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Weil man in der Presse schon über Fälle las, da einer 100 oder mehr "Knöllchen" in kurzem Zeirahmen bekommen hatte. Und obwohl jedes für sich natürlich keinen Entzug der Fahrerlaubnis rechtfertigt, sah das VG die Summierung als durchaus geeignet an, um Zweifel an der charakterlichen Eignung hervorzurufen.
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Was sollte da "fachlich beurteilt" werden? Das Gericht hatte allein zu klären, ob die Bw das geliefert bekommen hat, was sie bestellt hat. Und der Richter hat genau das festgestellt, was hier in diesem Faden auch schon etliche festgestellt haben: Daß die Bw genau das bekommen hat, was sie bestellt hatte!
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Dann mach dich einfach mal mit dem für dich neuen Gedanken vertraut!
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Wieso "sollte"? Die Situation von 2016 ist doch hier gänzlich uninteressant!
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Wurde doch hier auch schon beantwortet: Als das G36 geordert wurde, war klar, daß deutsche Soldaten niemals die deutsche Grenze überschreiten würden. Das Kämpfen wäre den Soldaten des Verbündeten USA überlassen worden. Seither haben sich halt die Anforderungen geändert. Aber dafür kann ja H&K nichts.
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Hat die Erlaubnisbehörde Hinweise darauf, daß der Führerscheininhaber die charakterlichen Eigenschaften, die zum Führen eines Kfz notwendig sind, nicht besitzt, so kann sie das Fortbestehen der Erlaubnis (des Führerscheins) natürlich an die MPU knüpfen. Der Vorteil des WaffG ist es, daß die Sachen dort eindeutiger formuliert werden (wahrscheinlich wegen der vielen Hirnis).
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Das kannst Du Dir mit einem Blick ins Gesetz selbst beantworten.
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Das interessiert nicht! Es gilt ausschließlich die Rechtslage!
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Das ist nur wenig anders als in dem von mir zitierten Link, in dem es heißt oder bei RP-Online, die das einfach übernimmt.
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LINK Die Kundigen hier im Forum haben nie etwas anderes erwartet. Aber Hauptsache, SPIEGEL, taz & Co. hatten ihren "Skandal" und ihre Artikel. Daß der Tag der Gerichtsentscheidung wohl der Sedantag sein wird, ist ein zusätzliches Schmankerl ...
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Das ist auch gar nicht nötig, denn er hat Zweifel auifkommen lassen, ob er mit Waffen und Munition sorgsam umgehen werde. Der "Artikel" enthält einige sachliche Fehler: - "Gesinnungspolizei" trifft schonmal nicht zu, da nicht seine Gesinnung Gegenstand der Ermittlungen ist, sondern der Aufruf zum Waffenmißbrauch. - "Unklar bleibt hingegen, wie die Kriminalpolizei auf diesen Fall aufmerksam wurde." Über die Naivität des Schreiberlings kann man ja nur lachen! Der Held hat die Aufrufe auf seinem FB-Profil online gestellt und somit selbst öffentlich gemacht. Dort kann sie ein Polizist gelesen haben, aber auch ein netter Nachbar, der dann einen anonymen Brief verfaßt hat. Oder ein Konkurrent. Oder ... oder ... Offenbar haben FB-Inhaber und Artikelschreiber nur begrenzten Horizont. - nicht mal "bayerisch" kann der Schreiberling korrekt schreiben. - "Der Sportschütze, der zudem auch im Besitz einer Waffenhandelserlaubnis war, ist weder vorbestraft noch irgendeiner Straftat verdächtigt". Haha! Erstens heißt es "verdächtig" und zweitens geht es nicht um eine Straftat, sondern um den Aufruf zum Waffenmißbrauch, der vermuten läßt, daß Tatsachen die Annahmen rechtfertigen, der Held werde mit Waffen und Munition nicht sachgerecht umgehen. Und wie die Behörde da zu reagieren hat, steht seit langem im WaffG. - und dann wird "bayerisch" schon wieder falsch geschrieben. Den Schreiber des Artikels und seine Leser kann man eigentlich nur bedauern. Kopp-Verlag halt.
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Auch in Österreich mag man es eher nicht so, wenn einer seine Gewaltphantasien so herumplärrt ...
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Falls er auf die Idee kommen sollte, sein Kfz irgendwie in Verbindung mit Straftaten zu bringen, wäre dies wahrscheinlich möglich.
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VP: So sieht eine realistische Einschätzung der Lage aus!
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Ach, das sagst Du so! In Wirklichkeit ist es viel komplizierter!
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Genauso wie die real existierende und völkerrechtlich anerkannte BRD, die Ausweise, Pässe, Führerscheine und Waffenbesitzkarten ausstellt und dazu diplomatische Vertretungen unterhält, eine faktische Bedeutung der traumtänzerischen 30 Reichskanzler ausschließt.
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Das ist im Grunde das, was ich oben auch schon schrieb: Rummaulen übers GG, das angeblich keine Verfassung ist, dann aber nach den Gesetzen des Landes, die darauf basieren, Waffenbesitz beantragen ...
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Mei, der Tinti ist Ösi, das spielt eh keine Rolle, was der meint.
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Das ist eine durchaus legitime Ansicht!
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Das ist zwar eine nette polemische Behauptung. Aber eben nur eine Behauptung.
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Na, wir alle doch!
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Ähh ... wir haben doch 40 Jahre lang bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Hoffnung geäußert, mit den Brüdern und Schwestern im Osten wieder bereinigt zu werden? Insbesondere am 17.Juni?
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Da gab's aber eigentlich nicht viel zu machen. Die DDR ist dem Geltungsgebiet des GG beigetreten un feddich ...
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Nein, das ist überhaupt kein Beispiel für die wirre Behauptung, verfassungsmäßge Rechte stünden nur auf dem Papier! Seit die Verfassung vor 67 Jahren Gültigkeit erlangte, können Verfassungsrechte unter bestimmten Bedingungen eingeschränkt werden. Deswegen ist man aber nicht ohne.
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Politiker sind nur ihrem Gewissen unterworfen. Wie sie Glaubwürdigkeit herstellen, müssen sie allerdings selbst wissen.
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