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Munition kaufen vor Eintragung der zugehörigen Waffe (Leihschein)
BlackFly antwortete auf walthi's Thema in Waffenrecht
Bei der 6. Waffe in KK macht das sicherlich auch keinen Sinn mehr. Bei der zweiten Waffe macht das aber durchaus Sinn. Wenn ich z.b. zwei Waffen in KK habe und nur auf die erste Waffe den ME beantrage und dann diese Waffe ausgetragen wird stehe ich ziemlich dumm da mit der zweiten Waffe ohne ME und den zig tausend schuss im Keller. Klar kann man das nachträglich dann immernoch eintragen lassen wenn man tatsächlich die erste austragen lässt... Ich will mir aber ehrlich gesagt den Stress nicht machen und auf die paar teuros kommt es mir dann auch nicht drauf an. Auch meine dritte 9mm die ich gerade beim Verband beantrage wird den ME bekommen und die vierte 9mm die für nächstes Jahr geplant ist wird es auch bekommen. Aber das kann jeder machen wie er will. Und ich glaub wir driften etwas ab -
Munition kaufen vor Eintragung der zugehörigen Waffe (Leihschein)
BlackFly antwortete auf walthi's Thema in Waffenrecht
OK, in dem Fall muss ich leider sagen das ich es definitiv hatte aber nicht mehr beweisen kann. Bei meinem Voreintrag für meine 9mm Pistole hatte ich den ME Stempel mit dem voreintrag bekommen und mittlerweile auch eine Pistole dazu eingetragen. Aktuell habe ich nun einen Voreintrag für eine 9mm Büchse und auch hier wieder den ME gestempelt bekommen (aber ich habe natürlich auch die 9mm Pistole eingetragen womit ich die Bedingung nicht mehr erfüllen kann aber auch nicht weiss was für ein Unterschied das macht da ich ja z.B. auch jederzeit die Pistole austragen könnte und dann würde mein Voreintrag mit ME weiterhin drin bleiben und in dem Fall auch wieder allein stehen) Aber woher soll der Händler wissen ob der Typ mit der WBK ein Sportschütze oder Jäger ist? Das steht nicht in der WBK. Wenn nun jemand kommt der einen Voreintrag ohne gestempelten ME hat und eine Waffe kauft, warum sollte der Händler nun auch davon ausgehen können das Munition gekauft werden darf und irgendwann später der ME auch gestempelt wird? Für eine WBK brauche ich ein Bedürfnis, dies kann ein Sportschütze oder Jäger sein, diese bekommen natürlich auch Munition. Aber nehmen wir mal an ich bin eine Lehrkraft für irgendwas mit Waffen, damit könnte ein Bedürfnis gegeben sein. Da ich aber nur eine theoretische Ausbildung an der Schusswaffe mache aber kein Schießen erforderlich ist würde ich sicher keine Munition bekommen. Oder soweit ich weiss bekommen Museen auch WBKs aber keinen Munitionserwerb dazu. Woher will nun also der Händler wissen ob ich zu meinem Voreintrag auch Munition erwerben darf wenn der ME nicht gestempelt ist? -
Munition kaufen vor Eintragung der zugehörigen Waffe (Leihschein)
BlackFly antwortete auf walthi's Thema in Waffenrecht
Nein, der Händler hat im NWR die leihe beendet und sofort die Waffe auf "gekauft und überlassen" gesetzt. Dann habe ich diesen Kauf natürlich innerhalb der Frist meine Behörde gemeldet und eingetragen. Oder wie machst du das wenn der Händler dir eine Waffe zum Testen leiht und du sie kaufst? PS: es ging in den Fall um einen Vorderschaft repetierer der auf gelb geht, dadurch war kein Voreintrag notwendig was das ganze natürlich nochmal einfacher macht -
Munition kaufen vor Eintragung der zugehörigen Waffe (Leihschein)
BlackFly antwortete auf walthi's Thema in Waffenrecht
