Zum Inhalt springen

heletz

WO Silber
  • Gesamte Inhalte

    27.625
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von heletz

  1. Der 100 m-Stand in Großaitingen endet unter einer Straße. Das macht die Sache nicht einfacher. Im Ggenteil.
  2. Bin mit allem einverstanden, was Du schreibst, aber der Wille des Gesetzgebers läßt sich durchaus aus den Bundestagsdokumenten ersehen.
  3. heletz

    Waffentransport

    Sind noch Chips da ...?
  4. heletz

    Waffentransport

    Im geschlossenen, nicht notwendigerweise verschlossenen Behältnis, Mun getrennt. Wobei verschlossen noch besser wäre.
  5. Dann bin ich mal gespannt, wo in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte das stehen soll. "Gesund" ist natürlich Quatsch, da nicht eindeutig definiert und gummiartig bzw. willkürlich. Viele Leute sind krank und nicht urteilsfähig.
  6. Kommt auf die "Länge" des Besitzes an.
  7. Hat er nicht! Eine schwarze Waffe und damit sich dann absichtlich oder unabsichtlich selbst ... so jemand braucht keine Waffe!
  8. Jetzt gib halt zu, daß Du da nie draufgekommen wärst!
  9. Es reicht, zweimal in Polizeigewahrsam gewesen zu sein. Ohne Verurteilung.
  10. Na, ja, Großaitingen ist ziemlich ländlich. Kann mir nicht vorstellen, daß da jemand geklagt hat. Wobei natürlich alles möglich ist.
  11. Wieder mal ein typischer AZ-Artikel! Unwissen gepaart mit grauenhaftem Stil. Ein VG fällt also ein "wegweisendes" Urteil. Präzedenzfälle sind aber in Deutschland allgemein unbekannt. Und dann das überflüssige "darstellen"! Entweder ist es ein wegweisendes Urteil oder nicht. Nur ein Schauspieler stellt etwas oder jemanden dar, Urteile können so etwas nicht (Fazit: sinnloser Klugsprech). Wichtiger wäre es gewesen, zu zeigen, warum das LRA Augsburg Land die Genehmigung widerrufen oder nicht verlängert hat. Haben die Großaitinget etwas Neues angebaut? Lief die Genehmigung ohnehin ab? Wurden die von einem in Waffenrecht/Sprengstoffrecht/Vw-Recht erfahrenen Anwalt vertreten? Man weiß es nicht. Und dann das exkulpierende "könnte" ...
  12. Hm ... wieder nichts verstanden ... nun, ja ...
  13. Weil es die drei Anträge, Schußwaffen generell zum Schießsport zu verbieten, 2013 abgelehnt hat?
  14. Gibt's schon. Der EuGH oder der EuGMR hat dem BVerfG schon öfter auf die Finger geklopft.
  15. Ad 1.: Es muß heißen "eine nicht berechtigte Verfassungsklage ...". Die von Schachtschneider z.B. Oder die gegen die Aufbewahrung von Waffen, als Leute geklagt haben, die gar nicht beschwert waren. Ad 2.: Nicht notwendigerweise. Die Frau, die das Rauchverbot gekippt hat, mußte nur einen Brief schreiben. Ohne Anwalt.
  16. Du hast was von "Dulden" geschrieben. Das ist nicht eindeutig. Du meintest also den Aufzunehmenden.
  17. Und Rechtsstaat ist, wenn der Hinauszuwerfende dagegen vor dem zuständigen AG klagt.
  18. Du warst ja auch nicht gemeint! Glaube auch nicht, daß das in dem von mir beschriebenen Fall die Beamten unbedingt lustig fanden. Aber DB ist schließlich DB.
  19. Das Jägersein allein nicht. Manche Tätigkeiten oder Aussagen von LWB schon. Beispiel: Ein WO-Mitglied A wird telephonüberwacht, da tatverdächtig. Anlaß war wohl ein WO-Posting A telephoniert mit einem anderen WO-Mitglied B. Man bespricht, einem dritten (Nicht-WO-Mitglied) C eine KK-Waffe "zu besorgen". Gemeint war: Gucken, wer im Verein oder sonstwo eine zu verkaufen hat. Verstanden haben die Ermittler bei der Überwachung "illegal besorgen". Ergebnis: Hausdurchsuchungen gleichzeitig bei allen, B in U-Haft, Job weg, Zuverlässigkeit sowieso, erst nach vier Monaten wieder draußen, da er der einzige war, bei dem tatsächlich etwas "gefunden" wurde. Man kann sich natürlich drüber lustig machen. Gescheiter ist es, vor dem Posten nachzudenken und die Forenleitung nicht in Schwierigkeiten zu bringen, da sie für den Inhalt der Postings ebenfalls verantwortlich gemacht werden kann.
  20. Stimmt. Da dem legalen Waffenbesitz durch Zitieren aus WO im Bundestag bereits ein Strick zu drehen versucht wurde, sollte es dieses Hinweises nämlich nicht bedürfen. Und Anwälte finden in den Ermittlungsakten öfter auch einmal Ausdrucke aus WO, da sowohl Verfassungsschutz wie auch Staatsschutz hier ständig mitlesen. Nicht nur punktuell. Auch dies ist allgemein bekannt.
  21. Zunächst würde ich die Anrede "Du" immer großschreiben. Höflichkeitshalber. Da Du die Gerichtsakten aber wahrscheinlich nicht kennst und überdies vom Jugendstrafrecht noch weniger Ahnung hast als ich, bist Du ohnehin nicht in der Lage, irgendetwas festzustellen. Da ich nirgends behauptet habe, alle Richter seien davon frei, geht Deine Aufforderung zum Träumen fehl.
  22. Ja, wäre ... hätte, sollte, könnte ... schreibt der Vorsitzende des 2.Strafsenates beim BGH.
  23. Für eine Äußerung in schriftlicher Form ist das komplett uninteressant!
  24. Du willst die Sache ernsthaft mit etwas vergleichen, was nach Jugendstrafrecht entschieden wurde?
  25. Nein! Völlig falsche Baustelle! Für von den usern eingestellte Beiträge ist der Forenbetreiber eventuell strafrechtlich verantwortlich. Mit "pc" hat das überhaupt nichts zu tun.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.