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heletz

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  1. Und wenn wir schon bei Moral sind: Natürlich ist es moralisch fragwürdig, daß die Hinterbliebenen jetzt Schmerzensgeld einklagen (und Dank Schuldspruch auch kassieren werden)! Rechtlich ist es einwandfrei. Aber moralisch ist es das nicht, da der Getötete die Notwehrreaktion selbst provoziert hat und keinerlei Rücksicht vor den Grundrechten des Rentners wie Unversehrheit der Person, Unversehrtheit der Wohnung oder Freie Verfügung über seinen Besitz hatte!
  2. Moralisch fragwürdig war das Verhalten der Räuber.
  3. Die kommt jetzt wieder mit ihrem ruhenden Schmerzensgeldanspruch. Die Schuld des Rentners ist erwiesen und damit der Anspruch des Sippe auf Schmerzensgeld, das dem Räuber zugestanden hätte. Leider. Hätte er gar nichts gesagt und sein Anwalt hätte später aus den Akten von der durch den Räuber mitgenommenen Geldbörse erfahren, so hätte man das als Grund zur Notwehr erklären können, der Rentner wäre freigesprochen worden und die Sippe wäre leer ausgegangen. Daran sieht man, was unbedachtes Handeln auslösen kann.
  4. Da kann man sehen, wie die Erinnerung täuscht. Die Süddeutsche stellt das schon korrekt dar.
  5. Der deutliche Rückgang der Delikte, der in den Kriminalstatistiken seit 1972 nachzulesen ist, kann dafür als Beweis herangezogen werden.
  6. Stimmt! Die Zitate aus FB dazu: "Einfach nur traurig!" "Justiz wie im Kongo!" "Ich habe von unserem Rechtesystem (sic!) nichts anderes erwartet!" Die Leute kapieren es einfach nicht. DAS ist traurig!
  7. Ja, stimmt. Aber in dem geschilderten Fall bedeutet Austritt aus dem Verein gleichzeitig Austritt aus dem Verband.
  8. Aber es gibt halt keinen Erleichterten Erwerb. Und falls man beim Austritt aus dem Verein eine Neugelbe hat, darf man die abgeben. Und die Waffen dazu.
  9. Nein, das wird nur für die Neugelbe WBK gefordert, nicht für die Grüne!
  10. So, jetzt ist das Urteil des BGH da: Der Rentner ist schuldig des Totschlags und zu einer Bewährungsstrafe rechtskräftig verurteilt. Der 16jährige hatte zwar das Portemonnaie des Rentners mit 2000 € dabei, aber der Rentner hatte ausgesagt, er habe das nicht bemerkt. Wie schon öfter gesagt: Schweigen ist Gold. Vor allem als Beschuldigter/Angeklagter. Einstweilen nur der Link zur Süddeutschen (selbst diesem Berichterstatter ist die Verwunderung anzumerken), in der Entscheidungsdatenbank und in den Pressemitteilungen ist die Sache noch nicht: http://www.sueddeutsche.de/panorama/bgh-rentner-wegen-totschlags-an-jaehrigem-einbrecher-verurteilt-1.2710693
  11. Bin gespannt, was die Ermittlungen ergeben. Wir werden es aber wohl nie erfahren.
  12. Und wo sollte dieser herkommen?
  13. Ja, wahrscheinlich ....
  14. Das böse Geschoß!
  15. Das staatliche Gewaltmonopol bedeutet ja nur, daß die Einzelnen auf Selbstjustiz verzichten, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen, und ihre Sache vor Gericht bringen. Politiker verwenden zwar gern das Wort auch im Zusammenhang mit Notwehrsituationen. So ist es aber nicht gedacht. Notwehr hat also mit dem Gewaltmonopol nichts zu tun und widerspricht ihm auch nicht.
  16. Du meinst das hier? http://forum.waffen-online.de/topic/442342-rechtsanwalt-als-heckenschutze/?hl=heckensch%FCtze
  17. Wenn die Politik etwas ankündigt, dann wird sie genau das Gegenteil davon machen. Wenn also rumerzählt wird, man werde "das Ergebnis abwarten", dann steht die Entscheidung schon fest.
  18. Nicht rumnölen, @Raiden! Es ist völlig wurscht, was die Soldaten sagen über das Gewehr. Die Politik hat entschieden, es wird ausgetauscht und damit basta!
  19. Aha: http://www.sueddeutsche.de/politik/sturmgewehr-der-bundeswehr-was-bundeswehrsoldaten-vom-g-halten-1.2692059
  20. Das ist gar nicht möglich, da die rechtlichen, die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Ordnungen vollkommen verschieden sind.
  21. Mit bestimmten Modellen des Mosin-Nagant kann man ohnehin nur mit Bajonett schießen ...
  22. Warum sollte es nicht möglich sein? Es gibt einige, die das machen.
  23. Das aber mit Gesetzeskraft galt. Falls nicht der Reichstag die Notverordnung zurückwies. Was er aber nicht tat.
  24. Auch falsch. Das hat schon Hindenburg mit seinen Notverordnungen gemacht.
  25. Jedenfalls nicht von den Nazis.
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