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heletz

WO Silber
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  1. Du kapierst es nicht, oder? Den Prozeß hat das OLG angeordnet! Nicht irgendein Mob.
  2. Deshalb wehre ich mich ja nur dagegen, das als "politischen Schauprozeß" zu bezeichnen. Das ist er nämlich nicht. Man sieht das daran, daß sich Staatsanwaltschaft und Landgericht mit Händen und Füßen dagegen gewehrt haben. Sie waren eben nicht williges Werkzeug der Politik! Man muß es auch nicht übertreiben. Sonst wird man nämlich in der Argumentation unglaubwürdig.
  3. Als politischen Schauprozeß will ich das nicht bezeichnen. Denn die Eltern des Getöteten mußten den Prozeß erst erzwingen. Weder Staatsanwalt noch Gericht wollten anklagen.
  4. Der Staatsanwalt hatte ja bereits eingestellt wegen Notwehr.
  5. Ach, sooo ... und Journalisten berichten natürlich immer exakt und korrekt und kriegen auch nie was in den falschen Hals ...
  6. Das weißt Du schon vor der Urteilsverkündung?
  7. Das hab' ich ja auch nie in Abrede stellen wollen. Oben ging es ja um "die Waffen". Plural Also alles, was nicht Tatwaffe war.
  8. Hä? Seit wann muß irgendwas irgendwie aufbewahrt werden, wenn der Berechtigte zu Hause ist?
  9. Der StA wollte keine Verurteilung, hatte schon eingestellt wegen Notwehr. Erst die Familien der "Opfer" haben den jetzigen Prozeß durchgesetzt. Da es keine Verurteilung gab, dürfte er die Waffen noch haben.
  10. Nicht auf öffentlichen Druck sondern durch Beschluß des OLG.
  11. Das ging ja schneller als gedacht! Inzwischen wird plädiert. Der StA beantragt Freispruch: http://www.sueddeutsche.de/panorama/prozess-gegen-rentner-schuesse-im-dunkeln-1.2171859
  12. Gemäß diesem Bericht ist am 22.Oktober der letzte Verhandlungstag. Einige Zeit danach kann man wohl das Urteil erwarten: http://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/stade/blaulicht/schuesse-vor-gericht-d47116.html
  13. Viel und erschöpfend ist geschrieben worden. Nun hat der TE die Auswahlmöglichkeit.
  14. Der TE weiß jetzt bestimmt, wie man alles möglichst kompliziert gestaltet.
  15. Jeder kann das Vorgehen natürlich jederzeit kompliziert gestalten. Oder noch komplizierter. Je nach individuellem Bedarf.
  16. Man kann alles kompliziert machen. Wenn man unbedingt will. Man kann aber auch vorgehen wie Gunny Highway oder ich. Dann hat man rasch Erfolg. Und keine Kosten.
  17. Meine Einschreiben (mit Rückschein) wurden vom Richter immer als zugestellt anerkannt. Und selbst Einwurfeinschreiben, auf die man eine dritte Person vor dem absenden sehen läßt, haben vor Gericht immer ihren Erfolg gehabt. Richter sind nicht blöd.
  18. Bisher hat stets der Schuldner zahlen müssen (und ich keinen Pfennig), wenn ich ihm ein Einschreiben mit Fristsetzung geschickt habe und später dann ein Anwalt nachgehakt hat. Dann mußte er stets die Anwaltskosten übernehmen. Weil der Termin fruchtlos vertsrichen wra. Zwei wollten's es genau wissen und haben geklagt - mit dem Ergebnis, daß sie die Gerichtskosten noch oben draufgesattelt bekommen haben plus zusätzliche Anwalts- und Urteilskosten.
  19. WEnn der gesetzte Termin fruchtlos verstrichen ist, gibt's keinen Zweifel mehr.
  20. Nach fruchtlos verflossener Frist nicht. Deshalb ja die Fristsetzung.
  21. Auf das Schreiben kann man eine dritte Person schauen und sie eintüten bzw. bei der Post einliefern. GV ist natürlich die teurere Version. Jetzt weißt Du jedenfalls, warum er auf der Schwrazen Liste steht ...
  22. Also, ich glaube, da verwechselst Du was. Die 18 Mal stehen nirgendwo, im Gesetz steht nur "regelmäßig". Die Zahlen haben die Verbände ausgehandelt. Bei meinem sind es z.B. 12 Mal. Aber auch nur dann, wenn ich eine Waffe auf Grün beantrage. Sonst nicht. Also muß ich normalerweise nicht 12 Mal im Jahr auf den Schießstand.
  23. Und in welchem Gesetz schreibt Dir der Staat vor, 18 mal im Jahr zu schießen?
  24. Bei der Unbescholtenheit geht's schonmal los. Und wenn Du in Österreich angeben mußt, WOZU Du die Waffe benötigst, dann ist das schon eine Form von Bedürfnis. Wenn auch bürokratisch einfach gelöst.
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