Zum Inhalt springen

BlackFly

WO Gold
  • Gesamte Inhalte

    3.669
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von BlackFly

  1. Warum ist dieses Luftdruck-Verbotsthema (sofern es das überhaupt gibt) eigentlich die Schuld von @JoergS? Abgesehen davon das von vielen ja abgestritten wird das es dieses Thema überhaupt gibt... Er wollte ein Produkt verkaufen und damit noch reicher werden, dies war der Politik (oder zumindest einigen in der Politik) aber ein Dorn im Auge und sie wollten dieses Produkt verhindern und haben darum ein (theoretisch) chirurgisches Gesetz gebastelt das dieses Produkt verhindern soll. Auswirkung auf irgendjemanden außer seinen Kunden? NULL! Und selbst auf die hat es eigentlich keine Wirkung weil sie damit ein Produkt nicht kaufen können das es vorher ohnehin nicht gab. Und nun macht der Gesetzgeber (mutmaßlich, so ganz sicher scheint es ja nicht zu sein bzw wird von einigen abgestritten) einen Fehler der Millionen von Menschen betrifft und dieser Fehler des Gesetzgebers soll nun seine Schuld sein und er allen einen Bärendienst erwiesen haben? Kann mir das jemand erklären? Ich verstehe es nicht! Wenn ein Fußgänger über den Zebrastreifen will und ein Autofahrer reagiert darauf und weicht aus und fährt dabei 10 andere Menschen um. Dann ist und bleibt das der Fehler des Autofahrers und nicht des Fußgängers...
  2. Ich habe auch nicht unbedingt von BW gesprochen und da ich die Rechtsprechung der einzelnen Länder nicht im detail kenne kann ich natürlich auch keine Liste mit entsprechenden Urteilen machen. Aber was ist denn z.B. mit dem "Schlüsselurteil"? Wenn ein Richter z.B. bei den Schlüsseln so über das Gesetzt hinaus geht, warum sollte der Richter dann entgegen eines Gesetzestextes urteilen? Ich habe nicht gesagt das es dazu kommen wird oder bereits gekommen ist. Ich bin aber davon überzeugt das es sicherlich Richter geben wird die diese Situation "ausnutzen" werden wenn sie können. Und ja, natürlich kann man dann in die nächste Instanz gehen... Aber frag doch mal @steven wie das ist mit dem eigentlich recht haben aber dieses Recht erst in der nächsten Instanz zu bekommen und bis dahin wurden bereits schon fakten geschaffen
  3. Außer man kommt im falschen Bundesland vor Gericht, gerät an den falschen Richter oder ist z.b. in der falschen Partei. Es sollte einfach und eindeutig sein, ich befürchte aber dass es im konkreten Einzelfall dann aber nicht immer so eindeutig und einfach ist...
  4. Sorry, aber wenn man über Ihn und/oder seine Videos reden möchte dann sollte man seine Videos auch anschauen. Wenn man sich die Videos nicht anschauen will oder antun kann, dann sollte man vielleicht auch nicht darüber reden. Im Video sagt er deutlich das er von seinen (und anderen) fachkundigen Juristen genau die Antwort erhalten hat die er erwartet hat. Es ging darum das er eine möglichst Große Sammlung an fundierten Einschätzungen inklusive Begründung sammeln möchte um dann damit in die Öffentlichkeit zu gehen. Ist glaub selbsterklärend das dies "mehr Eindruck" machen würde als wenn er und sein (von ihm bezahlter) Anwalt alleine das macht, vor allem weil ja das BMI das komplette Gegenteil behauptet.
