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Ich mache Dir gerne einen Vorschlag: Nenne mir/uns doch die GmbH im Waffenhandel und ich verspreche Dir das ich (VDB Fördermitglied und überzeugt von der Operation Reset mit nahezu allen Forderungen und Wähler der die letzten Jahre mehr als einmal, aber nicht ausschließlich, bei der AfD ein Kreuz gemacht hat) Dich nicht belästigen werde und keine Geschäfte mit Deiner GmbH machen werde falls dies Dein Wunsch ist. Ich gehe auch davon aus das viele andere dies mit gleich tun werden damit Dein nächster IWA Besuch etwas entspannter wird
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Ich hab es ehrlicherweise noch nicht gesehen, aber hier kommt das Video von TD zu dem Thema. Und @JoergS hat natürlich auch eines dazu gemacht
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Wenn mich nicht alles täuscht Stand in den Urteil oder ggf auch woanders die Aussage das die Schlüssel zum Schrank denselben Regeln unterliegen wie die Waffen selber. Diese Annahme und z.b. auch die Auslegung in BW das die Schlüsselaufbewahrung genauso wie die Waffenaufbewahrung zu erfolgen hat und zu kontrollieren ist liegt dann die Vermutung nahe das die eine oder andere Behörde eben in einem Schlüssel nicht nur ein Schlüssel sieht sondern den Gegenwert zu den 3KW die damit verschlossen sind. Wir bewegen uns hier in keinem rechtssicheren Raum, diese Regeln hat keiner aufgestellt sondern ein Gericht hat in Nebensätzen zu einem Urteil Dinge festgestellt die einerseits Vermutungen aufkommen lassen wir das Gericht urteilen würde falls es dies zu behandeln hätte und andererseits Behörden, Ministerien und SBs dazu bringt noch ganz eigene Dinge da rein zu interpretieren. Es steht nirgendwo mit der Mengenbegrenzung sondern dies sind Interpretationen oder in meinem Fall die persönliche Meinung das ich persönlich dieses Risiko nicht eingehen würde wenn ich betroffen wäre. Diese Frage muss sich jeder selber stellen ob er ein Risiko sieht und wenn ja ob er es eingehen will. Ich denke ASE sieht es ähnlich wenn er empfiehlt ein 1er zu nehmen um rechtssicher zu sein. Es steht nirgendwo aber so geht man eben das geringste Risiko ein
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Forum Waffenrecht schließt VDB aus Vorstand aus
BlackFly antwortete auf fw114's Thema in Waffenlobby
Wobei jetzt natürlich fraglich ist welchen Anteil das WaffG, deine örtlichen Umgebungen und Deine Person hat. Meine Vereinssuche dauerte ca 1 Woche, das Führungszeugnis nochmal glaub 3 Tage, also ca 2 Wochen nach dem Entschluss war ich im Verein und Verband und meine 12 Monate zählten. Schießen könnte ich dann einmal die Woche, Waffen gab es genug in verschiedensten Kalibern, wenn auch einige natürlich schon etwas ausgelutschte Vereinshuren waren während andere (z.b. die Hämmerli 208 oder USP die man beide nicht kaputt bekommt) durchaus in sehr akzeptablen Zustand war. Nachdem ich dann 1 Monat später meine Sachkunde hatte konnte ich dann auch an 7 Tagen die Woche schießen gehen. Und ca 13 Monate nach Eintritt in Verein hatte ich dann auch meine WBK. Klar, ich könnte dann nicht sofort alle Wunschwaffen kaufen aufgrund von Erwerbsstreckungsgebot, aber es wurde auch kein Sinn machen in meinem Augen. Mit der ersten Waffe habe ich dann auch sofort in der DSU Liga mit geschossen und etwas später auch BDS LM, beides durchaus erfolgreich, und damit die Waffe kennengelernt. Im zweiten Sportjahr (dem ersten kompletten) dann in der Masterwertung sehr erfolgreich teilgenommen und nach ca 2 Jahren kommt die erste ÜK KW. Man kann sagen ich habe es langsam angehen lassen und bin vielleicht im Sport etwas behindert bzw verlangsamt worden, ich könnte den Sport aber ernsthaft und letzten Endes auch erfolgreich betreiben. Echte Einschränkungen sehe ich als noch Anfänger, für mich bis zum jetzigen Zeitpunkt, eigentlich nicht. Sie kommen allerdings durchaus später wenn man z.b. Probleme bekommt die dritte, vierte oder gar fünfte 9mm die für eine Disziplin besser geeignet ist als die anderen schon vorhandenen zu begründen -
Ich denke nicht das Jörg oder TD oder jemand anderes wie CvS der Grund sind das es keine Zusammenarbeit gibt. Der Grund das es keine Zusammenarbeit gibt wird wohl eher beim Verhältnis zwischen den beiden Parteien in der Vergangenheit liegen was dann zu der Trennung führte die nicht unbedingt freundschaftlich stattfand. Allerdings bin ich mir jetzt nicht sicher ob diese Petition das FWR/BzL "aufgeweckt" oder nur weiter Öl ins Feuer kippt und die Beteiligten dann noch mehr schmollen und die Mauer hochziehen... Allerdings eine Rechtfertigung dafür den VDB den Rücken zu kehren kann ich nicht verstehen. Der VDB hat mir der Aktion nix zu tun, man weiß noch nicht Mal ob dem VDB das Recht ist
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Gerade das auf Youtube gesehen: Und hier die angesprochene Petition https://www.openpetition.de/petition/online/loest-das-forum-waffenrecht-a-k-a-bzl-auf Ich persönlich zähle mich auch eher zum "Team VDB", ob eine solche aggressive Aktion allerdings der richtige weg ist?
