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BlackFly

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  1. Paragraph 12 Abs 5 WaffG? Ob die Behörde das allerdings ausstellt ist eine andere Frage...
  2. Ja, es macht auch überhaupt kein unterschied. Beide Gegenstände unterliegen gewissen Vorschriften die eine entsprechende Aufbewahrung verlangen und bei beiden Gegenständen wird derselbe Tatbestand erfüllt. Also warum sollte es da unterschiedliche Konsequenzen geben? Nur weil es "nicht sinnvoll" ist (in Deinen Augen)? Vieles ist nicht sinnvoll, es ist z.B. auch nicht sinnvoll das jemand der sich weigert die GEZ zu bezahlen länger im Knast sitzt als jemand der Kinder vergewaltigt. Es ist aber nunmal Gesetz das kein Unterschied zwischen einem Revolver, egal welchen Kalibers, und einem Wechselsystem gemacht wird. Kann man kacke finden, dran halten muss man sich aber trotzdem wenn man kein Ärger will Ich würde jetzt mal davon ausgehen das hier bisher keinem etwas vergleichbares passiert ist, da einem verantwortungsbewussten und gesetzestreuen LWB sowas nicht passieren darf. Und dann gibt es unter den Jägern auch noch die 3S... Soll ich unter meinen Beiträgen jetzt auch "Gruß Jörg" schreiben? Würde das etwas ändern? Wäre ich damit glaubwürdiger oder "identifizier- und damit Haftbar"? Und heiße ich wirklich Jörg oder bin ich vielleicht ein Georg der seinen Namen nicht mag und deswegen den ähnlich klingenden Namen Jörg verwendet oder bin ich gar ein Frank und will hier jeden täuschen?
  3. Und damit wäre dann die Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit aufgrund des Verstoßes gegen die Aufbewahrungspflichten angebracht und es könnte auch kein Anwalt wirklich etwas rausholen weil eigentlich eindeutig...
  4. Ich gehe doch stark davon aus das es der letzte Karton im Tresor und darin unter einer Unmenge an bubblefolie gewesen ist, oder?
  5. Da würde ich sagen: Falsche Versicherung! Ich kann jederzeit eine Anwaltliche Beratung per Telefon oder Online in Anspruch nehmen, sogar bei Sachen die nicht versichert sind (allerdings habe ich eine gestaffelte SB nach schadensfreien Jahren und würde dann zurückgestuft werden), und gerade das Einspruchs und widerspruchsverfahren im Verwaltungsrecht ist inkludiert und zahle bei weitem keine 900€ pro Jahr. Aber das hilft Dir jetzt natürlich nicht weiter, ggf wäre das aber die gelegenheit die Versicherung auf den Prüfstand zu stellen wenn die sache ausgestanden ist. Trotzdem würde ich anraten, schon vor dem eigentlichen Verfahren, einen Anwalt zu befragen, auch wenn es erstmal nur "informativ" für Dich ist was für optionen und chancen Du hast und was Du auf keinen Fall sagen oder tun solltest. Klar, das kostet dann vielleicht mal einen mittleren dreistelligen Betrag, wenn dies allerdings Dich vor einem riesen Fehler bewahrt kann sich das schnell bezahlt machen.
  6. Man munkelt das es auch Sachkundeschulungen gibt in denen erzählt wird das es illegal sei mehr als 5 Schuss in ein Magazin zu laden... Was in der Sachkunde erzählt wird hängt letzten endes auch immer von demjenigen ab der sie unterrichtet! Und da gibt es auch manch komische gestalten und keiner kann garantieren das die alle nur neutral erzählen was wirklich sache ist (zumal das ja nichtmal Richter wissen und es ständig gegenteilige Urteile gibt) und nicht auch mal ein paar persönliche Ansichten als fakten hinstellen. Ich habe leider das Urteil nicht gefunden das ich immer wieder anspreche, da war auch nicht die Waffe im Auto der stein des anstoßes sondern ein Aufkleber auf dem Kofferraum
  7. Mir ist auf einer DM schon mein Gehörschutz "abhanden" gekommen. Klar kann es auch ein einfaches versehen gewesen sein, aber wenn mir sowas passiert dann würde ich entweder kurz eine email an den Veranstalter schreiben oder die Telefonnummer anrufen die extra aus diesem Grund auf dem Gehörschutz angebracht wurde. Also unter den durchweg anständigen Leute gibt es definitiv auch welche die es mit dem Eigentum nicht ganz so genau nehmen... Und mit dem Argument das die LWB keine Waffen des anderen klauen könnte man die Waffen dann ja auch im offenen Cabrio liegen lassen, aber es geht ja eben darum das es auch sein kann das kriminelle Individuen sich unter die anständigen mischen können
  8. Ein Koffer hinten auf dem Stand abzustellen wo dann die nächsten wildfremden 20 Schützen in der Warteschlange stehen und zuschauen wie man weiter vorne auf dem Stand konzentriert seine Disziplin absolviert ist besser? Klar, eine bekannte und vertrauenswürdige Person als "Aufpasser" wäre die beste Lösung, eine solche Person ist aber oftmals nicht mit dabei oder ist selber "beschäftigt".
