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Interessanter Punkt aber leider steht das Gericht damit eventuell nicht ganz allein... Bei mir in der Stadt hat die AfD auch mal den Höcke eingeladen für eine Rede bei einer öffentlichen Veranstaltung auf einem öffentlichen Platz. Ich persönlich kann mit diesem Typen ehrlich gesagt nix anfangen, allerdings kenne ich Ihn nur aus den Medien und bin mir nicht so sicher ob er da wirklich "neutral" dargestellt wird. Aus diesem Grunde habe ich mir dann ernsthaft überlegt dort hinzugehen und mir persönlich ein Bild von dem Typen, seiner Rede und damit auch seiner Einstellung zu machen, mich letzten Endes aber doch dagegen entschieden und das nur aus einem Grund: Ich hatte kein Bock mir von irgendwelchen Antifanten eine aufs Maul hauen zu lassen die mich für den Feind halten nur weil ich mir die Rede eines Mannes angehört habe. Um das zu vermeiden hätte ich mich dann natürlich zu der Gegendemo stellen können, allerdings will ich persönlich mich auch nicht mit denen in der Öffentlichkeit zeigen (dies aus Überzeugung ) und hätte dann bestimmt auch nix mehr vom eigentlichen Redner gehört da diese es sich zur Aufgabe machen den zu übertönen damit möglichst niemand den hören kann. Und jetzt macht ein Gericht eventuell genau dasselbe? Nur weil jemand auf einer solchen öffentlichen und ordentlich angemeldeten Veranstaltung ist läuft er Gefahr als unzuverlässig zu gelten? Pauschal und ohne zu hinterfragen was diese Person dort wollte? Muss in Zukunft dann auch der Reporter damit rechnen als unzuverlässig zu gelten wenn er über die Veranstaltung berichtet und deswegen anwesend ist? Oder der Ordnungsbeamte der nur seinen Job macht und ein Zaun aufstellt?
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Achja, bei einer P-07 Kadett, würde es sich da nicht anbieten (und wäre auch deutlich sinnvoller) eine 9mm zu beantragen/kaufen und dazu ein Wechsel System zu nehmen? Klar, kostet natürlich etwas mehr aber man hat 2 Waffen mit einem Eintrag und soweit ich weiß (die Profis mögen mich ggfs. korrigieren) ist eine P-07 Kadett auch nur eine 9mm mit Wechsel System ohne die 9mm Komponenten.
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MSZU hat keine .22er zum testen vor Ort? Wenn man auf die Webseite geht und dort unter Leihwaffen (OK, vielleicht war das der Fehler da es dort um "Funschießen" und nicht um "Kaufberatung" geht) schaut wirst Du die von mir genannten Waffen finden. https://mszu.de/schiessstaende/25-m-stand/ Beim SSZ Westerwald (nahe Koblenz und eigentlich auch nur ca 50km weiter von Offenburg entfernt als Ulm, Offenburg liegt da irgendwie "ungünstig") gibt es auf der Webseite ebenfalls die genannten unter "Leihwaffen" zu begutachten. https://www.ssz-ww.de/preise.html#a2024 Modelle wie eine Glock 44, PPQ M2 usw (ich persönlich finde Beretta 92 einfach sexy, die gibt es auch als .22lr und ist im SSZ Westerwald auch verfügbar, hatte ich ganz vergessen in meiner Aufzählung oben) sind vermutlich eher für den US Markt interessant um dort im Garten hinter dem Haus zu "plinken" (sind glaub auch alles "nur" Umarex Lizenzbauten und unterscheiden sich technisch zum Teil stark vom großen Bruder, die PPQ ist z.B. keine Striker fire), in Deutschland mit Sportordnung und Wettkampfkultur wird man damit vermutlich eher kein Blumentopf gewinnen. Ich denke darum auch nicht das man diese in deutschen Schützenvereinen häufig antrifft weil kaum einer mit so einer Waffe sein Kontingent "verbrät". Ich habe vor kurzem nach einer Kaufberatung für Fallscheibe und Speed gefragt und selber eine Ruger Mark IV und Hämmerli x-esse in den Raum geworfen, beides Waffen die man auch bei deutschen Sportschützen antrifft und keine "orthopädischen Armverlängerungen" sind (für mich enorm wichtig, auch ich lege Wert auf Optik und das "haben wollen als Herzensangelegenheit". Hier wurde dann