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Und wieder an der Frage vorbei... Einige Bedürfnisgründe habe ich auf die schnelle dargelegt, Schwarzwälder hat dies sogar noch besser gemacht, aber darum ging es nicht... Konkrete Frage: 1. warum soll bei der zweiten Flinte höhere Ansprüche gestellt werden als bei der ersten? Nirgendwo im Gesetz kann ich dazu ein Hinweis finden in Bezug auf Flinten und bei anderen Arten liegen die Grenzen höher (2 bei KW, 3 bei HA LW, 10 bei gelb) 2. Wie handhabt der SB dies bei den periodischen Überprüfungen? ASE vertritt die Auffassung das alle Flinten gemäß 14 abs4 als Kontingent Waffen zu behandeln sind und ich kann dies weder bestätigen noch wiederlegen da die Flinten dahintergebend nicht erwähnt werden. Ich kann mir aber nicht vorstellen das ein SB das si akzeptiert und ein Richter wird da sicherlich wieder irgendein gesetzgeberischen Willen reininterpretieren der grundsätzlich darauf abzieht möglichst wenig Waffen im Volk
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Frage lesen und verstehen (!). Die Frage war nicht wie ich 20 VRF bekomme oder ob ich dafür ein Bedürfnis nachweisen kann. Gehen wir davon aus ich kann das Bedürfnis irgendwie nachweisen und kaufe zuerst 2 KW auf Grün, dann 3 HA LW auf Grün und dann 10 LW auf Gelb. Dann habe ich das kontingent komplett ausgeschöpft und muss nur gemäß §14 Abs 4 Termine nachweisen aber keine Wettkämpfe. Nun kommt ASE und schreibt: Die Frage war: Nun bekomme ich nochmal 20 mal ein Bedürfnis für VRF ausgestellt und kaufe fleißig weiter ein (natürlich unter Einhaltung der 2/6er), habe dann irgendwann 35 Waffen in meinem Tresor und muss nicht einmal an einem Wettkampf teilgenommen haben weil weiterhin nur der §14 Abs 4 für alle meine 35 Waffen anzuwenden ist? Das 20 VRF vollkommen illusorisch ist sollte jedem Klar sein, es geht rein nur um die theoretische Machbarkeit. 4 VRF würden mir aber theoretisch sofort einfallen wie ich diese Begründen könnte (1. VRF mit Repetierhilfe auf DSU, 2. VRF ohne Repetierhilfe für BDS aber mit Kompensator, 3. VRF ohne Kompensator für Disziplinen mit Schrot und 4. VRF ist eine 1897 für Western) und wenn ich doch Wettkämpfe Schießen würde könnte man das vielleicht verdoppeln wegen Ersatz Waffen und trotzdem müsste ich nach den Argumenten von ASE keine Wettkämpfe für den Erhalt nachweisen. Ich kann mir nicht vorstellen das sowas bei einem SB oder Richter durchgehen würde, selbst wenn wir da gerade einer Lücke im Gesetz gefunden haben...
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Das würde dann ja bedeuten das ich z.B. 2 KW, 3 LW auf Grün, 10 LW auf Gelb und beliebig viele weitere Repetierflinten (solange der Verband mir dafür ein Bedürfnis ausstellt) besitzen könnte ohne z.B. Wettkämpfe nachweisen zu müssen? Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen das ich damit bei einem SB oder einem Richter durchkommen würde! Andererseits hast du natürlich recht das aus dem Text keine Begrenzung herauszulesen ist...
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Auch diese Argumentation hat seine Berechtigung, ist aber trotzdem falsch das im WaffG ganz klar von 3 halbautomatischen Langwaffen die Rede ist und die Eigenschaft HA auf einen Repetierflinte nicht zutrifft. Meines Wissens nach ist es schlicht nirgendwo geregelt und dann kommt es eben auf den jeweiligen SB und ggf die Argumentationskette drauf an wozu sie letzten Endes gezählt wird. Sie wird aber definitiv irgendwo dazu gezählt...
