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BlackFly

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  1. Wobei man dafür eigentlich keine Kameras benötigt und die meisten festinstallierten Kameras auch untauglich dafür sein dürften weil sie nicht alle Bereiche erfassen und die Bereiche die sie erfassen würden sie vermutlich auch keine 5mm großen Löcher darstellen können. Ein einfaches Protokoll und eine Liste mit alten beschädgungen tut es hierfür genauso: Vor dem Schießbetrieb geht der jeweilige Mieter (und damit verantwortliche Person) über den Stand und kontrolliert auf Schäden und gleich bereits vorhandene Schäden mit einer Liste ab. Sollten neue Schäden vorhanden sein werden diese dokumentiert und die Liste abgezeichnet, dasselbe im optimalfall nochmal bevor man den Stand verlässt. Wird das nicht auf jedem Stand so gemacht? So kenne ich das von meinem Verein und auch als ich im Schießkino war wurde dies so gehandhabt...
  2. Wobei auch in "Filmen" das Wort Film steckt also das Medium zum speichern. Ausdiskutieren wollte ich das eigentlich auch nicht, die Kernaussage meines Satzes war etwas ganz anderes. Die Frage dazu stand bereits ein paar zeilen tiefer in demselben Posting, aber gerne nochmal erklärt: Wenn man z.B. eine Aufsicht hat die während dem alltäglichen Betrieb vor Ort ist aber aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht alles einsehen kann macht eine Beobachtung über Monitore auch ohne Aufzeichnung durchaus Sinn. Auch müssen die Regeln nicht willkürlich sein, es durchaus auch "echte geltende" Regeln die damit durchgesetzt werden können. Sollte z.B. jemand "kampfmäsiges Schiessen" betreiben so kann man das darauf sehen und dies unterbinden und ggf denjenigen des Standes verweisen, eine Beweisführung in Form von Videoaufnahmen ist da auch nicht zwingend notwendig. Dann solltest Du dazu nicht ein posting zitieren das auf einen anderen Verein verweist
  3. Wer sagt denn das die Aufnahmen (wobei das dann ja das falsche Wort ist da sie nicht aufgenommen werden) gedacht sind einen Regelbruch nachzuweisen? Vielleicht gibt es auch Vereine die Mitglieder haben (Man wird doch wohl mal träumen dürfen) die nicht ständig Regelbrüche begehen oder nachdem sie in den Boden geballert haben sich freiwillig melden? Nicht jede Kamera ist dafür gedacht, es gibt auch Kameras die einfach nur da sind um Orte Live einzusehen um jemanden die Aufsicht zu erleichtern. Abgesehen davon: Wenn auf dem 50m Stand eine Kamera auf der 50m Linie und eine auf der 25m Linie steht ist diese wohl auch kaum dafür zu gebrauchen jemanden nachzuweisen das er 1m vor dem Kugelfang in den Boden geballert hat...
  4. Wenn Putzmittel, wie Steven schreibt, nicht zur Verfügung standen, z.b weil diese von der Putzfrau in der Besenkammer eingeschlossen werden ist er mit den Papiertüchern seiner Verpflichtung mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln nachgekommen und dann wäre ihm eigentlich nix vorzuwerfen. Sicher wäre es aber sinnvoll gewesen schnell eine E-Mail zu schreiben und den Sachverhalt zu schildern. Aber natürlich ist es einfacher den AfDler pauschal zu bevorzugen ohne die genauen Umstände zu kennen und/oder seinen Text erstmal richtig zu lesen. Unschuldig bis zum Beweis der Schuld gilt für ein AfDler halt nicht... Und nein, ich bin eigentlich kein ausgesprochener Freund von Steven, Jahre ihn in einigen Punkten für eine ziemliche Pfeife (darf er auch gerne über mich denken), und hatte auch schon Meinungsverschiedenheiten mit ihm, Fair bleiben sollte man aber trotzdem...