für diesen Verwendungszweck auch immer wieder die GSP genannt obwohl ich die eigentlich fast am Anfang schon ausgeschlossen hatte... Eigentlich hatte ich mich da ziemlich schnell (wenn es nicht sogar schon vorher feststand) auf die Ruger festgelegt, die frage war dann nur welche? Lite oder Metall bzw 1911er oder Nambu Griffwinkel? Hunter, Target, Tactical, Lite in fancy farben oder tactical lite? Allein damit hat man schon fast ein zu große Auswahl weil davon ganz viele Modelle Ihren Charme haben. Vielleicht willst Du Dir diese mal anschauen? Dummerweise hat aber weder SSZ WW noch MSZU eine Ruger... In meinem Verein gibt es aber (mindestens) eine Hunter und eine tactical im Nambu-sytle, und bei Dir hast Du vielleicht auch jemanden? Die Hunter hatte ich nicht in der Hand, die gefällt mir aber auch weniger optisch gesehen und ist halt echt groß/lang und schwer. Die tactical habe ich dann mal auf dem Stand im rechten Augenwinkel gesehen und damit dann auch ein paar Schuss gemacht. Was soll ich sagen, die Entscheidung stand dann recht schnell fest! Sicher nicht das optimale für Speed und Fallscheibe aber sicher auch keine ganz schlechte Wahl und als erste Waffe (OK, bei mir dann auch bei der zweiten und vermutlich auch jeder weiteren) spielt das Herz eben doch eine gravierende Rolle so das ich mich im Zweifelsfall eben nicht für die "eindeutig beste Wahl" sondern für die "gute Wahl die sexy aussieht" entscheiden werde 😍 Spaß beim Training und Wettkampf steht bei mir eindeutig vor dem verlangen aufs Treppchen zu kommen!
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SSZ Westerwald hat in KK eine Glock, eine Beretta, eine GSP, einen Colt und eine GSG-1911 MSZU einen Colt, eine Hi Standart, eine Sig P226 Mosquito und eine P22 Nachdem nach einer "Sportwaffe" gefragt wurde ist vermutlich bei beiden die Auswahl nicht ganz das richtige und Montabaur vermutlich auch noch zu weit weg. Vermutlich bleibt nix anderes übrig als Youtube zu schauen und mehr oder weniger Blind zu kaufen oder man hat das Glück und erblickt eines Tages auf dem Schiesstand im Verein rechts neben sich den Topfavoriten in den Händen eines Kameraden. Soll schon vorgekommen sein das nach so einem Erlebnis diverse Händlerseiten aufgesucht wurden und dann zufälligerweise einer von 3 Händlern die Waffe vorrätig hat und das sogar zum niedrigsten Preis und dann nochmal ein paar Tage später diese Waffe im Tresor des Händlers mit dem Namen des Erstkäufers im Tresor liegt
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Eine Altersprüfung bei Übergabe dürfte doch eigentlich nicht wirklich erforderlich sein, oder? Ich habe mal eine Luftpistole online beim Händler gekauft, der hat auch nur meinen Perso sehen wollen und dann an mich normal versendet ohne irgendwelche sonstigen Auflagen. Entweder hat der (glaub recht große) Online Händler dann etwas falsch gemacht, was ich aber ehrlich gesagt nicht glaube, oder eine Ü18 Versendung ist nicht wirklich benötigt. Insofern würde ich DPD für 24€ oder Hermes für 29€ vorschlagen, vorher das Alter überprüfen und dann auch nur an die Person und die Adresse verschicken die auf dem Ausweiss steht. Wenn der dann die Sendung unberechtigten zur Verfügung stellt dürfte dann sein Problem sein. Zusätzlich kann man natürlich auch das Paket noch zusätzlich Beschriften mit "Persönlich" (in wie weit ist dies in der Adressangabe dann für DPD/Hermes bindend?) oder wie ich es von meiner Versandapotheke kenne (die Medikamente auch nicht an unter 18 Jährige geben darf sofern es nicht für die Person gedacht ist) das Paket mit "nicht an Kinder aushändigen" oder ähnliches beschriften
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Hier wäre vermutlich der shotmaxx interessant, aktuell aber glaub nirgendwo zu bekommen
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Trommeln gegen Legalwaffenbesitz geht weiter...