  9. Es gab mal ein Urteil bei dem jemanden die Zuverlässigkeit aberkannt wurde nachdem die Waffe aus dem Auto entwendet wurde. Der Richter hatte damals einen Waffenbezogenen Aufkleber auf dem Fahrzeug zum Anlass genommen zu argumentieren das es "zu offensichtlich" gewesen ist und damit erst der Dieb auf die Idee gekommen sein könnte das Fahrzeug zu knacken. Mit demselben (fadenscheinigen) Argument kann man natürlich auch kommen wenn das Fahrzeug auf dem SAPB Parkplatz steht während auf dem Parkplatz des Restaurants zur goldenen Möwe kein Anhaltspunkt gesehen werden kann. Letzten endes zeigt das aber auch nur: Egal wie man es macht, man macht es immer falsch wenn der Gegner das so sehen will...
  10. Wobei auch eine Security nichts an der Situation ändert das man z.B. bei einem IPSC Wettkampf nicht alle seine Waffen am Mann haben kann während man eine Stage schießt. Hier könnte man dann aber z.B. darüber nachdenken ob man nicht dieselben Regeln anwenden kann/sollte wie z.B. in Hotels auf Reisen und die Waffen nicht sichtbar im verschlossenen Fahrzeug belässt während man ein "essentielles Bauteil" in der Hosentasche mit sich trägt. Während dies bei den gängigen Kurzwaffen meist problemlos möglich wäre gibt es allerdings auch einige Waffen bei denen dies nicht auf die schnelle und Werkzeugfrei möglich ist... Es sind nach dem WaffG auch nur "zumutbare" Vorkehrungen gegen das Abhandenkommen vorzunehmen. Ob ein verschlossener Fahrzeugkofferraum ausreichend ist mag sicherlich pro Einzelfall und bei unterschiedlichen Richter/Staatsanwälten/SBs unterschiedlich beantwortet werden. Der §36 Abs 1 spricht hier auch nur von "erforderliche Vorkehrungen" und das kann nahezu alles uns auch nix sein. In einem Laden reicht es ja auch wenn die Waffen mit dünnen Drahtseilen befestigt sind und wenn da die Hütte voll ist und die Verkäufer ständig im Lager hinten sind werden diese Waffen auch nicht permanent mit Argusaugen bewacht und dieses Aufbewahrung Konzept wird von den Behörden auch akzeptiert. Da wäre ich mir jetzt nicht sicher das man nicht auch argumentativ die Lagerung im verschlossenen Fahrzeug rechtfertigen kann...