  5. Es sollte nur um Mehrschüssige gehen, so wie es aktuell geschrieben steht sind allerdings einige der Meinung das da etwas ganz anderes im Gesetz steht. Eine "Klarstellung" des BMI bringt da auch recht wenig da Gerichte dem Gesetzestext und nicht den Aussagen des BMI verpflichtet sind und solche aussagen auch ganz schnell mal in vergessenheit geraten. Hier spricht dann auch nochmal "der Verursacher":
  6. Genau, Du stellst z.B. am 15.07. einen Antrag (beim Verband), dieser landet dann aus irgendwelchen Gründen am 20.09. beim Verband, dann wird geschaut ob Du in den 12 Monaten vor dem 15.07. entweder einmal monatlich oder 18 mal insgesamt die Termine erfüllst Nein, das wird nicht wiederkehrend geprüft. Wiederkehrend kommt die 4/6er zum tragen, entweder einmal pro quartal oder 6 mal im Jahr. Dies muss aber nicht automatisch nachgewiesen werden, wenn allerdings die behörde einen Brief schreibt und sagt das sie es jetzt nachgewiesen haben will solltest Du entsprechende Termine vorweisen können. Diese Prüfung findet aber nicht automatisch wiederkehrend statt. Wenn Du am 01.01. zwei Anträge abgibst musst Du die 12/18 für die 12 Monate davor nachweisen (einmal reicht, die termine verdoppeln sich dadurch nicht). Wenn Du am 01.01. und am 01.07. jeweils einen Antrag abgibst dann musst Du die 12/18 jeweils getrennt für die 12 Monate vor dem 01.01. und vor dem .01.07. nachweisen. Dabei kann ein termin z.B. im November natürlich auch für beide Anträge verwendet werden. Oder ganz einfach: Bei Antragstellung muss immer ein Nachweiss über die 12/18 für die 12 Monate vor der Antragstellung beiliegen, ein Termin kann da auch für mehrere Nachweise dienen. Fortlaufend muss dann die 4/6 nachgewiesen werden können, Du musst sie aber nicht proaktiv selber nachweisen, Du musst nur in der lage sein das zu tun falls Dich mal jemand dazu auffordert (aber seien wir mal ehrlich, wenn man es nicht schafft einmal pro Quartal oder 6 mal im Jahr zu schießen, warum hat man dann überhaupt Waffen und wäre es nicht intelligenter sich ein anderes Hobby zu suchen?). Hoffe das war so verständlich
  7. Es gibt eigentlich nur eine Antwort die dann auch Sinn macht: 12 Monate vor Antragstellung. Die Termine werden dann bei der Prüfung der Vorraussetzungen geprüft und mit der Bescheinigung wird dann eben auch bescheinigt das die Vorraussetzungen erfüllt sind und das geht natürlich nur für den Zeitraum von 12 Monaten vor Antragstellung. Alle anderen Möglichkeiten liegen ja in der Zukunft und können darum nicht geprüft werden.
  8. Ich mache dem VDB da auch echt keinen Vorwurf, die haben sich da insofern korrekt verhalten als das sie sofort vom BMI eine stellungnahme gefordert haben. Allerdings wäre es auch echt schön gewesen wenn ein Anwalt des VDB hier an dieser Stelle auch mal ein Kommentar abgegeben hätte, ich denke das dieser durchaus auch der darstellung des BMI widersprechen könnte. Das zum Verstehen des Gesetzes allerdings noch weitere Texte erforderlich sind kennen wir doch vom WaffG, da gibts ja auch das eine oder andere Buch das gleich vom Gesetzgeber mit an die Hand gegeben wurde weil er selber zugeben musste das der Text nicht verständlich ist (und leider dieser Erklärbär niemals aktualisiert wurde) und selbst das reicht noch nicht aus (die ÜK Problematik hatte ich ja auch schon angedeutet). Eine Schande ist das sowas in einem Rechtsstaat vorkommt!
  9. Den Inhalt des Zitats lese ich jetzt so aber nicht aus dem Gesetzestext heraus und damit stehe ich nicht allein. Auch für den VDB war der Gesetzestext scheinbar nicht eindeutig sonst hätten sie nicht beim BMI nachfragen müssen. Eine Klarstellung des BMIs ist zwar sehr schön und deckt sich mit den Aussagen die vorher getroffen wurden, allerdings ist hier wieder mindestens eine andere Baustelle aufgemacht worden wie bereits mit dem §14 bei dem es auch verschiedene Auslegungen des Gesetzestextes gibt und mit unterschiedlichen Aussagen über die Intention des Gesetzgebers argumentiert wird. Vor Gericht kann dies, im Fall der Fälle, durchaus wieder interessant werden... Und das ist eigentlich ein Riesen Ding und nur wieder ein weiteres Zeichen dafür das eine komplette neuschreibung erforderlich ist (aber bitte nicht von denselben Leuten die die letzten Überarbeitungen gemacht haben)
  10. Wobei zuerst mal interessant wäre was genau mit "ein Boot" gemeint ist. Wenn man auf einem Hausboot wohnt kann dies tatsächlich sogar der Erstwohnsitz sein, in diesem Fall wäre wirklich interessant wie dieses Hausboot gewertet wird. Oder in dem Zusammenhang wäre auch interessant wie Mobilehomes oder tiny häuser zu werten sind.
