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BlackFly

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  1. Ja, von der Seite gebe ich Euch natürlich recht. Jede Waffe ist immer so zu behandeln als wäre sie geladen, darüber stimmen wir auch alle überein. Ich denke es kommt da immer auf die einzelne Person an. Ich persönlich behandle eine ungeladene Waffe nicht anders als eine geladene Waffe, ein "ist ja ungeladen, da passiert nix" gibt es bei mir persönlich nicht sondern nur ein "ist ungeladen aber trotzdem halte ich mich an die verdammten regeln" so lange bis die in Fleisch und Blut übergehen und dann ist es egal ob man sagt das sie geladen oder ungeladen ist weil man unterbewusst "das richtige" macht. Bei einer Person die keine Berührungsängste mit der Waffe hat und ggf. noch Nervosität mit dazu kommt (Thema Schnupperschiesen für Anfänger) ist das "einreden" das eine Waffe immer geladen ist sicherlich auch Sinnvoll. Ich denke aber das die trotzdem dieselben Fehler machen werden weil sie einfach die Regeln bei der Nervosität vergessen. Aber ja, es kann helfen. Bei einer Person die eher zu Berührungsängsten neigt sehe ich es aber dann wieder anders. Das einreden das die Waffe immer geladen ist wird hier eher zu noch mehr Ängsten führen und Ängste führen zu noch mehr Fehlern. Der vorsichtige Umgang und das peinlich genaue einhalten der Regeln findet hier meist schon aus den Berührungsängsten heraus statt so das eine mentale Alarm Konditionierung hier nicht mehr nötig ist und eher das Gegenteil bewirken würde. Ich spreche hier in dem Fall eben immer von dem letzten, sie hat heute meine <0,5J Beretta 92 Softair Spielzeugpistole auch nur mit 2 Fingern und verzogenem Gesicht angefasst als sie darunter geputzt hat. In so einem Fall werde ich sicher nicht noch die ganze Zeit daneben stehen und predigen das das Ding immer geladen ist. Beim Schnupperschiessen für Anfänger würde ich das aber durchaus anders sehen!
  2. Eine Nerf habe ich auch, macht nen heiden Spaß bringt die Frau trotzdem auf die Palme wenn im ganzen Wohnzimmer die Pfeile rumliegen Ja, sehe ich tatsächlich als "Ausnahme" an für die fast keine Regeln gelten . Außerdem ist hier ja auch durchaus gewollte jemanden zu treffen und damit sind die Regeln "Ziele nur dahin auf was Du auch Schießen willst" und "Finger nur am Abzug wenn Du auch Schießen willst" ja erfüllt. Bei anderen Waffen, auch bei einer Schreckschusswaffe oder Softair (egal mit wie wenig Joule) sehe ich das wieder etwas anders. Auch wenn diese im Normalfall keine ernsthaften Verletzungen herbeiführen so ist die Ähnlichkeit und damit die psychologische Trennung hier schon deutlich schwieriger. Wenn man das bewusst trennt um zu spielen ist das auch nochmal eine andere Sache, es geht aber um das unbewusste das man eben unbewusst beim hantieren mit der Waffe um den anderen Menschen herumführt. Und wenn man sich antrainiert beim normalen hantieren dies eben bewusst antrainiert macht man das zukünftig auch unbewusst und falls sich dann aus der "ungeladenen Waffe" doch ein Schuss löst sollte nix passieren... Soweit ich weiss lebst Du in den USA? Wann warst Du das letzte mal in Deutschland? In weiten Teilen der Gesellschaft sind Waffen durchaus ein "übliches Tabu". Abgesehen davon das Kinder in den Kindergärten an Fasching nicht mehr als Cowboy und Indianer kommen dürfen weil dies angeblich rassistisch ist, so ist es in deutschen Kindergärten (zumindest in denen die ich kenne) auch nicht unüblich das an Fasching (und auch sonst) keine Spielzeugpistolen in den Kindergarten mitgenommen werden dürfen. Vor einigen Monaten wurde einem glaub 12 jährigen Jungen die Spielzeugwaffe beschlagnahmt weil er damit in einem Bahnhof gespielt hat und die mit ihren montierten roten und goldenen Raketenwerfern so realistisch aussah (dazu gab es hier im Forum auch ein Thema). Ich habe keine Ahnung was schlimmer wäre wenn man bei einer Veganerfamilie zu besuch ist: Dem Kind eine Bifi oder eine Spielzeugknarre mitbringen... Leider sehe ich Waffen in weiten Teilen durchaus als ein entsprechendes Tabu an, je jünger und "moderner" (und damit gleichzeitig woker) die Gesellschaft, desto schlimmer! So war es auch bei der Frau. Ein Bild im Hinterkopf das bei den Ammies jeder mit der 44er unter dem Kopfkissen schläft und die hälfte der Kinder dann beim heimlichen spielen damit sich oder dem guten Kumpel oder Nachbars Lumpi die Birne wegballern. Nicht umsonst hatte ich die Simpsonsvideos ausgesucht, so war das auch hier aufgrund dieses echt blödsinnigen und falschen Bildes/Vorurteils. Kein Waffen im Haus wegen den Kindern war das hauptsächliche Argument und nebensächlich kam dann noch die eigene Angst mit dazu die ebenfalls von einem realitätsfernen Weltbild (und schlechten Erfahrungen mit anderen Menschen unabhängig von Waffen sowie einer schlechten Erfahrung mit einer Schreckschusswaffe) herrührte. Hier hat aber einiges an Aufklärungsarbeit schon vieles bewirkt, allein die Tatsache das die Waffe eben nicht unter dem Kopfkissen sondern in einem Tresor