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BlackFly

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  1. So wie ich das verstanden habe wollte er die Waffen selber veräußern. Da würde sich eine Absprache mit dem Händler anbieten das die Waffen für einen Betrag X zu Ihm in den Tresor umziehen, diese dann privat verkauft werden und der Händler dann die Waffe entsprechend herausgibt oder verschickt. Im Optimalfall macht man sowas auch schriftlich (muss ja kein hochoffizieller Vertrag sein, per email oder whatsapp reicht auch aus, nur das die Abmachung schriftlich belegt werden kann) und dann sollte es da über die Eigentumsverhältnisse keine Diskussion geben...
  2. 90 Tagessätze sind ja auch das komplette einkommen von 3 Monaten in denen man kein Geld bekommt aber trotzdem weiter Wohnen, heizen, Essen und trinken muss. Bewährung wiederum hat, realistisch gesehen, eigentlich keine echten Auswirkungen. Man lebt sein Leben weiter, kann ganz normal wohnen, heizen, essen, trinken, vögeln und sonstige Hobbies nachgehen, man darf halt nur nix illegales machen bzw. sich dabei nicht nochmal erwischen lassen. Bewährung ist in meinen Augen dafür das man halt etwas tut um der Gerechtigkeit genüge zu tun wenn der Schuldige reue zeigt und es ohnehin nicht nochmal tun will. Bewährung ist dafür wenn jemand sich einen dummen scherz erlaubt der zu weit geht und es auch einsieht das er mist gebaut hat, Bewährung ist dafür wenn jemand etwas "aus versehen" macht, wenn jemand mal "einen Ausrutscher" hatte und wenn jemand unter den folgen der Taten er ohnehin schon genug leidet man es aber trotzdem nicht einfach gut sein lassen kann. Bewährung ist eindeutig nicht dafür da wenn eine ganze Gruppe Menschen mit mehrfachen Vorstrafen wegen verschiedenen Delikten "aus versehen stolpern und der Schwanz dann in einem Mädchen landet wo er nicht hingehört und beim Sturz abfangen man dann zufällig auch noch aus versehen das Mädchen würgt". Aber ich weiss, das sehen einige deutsche Richter natürlich ganz anders und ich bin derjenige der es falsch und populistisch sieht weil ich nicht Jura studiert habe...
  3. Wie hoch der Tagessatz gewesen ist wurde doch gar nicht geschrieben, nur die Anzahl der Tagessätze. Und bei der Rechnung sieht man das Du das Prinzip scheinbar auch nicht ganz verstanden hast. Der Richter setzt die Anzahl der Tagessätze fest, nur diese sind festzulegen. Die Höhe der Tagessätze richtet sich nach dem Nettoeinkommen der verurteilten Person (Monatliches Nettoeinkommen / 30 = Höhe des Tagessatzes) und damit ergibt sich auch die gesamtsumme aus dem einkommen des verurteilten. Es ist nicht sinn und zweck nach eigenem Ermessen eine Summe festzulegen, die Summe soll jeden gleich belasten egal von welchem einkommen. Der Hintergedanke dabei ist ja: Die Straftat A ergibt bei jedem 30 Tagessätze und die Straftat B ergibt bei jedem 60 Tagessätze, damit ist der verurteilte der Straftat A ein Monatsgehalt los, egal ob er im Monat 2.000 oder 20.000 verdient womit es jeden verurteilten der Straftat A gerecht trifft und die Strafen bei allen vergleichbar sind. So sollte das aber eigentlich auch nicht sein. Die Tagessätze sind ja "ersatz" für eine Haft falls die Haft nicht angemessen ist. Bei 3 Monaten Gefängnis oder Geldstrafe von 180 Tagessätzen ist die Geldstrafe aber deutlich höher zu bewerten da 3 Monate "nur" 90 Tagessätzen entsprechen würde. Kann natürlich sein das die Österreichische Rechtsprechung die Geldstrafe als so gering gegenüber dem Gefängnis ansieht und darum die Geldstrafe verdoppelt, ich persönlich würde das aber nicht als korrekt ansehen. Bis zu 3 Monaten Gefängnis würde für mich bedeuten auch maximal 3 Monate auf Bewährung oder maximal 90 Tagessätze