Hast du mit jedem SB in Deutschland gesprochen dass du behaupten kannst es macht keiner? Was wäre wenn ich dir nun eine WBK zeige bei der ein Voreintrag eingetragen wurde, der Munitionserwerb mit "Ja" ausgefüllt und gestempelt ist? Der Fall A stellt da das Problem dar! Woher weißt du ob derjenige den Munitionserwerb noch genehmigt bekommt? Vielleicht ist es gar kein Sportschütze und er darf aus irgendeinem Grund die Waffe aber keine Munition kaufen. Ziemlich gewagt die Aussage das er das schon bekommen wird und deshalb auch erwerben darf... Wo soll da ein Problem sein? Man darf eine Waffe und die dazugehörige Munition mit einem Leihschein erwerben, damit ist der Händler aus der Verantwortung. Wenn nun der Leihnehmer Munition auch nach der leihe behalten sollte ist das nicht das Problem des Händlers (wobei hier wäre vielleicht möglich dass ein Richter in einem EINZELFALL entscheidet das 10.000 Schuss für eine Leihe von Max 1 Monat zuviel sein könnte da kaum einer dieser Menge aufbrauchen kann) -
Munition kaufen vor Eintragung der zugehörigen Waffe (Leihschein)
BlackFly antwortete auf walthi's Thema in Waffenrecht
Warum sollte mich (in diesem Fall) der SB anzeigen? Ich hatte (m)eine Waffe inkl Munition auf Leihschein erhalten um mit dieser für eine DM zu trainieren und ggf auch an der DM Teil zu nehmen da der Voreintrag und damit Erwerbserlaubnis länger dauerte als bei Anmeldung zur DM angenommen. Um mir dann den Weg an Tag vor der Eintragung und nochmal nach der Eintragung zu ersparen habe ich die Waffe auf Leihschein innerhalb der Fristen behalten und mir dann in einem Termin den Voreintrag und die"richtige" Eintragung zu holen. Das dies scheinbar ungewöhnlich ist und auf dem Amt mit der Software Probleme bereitet war mir nicht bewusst und bin ich auch nicht darauf hingewiesen worden, sonst hätten wir das auch anders lösen können. Ein vergehen und/oder Grund für eine Anzeige kann ich in den Vorgang aber nicht erkennen. Anders wäre es natürlich wenn ich die leihe beendet hätte und die Waffe behalten hätte noch bevor ich den Voreintrag gehabt hätte oder wenn ich den Voreintrag gehabt hätte und die leihe beende und gleichzeitig die Munition behalte -
Munition kaufen vor Eintragung der zugehörigen Waffe (Leihschein)
BlackFly antwortete auf walthi's Thema in Waffenrecht
Den Fall hatte ich, aus unterschiedlichen Gründen, auch zwei mal. Beim ersten mal ging alles gut, hier hat der Händler am Tag vorher die Leihe beendet und ich am nächsten Tag die Waffe eingetragen, alles Stressfrei. Beim zweiten mal ist die Leihe nicht vorher beendet worden und dadurch entstand das problem das ich dann Erwerber und Überlasser war da im NWR ich als alter Besitzer aufgrund des Leihscheins hinterlegt war. Da hat dann meine SB auch gemosert das wir so ein "blödsinn" bitte nicht mehr machen weil das System durcheinander kommt... Wenn der Munerwerb beim Voreintrag nicht mit gestempelt wird und kein anderer Munerwerb vorhanden ist, dann sehe ich das mit dem Leihschein ebenfalls als Option an. Wichtig ist dabei aber natürlich das wenn die Leihe beendet wird offiziell keine Munition mehr in Deinem Besitz sein darf bis der Munerwerb gestempelt ist. Damit wären wir dann bei den beiden von mir oben geschilderten Fällen: Im ersten Fall wäre bei Dir (ich hatte damals das Kaliber noch bei einer anderen Waffe) die Munition dann nach Beendigung der Leihe und bis zum stempeln des Munerwerbs illegal bei Dir sofern Du die nicht bei einem anderen Berechtigten zwischenlagern kannst. Im zweiten Fall wäre das Munitionsthema ok (das war auch bei mir damals der Hintergedanke dazu), aber bei der Eintragung müsste dann vermutlich erst vorher die Leihe durch den SB beendet werden (kann der das überhaupt selber?) oder die Daten für die WBK Eintragung von Ihm manuell geändert werden. -
Umzug nach Österreich - gibt es einen Weg, die Waffen zu behalten?
