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heletz

WO Silber
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Alle Inhalte von heletz

  1. Du hattest in der Schule nicht das Fach Sozialkunde/ Politik/ wie immer das bei Euch heißt? Welche Grundlagen fehlen Dir sonst noch?
  2. "Demokratie" ist also das, was durchgesetzt wird, was Du für richtig erachtest?
  3. Dann schreib' doch einfach, was Dich nervt!
  4. Dafür ist der Landrat in Miesbach seit 2013 grün.
  5. Dort vielleicht nicht. Aber der Sepp Daxenberger wurde vor allem von Bauern gewählt (und das im katholischen erzkonservativen Oberbayern!), der Adi Sprinkart war im Ostallgäu angesehen und respektiert, wurde auch von Landwirten gewählt. Die Welt ist nicht schwarzweiß.
  6. Dazu müßte ein Gesetz existieren, also etwas, gegen das man klagen kann. Gegen Entwürfe und Hearings kann man nicht klagen.
  7. So isses. Die GRA hat dem Vernehmen nach jetzt 50.000 € für die Verfassungsklage gesammelt. Keine Ahnung, was die mit dem restlichen Geld machen. Versteuern? Spenden?
  8. @VP70Z: Boah! Jetzt hast Du es uns aber mal so richtig gegeben!
  9. Du sortierst jemanden, der Google Maps nicht kennt, ernsthaft als "dumm" ein? Aha.
  10. Ach? Gerichte und Politik entscheiden nicht nach der Anzahl der Likes ...? Das irritiert mich jetzt ....
  11. Bin mit allem einverstanden, was Du schreibst, aber der Wille des Gesetzgebers läßt sich durchaus aus den Bundestagsdokumenten ersehen.
  12. Hm ... wieder nichts verstanden ... nun, ja ...
  13. Weil es die drei Anträge, Schußwaffen generell zum Schießsport zu verbieten, 2013 abgelehnt hat?
  14. Gibt's schon. Der EuGH oder der EuGMR hat dem BVerfG schon öfter auf die Finger geklopft.
  15. Ad 1.: Es muß heißen "eine nicht berechtigte Verfassungsklage ...". Die von Schachtschneider z.B. Oder die gegen die Aufbewahrung von Waffen, als Leute geklagt haben, die gar nicht beschwert waren. Ad 2.: Nicht notwendigerweise. Die Frau, die das Rauchverbot gekippt hat, mußte nur einen Brief schreiben. Ohne Anwalt.
  16. Du warst ja auch nicht gemeint! Glaube auch nicht, daß das in dem von mir beschriebenen Fall die Beamten unbedingt lustig fanden. Aber DB ist schließlich DB.
  17. Das Jägersein allein nicht. Manche Tätigkeiten oder Aussagen von LWB schon. Beispiel: Ein WO-Mitglied A wird telephonüberwacht, da tatverdächtig. Anlaß war wohl ein WO-Posting A telephoniert mit einem anderen WO-Mitglied B. Man bespricht, einem dritten (Nicht-WO-Mitglied) C eine KK-Waffe "zu besorgen". Gemeint war: Gucken, wer im Verein oder sonstwo eine zu verkaufen hat. Verstanden haben die Ermittler bei der Überwachung "illegal besorgen". Ergebnis: Hausdurchsuchungen gleichzeitig bei allen, B in U-Haft, Job weg, Zuverlässigkeit sowieso, erst nach vier Monaten wieder draußen, da er der einzige war, bei dem tatsächlich etwas "gefunden" wurde. Man kann sich natürlich drüber lustig machen. Gescheiter ist es, vor dem Posten nachzudenken und die Forenleitung nicht in Schwierigkeiten zu bringen, da sie für den Inhalt der Postings ebenfalls verantwortlich gemacht werden kann.
  18. Stimmt. Da dem legalen Waffenbesitz durch Zitieren aus WO im Bundestag bereits ein Strick zu drehen versucht wurde, sollte es dieses Hinweises nämlich nicht bedürfen. Und Anwälte finden in den Ermittlungsakten öfter auch einmal Ausdrucke aus WO, da sowohl Verfassungsschutz wie auch Staatsschutz hier ständig mitlesen. Nicht nur punktuell. Auch dies ist allgemein bekannt.
  19. Nein! Völlig falsche Baustelle! Für von den usern eingestellte Beiträge ist der Forenbetreiber eventuell strafrechtlich verantwortlich. Mit "pc" hat das überhaupt nichts zu tun.
  20. In anderen Foren gibt es das inzwischen.
  21. Konform zur gesetzlichen auch. Nur war die gesetzliche verfassungswidrig und völkerrechtswidrig. Was beim derzeit gültigen deutschen WaffG nicht so ist.
  22. Ja! (Sollte eigentlich bekannt sein)
  23. Das erklärt vielleicht einiges.
  24. Sehr interessant, Danke!
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