  4. Das die vorherige Inverwahrungsnahme praktisch gesehen auch ausreichend gewesen wäre mag ich aus praktischer Sicht nicht abstreiten, aus rechtlicher Sicht kann ich das nicht endgültig beurteilen aber könnte mir durchaus vorstellen das es rechtlich eben doch nicht ausreicht, kann mir aber auch gut vorstellen das es ausgereicht hätte und die Behörde sich einfach wie ein trotziges Kind verhält das man im Sandkasten sein Förmchen weggenommen hat. Und was kann den Händler daran hindern die Waffen auf eigene Rechnung zu verkaufen wenn er sie in Verwahrung hat? Genau dasselbe das ihn daran hindern kann wenn er sie in seinem Handelsbuch hat: Erstmal nix und im Nachgang wird die zivilrechtliche Klage ihm zeigen das es keine gute Idee ist sofern beides dokumentiert ist und wenn er das einmal gemacht hat kann es gut sein das er das nie wieder macht da er dann in derselben Position ist wie Du jetzt und ebenfalls alles abgeben muss. Bei Waffen ist der Besitz und das Eigentum ganz klar getrennt! Nur weil jemand eine Waffe (physikalisch und auf dem Papier) waffenrechtlich besitzt ist er eben noch nicht zivilrechtlich der Eigentümer. Das Eigentumsverhältnis muss gesondert geregelt und nachgewiesen werden da die Waffenrechtlichen Dokumentationen nix mit dem Eigentum zu tun hat. Ich habe z.B. meine KK Pistole von einem Händler gekauft bevor ich meine WBK hatte und später nochmal eine VRF von privat gekauft bevor ich den dafür notwendigen Voreintrag hatte. Im ersten Fall blieb die Waffe noch einige Monate im Tresor und den Büchern des Händlers aber trotzdem war sie bereits mein Eigentum, wäre sie "abhanden gekommen" so wäre der Händler mir ersatzpflichtig da ich a) einen Kaufvertrag abgeschlossen habe, b) eine Rechnung darüber erhalten habe, c) die Bezahlung nachweisen konnte und d) die Verwahrung der Waffe bis zum erlangen der nötigen Berechtigungen vertraglich vereinbart war und mit allen diesen Punkten ganz klar geregelt war wem die Waffe gehört und ein nochmaliger Verkauf schlicht Diebstahl gewesen wäre. Im zweiten Fall der VRF habe ich die Waffe per email gekauft bevor ich den voreintrag hatte und musste diese zwischenlagern lassen, mein Eigentum war sie ab dem Punkt als der Vertrag per email geschlossen wurde und dann von mir per Überweisung bezahlt wurde, beides wäre natürlich nachzuweisen über email und Kontoauszug. Nun habe ich mit meinem Händler abgesprochen das er die Waffe einlagert und ich Ihm dafür seine umkosten erstatte, dies hatte ich per whatsapp mit im besprochen und ebenfalls die Überweisung mit "Einlagerungsgebühr" oder ähnlichem gekennzeichnet. Auch damit hätte ich problemlos nachweisen können das diese Waffe mein Eigentum bleibt und er nur die Einlagerung übernimmt, trotzdem steht in meiner WBK nun das ich die Waffe vom Händler und nicht vom privaten Vorbesitzer erworben habe. In beiden Fällen wäre es für die Händler ein leichtes gewesen die Waffen jemand anderem zu verkaufen, da sie aber nicht ihr Eigentum waren wäre es Diebstahls gewesen und sie hätten sich einerseits zivilrechtlich wegen Diebstahl mir gegenüber und vermutlich strafrechtlich wegen illegalem Waffenhandel dem Staat gegenüber verantworten müssen
  5. Halbautomatisch mit weniger als 2 Schuss? Aber interessant, hast Du mal Beispiele für die genannten Waffen? Müsste echte exoten sein, oder?