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Forum Waffenrecht schließt VDB aus Vorstand aus
BlackFly antwortete auf fw114's Thema in Waffenlobby
Und es geht in die nächste Runde... https://www.openpetition.de/petition/online/loest-das-forum-waffenrecht-a-k-a-bzl-auf -
Forum Waffenrecht schließt VDB aus Vorstand aus
BlackFly antwortete auf fw114's Thema in Waffenlobby
Durch das ruhen der Mitgliedschaft ist die DSU ja eigentlich schon fast ausgetreten oder hat zumindest denselben Status. Ich hatte das eher so verstanden das zur DSU noch einer zusätzlich kurz davor ist und da dies kein sonderlich großer sein soll würde ich da auf den BDMP tippen, allerdings kenne ich den BDMP zu wenig um da eine qualifizierte einschätzung abgeben zu können. Ich denke das gerade die "Kleinen" wie DSU und BDMP in einem VDB eine "gewichtigere" Rolle spielen können und werden als z.B. im FWR/BZL das sportlich dann eher vom BDS (und im Rahmen der guten alten Geheimdiplomatie auch vom DSB?) dominiert wird, die "kleinen" da eher ein "Anhängsel" sind die von den Großen profitieren während beim VDB auch die kleinen ein deutlich höheres Mitspracherecht bekommen Wenn man so liest was so manch einer nicht genehmigt bekommt weil es "falsch" aussieht würde ich diese Frage ggf. durchaus mit "Zum Teil Ja" beantworten Auch hier gibt es einiges was ich in Deutschland nicht darf. Nur weil es als "Verteidigungsschießen" eingestuft ist heißt das noch lange nicht das es nicht auch sportlich ausgeübt werden kann. Und dann wäre da natürlich auch noch die Benachteiligung im Internationalen Vergleich durch z.B. Magazingrößen oder weil "das beste Sportgerät" keine "Sportgerät" sondern eine "ganz böse Kriegswaffe" ist. Hast Du einen Snubnose Revolver? Ich habe keinen weil ich nicht in dem einzigen Verband bin der den Revolver erlaubt (wobei jetzt die Frage wäre ob dies ein Verbot durch das WaffG ist Revolver <3" Lauf verbietet oder ein Verbot meiner Verbände die nicht die gesetzliche Möglichkeit der "Umgehung" des Verbots nutzen und damit dieser Punkt eine stufe höher gehört) Nur weil man mit etwas leben kann heisst das noch lange nicht das es erstrebenswert ist. Verhindern? Nein, nicht wirklich. Behindern? Ja in einigen Bereichen! Und dann haben wir eben jetzt 2 IGs, die eine steht für das konservative "weiter so" und die andere für "Veränderungen". Irgendwann, nach langer "weiter so Regierungen" will das Volk immer eine veränderung, ob dieser Punkt jetzt gekommen ist, die Stimmung kippt, das wird die Zukunft zeigen. -
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BlackFly antwortete auf fw114's Thema in Waffenlobby
Also soweit ich weiss ist der DSB als eindeutig größter Verband nicht im FWR/BZL, ein kleiner Verband hat sich da auch schon zurückgezogen und "Albert" behauptet das der nächste kleinere Verband auch kurz vor dem Schritt wäre. Wenn es auch dazu kommt wäre vermutlich nur noch ein Verband dort, aber selbst wenn es nicht dazu kommt wäre die Aussage "alle Verbände im FWR/BZL vereint" nicht korrekt -
Gerne höre ich mir die Meinung von anderen an und wenn Sie gute Argumente haben die mich überzeugen das ich falsch liege gebe ich das auch gerne zu. Zähle ich jetzt allerdings nicht unbedingt unter die Rubrik "gute Argumente". Wenn die einzigen Argumente nahe an Beleidigungen sind sollte man vielleicht überlegen ob man sie nicht besser für sich behält, vor allem wenn man vielleicht in der Vergangenheit vielleicht schonmal darauf hingewiesen wurde. Auch das ist natürlich ein Super argument wenn es um die Bundesländer NRW und BW geht...
