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Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
BlackFly antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Die Schränke wird es dann in Zukunft im Doppelpack geben, dann kann man den Schlüssel des einen in den anderen legen. Dann hätte ich auch weniger Platzprobleme und könnte der Frau erklären das ich laut Gesetz 2 Schränke brauche und sie nicht meckern soll wegen dem Platz den die im Wohnzimmer brauchen -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
BlackFly antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Kommt drauf an, wäre in dem 1er nur Zeug innerhalb der 0er Grenzen würde es ja wieder passen sofern man dann davon ausgeht das der 1er aufgrund der Schlüsselaufbewahrung nur den Status eines 0er hat. Aber nun kommt dann natürlich wieder die Frage: Wenn ich den Schlüssel vom meinem Waffenschrank in einem anderen Tresor lagern muss, wo wird dann dieser Schlüssel aufbewahrt? Der neue Schrank für die Schlüsselaufbewahrung müßte somit also zwangsläufig ein Zahlenschloß haben da sich sonst die Katze in den Schwanz beisst... PS: Wenn man einen 1er mit elektronischem Schloss und Notschlüssel hat wäre es vermutlich das einfachste auf die Sicherheit des Notschlüssels zu verzichten... -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BlackFly antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Wobei vielleicht auch noch zu erwähnen wäre das es gar nicht so unüblich ist das Richter aufgrund Ihres Jobs und den Feinden die sie sich dabei machen oftmals selbst Waffenträger sind -
Halte ich ehrlich gesagt für Blödsinn! Wenn man mit der Waffe ausschließlich immer auf dieselbe Fallscheibenanlage schießt mag das Sinn machen. Möchte man aber auch mal "auswärts" Schießen hat man ganz schnell das Problem das die Abstände dann eben nicht mehr passen. Aufsitzend macht für mich nur Sinn wenn man immer dieselben Bedingungen hat, sonst muss man immer verstellen und im falle der Fallscheibenanlage muss man ggf auf gut glück einstellen (bei einer Meisterschaft auf einem fremden Stand fehlt mir normalerweise eben die Zeit und die Möglichkeit dies "richtig" zu machen) weil das Holz mal etwas höher und mal etwas tiefer angebracht ist, mal ist es etwas breiter, mal weniger breit usw. Fleck ist sicherlich nicht optimal aber es passt halt immer (sofern sich die Entfernung nicht verändert) Wenn Du die Story ganz gelesen hättest wäre Dir sicher aufgefallen das die beiden überhaupt Probleme hatten zu treffen. Die haben nicht einmal alle 5 Scheiben umgeworfen und haben in jeder Runde alle 10 Schuss verbraucht. Spaß hatten die dabei nicht und der Magazinwechsel hat dies nicht besser gemacht. OK, wenn man nur 2 von 5 Scheiben mit 10 Schuss umlegt macht die Zeit des zusätzlichen Magazinwechsels (den schnellen Magazinwechsel haben die vorher glaub auch noch nie wirklich geübt) den Kohl auch nicht mehr fett...
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Dann würde ich es auf Fleck lassen. Aufsitzend ist meiner Meinung nach nur sinnvoll wenn man immer auf dieselbe Scheibe und auf dieselbe Entfernung schießt. Beides ist in Deiner Aufzählung nicht gegeben. Bei der letzten BDS LM Fallscheibe standen links neben mir 2 die eigentlich aus dem DSB kommen und mit Ihren "DSB-GSPs" mit geschossen haben. Abgesehen davon das die 5 Schuss Magazine sie ohnehin außerhalb jeglicher Konkurrenz befördert haben hatten die durchaus Durchgänge in denen die mit 10 Schuss nicht eine Scheibe umgeworfen haben. Grob gesagt hatten die keine Ahnung wo sie hinhalten mußten. Natürlich könnte man sich Tabellen machen auf welche Scheibe wieviel verstellt werden muss, allerdings dürfte man dann auch nicht vergessen danach wieder auf die "Grundstellung" zurück zu drehen. Für mich wäre das aber ehrlich gesagt absolut indiskutabel, lieber auf Fleck einstellen und dann leichte Nachteile haben aber dafür immer und überall treffen können. Oder gleich ne Optik drauf, meine Augen sind auch nicht mehr die besten, dann stellt sich die Frage überhaupt nicht... PS: Es gibt ein Visier das glaub 3 Einstellungen hat zwischen denen man wechseln kann ohne dabei neu einzuschießen. Dies wäre natürlich ggf eine Option wenn man Aufsitzend auf verschiedene Scheiben Einstellen will, dann muss man sich nur merken welche Einstellung für welche Scheibe ist. Oder man stellt eines auf Fleck und die anderen aufsitzend ein.