  6. In wessen Papiere die Waffen eingetragen sind hat mit dem Eigentum nix zu tun, nur weil die Waffen auf der WBK eines Freundes oder dem Handelsbuch des Händlers sind ist nix final geregelt. Das kann man vielleicht gut mit Autos vergleichen: Nur weil das Fahrzeug auf die Person (rechtlich oder natürlich) A zugelassen ist bedeutet das nicht das das Fahrzeug auch im Eigentum der Person A ist. Beispiel ist hier z.B. ein Leasingfahrzeug das Eigentum der Leasinggebenden Bank (Eigentümer) ist und auf den leasingnehmer (Besitzer) zugelassen wird. Aus diesem Grund steht auf dem Zulassungsschein Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) auch extra drauf das dies kein Eigentumsnachweis ist. Eigentum über den Gegenstand wird über ein Kauf/Verkauf, Schenkung usw. erlangt und darüber wird dann, im Optimalfall Gerichtsverwertbar, ein Vertrag geschlossen. Wenn nun also der Händler die Waffen in seinem Handelsbuch und NWR Register übernommen hat bedeutet dies das er erstmal Waffenrechtlich dafür verantwortlich ist, nicht aber das er der Eigentümer ist. Eigentümer wird er erst wenn ein entsprechender Vertrag darüber geschlossen wird, dies kann (vollkommen rechtlich bindend) sogar mündlich passieren allerdings ist aus Beweisgründen immer davon abzuraten. Also erst wenn der Händler z.B. einen Vertrag hat das das Eigentum an Ihn übergeht, erst dann ist er Eigentümer. Nur was Du übersiehts das die Tagessätze nicht nach der Strafsumme errechnet wird sondern anders herum. Es läuft nicht so ab das man die Summe festlegt und dann durch den Tagessatz teilt um die Anzahl der tagessätze zu erhalten! Es wird zuerst die Anzahl der Tagessätze festgelegt, erst dann wird geschaut wie hoch der Tagessatz ist und daraus ergibt sich die Summe. Das ist eigentlich auch ganz logisch wenn man bedenkt was damit beabsichtigt ist: Man will das jeder gleich bestraft wird unabhängig von seinem Gehalt. Oder als Beispiel: Zwei Personen begehen eine beleidigung und der Richter will das die Person nun dafür ein Monatsnetto strafe bezahlt. Also wird der Richter die Strafe auf 30 tagessätze festlegen. Dies macht er nun einmal bei einer Krankenschwester und einmal bei einem Zahnarzt, beide bekommen 30 Tagessätze und damit die gleiche Strafe. Die Krankenschwester hat monatlich ein Netto von 1200€ also bezahlt sie 1200€ (1200/30= 40€ Tagessatz) und der Zahnarzt hat monatlich ein Netto von 9000€ (9000/30= 300€ Tagessatz). Die Strafhöhe ist aber in beiden Fällen gleich: Ein Monatsgehalt! Damit muss sich kein Richter gedanken machen welche Summe nun bei der Krankenschwester und welche beim Zahnarzt die gleiche Strafe ist, es wird einfach über die Tagessätze geregelt. Und 70 Tagessätze sind über 2 1/3 Monatsnettos (30 Tagessätze entsprechen einem Monatsnetto) und schon ziemlich ordentlich für eine Beleidigung!
  7. Das deckt sich doch im großen und ganzen mit dem was ich schrieb... Der Händler und BüMa bekommt die T-ID wenn er sie braucht. Daher konnten diese mir auch den Waffenbrief ausdrucken da es sich um Waffen handelte die noch in ihrem Besitz sind oder bis vor wenigen Minuten waren. Notfalls muss der Händler die Waffe auf dem Papier kurzfristig in seinen Bestand aufnehmen, kann dann darauf zugreifen und dann wieder zurück buchen. Ob der Händler das allerdings kostenlos macht steht natürlich auf einem anderen Blatt... Aber andere Frage, als ich bei meinem BüMa eine Waffe gekauft habe meinte dieser er könne online überprüfen ob meine Berechtigung noch aktuell sei, ein Berliner Händler allerdings hat für diesen Vorgang vor dem Versand bei meiner Behörde nachgefragt. Wie konnte mein BüMa das machen und der Händler scheinbar nicht?