BlackFly antwortete auf Smarthome's Thema in Waffenrecht
@Smarthome darf man fragen ob das Vorhaben bereits umgesetzt worden ist und ob bzw wie das ganze geklappt hat? -
Inhalt DIN/EN 1143-1 und Verkankerung Waffenschrank
BlackFly antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Der Aufstellungsort muss tatsächlich bei der Behörde genannt werden und da gibt es auch keine einheitlichen regeln was erlaubt ist und was nicht, also letzten Endes kann das dir nur dein Sachbearbeiter beantworten, ich würde aber vermuten daß der es verneint. Abgesehen davon würde ich niemals auf die Idee kommen den Schrank und damit bedingt auch dem Inhalt des Schranks der Witterung auszusetzen! Allein das wäre für mich ein absolutes No-Go! -
Waffenbehörde Antrag - Bedürfnisnachweis vom Verband nachreichen
BlackFly antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Das sind aber am Ende Einzelschicksale. Bei mir war es beim erstantrag so (natürlich wieder ein Einzelschicksal) das ich den Antrag gestellt habe ohne die Bescheinigungen zu besitzen, irgendwann kam die E-Mail das alles durch ist und ich nur noch die Bescheinigung nachreichen muss, als diese dann angekommen sind habe ich angerufen und für nächste Woche einen Termin gemacht. 45 Minuten nachdem ich die Behörde betreten habe und nach netten Gesprächen und fluchen über die EDV hatte ich dann meine WBKs. Eine generelle Aussage ist nie möglich, jede Behörde handhabt es anders und wenn es bei einer Behörde nicht klappt hilft letzten Endes mir ein Umzug weil es normalerweise am nicht wollen der Behörde liegt und da helfen dann auch keine Tricks...- 30 Antworten
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Waffenbehörde Antrag - Bedürfnisnachweis vom Verband nachreichen
BlackFly antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Ich denke das Problem ist hier ein ganz anderes und das früher beantragen wird nix helfen. Auch die Aussage das es kein SB machen wird ist schlicht falsch, mein SB macht das und die im anliegenden LK ebenfalls. Das Problem: Nix, wirklich gar nix dauert so lange das eine Bearbeitungszeit von einem halben Jahr rechtfertigt, also liegt das Problem ganz klar woanders. Ein Voreintrag dauert bei mir (abzüglich der Überprüfung) zwischen Beantragung und Eintragung max 1 Woche. Wegen der Sicherheitsüberprüfung schreibe ich vorher eine Email und lass die schon vorher anstoßen. Dabei kann ich gleich den Antrag mitschicken und reiche die Bescheinigung nach oder ich Stelle den Antrag erst wenn die Bescheinigung da ist. Macht null Unterschied... Ich denke das einzige was in so einem Fall die Sache beschleunigt ist ein Umzug weil es an der Behörde liegt die will das es so lange dauert...- 30 Antworten
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BlackFly antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Und auf die Blauen braucht da auch keiner zu hoffen! Die mögen uns vielleicht wohlgesonnen sein (wobei noch zu beweisen wäre was bei einer wirklichen Regierungsbeteiligung daraus werden würde) aber das bringt überhaupt nix wenn alle anderen pauschal und notfalls gegen Ihre eigenen Überzeugungen gegen die blauen stimmen. Wenn die blauen den Antrag gestellt hätten Nancys Entwurf in den Schredder zu stecken hätte auch die FDP vermutlich eher dafür gestimmt den Entwurf 1:1 umzusetzen als den blauen zuzustimmen! Auf europäischer Ebene sehe ich die Sache allerdings etwas anders. Mittlerweile sind die rechten in Europa relativ stark geworden, da könnten die blauen durchaus Unterstützung finden bzw. andere unterstützen. Auf nationaler ebene ist jede stimme für blau auch eine stimme für grün, völlig unabhängig das die blauen die einzige nicht-grüne Partei ist... Egal was man macht, irgendwie geht aktuell alles in Richtung grün, selbst wenn man nicht wählt um den grünen keine Stimme zu geben wird es die grünen stärken... -
Blick über die Grenze: Waffenlobby und Waffenrecht im Ausland
BlackFly antwortete auf Elo's Thema in Waffenlobby