BlackFly antwortete auf nemrod's Thema in Waffenlobby
Mal ne ganz doofe frage: Wie soll die geächtete Oppositionspartei irgendwas bremsen das in der Regierungskoalition aktuell intern abgestimmt wird? Abgesehen davon wäre der Vorschlag von @erstezw gar nicht so doof. Vermutlich hätten die damals auch besser für Ramelow gestimmt und ich würde auch noch vorschlagen das die den Klabauterbach bei jeder Gelegenheit unterstützen und über den Klee loben sollten -
Schon Mal ein Blick ins WaffG geworfen? Insbesondere den Paragraph 14 (6)? Da findet sich das Wörtchen "unbefristet" und sollte deine Frage beantworten
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Unterschied Standaufsicht und Schiessleiter
BlackFly antwortete auf Delaborierer's Thema in Allgemein
Nachdem jetzt immer darauf hingewiesen wurde das der Verband einen Qualifizieren muss kommen mir doch diverse Fragen: 1. Wie soll das funktionieren wenn in einem Verein mehrere Verbände sind? Muss dann jemand der der im Verband A ist ebenfalls einen Lehrgang des Verband B machen in dem er nicht Mitglied ist? 2. Aufsicht soll ebenfalls in der Sachkunde des Verbandes beinhaltet sein, was machen dann diejenigen die Ihre Sachkunde nicht beim Verband sondern bei einem Unabhängigen gemacht haben? 3. Wie ist das bei einem Schiessstand der z.B. kommerziell betrieben wird und damit keinem Verband angehört? 4. Oder wenn auf dem Schiesstand Schützen sind die keinem Verband angehören und noch schlimmer dann gegen die Sportordnung des Verbandes des Schiessleiters verstoßen (aber nicht gegen Ihre eigene und/oder gegen geltende Gesetze) -
Unterschied Standaufsicht und Schiessleiter
BlackFly antwortete auf Delaborierer's Thema in Allgemein
Standaufsicht wird auf jedem einzelnen Stand benötigt. Aufgabe ist hier die Sicherheit, darum darf die standaufsicht auch nur dann selber schießen wenn er alleine ist. Schießleiter ist für den gesamten Schießbetrieb zuständig aber nicht für die Aussicht in einzelnen Stand. Er hat "die administrativen Aufgaben", führt die Standkladde und unterschrieben das Schießbuch Soweit die gesetzliche Punkte wie ich sie verstanden habe. Diverse Sportordnungen verteilen hier aber noch weitere Aufgaben. Das ein schießleiter allerdings alle Sportordnungen kennen muss halte ich eher für ein Gerücht bzw würde ich nun wieder in zusätzliche Aufgaben einordnen -
Kannst Du mir auch die Lottozahlen vorhersagen? Der Eurojackpot wäre gerade recht nett...
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Ein Arbeitskollege hat das machen lassen, bei Ihm waren es weniger die Dioptrien sondern mehr die Hornhautverkrümmung der ausschlaggebende Faktor. Ist eigentlich ganz zufrieden, allerdings hat er ein paar Monate danach seine erste Lesebrille gebraucht und nun hat er aktuell 3 verschiedene Lesebrillen alle in unterschiedlichen stärken, je nachdem wie weit entfernt bzw wie klein das ist was er lesen will. Nach aussage seines Arztes kann das Augenlasern dies durchaus begünstigt bzw. verstärkt haben...