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Waffenbesitzer verstorben - Waffen befinden sich im Waffenschrank verschlossen, und nun?
BlackFly antwortete auf axel_dulz's Thema in Waffenrecht
Bei einem Tresor mit Schlüssel ist genau das auch mein Gedanke. Der Schlüssel muss also irgendwo sein, man muss ihn nur finden! Und so ein Tresorschlüssel ist ja eigentlich auch nix was man einfach so verbummelt. Ich hatte z.B. das Problem das der Fahrzeugbrief bei meiner Mutter nicht auffindbar war, hier gehe ich davon aus das sie diesen einige Jahre vorher auf einem Stapel Papiere gelegt hatte (sie hatte vor ein paar Jahren eine Phase in der Ihr alles zuviel wurde, Ihr die Kraft für alles fehlte und dann alles auf Stapeln abgelegt wurde) und dann ein paar Jahre später diesen ganzen Stapel entsorgt hatte mit dem Gedanken "wenn ich ihn die letzten 2 Jahre nicht gebraucht habe werde ich ihn auch nicht mehr brauchen". Bei einem Tresorschlüssel halte ich so etwas aber für eher ausgeschlossen, der sollte sich finden lassen, entweder dort wo man ihn am ehesten vermutet (entweder offensichtlich für den häufigen Gebrauch oder schlechtes, weil absolut vorhersehbares und typisches, Versteck) oder wo man ihn am wenigsten vermutet (gutes Versteck). Bei einem Tresor mit Zahlencode ist es natürlich problematischer, dieser Zahlencode kann natürlich überall versteckt sein oder der Erblasser hatte ein so gutes Gedächtnis das er sich dachte er kann es sich merken und muss es gar nicht aufschreiben. Das ist dann wirklich der Fall von "dumm gelaufen" und ein Fall für den Profi... -
Waffenbesitzer verstorben - Waffen befinden sich im Waffenschrank verschlossen, und nun?
BlackFly antwortete auf axel_dulz's Thema in Waffenrecht
Die Frage war nicht was zulässig ist sondern wie man den Schrank aufbekommt. Und in den allermeisten Fällen wird sich der Schlüssel, bei einem Tresor mit Schlüssel, finden lassen. Entweder in dem Eigentum des verstorbenen oder es meldet sich ein Freund bzw. Schützenkamerad wenn er vom Tode erfährt. Eine rechtlich vermutlich korrekte Methode wäre den Schlüssel in einem Bankschließfach aufzubewahren, das macht aber nur bei einem Zweitschlüssel oder Revision Schlüssel im praktischen Anwendungsfall Sinn. Ich denke nicht das jemand wirklich den Schlüssel an einen Heliumbalon mit einer 2km langen Schnur hängt oder in einem 60m tiefen See versenkt und die Stelle markiert indem eine Kerbe in den Angelkahn geritzt wird. Also heisst es leider: Alles, notfalls doppelt und dreifach, durchsuchen weil der Schlüssel irgendwo sein muss. Wenn man Ihn gefunden hat, die Waffen auf seine Erben WBK überschrieben hat kann man den verstorbenen ja nachher immer noch bei der Behörde als unzuverlässig anzeigen weil der Schlüssel zugänglich war... Sollte der Schlüssel nicht auffindbar sein, dann muss man halt mit dem Erbschein zum Hersteller des Schranks, dieser wird einem dann ein entsprechend qualifizierten Tresorknacker empfehlen. Wenn der Tresor dann offen ist und man die Erben WBK auf dem Amt abholt kann man dann ja dem SB erzählen das der Schlüssel nicht auffindbar war und der verstorbene ein Fleißbienchen in seiner Akte verdient hat... -
Waffenbesitzer verstorben - Waffen befinden sich im Waffenschrank verschlossen, und nun?