  8. Da decken sich aber meine Erfahrungen nicht ganz mit Deinen Aussagen.
  9. 1. Ich habe niemals behauptet das ich das kann, aber ich kenne jemanden der das kann: Mein Händler, mein BüMa und mein SB. Bei allen 3 reicht eine kurze email oder Anruf aus, im Falle meines Händlers auch gerne eine WhatsApp 2. Mein BüMa nimmt lieber die ganze Waffe, ist für Ihn weniger stress sagt er. Ansonsten bringe ich halt das Teil und die W-ID der Waffe und er holt sich die T-ID selber (mein BüMa ist ein ganz guter, oder?) 5. Mehr brauche ich auch nicht, und selbst die W-ID brauche ich nicht selber Ich persönlich brauche keinen Waffenbegleitschein...
  10. Vorgeschrieben? Glaub ich nicht wirklich ohne es aber wirklich zu wissen oder belegen zu können. 1. Steht darin nix was nicht auch im NWR steht und man sich jederzeit daraus holen kann 2. Sind die Daten eigentlich für jeden bis auf die Behörde oder ein BüMa vollkommen irrelevant und diese können jederzeit auf das NWR zugreifen (oder brauchst Du die NWR ID jedes einzelnen registrierten Teils Deiner Waffe für irgendwas?) 3. Wenn ich eine Waffe gebraucht kaufe bekomme ich diese Waffenbrief oder Begleitschein auch nicht wenn der Verkäufer keinen hat 4. Als ich meine Waffen eingetragen habe hat die Behörde auch noch nie danach gefragt. Ich hatte Rechnung mit NWR ID und den Waffenbegleitschein dabei und alles was interessiert hat war die NWR ID die ich von der Rechnung vorgelesen hatte 5. Ich bin mir nicht mehr ganz sicher ob beide, aber ich glaub beide meiner Händler haben mir ebenfalls gesagt das ich das nicht brauch und mir keinen Ausgedruckt bzw nur auf explizite Nachfrage. Einzig ein Berliner Händler hat mir ungefragt dies mitgeschickt, allerdings wollte wie oben beschrieben die Behörde das gar nicht sehen sondern hat sich einfach die NWR-ID von der Rechnung geben lassen
  11. Der Waffenbegleitschein berechtigt zu gar nix und eigentlich ist er auch zu nix gut... Da stehen halt die NWR Nummern der einzelnen Teile drauf, wirklich brauchen tut das aber keiner da jeder der das brauchen könnte sowieso ins NWR direkt schaut. Einfach mit der Rechnung in einem Ordner abheften, beides wirst du (außer vielleicht bei der Eintragung in die WBK) nie wieder brauchen und erst wieder aus dem Ordner holen wenn du die Waffe wieder abgibst.
  12. Dies war glaub die ganze Zeit möglich, wurde niemals wirklich abgeschafft, nur die "Begründung" für die Diffamierung war eben unterschiedlich. Mal war es per Gesetz die Religions/Rassenzugehörigkeit, dann war es eine Zeitlang die ehemalige Parteizugehörigkeit, und wenn das alles nichts geholfen hat dann wurden halt andere Dinge behauptet die gerade in den Zeitgeist passen. Wieviele Männer mussten Ihre Waffen schon abgeben weil ihnen im Rosenkrieg unterstellt wurde das sie Frau und Kinder schlagen ode gar mit den Waffen bedrohen? Das dies vor Gericht widerlegt wird weil die Frau nicht wusste das die Waffe zufällig zu genau der Zeit beim BüMa in Reparatur war dürfte nur in wenigen Fällen zufällig möglich gewesen sein, dafür gehen wie Waffen einfach zu wenig kaputt...
