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heletz

WO Silber
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  1. Ist Rußland denn Gegenstand dieses threads?
  2. Wieviele Transsexuelle wurde denn bisher wegen ihrer Transsexualität umgebracht oder waren gefährdet?
  3. Im Falle der Schule in Winnenden haben sich zumindest diejenigen Lehrer nicht gegen Schulleitung und Kollegen durchgesetzt, die pädagogisch was drauf hatten. Das hat für das Unglück gereicht. Inzwischen scheint es ja vollkommen anders zu sein. Allerdings hätte man das auch schon vorher haben können.
  4. Die Universität Passau bescheinigt inzwischen ganz offiziell, daß ein Großteil der Lehramtsstudenten gar nicht für den Beruf geeignet ist und hat ein Konzept entwickelt, die Unfähigen auszusortieren. Persönliche Beziehungen zu Betroffenen trüben übrigens das eigene Urteil.
  5. Aber nur eine Semesterwochenstunde und dann auch nur als unbenoteter Pflichtschein. Wer in Pädagogik eine vollkomene Null ist, kann dennoch das Staatsexamen bestehen und Lehrer werden. Über die pädagogischen Fähigkeiten und den Wissensstand sagt ein bestandenes 2.Staatsexamen und die Übernaheme in das Beamtenverhältnis rein gar nichts aus.
  6. So isses nämlich! Fälschlicherweise werden Lehrer von der Presse gern "Pädagogen" genannt. Und weil Deutsche gern glauben, was in der Presse steht, halten viel Lehrer für irgednwie pädagogisch ausgebildet. Was aber ein ziemlicher Irrtum ist. Pädagogisch begabt ist eh nur etwa ein Drittel.
  7. Nachdem schon in Thüringen klar geworden war, welche massiven Fehler die Schule gemacht hatte, hat man dann bei Winnenden wohl bewußt auf einen Unetrsichungsausschuß des Landtags verzichtet. Lehrer machen keine Fehler.
  8. Wer behauptet so etwas? Die Schule scheint geradezu eine Mobbinghochburg gewesen zu sein. Die Lehrer taten offenbar alles, um Mobbing zu unetrstützen. Vor der Tat. Inzwischen hat sich das offenbar radikal gewandelt und es herrscht eine geradezu liebevolle Atmosphäre. Auch Lehrer können sich ändern.
  9. Offenbar ist dem Bürgermeister die Lage auch klar und er wäre mit den 400.000 zufrieden. Hätte er auch schon früher sagen können: http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.amoklauf-von-winnenden-stadt-klagt-gegen-eltern-des-amokschuetzen.bfe2afe4-c9e4-4cea-9f22-5718a5c6fbf5.html
  10. Grade gesehen: [aus Copyrightgründen Zitat verkürzt] http://sz.de/1.2244168
  11. Heute im SWR Radio Die Richterin hat einen Vergleichsvorschlag gemacht: 400.000 € für Winnenden. Das scheint mir sehr nahe an der Realität zu sein. Sind aber nur etwas über 2% von den urspünglich geforderten 14 Mio ...
  12. Aber ist es nicht auch ekelhaft, wie die Stadt eiskalt daraus finanziellen Gewinn ziehen und sich ihr Luxussanierungen bezahlen lassen will? Immerhin will man jetzt nur noch 37% des ursprünglichen Betrages. Man rudert also langsam zurück.
  13. Erst 14, dann 9,4 Mio und jetzt will man "nur" noch 5,3 Mio: http://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/Winnenden-streitet-mit-Vater-des-Amoklaeufers-vor-Gericht-id32160077.html
  14. Und zwar erheblich! In der Schweiz hat man dann auch gut gefüllte Rentenkassen und ein akzeptables Rentenniveau.
  15. Deswegen wünsche ich ihm ja auch eine bessere Gesundheit als Herr Gurlitt sie offenbar hatte. Die Forenschreiberlinge werden sich allerdings von Tatsachen auch weiterhin nicht irritieren lassen. Jedenfalls manche ...
  16. Die Entscheidung des BGH wird etwa ein Jahr auf sich warten lassen. Da muß man sich schon etwas die Zeit vertreiben. So ein Jahr zieht sich ...
  17. Unsinn! Es schadet mehr als es nützt. Die Aufnahmen ohne Zustimmung des Polizisten gemacht zu haben --> keine Verwendung für irgendwas (Verwertungsverbot) U.U. macht man sich nur selbst strafbar durch unautorisierte Film- oder Tonaufnahmen.
  18. Ohne dessen Zustimmung ganz klar: Nein! Du würdest Dich u.U. sogar strafbar machen.
  19. Auch ein Anwalt attestiert dem Gericht, völlig die Rechts- und Gesetzeslage zu verkennen: http://www.anwalt.de/rechtstipps/notwehr-heute-jaehriger-rentner-nun-doch-zu-bewaehrungsstrafe-verurteilt_063724.html
  20. Gut, daß der Staatsanwalt im Fall Sittensen in Revision geht. Leider ist das Urteil noch nicht veröffentlicht.
  21. Es ist eine Sprungrevision zum BGH, grober Zeitrahmen ein Jahr: http://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/Totschlag-Sittenser-Rentner-legt-Revision-ein,sittensen202.html
  22. In der Tat: http://www.t-online.de/regionales/id_71661794/nach-stader-urteil-gegen-rentner-revision-eingelegt.html Sehr gut!
  23. So, wie ich die Sache einschätze, gibt's ein Protokolle erst ab der Belehrung. Und noch nicht bei einem "Vorgespräch".
  24. Ein Protokoll wurde nicht erstellt. Es war ja nur ein "lockeres Vorgespräch". Dennoch - da bin ich mir sicher - wird sich nach so einem Vorgespräch der Polizeibeamte Notizen machen und die ggf vor Gericht wider herauskramen. "Gedächtnisprotokoll" (wie es ja auch jeder vernünftige RA empflehlt, wenn man selbst in einer strittigen Sache telephoniert).
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