-
Gesamte Inhalte
3.603 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von BlackFly
-
Das wäre bereits die zweite. Außerdem sind die Wünsche ja auch "nur" eine 9mm, ich denke mir allerdings bevor ich eine 9mm USP kaufe (wenn die Wahl auf eine USP fallen sollte) nehme ich lieber eine 45er mit Wechselsystem. Meine Wünsche für die 9mm sagen aber eigentlich Kauf die Shadow 2, mein Verstand sagt Kauf die Shadow2, mein Herz sagt "die ist perfekt aber zu langweilig". Also entweder finde ich eine angemessene Alternative (Kandidaten oben angesprochen) oder es wird doch die Shadow2 Das dann noch weitere Waffen möglich sind mit entsprechender Wettkampf Teilnahme und damit andere Wünsche erfüllt werden können ist klar. PS: wieder Mal ist mir das Thema vollkommen abdriftet
-
USP ist natürlich auch ein ziemliches Extrembeispiel Soweit ich weiß sagt HK man soll die Gummis nach 15000 Schuss austauschen und legt 5 Stück mit dazu, scheint also von einer Lebensdauer von mindestens 90000 Schuss auszugehen. Und ja, von der Beretta 92x 😍 habe ich mich schon verabschiedet. Im direkten Vergleich mit der Shadow 2 konnte die einfach nicht bestehen auch wenn die Beretta einfach sexy aussieht. Die Shadow will ich aber nicht. Ich weiß die ist Super, komme auch super mit der zurecht aber die hat jeder und ich mag das besondere (und schon Schiele ich wieder zur Beretta). Jetzt suche ich weiter nach Alternativen, HK mag ich eigentlich (auch wenn sie mich vermutlich hassen was man so vom Kundenservice hört) und Walther find ich auch cool, damit steht die USP, SFP9 und Q5 SF auf der Liste. Die USP Expert haben wir in 9mm als Vereinswaffe, mag ich eigentlich gerne auch wenn ich damit nicht so gut treffe wie ich gerne würde. Und die ist halt auch echt universell mit .45 und 9mm, für IPSC production dann ggf noch ein custom Sport WK. P226 ist auch mein Ding, gibt es aber schon lange nicht mehr (wenn dann eine P226 Made in W Germany) und da gebraucht eine wirklich gute zu finden die dann bei Fallscheibe, Speed und Steel auch nicht wirklich optimal ist, ich weiß nicht... Q5 SF und SFP9 Versuche ich Mal Probe zu schießen wobei die SFP9 verdammt leicht ist und die Q5 ist mir beim befingern der Griff etwas zu kurz (ich habe große Hände und mag das Ziegelstein Gefühl von der USP oder auch einer Glock). Und ja, ich weiß das wenn man meine Wünsche zusammenfasst eigentlich eine Shadow 2 die Antwort ist 🤔
-
Eigentlich nicht, die Fragen sind mehr theoretischer Natur. Eigentlich wollte ich mir eine neue kaufen, da wäre es für die Zukunft vielleicht interessant aber nix worüber ich mir jetzt schon Gedanken machen würde. Allerdings ist eine gebrauchte 45er USP mit neuem 9mm WK vielleicht auch eine Alternative zur eigentlich angedachten neuen 9mm (evtl SFP9 Match, Q5 SF oder, aber sehr unwahrscheinlich Shadow 2) vor allem auch weil ich schon bei CZ gehört habe dass der Lauf nach bereits einer relativ niedrigen 5 stelligen Schusszahl nachlassen soll (und dann kommt eben die Frage ob ein WK das beheben würde oder ob da noch mehr mit reinspielt)
-
Also beim Beispiel USP (Lauf verriegelt im Schlitten, Lauf durch Gummiring nochmal zusätzlich geführt, Visierung auf dem Schlitten) könnte man mit dem Wechselsystem die Präzision wieder herstellen und das Griffstück bzw die Schlitten Führung hätte keinen Einfluss auf die Präzision? Wenn man allerdings ein Red dot am Griffstück montiert würde die Präzision zwar verbessert aber nicht wieder hergestellt werden weil die Führungsnasen im Schlitten immer noch verschließen sind? Das der Abzug ggf überarbeitet werden müsste ist natürlich eine andere Baustelle genauso wie diverse Federn die nachlassen...