  13. Ja, wie IRN schon geschrieben hat. Die Waffe ungeladen in irgendeinem Behältnis mit Schloss, gerne auch zusammen mit der Munition. Anforderungen an das Behältnis oder das Schloss gibt es nicht. Du mit deinem KWS darfst keinen Zugriff auf die scharfen Waffen der WS Inhaber haben, eine gemeinsame Aufbewahrung wäre darum etwas doof (auch wenn die Waffen nicht zeitgleich im Tresor lagern könnte es bereits Probleme für die anderen geben wenn du nur Zugang zum Tresor hast da dann unterstellt werden könnte das du den Zugang immernoch hast wenn doch Mal Waffen dein liegen)
  14. Also tatsächlich einen richtigen Waffenschein und kein kleiner Waffenschein oder gar nur eine WBK und es sind in dem Behältnis dann auch noch scharfe Schusswaffen? Hier muss man immer mal etwas genauer nachfragen weil diese Begriffe ständig durcheinander gewürfelt werden... Ich kenne jetzt die einzelnen Normen nicht bei den Bezeichnungen aber da könnte man schon einmal hinterfragen ob dieses Behältnis für diese Waffen ausreichend ist, aber das soll hier nicht das Thema sein. Abgesehen davon: Für die frei verkäuflichen SRS oder auch Co2 Waffen gilt dasselbe, es ist kein besonderes Behältnis gefordert es muss nur ein Schloss dran sein. Die Dinger kannst Du in einem Plastikkoffer mit Vorhängeschloß oder im Wohnzimmerschrank im Barfach aufbewahren solange da ein Schloss dran ist. Damit kannst Du Deine SRS natürlich jederzeit in dem Behältnis zusammen mit den anderen Waffen aufbewahren, allerdings darfst Du keinen Zugriff auf die anderen Waffen haben solange Du nicht ebenfalls eine Waffenrechtliche Erlaubnis hast. Ich würde also empfehlen: Kauf Dir einfach im Baumarkt eine Plastikbox oder Koffer woran man ein Vorhängeschloss befestigen kann und pack das Zeug da rein und stell Dir das auf das Nachttischen oder schieb es unter das Bett, mehr ist für eine Schreckschusswaffe nicht erforderlich. Die Gemeinsame Aufbewahrung birgt nur wieder andere Probleme wenn einer der beteiligten dann Zugriff auf Waffen bekommt für die er keine entsprechende Erlaubnis hat (und danach hört es sich für mich an, sollten die aber eigentlich auch wissen)
  15. Interessant finde ich auch die Fortsetzungen... "Einzelne Verbände" kann ich das so lesen "alle außer DSB"? Und weiter: Ist es also doch zu etwas für das die Regierung zwar nicht pleite ist aber eben aktuell kein Geld mehr hat
  16. Bekommt man keine Bestätigung (mehr)? Ich bin der Meinung ich habe damals (s2 wenn ich mich richtig erinnere) eine Bescheinigung über die Zuverlässigkeit bekommen. Oder all diejenigen die auf einem Flughafen arbeiten bekommen auch regelmäßig Post vom Regierungspräsidium mit der Bestätigung der Zuverlässigkeit. Nach meinem Wissensstand sind sowohl die militärische als auch die Überprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz strenger, da reicht es z.b. schön wenn man nur zuviele Schulden hat oder im falschen Motorradclub ist um als potentielle Gefahr eingestuft zu werden...
  17. Erleichterung in Form von Verzicht. Wenn jemand regelmäßig und deutlich gründlicher durchleuchtet wird macht so eine oberflächliche Abfrage der Führungszeugnisse eigentlich kaum praktischen Sinn.
