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BlackFly

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  1. Da decken sich aber meine Erfahrungen nicht ganz mit Deinen Aussagen.
  2. 1. Ich habe niemals behauptet das ich das kann, aber ich kenne jemanden der das kann: Mein Händler, mein BüMa und mein SB. Bei allen 3 reicht eine kurze email oder Anruf aus, im Falle meines Händlers auch gerne eine WhatsApp 2. Mein BüMa nimmt lieber die ganze Waffe, ist für Ihn weniger stress sagt er. Ansonsten bringe ich halt das Teil und die W-ID der Waffe und er holt sich die T-ID selber (mein BüMa ist ein ganz guter, oder?) 5. Mehr brauche ich auch nicht, und selbst die W-ID brauche ich nicht selber Ich persönlich brauche keinen Waffenbegleitschein...
  3. Vorgeschrieben? Glaub ich nicht wirklich ohne es aber wirklich zu wissen oder belegen zu können. 1. Steht darin nix was nicht auch im NWR steht und man sich jederzeit daraus holen kann 2. Sind die Daten eigentlich für jeden bis auf die Behörde oder ein BüMa vollkommen irrelevant und diese können jederzeit auf das NWR zugreifen (oder brauchst Du die NWR ID jedes einzelnen registrierten Teils Deiner Waffe für irgendwas?) 3. Wenn ich eine Waffe gebraucht kaufe bekomme ich diese Waffenbrief oder Begleitschein auch nicht wenn der Verkäufer keinen hat 4. Als ich meine Waffen eingetragen habe hat die Behörde auch noch nie danach gefragt. Ich hatte Rechnung mit NWR ID und den Waffenbegleitschein dabei und alles was interessiert hat war die NWR ID die ich von der Rechnung vorgelesen hatte 5. Ich bin mir nicht mehr ganz sicher ob beide, aber ich glaub beide meiner Händler haben mir ebenfalls gesagt das ich das nicht brauch und mir keinen Ausgedruckt bzw nur auf explizite Nachfrage. Einzig ein Berliner Händler hat mir ungefragt dies mitgeschickt, allerdings wollte wie oben beschrieben die Behörde das gar nicht sehen sondern hat sich einfach die NWR-ID von der Rechnung geben lassen
  4. Der Waffenbegleitschein berechtigt zu gar nix und eigentlich ist er auch zu nix gut... Da stehen halt die NWR Nummern der einzelnen Teile drauf, wirklich brauchen tut das aber keiner da jeder der das brauchen könnte sowieso ins NWR direkt schaut. Einfach mit der Rechnung in einem Ordner abheften, beides wirst du (außer vielleicht bei der Eintragung in die WBK) nie wieder brauchen und erst wieder aus dem Ordner holen wenn du die Waffe wieder abgibst.
  5. Dies war glaub die ganze Zeit möglich, wurde niemals wirklich abgeschafft, nur die "Begründung" für die Diffamierung war eben unterschiedlich. Mal war es per Gesetz die Religions/Rassenzugehörigkeit, dann war es eine Zeitlang die ehemalige Parteizugehörigkeit, und wenn das alles nichts geholfen hat dann wurden halt andere Dinge behauptet die gerade in den Zeitgeist passen. Wieviele Männer mussten Ihre Waffen schon abgeben weil ihnen im Rosenkrieg unterstellt wurde das sie Frau und Kinder schlagen ode gar mit den Waffen bedrohen? Das dies vor Gericht widerlegt wird weil die Frau nicht wusste das die Waffe zufällig zu genau der Zeit beim BüMa in Reparatur war dürfte nur in wenigen Fällen zufällig möglich gewesen sein, dafür gehen wie Waffen einfach zu wenig kaputt...
