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BlackFly

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  1. Und ich denke es gibt auch einen Riesen unterschied ob jemand die Munition einfach so verliert und nicht weiß wo sie ist (sie also überall im öffentlichen Raum liegen könnte, das hört sich so an als würde mitten in der Fußgängerzone jemand ein Päckchen auf den Boden fallen lassen) und diesem Vorgang bei dem einzelne Patronen in einer Umgebung auf den Boden fallen in der ein vielfaches dieser "verlorenen" Munition vollkommen legal vernichtet wird.
  2. Steht das bei den "Amtlichen Eintragungen"? Sowas habe ich nicht drin stehen, ich bin aber auch nur Sportschütze
  3. 1. Habe ich da Mist getippt und meinte den Leihschein, keine Ahnung warum da Jagdschein steht 2. In der Spalte 4 steht bis wann der Voreintrag gültig ist, die Zeile 4 ist bei mir (noch) leer. Was hat das mit dem Thema des Bedürfnisses für eine Waffe zu tun?
  4. Ja, das ist ne echte Gesetzes Lücke das auf dem Jagdschein das Bedürfnis nicht ersichtlich ist, was da für Schindluder betrieben werden könnte wenn jemand der Jäger und Sportschütze ist eine Waffe als Jäger ausleiht und dann als Sportschütze benutzt... Wenn ein Jäger und Sportschütze eine Glock 17 ausleihen will und sich noch nicht sicher ist ob er diese als Jagd oder Sportwaffe kaufen will, so muss er sich gefälligst 2 ausleihen und ja nicht vertauschen! Im §12 (1) 1. b steht nunmal ganz klar "für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit" und wenn die Behörde bei der WBK und dem Kontingent strikt trennt dann müsste sie es doch auch hier tun... Der Gesetzgeber hat eben nur die Sicherheit des Volkes im Hinterkopf und erläßt dafür in seiner Unendlichen Weisheit fehlerfreie und absolut logische und selbstverständliche Gesetze!
  5. Sollte da nicht der §12 WaffG greifen? Man erwirbt die Munition und besitzt sie dann (vorübergehend) zum zwecke sie sicher zu verwahren und/oder zu befördern um sie dann einem berechtigten zu übergeben
  6. Das ist nicht ganz unüblich... Eine Waffe darf nur für das beantragte Bedürfnis eingesetzt werden. ist jemand Jäger ist das Bedürfnis die Jagd, diese Waffe sportlich zu benutzen würde bedeuten außerhalb des Bedürfnisses zu benutzen. Dies steht natürlich einerseits ganz klar gegen den Grundsatz "Möglichst wenige Waffen im Volk" und ist auch nicht unbedingt sehr logisch das ich mir 2 mal dieselbe Waffe kaufen muss wenn ich die jagdlich eingesetzte Waffe auch sportlich nutzen will, aber bei der wörtlichen Auslegung des Gesetzes ist es nunmal so. Andere Behörden sehen das wieder anders und sagen das man die jagdlichen Waffen auch sportlich einsetzen kann/muss bzw anders herum. Ist auch nicht wirklich gut wenn man z.B. nur schwere Ganzstahlwaffen sich sportlich gekauft hat und dann so ein 1,5kg Teil am Gürtel durch den Wald tragen muss oder anders herum sich jagdlich Glock 19 gekauft hat und damit dann präzision schiessen muss...
  7. Ich habe nie behauptet das es nicht absurd ist... An anderer Stelle hatten wir das Thema mit Erbwaffen die der Sportschützen-Erbe nicht schiessen darf wenn er diese mit dem Bedürfnisse "Erbe" auf seine WBK (also ohne Bedürfnisbescheinigung vom Verband und ohne Anrechnung auf das Kontingent) hat. Er dürfte aber theoretisch diese Waffe einen befreundeten Sportschützen leihen, damit wechselt die Waffe dann zu einer "geliehenen Sportwaffe" und der befreundete Sportschütze dürfte nun damit schiessen. Nun kam dann die Frage auf: Wenn der Erbe mit dem Sportschützen auf den Stand geht, darf er die Waffe dann auf dem Stand erwerben und bleibt es dann eine geliehene Sportwaffe so das der Erbe doch damit schiessen darf? Suche kein Sinn darin, so sind die Regeln!
