ja selbst bei Wikipedia - die nicht immer so toll ist - nachlesen: Oder So schwer ist das ja eigentlich nicht zu begreifen. Und eigentlich jedermann verständlich ist die Passage
  3. Hier irrst Du! Das Grundgesetz ist unsere Verfassung!
  4. Ja, heute seit 67 Jahren! Nur noch 7 Jahre und die Verfassung der BRD wird länger existiert haben als das Kaiserreich, die Weimarer Republik/das Dritte Reich zusammen! Oder - aufs Thema bezogen - der Art 5 Abs.2 funktioniert seit 67 Jahren ganz gut. Wie die ganze Verfassung.
  5. Doch, doch, genau darum geht es! Sonst hätte man ja nur abzupinseln brauchen. Hat man aber nicht, wie die umfangreichen Beratungen und Protokolle zeigen. Und in den von mir bereits geposteten Links siehst Du ja, wie lange man beraten hat. Hätte man nur abgeschrieben, hätte man nicht so lange gebraucht. Die Alliierten waren damals so schlau., die Deutschen sich ihre eigene Verfassung machen zu lassen.
  6. Z.B. Postings mit der Aufforderung "Bewaffnet Euch!" ...
  7. Wie gesagt: Du erinnerst Dich nicht recht! Da gerade heute Verfassungstag ist, an dem unsere Verfassung nun 67 Jahre besteht, hier noch einmal zum Nachlesen: Konvent von Herrenchiemsee Parlamentarischer Rat 1 Parlamentarischer Rat 2 Grundgesetz 1 Grundgesetz 2 Grundgesetz 3
  8. Wenn es tatsächlich ein Gnadenakt wäre, dann könnte man den Nazis einfach so die WBK entziehen. Kann man aber nicht. Was von SPIEGEL, taz etc. regelmäßig beklagt wird (erst letzte Woche, glaub ich). Zum Entzug der WBK muß der Nazi schon etwas öffentlich von sich geben, das ihm im Sinne des §5 die Zuverlässigkeit entzieht. Solange er das nicht tut, behält er auch seine Waffen. Mit dem 2.Amendment hast Du Dich dann völlig verrannt! Denn sowohl die Verfassung wie auch das gesamte juristische System der USA sind von dem, deutschen völlig verschieden, es kann also so etwas in der deutsche Verfassung gar nicht geben! Hie Römisches Recht als Grundlage - dort Common Law. Es wird weder das eintreten, was der SPIEGEL etc erhoffen, nämlich, daß sich die USA europäischen oder gar deutschen Standards annähern, was die Kontrolle des Waffenbesitzes angeht, noch wird eintreten, daß Deutschland amerikanische Verhältnisse übernimmt. Es sind einfach zwei völlig unterschiedliche Systeme, die zueinander nicht kompatibel sind.
  9. Ganz offensichtlich hast Diu die Ausführungen des Strafrechtlers Prof. Fischer nicht verstanden.
  10. Ja, da denkt man schon "Jetzt hamses" und dann kommen sie doch wieder mit "politisch" oder sonstwas daher!
  11. Natürlich nicht! Das heißt: Können schon. Aber nicht dürfen! .
  12. Das Verwaltungsgericht ist hier zuständig, weil es sich nicht um eine Meinungsäußerung handelte und seine Selbstdarstellung darauf schließen ließ, er werde künftig im Umgang mit Waffen und Mun nicht sorgfältig sein. Da ist weit und breit keine politische Justiz erkennbar.
  13. So isses! Und deshalb geht es auch nicht um Freie Meinungsäußerung, sondern - ganz profan - um den Umgang mit Waffen und Munition bei einem Menschen, der an die Öffentlichkeit ein äußerst aggressives Bild von sich trägt.
  14. Es tut mir ja leid, wenn ich wieder mal den advocatus diaboli machen muß aber im GG Art.5, Abs. 2 steht nunmal über die Freie Meinungsäußerung
  15. Er selbst hat diesen Zusammenhang hergestellt! Guck in den Beschluß, Schlagworte: Und dann guck in §6 WaffG!
  16. Siehst Du! Und "Flüchtlingskrise" ist kein Bedürfnisgrund!
  17. Eben! Es geht um den Zusammenhang! Und da kann man schon der Meinung sein, daß "Tatsachen die Annahme rechtfertigen ..." Ganz ohne StGB.
  18. Das sagt ja nichts. Aber "Bewaffnet Euch!" ist definitiv keine Meinungsäußerung! Es ist eine Aufforderung.
  19. So, wie es Gustl Mollath bescheinigt wurde. Er darf schräg sein. Und andere müssen das aushalten. Nur: im hier zu diskutierenden Fall geht es in Verbindung zu gewissen Äußerungen um Waffen! Bzw. deren Mißbrauch. Also ganz konkret um die Möglichkeit, andere nicht nur in ihren Rechten zu verletzen, sondern an Leib und Leben. Und da ist es - mit Verlaub! - nicht allzuweit hergeholt, das stetige ceterum censeo der postings "bewaffnet Euch!" als konkret gegen Menschen gerichtet anzusehen. Ob das letztlich erkennende Gericht das auch so sieht, stelle ich mal dahin. Aber es wird nicht so naiv sein, das als bloße "Meinungsäußerung" abzutun. Es ist nämlich keine Meinungsäußerung, da kann man sich drehen und wenden wie man will.
  20. Deshalb ist es ja auch vollkommen uninteressant, was der eine oder andere hier zu dem Beschluß meint. Wichtig ist allein, die Auffassung der Behörden und Gerichte zu kennen und was herauskommen kann, wenn man bestimmte Dinge öffentlich äußert oder postet.
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