  11. Tatsächlich? Wenn ich z.B. in Phillipsburg mit 3 Langwaffen und 2 Kurzwaffen auf einer DM bin und dann z.B. eine dynamische Disziplin schieße, wie soll ich da alle Waffen am Mann haben? Ist es da nicht deutlich klüger und auch sicherer die Waffen nicht sichtbar im Auto zu verschließen? Die alternative wäre das ich die Waffenkoffer (die im allgemeinen auch als solche erkannt werden können) hinten auf dem Stand deponiere während ich dann, mich auf meine Disziplin konzentrierend, 50m weiter vorne befinde und die Waffen nicht im Blick habe und auch erst viel zu spät reagieren könnte bzw zu weit entfernt wäre um zu reagieren wenn sich jemand die Tasche schnappt und Fersengeld gibt. Und nicht zuletzt muss man natürlich auch noch sagen: Es wird vielen Menschen klar sein das in den meisten Autos auf dem Gelände Waffen eingeschlossen sind. Das ist dann nicht nur ein interessantes Ziel für jemanden der Waffen entwenden will, genauso ist das vielen Menschen drumherum auch klar die sicherlich sehr hellhörig werden und ggf entsprechend reagieren sollte jemand eine Scheibe an einem PKW einschlagen
  12. Einen berechtigten überladen dürfte der Regelfall sein. Ob Du sie dafür verkaufst, bei einem Schützenkollegen "zwischen parkst" (dafür braucht der aber natürlich ein Bedürfnis und ggf ein Voreintrag und sie würden unter die entsprechenden Kontinent Regeln fallen) oder bei einem Händler (gebührenpflichtig) einlagerst ist natürlich dir überlassen. Von einem versiegeln habe ich noch nie gehört und würde das eigentlich ausschließen
  13. Wie das ganze in irgendeinem anderen Fall behandelt wurde ist eigentlich vollkommen irrelevant! Jeder Fall ist ein Einzelfall, damit kann die Frage ganz exakt und absolut zuverlässig beantwortet werden mit: Kommt drauf an. Und egal wie es jetzt weiter geht, ob das WS wieder auftaucht oder verschwunden bleibt, ist es nun eine frage wie die jeweilige Behörde bzw der entscheidende Mitarbeiter/Staatsanwalt/Richter damit umgeht. Selbst wenn das Teil wieder auftaucht wird die Frage aufkommen warum es nicht im Tresor lag wie es vorgeschrieben ist und kann/wird selbst damit schon Konsequenzen haben. Wenn es der Behörde nicht darum geht seine Bürger zu entwaffnen besteht zumindest die Hoffnung das eine freiwillige Meldung und ein transparenter Umgang ohne irgendwelche (kriminellen?) Vertuschungsversuche als Pluspunkt für eine milde Entscheidung zählt. Insgesamt würde ich es aber als "sehr schwierig" und vermutlich leider auch "Ende der Schützenkariere" einstufen. Kompetenter Rechtsbeistand ist in so einem Fall dringend anzuraten wenn man nicht einfach mit dem Thema abschließen will und jede Strafe akzeptieren will...
  14. BlackFly

    .50 BMG Kauf

    Klar, aber die Standmiete geteilt und 10 Schuss sind aber immer noch 200€ und wenn man dann noch ein paar km anfahrt hat und dann noch was essen geht usw kommt man am ende trotzdem wieder auf einen mittleren 3stelligen Betrag raus. Kann man machen, muss man aber wollen. Ein Kollege will das z.B. unbedingt mal irgendwann machen, sollte er mich z.B. anrufen und sagen das er in 2 Wochen einen Termin hat und mich fragen ob ich mitkommen will würde ich tatsächlich sogar ja sagen. Andere Leute gehen auf ein Metallica Konzert das sicherlich auch richtig geil ist, zahlen einen ähnlichen Betrag und haben danach ebenfalls ein Tinitus, man kann seinen Tinitus sicherlich billiger bekommen aber hat dann nicht soviel Spaß dabei Ich interessiere mich z.B. u.a. für eine SFP9 und mein nächstgelegener HK Certified Partner hat eine Desert Eagle in 50AE. Sollte ich zu diesem fahren und mir eine SFP9 kaufen werde ich auch schauen ob ich da nicht irgendeinen Deal machen kann. Macht eine 50BMG wirklich Sinn? Macht eine 50AE Deagle wirklich sinn? Sicherlich nicht! Ist die Munition eigentlich viel zu teuer? Ganz sicher! Sind sie Geil? JA! DEFINITIV! Lohnt es sich die einmal zu Schießen wenn man sie geil findet und die Gelegenheit dazu hat? Ja! Ebenfalls DEFINITIV!
  15. BlackFly

    .50 BMG Kauf

    Laut Webseite: Leihwaffe 50€ und bei der .50BMG muss der komplette Stand gemietet werden. Eine Stunde 300m Stand mit 5 Bahnen kosten dann nochmal 190€ nach Preisliste. Also 240€ laut Preisliste + Munition (wobei ich dazu online kein Preisliste gefunden habe) und man sicherlich auch nicht nur wegen nur einem Schuss sich den ganzen Stand mieten wird. Ich würde mal sagen: Kann man mal machen, muss man aber schon wollen...