Das erste seiner Art? Warum gibt es dann Videos auf Youtube in denen Guntuber einerseits mit billigen kipplaufflinten, die einen Neupreis unter dem Wert des Einkaufsgutscheins, haben versuchen den Einkaufsgutschein zu bekommen und einen Platzverweis bekommen und zusätzlich auch noch versuchen einige wirklich erhaltungswerte Stücke, teils mit echtem Sammlerwert, vor der Verschrottung zu retten indem sie die Waffen zu einem deutlich höheren (und vermutlich realistischen Händler EK) Preis aufkaufen. Aber auch das zeigt wieder die idiotie solcher Aktionen: Es werden ein paar Schrott Waffen mit gewinnabsichten abgegeben (die zum teil kurz vorher bei irgendwelchen pawn shops gekauft wurden), es werden von Menschen die kein Interesse an Waffen haben Waffen abgegeben die sie vielleicht mal geerbt haben und die zum Teil echt wert haben (monetär, historisch usw). Damit wird kein Verbrechen verhindert, maximal vielleicht mal ein dummer Unfall! Die Waffen mit denen Verbrechen verübt werden sind garantiert nicht mit dabei, die Waffen mit denen Verbrechen verübt werden ist die Glock in den Händen eines Bandenmitglieds und der tauscht diese nicht gegen ein 300$ Einkaufsgutschein ein sondern benutzt diese Waffe um 500$ aus den Kassen zu entwenden und das nicht nur einmal... -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BlackFly antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
In diesem einen Punkt muss ich sagen hat die FDP wirklich nicht versagt. In (fast allen oder doch in allen?) anderen Punkten hat sie aber leider schwer enttäuscht, da braucht man sich dann auch nicht zu wundern oder beschweren wenn die Wähler die eine Unterstützung zugesagt haben sich weggehen oder eher fluchtartig Rennen! Klar sind die Waffen unser geliebtes Hobby, allerdings ist doch den allermeisten klar das es ein wichtiges Thema (für den einen noch mehr als für den anderen) ist aber es steht halt doch meist nicht an oberster Stelle und schon gar nicht allein auf dem Podest... Was bringt es mir wenn ich mein Hobby weiter behalten darf aber es mir nicht mehr leisten kann? -
Bedürfnisbescheinung durch Verbände ab 01.01.2026 - was ist der Prozess dazu?
BlackFly antwortete auf cvk's Thema in Waffenrecht
Vor den 20 Mann die "Gesinnungsgenossen" eines rechtstreuen LWB sind habe ich trotzdem weniger Angst als vor dem einen der die eine Waffe nicht von dem waffensammelnden LWB sondern aus dem Kofferraum eines schwarzen AMG am Mainuferparkplatz bekommt. Ich gehe sogar noch ein Schritt weiter: Ich würde sehr viel dafür geben das die erste Gruppe mit anwesend ist sollte ich mal auf die zweite Gruppe treffen! -
So einfach ist das leider in meinen Augen nicht, es gibt "unschuldig" und unschuldig. Sollte er unschuldig sein, also seine Unschuld eindeutig bewiesen werden (ist sowas überhaupt möglich wenn es um "Gesinnungs- und/oder Gedankenverbrechen" geht?) muss das auf jeden Fall erfolgen. Sollte er "unschuldig" sein weil seine Schuld nicht bewiesen werden kann ist das schwieriger! Ja, es gilt die Unschuldsvermutung in einem Rechtsstaat für jeden freiheitlich, demokratisch und rechtsstaatlich denkenden Menschen. Dumm nur wenn diese Menschen in der Minderheit sind und vorallem wenn diese Menschen nicht an den entscheidenden politischen oder medialen Hebeln sitzen! In diesem Fall hätte der BDS ein echtes Problem...
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Schlimmer noch! Es geht hier (in erster Linie) gar nicht drum den rechtstreuen LWB zu diskreditieren sondern es geht um die Vertretung dieser die in der Politik Einfluß nehmen oder Einfluß zu nehmen versuchen! Faeser will das Waffenrecht verschärfen und irgendeinen hirnlosen Blödsinn reinschreiben? Der BDS sollte bzw. macht tatsächlich darauf aufmerksam was für ein Bullshit da verzapft wird. Der BDS ist damit "der Feind" für gewisse politische Kreise und die Medien. Wenn man so eine Aktion nun mehrmals durchführt, ggf. auch andere Verbände mit behelligt (und welcher Verband kann sich schon sicher sein das er nicht irgendwelche "Problemfälle" in seinen Reihen der Funktionäre hat?), wird dies seine Wirkung auch nicht verfehlen und der BDS wird dann irgendwann auch ein "Glaubwürdigkeit Problem" bekommen! Verdammt gefährliche Situation bei der jetzt verdammt viel Fingerspitzengefühl gefragt ist damit der BDS irgendwie öffenltich klar machen kann das dies ein Einzelfall war und man sowas auch nicht duldet. Wenn der Typ "unschuldig" ist weiss ich nicht wie das für den ausgeht, ob er über die Klinge springen muss oder ob der BDS versucht seinen Namen rein zu waschen...