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Ich glaub der Satz selber ist unglücklich gewählt aber vollkommen korrekt. Was den angesprochen großen Teil der Bevölkerung nicht interessiert ist das berechtigte Interesse am Besitz und Recht auf Waffen und sämtliche (positive) Thematiken damit. Was den angesprochen großen Teil der Bevölkerung aber sehr wohl interessiert ist das eigene Sicherheitsgefühl und das wird stark dadurch geprägt das Waffen Illegal eingesetzt werden und dies medienwirksam immer wieder hervorgehoben wird. Aus dem Desinteresse des ersten Satzes lässt sich dann ableiten das der angesprochene große Teil der Bevölkerung nun in keinster Weise unterscheiden kann und wie am Stammtisch nach dem 8. Bier anfängt zu grölen das alle Waffen verboten gehören. Das dies nichts daran ändert wenn Araberclans sich in der Stadtmitte Schussgefechte liefern oder einzelne durchgeknallte Personen (im medizinischen Sinne kranke Menschen) das Problem sind wird und will nicht erkannt werden weil eigentlich hat der große Teil der Bevölkerung an Waffen kein Interesse sondern nur am eigenen Sicherheitsgefühl und das wird weitestgehend durch die (gesteuerte) seichte Medienberieselung beeinflusst... Hätte man z.B. Uvalde medial nicht so groß rausgebracht dafür aber den Fall 1 oder 2 Tage später als die Frau einen mutmasslichen Amokläufer erschossen hat und damit ein Blutbad verhindert hat mit dem Einsatz ihrer legal geführten Waffe und würde sowas ein paar mal öfters in den Deutschen Medien groß rausgebracht würde die Stimmung vermutlich ganz schnell umkippen. Der Deutsche will einfach nur das Gefühl von Sicherheit durch recht und Ordnung. Wenn aktuell im eingetrichtert wird das Waffen immer böse sind will er das mit einem schärferen Waffenrecht, würden die Medien im zeigen das ein 2. Verfassungszusatz dies erreicht würde eine breite Maße der deutschen das wollen. Und hier könnte so eine Kampagne durchaus ansetzen. Würde sicher nicht von einem Tag auf den anderen gehen aber könnte echt helfen. Und dabei ist es unerheblich ob diese Kampagne von Leuten kommt die damit Geld verdienen (auch in der NRA ist viel Geld der Waffenindustrie) es muss den Menschen eingänglich berieseln und manchmal auch mit dem Dampfhammer in den Kopf geprügelt werden und hier ist es vermutlich sogar gut den "typischen BILD Leser" anzusprechen da dieser (seitdem die BILD zu woke geworden ist) aktuell noch raum für input bietet und sich leicht überzeugen lässt (und wenn man schaut was für eine Auflage die BILD hat oder hatte ist die auch von deutlich mehr menschen gelesen worden als es zugeben)
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Aufbewahrungskontrolle PP Köln (NRW) mit Kripo zur Eigensicherung
BlackFly antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Habe ich doch direkt in dem Satz darunter: Trockentraining. Das rechtfertigt das führen beim öffnen der Tür während der Kontrolle wird die Argumentation aber dann nochmal deutlich schwieriger. Wie ich aber auch direkt danach schrieb werden die "zum Schutz anwesenden Polizeibeamten" sicherlich auch noch ein Wörtchen mitreden wollen und einen sehr nachdrücklich darauf hinweisen das man das Trocken Training zu unterbrechen habe (und das zurecht und würde ich an deren stelle sicher auch nicht anders machen). Und das man dann im Nachgang auch noch Probleme haben wird das einem Richter glaubhaft zu machen (nachdem man vor Gericht zieht weil die Waffenbehörde wegen Unzuverlässigkeit die Waffen einziehen will) habe ich auch erwähnt. Ich denke damit dürfte ich den Sachverhalt (bzw. meine persönliche Einschätzung dazu) doch recht ausführlich dargelegt haben, oder? -
Aufbewahrungskontrolle PP Köln (NRW) mit Kripo zur Eigensicherung
BlackFly antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