liegt der auch echte Sicherheitsstandards erfüllt (solange man nicht bei der Kuchenblechmafia kauft) hat hier schon einiges bewirkt. Bei der "kleinen" (14 Jahre) erlaubt sie mittlerweile auch das sie mit in den Verein zum Luftpistole Schießen darf, hier konnte ich durch Aufklärung sogar bewirken das sie das mittlerweile gut findet. Für sich selber hat sie aber glaub immer noch die Angst die aufgrund von dem unbekannten und Vorurteilen herrührt. Hier bin ich durchaus auch dran mit entsprechender Aufklärungsarbeit daran zu arbeiten und würde sie gerne auch mal mit auf den Schießstand nehmen (hier wäre dann aber eine KK vielleicht besser geeignet als eine .44er ), das muss dann aber zum größten Teil freiwillig passieren. Und, damit schlagen wir dann auch wieder die Brücke zurück, auch hier werden die entsprechenden Verhaltensregeln und das strikte einhalten dieser Ihren Teil dazu beitragen. Wenn ich Ihr da allerdings sagen würde das die Waffe immer geladen ist würde dies für echtes Unverständnis sorgen! Wenn ich allerdings sage das die Waffe immer als geladen angesehen wird bis man sich vom Gegenteil überzeugt hat und danach trotzdem weiterhin damit nicht rumgespielt wird, nicht auf Menschen gezielt wird, der Finger vom Abzug bleibt so als wäre sie geladen obwohl sie nicht geladen ist, dann macht das von der Sicheren Handhabung in meinen Augen keinen Unterschied aber es sorgt allein vom wording für mehr Verständnis und Akzeptanz, das handeln ist aber trotzdem dasselbe
  3. An dieser stelle möchte ich Dich aber auch korrigieren: Der Finger ist immer weit weg vom Abzug solange man nicht wirklich diesen betätigen möchte und die Waffe zeigt auch niemals auf einen Menschen, dies muss verinnerlicht werden ohne die Begründung das die Waffe immer geladen ist. Dabei ist nämlich vollkommen unerheblich ob die Waffe geladen oder ungeladen ist oder gar eine Spielzeugwaffe ist. Dies ist der wichtige Punkt den man verinnerlichen sollte, nicht das die Waffe "immer geladen" ist da man sonst z.B. bei (vermeintlichen) Spielzeug oder Dekowaffen nachlässig werden könnte (die "wichtigste Regel" alle Waffen sind geladen trifft hier ja nicht zu also braucht man die anderen auch nicht). Auch ist es für viele Menschen nicht wirklich verständlich warum sie einerseits schauen sollen ob die Waffe geladen ist und nachdem sie sich vergewissert haben interessiert das doch nicht. Oder warum auf den Schiesstand die Waffe offen abgelegt wird, die Patronenkammer ggf der Aufsicht gezeigt wird aber trotzdem die Waffe weiterhin geladen sein soll. Das sie die Waffe trotzdem nur in eine Sichere Richtung halten sollen ist aber jedem verständlich weil unabhängig und nicht widersprüchlich zu den vorherigen Handlungen. Wir sollten aber auch an dieser Stelle nicht über solche "Spitzfindigkeiten" streiten (wie schon vorher geschrieben), am ende meinen wir nämlich alle dasselbe: Die Waffe zeigt nicht auf Menschen egal ob sie geladen, ungeladen, funktionsuntüchtig oder Spielzeug ist
  4. Ich nehme die Sorgen ernst, darum kam ja auch die Frage auf was tun. Auch wenn hier einige denken ich will damit meine Langeweile beseitigen, irgendwelche Probleme schaffen oder sonstige psychologischen Komplexe ausleben war dies einfach nur als eine wirklich ernstgemeinte Frage gedacht (auch durch die Sorgen der Frau die ich ernst nehme) was die beste Möglichkeit ist in so einem Fall damit umzugehen (sowohl juristisch als auch praktisch). Das ich die Frau nicht gegen Ihren Willen dazu zwinge mit Waffen und Munition rumzuspielen ist ja wohl selbstverständlich. Auch das die "goldenen Regeln" sowie die Grundlegende Handhabung allen im Haushalt lebenden Personen die im theoretisch ungünstigsten Fall mit den Waffen hantieren müssen (und wenn es nur das zur Seite legen ist) erklärt wird ist ebenfalls selbstverständlich. Was mich dann allerdings immer wieder wundert ist der Ideenreichtum einzelner die auf nicht explizit erwähnte Selbstständigkeiten hinweisen und mir damit indirekt komische Unterstellungen machen (ja, natürlich wird erst der verletzte Versorgt bevor man sich Gedanken macht die Waffen sicher zu lagern und nein, ich möchte jetzt nicht darüber diskutieren was man macht wenn die Waffe auf der Brust des verletzten liegt und darum zuerst die Waffe angefasst werden muss bevor man sich um die Verletzung kümmern kann nur weil ich jetzt wieder diese oder eine Eventualität vergessen habe zu erwähnen). Im großen und ganzen war die Frage doch hauptsächlich: Kümmert sich darum ggf. die Polizei oder ist denen das vollkommen egal. Das im Falle eines Unfalls die Polizei die Waffen im Kofferraum (sofern sie davon Kenntnis hat) zur Gefahren Abwehr sicherstellt bevor das Fahrzeug auf einem dunklen Hinterhof der Abschleppfirma abgestellt wird war mir bekannt. Was ich jetzt eben nur vermutet habe aber nicht gewusst habe ob die sich auch im häuslichen Umfeld darum kümmert. Ich denke die Frage sollte beantwortet sein und meine Vermutung bestätigt das die Polizei sich darum kümmert und ggf. (falls es zur richtigen Uhrzeit passiert) auch die Behörde weiterhelfen wird bzw. auf den richtigen Ansprechpartner verweisen wird. Aber die Idee mit dem roten Ordner finde ich auch sehr gut. Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht. Ich hab zwar durchaus vor sowas allgemein anzulegen mit den wichtigsten Infos für den Todesfall (Infos über Versicherungen, Ansprechpartner, Passwörter und Pins usw die in dem Fall wichtig sein könnten) darin auch dieses Thema aufzuschreiben kam ich selber gar nicht drauf. Anbieten würde sich hier z.B. ein Freund mit WBK und/oder der Verein als Ansprechpartner die jemanden vorbeischicken können, wo sich der angesprochene Notschlüssel befindet, ein Büchsenmacher und/oder Händler, auch der SB bei der Waffenbehörde
