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heletz

WO Silber
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  1. Zum Beispiel, weil der Senatsvorsitzende es nicht leiden kann, wenn ein in seinen Augen übereifriger Rechtspfleger das Ding online stellt ohne den Vorsitzenden gefragt zu haben? Wie gesagt: wenn Du es wissen willst, dann frag halt beim Gericht! Wir wissen es sicher nicht.
  2. Die wird es nicht geben.
  3. 1.Das, was in jedem Urteil steht: Tenor und Begründung 2. Für uns nicht, für die Ministerien des Bundes und der Länder schon. Verfassungsklage sinnlos. 3. Das mußt Du das Gericht fragen Urteil kannst Du hier in WO runetrladen oder in der Waffenlobby bei FB oder oder oder
  4. Kommt vor, kein Problem.
  5. Wie "offiziell" hätten Sie's denn gern? "Halboffiziell", "ganz offiziell" oder "so richtig offiziell"? Das Urteil ist den Prozeßparteien zugestellt. Roma locuta, causa finita
  6. Unter dem ursprünglichen Link: http://www.bverwg.de/entscheidungen/verwandte_dokumente.php?ecli=070316U6C60.14.0 Korrekt muß er zwar heißen "7.3.", aber den Quatsch mit den führenden Nullen wird man wohl nicht wieder los. Zumal das viele Leute nachmachen in der Hoffnung, weil es andere schon so gemacht haben, werde es schon richtig sein ...
  7. Auf der HP des BVerwG natürlich.
  8. Ja, das Urteil ist vom 7.3. Steht auch so auf der HP
  9. Die Frage ist, ob es korrigiert vwerden kann! Wie carcano schon schrieb: Ein schlechtes Urteil ist nicht automatisch verfassungswidrig. Aber nur, wenn es verfassungswidrig ist, kann man dagegen klagen. Auch über dem BVerwG ist also nur noch der Blaue Himmel ... Daher ist die Gesetzesänderung das einfachste und schnellste Mittel der Abhilfe.
  10. Es gibt wohl niemand, der es korrigieren kann.
  11. @schall+rauch: Welcher Ort?
  12. Angeblich sind in NRW Briefe an alle Händler verschickt worden, Jägern keine HA mehr zu überlassen. Weiß jemand etwas Genaues?
  13. Wieso pessimistisch? Höchstens abwartend. "An ihren Taten sollt Ihr sie erkennen!"
  14. Die Richter haben ein handwerklich mangelhaftes Urteil gefällt und nun soll's der SB ausbaden ... tolle rechtsstaatliche Einstellung!
  15. Daß Du den Einfluß der Bilderberger auf die deutsche Gerichtsbarkeit verneinst, zeigt gerade, welchen Einfluß die Bilderberger in Wirklichkeit haben!
  16. Wie gesagt: erstmal abwarten, was sie tatsächlich machen! Schwätzen kann jeder.
  17. Abwarten, was sie dann tatsächlich machen ...
  18. Der DJV sieht verfassungsrechtliche Bedenken: https://www.jagdverband.de/content/urteil-zu-halbautomatischen-waffen-sorgt-bei-j%C3%A4gern-f%C3%BCr-unverst%C3%A4ndnis
  19. Nein, ich meine ob Du sicher bist, daß es sich um Luftdruck handelt ...
  20. Von den Bilderbergern, gell?
  21. Bist Du sicher ...? Heute sind es hier 1004 hPa. Wie weit kann ich denn da schießen ...?
  22. Bisher sehe ich nichts, was dem entgegenstünde.
  23. Nur, falls der SB das Urteil schon kennt und/oder er per RS angewiesen wurde, nicht einzutragen.
  24. Toller Kommentar des Anwalts Sendte! Dabei weiß er selbst ganz genau, daß der Kläger vor dem OVerwG noch obsiegt hatte! Fazit: diese Aussage ist ein Riesenschmarrn! Wer ist dieser Sendte überhaupt? Hat der eigentlich verstanden, daß die Richter da schlampig gearbeitet haben?
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