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BlackFly

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  1. Sowas könnte man machen. Oder man hinterlegt den Code bei einem Freund mit WBK (damit wäre es keine unberechtigte Person) die aber selber keinen zutritt zum Tresor hat, das sollte rechtlich auch recht sauber sein. Auch denkbar wäre natürlich in einem Bankschließfach zu hinterlegen auf das keiner zugriff hat zu Lebzeiten und im Todesfall dann natürlich der/die Erben zugriff bekommen. Mit dem Notar der das Testament verwahrt sieht es natürlich ähnlich aus. Elektronische Varianten mit Verschlüsselung und ggf. 2 Faktor Authentifizierung sind natürlich auch Möglichkeiten. Im großen und ganzen würde ich aber so gut wie jede Möglichkeit mit rechtlichen Unsicherheiten verbunden sehen. Aus diesem Grunde mache ich mir hier natürlich nur theoretische Gedanken wie man es machen könnte die ich aber natürlich nicht umsetze weil es immer rechtliche bedenken gibt und wenn mich jemand fragt werde ich hier natürlich nur sagen das es am Ende das Problem des Erben ist und es mir zu dem Zeitpunkt dann auch ziemlich egal sein kann
  2. Teuer, als Sachverständiger bietet er aber auch noch andere Dienstleistungen an falls z.B. Sammeln ein Thema sein sollte. Er ist aber auch etwas "eigen"... Ebenfalls in der nähe (von Offenbach, nicht unbedingt von Friedberg) wäre noch: https://www.dssg-as.de/index.html#kurse
  3. Die Lithium Batterie wird aber nicht länger halten, hat nur den Vorteil (weswegen ich auch dazu raten würde) das sie nicht auslaufen kann. Aus diesem Grund habe ich in den meisten meiner Geräte mittlerweile auch Lithium Batterien verbaut, inklusive meinem Tresor der 4 AA Batterien benötigt
  4. Sicher? Wenn Du die Waffe verkaufst dann läuft die Gültigkeit eigentlich nicht ab. Es ist von ablaufen (also eine Frist die irgendwann endet und nicht verlängert wird) die Rede und nicht das die Erlaubnis entzogen wird aufgrund des fehlenden Bedürfnisses. So würde ich das deuten als jemand der vielleicht nicht bei jedem Wort die juristische Bedeutung davon rechtssicher nennen kann aber weiß das die Juristen um jedes Wort eine riesige Diskussion starten können und am Ende feststeht das das Wort "Ende" für den Zeitpunkt stand an dem alles anfing...
  5. Irgendeiner davon wird doch wohl noch einen ausreichend großen Blechschrank daheim haben und falls nicht nimmt jeder 2000 Kartons in den Tresor was im normalfall auch kein Problem darstellen sollte. Zur aller größten Not gibt es die für wenig Geld bei Ikea... Ansonsten wäre der sinnvollste Ratschlag das Du einfach die 9mm behältst bis du den Vor Eintrag für die neue hast, dann solltest Du auch keine Probleme haben...
  6. Es kommt natürlich auch immer auf den Zeitraum an. Verstehe ich das richtig das du die 9mm Pistole verkaufen willst, dir dann einen neuen Revolver kaufen willst und irgendwann mal in der Zukunft wieder eine 9mm Pistole und damit die Munition für >6 Monate einlagern müsstest? Normalerweise würde ich ja sagen das die Vereinskameraden fragen kannst, die Menge sollte da jetzt nicht das größte Problem sein, oder alternativ beim befreundeten Händler oder im Verein selber nachfragen. Wenn das dann allerdings 6 Monate +x sind weiss ich nicht ob die so begeistert sind