  11. Und beim Sportschützen kommt dann noch ein weiteres Thema auf: Bei welcher Disziplin soll die eingesetzt werden?
  12. @JumboHH Die grundsätzliche Voraussetzungen waren ja korrekt. Welche Waffen damit erworben werden können und das ein sportliches Schießen möglich sein muss stand bei Dir aber nicht mit dabei, auch nicht ob bzw welcher Verband die SpO dazu stellen muss. Darum unvollständig und warum am thema vorbei hatte ich ja schon vorher geschrieben (es wurde ein spezieller Fall behandelt)
  13. @JumboHH Korrekt aber leider unvollständig und auch am Thema vorbei. Bei der gelben muss die Waffe auch noch in irgendeiner Sportordnung (nicht unbedingt der eigenen) enthalten sein und das ist der Punkt um den sich meine und vermutlich auch Sal-Peters Antwort bezog. Wenn also die Liste B irgendeines LVs als einzige Sportordnung eine 9mm Gatling beinhaltet, dann ist die Liste B tatsächlich "sinnvoll" (und ich ändere natürlich sofort meine Meinung über den DSB und die Liste B) da mir nicht bekannt ist das irgendein anderer Verband eine Disziplin für diese Waffenart hat.
  14. Wofür brauchen ich bei der gelben überhaupt irgendeine Liste B? OK, eine 9mm Gatling dürfte vielleicht wirklich etwas sein das es sonst nirgendwo gibt, aber sonst?
  15. Wow, ich staune ungläubig... In der Liste B gibt es eine Disziplin für eine KK Pistole, einen UHR, einen Perkusionsrevolver und ein Einzelladergewehr. Im Verein kennen die meisten die Liste B und sie lachen nur darüber. Liegt aber natürlich auch am Bundesland bzw den Bundesverband...
  16. Nö... Einstellungen und dort unter den Datenschutzeinstellungen ist ein button zum account löschen. Finden aber viele nicht, dasselbe habe ich nämlich schon ein paar mal geschrieben... Email dürfte aber auch funktionieren.
  17. Es ist auch immer die Frage warum es lange dauert, das erfährt man ja meist gar nicht... Ich kann über meine Behörde und SBs auch nicht klagen, ich schreibe eine email oder rufe an und bekomme innerhalb weniger Tage einen Termin, habe dann einen freundlichen SB vor mir sitzen und bin nach ein paar Minuten ziemlich unbürokratisch fertig. Worauf die Behörde dann allerdings keinen echten Einfluß hat: Die Bearbeitungszeit der anderen Behörden. Wenn ich warte dann warte ich im Normalfall auf die Überprüfungen wenn die letzte >6 Monate her ist.
  18. Ah, DSU K13. Gute Disziplin Der Shooters Global wäre ggf eine Option. Da kannst Du presets machen und mit einem tastendruck den nächsten preset auswählen
  19. Deswegen schrieb ich ja "richtig eingestellt" Aber ja, man hat auf 25m einen Versatz von vielleicht 12cm, dieser Versatz sollte sich aber auch reduzieren proportional zur Entfernung. Also wenn ich nicht ganz doof bin und nicht einen besonders blöden denkfehler habe sollte sich das ausgleichen... Aber das einfachste: Ausprobieren und dann entsprechend anders anhalten wenn man nicht verdrehen will
  20. Probier es aus Ich vermute allerdings das es keinen nennenswerten unterschied machen wird da Visierung und Laufseele nur minimalen höhenversatz haben. Allerdings habe ich keine Erfahrungen damit da ich meine Visierung richtig einstelle
  21. Es gibt da Gerüchte das deutsche Behörden sich für die Besucherdaten von polnischen Ständen interessiert haben... Und nur weil es rechtlich OK ist heißt das noch lange nicht das man kein Stress deswegen bekommen kann. Also wenn ich sowas machen würde, finde sowas ja auch richtig geil aber bin dafür nicht sportlich genug, dann würde ich das sicherlich nicht an die große Glocke hängen, zu groß ist die Gefahr das jemand "etwas versucht"...
  22. Leider muss ich enttäuschen, es ist tatsächlich nix vorgefallen und die rechtliche Situation hat mich mehr oder weniger rein theoretisch interessiert. Wäre etwas vorgefallen würde ich zu einem Anwalt und nicht zu WO gehen! Ehrlich gesagt kam ich auch nur auf die Frage da ich mir eine SKS kaufen möchte (oh, welch eine wundersame wendung, damit könnte ja echt keiner rechnen ) und bin über Verkaufsanzeigen gestoßen in denen Jäger entweder nicht an Sportschützen verkaufen wollen (würde ich vermutlich auch nicht wollen wenn ich keine Ahnung von den sportlichen Fallstricke habe und nur weiss das es da einige gibt) oder nur an einen Sportschützen verkaufen wollen wenn bei Abholung das Bajonett abmontiert wird (etwas das ich nachvollziehen kann, aber eben gerne wüsste ob es wirklich notwendig ist). Das ich es unabhängig von dem Thema hier vermutlich ohnehin anders machen werde (Kauf bei einem Händler der noch diverse Arsenalwaffen auf Lager hat und als BüMa die fachliche Kompetenz und auch das wirtschaftliche Interesse hat das Bajonett mal schnell abzuschrauben) ändert dann aber nix an meiner Neugier bzw dem Interesse an dem waffenrechtliche Thema (das ich hier in WO nicht erschöpfend beantwortet bekomme auch wenn ich denke das die Expertise von ASE durchaus Hand und Fuß hat)
  23. Da gibt es einen BKA Bescheid der genau das bestätigt unter der Vorraussetzung das das Bajonett abgenommen wird. Darum hatte ich da Beispiel gewählt weil es diesen Bescheid gibt und der "Umbau" absolut simpel von jedem durchgeführt werden kann. Aber das sollte eigentlich nicht das Thema sein. Ansonsten danke für deine Ausführungen, nicht nur weil sie meine gewünschte Antwort ist
  24. Der springende Punkt ist in meinen Augen: Die Waffe selber ist sportlich zugelassen wenn sie in einer bestimmten Konfiguration ist und diese Konfiguration kann problemlos mit einfachen Werkzeugen und wenig handwerklichem Geschick hergestellt werden. Ich sehe aktuell eigentlich nur die Vorgabe das die Waffe sich zum Zeitpunkt der sportlichen Schußabgabe in dieser Konfiguration befinden muss und auch die Vorgabe das die Waffe bei Lagerung sich in der Konfiguration befinden muss ist für mich eigentlich nur logisch. Das die Waffe bei Übergabe in der Konfiguration befinden muss sehe ich ehrlich gesagt aktuell noch nicht vor allem auch vor dem Hintergrund das die notwendige Änderung durch den Sportschützen ja erst erfolgen können wenn er diese erworben hat und damit bei Übergabe die Waffe noch nicht in der Konfiguration sein kann (sofern nicht bereits ein anderer diese Änderungen vorgenommen hat). Das dies hier allerdings juristische Haarspalterei ist sollte auch klar sein, in der Praxis wird die Waffe (bei privatkauf) vermutlich einfach gekauft und daheim umgebaut und kein Hahn kräht danach... Guter Punkt! Aber ist das wirklich so ein Riesen Unterschied ob der Verband mir bescheinigt das ich eine HA Pistole in 9mm oder SL Büchse in 7,2x39 (um beim Beispiel SKS zu bleiben das eben sehr einfach ist) für eine Disziplin benötige? Ja, im Beispiel mit der Pistole könnte ich die Pistole auch mit offener Visierung einsetzen, entspricht dann aber trotzdem nicht meinem ausgestellten Bedürfnis und ein Bedürfnis für eine 9mm mit offener Visierung würde ich ggf. auch nicht mehr bekommen wenn ich bereits eine oder mehrere habe. Der einzige unterschied macht wirklich der schiesssportliche Ausschluß und dieser ist innerhalb weniger Handgriffe berichtigt und diese kann ich auch erst ausführen wenn ich die Waffe erworben habe. Also "muss" ich ja die Waffe ggf erst erwerben bevor ich den ordnungsgemäßen zustand herstellen kann (Optik auf die Pistole basteln oder die Schraube vom Bajonett rausnehmen). Das sagt dann aus das der Sportschütze die SKS (um beim Beispiel oben zu bleiben) nur einpacken darf wenn der Jäger