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Sachlich betrachtet gibt es kein Problem, das habe ich aber auch davor im Text beschrieben. Sachlich betrachtet kommt dann aber das nachfolgende zum tragen das eben Handlungsbedarf gesehen wird (wo eigentlich keiner ist) weil man der Waffenfeindlich eingestellten Gesellschaft (bzw dem sehr lauten linken Teil davon) mit sachlichen fakten nicht zu kommen braucht Wobei ich nicht geschrieben habe das die Gesellschaft darin den größten Handlungsbedarf sieht, aber (wieder der sehr laute linke Teil der Gesellschaft) sieht einen Handlungsbedarf gesehen und die Politik greift dieses sehr gerne auf weil sie damit den Lauten Teil der Gesellschaft beruhigt und mit einfachen mitteln zufrieden stellt ohne die schweigende Mitte der Gesellschaft gegen sich aufzubringen. Einzig eine kleine Minderheit wird dabei verprellt, da diese aber sehr leise und vor allem auch mit der Drohung die Zuverlässigkeit zu verlieren schnell zum schweigen zu bringen ist... Nein, ich argumentiere nicht gegen mich selber! Ich habe oben geschrieben das ich als Sportschütze, nach meiner Meinung, sehr wohl "automatisch" ein Bedürfnis habe auf mehrere Waffen innerhalb meines Bedürfnisgrundes und dies kann man auch in der breiten Gesellschaft den Leuten vermitteln die nicht ideologisch verblendet sind. Ich bin Sportschütze, ich "brauche" eine Glock 17 in 9mm für ein Disziplin mit Dienstwaffen, ich "brauche" eine CZ Shadow 2 in 9mm für IPSC, ich "brauche" eine SIG P320X in 9mm Legion für Fallscheibe, ich "brauche" eine 1911 in 9mm für Präzision Disziplinen usw. Das kann man Menschen, die nicht ideologisch voreingenommen sind, argumentativ darlegen. Was ich nicht argumentativ darlegen kann warum ich 150 KK repetierer benötige wovon 120 Waffen "dieselbe" Anschütz 1416 ist. Das ist das Bedürfnis sammeln und nicht das Bedürfnis sportschießen. Das ist halt etwas aufwendiger die WBK von gelb in rot umzuwandeln aber auch darauf hat jeder ein Recht! Und wenn derjenige dazu zu faul oder zu dumm ist und damit den Sportschützen unnötige Beschränkungen auferlegt weil ein solcher Einzelfall und daraus resultierende Medienberichte mit ideologischen Aufschrei den Gesetzgeber (vermeintlich) zum handeln zwingt. Wir leben in einer Demokratie und dazu gehört eben auch das jede Sichtweise berücksichtigt wird, egal wie sachlich falsch diese ist, wenn es genug Menschen gibt die dies so wünschen. Klar machen die Beschränkungen kein Sinn, aber wir als aufrechte Demokraten als die wir uns immer hinstellen, müssen eben auch akzeptieren das es Menschen gibt diese Beschränkungen wünschen. Der demokratischen Mittelweg ist da eben: Es gibt Sportschützen und es gibt Sammler, beide müssen Ihr Bedürfnis darlegen um dann die entsprechende Berechtigung zu erhalten. Im Falle des Sportschützen das zu besitzen was sportlich sinnvoll ist und im falle des Sammlers 10, 100 oder 1000 mal dasselbe Waffenmodell
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Ehrlich gesagt sehe ich das schwierig und vor allem als nicht realistisch in Deutschland. Ich sage: Das Bedürfnisprinzip ist nicht verkehrt (nicht mehr und nicht weniger, besser würde ich es eigentlich finden wenn jeder das Recht hätte Waffen zu besitzen solange er das Recht auf Waffenbesitz nicht durch seine Taten verwirkt) aber es gehört reformiert, vor allem dahingehend das das Bedürfnis allgemein und nicht für jede Waffe einzeln nachgewiesen werden muss. Auf der gelben ist es je bereits so geregelt, wenn ich ein Bedürfnis habe eine 9mm Pistole zu besitzen, warum sollte ich dann kein Bedürfnis für eine weitere 9mm mit anderen Eigenschaften oder eine .45ACP oder einen .357 Revolver haben? Wenn ich z.B. Sportschütze bin und meine Sportordnung, nach der ich schieße und an Wettkämpfen teilnehme, Disziplinen (meist sogar dieselbe Disziplin in unterschiedlichen Wertungen) für 9mm und für .45 anbietet, warum sollte es dann einen Grund geben das ich nur eine 9mm aber keine .45 besitzen darf? Gerne