-
Gesamte Inhalte
27.625 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von heletz
-
"Schnauze halten" ist in der Tat eine gute Idee! Schon die Alten wußten "Schweigen ist Gold!"
- 524 Antworten
-
- waffenbesitzkarte
- waffenhandleserlaubnis
-
(und 1 weiterer)
Markiert mit:
-
... das die Bw genau so haben wollte, da zur Zeit der Beschaffung von einem Kampfauftrag der Bw keine Rede war!
-
Fürs Militär schon! Das Militär kauft, was funktioniert und robust ist, nicht den neuesten Firlefanz. "Stand der Technik" wären beim Gewehr 98 die 6,5 mm des Schweden gewesen. Im Hinblick auf die Menge der noch vorhandenen Patronen vom G88 hat man aber das Kaliber beibehalten. Das zieht sich durch. Wenn der NATO-Standard sich nicht geändert hätte, wäre man auch beim G3 geblieben.
-
Eben! Um nichts anderes geht es bei dem Verfahren.
-
So ein Schwachsinn! Bloß, weil Du Moslems grundsätzlich alles mögliche erschweren und verunmöglichen möchtest? Wurde die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt? Wurden Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt? Wurden Hindernisse bereitet? Oder wurde ein ähnlicher, ebenso gefährlichen Eingriff vorgenommen? und (!) dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet? Das alles ist überhaupt nicht der Fall! Du wirfst mit dem Begriff "Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr", den Du offenbar mal aufgeschnappt hast, um Dich, ohne überhaupt den Inhalt dessen zu kennen!
-
Der Impuls war ja vor dem Posting! Er verspürte den dringenden Impuls, zum Thema Flüchtlinge, Ausländer, Waffen etwas öffentlich sagen/posten zu müssen. Und hat diesem Impuls nachgegeben. Sollte die Fahrerlaubnisbehörde von der Aktion dieses Herrn erfahren, könnte ihm der Entzug des Führerscheins drohen. Auch er hat einem Impuls nachgegeben.
- 524 Antworten
-
- waffenbesitzkarte
- waffenhandleserlaubnis
-
(und 1 weiterer)
Markiert mit:
-
In beiden Fällen geht es aber um die Impulskontrolle und die charakterliche Eignung. Wer einen plötzlichen Impuls nicht unterdrücken und kontrollieren kann, der braucht weder eine WBK noch ein Kfz.
- 524 Antworten
-
- waffenbesitzkarte
- waffenhandleserlaubnis
-
(und 1 weiterer)
Markiert mit:
-
Weil man in der Presse schon über Fälle las, da einer 100 oder mehr "Knöllchen" in kurzem Zeirahmen bekommen hatte. Und obwohl jedes für sich natürlich keinen Entzug der Fahrerlaubnis rechtfertigt, sah das VG die Summierung als durchaus geeignet an, um Zweifel an der charakterlichen Eignung hervorzurufen.
- 524 Antworten
-
- waffenbesitzkarte
- waffenhandleserlaubnis
-
(und 1 weiterer)
Markiert mit:
-
Was sollte da "fachlich beurteilt" werden? Das Gericht hatte allein zu klären, ob die Bw das geliefert bekommen hat, was sie bestellt hat. Und der Richter hat genau das festgestellt, was hier in diesem Faden auch schon etliche festgestellt haben: Daß die Bw genau das bekommen hat, was sie bestellt hatte!
-
Dann mach dich einfach mal mit dem für dich neuen Gedanken vertraut!
- 524 Antworten
-
- waffenbesitzkarte
- waffenhandleserlaubnis
-
(und 1 weiterer)
Markiert mit:
-
Wieso "sollte"? Die Situation von 2016 ist doch hier gänzlich uninteressant!
-
Wurde doch hier auch schon beantwortet: Als das G36 geordert wurde, war klar, daß deutsche Soldaten niemals die deutsche Grenze überschreiten würden. Das Kämpfen wäre den Soldaten des Verbündeten USA überlassen worden. Seither haben sich halt die Anforderungen geändert. Aber dafür kann ja H&K nichts.
-
Hat die Erlaubnisbehörde Hinweise darauf, daß der Führerscheininhaber die charakterlichen Eigenschaften, die zum Führen eines Kfz notwendig sind, nicht besitzt, so kann sie das Fortbestehen der Erlaubnis (des Führerscheins) natürlich an die MPU knüpfen. Der Vorteil des WaffG ist es, daß die Sachen dort eindeutiger formuliert werden (wahrscheinlich wegen der vielen Hirnis).
- 524 Antworten
-
- waffenbesitzkarte
- waffenhandleserlaubnis
-
(und 1 weiterer)
Markiert mit:
-
Das kannst Du Dir mit einem Blick ins Gesetz selbst beantworten.