§12 (3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer 1. diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt Sicherlich könnte man argumentieren das die Waffe zum Trocken Training in der Wohnung geführt wird oder man gerade am putzen war, dann sollte sie aber natürlich nicht geladen sein. Also irgendwie könnte man das vermutlich schon rechtfertigen, ob das allerdings alle Richter auch so sehen würden mag ich zu bezweifeln, vor allem auch wenn die Kontrolle angekündigt war. Und rechtlich save ist man niemals! Es gibt immer irgendwo ein Richter der es anders sieht und einen dafür verknackt... Abgesehen davon werden die kontrollierenden natürlich (und nicht ganz zu unrecht) etwas nervös reagieren wenn man so die Tür öffnet und vermutlich auch etwas nachdrücklicher darauf hinweisen das man die Waffe doch ablegen solle. Also ich persönlich würde das ganz sicher nicht machen... -
Aufbewahrungskontrolle PP Köln (NRW) mit Kripo zur Eigensicherung
BlackFly antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Natürlich sehe ich nicht alles in derselben Qualität an und ein USB Stick ist sicher etwas anderes als eine Waffe. Ich wollte damit nur zeigen das laut dem Artikel einiges einfach nur Kleinkram war und durchaus eine andere Erklärung als böswilliges und kriminelles verhalten haben kann. Abgesehen davon widersprichst Du Dir auch selber: 12 Waffen oder Waffenteile (darin ist noch nicht mal definiert wieviele Waffen das wirklich waren und ob die Waffenteile überhaupt "deliktrelevant" sind, es könnten ja auch nur Magazine sein die allein nicht wirklich gefährlich sind) sind keine "hunderte von Waffen". Dann sprichst Du von "Der zuständige Beamte", das ist eine Person und damit ein Einzelfall. Daraus gleich alle Polizisten unter Generalverdacht zu stellen, eine halbe Fussballmannschaft als Zeugen einzubestellen und demonstrativ ein paar Fotos auslegen halte ich doch für etwas übertrieben! PS: Und nein, ich bin kein Zweit Account, ich bin einzigartig! Und ich habe bei mehr als einer Wahl die AfD gewählt auch wenn ich das in Zukunft vermutlich nicht mehr machen werde aufgrund gewisser parteilicher Entwicklungen die mir nicht gefallen und aufgrund der Tatsache das die guten Leute in der AfD leider nicht von mir gewählt werden können aufgrund des Wohnortes. Daran liegen meine kritischen Worte Dir gegenüber nicht -
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BlackFly antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
32 Fälle in 10 Jahren? Ein Fall davon war dann scheinbar eine einzelne Patrone (hier könnte mich mir vorstellen das diese hinter einen Schreibtisch gefallen ist und dann von der Putze einfach aufgesaugt wurde) und 10 weitere waren Speichermedien (ich gehe hier von USB Sticks oder SD karten aus die aufgrund der Größe dasselbe Schicksal wie die Patrone erlitten haben könnten oder von der Putze eingesteckt wurden die sich darüber freute Ihrem Sohn ein hübschen USB Stick von der Arbeit mitzubringen) und dann waren da noch 129 Lebensmittel die vielleicht einfach entsorgt wurden weil sie das stinken angefangen haben oder vielleicht sogar irgendwann von alleine weggerannt sind. Hier kann man wirklich von einem riesigen systematischem Problem sprechen und ich werde nie wieder einen Uniformierten in die nähe von irgendwelchen meiner Wertsachen oder meiner Vesperbox lassen ohne diese durch ne halbe Fußballmannschaft oder noch besser Krav Maga Club bewachen zu lassen... Hast Du vor dem Schornsteinfeger oder dem Miele-Mann auch so eine Angst oder sind die ungefährlich weil es darüber keine Zeitungsartikel gibt? PS: Du wohnst doch glaub gar nicht in Hessen, vielleicht verschwindet in Deinem Bundesland nix aus der Asservatenkammer -