  5. Ja, genau so war das gemeint! Das überprüfen und ggf. Herstellen der Sicherheit zeigt man den Personen natürlich damit sie sich IMMER ZUERST vom Zustand der Waffe überzeugen. Ob man dies nun so ausdrückt das man immer zuerst schaut und ggf die Sicherheit herstellte bevor man irgendwas anderes macht oder ob man es so ausdrückt das die Waffe immer als geladen betrachtet wird und darum man zuerst die Sicherheit überprüft und herstellt bevor man etwas anderes macht ist dann hauptsächlich nur eine rhetorische Spitzfindigkeit. Die Unfälle mit "ungeladenen" Waffen passieren nicht wenn man immer zuerst die Sicherheit herstellt, egal wie man das genau ausdrückt. Wobei die Aussage: Die Waffe ist immer geladen (und nicht geladen) so lange bis man nachgeschaut hat (die Katze des Schrödinger winkt gerade freundlich) natürlich etwas mehr Brisanz in die Aussage legt und damit rhetorisch vermutlich besser ist (ich werde es mir merken).
  6. Ja, ganz so einfach ist das eben alles scheinbar doch nicht, darum ja die Frage nach dem rechtlichen vorgehen. Wenn wir jetzt den §37c nehmen und sagen das es nicht Freitag nachmittags sondern Montags nach der Kaffeepause auf der Behörde passiert und der SB gerade gute Laune hat weil die heiße Praktikantin Geburtstag hat, Kuchen mitgebracht hat und ihn noch mit lasziven Blick auf ein Gläschen Sekt zu sich nach Hause eingeladen hat. Nun ruft sie die Waffenbehörde an und schildert den Fall (Waffe liegt immer noch auf dem Küchenboden und wurde nicht angefasst und damit nicht in Besitz genommen) und der gutgelaunte SB bringt nun den §12 (5) wieder ins Spiel. Hier kann die Waffenbehörde dann der Frau erlauben die Waffe vorübergehend zu bewachen oder in Besitz zu nehmen und ggf. auch diese zu transportieren. Damit wäre eigentlich, sofern die Behörde will, alles in trockene Tücher. Natürlich kann die Behörde sich auch quer stellen, das SEK rufen und die Frau nach zig § des WaffG verklagen wenn sie es darauf anlegen und bei so manch einem Richter könnten die damit sogar noch durchkommen... Wenn die Frau nun niemanden mit WBK kennt (was gar nicht so unwahrscheinlich ist bei einer persönlichen Abneigung gegen Waffen) bleibt eben doch nur die Polizei die die Waffe vorübergehend sicherstellen kann. Wenn die Polizei wirklich der "Freund und Helfer" ist werden die dies sicherlich auch unproblematisch machen... Allerdings gab es da doch glaub auch mal den Fall das eine Polizistin Ihre MP auf dem Autodach vergessen hat, ein Passant diese dann auf der Straße liegend gefunden hat und in die paar Meter entfernte Polizeiwache getragen hat und dafür eine Anzeige kassiert hat... Ja, es könnte so einfach sein... Wir hatten es heute am Frühstückstisch weil ich gerade meinen ersten Tresor kaufen will und nun auch die Diskussion ansteht wo der Tresor stehen soll. Irgendwie kam ich dann dazu das der bevorzugte Tresor auch einen Notschlüssel hat, das die Aufbewahrung dieses Schlüssels ebenfalls noch ein rechtliches Problem sein kann aber den Riesen Vorteil hat das der Tresor im Erbfall damit auch ohne den Zahlencode geöffnet werden kann um die Waffen und auch den Tresor ggf. zu verkaufen. Und so kam es dann eben vom einen zum anderen Thema. Ich habe dann auch gesagt das ich mir eigentlich kein Fall vorstellen könnte warum die Waffe geladen rumliegen sollte, ich Ihr (und auch den Kindern) aber trotzdem gerne zeigen möchte wie man damit umgeht und die Sicherheit herstellen bzw. überprüfen kann, rein für den Fall der Fälle, das Gesicht war nicht gerade besonders begeistert. Und dann kam eben die Frage auf was sie dann damit machen soll. Meine Aussage das sie am besten ebenfalls mit dem Sport anfängt und dann alles ganz easy wäre, hat Sie dann allerdings unkommentiert gelassen, ich hab sie aber auch ohne Worte verstanden... Über die Lösung habe ich ehrlich gesagt auch schon öfters nachgedacht, das 14 jährige Kind ist da aber der Hinderungsgrund. Allerdings kann ich erste erfolge verzeichnen, mit ihrem Segen waren wir immerhin schonmal Luftpistole schießen, vielleicht wird es ja noch was mit der Überzeugungsarbeit. Das 20 jährige Kind will von mir nichts wissen (ist auch nicht mein eigenes), hat auch keinerlei Interesse für Waffen und bis das 14 jährige gemeinsame Kind eine WBK bekommen kann um das Problem zu lösen dauert auch noch etwas...