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Don't be gentle, it's a rental Interessant wäre bei der Frage auch ganz klar wem die Waffe gehört! Leiht man sich von einem Händler eine Waffe aus die als Vorführmodell sowieso mittlerweile absolut unverkäuflich ist wäre die Sachlage in meinen Augen auch nochmal was ganz anderes als wenn man seine Lieblingswaffe die man eigentlich nie aus der Hand gibt seinem besten Kumpel anvertraut
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Waffenrechtlich wusste ich nicht was dagegen spricht. Zivilrechtliche und zwischenmenschlich würde es mindestens der Anstand Gebieten das man den Besitzer fragt ob er damit einverstanden ist. Wenn ich jemand meine Waffen, mein Auto oder sonst was leihe, dann leihe ich es dieser Person und würde nicht wollen das jemand anderes den ich nicht kenne dies weiter verliehen bekommt, zumindest nicht ohneich zu fragen
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Inhalt DIN/EN 1143-1 und Verkankerung Waffenschrank
BlackFly antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Die Antwort das der Schrank seine Zertifizierung nicht verliert hat aber mit dem WaffG auch leider nicht viel zu tun... Ja, das WaffG schreibt diese Zertifizierung vor und jetzt hat Parallax ein schriftliches Dokument das ihm bestätigt das die Zertifizierung durch nicht verankern nicht verloren geht. Und ebenfalls ja, das WaffG schreibt eine Verankerung nicht vor und verweist auch nicht auf irgendwelche DIN Normen des VdS. Aber das WaffG schreibt auch vor das man alle erforderlichen Vorkehrungen zu treffen hat das die Waffen nicht abhanden kommen. Ich hab da so nen kleinen 30kg Würfel (den ich aber nicht für die Waffen nutze), diesen kann notfalls selbst meine 50kg Freundin wegtragen und man hätte sicherlich nicht alle erforderlichen Vorkehrungen gegen das Abhandenkommen getroffen wenn man darin Waffen lagert und diesen nicht anschraubt. Mit einem handelsüblichen 150-250kg Schrank wird meine Freundin zwar allein nicht mehr fertig, 2-3 Mann mit Sackkarren haben damit aber auch kein Problem. Also nochmal die Frage: Was bringt einem die Info das man die Zertifizierung nicht verliert wenn man nicht verankert? Klar kann man damit erstmal Leute beruhigen... ...aber wenn ich vor Gericht stehen würde weil mein Schrank inklusive Waffen darin entwendet wurden, dann würde ich ehrlich gesagt keine Wetten auf meinen Freispruch plazieren! Wenn ich mit 150km/h durch die Ortschaft brettere verliere ich die ABE (Zertifizierung) meines Autos auch nicht, trotzdem werde ich ganz sicher vor Gericht mit dem argument das ich ne gültige ABE hatte nicht durchkommen -
Inhalt DIN/EN 1143-1 und Verkankerung Waffenschrank
BlackFly antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Dieselbe Frage habe ich auch gestellt bzw ich habe gefragt ob es notwendig ist den Schrank zu verankern. Ich habe die Antwort erhalten das alle Schränke unter 1000kg verankert werden müssen. Und nun? -
OK, also Du lebst in der Stadt die es gar nicht gibt und die ZUP ist gar nicht von Dir sondern von der Firma in MKK angeleiert worden? Das macht das ganze in meinen Augen noch komplizierter da zwei verschiedene Personen (natürlich und juristisch) daran beteiligt sind und ich jetzt ehrlich gesagt keine Ahnung habe wer was machen kann bzw. darf. Wenn Du die ZUP beantragt hast kann die Firma vermutlich nicht klagen und alle Aktionen müssen von Dir ausgehen. Wenn die ZUP von der Firma für Dich beantragt wurde wäre interessant wer nun die Untätigkeitsklage anstreben kann: Die Firma als initiator des Vorgangs oder Du als betroffene Person. Dies wäre ebenfalls eine Frage die man dem Anwalt stellen sollte! Das eine Untätigkeitsklage diesen Vorgang verlängert ist eigentlich nicht möglich, könnte