-
Vielleicht ist diese Frage für einen alten Hasen ja lächerlich (aber vermutlich gibt es eher im Detail bei 3 Leuten 5 verschiedene Meinungen), für mich als Anfänger aber durchaus interessant: An welchen Stellen genau verschleißt eine Pistole und wie wirkt sich das aus? Klar, Verschleiß findet überall dort statt wo eine mechanische Belastung Auftritt, also am Lauf, Schlitten, Griffstück, Abzug usw, also eigentlich an allen Teilen. Aber ist dieser Verschleiß überhaupt relevant? Wirkt sich das alles auf die Präzision aus? Beim Spiel zwischen Griffstück und Schlitten denke ich mir z.b. das dies eigentlich nicht so relevant sein kann, bei einer Beretta 92 z.b. ist der Lauf fest im Griffstück und trotzdem ist die laut Tests ungenauer als andere Waffen die klappernde Schlitten haben. Dann denke ich mir das der Lauf um Schlitten verriegelt ist und damit hauptsächlich interessiert ob dieser darin Fest ist und vor allem vorne gut geführt ist (Stichwort präzise gefertigte Buchsen oder auch der Gummiring bei HK) und würde den Recht viel Beachtung schenken genauso wie dem Lauf selber. Daraus ergibt sich dann eine weitere interessante Frage: wenn man den Lauf und Schlitten wechselt, ist die Waffe dann wieder so präzise wie am Anfang? Wenn ich nun z.b. eine billige, alte und abgerockte USP in .45 nehmen würde und dort ein neues 9mm Wechselsystem drauf setzen würde, wäre dann die Präzision wie bei einer neuen 9mm USP?
-
Anzeige als Schießleiter durch Körperverletzung nach Standverweiss. Verband RK / RAG
BlackFly antwortete auf roman-1's Thema in Waffenrecht
Ja genau... Es wurde angekreuzt das ich die Aussage verweigere und das habe ich unterschrieben. Scheinbar ist dann eben doch irgendwas von dem Polizisten geschrieben worden... Akteneinsicht hatte natürlich mein Anwalt. Meinem Anwalt hatte ich auch gesagt das ich die Aussage verweigert habe und trotzdem hatte er glaub nix in die Richtung gesagt das da eine Aussage stehen würde. Problem war damals das ich es eben mit einem Idioten zu tun hatte der 1. nicht wusste wie die (zu dem Zeitpunkt seit etwas über zwei jahren eingeführten) Scheckkartenführerscheine funktionieren 2. Auch von seinen Gesetzen keine Ahnung hat (hat den Führerschein beschlagnahmt ohne es zu wissen, mich darüber falsch informiert, eine Anzeige wegen gefährdung von Schienen und Luftverkehr schreiben wollen weil er den falschen Paragraphen nannte 3. Vermutlich gefrusstet war und das Vorurteil hatte das junge Männer mit Motorrädern immer rasen, vorallem wenn Sie nur den 34PS schein haben und 98PS fahren PS: Dies war natürlich nur eine Momentaufnahme mit einem einzelfall! So gut wie jede andere begegnung mit Polizisten war eigentlich recht erfreulich und ich will da auf keinen Fall eine generelle verurteilung aussprechen! Ganz im Gegenteil! Und auch als beschuldigter kann es unter umständen gut sein freundlich und hilfsbereit mit den Polizisten zu sprechen. Bisher habe ich z.B. in eigentlich jedem Fall wenn ich angehalten wurde (was eigentlich auch immer berechtigt war) freundlich gesprochen, da ich gewusst habe das ich Mist gebaut habe mich einsichtig gezeigt und bin jedesmal mit einer mündlichen verwarnung davon gekommen. Wenn ich pampig wäre oder gleich nach der Begrüßung nach einem Anwalt und Aussageverweigerungsrecht gerufen hätte wäre das vermutlich meist anders abgelaufen... -
Anzeige als Schießleiter durch Körperverletzung nach Standverweiss. Verband RK / RAG
BlackFly antwortete auf roman-1's Thema in Waffenrecht
