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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BlackFly antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Die Behörde führt eine Liste mit Menschen die etwas machen von denen die Behörde nix weiß? Wir muss ich mir das vorstellen? -
Hmm, ich bin da nicht 100% drin, aber ich glaube das ist nicht ganz richtig. Ein Anruf bei der Waffenbehörde dürfte hier Klarheit bringen Der Bestandsschutz kann meines Wissens nach vererbt werden, aber auch das bin ich nicht ganz im Thema im das mit Sicherheit zu sagen
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Ich kann mit dem allermeisten nix anfangen bzw nicht einschätzen. Den Posten 2 würde ich für 150 aber sofort nehmen (steht noch auf der Wunschliste für irgendwann mal), da dürfte der Händler noch einiges an Marge eingerechnet haben zu den Preisen auf egun... Ob allerdings 150€ als Händler EK gerechtfertigt ist? Ich weiss es nicht, ich weiss nur auf egun würde die vermutlich mehr bringen und für das Geld würde ich sie persönlich sofort nehmen (Dies ist natürlich kein Kaufgespräch sondern eine Einschätzung von mir zu diesem Einzelstück! Ich habe die Waffe nicht gesehen und kann damit auch kein konkretes Kaufangebot machen, dies war aber mein erster Gedankengang oder "Bauchgefühl") Ich würde auf jeden Fall auch empfehlen die Erben-WBK ganz dringend zu beantragen bevor die Fristen verstrichen sind! Wenn die Behörde nicht arschig drauf ist sollten die einem eigentlich auch weiterhelfen wenn man dort anruft und diesen Wunsch äußert. @Erbe 91 Magst Du vielleicht verraten wo Du herkommst? Vielleicht kann dann der eine oder andere konkreter helfen und/oder Tipps geben. Auf jeden Fall würde die Erben-WBK vieles vereinfachen, egal wie die entscheidung letzten endes aussieht ob die Waffen behalten werden sollen, vielleicht sogar selber genutzt werden sollen oder verkauft werden sollen da man das alles in Ruhe angehen kann, die Waffen ggf auch ein jahr lang lagern kann bis man einen Käufer gefunden hat der einem zusagt und die (vielleicht emotional wertvollen) Stücke einer verwendung zuführt die sie verdient haben (viele Erben wünschen sich bestimmt das die Waffen in gute Hände kommen und von einem Sportschützen, Jäger oder Sammler gut behandelt werden und diesen ähnlich glücklich machen sollen wie sie den verstorbenen glücklich gemacht haben)
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Nicht unbedingt, das Harley Davidson heute noch existiert und Indian untergegangenen ist lag an einem minimal günstigeren Preis der Harley bei einer Militärausschreibung und nicht an Qualität und Innovation, hier dürfte Indian die Nase vorne gehabt haben. Und manchmal ist es sicherlich auch einfach Glück... Einer der wichtigsten Punkte dürfte aber die Politik sein. Erstens braucht man das Wohlwollen der Politik und zweitens hat man glaub zwangsläufig verloren wenn man von einer Politik der deutschen Ampel abhängig ist...
