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heletz

WO Silber
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  1. Hört, hört: http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/umstrittenes-sturmgewehr-kurden-finden-g-36-super-13546445.html
  2. Das G36 ist nicht für den afrikanischen Urwald konzipiert worden. Das wurde bei WO aber noch nie übersehen!
  3. SZ von heute: http://www.sueddeutsche.de/politik/ruestungspolitik-von-der-leyen-geraet-wegen-gewehr-zunehmend-in-bedraengnis-1.2438151
  4. Aber in Höhe von 10%?
  5. Meint jedenfalls der Stern herausgefunden zu haben: http://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-04/g-36-bundeswehr-sturmgewehr-maengel-heckler-und-koch
  6. Und? Haben sich alle drauf gestürzt ...? Es haben sich alle drauf gestürzt!
  7. Ganz einfach: (Charles Maurice de Talleyrand-Périgord)
  8. Wobei ich bezweifle, daß das Produkthaftungsgesetz hier greift.
  9. Quatsch! Militärgewehre werden in Deutschland nicht zum Sportschießen verwendet und als die Regierung Kohl das Gewehr beschlossen hat zu beschaffen, war die Bw eine Schönwetterarmee, die nicht daran dachte, später von der Regierung Schröder in Kampfeinsätze geschickt zu werden.
  10. Und hier der SPON-Bericht vom 1.4. 2012: http://www.spiegel.de/forum/politik/bundeswehr-gewehr-g36-bitte-nicht-so-viel-schiessen-thread-57864-1.html
  11. Hier der passende WO-Faden dazu, begonnen vor ziemlich genau 3 Jahren: http://forum.waffen-online.de/topic/422334-hk-g36/?hl=g36
  12. Wie lange geht das jetzt schon? Vier Jahre? Fünf Jahre?
  13. Stimmt! Und dann noch nicht mal die Namen richtig schreiben können ...
  14. Unverständlicherweise, ja.
  15. Klar, kann man machen. Wenn man das Doppelte ausgeben will als für ein Original ...
  16. Ja, das ist ein arger Nischenmarkt. Schon wegen der Herstellung der Munition.
  17. Lange. Aber jetzt nicht mehr.
  18. Ein oder zwei Nachbauten gibt es. Lohnt sich aber nicht. Die Replikas sind teurer als die Originale.
  19. Und zwar erheblich! In der Schweiz hat man dann auch gut gefüllte Rentenkassen und ein akzeptables Rentenniveau.
  20. Deswegen wünsche ich ihm ja auch eine bessere Gesundheit als Herr Gurlitt sie offenbar hatte. Die Forenschreiberlinge werden sich allerdings von Tatsachen auch weiterhin nicht irritieren lassen. Jedenfalls manche ...
  21. Die Entscheidung des BGH wird etwa ein Jahr auf sich warten lassen. Da muß man sich schon etwas die Zeit vertreiben. So ein Jahr zieht sich ...
  22. Unsinn! Es schadet mehr als es nützt. Die Aufnahmen ohne Zustimmung des Polizisten gemacht zu haben --> keine Verwendung für irgendwas (Verwertungsverbot) U.U. macht man sich nur selbst strafbar durch unautorisierte Film- oder Tonaufnahmen.
  23. Ohne dessen Zustimmung ganz klar: Nein! Du würdest Dich u.U. sogar strafbar machen.
  24. Auch ein Anwalt attestiert dem Gericht, völlig die Rechts- und Gesetzeslage zu verkennen: http://www.anwalt.de/rechtstipps/notwehr-heute-jaehriger-rentner-nun-doch-zu-bewaehrungsstrafe-verurteilt_063724.html
  25. Gut, daß der Staatsanwalt im Fall Sittensen in Revision geht. Leider ist das Urteil noch nicht veröffentlicht.
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