BlackFly antwortete auf axel_dulz's Thema in Waffenrecht
Bei einem Tresor mit Schlüssel müsste sich nach dem Tode bei der Auflösung der Wohnung meist auch der Schlüssel finden lassen. Sinnvoll wäre aber in meinen Augen auf einem Sicheren Wege den Code bei einem Zahlenschloss und den Ersatzschlüssel entsprechend sicher zu verwahren. Dies kann z.B. die Variante von David K. sein das man sowas mit Deadman trigger einrichtet, man kann es z.B. auch zusammen mit seinem Testament über einen Notar machen oder es kann auch ganz simpel ein Schliessfach bei der Bank sein. Der Erbe wird dann mit dem Erbschein zugang zu dem Schlüssel oder Zahlencode bekommen, egal ob es nun über eine Bank oder Notar läuft. Ich denke auch als "sicher" sollte eine Variante sein die mehrere Sicherungsstufen enthält auch wenn jede einzelne Sicherheitsstufen nicht als "ausreichend sicher" gelten. Denkbar wäre z.B. ein Abschliesbarer Schrank von dem man den Schlüssel am Schlüsselbund hat, in diesem Schrank ist dann eine Geldkassette mit Code den man an anderer Stelle hinterlegt hat, in dieser Geldkassette ist dann wieder ein Code mit dem man sich in einen Online Schlüsseltresor einloggen kann sofern man auch das Handy hat das man für die 2faktor Autorisierung benötigt. Ich denke das z.B. Bitwarden durchaus als sicher genug für den Tresorcode angesehen werden kann sofern halt irgendwie der Zugang zu Bitwarden so geregelt ist das man eben nicht einfach so darauf zugreifen kann. Aber die Frage war ja nicht was man davor tut sondern dann wenn es zu spät ist Bei Schlüsseltresor ganz klar den Schlüssel suchen und wenn man diesen nicht findet oder es ein Zahlencode ist den man nicht findet einmal den entsprechenden Schlüsseldienst beauftragen. Jeder Tresor ist, wie schon angemerkt, in 2-3 Minuten offen, sind ja alle nur aus Kuchenblech... Abgesehen davon weiss der Hersteller und der Tresorknacker des Vertrauens des jeweiligen Herstellers ganz genau wo man ansetzen muss... -
Da wäre ich mir bei ihm und noch ein paar anderen (ich will ja keine Namen nennen aber ich meine z.B. jemand dessen einzige postings darin bestehen Zeitungsartikeln zu suchen in denen die AfD negativ in der Überschrift erwähnt wird und dann schnipselchen davon zu posten nachdem irgendwie auf den Straßen keine Horrorclowns mehr rumlaufen) gar nicht so sicher...
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Jetzt auch offiziell auf der Webseite der verlängerte Countdown und der Hinweis/Erklärung dazu (ganz unten):
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Magazin als verbotener Gegenstand bei gemeinschaftlicher Aufbewahrung
BlackFly antwortete auf HamsterOfDeath's Thema in Waffenrecht
Da ergeben sich noch viele weitere Fragen: Wie ist das wenn jemand z.B. eine 9mm Langwaffe besitzt die Glock Magazine frisst und diese Person leiht sich auf dem Stand eine Glock mit einem >10 Schuss Magazin? Verliert damit der Verleiher und der Leiher seine WBK? Oder wenn ein Zusteller eine 9mm Langwaffe für Glock Magazine besitzt und er stellt eine Sendung zu die >10 Schuss Glock Magazine beinhaltet, verliert dann der Versender, der Empfänger und der Zusteller seine Zuverlässigkeit? Darf ein 9mm Langwaffenbesitzer für Glock Magazine Wohnungen oder Läden überhaupt betreten in denen Glock Magazine >10 Schuss sich befinden oder sollte er es lieber sein lassen bevor er aus versehen mit dem Magazin in Berührung kommt? Muss man sich vor dem besuch einer privatperson immer erst versichern das diese konstellation nicht auftreten kann? Kann jemand der eine besagte 9mm Langwaffe für Glock Magazine besitzt eigentlich Kontrolleur für Waffenaufbewahrung werden? Muss ich ggf meinen Kontrolleur erst Eidestattlich versichern lassen das ich keine Probleme bekomme wenn ich meinen Schrank aufmache in dem zu meiner Kurzwaffe auch entsprechende Magazine liegen? -
Die Aktion wird scheinbar verschoben, so berichtet es aktuell Ghost TV Noch ist die Internetseite nicht aktualisiert aber es soll noch im laufe des Vormittags aktualisiert werden. Neuer Termin ist 29.09.23 Er spricht in dem Video auch das scheinbar einige Youtuber, inklusive ihm selber, eingeweiht sind und er sagt auch das er mit seinen Videos schon in die Richtung für die Aktion vorbereitet. Da fällt mir auf das er in letzter Zeit immer wieder das Waffenrecht thematisiert hat, Zufall oder ist das wirklich die "Vorbereitung"?