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Jetzt werden hier ein paar Dinge glaub durcheinander geworfen. Die Verbandsbescheinigungen haben nicht direkt was mit dem Grundbedürfnis aus dem WaffG zu tun! Hier kommt dann nämlich genau das zum tragen was ich geschrieben hatte: Die Repetierflinte müsste zum Kontingent der gelben gezählt werden da sie eigentlich dahin gehört und nur aufgrund eines amoklaufs auf die grüne eingetragen wird. Das bedeutet dann nämlich genau das: Man braucht ein Bedürfnis (weil auf grün) das der Verband ausstellen muss, dieser zählt es dann allerdings nicht zum Kontingent weil es auf das gelbe Kontingent gehört und damit nicht zu den 3HA LW Kontingent der grünen fällt und die gelbe Kontingent Einhaltung in die Verantwortung des WBK Inhabers fällt. Damit ist die Repetierflinte aber trotzdem im Kontingent der gelben (und es dürfen auf diese nur noch 9 Waffen eingekauft werden) und nicht kontingentfrei auch wenn der Verband diese nicht mitzählt.
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In keinem Kontinent? Wo steht das? Nach meinem Verständnis müssten die zum Kontinent der gelben gezählt werden, da sie aber nicht auf der gelben eingetragen sind kann ich mir gut vorstellen dass die dann gerne Mal"übersehen" und/oder "vergessen" werden. Allerdings kann ich mit auch für vorstellen dass der eine oder andere SB die zu dem "Grünen HA LW" Kontinent zählt das sie dort eingetragen sind. Was nun wirklich korrekt ist weiß ich nicht, wüsste auch nicht wo das geschrieben steht aber bin mir ganz sicher dass sie zu einem Kontinent dazu gezählt werden müssen und zu welchen wird vermutlich von der Laune und Gesinnung des SB abhängen bis irgendwann Mal ein Richter entscheidet was der Gesetzgeber sich gedacht hat (und das vom nächsten Richter nicht mehr gegenteilig entschieden wird)...
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Nein, wegen einer Weinbrandbohne. Aber der Hustensaft ist durchaus eine beliebte Ausrede bei Alkoholikern die auf ihre Fahne angesprochen werden... Wollte nur sagen: Es gibt glaub echt bessere "Ausreden" als Alkohol um entweder den Schrank nicht zu öffnen oder den SB gar nicht erst rein zu lassen (ohne Termin)
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Weiss nicht ob das der beste weg ist wenn morgens um 8 Uhr der SB klingelt. Könnte eine Tatsache sein die die Annahme rechtfertigt das man Alkoholiker ist...
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Danke und kacke, die Dinger sind leider nicht günstig
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Sieht so aus Siehe mein Link oben (https://de.bruichladdich.com/collections/octomore). Zusammengerechnet ist das dann aber schon eine Glock oder, wie Alfred schon bemerkt hat, ca 3000 Schuss in 9mm. Verfügbarkeit habe ich jetzt gar nicht drauf geachtet, hatte nur mal schnell gegoogelt und dabei festgestellt das dies auch was für mich sein könnte da ich auch am liebsten die Whiskys trinke von denen andere sagen das sie einfach nur nach Aschenbecher oder verbrannter Erde schmecken aber andererseits bin ich zu geizig soviel für eine Flasche auszugeben... PS: Ich sehe jetzt erst das er auch noch fast 60% hat.
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Alle 3? Ich habe auf die schnelle 4 gefunden. Wenn ich mir die Preise so anschaue verstehe ich auch warum die anstelle einer neuen Waffe kommen, für den Preis gibt es auch schon eine Dienstpistole
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Ein Single Malt Whisky. Ich persönlich kenne Ihn jetzt (leider) nicht, ich denke aber der wird auch nicht jedermanns Geschmack sein https://de.bruichladdich.com/collections/octomore
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Auf jeden Fall wird eine "halbautomatische Büchse in 9mmPara" kommen. Was genau bin ich noch unentschlossen, aktuell habe ich diese 4 Alternativen im Auge: 1. Beretta CX4 (ich weiss die findet fast jeder hässlich, aber schlagt mich ich finde die hat was) 2. Kalaschnikov USA KR9 (hat in meinen Augen den höchsten coolness- und Spaßfaktor aber den geringsten sportlichen Wert, da ich aber Spaß mit Fallscheibe und vermutlich Steel haben will ist der sportliche Faktor eher hinten angestellt) 3. Oberlandarms (das wechselsystem auf 223 ist hier halt interessant) 4. CZ Scorpion (in der Auflistung könnte das eventuell sogar die beste Wahl sein, aber CZ habe ich schon eine Shadow2 und ich hätte gerne unterschiedliche Hersteller, mehr als 1 Gerät von einem Hersteller will ich eigentlich vermeiden) 5. Eine MP5 ist ja leider nicht möglich sonst wäre die vermutlich ganz oben auf der Liste oder eine B&T SPC9 wäre auch nice...