  18. Notwehr und Notstand waren bei mir glaub damals in der Wachausbildung genauso enthalten wie der "jedermann Paragraph" da die Bundeswehr und deren Wachen im Prinzip derselben Paragraphen unterliegen wie jeder Zivilist auch. Die anderen Ausführungen würde ich aber genauso sehen. Worüber man ggf nachdenken könnte wären Erleichterungen beim Background Check wenn man als Soldat eine entsprechende Sicherheitseinstufung erhalten hat. Dies würde dann aber nicht nur auf Soldaten sondern auch auf viele andere Berufe zutreffen die regelmäßig, zum Teil sogar deutlich gründlicher, durchleuchtet werden und damit die waffenrechtliche Überprüfung eigentlich unnötig machen
  19. Diese Aussage trifft auf so gut wie jeden in der aktuellen Regierung zu, die Rückendeckung vom Wähler hat da so gut wie keiner mehr (falls sie jemals dagewesen sein sollte, die allermeisten sind doch nru gewählt worden weil sie in einer Partei sind die irgendwann mal für z.B. die Arbeiter stand und den Leuten noch nicht aufgefallen ist das dies schon lange überholt ist). Das hat man doch schon beim Pistorius gemerkt. Er war von Anfang an der scheinbar am besten geeignetste Kandidat und, auch von den Medien, bevorzugte Kandidat gewesen und trotzdem wurden ein paar Hinterbänklerinnen ins Spiel gebracht weil es mit der Parität sonst eng wird Das wird wirklich die einzig interessante Frage die noch offen im Raum steht. Alles andere dürfte uns eigentlich schon klar sein wie es aussehen wird, oder? Was macht die FDP erst mit Ihrem Mitgliederumfrage und dann in diversen anderen Fragen. Die FDP ist unter Druck, ich sehe es so: Macht sie einfach so weiter ist sie bei den nächsten Wahlen weg, hätte sie den Spuk schon vor einiger Zeit beendet wären die Werte schlagartig und vermutlich deutlich gestiegen aber der Zug ist mittlerweile auch abgefahren und beendet sie den Spuk jetzt hat sie immerhin noch eine reelle chance irgendwie gerade so über die 5% bei Neuwahlen zu kommen. Die FDP steht unter Druck, die Nancy allerdings auch! Eine Sache die vermutlich für beide das beste wäre ist die Waffenrechtsreform auf ein reförmchen runter zu brechen und nur das umsetzen was im Koalitionsvertrag steht (wenn ich das richtig im Kopf habe Verschärfung bei SRS und Ausweitung der Statistiken) und vielleicht noch ein kleines Geschenk an einer unwichtigen Stelle (vielleicht Nachtsicht oder etwas mit den Schalldämpfern) dann kann Nancy ihren Erfolg verbuchen weil die FDP sich vermutlich nicht dagegen stellen wird und die FDP kommt aus dieser Nummer auch gut raus
  20. Kommt auf die Frage an. Die Antwort der Frage: "was darf der Herr XY alles kaufen" ist sicherlich anders zu werten als die Frage: "Herr XY möchte von mir eine halbautomatische Pistole im Kaliber 9x19 kaufen, haben sie Einwände dagegen das ich sie ihm überlasse?".