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BlackFly antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
In den Zeiten die sich diese "SS-Gestalten und Brüder im sozialistischen Geiste" wieder herbei sehnen war das nicht der Fall? Die Zeiten in denen diese "SS-Gestalten und Brüder im sozialistischen Geiste" nur friedlich auf der Straße ungewünschte Sprechlaute und Gruppenverhalten an den Tag legten waren zeitlich glaub ziemlich begrenzt und wurde dann recht schnell zu real ausgeführten Taten. Nein, dies ist mir sicherlich nicht lieber! Allerdings muss ich auch zugeben das eine gesunde Gesellschaft (OK, dazu zähle ich unsere Gesellschaft nicht mehr) oder zumindest eine nicht vollkomme verblödete Gesellschaft dies nicht noch einmal zulassen wird! In dieser Hinsicht habe ich echte Hoffnung und bin nahezu überzeugt. Wovon ich allerdings nicht überzeugt bin das nicht etwas ähnlich schlimmes aber in eine andere Richtung kommen könnte, dies seit vielen Jahrzehnten schon im Gange ist und unbemerkt von dem Volk, zum Teil sogar aus unwissenheit aktiv gefördert, von der Regierung und "Ihren Medien" vorangetrieben wird... -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BlackFly antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Für Holocaust leugnen sind glaub schon viele verknackt worden. Wohl weniger Gefängnis aber durchaus Geldstrafen und wenn man diese nicht bezahlt kommt irgendwann auch mal die Beugehaft. Dasselbe dürfte auch für einige andere "rechte Straftaten" gelten. Damit kann man schon sagen das man in Deutschland einwandern kann weil man andere Ansichten zu historischen Ereignissen hat -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
BlackFly antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Ja, und den Schlüssel für den zweiten 1er Schrank mußt Du natürlich auch entsprechend sicher aufbewahren! Also entweder noch einen dritten 1er Kaufen für den Schlüssel von dem zweiten 1er in dem der Schlüssel für den ersten 1er mit den Waffen liegt oder Du machst es Dir einfach und legst den Schlüssel von dem zweiten 1er in den ersten 1er. Dann ersparst Du Dir natürlich den dritten 1er... -
POL Soest und Prüfung des Bedürfnisfortbestands bei 3 Kurzwaffen und WBK älter 10 Jahre
BlackFly antwortete auf Xotzil's Thema in Waffenrecht
Das erklärte Ziel dürfte sein: Möglichst wenige Waffen im Volk. Das jemand mit 5 Waffen nicht gefährlicher ist als jemand mit 1 oder 2 Waffen ist eigentlich ziemlich logisch und wird auch meines Wissens nach nicht angezweifelt. Die Begründung warum jemand trotzdem weniger Waffen haben sollte obwohl es objektiv eigentlich ab 2 Waffen keinen Unterschied macht (sofern man nicht zufällig sich noch einen dritten Arm und Hand wachsen läßt) ist meines Wissens nach die das man ja Waffen weitergeben könnte. Habe ich nur eine Waffe kann ich nur selber damit Schießen, habe ich 2 Waffen kann ich damit entweder beidhändig Schießen oder einem Kumpel die zweite Waffe geben und habe ich 10 Waffen kann ich damit mich und 9 weitere Personen bewaffnen und dann hätten wir ganz schnell die bösen amerikanischen Verhältnisse. PS: Das dies Blödsinn ist brauchst Du mit nicht erklären und denjenigen die diese Meinung vertreten brauchst das eigentlich auch nicht erklären da diese in einer ideologischen Bubble leben und sich auch mit fakten nicht verwirren lassen -
Das ist eine verdammt gute Frage! Gibt es dafür kein Gesetz oder Urteil? Die Grenzen die das GG setzt werden ja irgendwie auch wieder eingeschränkt oder aufgehoben für bestimmte Fälle und nun streiten wir uns dann darüber wann ein Gesetz eine "dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung" verhütet. Das meinte ich mit dem Satz das die Grenze zwischen dem OK und nicht OK individuell sehr verschieden ist. Hier sollte man nicht auf dem anderen rumhacken sondern vielleicht akzeptieren das der andere es individuell anders sieht und gerne auch hinterfragen warum der andere es anders sieht, am ende könnte man vielleicht sogar auf einen gemeinsamen Nenner kommen Bei der Aufbewahrungskontrolle scheinen es viele so zu sehen das dies gerechtfertigt ist nach der definition des Art 13. andere sehen das vielleicht nicht so aber sehen die Einschränkung als "gering genug" an um das zu tolerieren damit diejenigen die es als gerechtfertigt ansehen zufriedengestellt werden und wieder andere sehen es nicht so und lehnen es kategorisch ab weil es ihnen an anderer Stelle zugesichert wurde. Wenn man nun nachweisen würde das die Kontrolle nix verhindern würde (was vermutlich nicht möglich ist), dann würde sich vermutlich an keiner der Sichtweisen etwas ändern. Wenn man nun nachweisen würde das die Kontrollen etwas verändern (was vermutlich ebenfalls nicht möglich ist), dann würde sich auch nix an den persönlichen Sichtweisen ändern. Also was ist nun richtig? Akzeptieren das andere Menschen anders empfinden und das auf einem demokratischen Wege die Entscheidungen so getroffen wurden, egal ob sie Sinn machen oder nicht (tun sie bei so emotionalen Themen sehr häufig nicht) ist keine Option?