Meintest Du damit mich? Nein, ich habe dem Richter eigentlich nichts anderes erzählt als dem Polizisten. Zumindest nicht das ich wüsste, darum hätte mich ja interessiert was der Polizist so geschrieben hat... Natürlich unterschieden sich die beiden Versionen etwas in den Details, schließlich war das erste was ich gesagt habe unter Schock (und ja, an der Unfallstelle stand ich vollkommen neben mir als der Polizist angekommen ist), beim zweiten mal als ich was sagte kam ich gerade aus dem Krankenhaus und wollte den Tag nur noch hinter mich bringen und das dritte mal war dann mit ca 3,5 Monaten abstand (und einem Besuch der Unfallstelle nachdem ich alles nochmal versucht habe objektiv zu rekapitulieren) später. Der Sachverhalt war immer derselbe, die Sichtweise vielleicht ein klein wenig anders. Aber es war auch leider Fakt das der Polizist mir noch am Unfallort den Führerschein beschlagnahmt hat (er das aber abgestritten hat, es sei nur ein einbehalten was es rechtlich aber nicht gibt) aufgrund der annahme (aufgrund von unkenntnis über das Führerscheinrechts) das ich ohne passenden Führerschein das Motorrad gefahren bin und daraus folgernd dem Vorurteil das ich geheizt sein muss (wurde selbst vom Gutachter des Staatsanwalts wiederlegt). Gerade wegen den falschen Voruteilen des Polizisten aufgrund der Unkenntnis über die Führerscheine (junger Mann mit 34PS im Führerschein aber 98PS am Hinterrad) und der Unterstellung das ich geheizt sein musst (Zitat: Ich bin selber Motorradfahrer, dienstlich sowie privat, ich glaub ihnen nicht das sie nur 50-60km/h gefahren sind, die Kurve kann man viel schneller nehmen) und dem späteren verhalten mir gegenüber frage ich mich wirklich was da geschrieben stand und ob das wirklich so ganz dem ablauf entsprach den ich noch im Gedächtnis habe... Naja, in meinem Fall würde ich schon sagen das er doof war oder keine Ahnung hatte und vielleicht auch etwas seinen Frust an mir ausgelassen hat das ich am Vatertag Mopped fahren kann und er Dienst schieben muss -
Anzeige als Schießleiter durch Körperverletzung nach Standverweiss. Verband RK / RAG
BlackFly antwortete auf roman-1's Thema in Waffenrecht
Kann ich bestätigen, ein Polizist ziemlich unwissend und scheinbar mit vorurteilen behaftet wollte mir unbedingt eins reinwürgen. Als ich im Krankenhaus war kam dann eine Schwester an und meinte der Polizist hätte angerufen ich solle nochmal vorbeikommen wegen ein paar formalitäten. Ich, jung und naiv wie ich war, bin dann also nochmal auf die Polizeistation und der hat einfach meine Adresse, Geburtsdatum usw abgefragt, eigentlich nix was er nicht schon hatte durch meinen Ausweiss, danach hatte er mich gefragt ob ich etwas zur Sache sagen will was ich verneinte. Dann machte er die Akte zu, warf ein oder zwei freundliche sätze ein und meinte dann sowas wie: "Nachdem jetzt die formalitäten geklärt sind, die Akte geschlossen ist, so mal unter uns, wie war das denn". Ich hab dann (dummerweise, auch wenn es in dem Fall mir jetzt nicht mehr geschadet hat) noch was dazu gesagt. 15 Wochen später war dann die Verhandlung, der Richter hat mich befragt und dann gesagt das ich beim Polizisten eine ganz andere aussage gemacht hätte. Ich entgegnete dann das ich bei Polizisten gar keine Aussage gemacht habe, habe aber niemals erfahren was in der Akte stand das ich gesagt haben sollte (weil eigentlich hatte ich auch bei dem Polizisten nix nennenswert anderes erzählt als in der Verhandlung). Also ich würde nach der erfahrung sagen: Sofern nur der geringste Verdacht bestehen könnte das man selber in irgendeiner weise einen persönlichen Nachteil erfahren könnte (und das sollte eigentlich fast immer der Fall sein) schriftlich festhalten das man nix sagt und auch wirklich nix sagen. Das verhindert dann allerdings nicht das der Polizist nicht doch etwas aufschreiben kann. Als "unbeteiliger Zeuge" dürfte die Gefahr eigentlich relativ gering sein, wenn man allerdings selber in dem Verfahren oder einem parrallel laufenden Verfahren als eventuell beteilgter gilt sollte man echt vorsichtig sein. -