  6. Ja, wie IRN schon geschrieben hat. Die Waffe ungeladen in irgendeinem Behältnis mit Schloss, gerne auch zusammen mit der Munition. Anforderungen an das Behältnis oder das Schloss gibt es nicht. Du mit deinem KWS darfst keinen Zugriff auf die scharfen Waffen der WS Inhaber haben, eine gemeinsame Aufbewahrung wäre darum etwas doof (auch wenn die Waffen nicht zeitgleich im Tresor lagern könnte es bereits Probleme für die anderen geben wenn du nur Zugang zum Tresor hast da dann unterstellt werden könnte das du den Zugang immernoch hast wenn doch Mal Waffen dein liegen)
  7. Also tatsächlich einen richtigen Waffenschein und kein kleiner Waffenschein oder gar nur eine WBK und es sind in dem Behältnis dann auch noch scharfe Schusswaffen? Hier muss man immer mal etwas genauer nachfragen weil diese Begriffe ständig durcheinander gewürfelt werden... Ich kenne jetzt die einzelnen Normen nicht bei den Bezeichnungen aber da könnte man schon einmal hinterfragen ob dieses Behältnis für diese Waffen ausreichend ist, aber das soll hier nicht das Thema sein. Abgesehen davon: Für die frei verkäuflichen SRS oder auch Co2 Waffen gilt dasselbe, es ist kein besonderes Behältnis gefordert es muss nur ein Schloss dran sein. Die Dinger kannst Du in einem Plastikkoffer mit Vorhängeschloß oder im Wohnzimmerschrank im Barfach aufbewahren solange da ein Schloss dran ist. Damit kannst Du Deine SRS natürlich jederzeit in dem Behältnis zusammen mit den anderen Waffen aufbewahren, allerdings darfst Du keinen Zugriff auf die anderen Waffen haben solange Du nicht ebenfalls eine Waffenrechtliche Erlaubnis hast. Ich würde also empfehlen: Kauf Dir einfach im Baumarkt eine Plastikbox oder Koffer woran man ein Vorhängeschloss befestigen kann und pack das Zeug da rein und stell Dir das auf das Nachttischen oder schieb es unter das Bett, mehr ist für eine Schreckschusswaffe nicht erforderlich. Die Gemeinsame Aufbewahrung birgt nur wieder andere Probleme wenn einer der beteiligten dann Zugriff auf Waffen bekommt für die er keine entsprechende Erlaubnis hat (und danach hört es sich für mich an, sollten die aber eigentlich auch wissen)
  8. Interessant finde ich auch die Fortsetzungen... "Einzelne Verbände" kann ich das so lesen "alle außer DSB"? Und weiter: Ist es also doch zu etwas für das die Regierung zwar nicht pleite ist aber eben aktuell kein Geld mehr hat
  9. Bekommt man keine Bestätigung (mehr)? Ich bin der Meinung ich habe damals (s2 wenn ich mich richtig erinnere) eine Bescheinigung über die Zuverlässigkeit bekommen. Oder all diejenigen die auf einem Flughafen arbeiten bekommen auch regelmäßig Post vom Regierungspräsidium mit der Bestätigung der Zuverlässigkeit. Nach meinem Wissensstand sind sowohl die militärische als auch die Überprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz strenger, da reicht es z.b. schön wenn man nur zuviele Schulden hat oder im falschen Motorradclub ist um als potentielle Gefahr eingestuft zu werden...
  10. Erleichterung in Form von Verzicht. Wenn jemand regelmäßig und deutlich gründlicher durchleuchtet wird macht so eine oberflächliche Abfrage der Führungszeugnisse eigentlich kaum praktischen Sinn.
  11. Notwehr und Notstand waren bei mir glaub damals in der Wachausbildung genauso enthalten wie der "jedermann Paragraph" da die Bundeswehr und deren Wachen im Prinzip derselben Paragraphen unterliegen wie jeder Zivilist auch. Die anderen Ausführungen würde ich aber genauso sehen. Worüber man ggf nachdenken könnte wären Erleichterungen beim Background Check wenn man als Soldat eine entsprechende Sicherheitseinstufung erhalten hat. Dies würde dann aber nicht nur auf Soldaten sondern auch auf viele andere Berufe zutreffen die regelmäßig, zum Teil sogar deutlich gründlicher, durchleuchtet werden und damit die waffenrechtliche Überprüfung eigentlich unnötig machen
  12. Diese Aussage trifft auf so gut wie jeden in der aktuellen Regierung zu, die Rückendeckung vom Wähler hat da so gut wie keiner mehr (falls sie jemals dagewesen sein sollte, die allermeisten sind doch nru gewählt worden weil sie in einer Partei sind die irgendwann mal für z.B. die Arbeiter stand und den Leuten noch nicht aufgefallen ist das dies schon lange überholt ist). Das hat man doch schon beim Pistorius gemerkt. Er war von Anfang an der scheinbar am besten geeignetste Kandidat und, auch von den Medien, bevorzugte Kandidat gewesen und trotzdem wurden ein paar Hinterbänklerinnen ins Spiel gebracht weil es mit der Parität sonst eng wird Das wird wirklich die einzig interessante Frage die noch offen im Raum steht. Alles andere dürfte uns eigentlich schon klar sein wie es aussehen wird, oder? Was macht die FDP erst mit Ihrem Mitgliederumfrage und dann in diversen anderen Fragen. Die FDP ist unter Druck, ich sehe es so: Macht sie einfach so weiter ist sie bei den nächsten Wahlen weg, hätte sie den Spuk schon vor einiger Zeit beendet wären die Werte schlagartig und vermutlich deutlich gestiegen aber der Zug ist mittlerweile auch abgefahren und beendet sie den Spuk jetzt hat sie immerhin noch eine reelle chance irgendwie gerade so über die 5% bei Neuwahlen zu kommen. Die FDP steht unter Druck, die Nancy allerdings auch! Eine Sache die vermutlich für beide das beste wäre ist die Waffenrechtsreform auf ein reförmchen runter zu brechen und nur das umsetzen was im Koalitionsvertrag steht (wenn ich das richtig im Kopf habe Verschärfung bei SRS und Ausweitung der Statistiken) und vielleicht noch ein kleines Geschenk an einer unwichtigen Stelle (vielleicht Nachtsicht oder etwas mit den Schalldämpfern) dann kann Nancy ihren Erfolg verbuchen weil die FDP sich vermutlich nicht dagegen stellen wird und die FDP kommt aus dieser Nummer auch gut raus
  13. Kommt auf die Frage an. Die Antwort der Frage: "was darf der Herr XY alles kaufen" ist sicherlich anders zu werten als die Frage: "Herr XY möchte von mir eine halbautomatische Pistole im Kaliber 9x19 kaufen, haben sie Einwände dagegen das ich sie ihm überlasse?".