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BlackFly antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Hmm, wenn man so liest wie viele gar nicht bei der Behörde antanzen dürfen und seit Corona nur noch auf dem schriftlichen Wege die Dinge erledigen können da wundert mich doch ein klein wenig die aussagen das die Behörden sich das wünschen würden. -
Munition kaufen vor Eintragung der zugehörigen Waffe (Leihschein)
BlackFly antwortete auf walthi's Thema in Waffenrecht
So stand es aber in dem Satz: Der Munitionserwerb gilt nur für die Waffe aus derselben Zeile. Ergo darfst Du die Munition nur kaufen wenn Du sie in der Waffe A verschießen willst, willst Du sie in der Waffe B verschießen darfst Du die nicht kaufen und der Händler muss das dann sogar noch überprüfen weil das geschreibsel ja an den Händler ging und diesen aufforderte dies einzuhalten... Das dies schwachsinn ist brauchen wir uns glaub nicht drüber zu unterhalten, aber so haben die das in dem Absatz geschrieben. OK, kurz drauf haben die sich selber widersprochen indem darauf hingewiesen wurde das der ME für die WBK und nicht die Zeile gilt (also wenn Du zwei Grüne hast musst Du auf beiden pro Kaliber mindestens ein ME eintragen lassen ) -
Munition kaufen vor Eintragung der zugehörigen Waffe (Leihschein)
BlackFly antwortete auf walthi's Thema in Waffenrecht
Das würde dann bedeuten das wenn @PetMan Geld sparen will und für seine Waffe A ein ME gestempelt hat und für Waffe B nicht (beide auf Grün) dann darf er die gekaufte Munition in Waffe B auch nicht verwenden weil die Erwerbsberechtigung ja nur für die Waffe A und nicht für die Waffe B gilt. Die Waffe A mit ME und die Waffe B ohne ME stehen in der WBK. Steht in dem §10 Abs. 3 des WaffG auch das die Erlaubnis nur für die Waffe in dieser einen Zeile gelten? Ich kann dies nicht entdecken aber die haben es (siehe weiter oben) reininterpretiert Das ist die Interpretation Deiner Behörde, die Behörde von @Punkrockkavalier sieht das anders... Aber natürlich ist es eine Kluge Idee Dich an die vorgaben Deiner Behörde zu halten, schließlich werden diese Dich ggf auch Anzeigen und die Karte lochen wenn Du etwas machst was ihnen nicht gefällt! Bei der Nummer mit dem Leihschein könnte aber ggf auch ein Problem sein wenn Du ein Jahresvorrat kaufst das jemand argumentiert oder unterstellt das dies über den Leihschein nicht gedeckt ist da dieser max 1 Monat gültig ist und darum auch nur Munition für ein Monat gekauft werden darf. Dann wird es aber schwierig, der Monatsvorrat geht bei dem einen oder anderen Jäger bei 2 Schuss los und hört bei dem einen oder anderen IPSC Schützen bei 5000 Schuss auf (wobei da dann auch unterstellt werden könnte das kein Händler es erlauben würde auf eine Waffe zum Testen 5000 Schuss durchzuballern). Letzten Endes ist das ist doch wieder so ein Thema mit Willkür wie auch das Schlüsselthema bei dem in einigen Bundesländern bei manchen Behörden der Tresorschlüssel in einem Tresor derselben klasse liegen muss, bei manchen Behörden in einem 0er liegen kann auch wenn der Tresor ein 1er ist, manche Behörden darauf hinweisen das der Schlüsseltresor auch mit der Wand verschraubt sein muss und andere Behörden in einem anderen Bundesland sogar verlangen das der Schlüsseltresor in einem anderen Raum sein muss und dann die Schlüssel Aufbewahrung zusammen mit der Waffenaufbewahrung kontrollieren wollen usw. Jedes Bundesland und dort sogar die einzelnen Behörden interpretieren da wieder irgendwas anderes rein und stellen damit andere regeln auf. Natürlich kann man es aber drauf ankommen lassen und hoffen das man dann vor Gericht der eine Präzedenzfall (oder war es Präsidenzfall? ) ist der es allen anderen leichter macht, der einfachere Weg sollte aber sein sich mit den Allüren der Behörde abzufinden solange es sich nur um "Unannehmlichkeiten" handelt das man ggf Munition zwischenlagern muss oder zweimal einkaufen fahren muss -
Munition kaufen vor Eintragung der zugehörigen Waffe (Leihschein)
BlackFly antwortete auf walthi's Thema in Waffenrecht