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Solange er niemanden Schadet, aber was ist wenn jemand damit geschadet wird? Dies ist der Knackpunkt, das eben davon ausgegangen wird das jemanden geschadet wird bzw. die Wahrscheinlichkeit dafür inakzeptabel hoch angesehen wird wenn die Waffe geladen auf dem Wohnzimmertisch liegt, wenn jemand seinen Penis irgendwo reinsteckt wo er nicht hingehört oder wenn gewisse fetische ausgelebt werden. Sagt die freiheitliche Grundordnung aus das erst etwas passieren muss, das Menschen sterben, verletzt oder vergewaltigt werden müssen bevor der Staat handeln darf? Eigentlich ist der Staat dazu verpflichtet dies zu verhindern und ich sehe nicht das die FDGO den Staat daran hindern sollte diese Verpflichtung auszuüben. Aber natürlich sehe ich ganz klar ein Problem wo genau die Grenze zwischen OK und Nicht-OK zu ziehen ist, dies ist der Knackpunkt über den man sich streitet. Dann sollte man das aber auch so nennen. Die Kontrolle von Gesetzen ist in meinen Augen kein verstoß gegen die FDGO sofern dies nötig und gerechtfertigt ist und die Einschränkung weniger gewichtig ist als das Ergebnis. Bei der Kontrolle der Waffenaufbewahrung hat der Gesetzgeber dies so entschieden, bei der Kontrolle von Höchstmengen an Kraftstoff in Kanistern nicht. Nicht meine Sichtweise auf die FDGO oder Deine Sichtweise auf die FDGO ist komisch, nur der Punkt an dem wir die Grenze ziehen was abgedeckt ist und was nicht ist unterschiedlich. Das Bundesverfassungsgericht schrieb (BVerfGE 5, 85 (112, 140 ff.)) ist es ein wesentliches Merkmal der fdGO, dass sie unter Ausschluss jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsform auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Von Gewalt und Willkürherrschaft kann eigentlich nicht die Rede sein wenn Gesetze eingehalten und entsprechend kontrolliert werden, vorallem nicht dann wenn die Mehrheit der Gesellschaft es so möchte (und das der LWB in der Mehrheit der Gesellschaft keinen guten Stand hat ist ja leider auch bekannt). Bei der Waffenkontrolle wird normalerweise keiner Verprügelt und Willkürherrschaft ist auch nicht gegeben wenn es gesetzlich für jeden gleich vorgeschrieben ist. Ich zweifel an dem Verstand und der Eignung ein Fahrzeug zu führen bei Leuten die der Meinung sind das der Staat sie aufgrund der FDGO nicht einschränken darf und Gesetze nicht kontrollieren darf
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POL Soest und Prüfung des Bedürfnisfortbestands bei 3 Kurzwaffen und WBK älter 10 Jahre
BlackFly antwortete auf Xotzil's Thema in Waffenrecht
Falls es hart auf hart kommt und die Behörde auf eine Abgabe der ÜK Waffe besteht und die Abgabe der USP (damit die ÜK Waffe zur K Waffe wird) nicht akzeptiert (jetzt mal unabhängig davon ob das rechtens ist und/oder vor Gericht standhalten würde) gäbe es immernoch die Option die ÜK einem Händler oder BüMa zur Einlagerung zu übergeben (damit ist der SB erstmal zufrieden gestellt), dann die USP zu veräußern und dann für die ehemalige ÜK die eingelagert ist ein neues Bedürfnis beantragen das dann innerhalb des Bedürfnisses ist und damit kein Problem darstellen dürfte. Das nervt zwar und ist etwas Rennerei, aber sollte "nur" einen Kostenaufwand von einem niedrigen dreistelligen Betrag erfordern (Einlagerung + Austragung + Bedürfnisantrag + Eintragung) und damit finanziell immer noch besser als der Fall der Dir Angst macht. -
