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Ich finde Bundesprimer besser, aber leider nix für mich da ich nur Bundesgrundierungen verwende
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BlackFly antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Theorie und Praxis. Zwei der beteiligten Parteien halten der dritten in verschiedenen Themen immer wieder vor das sie sich an den Koalitionsvertrag (oder anderen Verträgen und Gesetzen) hält und gewisse Dinge blockiert was immer wieder zu Spekulationen über den Bruch der Koalition führt. Also wie man es macht ist es immer falsch und solange man keinen ideologischen links-grünen Mist verzapft ist die aktuelle Koalition immer in Gefahr während der Bruch niemals eintreten wird wenn man sich eine Partei entgegen den anderen Parteien dafür ausspricht... -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BlackFly antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Gilt dieses Vetorecht für jeden Minister? Ich dachte das Vetorecht gilt nur wenn ein Grüner der Meinung ist das es nicht klimaneutral genug ist... Abgesehen davon wüßte ich nicht das die bisherigen Dinge die dem Koalitionsvertrag widersprechen zu einem Ende der Koalition geführt hätten, eher das verhindern der Dinge weil sie gegen den koalitionsvertrag verstoßen führt diese Regierung immer wieder in die Kriese -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BlackFly antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Warum haben dann so viele einen feststellungsbescheid? Bei diesen Waffen ist es wohl doch nicht so ganz klar und wenn die Regelungen dahingehend geändert werden das diese Bescheide neu überdacht werden müssen und mit strengeren Maßstäben bewertete werden müssen... Ich sag mal so aus dem Bauch heraus: Die Bewertungen sind immer "lockerer" geworden, meine CZ Scorpion Evo 3 hat einen Vorderschaft mit Kühlungslöchern und ist trotzdem als "nicht kriegswaffenähnlich" und sportlich zugelassen eingestuft. Bei vielen anderen Waffen die Jahre davor sind gerade die "Kühlung Bohrungen" als eindeutiges Kriegswaffenmerkmal definiert worden. Wer sagt denn das diese Einstufung mit einer Verschärfung so bleibt? Wer sagt denn das es nicht geplant ist den alten Anscheinsparagrafen wieder zu reaktiveren und damit ist dann jedes AR15 ohne Holzschaft wieder eine Kriegswaffe und muss rosa angemalt werden wenn sie nicht gleich ganz verboten wird In dem Entwurf den ich gesehen habe wurde im §5 und §6 "Tatsachen welche die Annahme rechtfertigen" in "Tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen" geändert und nicht in "tatsächliche Annahmen". Ist das nun wirklich ein Klopper? Was wäre den eine Tatsache welche eine Annahme rechtfertigt? Nehmen wir an das eine Zigarettenmarke sehr selten in Deutschland verkauft wird, Karl-Heinz ist ein ortsbekannter klein krimineller welcher schon mehrere Einbruchsdiebstähle auf dem Konto hat und diese seltene Zigarettenmarke ist seine Lieblings Marke und bei einem Einbruch wird ein Stumpen dieser Zigarettenmarke gefunden die vermutlich der Einbrecher hinterlassen hat. Der gefundene Stumpen ist nun eine Tatsache und diese Tatsache rechtfertigt die Annahme das Karl-Heinz am Tatort war und den Einbruch begangen haben könnte. Dies ist aber noch kein "tatsächlicher Anhaltspunkt". Ein tatsächlicher Anhaltspunkt wäre es wenn dieser Stumpen Karl-Heinz z.B. durch DNA Spuren zugeordnet werden könnte. Auch das wäre natürlich noch kein Beweis das er den Einbruch begangen hat, aber eben ein tatsächlicher Anhaltspunkt das er am Tatort war und damit "mehr" als nur eine Tatsache die eine Annahme rechtfertigt! Oder auf unsere Thematik zu überführen: Das Auto vom Seppl wurde auf