Bei der 6. Waffe in KK macht das sicherlich auch keinen Sinn mehr. Bei der zweiten Waffe macht das aber durchaus Sinn. Wenn ich z.b. zwei Waffen in KK habe und nur auf die erste Waffe den ME beantrage und dann diese Waffe ausgetragen wird stehe ich ziemlich dumm da mit der zweiten Waffe ohne ME und den zig tausend schuss im Keller. Klar kann man das nachträglich dann immernoch eintragen lassen wenn man tatsächlich die erste austragen lässt... Ich will mir aber ehrlich gesagt den Stress nicht machen und auf die paar teuros kommt es mir dann auch nicht drauf an. Auch meine dritte 9mm die ich gerade beim Verband beantrage wird den ME bekommen und die vierte 9mm die für nächstes Jahr geplant ist wird es auch bekommen. Aber das kann jeder machen wie er will. Und ich glaub wir driften etwas ab -
Munition kaufen vor Eintragung der zugehörigen Waffe (Leihschein)
BlackFly antwortete auf walthi's Thema in Waffenrecht
OK, in dem Fall muss ich leider sagen das ich es definitiv hatte aber nicht mehr beweisen kann. Bei meinem Voreintrag für meine 9mm Pistole hatte ich den ME Stempel mit dem voreintrag bekommen und mittlerweile auch eine Pistole dazu eingetragen. Aktuell habe ich nun einen Voreintrag für eine 9mm Büchse und auch hier wieder den ME gestempelt bekommen (aber ich habe natürlich auch die 9mm Pistole eingetragen womit ich die Bedingung nicht mehr erfüllen kann aber auch nicht weiss was für ein Unterschied das macht da ich ja z.B. auch jederzeit die Pistole austragen könnte und dann würde mein Voreintrag mit ME weiterhin drin bleiben und in dem Fall auch wieder allein stehen) Aber woher soll der Händler wissen ob der Typ mit der WBK ein Sportschütze oder Jäger ist? Das steht nicht in der WBK. Wenn nun jemand kommt der einen Voreintrag ohne gestempelten ME hat und eine Waffe kauft, warum sollte der Händler nun auch davon ausgehen können das Munition gekauft werden darf und irgendwann später der ME auch gestempelt wird? Für eine WBK brauche ich ein Bedürfnis, dies kann ein Sportschütze oder Jäger sein, diese bekommen natürlich auch Munition. Aber nehmen wir mal an ich bin eine Lehrkraft für irgendwas mit Waffen, damit könnte ein Bedürfnis gegeben sein. Da ich aber nur eine theoretische Ausbildung an der Schusswaffe mache aber kein Schießen erforderlich ist würde ich sicher keine Munition bekommen. Oder soweit ich weiss bekommen Museen auch WBKs aber keinen Munitionserwerb dazu. Woher will nun also der Händler wissen ob ich zu meinem Voreintrag auch Munition erwerben darf wenn der ME nicht gestempelt ist? -
Munition kaufen vor Eintragung der zugehörigen Waffe (Leihschein)
BlackFly antwortete auf walthi's Thema in Waffenrecht
Nein, der Händler hat im NWR die leihe beendet und sofort die Waffe auf "gekauft und überlassen" gesetzt. Dann habe ich diesen Kauf natürlich innerhalb der Frist meine Behörde gemeldet und eingetragen. Oder wie machst du das wenn der Händler dir eine Waffe zum Testen leiht und du sie kaufst? PS: es ging in den Fall um einen Vorderschaft repetierer der auf gelb geht, dadurch war kein Voreintrag notwendig was das ganze natürlich nochmal einfacher macht -
Munition kaufen vor Eintragung der zugehörigen Waffe (Leihschein)
BlackFly antwortete auf walthi's Thema in Waffenrecht
Hast du mit jedem SB in Deutschland gesprochen dass du behaupten kannst es macht keiner? Was wäre wenn ich dir nun eine WBK zeige bei der ein Voreintrag eingetragen wurde, der Munitionserwerb mit "Ja" ausgefüllt und gestempelt ist? Der Fall A stellt da das Problem dar! Woher weißt du ob derjenige den Munitionserwerb noch genehmigt bekommt? Vielleicht ist es gar kein Sportschütze und er darf aus irgendeinem Grund die Waffe aber keine Munition kaufen. Ziemlich gewagt die Aussage das er das schon bekommen wird und deshalb auch erwerben darf... Wo soll da ein Problem sein? Man darf eine Waffe und die dazugehörige Munition mit einem Leihschein erwerben, damit ist der Händler aus der Verantwortung. Wenn nun der Leihnehmer Munition auch nach der leihe behalten sollte ist das nicht das Problem des Händlers (wobei hier wäre vielleicht möglich dass ein Richter in einem EINZELFALL entscheidet das 10.000 Schuss für eine Leihe von Max 1 Monat zuviel sein könnte da kaum einer dieser Menge aufbrauchen kann) -
Munition kaufen vor Eintragung der zugehörigen Waffe (Leihschein)
BlackFly antwortete auf walthi's Thema in Waffenrecht