kann man das auch dahingehend reformieren das man Mengenbeschränkungen einführt wo es Sinn macht. Wenn jemand z.B. ein Bedürfnis hat aus beruflichen Gründen eine Waffe zu führen, dann kann man das ggf. einschränken auf 2 Waffen (damit eine als Ersatz vorhanden ist) in Kaliber X und Y (eine .22lr oder .500SW dürften z.B. im Sicherheitsgewerbe kaum Sinn machen). Bei einem Sportschützen der eine Vielzahl von Disziplinen mit unterschiedlichsten Anforderungen an die Waffe und unterschiedlichsten Wertungen in unterschiedlichsten Kalibern in seinem Sport ausübt kann ich nicht sehen warum eine Begrenzung wirklich sinnvoll sein soll. Allerdings gibt es dann natürlich immer ein paar Idioten die das übertreiben und eine dreistellige zahl an Waffen ansammeln wovon ggf. eine hohe zweistellige Anzahl sogar Waffen desselben Modells sind und damit dann natürlich wieder den Gesetzgeber zum Handeln "zwingen", nicht weil es irgendwas an der Sicherheitslage verändern würde sondern weil die Gesellschaft dafür kein Verständnis hat und es nicht dem Sinn und zweck des Gesetzes dient.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BlackFly antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Die Dame am Ende hat sogar noch extra auf die Seitentasche hingewiesen, evtl. wäre das Messer gar nicht gefunden worden wenn sie nicht noch extra darauf hingewiesen hätte. Wie sehr sehnen sie sich danach ein Verstoß gegen das WaffG zu begehen? JA!!! Abgesehen davon, ist nicht erzählt worden das das Messer das in einem Rucksack und damit nicht "sofort zugriffsbereit" mitgeführt wird nicht verboten sein? Gibt es einen nennenswerten Unterschied zwischen einer Handtasche und einem Rucksack? Aber wir können natürlich alle froh sein das auf diesem Weihnachtsmarkt durch die Kontrolle wieder ein Terrorangriff verhindert worden ist! -
Waffe durch kalibergleiche ersetzen im Grundkontingent
BlackFly antwortete auf David K's Thema in Waffenrecht
Es gibt Verbände die auch Bedürfnisbescheinigungen für einen Austausch ausstellen. Hiermit würde sich das obige Thema umschiffen lassen da man dann einfach die bescheinigung unter den Grundkontingentregelungen beantragen kann obwohl das Grundkontingent schon aufgebraucht wurde. Natürlich bekommt man dann aber auch eine Bescheinigung auf der steht das eine Waffe ausgetragen werden muss. Wie das dann allerdings genau bei der Behörde gehandhabt wird, ob man den Voreintrag bereits bekommt wenn die anderen Beiden Waffen noch auf der WBK sind, das weiss ich nicht. Könnte also durchaus sein das man dann erst die alte Waffe austragen muss bevor man die neue rein bekommt und damit das Munitionsthema evtl kurzzeitig doch noch zum tragen kommt. Alternativ kann man natürlich auch die neue 9mm als Überkontingent beantragen (die hürden sind da ja echt nicht hoch und jeder der den Sport aktiv ausübt sollte das eigentlich hinbekommen, einzig die begründung könnte schwierig werden wenn man die alte Waffe auch für die neue disziplin benutzen kann) und wenn die alte ausgetragen ist wird die dann wieder zum Grundkontingent (Grundkontingent sind immer die 2 ältesten Waffen) -
Ja, das ist im §12 Abs 5 so beschrieben und darum kann der SB das dann natürlich auch machen und man sollte keine Probleme bekommen Dies wiederum ist mir nicht bekannt das es irgendwo so erlaubt wird. Da, wie weiter oben schon zitiert, gefordert ist das immer die WBK mitgeführt werden muss sehe ich nicht das der SB dies einfach so erlauben kann eine Kopie zu verwenden. Jetzt kann man sich natürlich auf den Standpunkt stellen das der SB gar nicht die Kopie erlaubt und damit den §38 "umgeht" sondern er "befreit" einen von der Erlaubnispflicht und damit der Pflicht die Erwerbs Erlaubnis mittels der WBK nachzuweisen. Sehe ich als dünnes Eis, würde ich vorher eine entsprechende Rechtsberatung einholen ob dies so möglich ist und wie genau das schreiben des SB formuliert sein muss damit das "wasserdicht" ist falls ich jemals mit so einer situation konfrontiert wäre...
