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heletz

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  1. Überlegungen zu einer Langwaffe sind hier sowieso völlig sinnlos und fehl am Platze. (OLG Celle 2. Strafsenat, Beschluss vom 25.01.2013, 2 Ws 17 - 21/13, 2 Ws 17/13, 2 Ws 18/13, 2 Ws 19/13, 2 Ws 20/13, 2 Ws 21/13) Wäre es eine Langwaffe gewesen, hätten sie sie nämlich bemerkt. Und dann hätten sie die an sich genommen. Und womöglich gegen den Rentner gerichtet. Dann wär's nix gewesen mit der SV.
  2. Es hat wenig Sinn, von Österreich aus Ratschläge in Waffenrechtsfragen nach Deutschland zu schicken. Es hat auch wenig Sinn, von Deutschland aus Ratschläge in Waffenrechtsfragen nach Österreich zu schicken.
  3. Jedenfalls verstehe ich die merkwürdige Diskussion um Slug oder Nichtslug nicht. Das sind genauso Sandkastenspiele am Schreibtisch wie sie dem Richter vorgeworfen werden.
  4. Der BGH verneint die Notwendigkeit eines Warnschusses, wenn dadurch der Angriff nicht zweifelsfrei beendret werden kann. Und bei fünf Angreifern ist es höchst zweifelhaft, ob der Angriff durch einen Warnschuß beendet werden kann. BGH 2 StR 375/11
  5. Schon. Hoffentlich hat die Verteidigung das auch vorgetragen. Oder greift in dem Punkt das Urteil an. Es müßte halt der Urteilstext vorliegen.
  6. Deswegen ja der Versuch mit der Softair im Gerichtssaal.
  7. Es gibt da einen Link - es muß wohl die ursprüngliche Begründung des LG gewesen sein - da wird genau beschrieben, wie die Vorgänge im einzelnen waren (ich meine nicht den Beschluß des OLG, da kommt das nur oberflächlich rüber). Leider finde ich den Link nicht mehr. Hat den noch jemand von Euch?
  8. Hätte ihm auch nichts geholfen. Weil er selbst gelabert hat.
  9. BGH 2 StR 375/11
  10. Das Geld für die Revision hat er. Möge er auch die Nerven haben!
  11. Sollte das so im Urteil stehen, ist das eine Aufforderung zur Revision.
  12. Genau DAS verneint der BGH im Falle des Hells Angel.
  13. Nun, es wäre nicht das erste Mal, daß man erst beim BGH sein Recht bekommt. Siehe den Hells Angel, der erst 8 Jahre bekam und dann vom BGH Freispruch.
  14. Trotzdem ist die Taktik gut aus Sicht der Eltern
  15. Aus taktischen Gründen zieht man immer erst den Strafprozess durch, dann ist das mit der Schuld schonmal klar
  16. So ist es. Wurde hier bereits vor dem urteil festgestellt. Meine hoffnung ist, er möge gegen das Urteil vorgehen. DEnn jetzt drohen ihm zivilrechtliche Ansprüche.
  17. Einzig die Nebenklage wollte eine Verurteilung, nicht mal der Staatsanwalt. http://www.sueddeutsche.de/panorama/-jaehrigen-bei-ueberfall-erschossen-bewaehrungsstrafe-fuer-rentner-1.2193064
  18. Danke! Ich hoffe, daß er in Berufung geht.
  19. Freispruch wäre angemessen. Gibt's einen Link?
  20. Oder vom Geschädigten darauf gebracht werden. Notfalls mit einer Anklageerzwingungsklage.
  21. Nee, eher nicht. Pro Diözese gibt es einen Exorzisten und die sind schon versorgt.
  22. Vor allem sollte man wahrheitsgetreu berichten. "Ich habe kein einziges Todesurteil gefällt", beteuerte Filbinger am 13. Mai 1978 im ZDF.
  23. Natürlich gibt es Gründe. Nur in diesem Falle nicht. Selbst in den schlechtesten Krimis kommt der Satz "Sie haben das Recht zu schweigen!". Schon bei einem kleinen Verkehrsunfall mit nur Blechschaden empfiehlt es sich, nichts zu sagen (man wird ja von den Polizeibeamten auch eigens darauf hingewiesen). Nicht, weil man etwas zu verbergen hätte, sondern weil man eventuell emotional gar nicht in der Lage ist, die Sache korrekt zu schildern. Nur: Was soll das Gericht machen, wenn der Rentner eben gelabert hat? Nächste Woche wird das Urteil erwartet, dann wissen wir mehr. Genügend Geld für eine Zweite Instanz hat der Mann im Notfall ja auch.
  24. Grundsätzlich ja. Nur hin und wieder muß er durch die Verwaltungsgerichte dazu gezwungen werden. Immerhin ist das möglich. Herr Gysi versucht da in letzter Zeit die Grenzejn zu verwischen ...
  25. Trotzdem ist es noch kein Rechtsstaat, nur weil Gesetze existieren. Das wäre zu wenig.
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