Ein ganz klares Jain! Die Kontrolle selber ist keine Verschärfung sondern eben nur eine Kontrolle und ggf. Umsetzung der vorhandenen regeln. Eine weitere Restriktion ist eine Kontrolle glaub niemals, Restriktion heisst ja man darf etwas nicht mehr was man vorher durfte. Wenn allerdings für die Kontrolle erst eine neue Regelung geschaffen werden muss die wiederum irgendwelche Rechte einschränkt oder etwas verbietet um die Kontrolle ermöglicht, dann kann man durchaus dies als Verschärfung oder restriction bezeichnen. Aber anders herum gefragt: Was bringen Gesetze die keiner beachtet weil sie nicht kontrolliert werden können? Ja, da bin ich vollkommen bei Dir! Und hier wären wir wieder beim gewinn den man hätte wenn man das Gesetz (sinngemäß) auf 72 + sinnvolle Aktualisierungen und Änderungen setzt. Dies war vielleicht fehlerhaft aber bewußte Gängelung, gezielte Beschränkung, absichtlich schwammige Formulierungen oder, was Du vergessen hast aufzuzählen, handwerklich stümperhafte Formulierungen (da würde ich zum Teil nicht mal Absicht unterstellen) die bei 3 Richtern 4 verschiedene Auslegungen erwirkt habe ich darin jetzt, auf die schnelle, nicht entdeckt. Aber nochmal: Inhaltlich will ich das von 72 gar nicht! Aber das von 72 war einfach und verständlich ohne das man erst in einem anderen Buch nachschauen muss in dem einem erklären soll was der Gesetzgeber damit eigentlich erreichen wollte, in Wirklichkeit aber noch mehr fragen aufwirft weil noch stümperhafter geschrieben als das eigentliche Gesetz. So sollte ein Gesetz sein, kurz und aussagekräftig! Man liest es und kann es, selbst als Laie wenn vielleicht auch nicht bis ins kleinste Detail und juristische Feinheit aber zumindest doch grundsätzlich, verstehen! Bei der dem von Dir angesprochenen § 6 I Nr. 2 AWaffV hat der gesetzgeber absichtlich nicht Waffe XY hingeschrieben sondern umschrieben da sonst einfach ein Hersteller die Waffe unter dem Namen YX rausgebracht hätte und damit das gesetzt umgangen hätte. Mit der umschreibung hat er dann aber natürlich wieder ein subjektives Monstrum geschaffen das nicht weiter definiert worden ist und wieder die 4 Meinungen bei den 3 Richtern hervorbringt... Und wenn die leichte Verfügbarkeit der Waffen so schlimm ist, warum sind die Fremdtötungen in den regionen mit einem strengen Waffengesetz deutlich höher als in Regionen mit laxen Waffengesetz? Sicherlich kann man da in beide Richtungen argumentieren: Das consealed carry Gewalt verhindert weil der Straftäter immer damit rechnen muss das der andere auch bewaffnet ist oder das die Waffengesetze nur so streng sind weil in den Regionen so viel passiert (was dann aber wieder beweisen würde das dies nicht hilft). Die "amerikanischen Verhältnisse" sind aber tatsächlich ein phantom problem, so gut wie keiner der mit den "amerikanischen Verhältnissen" gegen Waffen argumentiert kann "amerikanische Verhältnisse" definieren und erstrecht wissen die nicht das es staaten gibt mit strengeren Regeln als hier in Deutschland. Diese "amerikanischen Verhältnisse" sind einfach nur eine Wortphrase mit dem der Gegner Mundtot gemacht werden soll, ähnlich wie die heute beliebten Begriffe "Populist", "Nazi", "Antidemokrat" usw
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Habe ich das behauptet? Wenn Leute schlimme Dinge tun weil ihnen die Gesetze egal sind kann und darf das aber auch kein Grund sein Gesetze nicht zu erlassen, anzupassen oder zu kontrollieren. Es ging nicht um eine Verschärfung sondern um eine Kontrollmöglichkeit. Tempolimits werden ja auch mit Blitzern überprüft (gerade wegen und nicht obwohl Menschen sich nicht an das Limit halten), also warum nicht auch die Waffenaufbewahrung? Und mit RAF terrortaten gegen die Aufbewahrungskontrollen zu argumentieren ist dann schon grottenschlecht weil das eine mit dem anderen nix zu tun hat. Fehler passieren den besten, wenn alle Gesetze fehlerfrei und eindeutig wären würden die Richter deutlich weniger Arbeit haben... Dies würde ich auch nicht als "aufgeben" einstufen sondern einfach als Erkenntnis das der Mensch Fehler macht, Menschen mit Ahnung weniger als Menschen ohne Ahnung, viele Menschen mit Ahnung noch weniger, aber ganz fehlerfrei wird es niemals sein. Wäre dem nicht so dann müßte Microsoft oder Apple nicht ständig updates für Ihre Betriebssysteme rausbringen, Flugzeuge würden nicht mehr abstürzen (vor allem nicht aufgrund technischer defekte), Handys und Computer würden nicht mehr abstürzen oder einfrieren usw. Die Frage ist natürlich wie stümperhaft die Fehler sind und ob nicht einige davon vermeidbar wären und da habe ich doch tatsächlich noch echte Hoffnungen falls nicht gerade die Ampel das WaffG anfaßt bzw. die jemanden fragen der sich wirklich auskennt (und hier würde ich dann durchaus Hoffnungen in den VDB setzen falls die es schaffen sich da einzubringen)