Alte Gelbe WBK nach §58(1) WaffG vs. Mengenbegrenzung des §14(6) WaffG
BlackFly antwortete auf Stefan Klein's Thema in Waffenrecht
Ja, es gibt noch eine ältere Alte, die wird aber scheinbar von der Behörde (bzw den Behörden da es mindestens zwei zu sein scheinen) auch nicht anders behandelt als die neuere Alte. Dies beweisst nun wieder mal das in die aktuelle Fassung des WaffG nicht so viel Gehirnschmalz reingeflossen ist wie man es sich wünschen würde... Natürlich könnte man jetzt (berechtigt?) vor Gericht ziehen, ich bin mir aber nicht sicher ob man sich damit ein gefallen tut... -
Alte Gelbe WBK nach §58(1) WaffG vs. Mengenbegrenzung des §14(6) WaffG
BlackFly antwortete auf Stefan Klein's Thema in Waffenrecht
Ich sehe das eigentlich ziemlich eindeutig geregelt und so kenne ich das auch: Die Begrenzung von 10 Waffen auf Gelb gilt mit der gültigkeit der aktuellen Fassung des Gesetzes und das erstmal für jeden. Also auch für Besitzer einer "alten gelben WBK" gilt nun diese Begrenzung gemäß §14 (6) WaffG Wenn nun jemand eine alte gelbe WBK mit sagen wir mal 20 eingetragenen Waffen besitzt dann kommt hier der §58 (22) zum tragen, dieser sagt: Anders ausgedrückt: In diesem o.g. Fall darf er die 20 Waffen behalten aber keine weitere dazu kaufen (weil nur max 10 erlaubt und 20 + x sind mehr als 10). Verkauft er eine und hat nur noch 19 darf er trotzdem kein "Ersatz" kaufen (weil nur max 10 erlaubt und 19 + x sind mehr als 10). Möchte er unbedingt eine neue kaufen dann geht das entweder mit voreintrag auf Grün (dann bleibt es bei dem erlaubten Alt-(über)bestand von 20) oder er muss mindestens 11 verkaufen das nur noch <10 übrig sind und darf dann bis max 10 wieder auffüllen -
So habe ich das verstanden in einem Telefonat. Das ich Bedürfnis, Antrag auf Voreintrag und Rechnung für Eintragung alles auf einmal machen kann. Ich solle aber zuerst mein Händler fragen da einige Händler das nicht wollen und darum auch die notwenidgen Daten nicht vorher rausrücken. Der Händler in Berlin scheint damit kein Problem zu haben, bei einer Frankonia Filliale habe ich aber gehört das dies nicht möglich sei da sonst der Händler ein Waffenrechtsvergehen begehen würde. Halte ich aber ehrlich gesagt auch für etwas "komisch" bzw es müsste halt notfalls richtig getimed werden. Ich habe keine Ahnung wo der unterschied besteht ob ich mit einem Voreintrag zum Händler gehe, die Waffe hole und an demselben Tag zum Amt gehe und eintragen lasse oder ob ich erst zum Amt gehe und dann eine Stunde später zum Händler. Auch weiss ich nicht ob das Amt als Überlassungsdatum nicht vielleicht auch etwas in der Zukunft einträgt wenn ich sage das ich die Waffe 3 Tage später abhole. Was ich natürlich nicht weiss wie es ist wenn ich zwischen Amt und späterer Abholung beim Händler 5 Tage zeit verstreichen lasse und ob der Händler die Meldung z.B. zurückdatieren kann (wenn ich am Dienstag aufs Amt gehe und am Donnerstag zum Händler und der Händler die Meldung auf Montag oder Dienstag datiert ist ja auch wieder alles OK). Naja, soll mich alles nicht weiter stören, notfalls gehe ich halt 2 mal zum Amt hauptsache ich bekomme endlich mein Spielzeug das mittlerweile seit glaub 6 Wochen mit meinem Namen drauf im Tresor beim Händler liegt (und mittlerweile auch 80€ mehr kosten würde wenn ich es noch nicht gekauft und bezahlt hätte )
