Genau so!
Mir passierte es, daß ich am späten Vormittag vom Schießstand heimfuhr (ich hatte einige Vorderlader-Ladungen und ein paar Patronenladungen ausprobiert, teil zu meiner Zufriedenheit, teils nicht) und wieder ein vergleichsweise schmale kurvige Straße benutzen mußte, auf der 60 km/h erlaubt sind. Mit 63 km/H läßt man es gutsein.
Bald tauchte hinter mir ein Pkw auf (nix großes) und fährt ziemlich nah auf.
Ich denk' mir noch "Ja, überhol' halt vorsichtig!"
Macht er aber nicht.
Zu überholen versucht er einmal, als einer entgegenkam, was natürlich nix wurde, dann das andere Mal kurz vor einem kleinen Wäldchen (vollkommen hirnrissig, Sicht auf Entergenekommende gleich NULL, also Vorgang wieder abgebrochen), aber dann am Ende des Wädchen mit Karacho links raus an mir vorbei und weiter ... 30 sek später (!) steht er am Rand, ist ausgestiegen und glotzt blöde.
Ich hab mir mein Teil gedacht, aber nachdem er keine Anstalten machte, um Hilfe zu bitten bin ich weiter, natürlich ohne den Kopf nach ihm zu wenden. Man will ja nix provozieren. Anhalten kam für mich nicht infrage, weil Waffen und Sprengstoff im Auto ...
Also ganz normal heimgefahren. Halbe Stunde später fährt die Polizei vor, klingelt mich raus und photographiert am meinem Wagen rum. Der Erkenntnisgewinn war null, da ältererer Wagen und halt schon ein paar Kratzer und Dellen drin.
Versucht mich der ältere der beiden in ein Gespräch zu verwickeln. Daß die Frau (!), die hinter mir gefahren sei, von mir von der Straße gedrängt wurde und ich ne Anzeige wegen Nötigung, Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr etc am Hals hätte.
Nett.
Kann die Zuverlässigkeit kosten.
Hätte er wohl gerne gehabt, wenn ich protestierend gesagt hätte: "Das war aber gar keine Frau ...!"
Stattdessen hab ich ich gefragt: "Sie wissen aber schon, daß Sie mich vor einer Befragung erstmal belehren müssen?"
Das sei ja gar keine Befragung, wir unterhielten uns ja nur ganz freundlich, hat er gemeint.
Und wohl auch im Stillen gehofft, ich sei blöd.
Also weiter Klappe gehalten, Führerschein, Fahrzeugschein ... geht ja alles in ziviler Freundlichkeit.
Ein paar Wochen später kam dann der Strafbefehl von der zuständigen Staatsanwalatsshaft Augsburg: 6000 € Geldstrafe etc pp
Also ab zum Strafrechtsanwalt und den machen lassen.
So schnell das mit dem Strafbefehl ging, so lange ließ sich die Staatsanwaltschaft Zeit mit der Akteneinsicht. 5 Monate oder so.
Der Richter hatte wohl auch schon einige Unstimmigkeiten in der Aussage des Zeugen bemerkt und dann von sich aus ein Gutachten angefordert.
Mich hatte es schon gewundert, daß bei dem Autotyp, den der andere fuhr, eigentlich mein Außenspiegel hätte beschädigt sein müssen, allein schon, weil sein dabei angeblich beschädigte Außenspiegel auf der gleich Höhe war wie der meine. War aber nicht beschädigt .
Das technische Gutachten kam dann ein Jahr nach dem Vorfall: Kann so wie geschildert nicht möglich sein.
Der Zeuge übrigens ein Arzt, der (anders kann man es nicht erklären) Beschädigungen seines Kfz auf Kosten anderer reparieren lassen wollte.
Auch freundliche Polizeibeamte bringen mich nicht dazu, irgendetwas mehr zu sagen, als das, was ich muß.