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heletz

WO Silber
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Alle Inhalte von heletz

  1. Es wurde ja schon ausgeführt, daß es genau so ist!
  2. Stehen schon oben: Wenn das Verfahren abgeschlossen ist.
  3. Wieso muß man Polizisten in Schutz nehmen, weil hier einige davon im Forum sind? Verstehe ich nicht!
  4. Klar, ebay ist ja viiieeeel besser ...: 145 Millionen Ebay-Nutzer müssen ihre Passwörter ändern, weil unbekannte Angreifer persönliche Daten erbeutet haben.
  5. Beweise für den von Dir behaupteten Verstoß!
  6. Welche Regel genau und wie lauten Deine Beweise?
  7. Der eine Betreiber regelt es so, der andere eben anders ...
  8. Ja, da könntest Du recht haben!
  9. Das ist doch dummes Zeug! Hätte ... könnte.. sollte ... wollte ... Wenn ich mir einen Endpreis vorgestellt habe (so wie man das bei echten Auktionen ja auch macht), kann mich keiner zu einer Mehrausgabe verleiten. So einfach ist das.
  10. Also, ich verstehe die ganze Aufregung hier nicht. Wenn ich etwas entdecke, überleg ich mir, was es mir wert sein könnte. Also maximal. Diesen Betrag gebe ich dann ein und entweder bekomme ich se dann oder eben nicht. Manchmal klappt's, manchmal nicht. So is Läbbe ... "Brauchen" tu is das alles erstmal überhaupt nicht, es ist alles nur Hobby ... Wer nämlich meint, etwas "brauchen" zu müssen, zahlt mehr als er eigentlich müßte ...
  11. Wenn die Hintergründe geheim bleiben sollen, wäre es besser gewesen, den thread gar nicht zu eröffnen. Oder ihn jetzt zu löschen. Die Interessierten können ja dann auf die Öffentliche Verhandlung warten.
  12. Ja! Dazu ist es notwendig, den Zustand vor der Beschlagnahme zu dokumentieren oder wenigstens glaubhaft zu machen (Neuware) sowie den Zustand bzw den Wert danach von einem Sachverständigen schätzen zu lassen.
  13. Der von carcano eingestellte Link ist m.E. die beste Inhaltsangabe zu der Sache. Was aber kein Wunder ist.
  14. Gut, das ist möglich, aber die kenne ich nicht im Detail. Immerhin hat der StA damals eingestellt. Und das LG danach auch.
  15. Ob es so klug war, daß der Rentner sich als "ursächlich für den Tod" bezeichnete? http://www.sueddeutsche.de/panorama/toedliche-schuesse-auf-jugendlichen-das-habe-ich-nicht-gewollt-1.1947697 Man wird sehen.
  16. Und ich halte es für völlig verfehlt, wenn DU hier deutsches Recht mit dem von Montana zu vermischen versuchst! Der eine Fall hat mit dem anderen NULL zu tun! Warum machst Du nicht einen eigenen thread für das Thema auf?
  17. Denk' mal scharf nach, was die Ereignisse mit "um Kopf und Kragen reden" zu tun haben sollen ...
  18. Man merkt, daß Du den Fall gar nicht verfolgt hast. Der Staatsanwalt hatte eingestellt. Auf Einspruch der Famile des 16jährigen Albaners hat das Landgericht die Sache ebenfalls später wieder eingestellt. Erst das OLG hat die Wiederaufnahme erzwungen.
  19. So sieht's aus.
  20. Es war eine Anscheinswaffe. Daher spielt es keine Rolle.
  21. Deswegen gibt's ja individuelle Verfahren. Aber Umdrehen bedeutet im Regelfall: Ende des gegenwärtigen Angriffs!
  22. Doch, Fyodor, damit ist der Angriff normalerweise beendet. Jedenfalls sehen die Gerichte das so. Dazu gibt es unzählige Urteile. Auch, wenn uns das nicht paßt. Hier sah der StA halt eine Ausnahme, aber die Familie des Toten will offenbar Rache.
  23. Doch, hat er! Aber hier fanden das Umdrehen und die Schußabgabe etwa gleichzeitig statt, so daß der Staatsanwalt - auch wegen der Gesamtumstände - Notwehr unterstellte.
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