  7. Ja, wie? Ich dachte der Staat macht keine Fehler!
  8. Aber das ist doch auch Blödsinn! Klar sind Waffen nicht die Ausgeburt der Hölle als die sie gerne mal hingestellt werden! Es sind aber trotzdem Waffen die entwickelt wurden um Lebewesen kampfunfähig zu machen und dies oftmals auf die "endgültige Art", die sportliche Nutzung ist dann oftmals eher zweitrangig und nur weil andere Gegenstände die z.b. für die Zubereitung von Essen hergestellt werden und sekundär ebenfalls als Waffe verwendet werden können sollte man nicht beides gleich behandeln. Das die aktuellen Regelungen "overdone" sind und nicht über logische oder statistische fakten gerechtfertigt sind stimmt aber natürlich auch! Die Wahrheit liegt dann wohl, wie fast immer, irgendwo in der Mitte: Eine gewisse Erwerbsbeschränkung ist sinnvoll und sollte auch so sein. Klar kann man mit genug krimineller Energie sich immer Waffen besorgen, hier sind aber trotzdem auch gewisse Hürden zu überwinden und ich würde nicht wollen das diese Hürden für jeden Entfernt werden indem einfach jeder im Aldi sich seine Glock vom Krabbeltisch im Angebot holt. Jemand der bereits vorbestraft ist sollte diese Möglichkeit nicht haben. Das Klientel das aktuell mit dem Springmesser in der Tasche durch die Stadt läuft würde ich auch nicht wollen. Und erst recht möchte ich nicht das die "Party und Event Szene" an Silvester ihre Schreckschusswaffen gegen ein AR15 austauschen weil es das gerade beim Feuerwerksverkauf im Angebot gegeben hat
  9. Und schon mal bei der ECB-S nachgefragt was die dazu sagen? Ich hab es gemacht und die Antwort der ECB-S war das alle unter 1000kg verankert werden müssen... Und genau das ist das Problem: Vollkommen egal ob es nun wirklich nötig ist das Ding zu verankern und wenn ja mit welchen Mitteln: Sobald der Schrank (ungeöffnet) entwendet wird kommt mit großer Wahrscheinlichkeit irgend jemand daher und sagt das man seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist, egal ob es nun Pflicht war oder nicht. Je nachdem welcher Richter dann darüber zu entscheiden hat (oder in welchem Bundesland dieses Verfahren stattfindet) kann man noch so oft belegen das eine Verankerung nicht verpflichtend war und trotzdem wird der Richter sagen das man unzuverlässig ist weil man die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen nicht getroffen hat. Es gibt Richter in Deutschland die bei den Waffen kein Restrisiko zulassen und da ist man schon schuldig/unzuverlässig ab dem Zeitpunkt als man sich zu dem Hobby entschieden hat. Sollte also jemals so ein Fall eintreten das bei irgend jemanden ein 500kg Schrank rausgetragen wird können wir nur hoffen das es in dem "richtigen" Bundesland passiert da sonst jemand auf die Idee kommt zu behaupten das nur 1000kg Schränke inklusive einer Verankerung mit 50kN Verankerung sicher genug ist, zumindest so lange bis es irgend jemand schafft das Teil auch noch zu entwenden...
  10. Ja, die Ärzte gibt es, sehr viele sogar. Dies ist keine Kassenleistung sondern wird privat abgerechnet, keine Ahnung ob das damit zusammenhängt Jeder der z.B. einen Sportbootschein machen will braucht eine ähnliche Bescheinigung die aussagt das man ausreichend sehen, hören und sich verständigen kann und das man unter keine Krankheiten leidet (z.B. Sucht, Gleichgewichtstörungen oder auch nicht eingestellten Diabetes oder Epilepsie) die einen daran hindern ein Boot zu führen. Dies machen natürlich "befreundete Ärzte" von den Schulen, kann man aber auch bei jedem anderen allgemein Medizinier machen lassen (zu zum Teil extrem unterschiedlichen Preisen). Ähnliches haben auch schon einige erlebt die Ihren Führerschein in einen Scheckkartenführerschein umtauschen wollten...