  8. Wobei das ein ganz anderes Thema ist! wodl hat eine Waffe mit dem Bedürfnis "Sportschütze" erworben, darum darf wodl die Waffe nicht als Jäger benutzen da dies außerhalb des beantragten bedürfnisses ist. fw114 hat eine Waffe mit dem Bedürfnis "Sportschütze" erworben und verleiht diese Waffe einer Berechtigten Person (das wäre eben zu klären) im Rahmen des bedürfnisses dieser Person, also Frau fw114 leiht als Jägerin die Waffe mit dem Bedürfniss "Jagd" und darf dann diese Waffe für die Jagd verwenden (und je nach SB bzw. Behörde nur für die Jagd und nicht für den Sport).
  9. Und warum sollten die Leute in einen VDB Verband wechseln wenn sie jetzt theoretisch jetzt auch die Wahl mit anderen Verbänden haben? Das Problem wird viel mehr sein das der DSB einige Stände gesponsort hat und die Vereine deswegen den DSB nicht zum Teufel jagen können, auch wenn sie wollen. Wie gesagt, es gibt ja auch jetzt schon entsprechende Alternativen die nicht genutzt werden und wenn sie genutzt werden dann nur als zusätzliche Option, das muss ein Grund haben der nicht einfach verschwindet wenn ein VDB ein Verband aufmachen würde.
  10. Kommt drauf an wie sich die Verbände selber aufstellen! Die Aufgabe der Förderung, genauso wie der Spitzensport würde ja weiterhin bestehen. Ebenso könnten sie sich ja weiterhin mit dem ausrichten von Wettkämpfen und Events ihre Mitglieder und damit auch ihre Gelder erhalten. Das da natürlich Verbände und Posten die es nur gibt weil die Leute aufgrund von fehlenden Alternativen dazu gezwungen sind massiv verlieren würden ist klar. Aber so muss das nicht sein! In Ländern ohne den Bedürfniszwang gibt es doch auch sowas wie unsere Verbände die z.B. Regeln für Wettkämpfe festlegen und diese auch organisieren. Wenn diese interessante Disziplinen anbieten und gute Wettkämpfe und Events organisieren klappt das doch auch. Aber ja, der eine oder andere Verband würde massiv darunter leiden! Wie häufig liest man hier das die Leute im DSB sind weil sie keine Alternative habe und selbst wenn sie zusätzlich in einem anderen Verband sind nicht auf die DSB Mitgliedschaft verzichten können...
  11. Vom BDS wird, denke ich, auch nichts kommen. Der Präsi hat sich hier auf WO ja auch schon das eine oder andere mal zu den verschiedenen Aktionen des VDB geäußert. Auch wenn ich natürlich die Disziplinen des BDS sehr schätze, so sehe ich persönlich den BDS doch auch schon fast als DSB für GK Schützen und Schützen für die der Spaß mehr im Vordergrund steht aber trotzdem der "ernsthafte Leistungsanspruch" besteht, ändert aber nichts daran das der BDS den Sport ebenfalls "eher ernsthaft" und weniger als "spaßigen Breitensport" ansieht und vermutlich gerne, genauso wie der DSB, an der politischen Förderungsspritze nuggelt. Die DSU, die ich eher als Verband für den Breitensport ansehe, hat sich in der Vergangenheit dem VDB gegenüber positiver geäußert als die anderen Verbände. Hier denke ich aber das die es sich mit den anderen nicht verscherzen wollen indem sie sich klar pro positionieren. Klar könnten die damit viel Sympathie bei einigen Schützen erlangen, allerdings könnten die damit aber auch erreichen das sich zukünftig von den anderen Verbänden am Runden Tisch verbannt werden (ich glaube nicht das sie dort jetzt besonders viel zu sagen haben, aber immerhin sind sie mit dabei)
  12. Aber ja, da gebe ich Dir recht... 50.000 sollte eigentlich ganz locker auch ohne die breite Masse der Bevölkerung zu erreichen sein! Auch wenn ich mich natürlich darüber freue das meine chance die Schmeisser zu gewinnen deutlich höher ist so ist es doch extrem bedauerlich das es nicht gelingt die Leute innerhalb der verschiedenen Bubbles in den Newsletter zu bewegen! Was würde wohl passieren wenn die Verbände sich zu der Aktion bekennen würden? Wenn der DSB (Ok, der ist leider am unwahrscheinlichsten) ein Rundschreiben an alle Mitglieder schickt und für die Aktion wirbt? Oder "wenigstens" eine DSU als einer der kleineren Verbände der eher weniger zu verlieren hat wenn er es sich mit den großen verscherzt weil er sowieso von den großen nicht für voll genommen wird. Bei den Softair Spielern gibt es leider keinen Verband der die Werbetrommel rühren könnte...