  5. @SIG-Fan @Monsieur Nach meinem Wissensstand wird das Videobild nicht gespeichert, bin mir relativ sicher das es mir so vom "Hausmeister" gesagt wurde
  6. Wenn man, was in meinem Augen als Sportschütze auch dazu gehört, mit der Waffe an einer Meisterschaft des DSB, BDS, DSU, BDMP usw teilnimmt könnte man durchaus gute chancen haben damit einen Richter zu überzeugen das dies kein jagdliches schießen ist. Beim normalen training könnte dieser Nachweis ggf etwas schwieriger werden, aber trotzdem nicht unmöglich. Und war da nicht etwas mit der begrenzung an Munition? Ich bin kein Jäger und kenne diese thematik darum nur am Rande, aber wenn man nur 3 Schuss in der Waffe haben darf und dann 8 Schuss lädt um auf 5 Fallscheiben zu schießen wäre es vermutlich auch schwierig dies als jagdliches schießen zu rechtfertigen, oder? Letzten Endes muss man sich, wenn man kein Risiko eingehen will, immer fragen: Kann ich auch einen mir und meinem anliegen nicht wohlgesonnenen Richter davon überzeugen das ich alles richtig gemacht habe.
  7. Mit welcher Begründung sollte ein Polizist eine Waffenkontrolle am Fahrzeug machen? Ohne einen entsprechenden Grund schaut der weder in mein Kofferraum (jaja, ich weiß der berühmte Verbandskasten Trick, das kann man aber auch einfach umgehen) und erstrecht nicht in meine Taschen oder Koffer.
  8. Meine Bescheinigung über das Bedürfnis ist aber an eine Disziplin gekoppelt und die Waffe die ich mir kaufe muss auch zu der Disziplin passen. Also entweder wird der Begriff "Bedürfniss" für zwei unterschiedliche Dinge verwendet und ist damit missverständlich (was auch zu den unterschiedlichen Auslegungen bei den unterschiedlichen Ämtern passen würde) oder in einem von beiden Fällen wird es falsch verwendet (auch das wäre eigentlich nix ungewöhnliches). Aber abgesehen davon sind wir uns ja einig daß es um die WBK geht von der ein Jäger und Sportschütze mehrere hat. Aber auch hier müsste konsequenterweise nicht nur bei den Kurzwaffen sondern auch bei den Langwaffen unterschieden werden...
  9. Mist, ich habe meine auf Speed beantragte Waffe für Mehrdistanz, Fallscheibe und in einem anderen Verband genutzt, muss ich jetzt alles abgeben wenn das rauskommt? Das mit dem beantragten Bedürfnis halte ich für Mumpitz, eine Unterscheidung zwischen einer WBK für einen Sportschützen und einer WBK für Jäger ist da sinniger (die Jäger bei uns im Verein haben z.b. zwei grüne WBKs, eine als Sportschütze und eine als Jäger) Ich denke da wird es um das Kontingent gehen, das ein Sportschütze nicht einfach über den Jagdschein sich zusätzliche Waffen über seinen Kontingent ohne entsprechende Nachweise "erschleicht", zumindest ist dies das einzig sinnvolle was mir dazu einfällt.
  10. Sollten automatische Waffen erlaubt werden wenn man den Verschluss getrennt aufbewahrt?
  11. Naja, da sehe ich ehrlich gesagt noch kein Problem damit. Ist halt so und vielleicht wird damit auch ausgesiebt das irgendwelche "Problematischen Kandidaten" Ihr 10 Bedürfnis bekommen, keine Ahnung ob es so ist oder sowas schonmal vorgekommen ist, aber ich habe damit kein Problem und mir wurde mal gesagt das im Vorstand entschieden wird ob der Antrag angenommen wird (und mir ist kein Fall bekannt in dem das abgelehnt wurde sofern die Voraussetzungen erfüllt sind). Oder vielleicht hat es sich auch einfach nur so eingebürgert weil dies die einzige Gelegenheit ist an der regelmäßig der BDS, DSU und DSB Mann den Vorstand trifft um die Unterschrift abzuholen. Der angesprochene Erste Verband war BDS. Aussage vom BDS Mann im Verein: Dauert 3-4 Wochen. Aussage aus der Geschäftsstelle: Wir versuchen die 3 Wochen nicht zu überschreiten. Aber auch hier sehe ich ehrlich gesagt noch kein Problem, das machen die ja Ehrenamtlich, oder? Solange es im Rahmen bleibt und man ggf auch vorher schon weiss woran man ist... Die DSU z.B. schreibt ja auch gleich auf der Homepage das es in der Regel 6-8 Wochen dauert, wem das