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Richtig. Eine Notverordnung konnte allerdings durch einen Beschluß des Reichstags außer Kraft gesetzt werden. Soweit ersichtlich, ist das bei dieser Notverordnung nicht geschehen. Das läßt den Schluß zu, bereits diese zweite Nennung des Bedürfnsiprinzips habe auf einem - wie auch immer gearteten - Konsens der Parteien gefußt, alle Bürger unter das Bedürfnsiprinzip zu stellen. Nicht nur die radikalen. Durch Hitlers Machterschleichung wurde die Sache dann in eine andere Richtung getrieben, aber die Grundtendenz ist schon erklennbar.
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Auch ein bißchen OT, aber halt grad aktuell: Wie gesagt, ein unfehlbares System gibt es nicht. Aber manchmal braucht man noch nicht mal in Bayern eine Öffentlichkeit gegen den Korpsgeist von Polizisten, da gibt es sogar auch mal einen Richter, der der Polizei und der Staatsanwaltschaft nicht alles durchgehen läßt.
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So OT ist das gar nicht. Auch im Ergebnis Deiner Überlegungen sind wir uns völlig einig. Es sieht nur jedesmal so aus, als ob man das komplette System umändern müßte, nur, weil irgednwas nicht nach dem Ideal des GG läuft. Eion demokratischer Rechtsstaat ist eine ewige Baustrelle, das hört nie auf. Was mir nicht behagt, sind Leute, die quasi sagen "Jetzt poste ich schon 10 Jahre auf WO für den freien Waffenbesitz und es hat sich noch immer nichts getan!" Bei manch einem muß ich leider eine Radikalisierung feststellen ...
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Zur Bedürfnisprüfung In der Vierten Verordnung (Notverordnung!) des Reichspräsidenten "Zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schutze des inneren Friedens" vom 8. Dezember 1931 heißt es unter Schußwaffen §2: § 16 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über Schußwaffen und Munition vom 12. April 1928 (Reichsgesetzbl. I S. 143) ist in folgender Fassung anzuwenden: "Waffen- (Munitions-) Erwerbsscheine oder Waffenscheine dürfen nur an Personen, gegen deren Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen, und nur bei Nachweis eines Bedürfnisses ausgestellt werden." Ein Bedürfnis gab es also schon bevor die Nazis an der Regierung waren.
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Das ist aus dem Urteil nicht herauszulesen. Der Bedürfnisnachweis ist nur am Anfang zu führen, vor Erwerb der ersten Waffe. Aber daß 142 Waffen nicht alle sportlich genutzt werden (können), ist eigentlich klar. Nicht einmal der Unterlegene konnte offenbar diesen Nachweis führen. Da hat jemand die Gesetzesformulierung dahingehend auisgelegt, die Erlaubnis gelete für eine unbefristete Anzahl. Das aber steht nicht im Gesetzestext. Bauernschläue funktioniert nicht immer.