Warum sollte mich (in diesem Fall) der SB anzeigen? Ich hatte (m)eine Waffe inkl Munition auf Leihschein erhalten um mit dieser für eine DM zu trainieren und ggf auch an der DM Teil zu nehmen da der Voreintrag und damit Erwerbserlaubnis länger dauerte als bei Anmeldung zur DM angenommen. Um mir dann den Weg an Tag vor der Eintragung und nochmal nach der Eintragung zu ersparen habe ich die Waffe auf Leihschein innerhalb der Fristen behalten und mir dann in einem Termin den Voreintrag und die"richtige" Eintragung zu holen. Das dies scheinbar ungewöhnlich ist und auf dem Amt mit der Software Probleme bereitet war mir nicht bewusst und bin ich auch nicht darauf hingewiesen worden, sonst hätten wir das auch anders lösen können. Ein vergehen und/oder Grund für eine Anzeige kann ich in den Vorgang aber nicht erkennen. Anders wäre es natürlich wenn ich die leihe beendet hätte und die Waffe behalten hätte noch bevor ich den Voreintrag gehabt hätte oder wenn ich den Voreintrag gehabt hätte und die leihe beende und gleichzeitig die Munition behalte -
Munition kaufen vor Eintragung der zugehörigen Waffe (Leihschein)
BlackFly antwortete auf walthi's Thema in Waffenrecht
Den Fall hatte ich, aus unterschiedlichen Gründen, auch zwei mal. Beim ersten mal ging alles gut, hier hat der Händler am Tag vorher die Leihe beendet und ich am nächsten Tag die Waffe eingetragen, alles Stressfrei. Beim zweiten mal ist die Leihe nicht vorher beendet worden und dadurch entstand das problem das ich dann Erwerber und Überlasser war da im NWR ich als alter Besitzer aufgrund des Leihscheins hinterlegt war. Da hat dann meine SB auch gemosert das wir so ein "blödsinn" bitte nicht mehr machen weil das System durcheinander kommt... Wenn der Munerwerb beim Voreintrag nicht mit gestempelt wird und kein anderer Munerwerb vorhanden ist, dann sehe ich das mit dem Leihschein ebenfalls als Option an. Wichtig ist dabei aber natürlich das wenn die Leihe beendet wird offiziell keine Munition mehr in Deinem Besitz sein darf bis der Munerwerb gestempelt ist. Damit wären wir dann bei den beiden von mir oben geschilderten Fällen: Im ersten Fall wäre bei Dir (ich hatte damals das Kaliber noch bei einer anderen Waffe) die Munition dann nach Beendigung der Leihe und bis zum stempeln des Munerwerbs illegal bei Dir sofern Du die nicht bei einem anderen Berechtigten zwischenlagern kannst. Im zweiten Fall wäre das Munitionsthema ok (das war auch bei mir damals der Hintergedanke dazu), aber bei der Eintragung müsste dann vermutlich erst vorher die Leihe durch den SB beendet werden (kann der das überhaupt selber?) oder die Daten für die WBK Eintragung von Ihm manuell geändert werden. -
Umzug nach Österreich - gibt es einen Weg, die Waffen zu behalten?
BlackFly antwortete auf Smarthome's Thema in Waffenrecht
@Smarthome darf man fragen ob das Vorhaben bereits umgesetzt worden ist und ob bzw wie das ganze geklappt hat? -
Inhalt DIN/EN 1143-1 und Verkankerung Waffenschrank
BlackFly antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Der Aufstellungsort muss tatsächlich bei der Behörde genannt werden und da gibt es auch keine einheitlichen regeln was erlaubt ist und was nicht, also letzten Endes kann das dir nur dein Sachbearbeiter beantworten, ich würde aber vermuten daß der es verneint. Abgesehen davon würde ich niemals auf die Idee kommen den Schrank und damit bedingt auch dem Inhalt des Schranks der Witterung auszusetzen! Allein das wäre für mich ein absolutes No-Go! -
Waffenbehörde Antrag - Bedürfnisnachweis vom Verband nachreichen
BlackFly antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Das sind aber am Ende Einzelschicksale. Bei mir war es beim erstantrag so (natürlich wieder ein Einzelschicksal) das ich den Antrag gestellt habe ohne die Bescheinigungen zu besitzen, irgendwann kam die E-Mail das alles durch ist und ich nur noch die Bescheinigung nachreichen muss, als diese dann angekommen sind habe ich angerufen und für nächste Woche einen Termin gemacht. 45 Minuten nachdem ich die Behörde betreten habe und nach netten Gesprächen und fluchen über die EDV hatte ich dann meine WBKs. Eine generelle Aussage ist nie möglich, jede Behörde handhabt es anders und wenn es bei einer Behörde nicht klappt hilft letzten Endes mir ein Umzug weil es normalerweise am nicht wollen der Behörde liegt und da helfen dann auch keine Tricks...- 30 Antworten
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Waffenbehörde Antrag - Bedürfnisnachweis vom Verband nachreichen