  11. Nein, nicht mehr aktuell. Sie wurde zum 01.01.24 abgeschafft https://www.stern.de/reise/bahnsteigkarten-bald-bundesweit-abgeschafft--endstation-hamburg-34229290.html
  12. Das sollte passen. Die kommen und wollen sehen wo die Waffen und Munition aufbewahrt werden, dann musst Du dies mMn auch nur zeigen und nicht jeden Ort an dem sie theoretisch sein könnten. Bei einer unangekündigten Kontrolle wäre dies aber ggf. schwierig sofern die Waffen nicht immer in dem angedachten Schrank sind
  13. Oder am einfachsten ob der lieblings Jeans nachschauen, Jeans werden ebenfalls in den Größen abgegeben
  14. Selbst wenn die Gerichte pro-LWB wären würde es nix daran ändern dass man erstmal seine knarren los wäre bis nach Jahren vielleicht ein Urteil gefällt wird. Gibt ja auch gerade ein aktuellen Fall hier das ein AfDler eines Landesverbandes, der gerichtlich ausdrücklich, nicht als Verdachtsfall eingestuft wurde seine Waffen abgeben darf (durfte?) weil ein anderer Landesverband als gesichert rechtsextrem gilt (und selbst da die Gerichte nicht selten zu Gunsten des AfDlers entscheiden). Man kann es vorauseilenden Gehorsam nennen und als solchen verurteilen und sagen dass man aus Überzeugung es drauf ankommen lassen sollte, ich persönlich sehr es aber nicht so und würde mir lieber einen kleinen 1er besorgen, die 400-500€ sind billiger (naja, nicht ganz wenn man den Munitionsverbrauch mit berechnet den man dann mit seinem Hobby hat das man weiter ausüben kann) und stressfreier als der andere Weg
  15. Das kann dir letzten Endes nur dein Richter in deinem Urteil sagen... Es ist doch leider so das dein SB, unabhängig von der tatsächlichen Rechtslage, sagen kann das ein 1er erforderlich ist, er wird dann deine Zuverlässigkeit anzweifeln, die WBK lochen, die knarren einsammeln und du hast dann den Stress dich gerichtlich dagegen zu wehren und selbst wenn du vor Gericht dann Recht bekommst hast du am Ende verloren...
  16. Theorie und Praxis... Nein, die SN ist keine einmalige individuelle Nr und kann durchaus mehrfach vorkommen weswegen eine zweifelsfreie Zuordnung nur über eine SN nicht immer gegeben ist. Wenn es 5 Hersteller gibt die ihre Waffen einfach fortlaufend nummerieren gibt es folglich auch 5 Mal die SNs. Die NWR-IDs sind dann im NWR allerdings einmalig und können somit eindeutig zugeordnet werden....
  17. Das ist so nicht korrekt! Der DSB will nicht möglichst wenig Schießstände, eher das Gegenteil, er will möglichst viele Schießstände, so prozentual gesehen, über die er im Zweifelsfall Kontrolle hat. Er will ja auch nicht möglichst wenig Schützen sondern nur möglichst viele eigene Mitglieder. Wo kämen wir denn hin wenn einfach überall Schießstände gebaut werden würden und dann jeder mit sportlich ungeeigneten Glocks auf weniger als 25m schießt, womöglich noch auf Stahlscheiben! Sodom und Gomorrah! PS: Find ich auch nicht gut, wenn plötzlich viele Stände auf Staatskosten entstehen würde die Behörde ja auch nicht mehr für ein irrwitziges Geld sich im Verein einmieten und ich müsste ggf. höhere Mitgliedsbeiträge bezahlen
  18. Wenn Du dort trainieren oder "reinschnuppern" willst, dann wirst Du doch sicherlich den Stand in irgendeiner Weise buchen oder reservieren oder zumindest die Verfügbarkeit von Kapazitäten anfragen. In diesem Fall kannst Du Dir doch einfach eine Bestätigung schicken lassen über Deine Buchung oder anderweitig eine "Einladung" in der steht das Du gerne dort trainieren kannst. Und schon hast Du Deinen Grund die Waffe mitzunehmen, egal ob es sich um ein gewerblichen oder non-profit Stand handelt und egal ob Du jede Woche einen anderen Stand oder immer denselben besuchst. Sollte es immer derselbe sein wäre es natürlich einfacher die Bestätigung so ausstellen zu lassen das Du nicht jedesmal eine neue brauchst, eine unüberwindbare Hürde diese Bescheinigung/Einladung jedesmal tagesaktuell zu bekommen ist es aber auch nicht...
  19. Einige Kommentare? Ich finde alle Kommentare! Was ich sehe: Nicht ein einziger Kommentar ist auf "seiner Seite"! Es kommen gute Kommentare mit Argumenten gegen seine Behauptung und alles was von Ihm zurück kommt: "Die Sicherheitsbehörden sehen das anders" (wobei er vermutlich nur meint die ebenfalls auf seiner Linie sind, die anderslautenden Kommentare werden auch da gern ausgeblendet). Alle Kommentare "gegen" Ihn bekommen massig likes, er selber bekommt fast nur das lachen oder wütend. Sehr interessant was da abgeht wenn er selbst in seiner eigenen bubble (und das ist er ja wohl wenn nur seine "Facebookfreunde" auch antworten können) nur Gegenwind erntet!