  7. Leider nein, diese Frage kam von der Partnerin auf die Waffen nicht besonders mag, eigentlich keine in der Wohnung haben will und erst recht nicht (auch nicht vorübergehend) diese unverschlossen in der Wohnung haben will Das trifft es recht gut PS: Die Kinder sind 14 und 20...
  8. Ich denke der Rot markierte Bereich ist ziemlich genau die Antwort auf meine Frage. Es wird eine Waffe und/oder Munition in Besitz genommen nachdem der Waffenbesitzer gestorben ist oder man die Waffe und/oder Munition auf dem Küchenboden neben dem verletzten Waffenbesitzer gefunden hat. Damit wäre also das verräumen im abschließbaren Kleiderschrank und Anruf bei der Waffenbehörde der korrekte Weg. Anruf bei der Polizei ist ggf. auch nicht falsch (vor allem wenn dies Freitag Nachmittags passiert und die Waffenbehörde Feiertagsbedingt dann erst wieder in 8 Tagen öffnet) vorallem falls kein geeigneter abschließbarer Schrank vorhanden sein sollte und die Wohnung von mehreren Menschen bewohnt wird, mehr als das die auf die Waffenbehörde verweisen kann eigentlich nicht passieren. Und falls die Erkrankung länger dauern sollte wird die Waffenbehörde vermutlich auch entscheiden die Waffen sicherstellen zu lassen (blaue Markierung), dies dann entweder durch Amtshilfe der Polizei oder nach §12 (5) sogar durch den Finder direkt auf die Behörde bringen lassen Ich kann noch eine andere Meinung dazu beisteuern. Wenn ich mir den §51 anschaue dann ist dort die Rede von Waffen nach §2 Absatz 3 in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.1.1 oder 1.2.1.2, und dabei handelt es sich um Vollautomaten und zu kurze VRF also verbotenen Waffen und damit ist kein direkter Zusammenhang nach §37c und §51 herzustellen
  9. Sorry, vergessen zu erwähnen das diese beiden Schritte bereits erfolgt sind, der Notarzt da ist und die bewusstlose Person in den Krankenwagen verladen wird. Die Person ist versorgt und die Waffe liegt immer noch auf dem Küchenboden, ich dachte dies sei selbstverständlich...
  10. Mal ne doofe frage die mir gerade durch den Kopf geht: Jemand hat in seiner Wohnung einen Unfall oder anderen medizinischen Notfall und ist nicht mehr ansprechbar. Die Waffe war zu diesem Zeitpunkt nicht im Tresor (Reinigung, Trocken Training, Vorbereitung zum Transport usw.) und liegt nun offen, ggf. sogar mit Munition, neben dem bewusstlosen Besitzer. Nun kommt die Frau oder vielleicht sogar das Kind ohne Waffenrechtliche Erlaubnis und damit ohne Zugang zum Tresor dazu und sieht Ihren Mann / den Vater bewusstlos auf den Boden liegen und die Waffe daneben. Was ist hier nun das korrekte vorgehen? 1. Das die Frau / das Kind die Waffe an sich nimmt und aufbewahrt ist es sicher nicht, zumal die Frau / das Kind bestimmt auch mit dem Mann / Vater ins Krankenhaus gehen wird. 2. Einfach liegen lassen bis irgendwann der Mann /Vater (hoffentlich) gesund aus dem Krankenhaus kommt ist sicherlich auch grundfalsch. 3. Wenn der Nachbar eine WBK besitzt wäre sicherlich eine Möglichkeit diesen anzurufen und zu bitten die Waffe korrekt zu verwahren. Das ausfüllen einen Leihscheins ist hier dann aber auch nicht wirklich möglich, würde der Nachbar dann stress bekommen wenn am nächsten Tag jemand vom Amt kommt und bei der Kontrolle der Waffenaufbewahrung eine Waffe "zuviel" im Tresor findet? 