BlackFly antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Ich denke das Problem ist hier ein ganz anderes und das früher beantragen wird nix helfen. Auch die Aussage das es kein SB machen wird ist schlicht falsch, mein SB macht das und die im anliegenden LK ebenfalls. Das Problem: Nix, wirklich gar nix dauert so lange das eine Bearbeitungszeit von einem halben Jahr rechtfertigt, also liegt das Problem ganz klar woanders. Ein Voreintrag dauert bei mir (abzüglich der Überprüfung) zwischen Beantragung und Eintragung max 1 Woche. Wegen der Sicherheitsüberprüfung schreibe ich vorher eine Email und lass die schon vorher anstoßen. Dabei kann ich gleich den Antrag mitschicken und reiche die Bescheinigung nach oder ich Stelle den Antrag erst wenn die Bescheinigung da ist. Macht null Unterschied... Ich denke das einzige was in so einem Fall die Sache beschleunigt ist ein Umzug weil es an der Behörde liegt die will das es so lange dauert...- 30 Antworten
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BlackFly antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Und auf die Blauen braucht da auch keiner zu hoffen! Die mögen uns vielleicht wohlgesonnen sein (wobei noch zu beweisen wäre was bei einer wirklichen Regierungsbeteiligung daraus werden würde) aber das bringt überhaupt nix wenn alle anderen pauschal und notfalls gegen Ihre eigenen Überzeugungen gegen die blauen stimmen. Wenn die blauen den Antrag gestellt hätten Nancys Entwurf in den Schredder zu stecken hätte auch die FDP vermutlich eher dafür gestimmt den Entwurf 1:1 umzusetzen als den blauen zuzustimmen! Auf europäischer Ebene sehe ich die Sache allerdings etwas anders. Mittlerweile sind die rechten in Europa relativ stark geworden, da könnten die blauen durchaus Unterstützung finden bzw. andere unterstützen. Auf nationaler ebene ist jede stimme für blau auch eine stimme für grün, völlig unabhängig das die blauen die einzige nicht-grüne Partei ist... Egal was man macht, irgendwie geht aktuell alles in Richtung grün, selbst wenn man nicht wählt um den grünen keine Stimme zu geben wird es die grünen stärken... -
Blick über die Grenze: Waffenlobby und Waffenrecht im Ausland
BlackFly antwortete auf Elo's Thema in Waffenlobby
Das erste seiner Art? Warum gibt es dann Videos auf Youtube in denen Guntuber einerseits mit billigen kipplaufflinten, die einen Neupreis unter dem Wert des Einkaufsgutscheins, haben versuchen den Einkaufsgutschein zu bekommen und einen Platzverweis bekommen und zusätzlich auch noch versuchen einige wirklich erhaltungswerte Stücke, teils mit echtem Sammlerwert, vor der Verschrottung zu retten indem sie die Waffen zu einem deutlich höheren (und vermutlich realistischen Händler EK) Preis aufkaufen. Aber auch das zeigt wieder die idiotie solcher Aktionen: Es werden ein paar Schrott Waffen mit gewinnabsichten abgegeben (die zum teil kurz vorher bei irgendwelchen pawn shops gekauft wurden), es werden von Menschen die kein Interesse an Waffen haben Waffen abgegeben die sie vielleicht mal geerbt haben und die zum Teil echt wert haben (monetär, historisch usw). Damit wird kein Verbrechen verhindert, maximal vielleicht mal ein dummer Unfall! Die Waffen mit denen Verbrechen verübt werden sind garantiert nicht mit dabei, die Waffen mit denen Verbrechen verübt werden ist die Glock in den Händen eines Bandenmitglieds und der tauscht diese nicht gegen ein 300$ Einkaufsgutschein ein sondern benutzt diese Waffe um 500$ aus den Kassen zu entwenden und das nicht nur einmal... -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BlackFly antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
In diesem einen Punkt muss ich sagen hat die FDP wirklich nicht versagt. In (fast allen oder doch in allen?) anderen Punkten hat sie aber leider schwer enttäuscht, da braucht man sich dann auch nicht zu wundern oder beschweren wenn die Wähler die eine Unterstützung zugesagt haben sich weggehen oder eher fluchtartig Rennen! Klar sind die Waffen unser geliebtes Hobby, allerdings ist doch den allermeisten klar das es ein wichtiges Thema (für den einen noch mehr als für den anderen) ist aber es steht halt doch meist nicht an oberster Stelle und schon gar nicht allein auf dem Podest... Was bringt es mir wenn ich mein Hobby weiter behalten darf aber es mir nicht mehr leisten kann? -
Bedürfnisbescheinung durch Verbände ab 01.01.2026 - was ist der Prozess dazu?