einem Parkplatz mit Naziaufmarsch gesehen und es wird angenommen das Seppl damit zu dem Aufmarsch gefahren ist = Tatsache welche die Annahme rechtfertigt Seppl wurde gesehen wie er mit seinem Auto auf einen Parkplatz mit Naziaufmarsch gefahren ist = Tatsächlicher Anhaltspunkt Also wenn ich mit meiner Deutung nicht ganz falsch liege, dann wäre der "tatsächlicher Anhaltspunkt" eine Entschärfung für den Angeklagten gegenüber den "Tatsachen die eine Annahme rechtfertigen". Ein Tatsächlicher Anhaltspunkt ist eine belegbare Tatsache während eine gerechtfertigte Annahme eben nur eine Annahme/Vermutung ist die sich auf indizien stützt. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BlackFly antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Und warum gilt Japan als eines der sichersten Länder und warum wird die Todesstrafe kaum angewendet? Liegt das vielleicht daran das die verbrechen einfach "wegignoriert" werden? Jeder Tot der nicht eindeutig als verbrechen erkennbar ist wird als natürlichen Tot eingestuft. Es gibt vermutlich kein besseres Land wenn man jemanden töten will als Japan, man muss eben nur eine Todesart wählen die "unauffällig" ist... -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BlackFly antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Heute morgen den VDB Newsletter gelesen und an einigen Punkten mich echt gefreut über das was ich da lese... https://www.vdb-waffen.de/de/service/newsletter/n1b6ak5m1/76396b510850def7b946.html?ajax=1 Daraus z.B. Sätze wie: oder oder zum Thema "Waffen von Steven und seiner Frau" Und schaue ich als nächstes dieses Video... -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BlackFly antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
OK, da habe ich das Vetorecht im Kabinett übersehen das beim Austritt aus der Ampel auffallen würde. Danach sind wir uns dann aber einig dass es durchgehen könnte bzw wird... -
Und dann gibt es da noch den §6 Abs. 3 AWaffV der den Abs. 1 Nr. 3 wieder relativiert und es wieder erlaubt sofern es in der Sportordnung erlaubt ist. Ob es eine Sportordnung gibt die dies wieder erlaubt ist mir in dem Fall mit den Magazinen nicht bekannt, hier könnte man aber durchaus mal die Sportordnung des IPSC durchsuchen da ich mir hier am ehesten Vorstellen könnte das es darin erlaubt wird. Ich weiss z.B. von der Sportordnung des BDMP der auf diesen Wege Revolver mit einer Lauflänge >2,5 Zolll erlaubt die nach §6 Abs. 1 Nr. 1 AWaffV eigentlich verboten wären
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BlackFly antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ganz doofe frage, auch wenn ich die Rolle der FDP in der frage sehr schätze: Was wäre denn der Unterschied wenn die FDP nicht mehr dabei wäre und die SPD und Grüne in eine Minderheitsregierung gehen würden? Es ist doch vollkommen egal ob die Grünen und SPD diesen Gesetzesentwurf mit oder ohne der Unterstützung der FDP zur Abstimmung bringen und dann die FDP als Ampelpartei oder als nicht mehr Ampelpartei dagegen stimmt. Die Stimmen dafür kommen sehr wahrscheinlich (es ist nicht so sicher wie wenn es vorher innerhalb der Ampel abgesprochen wird aber es ist durchaus wahrscheinlich) aus "der Opposition", egal wie die FDP stimmt und ob sie überhaupt noch stimmen können. Wenn der Phaser will geht das Ding auch jetzt schon durch, allerdings könnte das ein weiterer Sargnagel für die Ampel sein was dann zwar die Neuwahlen noch nicht erzwingt aber aber ein weiteres regieren und weitere "lieblingsprojekte" ggf etwas schwieriger bis unmöglich macht... PS: Was mir gerade so einfällt, warum hört man vom VDB eigentlich nix über die Umfrage zur EU Wahl? Bei den vorherigen Umfragen ist danach immer berichtet worden... -