  14. Und wieder an der Frage vorbei... Einige Bedürfnisgründe habe ich auf die schnelle dargelegt, Schwarzwälder hat dies sogar noch besser gemacht, aber darum ging es nicht... Konkrete Frage: 1. warum soll bei der zweiten Flinte höhere Ansprüche gestellt werden als bei der ersten? Nirgendwo im Gesetz kann ich dazu ein Hinweis finden in Bezug auf Flinten und bei anderen Arten liegen die Grenzen höher (2 bei KW, 3 bei HA LW, 10 bei gelb) 2. Wie handhabt der SB dies bei den periodischen Überprüfungen? ASE vertritt die Auffassung das alle Flinten gemäß 14 abs4 als Kontingent Waffen zu behandeln sind und ich kann dies weder bestätigen noch wiederlegen da die Flinten dahintergebend nicht erwähnt werden. Ich kann mir aber nicht vorstellen das ein SB das si akzeptiert und ein Richter wird da sicherlich wieder irgendein gesetzgeberischen Willen reininterpretieren der grundsätzlich darauf abzieht möglichst wenig Waffen im Volk
  15. Frage lesen und verstehen (!). Die Frage war nicht wie ich 20 VRF bekomme oder ob ich dafür ein Bedürfnis nachweisen kann. Gehen wir davon aus ich kann das Bedürfnis irgendwie nachweisen und kaufe zuerst 2 KW auf Grün, dann 3 HA LW auf Grün und dann 10 LW auf Gelb. Dann habe ich das kontingent komplett ausgeschöpft und muss nur gemäß §14 Abs 4 Termine nachweisen aber keine Wettkämpfe. Nun kommt ASE und schreibt: Die Frage war: Nun bekomme ich nochmal 20 mal ein Bedürfnis für VRF ausgestellt und kaufe fleißig weiter ein (natürlich unter Einhaltung der 2/6er), habe dann irgendwann 35 Waffen in meinem Tresor und muss nicht einmal an einem Wettkampf teilgenommen haben weil weiterhin nur der §14 Abs 4 für alle meine 35 Waffen anzuwenden ist? Das 20 VRF vollkommen illusorisch ist sollte jedem Klar sein, es geht rein nur um die theoretische Machbarkeit. 4 VRF würden mir aber theoretisch sofort einfallen wie ich diese Begründen könnte (1. VRF mit Repetierhilfe auf DSU, 2. VRF ohne Repetierhilfe für BDS aber mit Kompensator, 3. VRF ohne Kompensator für Disziplinen mit Schrot und 4. VRF ist eine 1897 für Western) und wenn ich doch Wettkämpfe Schießen würde könnte man das vielleicht verdoppeln wegen Ersatz Waffen und trotzdem müsste ich nach den Argumenten von ASE keine Wettkämpfe für den Erhalt nachweisen. Ich kann mir nicht vorstellen das sowas bei einem SB oder Richter durchgehen würde, selbst wenn wir da gerade einer Lücke im Gesetz gefunden haben...
  16. Das würde dann ja bedeuten das ich z.B. 2 KW, 3 LW auf Grün, 10 LW auf Gelb und beliebig viele weitere Repetierflinten (solange der Verband mir dafür ein Bedürfnis ausstellt) besitzen könnte ohne z.B. Wettkämpfe nachweisen zu müssen? Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen das ich damit bei einem SB oder einem Richter durchkommen würde! Andererseits hast du natürlich recht das aus dem Text keine Begrenzung herauszulesen ist...