  21. Und wieder an der Frage vorbei... Einige Bedürfnisgründe habe ich auf die schnelle dargelegt, Schwarzwälder hat dies sogar noch besser gemacht, aber darum ging es nicht... Konkrete Frage: 1. warum soll bei der zweiten Flinte höhere Ansprüche gestellt werden als bei der ersten? Nirgendwo im Gesetz kann ich dazu ein Hinweis finden in Bezug auf Flinten und bei anderen Arten liegen die Grenzen höher (2 bei KW, 3 bei HA LW, 10 bei gelb) 2. Wie handhabt der SB dies bei den periodischen Überprüfungen? ASE vertritt die Auffassung das alle Flinten gemäß 14 abs4 als Kontingent Waffen zu behandeln sind und ich kann dies weder bestätigen noch wiederlegen da die Flinten dahintergebend nicht erwähnt werden. Ich kann mir aber nicht vorstellen das ein SB das si akzeptiert und ein Richter wird da sicherlich wieder irgendein gesetzgeberischen Willen reininterpretieren der grundsätzlich darauf abzieht möglichst wenig Waffen im Volk
  22. Frage lesen und verstehen (!). Die Frage war nicht wie ich 20 VRF bekomme oder ob ich dafür ein Bedürfnis nachweisen kann. Gehen wir davon aus ich kann das Bedürfnis irgendwie nachweisen und kaufe zuerst 2 KW auf Grün, dann 3 HA LW auf Grün und dann 10 LW auf Gelb. Dann habe ich das kontingent komplett ausgeschöpft und muss nur gemäß §14 Abs 4 Termine nachweisen aber keine Wettkämpfe. Nun kommt ASE und schreibt: Die Frage war: Nun bekomme ich nochmal 20 mal ein Bedürfnis für VRF ausgestellt und kaufe fleißig weiter ein (natürlich unter Einhaltung der 2/6er), habe dann irgendwann 35 Waffen in meinem Tresor und muss nicht einmal an einem Wettkampf teilgenommen haben weil weiterhin nur der §14 Abs 4 für alle meine 35 Waffen anzuwenden ist? Das 20 VRF vollkommen illusorisch ist sollte jedem Klar sein, es geht rein nur um die theoretische Machbarkeit. 4 VRF würden mir aber theoretisch sofort einfallen wie ich diese Begründen könnte (1. VRF mit Repetierhilfe auf DSU, 2. VRF ohne Repetierhilfe für BDS aber mit Kompensator, 3. VRF ohne Kompensator für Disziplinen mit Schrot und 4. VRF ist eine 1897 für Western) und wenn ich doch Wettkämpfe Schießen würde könnte man das vielleicht verdoppeln wegen Ersatz Waffen und trotzdem müsste ich nach den Argumenten von ASE keine Wettkämpfe für den Erhalt nachweisen. Ich kann mir nicht vorstellen das sowas bei einem SB oder Richter durchgehen würde, selbst wenn wir da gerade einer Lücke im Gesetz gefunden haben...
  23. Das würde dann ja bedeuten das ich z.B. 2 KW, 3 LW auf Grün, 10 LW auf Gelb und beliebig viele weitere Repetierflinten (solange der Verband mir dafür ein Bedürfnis ausstellt) besitzen könnte ohne z.B. Wettkämpfe nachweisen zu müssen? Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen das ich damit bei einem SB oder einem Richter durchkommen würde! Andererseits hast du natürlich recht das aus dem Text keine Begrenzung herauszulesen ist...
  24. Auch diese Argumentation hat seine Berechtigung, ist aber trotzdem falsch das im WaffG ganz klar von 3 halbautomatischen Langwaffen die Rede ist und die Eigenschaft HA auf einen Repetierflinte nicht zutrifft. Meines Wissens nach ist es schlicht nirgendwo geregelt und dann kommt es eben auf den jeweiligen SB und ggf die Argumentationskette drauf an wozu sie letzten Endes gezählt wird. Sie wird aber definitiv irgendwo dazu gezählt...
  25. Jetzt werden hier ein paar Dinge glaub durcheinander geworfen. Die Verbandsbescheinigungen haben nicht direkt was mit dem Grundbedürfnis aus dem WaffG zu tun! Hier kommt dann nämlich genau das zum tragen was ich geschrieben hatte: Die Repetierflinte müsste zum Kontingent der gelben gezählt werden da sie eigentlich dahin gehört und nur aufgrund eines amoklaufs auf die grüne eingetragen wird. Das bedeutet dann nämlich genau das: Man braucht ein Bedürfnis (weil auf grün) das der Verband ausstellen muss, dieser zählt es dann allerdings nicht zum Kontingent weil es auf das gelbe Kontingent gehört und damit nicht zu den 3HA LW Kontingent der grünen fällt und die gelbe Kontingent Einhaltung in die Verantwortung des WBK Inhabers fällt. Damit ist die Repetierflinte aber trotzdem im Kontingent der gelben (und es dürfen auf diese nur noch 9 Waffen eingekauft werden) und nicht kontingentfrei auch wenn der Verband diese nicht mitzählt.
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