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Ein Blick ins WaffG unter §38 sagt: Jetzt kann man das natürlich wieder als eine Aussage von irgend jemanden aus einem Forum bezeichnen, aber ich sehe darin die klare ansagen das die WBK und nicht die Kopie einer WBK, eines Waffenbriefs oder sonstwas gefordert ist. Klar kann man sich im Zweifelsfall auch auf die Aussage seines SBs berufen wenn der sagt das es OK sei (oder besser wenn er das einem schriftlich gibt), der Polizist muss diese Aussage aber nicht akzeptieren. Der SB wird einem dann im Zweifelsfall keinen Strick draus drehen, aber wer weiss was ein Richter daraus macht? Aber es sollte auch bekannt sein das man verdammt selten kontrolliert wird und das Risiko sehr gering ist. Wirklich sicher ist man aber nur wenn man wartet...
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Ich habe da mal von einem Fall gelesen bei dem einer ein Tresor gekauft haben soll und das an die Behörde gemeldet wurde, diese dann keine Akte gefunden hat und mal "höflich nachgefragt" hat warum derjenige einen Waffenschrank gekauft hat wenn er keine Waffen besitzt. Und als ich dort Munition gekauft habe wurden auch meine kompletten Daten (also inklusive der Nummern auf der WBK) aufgenommen, auf meine Frage warum der aufwand den andere Händler nicht betreiben wurde mir auch mitgeteilt das dies für das Amt sei
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Wobei gerade Frankonia da oftmals etwas strenger ist und die glaub auch Mal Dinge an die Behörde melden die nicht gemeldet werden müssen...
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Und damit beginnt die nächste Diskussion
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BlackFly antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Wenn man einen Drilling nimmt reicht auch eine... -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BlackFly antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ich habe mich mit dem Thema bisher noch nicht wirklich auseinander gesetzt, aber dafür braucht es dann eine Bedürfnis Bescheinigung, oder? Und eine Bedürfnisbescheinigung beinhaltet doch auch die Prüfung ob man bereits eine andere geeignete Waffe hat. Auf Gelb erfolgt so eine Prüfung nicht, da kann ich theoretisch 10 verschiedene (oder sogar baugleiche) KK-Repetierer drauf nehmen, wenn ich dann den 11. haben will werde ich aber wohl kaum die Bescheinigung dafür bekommen -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BlackFly antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Wer sagt denn das es der Händler verkaufen muss? Das kann ich doch trotzdem selber verkaufen, entweder über schwarzes Brett im Verein oder eine der vielen Onlineplattformen. Der Händler muss die dann nur einlagern für die Zeit und danach entweder jemanden aushändigen oder verschicken. Wenn das 3/4 des erzielten Kaufpreises der Waffe ausmacht ist die Waffe entweder nix Wert oder der Händler verlangt viel zu viel Geld! Ich würde hier davon ausgehen das ich, in solch einem Fall, keinen dreistelligen Betrag an meinen Händler überweisen müsste und auch wenn der Händler die für mich bei z.B. eGun oder der VDB Verkaufsplattform anbietet würde er keine >50% Provision für die Einlagerung und Verkaufsabwicklung berechnen das am Ende nur 1/4 des Marktwerts übrig bleibt. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BlackFly antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Das ist der Fall wenn z.B. eine Waffe verboten wird und darum nicht wirklich verkäuflich ist. Es ging um den Fall das jemand seine persönliche Erlaubnis verliert, in diesem Fall würde ich einen Händler anrufen der die Waffen einlagert und diese dann zu marküblichen Preisen verkaufen -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BlackFly antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ja, dieser Fall ist natürlich eine ganz andere Geschichte und zum Glück nicht die Regel! Auch der Fall Stevens ist, soweit von Ihm berichtet, auch eher ein ideologischer Kampf und weniger von Recht und Gesetz gedeckt. Beides sind Beispiele die man nicht als "allgemeingültig" ansehen sollte. Es gibt aber auch ähnliche Fälle im Bereich mit Fahrzeugen und letzten Endes ist die rechtliche Lage in beiden Bereichen gar nicht so unterschiedlich (auch wenn man als Fahrzeugbesitzer natürlich deutlich weniger Probleme hat einen "berechtigten" zu finden der das Fahrzeug irgendwo einlagern kann wenn man selber die Erlaubnis abgeben mußte) -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BlackFly antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Das Eigentum an den Waffen wird, beim Widerruf der Erlaubnis, genauso wenig beeinträchtigt wie beim Widerruf der Fahrerlaubnis. Beim Widerruf der Erlaubnis hat man im allgemeinen einen Zeitraum in dem man die Waffen jemand anderem überlassen kann. Auch mit dem neuen Sicherheitspaket können die Waffen zwar sofort eingezogen werden aber da war doch etwas mit einer zeitlichen Begrenzung. So sollte es zumindest sein, natürlich ist mir aber auch klar das es andere fälle gibt in denen die behörden oder einzelne Mitarbeiter einen feldzug führen, die Waffen plötzlich verschwinden oder es so viele Waffen sind das man nicht die möglichkeit hat die Waffen jemanden zu überlassen der genug lagermöglichen hat. Und andererseits gibt es auch die möglichkeit Fahrzeuge zu beschlagnahmen so das hier dann auch wieder alle der oben genannten Punkte eintreten können. Also letzten endes sind das eigentlich nicht so unterschiedliche Dinge von der Sache her, nur wird der eine kampf ideologischer geführt weswegen das unterschiedlich erlebt wird -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BlackFly antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ja, fahr mal volltrunken mit dem Auto zur Polizei und singe dabei Döp döp, da wirst Du dann auf einen schlag merken das nicht nur die Erlaubnis für die Waffen sondern auch die Erlaubnis Fahrzeuge zu fahren ganz schnell widerrufen ist. Waffen und die Fahrerlaubnis sind in Deutschland nichts worauf man "ein Anrecht" hat und irgendwie abhängig vom wohlwollen anderer die die Macht haben einem das zu erlauben oder zu verweigern. Es gab auch mal Zeiten in Deutschland in denen das sogar noch weiter getrieben wurde und man sich gewisse Rechte erstmal "erarbeiten" musste, manche denken auch das wir wieder auf solche Zeiten zusteuern... -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BlackFly antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ist es das wirklich? Ob eine Erlaubnis widerrufen wird weil sie auf widerruf erteilt wurde und dann z.B. der Zoll festgestellt hat das die Kfz Steuer nicht bezahlt wurde oder ob die Erlaubnis widerrufen wird weil bei der regelmäßigen Überprüfung oder dem Nachbericht festgestellt wird das die Kfz Steuer nicht bezahlt wurde kommt am ende auf dasselbe heraus: Man verliert die Erlaubnis und hat das beschriebene Problem, nur der Zeitpunkt ist ein anderer. Also ja, es besteht ein feiner Unterschied, unter dem Strich kommt es aber doch auf dasselbe heraus -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BlackFly antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Hast Du Dich nicht vor ein paar Tagen darüber beschwert das jemand dasselbe gepostet hat wie Du vorher? Das ist jetzt schon mindestens das dritte mal das Du das selber machst und etwas nochmal postest das 1-3 Beiträge über Deinem steht... -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BlackFly antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Wo wir dann gerade bei den Youtube Videos sind, hier mal ein wirklich richtig gutes des Ken (und das sage ich garantiert nicht von jedem seiner Videos und nicht uneingeschränkt über seine Person) -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BlackFly antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ist das wirklich was neues? Bisher ist es doch auch schon immer so gewesen das die Erlaubnisse auf widerruf erteilt werden, auch wenn es nicht so direkt gesagt/geschrieben wurde. Wenn man bisher eine Erlaubnis bekommen hat und der Nachbar hat einen "richtig" angeschwärzt war die Erlaubnis ebenfalls schon weg. Mit dem neuen Recht hat es sich halt dahingehend verschärft das noch mehr stellen noch mehr gründe für einen widerruf finden können, die Ausstellung einer "Erlaubnis auf Widerruf" ist aber eigentlich nix anderes als eine Ausstellung einer Erlaubnis die auch ohne den Zusatz "auf Widerruf" trotzdem jederzeit widerrufen werden kann. Ich persönlich sehe da keinen Unterschied -
Ja, habe ich niemals abgestritten. Es ging aber um einen Waffenkauf auf Gelb und da gibt es keinen Voreintrag weswegen man auch erst nach dem Erwerb bei dem Eingang der Erwerbsanzeige eine Überprüfung machen kann und das ist folglich nicht "vorher". Und ja, natürlich kann man dann die Eintragung in die WBK auch so lange herauszögern bis eine Überprüfung durchgelaufen ist, das ist bei der Gelben aber auch vollkommen sinnbefreit da die Waffe ja bereits erworben ist und der Nachweis der fristgerechten Erwerbsanzeige auch schon dem endgültigen Eintrag gleichgestellt ist.