4. Polizei anrufen und die Waffe von der abholen und verwahren lassen? Machen die sowas überhaupt? 5. Wäre es ggf. erlaubt den Code in einem Brief bzw. dem Testament niederzuschreiben und irgendwo versiegelt aufzubewahren das im Todesfall der Tresor nicht geknackt werden muss und in so einem Fall ggf. auch der Tresor geöffnet werden kann? 6. Im Fall eines Schlosses mit Notschlüssel wäre für den Todesfall auch ein Bankschließfach eine Option damit die Erben den Tresor nicht zerstören müssen, in diesem Falle würde das aber auch nicht helfen weil es zu lange dauert. Andererseits wäre dann eine ausgestellte Vollmacht für das Bankschließfach nötig und damit wäre theoretisch jederzeit wieder unberechtigten der Zugang zum Waffenschrank möglich, ich denke dies wäre auch der Fall bei einem versiegelten Testament das "unkontrolliert" geöffnet werden kann. 7. Wäre vielleicht hier eine unabhängige dritte Person die Lösung? Im Haushalt bekommt eine Person einen Schlüssel zu einer Geldkassette, die Geldkassette wird allerdings bei einer dritten Person außerhalb des Haushaltes aufbewahrt und in dieser Geldkassette liegt dann der Notschlüssel oder ein Zettel mit dem Code? Dann würde die dritte Person selber nicht an den Schlüssel kommen und die zweite Person nicht an die Geldkassette ohne das beide übereinstimmen das der Zugang nötig wäre und ein Einbrecher würde zwar vor dem Waffenschrank stehen aber der Schlüssel ist außer Reichweite bzw. würde den Schlüssel finden aber nicht wissen wozu der gehört. Aber ob das rechtlich erlaubt wäre? Die Aufbewahrung des (Not-) Schlüssels ist ja allgemein so ein Riesen Problem bei dem es glaub keine einheitliche Rechtsprechung gibt...
  11. OK, wäre ja zu schön gewesen... Natürlich war der Schrank nicht bei der Behörde gemeldet da ja keine Waffenrechtliche Erlaubnis vorhanden war bzw. noch nicht ist und wurde darum eben auch nicht als Waffenschrank für (erlaubnispflichtige) Waffen verwendet.
  12. Ich habe da mal eine Frage die vermutlich nicht ganz so einfach ist. Wenn ich im Jahr 2015 einen Waffenschrank nach VDMA 24992 Stufe A oder B gebraucht erhalten habe, zu diesem Zeitpunkt aber keine Waffenrechtliche Erlaubnis hatte und diesen Schrank darum bisher anderweitig benutzt habe, und jetzt in diesem Jahr eine Waffenrechtliche Erlaubnis erlange, darf ich dann diesen Schrank noch benutzen oder müsste ich mir einen nach EN1143-1 besorgen? Aus dem §36WaffG werde ich da ehrlich gesagt nicht ganz schlau: Der Blau markierte Bereich sagt ja das der "Altbesitzer" diesen Schrank weiter verwenden darf. Die Frage ist nun was genau der rot markierte Bereich genau bedeutet? Dort steht "Aufrechterhaltung der ... Nutzung". Muss der Schrank als Waffenschrank genutzt worden sein (was ohne Waffenrechtliche Erlaubnis ja nicht sein kann) oder reicht es auch wenn der Schrank bisher einfach in der Wohnung stand und darin z.B. erlaubnisfreie Waffen und/oder Wertgegenstände aufbewahrt wurden?
  13. Beides würde schon (mehrfach) beantwortet oder ergibt sich aus dem was schon mehrfach geschrieben wurde. Da gefühlt sowieso keiner mehr etwas zum eigentlichen Thema sagt und/oder eigentlich schon alles gesagt sein dürfte, das meiste nur noch Lagerkämpfe sind, wobei oftmals dann auch Recht viel rein interpretiert wird, bin ich jetzt Mal raus...