BlackFly antwortete auf cvk's Thema in Waffenrecht
Vor den 20 Mann die "Gesinnungsgenossen" eines rechtstreuen LWB sind habe ich trotzdem weniger Angst als vor dem einen der die eine Waffe nicht von dem waffensammelnden LWB sondern aus dem Kofferraum eines schwarzen AMG am Mainuferparkplatz bekommt. Ich gehe sogar noch ein Schritt weiter: Ich würde sehr viel dafür geben das die erste Gruppe mit anwesend ist sollte ich mal auf die zweite Gruppe treffen! -
So einfach ist das leider in meinen Augen nicht, es gibt "unschuldig" und unschuldig. Sollte er unschuldig sein, also seine Unschuld eindeutig bewiesen werden (ist sowas überhaupt möglich wenn es um "Gesinnungs- und/oder Gedankenverbrechen" geht?) muss das auf jeden Fall erfolgen. Sollte er "unschuldig" sein weil seine Schuld nicht bewiesen werden kann ist das schwieriger! Ja, es gilt die Unschuldsvermutung in einem Rechtsstaat für jeden freiheitlich, demokratisch und rechtsstaatlich denkenden Menschen. Dumm nur wenn diese Menschen in der Minderheit sind und vorallem wenn diese Menschen nicht an den entscheidenden politischen oder medialen Hebeln sitzen! In diesem Fall hätte der BDS ein echtes Problem...
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Schlimmer noch! Es geht hier (in erster Linie) gar nicht drum den rechtstreuen LWB zu diskreditieren sondern es geht um die Vertretung dieser die in der Politik Einfluß nehmen oder Einfluß zu nehmen versuchen! Faeser will das Waffenrecht verschärfen und irgendeinen hirnlosen Blödsinn reinschreiben? Der BDS sollte bzw. macht tatsächlich darauf aufmerksam was für ein Bullshit da verzapft wird. Der BDS ist damit "der Feind" für gewisse politische Kreise und die Medien. Wenn man so eine Aktion nun mehrmals durchführt, ggf. auch andere Verbände mit behelligt (und welcher Verband kann sich schon sicher sein das er nicht irgendwelche "Problemfälle" in seinen Reihen der Funktionäre hat?), wird dies seine Wirkung auch nicht verfehlen und der BDS wird dann irgendwann auch ein "Glaubwürdigkeit Problem" bekommen! Verdammt gefährliche Situation bei der jetzt verdammt viel Fingerspitzengefühl gefragt ist damit der BDS irgendwie öffenltich klar machen kann das dies ein Einzelfall war und man sowas auch nicht duldet. Wenn der Typ "unschuldig" ist weiss ich nicht wie das für den ausgeht, ob er über die Klinge springen muss oder ob der BDS versucht seinen Namen rein zu waschen...
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Don't be gentle, it's a rental Interessant wäre bei der Frage auch ganz klar wem die Waffe gehört! Leiht man sich von einem Händler eine Waffe aus die als Vorführmodell sowieso mittlerweile absolut unverkäuflich ist wäre die Sachlage in meinen Augen auch nochmal was ganz anderes als wenn man seine Lieblingswaffe die man eigentlich nie aus der Hand gibt seinem besten Kumpel anvertraut
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Waffenrechtlich wusste ich nicht was dagegen spricht. Zivilrechtliche und zwischenmenschlich würde es mindestens der Anstand Gebieten das man den Besitzer fragt ob er damit einverstanden ist. Wenn ich jemand meine Waffen, mein Auto oder sonst was leihe, dann leihe ich es dieser Person und würde nicht wollen das jemand anderes den ich nicht kenne dies weiter verliehen bekommt, zumindest nicht ohneich zu fragen