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heletz

WO Silber
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Alle Inhalte von heletz

  1. Beweise für den von Dir behaupteten Verstoß!
  2. Welche Regel genau und wie lauten Deine Beweise?
  3. Der eine Betreiber regelt es so, der andere eben anders ...
  4. Ja, da könntest Du recht haben!
  5. Das ist doch dummes Zeug! Hätte ... könnte.. sollte ... wollte ... Wenn ich mir einen Endpreis vorgestellt habe (so wie man das bei echten Auktionen ja auch macht), kann mich keiner zu einer Mehrausgabe verleiten. So einfach ist das.
  6. Also, ich verstehe die ganze Aufregung hier nicht. Wenn ich etwas entdecke, überleg ich mir, was es mir wert sein könnte. Also maximal. Diesen Betrag gebe ich dann ein und entweder bekomme ich se dann oder eben nicht. Manchmal klappt's, manchmal nicht. So is Läbbe ... "Brauchen" tu is das alles erstmal überhaupt nicht, es ist alles nur Hobby ... Wer nämlich meint, etwas "brauchen" zu müssen, zahlt mehr als er eigentlich müßte ...
  7. Wenn die Hintergründe geheim bleiben sollen, wäre es besser gewesen, den thread gar nicht zu eröffnen. Oder ihn jetzt zu löschen. Die Interessierten können ja dann auf die Öffentliche Verhandlung warten.
  8. Ja! Dazu ist es notwendig, den Zustand vor der Beschlagnahme zu dokumentieren oder wenigstens glaubhaft zu machen (Neuware) sowie den Zustand bzw den Wert danach von einem Sachverständigen schätzen zu lassen.
  9. Da kommt: Und jetzt?
  10. Das meinte ich auch etwas ironisch, da in NL pro Kopf weniger Waffen legal besessen werden als in D. Wo und wie ist denn die Notwehr in NL geregelt?
  11. Das wäre dann ähnlich wie in Deutschland. Obwohl doch in NL Waffen praktisch verboten sind. Vielen Dank für diesen sachlichen Beitrag, den ich bald übersehen hätte! Hat noch jemand etwas Sachliches beizutragen? Oder müssen noch mehr Glaubensbekenntnisse abgelegt werden?
  12. Es wäre wirklich schön, wenn mal jemand etwas über das niederländische Waffenrecht bzw die Notwehrgesetzgebung dort sagen könnte. Weltanschauliche Statements gibt es in WO eigentlich schon genug.
  13. Busher kam immer noch nichts Fundiertes zum niederländischen Waffenrecht bzw. Notwehrrecht. Leider aber viel Weltanschauliches.
  14. Eben deshalb frage ich. Aber statt Infos über das niederländische Waffenrecht, kommen nur weltanschauliche Phrasendreschmschinen zu Einsatz. Meine Hoffnung ist, daß doch noch einer kommt, der sich auskennt.
  15. Wer kennt sich im Waffengesetz der NL aus? Einigermaßen zumindest?
  16. Soll das jetzt lustig sein? Das Ordnungsamt Augsburg hat einem Juwelier jedenfalls seinen Waffenschein weggenommen, weil es keine übermäßige Gefährdung sah. Deshalb würde mich interessieren, wie das in NL mit ihren recht restriktiven Waffengesetzen so gehandhabt wird.
  17. Immerhin ist Notwehr auch in den Niederlanden straffrei. Jetzt wüßte ich nur noch gerne, mit welcher Berechtigung die Frau die KW besaß. Dürfen Waffen in NL zu Selbstverteidigungszwecken erworben werden? Da habe ich, das gebe ich zu, zu wenig Ahnung.
  18. heletz

    WBK weg?

    CZM52 hat das richtig dargestellt: Die Behörde ist im Recht.
  19. Ein paar Hundert Euro kommen da schon zusammen. Manche wollen's halt wissen ...
  20. Ob es klug war von Dir, Dein Unwissen über die tatsächlichen Verhältnisse so deutlich auszuplaudern? Gehörst Du auch zu den Leuten, die gläubig lesen, wenn in der Zeitung steht "Das Amtsgericht XY hat entschieden ..." und die dann der Meinung sind, das gelte künftig für alle Gerichte und alle Bereiche ...? Dem Amtsrichter in Aichach ist es nämlich herzlich wurscht, was das OLG Hamm verkündet. Um nur ein Beispiel zu nehmen.
  21. Vollkommen richtig.
  22. Pippi müssen alle Richter mal.
  23. Das gilt dann aber nur für das Gebiet DIESES OVG. Für mich z.B. nicht.
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