  14. Hab mich ganz doof ausgedrückt. Gegen jemand vorgehen ist wirklich ganz doof ausgedrückt und war so nicht gemeint. Gemeint war für die allgemeinen Interessen einstehen, einzelne Extremfälle oder uneinsichtig sollten nicht das Gemeinwohl gefährden und müssten dann entsprechend unberücksichtigt bleiben. Gegenseitiges bekämpfen, wie hier scheinbar verstanden, würde vorher schon verteilt von mir
  15. Also ich habe hier schon von dem einen oder anderen Jäger gelesen der seine jagdliche HA KW nicht genehmigt bekommen hat weil er bereits zwei sportliche (und vollkommen ungeeignete) KW hatte... Ok, das sind Einzelfälle und andere SB sagen das eine sportliche Glock 17 nicht für die Jagd benutzt werden darf und drängt dazu eine zweite jagdliche Glock 17 zu kaufen. Das ein Jäger allerdings unbegrenzt KW kaufen kann habe ich noch nicht gelesen
  16. Meine Worte, damit fing es bei mir hier an... Eine Neid Unterstellung ist meist falsch und bringt überhaupt nix, ganz im Gegenteil es macht "die LWB" nur angreifbar und schwach. Das "Übertreiben" einig weniger hat dieselbe Auswirkung. Das pochen auf seiner Freiheit und seinem aktuell noch vorhandenen (aber in Gerichtsurteilen nicht unangefochtenen) Recht hat ebenfalls dieselbe Auswirkung. Der oben nochmal aufgeführten Tatsache dürfen wir LWB (ich zähle mich Mal dazu obwohl ich noch keine WBK habe) uns nicht verschließen und müssen uns einen und ggf sogar gegen die wenigen uneinsichtigen vorgehen (auch wenn es uns in der Seele weh tut) weil sonst alle der dicke Hammer treffen wird
  17. Das mit den KW findet für den Jäger auch statt oder kennst du einen Jäger der 10KW auf Jagdschein hat? Bei den LW wird es aktuell noch nicht angewendet, das Urteil sieht es allerdings auch anwendbar und das wird (meine Vermutung, nicht mein Wunsch) Schule machen. Sollten genug dagegen klagen wird es dann eben zukünftig auch im Gesetz stehen (wieder meine Vermutung)
  18. Jetzt geht's weiter, müsste zur Arbeit fahren. Wünsche dir die reale Welt: Blödsinnige Verbote weg. Magazinbegrenzung? Blödsinn, kein Mensch benutzt ein 50er Trommelmagazin für eine Glock, werde sportlich noch kriminell weil viel zu unhandlich. Auch eine Waffe die aussieht wie eine Kriegswaffe kann sportlich genutzt werden. Bedürfnis? Ja, aber! Bedürfnis in Form von 12/18 oder was vergleichbares, Verein bzw Verbandpflicht ja. Kontinente nein oder deutlich angehoben. Wenn jemand eine Dessert Eagle wegen "haben will" kauft und die dann ohne Munition im Schrank liegt weil das zu viel kostet, dann sollte die nicht das Kontingent auffressen und sie schadet sich keinem. NWR? Verbesserungsbedürftig aber gut. Dies sollte vorallem dazu benutzt werden um auffälligen Personen die Waffen anzunehmen und damit meine ich keine "Spaziergänger" sondern Leute die ein Manifest schreiben (Hanau) Ich hoffe das war jetzt alles... Aber wie gesagt, das sind wünsche, aktuell Leben wir in einer anderen Welt und die realistischen wünsche sehen da anders aus weil das wird man aktuell auch nicht erreichen.
  19. Ohne alles zu zitieren: Der Gesetzgeber hat die Intention die Waffen auf das nötigste zu beschränken, das ist klar daraus zu erkennen das er das Bedürfnis Prinzip eingeführt hat ergo: Nur die Waffen die wirklich benötigt werden und davon auch so wenig wie möglich sonst wären da bei den Sportschützen nicht auch kontingente eingefügt und die Prüfung ob die neu zu erwerbende Waffe wirklich notwendig ist oder eine bereits vorhandene Waffe dafür nicht auch benutzt werden kann. Beim Jäger ist das Bedürfnis "vereinfacht", da wird gesagt das die Jagd das Bedürfnis ist und wird nicht weiter (wie vergleichbar beim Sportschützen) jede einzelne Waffe auf Bedürftigkeit überprüft (beim Sportschützen mittels der angestrebten Disziplin, übertragbar wäre das beim Jäger auf das gewünschte Tier). Das sagt aber nicht das beim Jäger keine Bedürfnis Überprüfung stattfindet sondern nur das sie vereinfacht wird (JJS vorhanden oder nicht). Nun könnte ein Richter auf den Gedanken kommen zu überlegen wieviele Waffen benötigt werden, geht dann davon aus das für jede Tierart eine andere Waffe benötigt wird und zählt im Kopf zusammen: Hirsch, Reh, Wildschwein, Ente, Fassan usw, es wird ihm auf diesem Wege sicherlich nicht möglich sein auf die Zahl 50 oder 100 zu kommen... Und nicht zu vergessen: In anderen Ländern bekommen Jäger auch keine 10 oder mehr Waffen, da leben die Deutschen Jäger echt noch gut weil die Länder es beweisen das es auch mit (deutlich) weniger geht. Dies ist eine Interpretation bzw. mein Verständnis der deutschen Gesetzeslage, danach richte ich mich und weite sie weder in die eine noch in die andere Richtung aus. Dies ist keine Bevormundung meinerseits! Und ja, auch wenn ich damit lebe und mich danach richte (es bleibt mir ja auch nichts anderes übrig) würde ich es mir anders wünschen. Wir sind hier aber nicht im Wunschkonzert sondern diskutieren über ein Urteil in der realen Welt und da fliegen leider keine bunten Einhörner rum... Bei der Geschwindigkeit habe ich geschrieben das ich für mich persönlich die Geschwindigkeit (auf unbegrenzten Autobahnstücken) 130 +/- 10-15km/h wähle weil ich persönlich dies für eine gute Geschwindigkeit halte. Niemals