  20. Das ist etwas falsch ausgedrückt: Abseits von links gibt es eigentlich noch andere Strömungen als rechts von denen die rechten sich sicherlich auch abgrenzen werden aber trotzdem werden diese in die rechte Schublade gesteckt. Im Moment ist alles was nicht innerhalb eines ziemlich eng abgesteckten Bereich des linken Spektrums ist (egal ob rechts, links, vorne oder hinten) gleich rechts
  21. Da hast Du einen ganz klugen SB! Damit hat er Dir nicht erlaubt mehr unterschiedliche Munition zu kaufen sondern ggf. verboten die nicht genannten zu kaufen! Schauen wir doch mal in die allseits beliebte WaffVwV: Ich weiss jetzt nicht ob Du die Spalte 3 oder 7 photographiert hast. Sollte es die Spalte 3 sein wäre es schlichtweg falsch weil sowohl auf Deiner Waffe eingestanzt als auch im Begleitschein wird 12/76 stehen, alles weitere ist inkludiert wie man auch an dem zweiten Satz sehen kann. Wenn es allerdings in der Spalte 3 steht und die 7 nur abgestempelt oder mit einem einfachen "Ja" oder ähnlichem beschrieben ist dann gilt trotzdem weiterhin der blau hervorgehobene Satz Sollte es die Spalte 7 sein wäre damit der Erwerb eingeschränkt auf diese Kaliber und alle anderen die es sonst noch so gibt (aber in Deutschland zugegeben meist nicht weit verbreitet sind) wären ausgeschlossen. Spontan würde mir z.B. die, auch in Deutschland doch nicht ganz unüblichen, Brenneke KO Cleanspeed short in 12/60 einfallen und wenn ich allein bei Frankonia in die Kaliberauswahl schaue sehe ich noch 12/67 und das ist nur das was Frankonia hier aktuell anbietet. In den USA gibt es noch ganz andere, ganz komische Kaliber. Jetzt kann man natürlich sagen: Wenn es bisher keine Probleme gegeben hat kann es nicht so wichtig sein. Es kann aber natürlich auch sein das morgen ein Hersteller den perfekten slug herstellt mit einer wahnsinnigen Prazision auf bis zu 100m und diesen dummerweise nur im Kaliber 12/68,473 herstellet...
  22. Also ist meine Ruger Mark IV eine Kriegswaffe? Und eine AK ist keine Kriegswaffe? Da kennt wohl jemand nur die AR als "militärische Waffe"...
  23. Vollkommen korrekt. Aber nach dem ellenlangen Absatz über den "richtigen" Code würde es mich nicht wundern wenn, zumindest vereinzelte, Behörden auf die Idee kommen das überprüfen zu wollen weil sie der Meinung sind das der Geburtstag der Frau als Code schlimmer ist als ein Schlüssel in der Gemüseschale auf dem Wohnzimmertisch (wobei das realistisch vermutlich gar nicht der schlechteste Ort wäre, die wenigsten Einbrecher werden sich während dem Einbruch zur Stärkung einen Apfel schälen)
  24. Theoretisch gebe ich dir voll und ganz Recht und würde sogar noch ein Schritt weiter gehen und sagen das es theoretisch sogar gefährlich fir die zuverlässig sein könnte wenn man den Aufbewahrungsort des Schlüssels einer fremden und unberechtigten Person nennt. Allerdings sehe ich da bereits das nächste Ungemach kommen. In dem Schreiben wird ellenlange über den Zahlencode sinniert das dieser sicher sein muss. Wie lange dauert es wohl bis dann die ersten Behörden auf die Idee kommen diesen Code zu prüfen ob er sicher genug ist? Und wenn man den Code weitergibt kann man dann gleich seine Karte lochen? Oder muss den Code danach sofort ändern? Aber dann war die Nachfrage ja sinnlos weil man nochmal nachfragen muss. Irgendwann kommt dann vielleicht sogar das die Behörde den Code in einem Zufallsgenerator generiert und vorgibt (dann hoffen wir mal das in der Behörde der USB Port gesperrt ist...)
  25. Warum kaufst du dir nicht einfach nochmal einen 1er? Du kannst dann ja auch einen alten b dafür wegwerfen, ist auch viiiieeeeel sicherer
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