-
Überprüfung für Erstantrag ca 6 Wochen noch bevor das Bedürfnis da ist, bescheid bekommen das alles soweit OK ist und das ich noch die Bedürfnisbescheinigung vom Verband, Antrag für die KW und ggf auch gleich die Rechnung vom Kauf der Waffe vorlegen muss (kein Stress das ist jetzt 6 Monate gültig, bis dahin sollte das alles erledigt sein) und wurde gefragt ob ich das postalisch oder persönlich machen möchte. Noch warte ich auf die Bescheinigung vom Verband und habe dann die Hoffnung das ich kurzfristig einen persönlichen Termin machen kann und im Anschluss dann gleich meine WBK in der Hand halte und dem Händler übermitteln kann. Mal schauen ob das tatsächlich alles so klappt und ich meine WBK dann wirklich Ende September oder anfang Oktober in der Hand halte...
-
Landeshauptstadt Stuttgart legt vor: Bedürfnisüberprüfung über Grundkontingent
BlackFly antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Der Verband ist gesetzlich verpflichtet den Verein dazu zu verpflichten und zu kontrollieren das der Verein diese Termine erfasst. Daraus ergibt sich keine gesetzliche Verpflichtung für den Verband diese Termine zu dokumentieren! Die Entscheidung des BDMP dafür ein einheitliches Schiessbuch von seinen Mitgliedern zu verlangen ist auch durchaus Sinnvoll, nur müsste dieses vermutlich ggf. geändert werden das in Zukunft auch die Waffe mit SN darin aufgeführt werden kann falls dieses vorgehen in Stuttgart nun Schule machen sollte -
Landeshauptstadt Stuttgart legt vor: Bedürfnisüberprüfung über Grundkontingent
BlackFly antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Ich denke mal Du meinst diesen Teil (den ich der Übersichtlichkeit halber mal in einen Satz zusammengefügt habe) und da muss ich leider sagen: Nein! Dort steht das der Verband den Verein verpflichtet und überprüft das diese (der Verein) einen Nachweis über die Häufigkeit und Aktivitäten der Mitglieder führt. Darum wird sich vermutlich jeder in eine Liste am Schiesstand eintragen müssen weil nur damit der Verein seiner gesetzlichen Verpflichtung nachkommt dies dem Verband gegenüber nachzuweisen. Das Schiessbuch ist aus gesetzlicher Sicht damit nicht erforderlich auch wenn es natürlich sehr Sinnvoll ist. Wenn der BDMP nun von jedem Mitglied fordert den Verbandseigenen Vordruck zu verwenden, so mag das sinnvoll sein ist aber letzten Endes eben eine Verbandinterne und keine gesetzliche Pflicht. Und wenn ich mich nun im Verein in die Kladde eintrage dann steht da wann ich geschossen habe, auf welchem Stand und welches Kaliber. Wenn ich eine bestimmte Disziplin geschossen habe kann ich das auch eintragen, bei den allermeisten steht da aber nur "Training". Mein Verein weiss somit nicht wann ich mit welcher Waffe geschossen habe sofern ich nicht Vereinswaffen benutze (die natürlich nochmal an anderer Stelle dokumentiert werden) und könnte dies damit auch dem Verband gegenüber nicht bestätigen und damit könnte der Verband diese Bestätigung natürlich auch nicht gegenüber dem Amt ausstellen. Das ich für mich persönlich nochmal eine excel führe in der ich aufführe wann ich mit welcher Waffe wieviel Schuss gemacht habe ist rein mein privatvergnügen und nirgendwo gefordert (könnte mir aber in so einem Fall helfen falls diese Liste anerkannt wird) -
Was ist den mit den Matches los, wo sind die ganzen Starter abgeblieben?
