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heletz

WO Silber
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Alle Inhalte von heletz

  1. Stimmt! Und dann noch nicht mal die Namen richtig schreiben können ...
  2. Unverständlicherweise, ja.
  3. Klar, kann man machen. Wenn man das Doppelte ausgeben will als für ein Original ...
  4. Ja, das ist ein arger Nischenmarkt. Schon wegen der Herstellung der Munition.
  5. Lange. Aber jetzt nicht mehr.
  6. Ein oder zwei Nachbauten gibt es. Lohnt sich aber nicht. Die Replikas sind teurer als die Originale.
  7. Und zwar erheblich! In der Schweiz hat man dann auch gut gefüllte Rentenkassen und ein akzeptables Rentenniveau.
  8. Deswegen wünsche ich ihm ja auch eine bessere Gesundheit als Herr Gurlitt sie offenbar hatte. Die Forenschreiberlinge werden sich allerdings von Tatsachen auch weiterhin nicht irritieren lassen. Jedenfalls manche ...
  9. Die Entscheidung des BGH wird etwa ein Jahr auf sich warten lassen. Da muß man sich schon etwas die Zeit vertreiben. So ein Jahr zieht sich ...
  10. Unsinn! Es schadet mehr als es nützt. Die Aufnahmen ohne Zustimmung des Polizisten gemacht zu haben --> keine Verwendung für irgendwas (Verwertungsverbot) U.U. macht man sich nur selbst strafbar durch unautorisierte Film- oder Tonaufnahmen.
  11. Ohne dessen Zustimmung ganz klar: Nein! Du würdest Dich u.U. sogar strafbar machen.
  12. Auch ein Anwalt attestiert dem Gericht, völlig die Rechts- und Gesetzeslage zu verkennen: http://www.anwalt.de/rechtstipps/notwehr-heute-jaehriger-rentner-nun-doch-zu-bewaehrungsstrafe-verurteilt_063724.html
  13. Gut, daß der Staatsanwalt im Fall Sittensen in Revision geht. Leider ist das Urteil noch nicht veröffentlicht.
  14. Es ist eine Sprungrevision zum BGH, grober Zeitrahmen ein Jahr: http://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/Totschlag-Sittenser-Rentner-legt-Revision-ein,sittensen202.html
  15. In der Tat: http://www.t-online.de/regionales/id_71661794/nach-stader-urteil-gegen-rentner-revision-eingelegt.html Sehr gut!
  16. So, wie ich die Sache einschätze, gibt's ein Protokolle erst ab der Belehrung. Und noch nicht bei einem "Vorgespräch".
  17. Ein Protokoll wurde nicht erstellt. Es war ja nur ein "lockeres Vorgespräch". Dennoch - da bin ich mir sicher - wird sich nach so einem Vorgespräch der Polizeibeamte Notizen machen und die ggf vor Gericht wider herauskramen. "Gedächtnisprotokoll" (wie es ja auch jeder vernünftige RA empflehlt, wenn man selbst in einer strittigen Sache telephoniert).
  18. Mit einem suboptimalen Anwalt ist es vermutlich immer noch besser als ganz ohne. Wenn auch unbefriedigend.
  19. Genau DAS war mir im Unterbewußtsein klar. Deshalb hab ich auch auf seine Freundlichkeiten nicht so reagiert, wie er sich das erhofft hatte. Exakt DIESES Problem scheint sich ja auch bei dem Opfer des Raubüberfalls zu stellen, über den wir hier diskutieren.