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Aktion "Next Guneration" des VDB und das Forum Waffenrecht
BlackFly antwortete auf Vroma's Thema in Waffenlobby
Da du scheinbar nicht eines seiner Videos gesehen und/oder das dort gesprochene Wort verstanden hast muss ich feststellen dass du ziemlich viel Meinung für ziemlich wenig Ahnung hast. In glaub wirklich jedem Video sagt er ausdrücklich das er mit dem VDB nix zu tun hat und nur sein persönliches Ding durchzieht. Achja, ich glaube hier im Forum haben dir das auch schon einige an einigen Stellen geschrieben... Aber tröste dich, das haben einige Verbände ebenfalls bis heute nicht kapiert die seine mailingaufrufe mit irgendwelchen Aktionen des VDB verwechseln. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BlackFly antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Also Japaner in Japan? Dann gibt es wohl keine "woher soll ich das wissen Ausrede". Allerdings schreiben die auch das die rechtliche Lage scheinbar nicht eindeutig und viel Ermessensspielraum dabei sei. Dann haben die in Japan scheinbar ähnlich durchgeknallte Richter wie wir... -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BlackFly antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Nö, erster Satz: In Japan wurde ein Mann verurteilt, weil er ein Schweizer Taschenmesser auf sich trug -
Waffen sind aber etwas anderes als ein Smartphone. Eine Waffe kommt eben nicht eingeschweisst und der Karton muss an verschiedenen Stellen aus verschiedenen Gründen aufgemacht werden. Ob dies nun nur der Händler zu seinen zwecken die buchhalterisch und/oder Waffenrechtlicher sind dies macht oder ob ggf. noch weitere Ihre Finger daran legen macht eigentlich kein großen unterschied sofern entsprechend sorgsam damit umgegangen wird. Ein Smartphone das eingeschweißt und versiegelt im Karton kommt zu öffnen stellt eine Wertminderung dar. Bei einer Waffe die in einem "offenen Karton oder Koffer" kommt sehe ich keine Wertminderung sofern der Umgang sorgsam ist und ggf. mit einem Lappen danach drüber gewischt wird. Ich würde eine Waffe da eher mit einem Auto als mit einem Smartphone vergleichen. Auch das Auto wird vor Dir von einigen im Rahmen Ihrer Arbeit bewegt (Händler, Mechaniker, usw.) und ggf. auch anderen Kunden vorgeführt ohne das diese das Fahrzeug fahren dürfen. Auch hier sehe ich keine Wertminderung sofern das Fahrzeug danach entsprechend gereinigt wird und nicht beschädigt wird. Ich würde nicht sagen das Du zu anspruchsvoll bist, ich würde aber vielleicht sagen das Du eine etwas zu strenge Vorstellung oder vielleicht ein unrealistisches Bild hast. Eine Waffe ist ein Gebrauchsgegenstand der sehr haltbar und langlebig ist und Fingerabdrücke sind mit einem Lappen und ein klein wenig Öl rückstandsfrei entfernt
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BlackFly antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Wobei dann unklar ist ob es wirklich am Desinteresse und ggf. sogar Ablehnung der Aktion und des VDB liegt oder einfach am Desinteresse sich außerhalb des Stammtischs im Schützenheim noch mit dem Thema Waffen zu beschäftigen. Ein VDB kann sich noch so sehr anstrengen und PR Arbeit leisten wenn einerseits z.B. die Medien das abblocken und andererseits der Adressat alles ignoriert kommt es nicht weit... Hier ist aber auch wieder ganz klar die Schuld mit bei den Verbänden zu suchen, die hätten die Reichweite die Infos unter das Volk zu bringen. Und auch die Vereine, wenn jeder Verein Plakate, Banner und Flyer im Schützenhaus hätte (wobei auch hier wieder die Verbände darauf hinwirken könnten das Ihre Vereine dies machen) würde sie Sache auch wieder anders aussehen... -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BlackFly antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Dann steht Aussage gegen Aussage... Wobei nicht gesagt wurde wie auf die Verbände zugegangen wurde. Das könnte ein "Hey, wir machen was das aktuell noch geheim ist, wollt Ihr mitmachen" oder ein "Das haben wir vor, da sind alle Forderungen, macht Ihr mit" sein. Bei den Youtubern war es scheinbar letzteres. In dem Interview wird von Seiten des VDB allerdings auch gesagt das sie zwar angefragt haben aber es letzten Endes eine Aktion von Ihnen und nicht der Verbände ist. Bei den Youtubern kommt dann natürlich auch noch mit dazu das diese zu einem großen Teil gleichzeitig auch Händler sind und damit mehr zum VDB gehören als die Verbände -
Schon mal auf die Idee gekommen dem SB die Frage zu stellen wie in so einem Fall vorzugehen ist? Bei so fragen ist es sowieso sinnvoll dies mit seinem SB zu besprechen da die SBs in einigen Punkten sehr unterschiedlich reagieren und nur der eigene SB einem verbindlich sagen kann was geht und was nicht. Was bringt es Dir wenn jemand sagt das es bei seinem SB geht und Deiner weigert sich? Und dann wäre da auch noch das Problem das der Verband im Normalfall beim Antrag auch die WBK sehen will, wie der Verband in so einem Fall reagiert (da er dann ja eigentlich ein ÜK bestätigt) müßte auch mit dem jeweiligen Verband abgeklärt werden da es hier evtl. auch unterschiede gibt.
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Hast Du sie auf Garantie getauscht bekommen?
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BlackFly antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
@Elo In Deinem Zitat sprachen die von der Mailingaction des Tactical Dad, diese fand aber erst statt als die Aktion schon angelaufen ist. Zugegeben am Anfang der Aktion aber nach dem start der Aktion. Bei den Youtubern wurde scheinbar eine Whatsappgruppe eingerichtet und die hatten bereits deutlich vor der Aktion schon alle Forderungspapiere auf dem Tisch (die dann nachträglich nochmal etwas abgeändert wurden aber inhaltlich waren alle Forderungen bekannt), erkennbar sehr gut an Ghost_TV der schon Wochen vor dem ersten Termin (der dann ja nochmal um einen Monat nach hinten verschoben wurde) einige Andeutungen und Ankündigungen gemacht hat und ich glaub Ken hat dies auch schon recht früh angeteasert. Im Brief vom BDS wird auch bemängelt das der BDS diese Infos nicht hatte und ich könnte mir vorstellen das der BDS vielleicht etwas Werbung gemacht hätte wenn er die Infos vorher gehabt hätte und damit gewußt hätte was er unterstützt. BDMP scheint sich ähnlich zu positionieren wie der BDS, allerdings bin ich nicht im BDMP und kann darum wenig dazu sagen. DSU ist auch sehr positiv und der Präsi verteilte während der laufenden Aktion auf Lehrgängen VDB Fördermitgliedschaftsanträge mit dem mündlichen Bekenntnis das er bzw. die DSU das gut findet. Öffentlich auf der HP oder evtl. in Rundschreiben haben sich die Verbände aber erst nach der Aktion dazu geäußert. Warum? Das kann man nur vermuten. Ich denke aber das es daran gelegen haben wird das sie nicht alle Forderungen kannten und es nicht riskieren wollten das der VDB in einer späteren Forderung "Blödsinn" fordert und dann der Verband ebenfalls mit seinem Namen dazu stehen muss. Wären die Forderungen vorher alle bekannt gewesen und die Action ggf. abgestimmt gewesen so könnte ich mir durchaus vorstellen das die Unterstützung eine andere gewesen wäre, allerdings hätte sich dann vielleicht auch ein DSB oder DJV mehr dagegen gestellt... -