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BlackFly antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Ich meine nicht jeden kritisieren zu müssen weil er anderer Meinung ist. Ich habe meine Meinung kundgetan und weiter vorne (ernsthaft) nach einer Begründung für diverse andere Meinungen gefragt (wovon ich einzelne Punkte verstehen und nachvollziehen kann und andere wiederrum nicht) Und ich sehe darin keine Einschränkung in meinen Bürgerrechten wenn da mehr als 1 oder 2 Personen kommen. Ich habe auch niemals gesagt das die guten immer die guten sind, da gibt es natürlich ebenfalls schwarze Schafe wie in jeder Bevölkerungsschicht (in der einen mehr und in der anderen weniger). Ich persönlich habe aber bisher keine Erfahrung mit solchen "schwarzen Schaf in Uniform" gemacht (nur einmal mit einem absolut unfähigen Typen der es zwar gut gemeint hat aber leider keinerlei Ahnung hatte und leider mehr als einmal mit "guten" denen aber leider die Hände gebunden waren) und gehe immer erstmal vom besten aus während andere hier sofort diverse Unterstellungen in den Raum stellen. Ich sehe aber eine sehr einseitige Sichtweise: Die Kontrolleure sollen möglichst alleine maximal zu zweit kommen aber man selber soll dann das recht haben eine halbe Fußballmannschaft aus Reportern mit 15 versteckten Kameras (sehr übertrieben aber nichts was nicht schon geschrieben wurde) in der Wohnung zu platzieren? Die Kontrolleure dürfen niemanden zum Schutz mitnehmen und wenn sie doch jemanden zum Schutz mitnehmen wollen dann unterstellen sie einem unbescholtenen Bürger ganz schlimme dinge, anders herum ist die Forderung nach Zeugen aber vollkommen OK genauso wie die Unterstellung (und die kam nicht nur indirekt) das die einen bestehlen wollen. Und wenn ich meine Meinung Kundtue kritisiere ich jeden und möchte jeden seiner Bürgerrechte berauben während die gegenteilige Meinung der gerechte Kampf für die Grundgesetze und Bürgerrechte sind -
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BlackFly antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Was die Anführungszeichen bedeuten ist Dir aber schon bekannt? Und ja, je mehr Personen desto teurer, zumindest in der Theorie. In der Praxis sieht es aber dann eher anders aus: Die Personen stehen ohnehin in "Lohn und Brot" (bitte beachte die Anführungszeichen) insofern verursacht es nicht mehr kosten wenn sich diese alle 12 Stunden lang bei Steven aufhalten sondern es sorgt nur dafür das sie nicht gleichzeitig auch woanders sein können. Da anzunehmen wäre das diese zusätzlichen Personen für diese Aufgabe eingeplant sind und damit nicht im geplanten Streifendienst fehlen bedeutet dies keine Gefährdung an anderer stelle sondern nur das Du z.B. nicht belästigt wirst weil sie eben gerade bei Steven sind (bitte beachten das auch dies nicht wörtlich zu verstehen ist da ich davon ausgehen muss das Du und Steven keine Nachbarn seid und es damit unrealistisch ist das dieselbe Behörden für Euch zuständig sind). Und ja, die Polizei geht natürlich immer nur auf unbescholtene Bürger los, darum endet ein Großteil der Personen Kontrollen in der Stadt auch in einem Riesen Tumult von Handyfilmern die etwas von Grundrechten, Freiheitsberaubung und Polizeikriminalität brüllen... Wie ich schon vorher schrieb: Wenn ich immer danach suche wo mir einer unrecht tut dann finde ich ganz viele Gelegenheiten. Aber ehrlich gesagt ist mir das viel zu anstrengend also lasse ich die Leute Ihren Job machen. Und wenn da 4 Leute ankommen sollten dann ist das so und solange die mich freundlich und mit Respekt behandeln ist doch auch alles kein Problem für mich persönlich. Ich persönlich habe normalerweise keine Probleme mit Beamten egal welcher Art, wenn die Polizei mich anhält und kontrolliert dann entweder weil sie jeden anhalten oder weil ich wirklich mist gebaut habe. In beiden Fällen gibt es ein paar freundliche Worte meinerseits, im ersten Fall freundliche worte zurück und in zweiten fall mahnende Worte (und weder in dem Fall als ich bei Rot über die Ampel gefahren bin noch als ich mit quietschenden Reifen über einen vollen Parkplatz in der Innenstadt geheizt bin gab es irgendwelche Konsequenzen). Wenn ich natürlich gleich mal alles in Frage stelle dann wird im Falle der Kontrolle aller Fahrzeuge mein Fahrzeug sicher etwas gründlicher Untersucht (und sie werden trotzdem nix finden) und im Falle der Roten Ampel werde ich sicherlich mindestens Geld bezahlen müssen oder sogar eine gewisse Zeit zu Fuß gehen müssen (schließlich waren die ja zu zweit im Fahrzeug hinter mir und damit stehen 2 Aussagen gegenüber meiner aussage das noch "dunkelgelb" war). Also ehrlich gesagt halte ich meine Strategie nicht für besonders falsch und es ist scheinbar wirklich ein geben und nehmen. Und andere die hier von einem guten Umgang mit Ihrer Behörde sprechen und problemlos ohne mit Anwalt und Grundgesetzen zu drohen Ihr Zeugs genehmigt bekommen scheinen meine Theorie auch zu bestätigen... -
