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Die Universität Passau bescheinigt inzwischen ganz offiziell, daß ein Großteil der Lehramtsstudenten gar nicht für den Beruf geeignet ist und hat ein Konzept entwickelt, die Unfähigen auszusortieren. Persönliche Beziehungen zu Betroffenen trüben übrigens das eigene Urteil.
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Aber nur eine Semesterwochenstunde und dann auch nur als unbenoteter Pflichtschein. Wer in Pädagogik eine vollkomene Null ist, kann dennoch das Staatsexamen bestehen und Lehrer werden. Über die pädagogischen Fähigkeiten und den Wissensstand sagt ein bestandenes 2.Staatsexamen und die Übernaheme in das Beamtenverhältnis rein gar nichts aus.
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So isses nämlich! Fälschlicherweise werden Lehrer von der Presse gern "Pädagogen" genannt. Und weil Deutsche gern glauben, was in der Presse steht, halten viel Lehrer für irgednwie pädagogisch ausgebildet. Was aber ein ziemlicher Irrtum ist. Pädagogisch begabt ist eh nur etwa ein Drittel.
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Nachdem schon in Thüringen klar geworden war, welche massiven Fehler die Schule gemacht hatte, hat man dann bei Winnenden wohl bewußt auf einen Unetrsichungsausschuß des Landtags verzichtet. Lehrer machen keine Fehler.
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Wer behauptet so etwas? Die Schule scheint geradezu eine Mobbinghochburg gewesen zu sein. Die Lehrer taten offenbar alles, um Mobbing zu unetrstützen. Vor der Tat. Inzwischen hat sich das offenbar radikal gewandelt und es herrscht eine geradezu liebevolle Atmosphäre. Auch Lehrer können sich ändern.
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Offenbar ist dem Bürgermeister die Lage auch klar und er wäre mit den 400.000 zufrieden. Hätte er auch schon früher sagen können: http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.amoklauf-von-winnenden-stadt-klagt-gegen-eltern-des-amokschuetzen.bfe2afe4-c9e4-4cea-9f22-5718a5c6fbf5.html
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Grade gesehen: [aus Copyrightgründen Zitat verkürzt] http://sz.de/1.2244168
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Heute im SWR Radio Die Richterin hat einen Vergleichsvorschlag gemacht: 400.000 € für Winnenden. Das scheint mir sehr nahe an der Realität zu sein. Sind aber nur etwas über 2% von den urspünglich geforderten 14 Mio ...
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Aber ist es nicht auch ekelhaft, wie die Stadt eiskalt daraus finanziellen Gewinn ziehen und sich ihr Luxussanierungen bezahlen lassen will? Immerhin will man jetzt nur noch 37% des ursprünglichen Betrages. Man rudert also langsam zurück.
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Erst 14, dann 9,4 Mio und jetzt will man "nur" noch 5,3 Mio: http://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/Winnenden-streitet-mit-Vater-des-Amoklaeufers-vor-Gericht-id32160077.html
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Der deutsche Waffenmarkt: Endlich Preise wie in den USA! AR15 für 869 EUR etc.
heletz antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Und zwar erheblich! In der Schweiz hat man dann auch gut gefüllte Rentenkassen und ein akzeptables Rentenniveau. -
Deswegen wünsche ich ihm ja auch eine bessere Gesundheit als Herr Gurlitt sie offenbar hatte. Die Forenschreiberlinge werden sich allerdings von Tatsachen auch weiterhin nicht irritieren lassen. Jedenfalls manche ...
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Die Entscheidung des BGH wird etwa ein Jahr auf sich warten lassen. Da muß man sich schon etwas die Zeit vertreiben. So ein Jahr zieht sich ...
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Unsinn! Es schadet mehr als es nützt. Die Aufnahmen ohne Zustimmung des Polizisten gemacht zu haben --> keine Verwendung für irgendwas (Verwertungsverbot) U.U. macht man sich nur selbst strafbar durch unautorisierte Film- oder Tonaufnahmen.
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Ohne dessen Zustimmung ganz klar: Nein! Du würdest Dich u.U. sogar strafbar machen.
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Auch ein Anwalt attestiert dem Gericht, völlig die Rechts- und Gesetzeslage zu verkennen: http://www.anwalt.de/rechtstipps/notwehr-heute-jaehriger-rentner-nun-doch-zu-bewaehrungsstrafe-verurteilt_063724.html
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Gut, daß der Staatsanwalt im Fall Sittensen in Revision geht. Leider ist das Urteil noch nicht veröffentlicht.
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Es ist eine Sprungrevision zum BGH, grober Zeitrahmen ein Jahr: http://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/Totschlag-Sittenser-Rentner-legt-Revision-ein,sittensen202.html
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In der Tat: http://www.t-online.de/regionales/id_71661794/nach-stader-urteil-gegen-rentner-revision-eingelegt.html Sehr gut!