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Würde bei einem "von Grund auf neuem WaffG" etwas rauskommen das grundlegend anders als das alte von 72 ist? Egal wie sehr man es sich wünscht und wie wenig es ggf sinn macht, von einem Bedürnisprinzip unter Beteiligung der Verbände werden wir nicht mehr wegkommen, das halte ich für absolut unrealistisch, wir werden niemals zum Amt gehen und dort auf einem Formular ankreuzen können "Haben will weil Geil" oder "Selbstverteidigung", nicht in der heutigen Gesellschaft. Also haben wir ein Bedürfnisprinzip das damals auch schon eingeführt wurde. Dann würde auf jeden Fall auch ein Teil mit Zuverlässigkeit und ggf. anderen Voraussetzungen wie z.B. Sachkunde kommen, auch etwas das damals eingeführt wurde. WBK und/oder MES Pflicht würde sicherlich auch kommen, auch das war damals dabei. Aufbewahrung würde auch kommen, auch das war damals schon enthalten. Und schon sind wir in den groben Zügen doch schon dem von 72 sehr ähnlich, oder? Ich denke nicht das in einem guten aber realistischen neuen WaffG alle grundlegenden Fehler beseitigt sein werden, nicht in der heutigen Gesellschaft.
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Darum schrieb ich "entsprechend dem" und nicht "genau wie". Natürlich müsste es entsprechend angepasst werden. Gab es damals noch kein Schiesssport mit GK Kurzwaffen (zumindest in Deutschland also dem Geltungsbereich des WaffG)? Der Punkt ist mir auch aufgefallen und hatte mich ehrlich gesagt auch schon gewundert! Ja, es wurde dagegen verstoßen. Nun könnte man die Behauptung aufstellen das nicht dagegen verstoßen worden wäre wenn jederzeit mit einer Kontrolle gerechnet werden muss und keiner wird diese Behauptung belegen können oder widerlegen können. Oder andere Schreckensnachrichten die immer wieder von den Waffengegnern angeführt werden das in den USA "ständig" Unfälle mit Kindern und Waffen passieren, auch diese würden bei einer sicheren Aufbewahrung (die ggf dort nicht vorgeschrieben ist und falls doch nicht kontrolliert wird) nicht passieren. Wie Du aber auch schon geschrieben hast: Vorschriften ohne eine Kontrolle bringen nix. Blödsinnige "Argumente" wie von @micky123 das mein Autoschlüssel und Küchenmesser auch nicht kontrolliert werden obwohl damit mehr passiert ändert eben leider nichts daran das manche Dinge vom Gesetzgeber vorgeschrieben werden (z.B. die Waffenaufbewahrung) und andere nicht (z.B. die Autoschlüsselaufbewahrung). Wenn Dinge vorgeschrieben werden müssen sie auch kontrolliert werden damit sie eingehalten werden. Soll man nun auch alle Blitzer abschaffen mit dem "Argument" das viel mehr durch Messer als durch zu schnell fahrende Autos verletzt werden? Achja, und beim Blitzer werden ja auch Persönlichkeitsrechte verletzt weil Fotos gemacht werden ohne das Wissen oder gegen den Willen der betreffenden Personen. Warum ist das kein Problem aber wenn jemand den Schrank sehen will schon? Sie konnten Ihre Terrortaten verüben weil sie Ihre Waffen nicht im Schrank aufbewahrt haben. Grottenschlecht ist mit den Terrortaten der RAF gegen eine Waffenaufbewahrung und deren Kontrolle zu argumentieren Nicht das einzige aber das erste was mir in dem Satz auffällt ist das man "das einzige" nicht steigern kann da es bereits ein Superlativ ist. Ansonsten laufen meine Ansichten auch nicht komplett ins Leere nur weil es dinge gibt die schlimmer sind. Schaffen wir doch das Tempolimit ab (kontrolliert werden darf ein Tempolimit ja sowieso nicht weil Menschen mit Messer andere verletzen) und fahren mit 200 durch die Städte weil es Leute gibt die ohne Führerschein fahren...