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Was ein Blödsinn. Die Überprüfung kann man gar nicht vorher machen wenn kein Voreintrag benötigt wird. Ich kaufe etwas und Erwerbe es, ich mach die Anzeige bei der Behörde und damit ist die Sache dann erstmal erledigt und ich besitze die Waffe legal. Der Eintrag in die WBK, egal ob mit oder ohne Überprüfung, wird dann irgendwann nachgeholt wenn die Behörde gewillt ist diesen Eintrag zu machen. Aber im Prinzip kann es mir egal sein ob der Eintrag morgen oder in einem Jahr gemacht wird, es macht für mich eigentlich keinen Unterschied...
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Ich wüsste nicht worauf diese Erkenntnis genau begründet ist und/oder was es dich angeht. Aber ehrlich gesagt: Nein, bin ich nicht. Eigentlich bin ich FDP Wähler der aufgrund der Enttäuschungen die letzten Jahre sein Kreuz woanders machen wird. Da allerdings die AfD Vorsitzende meines Kreises mich für zu dumm hält einer Rede einer Frau Weidel oder eines Herrn Meuthen (als sie diese Aussage tätigte war er noch Mitglied und in der Zwischenzeit ist nur Meuthen und nicht diese Dame abgesagt worden) zu folgen und mir einen Herrn Höcke für das Wahlvolk als verständlich erachtet tue ich mich auch sehr schwer eine AfD als "Notlösung" zu wählen. Also warum sollte ich jetzt AfD Anhänger sein nur weil ich das Abstimmungsverhalten der FDP kritisiert habe?
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Dann ist die Sache wohl erstmal auf Eis gelegt. Ist ja an einigen Stellen schon thematisiert worden das ein großer Teil der Behörden aktuell keine neuen Berechtigungen mehr ausstellen (können). Kannst dich unter anderem bei der FDP bedanken...
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BlackFly antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ist es denn bei manchen Behörden üblich das man die WBK zusammen mit dem Antrag abgibt? Ich habe bisher immer den Antrag abgegeben und dann irgendwann bescheid bekommen das alles OK ist und eingetragen werden kann und erst dann meine WBK aus der Hand gegeben (genau genommen habe ich das immer persönlich gemacht und meine WBK war immer nur 3 Minuten beim SB zum bedrucken und stempeln). Aber auch wenn ich es auf dem Postweg machen würde, dann würde die Behörde meine WBK erst dann anfordern wenn alles bereit zum eintragen ist und wäre damit vielleicht ne Woche weg. Und gerade bei der Gelben WBK wäre das noch unproblematischer wenn ich mir den §38 WaffG anschaue: Ich stelle den Antrag und bekomme eine Bestätigung darüber (online bekomme ich das sofort automatisiert am Ende und wenn ich es schriftlich per email schicke bekomme ich am nächsten Werktag eine Eingangsbestätigung), dann habe ich für meine "alten" Waffen die WBK und für die neue (die noch nicht eingetragen ist) die Bestätigung über den Antrag und kann damit alle Waffen weiterhin nutzen (und sogar noch weitere dazu kaufen) ohne einschränkungen. Das betrifft aber ausdrücklich nur die Waffen auf der Gelben!