nur passieren das aufgrund einer "Trotzreaktion" der Bescheid falsch ist und dann gegen den Bescheid geklagt werden muss. Aber natürlich kann die Firma "Angst" vor einer Untätigkeitsklage haben weil sie "das gute Verhältnis" zwischen Firma und Behörde nicht belasten will... Ich kann meinen Ratschlag nur wiederholen und allen anderen zustimmen: Geh zu einem Anwalt und lasse Dich da beraten! Eine Beratung ist noch keine Aktion und das kann Dir keiner verbieten und keiner kann Dir daraus einen Strick drehen (abgesehen davon das davon ja auch weder die Behörde noch die Firma etwas erfährt wenn Du nix sagst). Der Anwalt wird Dir dann sagen was Deine Optionen sind und was die Vor- und Nachteile dieser Optionen sind, danach kannst Du dann eine fundierte Entscheidung treffen. Aber dafür mußt Du Dich über die Optionen aufklären lassen. Leider kann hier keiner Dir helfen. Leider kann hier keiner sagen wende Dich an denjenigen und sage einen schönen Gruß vom Schwager Hugo und am nächsten Tag ist das durch. Es geht hier um Deine Arbeitsstelle, das ist Dein Geld, Deine Kariere, Deine Zukunft! Welcher Anwalt wäre ggf. auch noch eine interessante Frage da es sich hier ja eigentlich um Verwaltungsrecht dreht. Ein Waffenrechtsanwalt, vor allem aus der Gegend um MKK, könnte aber vielleicht Erfahrung mit dieser speziellen Behörde haben was ggf. auch von Vorteil sein kann. PS: Wenn ich als Firma diese Probleme öfters hätte würde ich glaub stark über einen Umzug nachdenken, aber das liegt natürlich nicht in Deiner Entscheidungsgewalt und soweit ich weiß hat Pond auch ein eigenes Schiesskino das ja auch nicht mal einfach so umgezogen werden kann und damit natürlich noch andere Überlegungen mit rein spielen...
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@Nutellamitapfel Nimm den GermanKraut nicht zu ernst, den nimmt hier eigentlich keiner ernst... Ansonsten ist Dein Fall natürlich ein sehr theoretischer Fall da keiner die genauen Umstände und die bisherige Korrespondenz kennt. Gleichzeitig steht MKK im ruf "etwas problematisch" zu sein was im Zusammenhang mit einem Ereignis aus dem Jahr 2020 liegt bei dem unter anderem auch der Behörde diverse Fehler nachgesagt wurden und was, meines Wissens nach, auch nicht ganz spurlos an der Behörde vorbei gegangen ist. Dies wird aber nix sein was "unerwartet" oder "unverständlich" ist und dies wird noch auf diverse anderen Behörden zutreffen bei denen in den letzten Jahren irgendwas passiert ist mit Waffen die diese genehmigt haben obwohl es Tatsachen gab die die Annahme rechtfertigen... Wenn ich Dich richtig verstanden habe, und was der Kollege da oben leider nicht verstanden hat, hast Du eine Ausbildung gemacht und kannst oder willst in dem bisherigen (Ausbildungs-)Betrieb nicht weiter arbeiten und hast von der anderen Firma die Zusage das sie Dich (und vermutlich einige andere aus Deiner Ausbildung) einstellen wenn Du die entsprechenden Voraussetzungen (in diesem Fall eben die ZUP) erfüllst. Da Du auf diese ZUP allerdings immer noch wartest und irgendwie Deinen Lebensunterhalt verdienen willst machst du jetzt irgendwelche anderen Jobs außerhalb "Deiner Branche" damit Du irgendwas zu futtern hast. Korrekt? Was noch interessant wäre: Es ist jetzt Bielefeld und MKK gefallen, da geographisch schon ein kleiner Unterschied besteht wäre vielleicht noch interessant wie Du mit diesen beiden Orten in Verbindung stehst bzw. wo Du aktuell gemeldet bist. Ich könnte mir durchaus auch vorstellen das es daran liegt das MKK irgendwas von Bielefeld will und die sich nicht zuständig fühlen... Ich denke es gibt 2 Möglichkeiten: 1. Die Füße still halten und weiter darauf warten das irgendwann die Behörde das OK gibt und Du dann noch die Stelle antreten kannst 2. Aktiv werden und da ist leider