BlackFly antwortete auf Quetschkopf's Thema in IPSC
Ist das Testmatch in Dreieich im November ein KK Match? Wäre evtl. interessant da mal vorbei zu schauen Aber ja, die Frage nach einer "geeigneten Waffe" dürfte hier vermutlich das auschlaggebendste sein. Was für Waffen sind dafür den so "üblich"? Ich könnte mir vorstellen das der eine oder andere vielleicht mit einem Wechselsystem antritt, dann fällt mir auf die schnelle natürlich die Hämmerli x-esse IPSC und natürlich die Ruger Mark Pistolen. Andere .22lr Waffen die von "großen" abstammen (Glock 44, Walter PPQ usw in .22lr) sind hier in Deutschland ja nicht besonders weit verbreitet aufgrund von Kontingentregelungen. Ob KK dann Spaß macht oder nicht ist natürlich jedermanns persönliche Entscheidung, ich persönlich mag es z.B. lieber massig KK zu verballern ohne schlechtes Gewissen beim Gedanken an den Geldbeutel als weniger 9mm mit schlechtem Gewissen an den Geldbeutel Nachtrag: Ich sehe gerade Rifle KK, da wird die Frage nach der passenden Waffe vermutlich noch viel Problematischer da die geeigneten Waffen vermutlich noch seltener sind und man nicht einfach mit dem Shadow WS antreten kann... -
Was ist den mit den Matches los, wo sind die ganzen Starter abgeblieben?
BlackFly antwortete auf Quetschkopf's Thema in IPSC
Gibt doch KK IPSC, nur macht da halt irgendwie so keiner mit und es gibt so gut wie keine Matches... Für mich eigentlich unverständlich, ich werde sicherlich zukünftig in meiner IPSC Abteilung mal vorstellig werden wenn ich meine KK Pistole habe. 500 Schuss 9mm in der Woche? Autsch! 500 Schuss KK in der Woche? Nicht geschenkt aber irgendwie löst dies im Kopf keine nennenswerte Abwehrreaktion aus... -
Wo verlangt das Waffengesetzt das? Dort steht doch (ich habe die Stelle zusätzlich markiert) das man nur eine erlaubnispflichtige Schusswaffe besitzen muss um eine Blockierung zu umgehen. Damit wäre es also vermutlich wirklich die einfachste Möglichkeit für den Fall das der TE mit seinem Schwiegervater zusammen bei einem Autounfall verstirbt das eine weitere Person eine WBK macht und sich darauf eine günstige (in Anschaffung und "Unterhalt") Waffe besorgt. Ich kann daraus sogar nichtmal rauslesen das eine 4mm Flobert nicht ausreichend ist, würde es aber vermutlich nicht drauf ankommen lassen...
-
Die X-esse gibt es meines Wissens nach nur in einer Farbvariante. Voll schwarz oder zweifarbig war, nach meinem Wissensstand, eine Sache die vom Produktionsjahr abhängt, soweit ich das richtig im Kopf habe ist die aktuell in Voll Schwarz und früher war die in Schwarz mit einem hellen Schlitten.