Aufbewahrungskontrolle PP Köln (NRW) mit Kripo zur Eigensicherung
BlackFly antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Eine freundliche und respektvolle Behandlung des Menschen gegenüber ist kein Duckmäusertum, auch dann nicht wenn man als "Bittsteller" auftritt sondern gehört eigentlich zur guten Erziehung! Und auch eine Meinungsverschiedenheit kann meist freundlich und Respektvoll im Gespräch geklärt werden ohne gleich zu drohen oder mit seinen Grundrechten zu argumentieren. "Kluge Menschen" werden in Ihrem Leben irgendwann erkennen das es manchmal auch besser ist dem anderen gegenüber mal freundlich lächelnd über seine kleinen Fehler oder ggf. persönliche Marotten und Spleens hinweg zu sehen da dies dann meist auf Gegenseitigkeit beruht... Das man sich allerdings unrecht nicht gefallen lassen muss ist klar, man muss das unrecht aber auch nicht immer und überall suchen! Und wenn man es immer und überall sucht und wegen jeder Kleinigkeit Diskussionen anfängt darf man sich eben auch nicht über die Reaktion des anderen Wundern. Aber, wo ist eigentlich das Problem wenn 1 oder 2 mehr kommen? Ich bin selber Schwabe (auch wenn ich im Exil lebe), ich habe gelernt das man das Salz von den Brezeln abkratzt wenn Besuch da ist da dieser sonst zuviel Durst bekommt und zuviel trinkt. Aber mir persönlich ist es dann doch egal ob die mit 1 oder 2 Personen mehr oder weniger kommen und ich damit 1 oder 2 Personen mehr einen Kaffee anbieten "muss" solange alle anwesenden Personen mir die Höflichkeit und den Respekt entgegen bringen die ich Ihnen entgegen bringe. Oder gibt es einen wirklichen und sachlichen Grund warum 1 oder 2 SBs oder 1 SB und 1 Polizist OK sind, 3 Personen nur OK sind wenn es 1 SB und 2 Polizisten sind (aber nur sofern deren Dienstvorschrift Ihnen vorschreibt immer zu zweit zu sein) und jede andere Konstellation nicht OK ist? -
Sehr wichtiger Punkt der in der Berufswelt nicht nur erkannt sondern auch berücksichtigt wird. Es gibt viele Berufe die eine "reine Weste" verlangen und auch sonst hohe Anforderungen in vielen Bereichen stellen. Hier haben die meisten Arbeitgeber zum Schutz Ihrer Mitarbeiter Beratungsstellen geschaffen an die sich ein betroffener Mitarbeiter anonym wenden kann und um Hilfe ersuchen kann ohne das Arbeitsrechtliche folgen drohen und Lösungen gesucht werden und ggf. auch unter Wahrung des Datenschutzes mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden. Dies macht man natürlich nicht aus reiner Menschenfreundlichkeit sondern weil auch der Arbeitgeber erkannt hat das allen Seiten mehr geholfen ist wenn z.B. der Alkoholiker (oder der frische Witwer mit 3 kleinen Kindern usw., es gibt verdammt viele mögliche Schicksalsschläge und Krankheiten die einen Menschen unverschuldet an den Rad seiner Möglichkeiten und darüber hinaus bringen) sich die Hilfe holen kann die er braucht ohne um seinen Job fürchten zu müssen. Nur dann wird der betroffene "ohne Not" und bevor es "zu Spät" ist auch diese Hilfe suchen. Wenn nun allerdings jegliche Zweifel an der Eignung eines Mitarbeiters zum sofortigen rausschmiss führen dann werden die Arbeitnehmer nicht unbedingt weniger saufen, es nur besser verstecken und auch Arztbesuche zur Vorsorge oder ähnliches eher vermeiden immer in der Hoffnung das keiner die Anzeichen des Alkoholismus sieht. Damit erreicht man einfach nur das Gegenteil aber vielleicht ist ja auch genau das gewollt? Menschen die Hilfe benötigen kümmern sich nicht darum, es wird immer schlimmer für diese Menschen bis sie explodieren und damit kann man dann seine eignen schwachsinnigen Gesetze rechtfertigen indem man sagt: Schaut wie schlimm das ist, es war dringend notwendig das wir Gesetze dagegen machen.