zu lange ist muss das Bedürfnis halt bei einem anderen Verband beantragen wo es schneller geht... Darum ja die Frage ob die OSiP aktuell eine längere Bearbeitungsdauer hat. Was weiss ich was die da alles machen? Vielleicht sitzt da jetzt jemand beim Verfassungsschutz der bei jeder Anfrage händisch alle Namen in alle Suchmaschinen eingibt und sobald er dann ein Buch findet erst dieses Buch bestellen und lesen muss bevor er auf OK klickt. Schließlich habe ich eine 9mm Beantragt die aufgrund der Medienberichterstattungen eine ähnliche Anziehung wie Kriegswaffenähnliche halbautomatische Gewehre ausübt solange sie nicht neonfarben angemalt sind... Nein, das glaub ich nicht. Meine SB ist eigentlich sehr nett und hat beim Erstantrag auch alles dafür getan das es schnell und unkompliziert abgelaufen ist. Mein Händler hat mir geraten ich solle am besten niemals umziehen weil die Behörde sehr unproblematisch ist solange alles in Ordnung ist, auch wenn ich den Eindruck habe das sie es oftmals sehr genau nimmt (was ja auch nicht falsch ist). Beim BZR und ZStV war es beim letzten mal auch so, die OSiP dauerte es auch das letzte mal länger (laut meinem NWR Auszug). Wobei ich nur sehen kann wann das Ergebnis da war und nicht wann die Abfrage gestartet wurde. Ich habe auch schon davon gehört das es auch Behörden geben soll die sammeln sollen wobei das bei OSiP, was laut Namen ja eigentlich Online mit ein paar Mausklicks zu erledigen sein sollte, eigentlich keinen Sinn macht...
  12. Das hört sich bei Euch alles so so an als würde es gar keine Behördenabfragen geben... Ich habe meinen Bedürfnisantrag vor ca3 Monaten beim Verein abgegeben (gerade rechtzeitig vor der Vorstandsitzung das am nächsten Tag das gleich zum Verband geschickt werden konnte), nach ca einem Monat war dann die Bescheinigung vom ersten Verband da und nach zwei Monaten die Bescheinigung vom zweiten Verband. Sofort nachdem ich die Bescheinigung vom ersten Verband hatte habe ich mich bei der Behörde gemeldet die dann im Hintergrund die Behördenabfragen gestartet haben und darauf warte ich jetzt seit 2 Monaten. Wenn das bei Euch so schnell geht dann müßtet Ihr entweder noch eine gültige Überprüfung haben (die ist bei uns immer nur 6 Monate lang gültig) oder die ist für den Eintrag nicht Notwendig bzw wird im Hintergrund gemacht und er Eintrag wird schon vorher ausgestellt. Und hier habe ich eben festgestellt das dies deutlich länger dauert als beim letzten mal (3Q 2022). da dauerte es ca ein Monat und jetzt bin ich schon bei der doppelten Zeit. Also entweder ging es beim letzten mal sehr schnell oder es dauert jetzt deutlich länger als normal...
  13. Hör blos auf, solche Sprüche sind vermutlich auch der Grund warum wir jetzt mit den Grünen gestraft sind! Abgesehen davon, wenn man schaut wie lange es bei denen gedauert hat glaub ich das die AfD, Zentrumspartei, AAPD oder wer sonst noch so kommen könnte auch nichts mehr retten kann (OK, bei der AAPD würde es dann wenigstens Freibier geben)
  14. WBK muss ich zum Glück nicht wirklich aus der Hand geben, ich gehe mit WBK ins Gebäude und komme kurz drauf mit neu ausgefüllter WBK wieder raus. Bei mir hängt es wirklich aktuell an der OSiP. Habe vor ca 2 Monaten angekündigt das ich einen Voreintrag haben möchte, daraufhin wurden die Sicherheitsüberprüfungen angestoßen und ich warte auf die Rückmeldung das diese durch sind. Laut einem Ausdruck meiner Akte werden da 3 Überprüfungen gemacht/hinterlegt (BZR, ZStV und OSiP), beim Erstantrag/Ausstellung sind die ersten beiden innerhalb ein paar Tagen durch gewesen und die OSiP dauerte ca ein Monat.
  15. Hat eigentlich in letzter Zeit mal jemand ein Voreintrag machen wollen? Vor ca einem 3/4 Jahr habe ich ca 4 Wochen warten müssen auf das OSiP OK, jetzt warte ich aktuell schon fast die doppelte Zeit. Ist das auch bei jemand anderem so? Googlen die jetzt etwas genauer und durchsuchen alle Bücherläden nach dem Hamburger "Vorfall"?