- 524 Antworten
-
- waffenbesitzkarte
- waffenhandleserlaubnis
-
(und 1 weiterer)
Markiert mit:
-
Das interessiert nicht! Es gilt ausschließlich die Rechtslage!
- 524 Antworten
-
- waffenbesitzkarte
- waffenhandleserlaubnis
-
(und 1 weiterer)
Markiert mit:
-
Das ist nur wenig anders als in dem von mir zitierten Link, in dem es heißt oder bei RP-Online, die das einfach übernimmt.
-
LINK Die Kundigen hier im Forum haben nie etwas anderes erwartet. Aber Hauptsache, SPIEGEL, taz & Co. hatten ihren "Skandal" und ihre Artikel. Daß der Tag der Gerichtsentscheidung wohl der Sedantag sein wird, ist ein zusätzliches Schmankerl ...
-
Das ist auch gar nicht nötig, denn er hat Zweifel auifkommen lassen, ob er mit Waffen und Munition sorgsam umgehen werde. Der "Artikel" enthält einige sachliche Fehler: - "Gesinnungspolizei" trifft schonmal nicht zu, da nicht seine Gesinnung Gegenstand der Ermittlungen ist, sondern der Aufruf zum Waffenmißbrauch. - "Unklar bleibt hingegen, wie die Kriminalpolizei auf diesen Fall aufmerksam wurde." Über die Naivität des Schreiberlings kann man ja nur lachen! Der Held hat die Aufrufe auf seinem FB-Profil online gestellt und somit selbst öffentlich gemacht. Dort kann sie ein Polizist gelesen haben, aber auch ein netter Nachbar, der dann einen anonymen Brief verfaßt hat. Oder ein Konkurrent. Oder ... oder ... Offenbar haben FB-Inhaber und Artikelschreiber nur begrenzten Horizont. - nicht mal "bayerisch" kann der Schreiberling korrekt schreiben. - "Der Sportschütze, der zudem auch im Besitz einer Waffenhandelserlaubnis war, ist weder vorbestraft noch irgendeiner Straftat verdächtigt". Haha! Erstens heißt es "verdächtig" und zweitens geht es nicht um eine Straftat, sondern um den Aufruf zum Waffenmißbrauch, der vermuten läßt, daß Tatsachen die Annahmen rechtfertigen, der Held werde mit Waffen und Munition nicht sachgerecht umgehen. Und wie die Behörde da zu reagieren hat, steht seit langem im WaffG. - und dann wird "bayerisch" schon wieder falsch geschrieben. Den Schreiber des Artikels und seine Leser kann man eigentlich nur bedauern. Kopp-Verlag halt.
- 524 Antworten
-
- waffenbesitzkarte
- waffenhandleserlaubnis
-
(und 1 weiterer)
Markiert mit:
-
So isses! Könnte ja auch ein Testkäufer einer externen Agentur sein, und wehe dem armen Schwein, das die nervigen Fragen dann nicht gestellt hat ...
-
Auch in Österreich mag man es eher nicht so, wenn einer seine Gewaltphantasien so herumplärrt ...
- 524 Antworten
-
- waffenbesitzkarte
- waffenhandleserlaubnis
-
(und 1 weiterer)
Markiert mit:
-
Falls er auf die Idee kommen sollte, sein Kfz irgendwie in Verbindung mit Straftaten zu bringen, wäre dies wahrscheinlich möglich.
- 524 Antworten
-
- waffenbesitzkarte
- waffenhandleserlaubnis
-
(und 1 weiterer)
Markiert mit:
-
VP: So sieht eine realistische Einschätzung der Lage aus!
- 524 Antworten
-
- waffenbesitzkarte
- waffenhandleserlaubnis
-
(und 1 weiterer)
Markiert mit:
-
Ach, das sagst Du so! In Wirklichkeit ist es viel komplizierter!
- 524 Antworten
-
- waffenbesitzkarte
- waffenhandleserlaubnis
-
(und 1 weiterer)
Markiert mit:
-
Genauso wie die real existierende und völkerrechtlich anerkannte BRD, die Ausweise, Pässe, Führerscheine und Waffenbesitzkarten ausstellt und dazu diplomatische Vertretungen unterhält, eine faktische Bedeutung der traumtänzerischen 30 Reichskanzler ausschließt.
- 524 Antworten
-
- waffenbesitzkarte
- waffenhandleserlaubnis
-
(und 1 weiterer)
Markiert mit:
-
Das ist im Grunde das, was ich oben auch schon schrieb: Rummaulen übers GG, das angeblich keine Verfassung ist, dann aber nach den Gesetzen des Landes, die darauf basieren, Waffenbesitz beantragen ...
- 524 Antworten
-
- waffenbesitzkarte
- waffenhandleserlaubnis
-
(und 1 weiterer)
Markiert mit: