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BlackFly

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  1. Und irgendjemand hier glaubt das ein Richter das auch so urteilen würde?
  2. Was soll das für Nachteile haben außer das die beschriebenen Weg über den KWS oder Flobert geld kosten? Und warum nicht einfach mal die Behörde anschreiben mit der Bitte die Überprüfung anzustoßen um die Zeit zu verkürzen? Habe ich damals so gemacht da ich schon deutlich vor Erfüllung der 12 Monate eine Waffe gekauft habe und diese nur für einen gewissen Zeitraum kostenlos einlagern konnte (im Verkaufsgespräch wurde mir die Einlagerung kostenfrei ohne Zeitlimit zugesagt, in der Rechnung war dann plötzlich ein zeitliches Limit und Einlagerungsgebühr nach diesem Zeitraum zu finden, ein weiteres Telefonat mit dem Hinweis das es mir zugesichert wurde ist beantwortet worden mit der Aussage das haben wir noch nie gemacht, da ich aber unter diesem Zeitraum geblieben habe ich mich da nicht weiter mit dem Händler angelegt). Eine kurze email zu meiner Behörde und ein Telefonat später liefen die Überprüfungen und ich hatte alle notwendigen Formulare die ich schonmal ausfüllen und einreichen konnte und alles fehlende, wie z.B. die Bescheinigungen vom Verband, dann nachreichen konnte sobald ich sie habe.
  3. Die haben, soweit ich weiss, keine Nacktscanner und werden glaub normalerweise nichtmal befummelt sondern machen einen Wischtest. Da bin ich mir aber nicht sicher, ich bin schon ewig nicht mehr da durch. Die streiken öfters mal außer in Bayern und die Gehaltsvorstellungen sind genauso erschreckend wie die tatsächlichen Gehälter! Man kann natürlich argumentieren das es ein Verantwortungsvolle Tätigkeit ist, aber letzten endes ist es trotzdem immer noch ein Job mit einer Schulung von ein paar Wochen! Ein Bus- oder Taxifahrer hat genauso die Verantwortung für Menschenleben und hat glaub einen deutlich niedrigeren Lohn... In Ländern außerhalb der EU zählen die EU Regelungen halt auch nicht... Meines Wissens nach gibt es sowas in der EU nicht und auch der Hersteller darf keine "pornobildchen" speichern. Wobei natürlich unbestritten ist das die Maschinen das natürlich könnten wenn die Software das erlaubt... Im Wikipedia Artikel sind ein paar Bildchen zu sehen und ich behaupte mal das die Dinger mittlerweile bestimmt deutlich besser geworden sind... https://de.wikipedia.org/wiki/Körperscanner
  4. Die in Deutschland zeigen einen Umriß an und markieren die stelle an denen sie etwas gefunden haben von dem die software glaubt es würde nicht da hingehören. Danach kontrolliert dann ein Mensch auf die herkömmliche fummelmethode diese angezeigte stelle. Der "Name" Nacktscanner ist damit eigentlich vollkommener Blödsinn auch wenn es technisch tatsächlich möglich wäre damit einen Menschen "nackt" zu zeigen. Soweit ich weiss kann man mit den Geräten einen Menschen nackt darstellen, wobei aber auch keine Haare gezeigt werden, und fremdkörper würden dann auch entsprechend angezeigt werden. In Europa ist das aber nicht zulässig weswegen eine Software verwendet wird die einen "neutralen Umriss" anzeigt und nur die "auffälligen" stellen mit einem Kästchen markiert.
  5. Am Flughafen habe ich noch nie erlebt das jemand wegen ein paar Ersatzteilen ein piepen ausgelöst hat, weder im Handscanner, noch im Scanner bogen und noch weniger im "Nacktscanner"... Intimschmuck, ja das soll schon vorgekommen sein, das ist dann aber auch außerhalb des körpers... Dafür habe ich es mal mitbekommen das jemand so genervt war das er sich bis zur Unterhose ausgezogen hat, fanden die da nicht witzig und es gab ein Gespräch mit den Geschäftsleitungen bei denen auch der Betriebsrat mit anwesend war, hatte irgendwie kreise gezogen
  6. Sachlich betrachtet gibt es kein Problem, das habe ich aber auch davor im Text beschrieben. Sachlich betrachtet kommt dann aber das nachfolgende zum tragen das eben Handlungsbedarf gesehen wird (wo eigentlich keiner ist) weil man der Waffenfeindlich eingestellten Gesellschaft (bzw dem sehr lauten linken Teil davon) mit sachlichen fakten nicht zu kommen braucht Wobei ich nicht geschrieben habe das die Gesellschaft darin den größten Handlungsbedarf sieht, aber (wieder der sehr laute linke Teil der Gesellschaft) sieht einen Handlungsbedarf gesehen und die Politik greift dieses sehr gerne auf weil sie damit den Lauten Teil der Gesellschaft beruhigt und mit einfachen mitteln zufrieden stellt ohne die schweigende Mitte der Gesellschaft gegen sich aufzubringen. Einzig eine kleine Minderheit wird dabei verprellt, da diese aber sehr leise und vor allem auch mit der Drohung die Zuverlässigkeit zu verlieren schnell zum schweigen zu bringen ist... Nein, ich argumentiere nicht gegen mich selber! Ich habe oben geschrieben das ich als Sportschütze, nach meiner Meinung, sehr wohl "automatisch" ein Bedürfnis habe auf mehrere Waffen innerhalb meines Bedürfnisgrundes und dies kann man auch in der breiten Gesellschaft den Leuten vermitteln die nicht ideologisch verblendet sind. Ich bin Sportschütze, ich "brauche" eine Glock 17 in 9mm für ein Disziplin mit Dienstwaffen, ich "brauche" eine CZ Shadow 2 in 9mm für IPSC, ich "brauche" eine SIG P320X in 9mm Legion für Fallscheibe, ich "brauche" eine 1911 in 9mm für Präzision Disziplinen usw. Das kann man Menschen, die nicht ideologisch voreingenommen sind, argumentativ darlegen. Was ich nicht argumentativ darlegen kann warum ich 150 KK repetierer benötige wovon 120 Waffen "dieselbe" Anschütz 1416 ist. Das ist das Bedürfnis sammeln und nicht das Bedürfnis sportschießen. Das ist halt etwas aufwendiger die WBK von gelb in rot umzuwandeln aber auch darauf hat jeder ein Recht! Und wenn derjenige dazu zu faul oder zu dumm ist und damit den Sportschützen unnötige Beschränkungen auferlegt weil ein solcher Einzelfall und daraus resultierende Medienberichte mit ideologischen Aufschrei den Gesetzgeber (vermeintlich) zum handeln zwingt. Wir leben in einer Demokratie und dazu gehört eben auch das jede Sichtweise berücksichtigt wird, egal wie sachlich falsch diese ist, wenn es genug Menschen gibt die dies so wünschen. Klar machen die Beschränkungen kein Sinn, aber wir als aufrechte Demokraten als die wir uns immer hinstellen, müssen eben auch akzeptieren das es Menschen gibt diese Beschränkungen wünschen. Der demokratischen Mittelweg ist da eben: Es gibt Sportschützen und es gibt Sammler, beide müssen Ihr Bedürfnis darlegen um dann die entsprechende Berechtigung zu erhalten. Im Falle des Sportschützen das zu besitzen was sportlich sinnvoll ist und im falle des Sammlers 10, 100 oder 1000 mal dasselbe Waffenmodell
  7. Ehrlich gesagt sehe ich das schwierig und vor allem als nicht realistisch in Deutschland. Ich sage: Das Bedürfnisprinzip ist nicht verkehrt (nicht mehr und nicht weniger, besser würde ich es eigentlich finden wenn jeder das Recht hätte Waffen zu besitzen solange er das Recht auf Waffenbesitz nicht durch seine Taten verwirkt) aber es gehört reformiert, vor allem dahingehend das das Bedürfnis allgemein und nicht für jede Waffe einzeln nachgewiesen werden muss. Auf der gelben ist es je bereits so geregelt, wenn ich ein Bedürfnis habe eine 9mm Pistole zu besitzen, warum sollte ich dann kein Bedürfnis für eine weitere 9mm mit anderen Eigenschaften oder eine .45ACP oder einen .357 Revolver haben? Wenn ich z.B. Sportschütze bin und meine Sportordnung, nach der ich schieße und an Wettkämpfen teilnehme, Disziplinen (meist sogar dieselbe Disziplin in unterschiedlichen Wertungen) für 9mm und für .45 anbietet, warum sollte es dann einen Grund geben das ich nur eine 9mm aber keine .45 besitzen darf? Gerne kann man das auch dahingehend reformieren das man Mengenbeschränkungen einführt wo es Sinn macht. Wenn jemand z.B. ein Bedürfnis hat aus beruflichen Gründen eine Waffe zu führen, dann kann man das ggf. einschränken auf 2 Waffen (damit eine als Ersatz vorhanden ist) in Kaliber X und Y (eine .22lr oder .500SW dürften z.B. im Sicherheitsgewerbe kaum Sinn machen). Bei einem Sportschützen der eine Vielzahl von Disziplinen mit unterschiedlichsten Anforderungen an die Waffe und unterschiedlichsten Wertungen in unterschiedlichsten Kalibern in seinem Sport ausübt kann ich nicht sehen warum eine Begrenzung wirklich sinnvoll sein soll. Allerdings gibt es dann natürlich immer ein paar Idioten die das übertreiben und eine dreistellige zahl an Waffen ansammeln wovon ggf. eine hohe zweistellige Anzahl sogar Waffen desselben Modells sind und damit dann natürlich wieder den Gesetzgeber zum Handeln "zwingen", nicht weil es irgendwas an der Sicherheitslage verändern würde sondern weil die Gesellschaft dafür kein Verständnis hat und es nicht dem Sinn und zweck des Gesetzes dient.
  8. Die Dame am Ende hat sogar noch extra auf die Seitentasche hingewiesen, evtl. wäre das Messer gar nicht gefunden worden wenn sie nicht noch extra darauf hingewiesen hätte. Wie sehr sehnen sie sich danach ein Verstoß gegen das WaffG zu begehen? JA!!! Abgesehen davon, ist nicht erzählt worden das das Messer das in einem Rucksack und damit nicht "sofort zugriffsbereit" mitgeführt wird nicht verboten sein? Gibt es einen nennenswerten Unterschied zwischen einer Handtasche und einem Rucksack? Aber wir können natürlich alle froh sein das auf diesem Weihnachtsmarkt durch die Kontrolle wieder ein Terrorangriff verhindert worden ist!
  9. Es gibt Verbände die auch Bedürfnisbescheinigungen für einen Austausch ausstellen. Hiermit würde sich das obige Thema umschiffen lassen da man dann einfach die bescheinigung unter den Grundkontingentregelungen beantragen kann obwohl das Grundkontingent schon aufgebraucht wurde. Natürlich bekommt man dann aber auch eine Bescheinigung auf der steht das eine Waffe ausgetragen werden muss. Wie das dann allerdings genau bei der Behörde gehandhabt wird, ob man den Voreintrag bereits bekommt wenn die anderen Beiden Waffen noch auf der WBK sind, das weiss ich nicht. Könnte also durchaus sein das man dann erst die alte Waffe austragen muss bevor man die neue rein bekommt und damit das Munitionsthema evtl kurzzeitig doch noch zum tragen kommt. Alternativ kann man natürlich auch die neue 9mm als Überkontingent beantragen (die hürden sind da ja echt nicht hoch und jeder der den Sport aktiv ausübt sollte das eigentlich hinbekommen, einzig die begründung könnte schwierig werden wenn man die alte Waffe auch für die neue disziplin benutzen kann) und wenn die alte ausgetragen ist wird die dann wieder zum Grundkontingent (Grundkontingent sind immer die 2 ältesten Waffen)
  10. Ja, das ist im §12 Abs 5 so beschrieben und darum kann der SB das dann natürlich auch machen und man sollte keine Probleme bekommen Dies wiederum ist mir nicht bekannt das es irgendwo so erlaubt wird. Da, wie weiter oben schon zitiert, gefordert ist das immer die WBK mitgeführt werden muss sehe ich nicht das der SB dies einfach so erlauben kann eine Kopie zu verwenden. Jetzt kann man sich natürlich auf den Standpunkt stellen das der SB gar nicht die Kopie erlaubt und damit den §38 "umgeht" sondern er "befreit" einen von der Erlaubnispflicht und damit der Pflicht die Erwerbs Erlaubnis mittels der WBK nachzuweisen. Sehe ich als dünnes Eis, würde ich vorher eine entsprechende Rechtsberatung einholen ob dies so möglich ist und wie genau das schreiben des SB formuliert sein muss damit das "wasserdicht" ist falls ich jemals mit so einer situation konfrontiert wäre...
  11. Ein Blick ins WaffG unter §38 sagt: Jetzt kann man das natürlich wieder als eine Aussage von irgend jemanden aus einem Forum bezeichnen, aber ich sehe darin die klare ansagen das die WBK und nicht die Kopie einer WBK, eines Waffenbriefs oder sonstwas gefordert ist. Klar kann man sich im Zweifelsfall auch auf die Aussage seines SBs berufen wenn der sagt das es OK sei (oder besser wenn er das einem schriftlich gibt), der Polizist muss diese Aussage aber nicht akzeptieren. Der SB wird einem dann im Zweifelsfall keinen Strick draus drehen, aber wer weiss was ein Richter daraus macht? Aber es sollte auch bekannt sein das man verdammt selten kontrolliert wird und das Risiko sehr gering ist. Wirklich sicher ist man aber nur wenn man wartet...
  12. Ich habe da mal von einem Fall gelesen bei dem einer ein Tresor gekauft haben soll und das an die Behörde gemeldet wurde, diese dann keine Akte gefunden hat und mal "höflich nachgefragt" hat warum derjenige einen Waffenschrank gekauft hat wenn er keine Waffen besitzt. Und als ich dort Munition gekauft habe wurden auch meine kompletten Daten (also inklusive der Nummern auf der WBK) aufgenommen, auf meine Frage warum der aufwand den andere Händler nicht betreiben wurde mir auch mitgeteilt das dies für das Amt sei
  13. Wobei gerade Frankonia da oftmals etwas strenger ist und die glaub auch Mal Dinge an die Behörde melden die nicht gemeldet werden müssen...
  14. Und damit beginnt die nächste Diskussion
  15. Wenn man einen Drilling nimmt reicht auch eine...
  16. Ich habe mich mit dem Thema bisher noch nicht wirklich auseinander gesetzt, aber dafür braucht es dann eine Bedürfnis Bescheinigung, oder? Und eine Bedürfnisbescheinigung beinhaltet doch auch die Prüfung ob man bereits eine andere geeignete Waffe hat. Auf Gelb erfolgt so eine Prüfung nicht, da kann ich theoretisch 10 verschiedene (oder sogar baugleiche) KK-Repetierer drauf nehmen, wenn ich dann den 11. haben will werde ich aber wohl kaum die Bescheinigung dafür bekommen
  17. Wer sagt denn das es der Händler verkaufen muss? Das kann ich doch trotzdem selber verkaufen, entweder über schwarzes Brett im Verein oder eine der vielen Onlineplattformen. Der Händler muss die dann nur einlagern für die Zeit und danach entweder jemanden aushändigen oder verschicken. Wenn das 3/4 des erzielten Kaufpreises der Waffe ausmacht ist die Waffe entweder nix Wert oder der Händler verlangt viel zu viel Geld! Ich würde hier davon ausgehen das ich, in solch einem Fall, keinen dreistelligen Betrag an meinen Händler überweisen müsste und auch wenn der Händler die für mich bei z.B. eGun oder der VDB Verkaufsplattform anbietet würde er keine >50% Provision für die Einlagerung und Verkaufsabwicklung berechnen das am Ende nur 1/4 des Marktwerts übrig bleibt.
  18. Das ist der Fall wenn z.B. eine Waffe verboten wird und darum nicht wirklich verkäuflich ist. Es ging um den Fall das jemand seine persönliche Erlaubnis verliert, in diesem Fall würde ich einen Händler anrufen der die Waffen einlagert und diese dann zu marküblichen Preisen verkaufen
  19. Ja, dieser Fall ist natürlich eine ganz andere Geschichte und zum Glück nicht die Regel! Auch der Fall Stevens ist, soweit von Ihm berichtet, auch eher ein ideologischer Kampf und weniger von Recht und Gesetz gedeckt. Beides sind Beispiele die man nicht als "allgemeingültig" ansehen sollte. Es gibt aber auch ähnliche Fälle im Bereich mit Fahrzeugen und letzten Endes ist die rechtliche Lage in beiden Bereichen gar nicht so unterschiedlich (auch wenn man als Fahrzeugbesitzer natürlich deutlich weniger Probleme hat einen "berechtigten" zu finden der das Fahrzeug irgendwo einlagern kann wenn man selber die Erlaubnis abgeben mußte)
  20. Das Eigentum an den Waffen wird, beim Widerruf der Erlaubnis, genauso wenig beeinträchtigt wie beim Widerruf der Fahrerlaubnis. Beim Widerruf der Erlaubnis hat man im allgemeinen einen Zeitraum in dem man die Waffen jemand anderem überlassen kann. Auch mit dem neuen Sicherheitspaket können die Waffen zwar sofort eingezogen werden aber da war doch etwas mit einer zeitlichen Begrenzung. So sollte es zumindest sein, natürlich ist mir aber auch klar das es andere fälle gibt in denen die behörden oder einzelne Mitarbeiter einen feldzug führen, die Waffen plötzlich verschwinden oder es so viele Waffen sind das man nicht die möglichkeit hat die Waffen jemanden zu überlassen der genug lagermöglichen hat. Und andererseits gibt es auch die möglichkeit Fahrzeuge zu beschlagnahmen so das hier dann auch wieder alle der oben genannten Punkte eintreten können. Also letzten endes sind das eigentlich nicht so unterschiedliche Dinge von der Sache her, nur wird der eine kampf ideologischer geführt weswegen das unterschiedlich erlebt wird
  21. Ja, fahr mal volltrunken mit dem Auto zur Polizei und singe dabei Döp döp, da wirst Du dann auf einen schlag merken das nicht nur die Erlaubnis für die Waffen sondern auch die Erlaubnis Fahrzeuge zu fahren ganz schnell widerrufen ist. Waffen und die Fahrerlaubnis sind in Deutschland nichts worauf man "ein Anrecht" hat und irgendwie abhängig vom wohlwollen anderer die die Macht haben einem das zu erlauben oder zu verweigern. Es gab auch mal Zeiten in Deutschland in denen das sogar noch weiter getrieben wurde und man sich gewisse Rechte erstmal "erarbeiten" musste, manche denken auch das wir wieder auf solche Zeiten zusteuern...
  22. Ist es das wirklich? Ob eine Erlaubnis widerrufen wird weil sie auf widerruf erteilt wurde und dann z.B. der Zoll festgestellt hat das die Kfz Steuer nicht bezahlt wurde oder ob die Erlaubnis widerrufen wird weil bei der regelmäßigen Überprüfung oder dem Nachbericht festgestellt wird das die Kfz Steuer nicht bezahlt wurde kommt am ende auf dasselbe heraus: Man verliert die Erlaubnis und hat das beschriebene Problem, nur der Zeitpunkt ist ein anderer. Also ja, es besteht ein feiner Unterschied, unter dem Strich kommt es aber doch auf dasselbe heraus
  23. Hast Du Dich nicht vor ein paar Tagen darüber beschwert das jemand dasselbe gepostet hat wie Du vorher? Das ist jetzt schon mindestens das dritte mal das Du das selber machst und etwas nochmal postest das 1-3 Beiträge über Deinem steht...
  24. Wo wir dann gerade bei den Youtube Videos sind, hier mal ein wirklich richtig gutes des Ken (und das sage ich garantiert nicht von jedem seiner Videos und nicht uneingeschränkt über seine Person)
  25. Ist das wirklich was neues? Bisher ist es doch auch schon immer so gewesen das die Erlaubnisse auf widerruf erteilt werden, auch wenn es nicht so direkt gesagt/geschrieben wurde. Wenn man bisher eine Erlaubnis bekommen hat und der Nachbar hat einen "richtig" angeschwärzt war die Erlaubnis ebenfalls schon weg. Mit dem neuen Recht hat es sich halt dahingehend verschärft das noch mehr stellen noch mehr gründe für einen widerruf finden können, die Ausstellung einer "Erlaubnis auf Widerruf" ist aber eigentlich nix anderes als eine Ausstellung einer Erlaubnis die auch ohne den Zusatz "auf Widerruf" trotzdem jederzeit widerrufen werden kann. Ich persönlich sehe da keinen Unterschied
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