VG DDorf: AfD-Mitglieder gelten als waffenrechtlich unzuverlässig
BlackFly antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
1. Ja, ich habe den Paragraphen machen ich den Text gegoogelt habe 2. Steht dort dass das WaffG überhaupt nix regelt weil es nicht anzuwenden ist 3. Natürlich unterliegen die dann anderen Regeln und Gesetze -
VG DDorf: AfD-Mitglieder gelten als waffenrechtlich unzuverlässig
BlackFly antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
So, wenn jetzt noch angegeben wäre in welchem Paragraphen das steht könnte man einfacher nachvollziehen auf welchen zusammenhang sich dieser Satz bezieht und dann sagt er vielleicht das vollkommene Gegenteil aus von dem was Du hier behauptet hast... Es geht in dem Paragraphen jetzt also darum das die Gesetze eben gerade NICHT für die genannten Personengruppen gilt. Und wenn man nun in dem Zusammenhang Deinen zitierten Satz mit dem vorherigen sieht, dann sagt Dein zitierter Satz aus das das WaffG NICHT gilt für die Bediensteten die Ihre dienstlichen Waffen im privaten führen sofern dies erlaubt ist. Der Satz davor, nicht das WaffG, gilt für diese unter den bestimmten Bedingungen. Und ganz ehrlich, wenn man mal 5 Sekunden nachdenkt ist das auch ganz logisch: Im WaffG gibt es Regelungen die für z.B. die Polizei oder Zoll nicht gelten und damit auch regelmäßig nicht beachtet werden. Wenn man nun einfach nur das WaffG für den dienstlichen Gebrauch ausschließt dann hätte man das Problem das den Bediensteten auch zum Teil erlaubt wird die Waffen im privaten zu führen (also nach Dienstschluß) und wären damit wieder im Geltungsbereich des WaffG, dies muss darum natürlich ausgeschlossen werden -
VG DDorf: AfD-Mitglieder gelten als waffenrechtlich unzuverlässig
BlackFly antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Und was würde die Behörde das angehen bzw wie sollte sie daran etwas ändern -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BlackFly antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ich hab es noch nicht angeschaut, aber die Interviews in dem Format waren bisher immer ziemlich lang aber auch sehr informativ -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BlackFly antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Die DSU bzw. der Präsident der DSU hat heute auch einen Kommentar zu den neuesten Forderungen veröffentlicht. OK, vielleicht etwas verspätet aber der Inhalt gefällt mir eigentlich recht gut... https://www.d-s-u.de/standard-titel Hier wird auch, im Gegensatz zu der Sichtweise des BDS Präsi, durchaus weiterhin die Gefahr der drohenden, und sehr einschneidenden, Verschärfung gesehen und es wird erstens auch eine andere Herangehensweise der drohenden Gefahr sowie zweitens auf ein anderes Zugpferd als Vertreter gesetzt. Welches Pferd und welche herangehensweise man persönlich bevorzugt muss jeder selber entscheiden und ggf entsprechend handeln... -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BlackFly antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ja, der Infobrief kam heute morgen. https://sh1.sendinblue.com/aeodxgvr0lpfe.html?t=1719480874641 -
60€ im Jahr mehr für einen entsprechend guten und zukunftsfähigen Stand ist doch gar nix... Ich bin selber in einem relativ teuren Verein (der jährlich ein Vielfaches der 60€ kostet), dies zahle ich aber gerne da ich täglich trainieren kann und 25 sowie 50m stand zur Verfügung habe die voll begehbar sind. 60€ ist für einige gerade mal Munition für ein Training das wöchentlich abgehalten wird. Wenn natürlich ein Teil den Stand nicht benutzt und dann den Mehrpreis nicht zahlen will ist das natürlich auch ein verständliches Argument...
