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heletz

WO Silber
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  1. Wieso denn? Du hast doch damit die Möglichkeit, das auszuprobieren! Und falls das nicht eingetragen wird und falls das mit diesem Urteil begründet wird, ist doch das die beste Gelegenheit, gegen die Argumentation dieses Urteils von der ersten Instanz an anzugehen! Mit entsprechendem Anwalt natürlich.
  2. Nein. Merkwürdige Argumentation.
  3. Ja, sie haben gesehen, was hier los ist, und haben es heute schon eingestellt: http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?lang=de&ent=070316U6C60.14.0
  4. @Schwarzwälder: Du hast nicht mitbekommen, daß das Ding schon beim BVerwG online ist? Danke trotzdem!
  5. Wie immer: Bei einem Berechtigten parken und dann klagen.
  6. Ja, schon. Aber ich kenne viele Richter, die auch Jäger sind, also sachkundig. Daß man soweit weg sein kann von der Sache ...? Das wundert mich!
  7. Interessant, wie so etwas überhaupt möglich ist, nicht?
  8. Allerdings mit einer verfälschenden Headline.
  9. Wenn ich carcano recht verstanden habe, dann ist solch ein kraß falsches Urteil nicht automatisch verfassungswidrig, weshalb ein Vorgehen schwierig bis unmöglich ist. Sein Vorschlag, das BJG zu ändern ist da einfacher durchzuführen.
  10. Das wird man in einem freien Land ja noch sagen dürfen! Und schrei' hier nicht so rum!
  11. Dies ist ein freies Land!
  12. Du irrst! Dies ist ein freies Land! Und zu jedem Thema darf hier jeder seinen Senf dazu geben! Und wenn Du genau nachliest, dann wirst Du sehen, daß ich wahrscheinlich recht habe!
  13. Es ist genau so, wie Rene schon schrieb:
  14. Da verwechselst Du was. MP% meint sicher: vor Klageerhebung.
  15. Du brauchst Dich für nichts zu entschuldigen, MP%! Einer macht es halt und nicht fünfe. Wenn Schwarzwälder es eingestellt hat, ist das immer noch schneller als das BVerwG.
  16. Ist ok. Wir harren der Dinge.
  17. Du kannst mir Deine mailaddy per PN schicken, dann melde ich rück.
  18. Hab grad geguckt, mein Graphikprogramm kann auch PDFs verarbeiten, ich könnte es also übernehmen. Also, Namen rausmachen, und dann erst einstellen.
  19. Aus der Tatsache, daß MP% anbot, bei ihm vorbeizuschauen, schließe ich, daß er keinen Scanner hat.
  20. Das Vorangehen nützt aber nur etwas, wenn MP% einen Scanner samt Scanprogramm hat und es für uwewittenbuzrg einscannen kann. uwewittenburg müßte dann ein Graphikrogramm haben und wissen, was damit zu tun. Ein bißchen viel Voraussetzungen.
  21. Ähh ... darauf ist er doch gerade erst eingegangen ...?
  22. Immer drandenken: MP% hat den Faden hier nicht angefangen! Der muß gar nix erklären.
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