der Anwalt die beste Anlaufstelle. Man kann/sollte ja trotzdem weiterhin freundlich bleiben, aber der Anwalt hat vermutlich andere Möglichkeiten eine Auskunft von der Behörde zu erhalten und/oder diese zum Handeln zu bewegen. Es geht in dem Fall ja nicht darum die Behörde anzuscheissen sondern darum das Du einen Anspruch auf einen Bescheid hast der eben nicht kommt. Dafür kann es ggf. gute Gründe geben, wenn man diese mitteilt kann man darüber auch reden und sie ggf. beseitigen. Was kann den schlimmes passieren? Wenn der Anwalt die Untätigkeitsklage einreicht (wenn, vielleicht wäre die ja gar nicht notwendig weil es andere Wege gibt) kann Dir deswegen doch eigentlich nix passieren. Die Akte fällt dann aus versehen unter den Tisch? Da liegt sie doch schon, die Klage erreicht dann aber das sie wieder vorgeholt wird! Der Kollege wartet seit der Klage 1,5 Jahre? Was hat der denn geklagt? Eine Untätigkeitsklage hat genau das zum Hintergrund das ein Amtsgericht eben sagt das die Entscheidung jetzt gefällt werden muss (wie auch immer die Entscheidung dann ausfällt, ggf. muss dann mit einer anderen Klage wieder dagegen geklagt werden). Wenn er allerdings gegen die Entscheidung geklagt hat und dann beim nächsten Antrag so lange warten muss wäre dies wieder ein klassisches Beispiel für die Untätigkeitsklage, unter anderem dafür ist diese ermöglicht worden. Aber um das zu beurteilen fehlen natürlich auch wieder viele Infos... In Deinem Fall ist aber zumindest eine Beratung durch einen Anwalt das einzig wirklich kluge was Du tun kannst! Mit der Beratung alleine trittst Du noch keinem auf die Füße aber dort kannst Du Deinen Fall ausführlich vortragen, vielleicht hat der Anwalt auch schon Erfahrungen mit der Behörde und kann Dir ggf. auch Tips geben an welche Person Du Dich mal freundlich wenden kannst. Ich vermute allerdings das Du recht jung bist und wenn Du aktuell "Hilfs Jobs" machst keine Rechtsschutzversicherung hast und auch nicht mal eben die Anwaltskosten aus dem Ärmel schüttelst, das kann natürlich ein weiteres Problem sein. Eine Beratung durch einen Anwalt sehe ich aber trotzdem als der einzige richtige Weg an, der wird bessere Ratschläge geben können. Warst Du eigentlich mal in einem Jobcenter? Hier geht es ja nicht um irgendein Hobby sondern um eine qualifizierte Arbeitsstelle und früher war es mal deren Aufgabe sich darum zu kümmern das Menschen eine Arbeitsstelle bekommen. Vielleicht haben die auch schon Erfahrungen mit einerseits der Firma (weil sie ständig nach Leuten fragt) und andererseits der Behörde (weil sie zwar Leute schicken die aber da hängen bleiben).
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Wenn es keinen offensichtlichen Grund gibt sollte die Frage bzw Vermutung Eingangs sich beantwortet sein Mein Händler hab mir auf jeden Fall den Rat nicht in diesem Landkreis zu ziehen... Und in diesem Fall komme ich dann wieder zu dem Punkt mit der anwaltliche Beratung...
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Ich würde stark davon ausgehen: Zuverlässigkeitsüberprüfung, oftmals auch ZUP abgekürzt und in einigen Berufszweigen als Einstellung Kriterium oder Erlaubnis erforderlich. Wenn diese von der Waffenbehörde kommt würde ich davon ausgehen das es sich hier um eine Tätigkeit im Zusammenhang mit Waffen zu tun hat. Das mit dem "verschweigen" ist in so einem fall, vor allem wenn die Frage nur so ein Dreizeiler ist, natürlich immer ein Faktor. Aber kann eine ZUP "aufgehalten" werden? Die beantragt man und dann läuft die und man bekommt entweder ein OK oder eben ein Nicht-OK. Ich wüsste jetzt nicht mit welcher Begründung diese "aufgehalten" werden könnte
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Untätigkeitsklage? Ein Anwalt könnte dazu sicherlich mehr sagen.