  17. Auch diese Argumentation hat seine Berechtigung, ist aber trotzdem falsch das im WaffG ganz klar von 3 halbautomatischen Langwaffen die Rede ist und die Eigenschaft HA auf einen Repetierflinte nicht zutrifft. Meines Wissens nach ist es schlicht nirgendwo geregelt und dann kommt es eben auf den jeweiligen SB und ggf die Argumentationskette drauf an wozu sie letzten Endes gezählt wird. Sie wird aber definitiv irgendwo dazu gezählt...
  18. Jetzt werden hier ein paar Dinge glaub durcheinander geworfen. Die Verbandsbescheinigungen haben nicht direkt was mit dem Grundbedürfnis aus dem WaffG zu tun! Hier kommt dann nämlich genau das zum tragen was ich geschrieben hatte: Die Repetierflinte müsste zum Kontingent der gelben gezählt werden da sie eigentlich dahin gehört und nur aufgrund eines amoklaufs auf die grüne eingetragen wird. Das bedeutet dann nämlich genau das: Man braucht ein Bedürfnis (weil auf grün) das der Verband ausstellen muss, dieser zählt es dann allerdings nicht zum Kontingent weil es auf das gelbe Kontingent gehört und damit nicht zu den 3HA LW Kontingent der grünen fällt und die gelbe Kontingent Einhaltung in die Verantwortung des WBK Inhabers fällt. Damit ist die Repetierflinte aber trotzdem im Kontingent der gelben (und es dürfen auf diese nur noch 9 Waffen eingekauft werden) und nicht kontingentfrei auch wenn der Verband diese nicht mitzählt.
  19. In keinem Kontinent? Wo steht das? Nach meinem Verständnis müssten die zum Kontinent der gelben gezählt werden, da sie aber nicht auf der gelben eingetragen sind kann ich mir gut vorstellen dass die dann gerne Mal"übersehen" und/oder "vergessen" werden. Allerdings kann ich mit auch für vorstellen dass der eine oder andere SB die zu dem "Grünen HA LW" Kontinent zählt das sie dort eingetragen sind. Was nun wirklich korrekt ist weiß ich nicht, wüsste auch nicht wo das geschrieben steht aber bin mir ganz sicher dass sie zu einem Kontinent dazu gezählt werden müssen und zu welchen wird vermutlich von der Laune und Gesinnung des SB abhängen bis irgendwann Mal ein Richter entscheidet was der Gesetzgeber sich gedacht hat (und das vom nächsten Richter nicht mehr gegenteilig entschieden wird)...
  20. Nein, wegen einer Weinbrandbohne. Aber der Hustensaft ist durchaus eine beliebte Ausrede bei Alkoholikern die auf ihre Fahne angesprochen werden... Wollte nur sagen: Es gibt glaub echt bessere "Ausreden" als Alkohol um entweder den Schrank nicht zu öffnen oder den SB gar nicht erst rein zu lassen (ohne Termin)
  21. Weiss nicht ob das der beste weg ist wenn morgens um 8 Uhr der SB klingelt. Könnte eine Tatsache sein die die Annahme rechtfertigt das man Alkoholiker ist...
  22. Danke und kacke, die Dinger sind leider nicht günstig
  23. Sieht so aus Siehe mein Link oben (https://de.bruichladdich.com/collections/octomore). Zusammengerechnet ist das dann aber schon eine Glock oder, wie Alfred schon bemerkt hat, ca 3000 Schuss in 9mm. Verfügbarkeit habe ich jetzt gar nicht drauf geachtet, hatte nur mal schnell gegoogelt und dabei festgestellt das dies auch was für mich sein könnte da ich auch am liebsten die Whiskys trinke von denen andere sagen das sie einfach nur nach Aschenbecher oder verbrannter Erde schmecken aber andererseits bin ich zu geizig soviel für eine Flasche auszugeben... PS: Ich sehe jetzt erst das er auch noch fast 60% hat.
  24. Alle 3? Ich habe auf die schnelle 4 gefunden. Wenn ich mir die Preise so anschaue verstehe ich auch warum die anstelle einer neuen Waffe kommen, für den Preis gibt es auch schon eine Dienstpistole
  25. Ein Single Malt Whisky. Ich persönlich kenne Ihn jetzt (leider) nicht, ich denke aber der wird auch nicht jedermanns Geschmack sein https://de.bruichladdich.com/collections/octomore
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