  20. Genau so! Mir passierte es, daß ich am späten Vormittag vom Schießstand heimfuhr (ich hatte einige Vorderlader-Ladungen und ein paar Patronenladungen ausprobiert, teil zu meiner Zufriedenheit, teils nicht) und wieder ein vergleichsweise schmale kurvige Straße benutzen mußte, auf der 60 km/h erlaubt sind. Mit 63 km/H läßt man es gutsein. Bald tauchte hinter mir ein Pkw auf (nix großes) und fährt ziemlich nah auf. Ich denk' mir noch "Ja, überhol' halt vorsichtig!" Macht er aber nicht. Zu überholen versucht er einmal, als einer entgegenkam, was natürlich nix wurde, dann das andere Mal kurz vor einem kleinen Wäldchen (vollkommen hirnrissig, Sicht auf Entergenekommende gleich NULL, also Vorgang wieder abgebrochen), aber dann am Ende des Wädchen mit Karacho links raus an mir vorbei und weiter ... 30 sek später (!) steht er am Rand, ist ausgestiegen und glotzt blöde. Ich hab mir mein Teil gedacht, aber nachdem er keine Anstalten machte, um Hilfe zu bitten bin ich weiter, natürlich ohne den Kopf nach ihm zu wenden. Man will ja nix provozieren. Anhalten kam für mich nicht infrage, weil Waffen und Sprengstoff im Auto ... Also ganz normal heimgefahren. Halbe Stunde später fährt die Polizei vor, klingelt mich raus und photographiert am meinem Wagen rum. Der Erkenntnisgewinn war null, da ältererer Wagen und halt schon ein paar Kratzer und Dellen drin. Versucht mich der ältere der beiden in ein Gespräch zu verwickeln. Daß die Frau (!), die hinter mir gefahren sei, von mir von der Straße gedrängt wurde und ich ne Anzeige wegen Nötigung, Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr etc am Hals hätte. Nett. Kann die Zuverlässigkeit kosten. Hätte er wohl gerne gehabt, wenn ich protestierend gesagt hätte: "Das war aber gar keine Frau ...!" Stattdessen hab ich ich gefragt: "Sie wissen aber schon, daß Sie mich vor einer Befragung erstmal belehren müssen?" Das sei ja gar keine Befragung, wir unterhielten uns ja nur ganz freundlich, hat er gemeint. Und wohl auch im Stillen gehofft, ich sei blöd. Also weiter Klappe gehalten, Führerschein, Fahrzeugschein ... geht ja alles in ziviler Freundlichkeit. Ein paar Wochen später kam dann der Strafbefehl von der zuständigen Staatsanwalatsshaft Augsburg: 6000 € Geldstrafe etc pp Also ab zum Strafrechtsanwalt und den machen lassen. So schnell das mit dem Strafbefehl ging, so lange ließ sich die Staatsanwaltschaft Zeit mit der Akteneinsicht. 5 Monate oder so. Der Richter hatte wohl auch schon einige Unstimmigkeiten in der Aussage des Zeugen bemerkt und dann von sich aus ein Gutachten angefordert. Mich hatte es schon gewundert, daß bei dem Autotyp, den der andere fuhr, eigentlich mein Außenspiegel hätte beschädigt sein müssen, allein schon, weil sein dabei angeblich beschädigte Außenspiegel auf der gleich Höhe war wie der meine. War aber nicht beschädigt . Das technische Gutachten kam dann ein Jahr nach dem Vorfall: Kann so wie geschildert nicht möglich sein. Der Zeuge übrigens ein Arzt, der (anders kann man es nicht erklären) Beschädigungen seines Kfz auf Kosten anderer reparieren lassen wollte. Auch freundliche Polizeibeamte bringen mich nicht dazu, irgendetwas mehr zu sagen, als das, was ich muß.
  21. Deswegen ja das "wenn" in meinem Satz.
  22. Überlegungen zu einer Langwaffe sind hier sowieso völlig sinnlos und fehl am Platze. (OLG Celle 2. Strafsenat, Beschluss vom 25.01.2013, 2 Ws 17 - 21/13, 2 Ws 17/13, 2 Ws 18/13, 2 Ws 19/13, 2 Ws 20/13, 2 Ws 21/13) Wäre es eine Langwaffe gewesen, hätten sie sie nämlich bemerkt. Und dann hätten sie die an sich genommen. Und womöglich gegen den Rentner gerichtet. Dann wär's nix gewesen mit der SV.
  23. Es hat wenig Sinn, von Österreich aus Ratschläge in Waffenrechtsfragen nach Deutschland zu schicken. Es hat auch wenig Sinn, von Deutschland aus Ratschläge in Waffenrechtsfragen nach Österreich zu schicken.
  24. Jedenfalls verstehe ich die merkwürdige Diskussion um Slug oder Nichtslug nicht. Das sind genauso Sandkastenspiele am Schreibtisch wie sie dem Richter vorgeworfen werden.
  25. Der BGH verneint die Notwendigkeit eines Warnschusses, wenn dadurch der Angriff nicht zweifelsfrei beendret werden kann. Und bei fünf Angreifern ist es höchst zweifelhaft, ob der Angriff durch einen Warnschuß beendet werden kann. BGH 2 StR 375/11
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