  13. Das Problem wird sein das viele gar nicht wissen wie sehr sie eigentlich betroffen sind. Ich habe z.B. einen türkischen Arbeitskollegen der sich für Silvester einen Gaspüster (natürlich eine Zoraki) gekauft hat. Der war, sehr vereinfacht ausgedrückt, der Meinung das er deutlich über 18 ist, die kaufen darf und dann damit machen kann was er will und an Silvester ballernd durch die Straße laufen kann. Der hat ganz schön doof geschaut als ich ihm dazu mal ein paar Sätze gesagt habe... Oder das Lieschen Müller das die Küchenmesser einmal im Jahr zum Messerschleifen durch die Innenstadt trägt... Oder der (nicht woke) Familienvater der seinen Sprößling als Cowboy verkleidet zum Fasching schickt... Wenn alle betroffenen bescheid wüßten, dann würde sich da bestimmt einiges erreichen lassen! Das Problem ist nur das die allermeisten Betroffenen eben nicht wissen das sie betroffen sind und leider wollen die auch nicht aufgeklärt werden. Ich denke das große Kampagnen in der Öffentlichkeit wichtig wären um die Leute aufzuklären, allerdings wäre es vermutlich verschenktes Geld weil die Leute nicht hinhören würden...
  14. Ich habe da glaub gerade etwas durcheinander gebracht, für die Magazine ist glaub noch keine Forderung raus. Der VDB hat aber im Rahmen der Evaluation sich positioniert, ich denke das wenn die Next Guneration Forderung kommt dies ebenfalls in diese Richtung geht. Hier war es so das eine Angleichung an die Österreichische Regeln gewünscht wurde. Ich bin jetzt kein Österreicher, aber wenn ich das richtig verstehe sieht es da so aus das man durchaus die Hera mit 10er Magazin und gleichzeitig die Glock mit 20er Magazin haben darf, man darf nur die 20er Magazine nicht in die Hera stecken (sofern man keine Genehmigung dazu hat). Abgesehen davon das die 10er Regel ohnehin absoluter Blödsinn ist würde eine Regelung dieser Art keinerlei Probleme für niemanden bedeuten, man kann die 20er Mags neben die Hera legen aber eben nicht in die Hera stecken und hat damit auch keinerlei rechtliche Probleme eine Glock bzw. deren "große" Magazine und gleichzeitig eine Langwaffe zu besitzen. Aber wie gesagt gibt es dazu, wenn ich nix übersehen habe, (noch) kein entsprechendes Positionspapier
  15. Ist das wirklich so? Die Magazinproblematik soll allgemein entschärft werden so das keiner mehr damit ein Problem hätte.
  16. Korrekt, und eine minderjährige Person ist recht offensichtlich als "unberechtigte Person" anzusehen (mit ein paar wenigen Ausnahmen). Damit spielte das Alter auch, aber nicht nur, eine Rolle. Ich kenne jetzt natürlich die genauen Gedankengänge des Richters nicht, ich gehe aber stark davon aus das die Minderjährigkeit der Personen durchaus auch eine Rolle bei dem Urteil gespielt hat (wenn vielleicht auch nicht in der Frage schuldig oder unschuldig so doch in der Strafzumessung wegen der "besonderen Schwere", wegen Offensichtlichkeit, Jugendschutz usw.) Und ja, unbestritten ist das Überlassen nicht immer ganz ungefährlich, dieses Urteil macht einem dies evtl. wieder bewußt aber hat mit der eigentlichen Frage in meinen Augen wenig zu tun außer aufzuzeigen was passieren kann wenn in der eigentlichen Frage falsch gehandelt wird!
