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Genau das sagte ich weiter oben. Interessiert aber nur wenige ... Ach, so: es ist ein Beschluß. Kein Urteil.
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"Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen ...
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Ach, Entschuldigung, ich habe Teil 3 vergessen:
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Keineswegs! Warum der Staat (also die Mehrheit der demokratischen Wähler) das öffentliche Hetzen und Lügen einschränken darf, erklärt Dir der Vorsitzende des 2.Strafsenats beim Bundesgerichtshof in diesem Artikel und in diesem Artikel.
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Natürlich geht's zunächst mal um den Einstweiligen Rechtsschutz. Den ihm das Gericht aber versagt. Warum wohl?
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Unsinnige Argumentation! Auch eine Tat, die niemanden gefährdet, kann eine Straftat sein!
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Das Gericht bejaht diese Frage. Deshalb sind ja auch WBK und Lizenz weg.
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Es ist umgekehrt: Die darfst alles denken. Du darfst sogar alles äußern. Aber Du solltest Dir (vorher!) überlegen, was Du öffentlich äußerst. Und nur darum geht es! .
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Dem kann ich nur zustimmen! Sowas hat mit "Meinungsfreiheit" nichts zu tun. Das Gericht geht ja auch darauf ein. In einem bestimmten Portal geht in der Richtung jetzt nix mehr.
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Du siehst ja, daß es zum Entzug der WBK und der Handelslizenz reicht.
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Falls nicht, hilft Dein Provider über die IP. Alles kein Problem.
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Hallo? Die StA schreibt die FVLw an, bittet um sämtliche Angaben, möglichst den Klarnamen und die ladungsfähige Anschrift wie bei der Anmeldung hinterlegt und die FVLw kommt diesem Ansinnen gerne nach. Kommt sie dem nicht nach, holt sich die StA einen entsprechenden Beschluß und hat die Daten halt eine Stunde später. .
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Er scheint tatsächlich geltender Rechtslage zu entsprechen.
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Und in nur fünf Monaten und einer Woche bis zum VGH durchgezogen.
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Nun, das ist offensichtlich die "Bayerische Linie". Nulltoleranz eben.
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Bayern wird hier im Forum immer wieder für seine harte Linie gerühmt. Die hat sich - bisher unbemerkt - auch am 8.Januar gezeigt in einem Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes. Einem Mann aus Schweinfurt wurde in letzter Instanz nicht nur die WBK, sondern auch die Waffenhandelslizenz entzogen, weil er auf FB gegen Flüchtlinge gehetzt hatte und in aggressiver Weise aufgetreten war: Dafür, daß die Sache am 29.August 2015 begann, wurde das Verfahren flott durchgezogen: Und das, obwohl der Antragsteller bisher stets zuverlässig war. AZ VGH Bayern, 08.01.2016 – 21 CS 15.2465
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Um eine Waffe aufzubauen, bedarf es einer Erlaubnis. Um eine zu vernichten, nicht. Eine Flex hat wohl jeder zu Hause. Die Seriennummer muß halt noch erkennbar sein ...
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Gib doch mal bitte den Link!
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Auf unserer Verfassung steht halt vorne "Grundgesetz" drauf. Drin ist eien lupenreine echte Verfassung. Nur darauf kommt's an!
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Nein, sie zeigt Dir nur das Vorgehen aller deutschen Gerichte. Dagegen kommst Du nicht an.
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Eine Waffe ungeladen aufzubewahren ist keine "Drangsal".
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Hör' doch endlich auf, uns aus dem Ausland Ratschläge geben zu wollen, wenn Du die deutsche Rechtssystematik schon nicht erkennen kannst! Oft genuig habe ich es Dir erklärt.
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Über die Verfassung darfst Du gerne mit den Spinnern von Reichsbürgern diskutieren. Meine Zeit ist mir dafür zu schade!
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Wer sich hier im Lande aufhält, hat sich an die Deutschen Gesetze zu halten. Zu Hause in der Türkei, bei den Hottentotten oder in Syrien kann er ja anders machen. Aber hier gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Und eien Waffe ohne Patronen im Magazin in den Tresor zu stellen, ist so schwer nicht.
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