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heletz

WO Silber
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  1. Mei, der Tinti ist Ösi, das spielt eh keine Rolle, was der meint.
  2. Das ist zwar eine nette polemische Behauptung. Aber eben nur eine Behauptung.
  3. Ähh ... wir haben doch 40 Jahre lang bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Hoffnung geäußert, mit den Brüdern und Schwestern im Osten wieder bereinigt zu werden? Insbesondere am 17.Juni?
  4. Da gab's aber eigentlich nicht viel zu machen. Die DDR ist dem Geltungsgebiet des GG beigetreten un feddich ...
  5. Nein, das ist überhaupt kein Beispiel für die wirre Behauptung, verfassungsmäßge Rechte stünden nur auf dem Papier! Seit die Verfassung vor 67 Jahren Gültigkeit erlangte, können Verfassungsrechte unter bestimmten Bedingungen eingeschränkt werden. Deswegen ist man aber nicht ohne.
  6. Politiker sind nur ihrem Gewissen unterworfen. Wie sie Glaubwürdigkeit herstellen, müssen sie allerdings selbst wissen.
  7. Allerdings fragt man sich schon, wie es im Kopf dieser Wirren aussieht! Da hat so ein "Schlaule" herausgefunden, daß außen draußen steht "Grundgesetz" und folgert messerscharf, innen drinnen könne keine Verfassung sein, weil ja nicht außen draußen "Verfassung" steht. Dann bin ich mal gespannt, was in einem Glas drinsein soll, auf dem Steht "Senf", wenn man's aufmacht, ist es aber Marmelade. Sieht aus wie Marmelade, schmeckt nach Marmelade und ist aus Früchten gemacht. Streicht der Gute sich dann das das Hiffenmark auf die Bockwurscht und lobt den würzigen Geschmack des Senfs? Derselbe beantragt dann einen Führerschein nach der Verfassung und den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland, aber leugnet, es gebe überhaupt eine Bundesrepublik und die nichtexisitierende Bundesrepublik habe gar keine Verfassung? Muß man über den Geisteszustand dieser Leute wirklich diskutieren?
  8. Nun ja, nicht jeder, der wirren Theorien anhängt oder sie verbreitet, gehört gleich per StGB verfolgt. So etwas würde eher ein Staat nach Denkmuster der Germaniten, Reichsbürger und anderer Wirrköpfe tun. Daran sieht man, was ein liberaler Rechtsstaat ist (bei Beamten kann das anders sein, das ist klar). Allerdings fragt man sich schon, wie es im Kopf dieser Wirren aussieht! Da hat so ein "Schlaule" herausgefunden, daß außen draußen steht "Grundgesetz" und folgert messerscharf, innen drinnen könne keine Verfassung sein, weil ja nicht außen draußen "Verfassung" steht. Dann bin ich mal gespannt, was in einem Glas drinsein soll, auf dem Steht "Senf", wenn man's aufmacht, ist es aber Marmelade. Sieht aus wie Marmelade, schmeckt nach Marmelade und ist aus Früchten gemacht. Streicht der Gute sich dann das das Hiffenmark auf die Bockwurscht und lobt den würzigen Geschmack des Senfs? Derselbe beantragt dann einen Führerschein nach der Verfassung und den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland, aber leugnet, es gebe überhaupt eine Bundesrepublik und die nichtexisitierende Bundesrepublik habe gar keine Verfassung? Muß man über den Geisteszustand dieser Leute wirklich diskutieren? Ebenso beim Waffengesetz: Eine Waffe nach den den Gesetzen der BRD beantragen, dann behaupten, es gebe die BRD gar nicht und irgendwann mal beim Verfassungsgericht (!) auf Einhaltung der verfassungsrechtlich garantierten Rechte klagen ... Ja, nee, is klar ... Inzwischen kann man ja selbst bei Wikipedia - die nicht immer so toll ist - nachlesen: Oder So schwer ist das ja eigentlich nicht zu begreifen. Und eigentlich jedermann verständlich ist die Passage
  9. Hier irrst Du! Das Grundgesetz ist unsere Verfassung!
  10. Ja, heute seit 67 Jahren! Nur noch 7 Jahre und die Verfassung der BRD wird länger existiert haben als das Kaiserreich, die Weimarer Republik/das Dritte Reich zusammen! Oder - aufs Thema bezogen - der Art 5 Abs.2 funktioniert seit 67 Jahren ganz gut. Wie die ganze Verfassung.
  11. Doch, doch, genau darum geht es! Sonst hätte man ja nur abzupinseln brauchen. Hat man aber nicht, wie die umfangreichen Beratungen und Protokolle zeigen. Und in den von mir bereits geposteten Links siehst Du ja, wie lange man beraten hat. Hätte man nur abgeschrieben, hätte man nicht so lange gebraucht. Die Alliierten waren damals so schlau., die Deutschen sich ihre eigene Verfassung machen zu lassen.
  12. Z.B. Postings mit der Aufforderung "Bewaffnet Euch!" ...
  13. Wie gesagt: Du erinnerst Dich nicht recht! Da gerade heute Verfassungstag ist, an dem unsere Verfassung nun 67 Jahre besteht, hier noch einmal zum Nachlesen: Konvent von Herrenchiemsee Parlamentarischer Rat 1 Parlamentarischer Rat 2 Grundgesetz 1 Grundgesetz 2 Grundgesetz 3
  14. Wenn es tatsächlich ein Gnadenakt wäre, dann könnte man den Nazis einfach so die WBK entziehen. Kann man aber nicht. Was von SPIEGEL, taz etc. regelmäßig beklagt wird (erst letzte Woche, glaub ich). Zum Entzug der WBK muß der Nazi schon etwas öffentlich von sich geben, das ihm im Sinne des §5 die Zuverlässigkeit entzieht. Solange er das nicht tut, behält er auch seine Waffen. Mit dem 2.Amendment hast Du Dich dann völlig verrannt! Denn sowohl die Verfassung wie auch das gesamte juristische System der USA sind von dem, deutschen völlig verschieden, es kann also so etwas in der deutsche Verfassung gar nicht geben! Hie Römisches Recht als Grundlage - dort Common Law. Es wird weder das eintreten, was der SPIEGEL etc erhoffen, nämlich, daß sich die USA europäischen oder gar deutschen Standards annähern, was die Kontrolle des Waffenbesitzes angeht, noch wird eintreten, daß Deutschland amerikanische Verhältnisse übernimmt. Es sind einfach zwei völlig unterschiedliche Systeme, die zueinander nicht kompatibel sind.
  15. Ganz offensichtlich hast Diu die Ausführungen des Strafrechtlers Prof. Fischer nicht verstanden.
  16. Ja, da denkt man schon "Jetzt hamses" und dann kommen sie doch wieder mit "politisch" oder sonstwas daher!
  17. Natürlich nicht! Das heißt: Können schon. Aber nicht dürfen! .
  18. Das Verwaltungsgericht ist hier zuständig, weil es sich nicht um eine Meinungsäußerung handelte und seine Selbstdarstellung darauf schließen ließ, er werde künftig im Umgang mit Waffen und Mun nicht sorgfältig sein. Da ist weit und breit keine politische Justiz erkennbar.
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