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Vielleicht nicht lange her, aber auch in der Zeit war Cannabis illegal (wenn auch der besitz von kleinen Mengen straffrei war). Der unterschied und die Frage ist eben: Wie wird das gehandhabt wenn in Zukunft Cannabis legal ist
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Dies kommt aber beides aus einer Zeit als es illegal war Cannabis zu konsumieren oder zu besitzen (auch wenn dann irgendwann der Besitz von kleinstmengen unter Straffreiheit gestellt wurde war es trotzdem illegal). Da sich dies in absehbarer Zeit allerdings ändern wird gehe ich davon aus das die Rechtsprechung bei diesem Thema auch angepasst werden müsste und das Cannabis dem Alkohol gleichgestellt werden müsste. Dies würde für mich bedeuten: 1. Alkohol und/oder Cannabis + Umgang mit Waffen = mögliche Unzuverlässigkeit 2. Alkohol und/oder Cannabis in Abhängigkeit = mögliche Unzuverlässigkeit 3. Gelegentlicher Konsum ohne Umgang mit Waffen = keine Waffenrechtliche Auswirkungen Da allerdings die Legalisierung von Cannabis aus der grünen Region kommt, diese aber gleichzeitig für eine Illegalisierung der Waffen sind glaube ich kaum das dies von der Politik und letzten Endes der Rechtsprechung auch so gehandhabt wird... PS: Als ich in der Grundausbildung war hatte ich mich mit einem Kameraden freiwillig gemeldet die Hundemarken zu stanzen. Dies machten wir dann abends in einem Kellerraum der Unterkunft und irgendwann kam dann noch ein anderer Kamerad dazu der meinte es sei eine gute Idee sich eine Nase mit Speed zu gönnen. Mir persönlich war das ja relativ egal, dem anderen der mit mir die Dinger stanzte allerdings nicht. Ich wurde dann am nächsten Tag aus einem Unterricht geholt und hatte ein Gespräch mit zwei Herren in (anderen) grünen Uniformen und den typen mit der defekten Nasenscheidewand hatte ich nie wieder gesehen. Dies war 97, also auch ende der neunziger ist das Thema Drogen ein rotes Tuch für Soldaten gewesen, aber auch das sollte sich mit einer legalisierung zumindest im Falle von Cannabis ändern und ähnlich dem Alkohol gehandhabt werden: In der Freizeit ja, im Dienst nein! Problematisch ist hier ggf nur das man bei THC nicht wie beim Alkohol einen Wert messen kann der darüber entscheidet ob man "drauf ist" oder nicht... PPS: Dieser Kamerad der damals den einen verpfiffen hat ist übrigens noch für eine andere unehrenhafte Entlassung verantwortlich von der ich weiss, da ging es darum das er mit jemanden ausgemacht hat das die gemeinsam zum Lehrgang fahren und sich bei der Reisekostenabrechnung beide als alleinfahrer angeben während der später entlassene dann dem "verpetzer" noch Spritgeld gibt. Der war dann aber so "klug" bei der Reisekostenabrechnung den anderen als Mitfahrer anzugeben, damit das Geld für sich + Geld für den Mitfahrer sowie das Spritgeld vom Mitfahrer zu kassieren. Allerdings war dies bei dem Typen glaub sogar medizinisch...
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In diesem Fall wohl eher nicht wenn die Behörde scheinbar dort aktiv wird um die Waffen einzusammeln die derjenige dann vermutlich nicht mehr besitzen darf (vielleicht weil er aufgrund vorherigen Verhaltens die Zuverlässigkeit verloren haben könnte, das jetzige Verhalten würde das auf jeden Fall bestätigen)
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Als Deutscher mit Wohnsitz in Österreich Waffe erwerben.
BlackFly antwortete auf Sile810's Thema in Waffenrecht Österreich
Sollte dies mittlerweile eigentlich nicht allgemein bekannt sein? Nach Heidelberg haben doch eigentlich genug Medien darüber berichtet. Da war genau das zu lesen: Ein Wohnsitz in Österreich kann dort ausreichend sein um nach dem geltenden Recht dort bestimmte Waffen zu kaufen. Diese nach Deutschland zu verbringen ist natürlich nicht legal ohne nach Deutschem Recht die entsprechende Berechtigung zu besitzen.