  17. @Elo Kann es sein das Du vergessen hast zu erwähnen, und zusätzlich auch noch den wichtigen Punkt abgeschnitten hast, das es sich hier um minderjährige handelte? Allein dieser Punkt verbietet hier schon einen Vergleich! Und der nächste Punkt der ein Vergleich verbietet: In Deinem Beispiel gab es keinen objektiven Grund die Waffe zu übergeben, ein posing für ein Erinnerungsfoto dürfte rechtlich nicht als solches gelten, während in der Frage gibt es eine objektiven/amtlichen Grund. Und gerade die Frage nach dem Grund für das überlassen spielt eben eine gewichtige Rolle da aufgrund des Grundes Ausnahmen von der Erlaubnis Pflicht gelten können. Wird es nicht mehr erlaubnispflichtig kann es auch nicht strafbar sein... Ob man die Waffe nun übergeben sollte, sie übergeben möchte oder übergeben muss ist wieder ein anderes Thema, es geht um das dürfen und das ist in meinen Augen im §12 gegeben.
  18. Kommt drauf an. Handelt es sich um eine GK Waffe und ist der Kontrolleur minderjährig? Hat der Behördenmitarbeiter ein gerichtlich festgelegtes Waffenverbot?
  19. Gute Idee, und Du hast nicht nur zusätzliche Disziplinen, Du kannst auch noch andere Waffen kaufen die es beim DSB nicht geben würde
  20. Welche Armanov? Ich habe mir zufälligerweise gerade heute, so ca 15min vor dem Posting von MAHRS die SpidErgo Gen2 in der dicken Ausführung (Hände sind eher Groß, Handschuhgröße ist glaub 10 bei mir und gemessen nach der Armanov Anleitung habe ich 210mm, ab 195 empfehlen die large) bestellt. Gute Wahl oder wären doch die Maxxgrip die richtigen gewesen?
  21. Nein, natürlich nicht! Die sind verboten weil das Präzisionsgeräte sind! Die normalen Zwillen ohne Armstütze sind weiterhin erlaubt, ist für diese Gruppen normalerweise auch kein Problem da deren Handgelenke normalerweise genug trainiert sind das sie damit auch nicht zu schwächlich sind diese normalen auch zu benutzen und weiterhin am ersten Mai damit Stahlkugeln auf die Polizei schießen können falls gerade keine Pflastersteine rumliegen
  22. BlackFly

    Walther CSP Dynamic

    Auch wenn Walther mittlerweile zum Umarexkonzern gehört, so ist das immernoch ein recht kleiner Betrieb in Ulm und produziert dort auch weiterhin. Die Hauptsächlichen Teile einer CSP kommen aus Ulm, wird dort montiert und sichert damit Arbeitsplätze und auch Steuereinnahmen, egal welcher Mutterkonzern darüber sitzt (wobei auch dieser eine deutsche Firma ist). Und wenn man Walther am Tag der offenen Tür mal besichtigt (kann ich jedem nur empfehlen!) wird man den Laden dort auch als recht familiären und Kundennahen Betrieb kennenlernen, Mitglieder des IPSC Werkteams stehen im Ausstellungsraum und führen einem die Modelle vor (und berichten auch über die Schwachstellen). Ich war echt schwer beeindruckt und hätte eigentlich gerne eine Walther gekauft und diesen Betrieb damit unterstützt (leider hat allerdings ein bekannter Schwachpunkt, der schwache Zubehörmarkt sowie die Tatsache das das gewünscht Modell ca das doppelte kostete mich dann doch für die Shadow 2 entscheiden lassen)
  23. Dann nutze sie Aber Achtung, dann musst Du noch viel mehr wiederladen, da gehen in recht kurzer Zeit ne Menge murmeln durch! Aber es lohnt sich!
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