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Er hält sich aus dem Thema jetzt raus, er redet nur noch darüber in seiner eigenen Blase darüber (und über uns hier)
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Voreintrag verfällt nach Kauf und vor Erwerb
BlackFly antwortete auf jäger_ulf's Thema in Waffenrecht
Dazu müsste der Händler aber ggf vorher dran denken... -
Eigentlich wäre als nächstes erstmal der DSB dran, der hat in der Politik deutlich mehr zu melden als ein FWR/BZL oder ein BDS und BDMP allein. Allerdings wird man an den DSB nicht dran kommen, dafür ist der viel zu stark durch Zwangs Mitgliedschaften von LWB und auch vielen ohne eine erlaubnispflichtige Waffen. Allerdings sehe ich FWR/BZL und Verbände wie BDS, BDMP und auch DSB in einer vollkommen anderen Position. Die Verbände schauen eigentlich schon das sie für sich etwas gutes Erreichen und ein BDS verteidigt auch "seine Disziplinen mit GK" sehr gut (keiner kann behaupten das der FG das nicht gut macht wenn man anschaut wie er sich für IPSC ins Zeug gelegt hat). Wenn der Lobbyverband FWR/BZL nicht mehr der vorrangige Partner der Politik ist kann diese Rolle der VDB übernehmen, dann lass doch den BDS und BDMP sein Ding machen! Die politische Macht liegt dann immer noch in der Hand vom DSB und eben auch dem VDB und schon wäre man in einer ganz anderen Ausgangslage als wir es heute sind.
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Wobei der VDB trotzdem immer noch mit dem Briefgenerator deutlich machen kann, und auch macht, das ein nicht unbeachtlicher Teil der LWB und damit Wählerstimmen mit dem nicht einverstanden sind was FWR/BZL angeblich im Namen der LWB abnickt. Das ist eine nicht unbeachtliche Macht die der VDB hier besitzt
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Voreintrag verfällt nach Kauf und vor Erwerb
BlackFly antwortete auf jäger_ulf's Thema in Waffenrecht
Schonmal mit dem Händler in Verbindung gesetzt? Diesen dürfte das genauso betreffen da der Händler bei abgelaufenen Voreintrag auch nicht versenden dürfte, oder? Vielleicht gab es ja zwischen dem Händler und der Behörde damals eine Kommunikation die, wie angesprochen, auch der Käufer mit der Behörde hätte führen sollen aber in dem Fall jetzt hilfreich sein kann? -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BlackFly antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ich befürchte Klagen bringt wenig weil die Rathäuser dies wenig interessiert. Bei Klagen wird einfach die Sache an einen Anwalt übergeben und der Steuerzahler zahlt diesen. Die Haltung der Richter sind dann ja auch nicht gerade liberal wenn sie Waffen hören. Blödsinnige Anträge landen aber auf dem Tisch und können nicht einfach auf Steuerzahler kosten extern weiter vergeben werden -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BlackFly antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Vielleicht sollte man anfangen in solchen Bereichen Ausnahmegenehmigungen für sein Essbesteck zu beantragen da man vor hat sich ein Butterbrot zu schmieren und ein kneipchen braucht weil man ein Radieschen drauf schneiden will. Vielleicht dämmert dann mal dem einen oder anderen im Rathaus die dumm das ist, den allermeisten wird es vermutlich gar nicht klar sein da kaum einer die Paragraphen wirklich liest und noch weniger versteht wenn solche Maßnahmen angeordnet werden, sie hören sich halt gut an weil es um Waffen geht -
Wettkampfnachweise? Das ist doch wieder so ein Blödsinn den einige Verbände eingeführt haben und das Amt herzlich wenig interessiert (und auch nicht zu interessieren hat), oder? Mein Kat C. ist berichtigt, der Hinweis mit der Länge hat zum Erfolg geführt (vorallem weil auch meine Bescheinigung und der Antrag zum Voreintrag korrekt auf Kat B ausgestellt war und dies dann auf der WBK zu Kat C wurde was ich niemals beantragt habe). In der Spalte gibt es jetzt kaum noch etwas das nicht berichtigt wurde da der Überlasser auch falsch war...