  16. Ist es das wirklich noch? Die 90er waren eine echt tolle Zeit die ich noch miterleben könnte, da hätte ich das sofort unterschrieben! Damals gab es auch deutlich weniger Gewalt obwohl das Waffenrecht viel laxer war als heute Heute sehe ich davon nur noch relativ wenig. Ja, das Land gibt es immer noch, es gibt auch Regionen in diesem Land in dem die Welt noch in Ordnung ist! Aber was in den größeren Städten zum teil abgeht und vor allem was aus der Politik kommt hat damit nix mehr zu tun. Ich warte ja nur auf den Tag an dem die DITIB eine Partei in Deutschland gründet, die wird aus dem Stand weg vermutlich mehr Stimmen bekommen als eine AfD...
  17. Viel zu viele, sonst würde einiges anders verlaufen in diesem Land!
  18. Kommt natürlich auf die Versicherung an. Das eine DSB Versicherung vorrangig nur DSB Disziplinen, eine BDS Versicherung vorrangig die BDS Disziplinen usw abdeckt sollte relativ logisch sein. Aber hat (bzw sollte) nicht jeder auch eine private Haftpflichtversicherung haben? Da steht bei mir sinngemäß: Es ist alles versichert was nicht verboten ist
  19. Cool. Phillipsburg ist von mir 1-1,5 Stunden entfernt, werde das dieses Jahr zum ersten mal für die DM der DSU besuchen. Steel Nightmare oder ähnliches steht auf jeden Fall auf der Wunschliste, 3 Gun interessiert mich aber auch (auch wenn ich selber eigentlich erstmal keine Büchse geplant habe und mir nicht sicher bin ob meine Wichsflinte geeignet ist oder man besser ein Halbautomaten nehmen sollte), sich das alles vorher schonmal anschauen ist für mich aber auf jeden Fall interessant, natürlich auch wegen dem Rahmenprogramm mit den Ausstellern die dann meist vor Ort sind. Augen hätte ich jetzt als Zuschauer nicht unbedingt erwartet, als Brillenträger bin ich da aber natürlich immer gerüstet, und Ohren sind natürlich selbstverständlich! PS: Western steht für mich persönlich jetzt nicht direkt an, ist aber auch sehr interessant und bestimmt eine Riesen Gaudi! Auch das würde ich mir gerne mal anschauen
  20. Ganz doofe frage: Kann man da einfach einen Familien Ausflug hin machen wenn man daran interessiert ist und sich das anschauen will? Ist man dann Zaungast und kann nur hinter einer Absperrung das aus der Entfernung anschauen oder kann man live dabei und mitten im geschehen sein?
  21. Einmal das, und um sein Spektrum zu erweitern muss man ja auch mal was neues Ausprobieren ob es einem liegt bevor man damit dann richtig einsteigt. Das beantragte Bedürfnis halte ich auch für ein sehr schwaches Argument, das würde ja bedeuten das jede Waffe nur für eine Disziplin eingesetzt werden darf. Abgesehen davon ist auch nirgendwo für einen kontrollierenden ersichtlich für welche Disziplin ich meine Waffe beantragt habe. Sollte es wirklich so sein dann müsste dies ja z.B. in der WBK vermerkt sein damit mein Verein nachprüfen kann ob ich die Waffe auch in der beantragten Disziplin verwende. In Kampfmontour auf dem Stand ist dann aber auch wieder ein anderes Thema. Einerseits ist dies im normalfall durch die SpO verboten und andererseits macht dies dann eben auch ganz schnell den Eindruck des "Gefechtstrainings" auch wenn es eigentlich nur ein "harmloser Drill" ist. Das deswegen Leute angeschwärzt werden halte ich trotzdem nicht für gut aber die argumentation dahinter kann ich durchaus verstehen
  22. Gerade den Bill Drill sehe ich ehrlich gesagt als relativ unproblematisch an. Im BDS gibt es IPSC in dem genau das gefordert wird (ziehen aus Holster und schnelle Schussabgabe auch auf kurze Distanz) und in der DSU gibt es die K17. Ob die anderen Verbände ähnliche Disziplinen hat weiss ich jetzt nicht (DSB vermutlich eher weniger aber bei BDMP könnte ich mir das auch sehr gut vorstellen). Damit wäre der Bill Drill ohne große Klimmzüge zu rechtfertigen, dieses argument habe ich ja auch bereits zu beginn gebracht bevor es etwas ausschweifend wurde. Und hier sei wieder gesagt das man erstens nicht nur nach seiner eigenen SpO schiesen muss und zweitens die Jochen Schweizer Gäste vermutlich nach keiner richtigen SpO schiessen was ja auch irgendwie legal ist. Dot drill trainiert Grund Fertigkeiten, dies sollten auch ohne Probleme zu rechtfertigen sein. Transition kann ich jetzt aber nicht wirklich einordnen