-
Interessanter Punkt aber leider steht das Gericht damit eventuell nicht ganz allein... Bei mir in der Stadt hat die AfD auch mal den Höcke eingeladen für eine Rede bei einer öffentlichen Veranstaltung auf einem öffentlichen Platz. Ich persönlich kann mit diesem Typen ehrlich gesagt nix anfangen, allerdings kenne ich Ihn nur aus den Medien und bin mir nicht so sicher ob er da wirklich "neutral" dargestellt wird. Aus diesem Grunde habe ich mir dann ernsthaft überlegt dort hinzugehen und mir persönlich ein Bild von dem Typen, seiner Rede und damit auch seiner Einstellung zu machen, mich letzten Endes aber doch dagegen entschieden und das nur aus einem Grund: Ich hatte kein Bock mir von irgendwelchen Antifanten eine aufs Maul hauen zu lassen die mich für den Feind halten nur weil ich mir die Rede eines Mannes angehört habe. Um das zu vermeiden hätte ich mich dann natürlich zu der Gegendemo stellen können, allerdings will ich persönlich mich auch nicht mit denen in der Öffentlichkeit zeigen (dies aus Überzeugung ) und hätte dann bestimmt auch nix mehr vom eigentlichen Redner gehört da diese es sich zur Aufgabe machen den zu übertönen damit möglichst niemand den hören kann. Und jetzt macht ein Gericht eventuell genau dasselbe? Nur weil jemand auf einer solchen öffentlichen und ordentlich angemeldeten Veranstaltung ist läuft er Gefahr als unzuverlässig zu gelten? Pauschal und ohne zu hinterfragen was diese Person dort wollte? Muss in Zukunft dann auch der Reporter damit rechnen als unzuverlässig zu gelten wenn er über die Veranstaltung berichtet und deswegen anwesend ist? Oder der Ordnungsbeamte der nur seinen Job macht und ein Zaun aufstellt?
-
Achja, bei einer P-07 Kadett, würde es sich da nicht anbieten (und wäre auch deutlich sinnvoller) eine 9mm zu beantragen/kaufen und dazu ein Wechsel System zu nehmen? Klar, kostet natürlich etwas mehr aber man hat 2 Waffen mit einem Eintrag und soweit ich weiß (die Profis mögen mich ggfs. korrigieren) ist eine P-07 Kadett auch nur eine 9mm mit Wechsel System ohne die 9mm Komponenten.
-
MSZU hat keine .22er zum testen vor Ort? Wenn man auf die Webseite geht und dort unter Leihwaffen (OK, vielleicht war das der Fehler da es dort um "Funschießen" und nicht um "Kaufberatung" geht) schaut wirst Du die von mir genannten Waffen finden. https://mszu.de/schiessstaende/25-m-stand/ Beim SSZ Westerwald (nahe Koblenz und eigentlich auch nur ca 50km weiter von Offenburg entfernt als Ulm, Offenburg liegt da irgendwie "ungünstig") gibt es auf der Webseite ebenfalls die genannten unter "Leihwaffen" zu begutachten. https://www.ssz-ww.de/preise.html#a2024 Modelle wie eine Glock 44, PPQ M2 usw (ich persönlich finde Beretta 92 einfach sexy, die gibt es auch als .22lr und ist im SSZ Westerwald auch verfügbar, hatte ich ganz vergessen in meiner Aufzählung oben) sind vermutlich eher für den US Markt interessant um dort im Garten hinter dem Haus zu "plinken" (sind glaub auch alles "nur" Umarex Lizenzbauten und unterscheiden sich technisch zum Teil stark vom großen Bruder, die PPQ ist z.B. keine Striker fire), in Deutschland mit Sportordnung und Wettkampfkultur wird man damit vermutlich eher kein Blumentopf gewinnen. Ich denke darum auch nicht das man diese in deutschen Schützenvereinen häufig antrifft weil kaum einer mit so einer Waffe sein Kontingent "verbrät". Ich habe vor kurzem nach einer Kaufberatung für Fallscheibe und Speed gefragt und selber eine Ruger Mark IV und Hämmerli x-esse in den Raum geworfen, beides Waffen die man auch bei deutschen Sportschützen antrifft und keine "orthopädischen Armverlängerungen" sind (für mich enorm wichtig, auch ich lege Wert auf Optik und das "haben wollen als Herzensangelegenheit". Hier wurde dann für diesen Verwendungszweck auch immer wieder die GSP genannt obwohl ich die eigentlich fast am Anfang schon ausgeschlossen hatte... Eigentlich hatte ich mich da ziemlich schnell (wenn es nicht sogar schon vorher feststand) auf die Ruger festgelegt, die frage war dann nur welche? Lite oder Metall bzw 1911er oder Nambu Griffwinkel? Hunter, Target, Tactical, Lite in fancy farben oder tactical lite? Allein damit hat man schon fast ein zu große Auswahl weil davon ganz viele Modelle Ihren Charme haben. Vielleicht willst Du Dir diese mal anschauen? Dummerweise hat aber weder SSZ WW noch MSZU eine Ruger... In meinem Verein gibt es aber (mindestens) eine Hunter und eine tactical im Nambu-sytle, und bei Dir hast Du vielleicht auch jemanden? Die Hunter hatte ich nicht in der Hand, die gefällt mir aber auch weniger optisch gesehen und ist halt echt groß/lang und schwer. Die tactical habe ich dann mal auf dem Stand im rechten Augenwinkel gesehen und damit dann auch ein paar Schuss gemacht. Was soll ich sagen, die Entscheidung stand dann recht schnell fest! Sicher nicht das optimale für Speed und Fallscheibe aber sicher auch keine ganz schlechte Wahl und als erste Waffe (OK, bei mir dann auch bei der zweiten und vermutlich auch jeder weiteren) spielt das Herz eben doch eine gravierende Rolle so das ich mich im Zweifelsfall eben nicht für die "eindeutig beste Wahl" sondern für die "gute Wahl die sexy aussieht" entscheiden werde 😍 Spaß beim Training und Wettkampf steht bei mir eindeutig vor dem verlangen aufs Treppchen zu kommen!