habe ich geschrieben das ich nicht auch mal schneller Fahre (mein Auto macht laut Tacho so ca 215km/h, das sind laut GPS knapp über 200km/h und ziemlich genau die eingetragene Geschwindigkeit. Naa? Woher werde ich das wohl wissen?) und es anderen verbieten will. Hier bevormunde ich niemanden und werde auch nicht bevormundet da es mein persönlicher freier Wille ist. Jetzt wechseln wir mal in die Traumwelt: Wir haben eine gut funktionierende Gesellschaft die man auf der Welt aber kaum noch antrifft. Waffen sind nicht stigmatisiert sondern werden von der Gesellschaft als das angesehen was sie sind: Im zivilen sind es Sportgeräte, Gebrauchsgegenstände für z.B. die Jagd und im Notfall auch Selbstverteidigungsgegenstände. Im militären sind sie natürlich anders zu bewerten. Dann bin ich der Meinung das ein Registrierung und auch Kontrolle der Waffen durchaus Sinn macht und nötig ist. Eine Sachkunde sollte für den Besitz nötig sein, ob dies über Sachkundelehrgänge gemacht wird oder gesagt wird das jeder der die Wehrpflicht absolviert hat (die ich übrigens auch sehr begrüßen würde, natürlich mit der Option zu verweigern und dann Zivildienst zu machen) automatisch sachkundig ist oder dies vielleicht sogar schon in der Schule passiert sind alles Detail Lösungen die man dann erarbeiten müsste wenn es soweit ist. Eine Waffe zu besitzen sollte weiterhin erlaubnispflichtig sein und nur an zuverlässige erteilt werden. Zuverlässig ist erstmal jeder solange er seine Zuverlässigkeit nicht verliert, dies könnte geschehen durch Vorstrafen (Straftaten, Gewalt, nicht durch illegales Filesharing oder weil die Steuererklärung vergessen wurde), Drogen und Alkoholmissbrauch, Psychische Erkrankungen, Extremismus (damit meine ich nicht Mitgliedschaft in der AfD sondern echten und stichhaltigen Extremismus oder wenn man z.B. an die Bundesstaatsanwaltschaft ein 20 seitiges Manifest schickt wie der Hanautäter wobei das unter Extremismus und psychische Erkrankung fällt). Das Schussbereite führen bin ich dann ehrlich gesagt kein so riesen Fan davon, hier würde ich mich aber ehrlich gesagt nicht kategorisch dagegen wehren, vermutlich erlaubnispflichtig machen mit einer höheren schwelle als das besitzen aber niedriger als heute. Hier wäre ich aber ggf auch geneigt dazu in Wolfsgebieten dem Spaziergänger die Waffe für den Waldspaziergang als SV Waffe zu erlauben wenn die "Wolfsproblematik" weiter zunimmt. Selbstverteidigung auf dem eigenen Grundstück wäre auch ein Punkt den ich zwar einerseits erlauben würde aber andererseits auch in gewisse grenzen setzen (nicht jeder der ohne mich zu fragen durch mein Gartentörchen kommt darf erschossen werden). Sämtliche panische Kurzschlussreaktionen und Verbote sollten aus dem Waffengesetzt gestrichen werden. Eine Pumpgun wird nicht gefährlicher weil sie ein Pistolengriff hat nur weil irgendein gestörter so eine Waffe mal in eine Schule mitgenommen hat (aber nichtmal benutzt hat). Nunchako verletzen auch eher den träger weil er sich das Ding selber gegen die Birne oder in die Klöten haut als das die jemand anderen ernsthaft verletzen (und wenn dann wäre dassselbe Ergebnis auch mit einem besenstil zu erreichen) und sind genauso wie Ninja Sterne nur in einem Bruce Lee oder drittklassigem martial Arts film eine tödliche Präzisionswaffe. Dies war ein kurzer abriss aus der Traumwelt, in der Leben wir aber leider nicht... Vollautomaten würde ich allerdings dem Militär und den Behörden vorbehalten. All das verlangt aber auch das die Polizei einerseits mehr Rückendeckung in der Bevölkerung bekommen muss und das die Polizei den Samthandschuh nicht mehr benötigt! In der Realen Welt würde ich das so nicht 1:1 umsetzen sondern wir müssen mit den aktuellen Gesetzen leben, können nur hoffen das es nicht viel schlimmer wird und beten das sich vielleicht einzelne Punkte bessern aber dazu habe ich weiter oben einiges geschrieben. Der Punkt mit den Kurzschlussreaktionen sollte aber auch in der Realen Welt umgesetzt werden!
  20. Ja, dies ist eine Erklärung wird dem Richter oder SB aber am Ende sicherlich ziemlich egal sein. Auch der Sportschütze hat mit diesem Problem zu kämpfen und da interessiert es auch weder den Verband, noch den SB noch den Richter wenn das Kontingent ausgeschöpft ist. Ja, ich weiss im aktuellen Gesetz ist für den Jäger kein Bedürfnis und kein Limit gesetzt worden im Gegensatz zum Sportschützen, aber genau darum geht es ja hier das der Richter sehr wohl eine Begrenzung sieht und (meine persönliche Meinung das es kommen wird, nicht das ich das auch gleichzeitig gut heiße bevor mir wieder jemand unterstellt ich will das Limit festlegen und einführen) ich denke das die Gesetzgebung durchaus in die Richtung gehen wird sobald das an den "richtigen Stellen" angekommen ist (in dem Fall kann man dann sogar nur hoffen das es so kommt wie bei den Sportschützen: Kein Neuerwerb mehr aber keine Verpflichtung zu verkaufen weil dann gibt es sogar nur noch die hälfte von dem Spottpreis) Damit entscheidest jetzt Du und nicht mehr ich wieviele Waffen jagdlich sinnvoll sind? Bin ich jetzt aus der Nummer raus? Oder hast Du sogar entschieden das die Jagd ganz abgeschafft werden soll? Wird sicherlich einige echt freuen!