  16. Hier stimme ich zu Die Bedeutung des Wortes "oder" kennst du? Es bedeutet in diesem Fall das es nicht erforderlich ist weil es dazu eine Alternative gibt Hier steht nicht dass der Nachweis über ein persönliches Schießsbuch zu erfolgen hat Ich muss an der Stelle noch zugeben daß ich die Links jetzt auf den Handy nicht angeschaut habe sondern mich nur auf deine Zitate bezogen habe. Und der Antragsteller muss nur insofern liefern können als das er die Termine machen muss. Man kann sogar argumentieren das ein persönliches Buch"gefälscht" werden kann und die Kladde auf dem Stand/im Verein vertrauenswürdiger ist. Mit der Argumentation gibt es beim bdmp ein eigenes Buch das mit einem offiziellen bdmp Stempel gegen gestempelt wird
  17. Achja? Ich kenne jetzt nicht alle Verbände aber mir ist nur ein Verband bekannt der dies fordert. Wenn dem so ist, dann zeig mir doch die entsprechenden Vorschriften. Die einzig gesetzliche Forderung ist die Kladde auf dem Stand. Das es mit einem persönlichen Nachweis in form eines Schießbuchs (wie auch immer dieses aufgebaut sein mag) einfacher und schneller geht ist unbestritten und das diese Lösung in der Regel von allen beteiligten bevorzugt wird ist auch naheliegend. Es gibt aber keine grundsätzliche Forderung auf seiten des Gesetzgebers oder (nach meinem Wissensstand mit Ausnahme von einem) Verband (hier lasse ich mich aber gerne eines besseren belehren wenn Du entsprechende geschriebene Regeln vorweisen kannst)
  18. THEORETISCH brauchst Du überhaupt kein Schiessbuch zu führen... Möchtest Du allerdings auch mal eine neue Waffe kaufen und dies vielleicht sogar "relativ spontan", dann solltest Du ggf auch deutlich mehr als nur 1x LW und 1x KW pro quartal aufschreiben. Ansonsten bleibt natürlich auch noch die persönliche statistik die durchaus ein Grund darstellen kann mehr aufzuschreiben
  19. Wobei man natürlich nicht nur sagen muss das wir ggf andere und dringendere Probleme haben, man muss auch sagen das "kleinere und unbedeutendere" deutlich besser geeignet sind um mit Widerstand etwas aufzuhalten und sich daraus dann auch gerne mal eine gewisse Dynamik entwickeln kann die dann die "großen Dinge" bewegt. Salamitaktik mal anders herum!
  20. Nicht ganz, es gibt die CX4 mit mindestens 2 verschiedenen Magazinen. Eine der Optionen ist das 92er Magazin und die andere Option ist ein "CX4 eigenes" system. Ob die cx4 Option mit der PX4 kollidiert weiss ich ehrlich gesagt nicht. Es kommt also ganz konkret darauf an welche CX4 Du hast um die Frage exakt zu beantworten
  21. Wahlergebnisse decken sich aber im allgemeinen weitestgehend mit den Umfragen und falls nicht lässt es sich auch leicht erklären (wobei eine Erklärung natürlich nicht unbedingt ein Beweis ist). Ich gehe davon aus das die AfD am Ende stärker sein wird, genauso wie die Republikaner in den USA stärker waren als in den Umfragen. Dies hat aber nix mit betrug oder fake zu tun sondern dürfte dem Umstand geschuldet sein das AfD wähler dies "anonym" in der Wahlkabine tun und aus Angst vor verschiedenen Repressalien dies vorher nicht kundtun und darum die Umfragen zu Gunsten der anderen ausfällt.
  22. Hast Du andere Umfragen? Wenn ich mir die Sonntagsfrage so anschaue, dann muss ich feststellen das die SPD seit über einem Jahr bei ca 16% liegt und das nur minimale Schwankungen unterliegt. Ich kann da ehrlich gesagt nicht erkennen das da groß was Bergab geht durch die Wahnsinnig schlechte andauernde Politik Ihrer Minister. Dasselbe trifft dann übrigens auch auf die anderen Partein zu! Auch bei der CDU ist seit über einem Jahr kaum veränderung die man groß erwähnen könnte (+/-1 oder 1,5% ist für mich eine vollkommen "normale Schwankung"). Und noch erschreckender finde ich die Grünen die seit Oktober/November letzten Jahres sogar bis zu 3% (also mehr als die angesprochenen "normalen Schwankungen") dazugewonnen haben! Absolut unverständlich das alles! So gut kann die Gehirnwäsche des ÖRR doch gar nicht sein, so viele schauen sich den Schund doch gar nicht mehr an! Beispiel INSA: https://www.wahlrecht.de/umfragen/insa.htm
  23. Weil es gerade so gut passt: Hier geht es um einen Demo Aufruf eines Jagdverbandes Leider sind solche Aktionen aber eine seltenheit oder ganz allgemein irgendwelche Aktionen (wie gerade schon angesprochen). Dann ist der Zeitpunkt bestimmt auch etwas unglücklich, an dem Tag wird es sicherlich Kalt und evtl ungemütlich sein. Das ist bestimmt ein guter Zeitpunkt für Bauern (etwas das die Regierung letztes Jahr unterschätzt hat) weil die einerseits das Wetter gewöhnt sind und andererseits im Winter nicht auf dem Feld arbeiten müssen. Bei den Jägern mag das mit dem Wetter auch stimmen (jemand der sich an einem Wintertag die halbe nacht auf den Hochsitz setzt wird etwas bewegung am Nachmittag vermutlich sogar erfrischend ansehen), allerdings weiss ich nicht wieviele Jäger das wirklich machen und wieviele eher "schönwetter Jäger" sind, man muss es abwarten. Und auch kommt natürlich zum tragen das die Politik in letzter Zeit ziemlich gegen die LWB aufgefahren hat und da sicherlich auch der eine oder andere mittlerweile Angst um seine Zuverlässigkeit haben wird... Ich wünsche denen auf jeden Fall alles gute und viel Erfolg!