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@ChrissVector Sehe ich im Prinzip genauso, Zuverlässigkeit und Sachkunde sind auf jeden Fall Grundvorraussetzungen! Allerdings habe ich persönlich kein Problem mit einem "allgemeinen" Bedürfnisprinzip das dann ggf auch gerne nachzuweisen ist. Dies kann, wie im WaffG von 72, dann natürlich auch gerne ein Jagdschein und eine Vereinsmitgliedschaft sein. Es sollte dann aber auch dabei bleiben, ein nachweis von x Wettkämpfen auf irgendeiner Waffe um eine zusätzliche Waffe zu kaufen mit der ich dann wiederrum y Wettkämpfe bestreiten muss um sie nicht abzugeben (wobei y auch größer x sein kann) ist absoluter Blödsinn. Darum mein Gedanke, um auf das ursprüngliche Thema "Operation Reset" und "Next GUNeration" (deute ich als Nächste generation im Umgang mit Waffen bzw dem Gesetz) zurück zu kommen: Das heutige WaffG durch ein WaffG entsprechend dem ursprünglichen WaffG von 72 ersetzen und dann mit Sinn und Verstand hier Dinge verbessern. Einer kontrollmöglichkeit der Aufbewahrung stehe ich z.B. durchaus positiv gegenüber da ich denke diese kann durchaus eine Wiederholung von Winnenden oder Unfälle mit Kindern und Waffen verhindern. Oder auch das die Aufbewahrung in einem Behältnis nach einer bestimmten Norm zu erfolgen hat ist ja prinzipiell nicht schlecht sofern es eben mit mehr Sinn und Verstand und weniger Lobby Arbeit der Tresorhersteller festgelegt wird. Oder auch eine Abfrage der Vorstrafen usw ist durchaus in regelmäßigen abständen sinnvoll. Ehrlich gesagt hoffe ich sogar richtig darauf das etwas in diese Richtung kommt und dann auch entsprechend durchdacht das eigentlich keiner der normal denken kann die Sinnhaftigkeit abstreiten kann. Ein "entmüllen von Unsinn" aus dem WaffG halte ich nicht für optimal, ich denke das müsste einmal komplett überarbeitet werden (next Generation)
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@ChrissVector Nein, ich schrieb vom WaffG aus 1972. Und darin wird ein Verein, kein Verband gefordert, oder habe ich da etwas falsch gelesen? Somit musste man da also auch keinen Verein gründen der einem Verband angeschlossen ist... Aber selbst heute wäre dies eigentlich möglich: Man gründet selber einen Verein (wobei ich mir nicht mal wirklich sicher bin ob das wirklich erforderlich ist), mietet sich in einem Stand ein und wird Einzel Mitglied in der DSU und beantragt seine Befürwortung als Einzelmitglied (keine Ahnung ob einer der anderen Verbände das auch ermöglicht). PS: Ehrlich gesagt bin ich aber auch etwas froh das es Hürden gibt eine Waffe zu bekommen. Gibt genug vollidioten auf der Welt denen ich lieber keine Waffe in die Hand geben würde und froh wäre wenn es dem einen oder anderen verwehrt wird weil er es nicht auf die reihe bekommt. Schon schlimm genug das die pimpern und sich damit vermehren dürfen...