  21. Das schneller fahren wird demjenigen ja nicht verboten und nirgendwo habe ich geschrieben das es verboten werden soll. Genauso wenig wie ich geschrieben habe das ich bestimme wie viele Waffen jagdlich sinnvoll sind, ich habe weiter vorne sogar ausdrücklich geschrieben das ich dies nicht festlegen will und mir dazu auch das nötige Hintergrundwissen fehlt. Und Tempo 130 ist auch keine Zwischenstufe zu Tempo 100. Tempo 130 ist die Richtgeschwindigkeit und diese gilt unverändert seit über 40 Jahren in Deutschland, also auch schon zu einer Zeit als die Welt noch in Ordnung war und der deutsche in einem funktionierenden und freiem Land lebte. Jeder kann und darf schneller aber auch langsamer fahren, hat da nahezu die freie Entscheidung. Allerdings gibt es eine kleine Einschränkung dazu, Fahrt man schneller als 130 und ist in einen Unfall verwickelt bekommt man automatisch eine Mitschuld, dasselbe gilt aber theoretisch auch anders herum sprich wenn man grundlos zu langsam fährt. Auch will ich niemanden etwas vorschreiben weil ich darin einen nutzen für irgendjemand sehe. Die aktuellen Gesetze schreiben die Dinge vor, ich muss die nicht gut finden aber ich halte mich daran. Und ja, sich an die aktuellen Gesetze zu halten, darin sehe ich einen nutzen für mich und für alle anderen. Die Gesetze zum besseren zu ändern, auch darin würde ich den nutzen sehen. Was nach meiner persönlichen Meinung nach das bessere wäre hat mich aber noch keiner gefragt, es scheint aber so das da trotzdem einige eine Meinung dazu haben was ich darüber denke... Also bitte mir nicht ständig irgendwelche Dinge in den Mund legen oder die Wörter verdrehen nur damit ich besser in das ideologische Feindbild passe! Dankeschön!
  22. Das wäre glaub ziemlich doof... Ich fahre meist die Geschwindigkeit die mir vorgeschrieben oder empfohlen wird (also auf der Autobahn ohne Geschwindigkeitsbeschränkung 130 km/h) +/- 10-15km/h und erachte diese meist als ein Recht gute Geschwindigkeit. Würde das jeder LWB ähnlich handhaben müsste weder ein SB, noch ein Gericht, Politiker oder die Medien ein riesen Fass aufmachen wegen "sammeln auf JS"... Für die Jagd braucht man keine 50 Waffen und hat auch keinen Vorteil mit 50 Waffen. Das deutsche Waffenrecht ist nunmal nach dem Grundsatz ausgelegt: so wenig Waffen wie nötig. Wenn man mehr als nötig hat darf man sich also auch nicht wundern wenn dies wiederum einen SB oder Staatsanwalt auf den Plan ruft. Wenn jemand die Anzahl der Waffen (im Sinne des Gesetzes) sinnvoll rechtfertigen kann gibt es meist auch keine Probleme. Aber ich denke es macht keinen weiteren Sinn mehr darüber zu schreiben... Es gibt die totalitären die nach einem totalen Verbot schreien, es gibt die totalitären die nach der totalen Freiheit schreien und es gibt welche dazwischen und man wird es nie allen dreien Recht machen können, vorallem nicht den totalitären die die anderen beiden Gruppen jeweils als die ausgenutzt des bösen sehen...
  23. Ich denke scheinbar einfach zu kompliziert
  24. Genau das funktioniert ja nicht weil die Platzpatrone neben dem lauf sein muss damit sie bei SA während dem spannen und bei DA während dem abziehen vor den Lauf gedreht wird. Wie gesagt ist das aber auch ein sehr theoretischer Fall... Genau an sowas dachte ich. Gibt sie also wirklich die Platzpatronen mit "Patronenkopf". Wie genau der Kopf ausgearbeitet ist werden die aber sicherlich als Betriebsgeheimnis hüten
  25. Danke für die Antworten, mein Gedankengang und die daraus resultierende Frage war zugegeben schon sehr speziell... Bei einem Revolver ist die Trommel zum teil so kurz und die Patrone dafür so lang das sie fast bündig abschließen, auf jeden Fall von vorne die Patrone zu sehen wäre. Wenn nun in einer Filmszene dieser Revolver von vorne gezeigt werden würden und abgefeuert werden würde, dann würde dies mit einer normalen Knallpatrone nicht funktionieren da diese zu sehen wäre und optisch zu erkennen wäre. Hier würde nur eine Platzpatrone mit einem Kopf der aussieht wie ein Geschoß oder die Computertechnik helfen. Ob es möglich wäre so eine Knallpatrone herzustellen bin ich mir nicht sicher, die technik dafür würde mich jetzt aber interessieren. Aber zugegeben, das ist ein sehr spezieller Fall und keine Ahnung ob sich ein Filmemacher den Stress machen würde oder einfach auf so eine Szene verzichtet
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