Was ist "neu und orginalverpackt"? Eine Waffe "neu und ungeschossen" wirst Du in Deutschland nirgendwo bekommen! Nachdem die Waffe produziert wurde wird sie vielleicht vom Hersteller geschossen, ich denke aber die mühe machen sich nicht alle. Dann wird sie zum Beschussamt geschickt (oder das Amt kommt ins Haus) und wird nochmal vom Amt ein paar schuss durchgejagt. Je nachdem kommt die Waffe dann in die OVP oder sie war bereits in der OVP und du bekommst allein deswegen schon einen geöffneten Karton. Ich denke im "reinen Versandhandel" ist die chance groß das die Waffe noch keiner ausgepackt hat. Im Fillialgeschäft, egal ob Frankonia oder irgend jemand anderes, ist die Wahrscheinlichkeit das die Waffe schon jemand anderes in der Hand hatte deutlich größer, vorallem wenn es zu dieser Waffe kein Ausstellungsstück gibt. Aber wo ist das Problem wenn die schon jemand anderes in der Hand hatte? Das ist doch keine Frau mit der man im Mittelalter eine ehe schliesst bei dem dann das ganze Dorf am nächsten Tag den Blutfleck auf dem Laken sehen will... Sollte die Waffe kommen und gebrauchspuren bzw. Beschädigungen aufweisen weil die jemand in der hand hatte und vielleicht fallen lassen hat kannst Du diese zurückgehen lassen und sofern du das machst bevor Du sie Dir eintragen lässt hast Du auch keine nennenswerte Nachteile dadurch. Sollte sie aussehen wie neu ist doch egal wieviele sie schon angefasst haben. Das einzige was für mich ein nogo wäre: Wenn der Händler die Waffe schon 5 Kunden auf Leihschein zum testen mitgegeben hat, jeder hat mal eine unbekannte Zahl an Schüssen durchgejagt und wieder zurück gebracht und nun wird sie als "Neuware" dem nächsten angeboten. Ein seriöser Händler macht sowas aber eigentlich nicht...
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BlackFly antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Schade das dies nicht schon viel früher gekommen ist... Wäre der VDB auf die Verbände genauso zugegangen und hätte die ins Boot geholt wie die Youtuber dann hätte glaub deutlich mehr Reichweite erreicht werden können sofern die Verbände den VDB auch wirklich unterstützt hätten. Die DSU ist ja scheinbar sehr aufgeschlossen, auch der BDS hat sich nicht direkt verwehrt (und selber schon beklagt das sie nicht vorher informiert worden sind) und der BDMP hat sich glaub ähnlich geäußert wie der BDS, einzig der DSB hatte sich wirklich negativ geäußert. Ähnlich bei den Jagdverbänden, auch da hätte es vielleicht Unterstützung und weitere Reichweite gegeben... -
Derjenige ist aber nicht allein wenn der Kontrolleur rein kommt. Läßt man den Kontrolleur nicht rein weil man sagt das man erst die Wumme wegpacken muss kommt es vermutlich ähnlich schlecht wie wenn diese nicht vorschriftsmäßig rumliegt... Und die Aufbewahrungsvorschriften existieren ja gerade deshalb so in der Form weil immer davon ausgegangen werden muss das, berechtigt oder unberechtigt, jemand in die Wohnung kommen könnte der dann die tatsächliche Gewalt ausüben könnte sofern die Waffen eben nicht ordnungsgemäß (also nach den Vorschriften) aufbewahrt werden. Das Reinigen und die Unterbrechung des reinigen bzw. nicht permanentes daneben stehen weil man sich eine folge auf Netflix anschaut während das Ultraschallbad seine Arbeit verrichtet oder man schnell mal pinkeln geht während der Reiniger einweicht stellt durchaus eine gewisse rechtsunsicherheit dar. Diese Rechtsunsicherheit hat das Gericht nun für sich genutzt weil es vermutlich weniger anfechtbar ist (bzw das Gericht der meinung ist das dies weniger anfechtbar ist) als das Urteil darauf zu begründen das man sagt der Angeklagte lügt ohne es beweisen zu können. Ich vermute das wenn die Waffe, wie von mir beschrieben oben beschrieben, offensichtlich bei der reinigung vorgefunden worden wäre das Gericht ein anderes Urteil gefällt hätte. Da das Gericht nun allerdings das Urteil in diesem Fall so gefällt hat kann es nun für den "wirklichen Reinigungsvorgang" wie beschrieben ein Problem darstellen obwohl eigentlich keins da sein sollte...