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heletz

WO Silber
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  1. Auch da sind wir uns einig. Aber eine allgemeine Volksbewaffnung - auch, wenn sie nur zuverlässige Bürger betrifft - hat derzeit keine Unterstützung. Jedenfalls nicht in der dafür nötigen Breite. Daher ist es ratsam, realistisch zu bleiben.
  2. Woher willst Du das wissen? Du weißt doch gar nicht, wie das VG hier am Ort so drauf ist?
  3. Gegen Behördenwillkür und Sachbearbeiterherrlichkeit kann man verwaltungsgerichtlich vorgehen. Das ist kein Grund, eine Sportschützen-WBK zum Sammeln zu mißbrauchen.
  4. In der NJW werden sie schon drin sein. Ansonsten kannst Du Dich ja hier beteiligen.
  5. Das ist aus dem Urteil nicht herauszulesen. Der Bedürfnisnachweis ist nur am Anfang zu führen, vor Erwerb der ersten Waffe. Aber daß 142 Waffen nicht alle sportlich genutzt werden (können), ist eigentlich klar. Nicht einmal der Unterlegene konnte offenbar diesen Nachweis führen. Da hat jemand die Gesetzesformulierung dahingehend auisgelegt, die Erlaubnis gelete für eine unbefristete Anzahl. Das aber steht nicht im Gesetzestext. Bauernschläue funktioniert nicht immer.
  6. Der hier Unterlegene konnte offenbar die sportliche Verwendung nicht für jede Waffe glaubhaft darlegen.
  7. Das weißt Du doch genau! Es ist ein Rechtsprionzip, das so ungefähr seit 150 Jahren auf allen Rechtsgebieten angewandt wird. Und wegen ein paar LWB wird man es kaum ändern.
  8. Ab 120 km/h gilt ein Kfz als nicht mehr sicher beherrschbar. Schon unter der Richtgeschwindigkeit ist eine Teilschuld möglich. Das hat aber mit einer Vergleichbarkeit mit dem WaffG nichts zu tun. Nicht alles, was hinkt, ist schon ein Vergleich.
  9. Die Richtbeschwindigkeit zu überschreiten, ist weder eine OWi noch eine Straftat.
  10. Das träfe nur bei einer Geschwindigkeitsbeschränkung zu. Dann kann man auch nicht argumentieren "Es wurde ja niemand geschädigt". Wieviel 146 km/h über Limit kosten, kann ja jeder nachsehen.
  11. Denk' Dir halt ein intelligenteres Beispiel aus! Dieses paßt einfach nicht.
  12. Dieser Vergleich ist vollkommen unpassend, da joggen nicht zu den erlaubnispflichtigen Tätigkeiten gehört.
  13. Eben. Und deshalb ist es ziemlich naiv, zu argumentieren, es sei ja schließlich niemandem geschadet worden. Das Recht wurde verletzt und deshalb ist die VG-Entscheidung nur konsequent. Einige wenige müssen halt stets alles ausreizen. Oder versuchen es zumindest.
  14. Der mit der geladenen Waffe unter dem Sitz war jedenfalls gefährlicher als der Uffz, der den Grenzer freundlich fragt.
  15. Ja, ja, schon der bornierte Volksschullehrer sagte damals: "Wenn das alle machen ...!"
  16. Wenn ich mir die Kommentare so durchlese, dann wäre es durchaus im Ermessen des Beamten gelegen, dem Uffz freundlich das Umdrehen zu gestatten, im Wissen, daß dieser etwas in der Schweiz Erlaubtes im Auto hat ...
  17. Du meinst, weil das deutsche Sturmgewehr grad so in der Kritik steht, wollte er der Bundeswehr etwas unter die Arme greifen ...?
  18. Der ist jetzt unzuverlässig ...!
  19. Deswegen habe ich darauf hingewiesen, daß alles bereits gesagt worden ist.
  20. Keine Ahnung, warum da jetzt so ein Geplärre gemacht werden muß. Es ist oben klar gesagt, daß man bis zum Ende des Verfahrens warten muß.
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