  23. Und schon haben wir den Punkt gefunden in den wir uns uneinig waren. Dies ist ja kein Mietvertrag sondern ein Nutzungsvertrag. Davon habe ich niemals gesprochen. Ich habe davon gesprochen wenn ein Verein mit einem Standbetreiber einen entsprechenden Mietvertrag schließt und dieser beinhaltet eben auch die Übertragung dieser Pflichten. Also ist, um bei meinem obigen Beispiel zu bleiben, dann der Verein 10-shoot-Minimum verpflichtet entsprechende Aussichten zu führen und ggf haftbar. Als Inhaber des Hausrechts kann er das gerne machen. Aber nochmal, ich habe die freie Wahl und werde einen anderen Stand/Verein suchen wenn ich meine Disziplinen nicht schießen darf nur weil ein Vereinsfürst etwas dagegen hat. Und dagegen ist eigentlich auch nix zu sagen. Hier kommt dann wieder der Sprung zu den gewerblichen, diese wollen im Normalfall Geld verdienen und machen keine komischen Auflagen nur weil man in einem Verband schon immer maximal 5 Schuss geladen hat. Sofern alles legal ist und das Material nicht unnötig beschädigt oder verschlissen wird lässt der einen normalerweise machen
  24. Dann bist du der Meinung dass wenn der Verein A (oder Firma A) seinen Stand an den Verein B (unter-) vermietet der Verein A verantwortlich und haftbar ist für das was die Mitglieder im Verein B machen und darum der Verein A eine Aussicht stellen muss? Ich glaube dann macht das jeder Verein oder auch gewerblicher Betreiber falsch. Wenn die Annahme oben, das (fast) jeder es falsch macht, korrekt ist dann bist du also einer der ganz wenigen mit Sachkunde und der diese auch versteht!?!
  25. @Kreppel Ohne jetzt alles zu zitieren: Wer ist denn der angesprochene Betreiber einer Schießstätte? Kleiner Denkanstoß: Das muss nicht der Besitzer der Schiesstätte sein Wenn eine Schießstätte vermietet ist, so ist der Mieter der Betreiber und dieser hat die Aufsicht zu stellen. Vermietet der Verein "5-shoot-only e.V." seinen Stand an den Verein "10-shoot-minimum e.V." so ist der Verein 10-shoot-minimum in der Verantwortung. Natürlich kann der Verein 5-shoot-only in den Mietvertrag reinschreiben das maximal 5 Schüsse geladen werden dürfen und der 10-shoot-minimum müßte sich dann daran halten, dies wäre dann aber eine reine vertragsrechtliche Geschichte und der Verein 5-shoot-only ist weder haftbar zu machen noch muss er aus diesem Grund eine Aufsicht hinstellen wenn 10-shoot-minimum in den angemieteten Zeiten trainiert. Und natürlich kann der Verein 5-shoot-only bzw. dessen Aufsicht mir verbieten mehr als 5 schuss zu laden wenn ich als Mitglied oder Gastschütze dort trainieren will, das habe ich auch niemals abgestritten. Ich sehe aber keinen Grund warum der Verein oder die Aufsicht den Kopf hinhalten müßte wenn ich 6 Schuss lade da es, bis auf die Hausordnung bzw. Anweisung im rahmen des Hausrechts, keinen Grund gibt dafür den Kopf hinhalten zu müssen. Wenn ich z.B. Kampf massiges Schiesen üben würde und dabei jemanden in den Fuß ballern würde wäre das natürlich ein anderes Thema! Aber ich kann mir doch aussuchen in welchem Verein ich trainieren will und ich persönlich würde niemals Mitglied im Verein 5-shoot-only werden da ich z.B. BDS Speed mit KK Schießen möchte und dafür kommen nach SpO 10 Schuss ins Magazin Du kannst mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen mit einem § oder Urteil in dem steht das der Verein 5-shoot-only haftbar gemacht werden kann (wofür eigentlich?) wenn der Verein 10-shoot-minimum den Stand mietet und dann mit voll geladenen Magazinen dort Löcher stanzt. PS: Den WO-typischen Spruch und Anzweiflung der Sachkunde meines Gegenübers erspare ich mir da ich dies für absolut bescheuert erachte...
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