  24. Hier muss ich wieder sagen das ich mir einen anderen Verein aussuchen würde. Ich muss aber auch sagen das ich viele gute Vereine im näheren Umkreis habe, das ist sicherlich nicht überall so... Naja, das "erlaubt" ist so eine Sache... Es gibt kein Gesetz was dagegen spricht! Es gibt allerdings evtl Vereins oder Verbandsregeln, es gibt auch Vereinsfürste und Aufsichten die plötzlich einen Machttrip fahren... Eintragen kannst Du in Deinem Schießbuch was Du willst! Es ist Dein Buch, das ist gesetzlich nicht gefordert und damit auch keine Urkunde wie oftmals behauptet! Allerdings muss ich auch sagen das es Vereine gibt, meiner gehört auch mit dazu, die erwarten und zum Teil auch zur Auflage machen das die Mitglieder ein Buch führen. Hintergrund: Die Vereine müssen bei verschiedenen Gelegenheiten die Aktivitäten des Mitglieds bestätigen und das ist mit einem Schießbuch natürlich deutlich einfacher als die eigene Kladde im Aktenordner im Archiv zu durchsuchen, in meinen Augen auch sehr verständlich. Und dann gibt es natürlich auch noch den Punkt das viele Vereine (ebenfalls nachvollziehbar) nur die Termine bestätigen die auf dem eigenen Stand stattfanden weil nur dort hat der Verein kontrollmöglichkeiten (ganz plump: Ich kann mir jederzeit auf Amazon einen Stempel besorgen mit Schiessstand XY und damit einträge "fälschen"). Genauso kann natürlich eine Behörde (wobei die eigentlich das Schießbuch nicht zu interessieren hat) sagen das sie nur einen Termin pro Tag akzeptieren, oder der Verein kann auch sagen das sie nur einen Termin pro Tag für die Bescheinigungen berücksichtigen. Das ändert aber nix daran: Wenn ich mit 3 Waffen auf den Stand gehe und dort schieße, dann habe ich 3 Einträge im Schießbuch weil ich, für mich persönlich, diese Waffen alle dokumentieren will. Ob der Verein dann bei der nächsten Bedürfnisbescheinigung dann alle 3 anerkennt oder nur einen, das ist mir persönlich egal da ich pro jahr fast 100 Einträge habe und selbst wenn die hälfte weggestrichen wird habe ich immer noch genug. Wenn aber irgendwann mal jemand kommt und sagt ich solle nachweisen das ich mit meiner ÜK Waffe geschossen habe, dann kann ich das auch, egal mit wieviel anderen Waffen ich sonst noch geschossen habe. Achja, wenn ich zur DM gehe, dort 8 Starts habe, dann trage ich auch alle 8 Starts in mein Schießbuch
  25. Wer behauptet das? Ist nirgendwo festgeschrieben! Es ist auch gewollt wenn man eine 25m disziplin oder eine mehrdistanzdisziplin unter 25m schießt. Also warum irgendwelche "tricksereien" um das irgendwie zu rechtfertigen? Mit dem Einzellader fällt mir jetzt wenig ein was ich auf dem 25m stand ohne Auflage machen wollen würde, wenn man aber z.B. einen UHR kauft kann man mit Speed oder Fallscheibe sehr viel Spaß haben
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