-
SSZ Westerwald hat in KK eine Glock, eine Beretta, eine GSP, einen Colt und eine GSG-1911 MSZU einen Colt, eine Hi Standart, eine Sig P226 Mosquito und eine P22 Nachdem nach einer "Sportwaffe" gefragt wurde ist vermutlich bei beiden die Auswahl nicht ganz das richtige und Montabaur vermutlich auch noch zu weit weg. Vermutlich bleibt nix anderes übrig als Youtube zu schauen und mehr oder weniger Blind zu kaufen oder man hat das Glück und erblickt eines Tages auf dem Schiesstand im Verein rechts neben sich den Topfavoriten in den Händen eines Kameraden. Soll schon vorgekommen sein das nach so einem Erlebnis diverse Händlerseiten aufgesucht wurden und dann zufälligerweise einer von 3 Händlern die Waffe vorrätig hat und das sogar zum niedrigsten Preis und dann nochmal ein paar Tage später diese Waffe im Tresor des Händlers mit dem Namen des Erstkäufers im Tresor liegt
-
Eine Altersprüfung bei Übergabe dürfte doch eigentlich nicht wirklich erforderlich sein, oder? Ich habe mal eine Luftpistole online beim Händler gekauft, der hat auch nur meinen Perso sehen wollen und dann an mich normal versendet ohne irgendwelche sonstigen Auflagen. Entweder hat der (glaub recht große) Online Händler dann etwas falsch gemacht, was ich aber ehrlich gesagt nicht glaube, oder eine Ü18 Versendung ist nicht wirklich benötigt. Insofern würde ich DPD für 24€ oder Hermes für 29€ vorschlagen, vorher das Alter überprüfen und dann auch nur an die Person und die Adresse verschicken die auf dem Ausweiss steht. Wenn der dann die Sendung unberechtigten zur Verfügung stellt dürfte dann sein Problem sein. Zusätzlich kann man natürlich auch das Paket noch zusätzlich Beschriften mit "Persönlich" (in wie weit ist dies in der Adressangabe dann für DPD/Hermes bindend?) oder wie ich es von meiner Versandapotheke kenne (die Medikamente auch nicht an unter 18 Jährige geben darf sofern es nicht für die Person gedacht ist) das Paket mit "nicht an Kinder aushändigen" oder ähnliches beschriften
-
Hier wäre vermutlich der shotmaxx interessant, aktuell aber glaub nirgendwo zu bekommen
-
Trommeln gegen Legalwaffenbesitz geht weiter...
BlackFly antwortete auf nemrod's Thema in Waffenlobby
Mal ne ganz doofe frage: Wie soll die geächtete Oppositionspartei irgendwas bremsen das in der Regierungskoalition aktuell intern abgestimmt wird? Abgesehen davon wäre der Vorschlag von @erstezw gar nicht so doof. Vermutlich hätten die damals auch besser für Ramelow gestimmt und ich würde auch noch vorschlagen das die den Klabauterbach bei jeder Gelegenheit unterstützen und über den Klee loben sollten