oder Händler vorher das Bajonett abgenommen hat und würde dem Punkt a) widersprechen wenn ich die Ausführungen dort richtig deute. Jetzt wird es interessant! Der Sportschütze bekommt einen Voreintrag (Erwerbserlaubnis) für einen SL Büchse in 7,62x39 (um beim einfachen weil eindeutigen Beispiel SKS zu bleiben), Einschränkungen wie "nur sportlich zugelassen" werden nicht gemacht (sind die in der WBK überhaupt möglich?). Nun geht der Sportschütze zu einem Jäger oder Händler und tauscht dort Geld gegen eine SKS mit montiertem Bajonett (laut BKA Bescheid sportlich nicht zugelassen) und nimmt diese mit nach Hause. Zu diesem Zeitpunkt kauft der Sportschütze dann ja eine Waffe innerhalb seiner Erwerbserlaubnis, oder? Dann geht der Sportschütze ein paar Tage später zu seinem SB und will die Waffe eintragen lassen (Eintragung der Besitzerlaubnis) und hier wird der Sportschütze dann von seinem SB gefragt ob die Waffe sich in der vom BKA beschriebenen Konfiguration befindet. Sollte der Sportschütze die Waffe bis dahin nicht umgebaut haben = verweigern der Eintragung = versagen der Besitzerlaubnis = illegal und sollte der Sportschütze bis zu diesem Zeitpunkt das Bajonett abgebaut haben = Eintragung der Waffe = Erteilung der Besitzerlaubnis = Legal. Sollte der Sportschütze nach Erteilung der Besitzerlaubnis wieder das Bajonett montieren kommt punkt b) unten zum tragen. Korrekt? Was wäre wenn der SB die SKS ohne nachfragen und ohne Einschränkungen einträgt? Dürfte der Sportschütze die Waffe dann mit Bajonett (also sportlich nicht zugelassen) besitzen aber nicht schießen weil die Sportordnung das schießen verbietet? Kann sie die Erlaubnis widerrufen oder reicht es auch aus den ordnungsgemäßen Zustand wieder herzustellen und kann damit ein (ggf bereits erteilter) widerruf aufgehoben werden?
  25. Oder ganz allgemein anders gefragt: Muss eine Waffe bei Überlassung dem Bedürfnis entsprechen (wenn ja, wo steht das?) oder reicht es aus wenn die Waffe entsprechend angepasst/umgebaut werden kann und man dann im falle der sportlichen Zulassung diesen Umbau macht bevor man damit (sportlich) schießt? Wenn es so einfach wäre... Darum habe ich ja das Beispiel mit der Pistole genannt. Man beantragt eine Bescheinigung für eine Waffe in der Disziplin XY mit Optik und bestellt dann beim Händler A eine Glock ohne Optik und bei Händler B eine Optik. Nach der ganz vereinfachten und wortwörtlichen Auslegung dürfte kein Händler die Glock ohne eine Optik verkaufen, es wird aber ständig so praktiziert. Machen nun alle Händler etwas falsch? Abgesehen davon kennt der Händler mein Bedürfnis ja auch gar nicht... AR15 und Handschutz sind natürlich auch ein gutes Beispiel. Händler A verkauft eine AR15 mit dem "falschen" Handschutz und der richtige Handschutz liegt schon bei mir daheim. Darf der Händler A mir die Waffe zuschicken? Muss der Händler A den Handschutz abbauen und daneben ins Paket legen? SKS dürfen in Deutschland von einem Jäger mit Bajonet geführt werden, beim Sportschützen muss das Bajonet ab. Muss der Händler also das Bajonet abschrauben und darf erst dann der Sportschütze die Waffe und das Bajonet (getrennt) nach Hause transportieren oder darf der Sportschütze die Waffe mit Bajonet nach Hause transportieren und es reicht dann aus wenn das Bajonet vor Benutzung abgeschraubt wird? Genau das ist ja niemals abgestritten worden. Die gestellte Frage lautet: Wann muss der Umbau erfolgen? Darf die Waffe erst nach Hause genommen werden um sie in der Werkstatt umzubauen oder muss die Waffe vor der überlassung umgebaut sein und warum verhält es sich bei dem thema anders als scheinbar bei dem Thema mit dem Pistole und dem Leuchtpunktvisier (oder machen da einfach alle was falsch)? Und vorallem: Wenn es geregelt ist, wo steht das?
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.