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So, wie ich die Sache einschätze, gibt's ein Protokolle erst ab der Belehrung. Und noch nicht bei einem "Vorgespräch".
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Ein Protokoll wurde nicht erstellt. Es war ja nur ein "lockeres Vorgespräch". Dennoch - da bin ich mir sicher - wird sich nach so einem Vorgespräch der Polizeibeamte Notizen machen und die ggf vor Gericht wider herauskramen. "Gedächtnisprotokoll" (wie es ja auch jeder vernünftige RA empflehlt, wenn man selbst in einer strittigen Sache telephoniert).
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Mit einem suboptimalen Anwalt ist es vermutlich immer noch besser als ganz ohne. Wenn auch unbefriedigend.
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Genau DAS war mir im Unterbewußtsein klar. Deshalb hab ich auch auf seine Freundlichkeiten nicht so reagiert, wie er sich das erhofft hatte. Exakt DIESES Problem scheint sich ja auch bei dem Opfer des Raubüberfalls zu stellen, über den wir hier diskutieren.
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Genau so! Mir passierte es, daß ich am späten Vormittag vom Schießstand heimfuhr (ich hatte einige Vorderlader-Ladungen und ein paar Patronenladungen ausprobiert, teil zu meiner Zufriedenheit, teils nicht) und wieder ein vergleichsweise schmale kurvige Straße benutzen mußte, auf der 60 km/h erlaubt sind. Mit 63 km/H läßt man es gutsein. Bald tauchte hinter mir ein Pkw auf (nix großes) und fährt ziemlich nah auf. Ich denk' mir noch "Ja, überhol' halt vorsichtig!" Macht er aber nicht. Zu überholen versucht er einmal, als einer entgegenkam, was natürlich nix wurde, dann das andere Mal kurz vor einem kleinen Wäldchen (vollkommen hirnrissig, Sicht auf Entergenekommende gleich NULL, also Vorgang wieder abgebrochen), aber dann am Ende des Wädchen mit Karacho links raus an mir vorbei und weiter ... 30 sek später (!) steht er am Rand, ist ausgestiegen und glotzt blöde. Ich hab mir mein Teil gedacht, aber nachdem er keine Anstalten machte, um Hilfe zu bitten bin ich weiter, natürlich ohne den Kopf nach ihm zu wenden. Man will ja nix provozieren. Anhalten kam für mich nicht infrage, weil Waffen und Sprengstoff im Auto ... Also ganz normal heimgefahren. Halbe Stunde später fährt die Polizei vor, klingelt mich raus und photographiert am meinem Wagen rum. Der Erkenntnisgewinn war null, da ältererer Wagen und halt schon ein paar Kratzer und Dellen drin. Versucht mich der ältere der beiden in ein Gespräch zu verwickeln. Daß die Frau (!), die hinter mir gefahren sei, von mir von der Straße gedrängt wurde und ich ne Anzeige wegen Nötigung, Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr etc am Hals hätte. Nett. Kann die Zuverlässigkeit kosten. Hätte er wohl gerne gehabt, wenn ich protestierend gesagt hätte: "Das war aber gar keine Frau ...!" Stattdessen hab ich ich gefragt: "Sie wissen aber schon, daß Sie mich vor einer Befragung erstmal belehren müssen?" Das sei ja gar keine Befragung, wir unterhielten uns ja nur ganz freundlich, hat er gemeint. Und wohl auch im Stillen gehofft, ich sei blöd. Also weiter Klappe gehalten, Führerschein, Fahrzeugschein ... geht ja alles in ziviler Freundlichkeit. Ein paar Wochen später kam dann der Strafbefehl von der zuständigen Staatsanwalatsshaft Augsburg: 6000 € Geldstrafe etc pp Also ab zum Strafrechtsanwalt und den machen lassen. So schnell das mit dem Strafbefehl ging, so lange ließ sich die Staatsanwaltschaft Zeit mit der Akteneinsicht. 5 Monate oder so. Der Richter hatte wohl auch schon einige Unstimmigkeiten in der Aussage des Zeugen bemerkt und dann von sich aus ein Gutachten angefordert. Mich hatte es schon gewundert, daß bei dem Autotyp, den der andere fuhr, eigentlich mein Außenspiegel hätte beschädigt sein müssen, allein schon, weil sein dabei angeblich beschädigte Außenspiegel auf der gleich Höhe war wie der meine. War aber nicht beschädigt . Das technische Gutachten kam dann ein Jahr nach dem Vorfall: Kann so wie geschildert nicht möglich sein. Der Zeuge übrigens ein Arzt, der (anders kann man es nicht erklären) Beschädigungen seines Kfz auf Kosten anderer reparieren lassen wollte. Auch freundliche Polizeibeamte bringen mich nicht dazu, irgendetwas mehr zu sagen, als das, was ich muß.
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Deswegen ja das "wenn" in meinem Satz.