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Warum sollte ein RA oder der Pfarrer berechtigt sein und vorallem ein entsprechend zertifizierten Tresor haben? Und ein Bankschließfach ist ausdrücklich nicht erlaubt weil es nicht die notwendige Zertifizierung hat. Klingt blöd, ist aber so und wird von den Behörden zum Teil extra drauf hingewiesen. Genauso wissen die Behörden zum Teil extra darauf hin dass der Tresor für die Schlüssel KEINEN Notschlüssel haben soll. Ich glaube nicht dass es so ne gute Idee ist, wenn man so ne "strenge" Behörde hat sich über ihre ausdrücklichen Anweisungen hinweg zu setzen...
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Zehn 1er würde es ja nicht brauchen, nur einen mit Zahlenschloss o.ä. für die Schlüssel. Ansonsten bin ich voll bei dir auch wenn ich deutlich jünger bin bzw viel später angefangen habe! Bei deinem ursprünglichen Problem bin ich der Meinung das eine Lagerung eines Schlüssels in einem anderen Schlüsseltresor in Ordnung geht sofern der letzte Schlüssel in einem Schrank mit Zahlenschloss liegt. Es darf eben kein Schlüssel zugänglich sein. Sollte in deinem Brief stehen das die Schlüssel in einem gleichwertigen oder höherwertigen Schrank liegen müssen würde das meine Aussage ja auch bestätigen. Schlüssel für A-Schrank in Keller kommt in B-Schrank im Keller (aber nicht anders herum, und hier wäre ggf auch, und wenn nur vorsichtshalber, die Mengen zu beachten) und der Schlüssel kommt dann in Schrank mit Zahlenschloss im Schlafzimmer (hier wurde ich, je nach Inhalt von A und B Schrank eben ein 1er aber mindestens 0er empfehlen). Dies ist meine Einschätzung die, glaube ich, nachvollziehbar sein dürfte. Problem ist eben: kein Gesetz oder Vorschrift legt dies fest und der nächste SB, Richter offer das Innenministerium kann wieder andere Spielregeln festlegen die, auch wenn sie noch so bescheuert und falsch sind, einem erstmal das Leben schwer machen bitte man ggf vor Gericht sein Recht eingeklagt hat Und ein klein wenig, wenn auch nicht endgültige, Sicherheit kann eine schriftliche Anfrage beim SB bringen. Allerdings verstehe ich auch wenn man da keine schlafende Hunde wecken will, gerade wenn man in einem der problematischen Bundesländern wohnt...
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Wo steht, außer in Briefen die eine Randbemerkung eines Urteils interpretieren, das ein Tresorschlüssel überhaupt in ein Tresor muss? Das ist doch das Problem das immer nur irgendwas reininterpretiert wird und da kann man dann eben auch die Mengenbegrenzung rein interpretieren. Ich habe nirgendwo geschrieben das es diese gibt, ich habe nur geschrieben das diese jemand reininterpretieren könnte und ich persönlich, falls ich betroffener wäre, lieber einen 1er nehmen würde um hier keine Angriffsfläche zu bieten. Das Problem ist ganz klar das es eben keine gesetzliche Regelung dazu gibt und jedes Bundesland das für sich selber entscheidet was sie in das Urteil reininterpretieren wollen und manch ein übereifriger SB da vielleicht auch nochmal eins draufsetzen will. Den Ärger hat erstmal der LWB auch oder gerade wenn er sich in einem langen Rechtsstreit wehren kann. Es gibt viele unterschiedliche Briefe. In manchen steht drin das es ein gleichwertiger oder höherwertiger sein muss, dann könnte man z.B. einen A-Schlüssel in einem A-Schrank aufbewahren. In anderen steht drin das es einer nach den gültigen Gesetzen zur Waffenaufbewahrung sein muss, dann wäre ein 0er oder 1er fällig und bei den 0ern wäre dann die Frage nach der Mengenbegrenzung eben aktuell. Ich denke die eine oder andere gute Antwort ist eigentlich schon gekommen auf die Frage... Das mit der Mitgliedsnummer ist entweder neu oder hat keinen Interessiert. Ich habe damals genau diesen ohne eine Mitgliedsnummer gekauft, nichts anderes habe ich geschrieben, und bin da glaub hier im Forum auch nicht allein damit.
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Die Quelle hatte ich damals hier aus dem Forum, es handelt sich um den Würfel von diesem dpolg Shop und wird immer noch angeboten. https://www.dpolg-markt-select.de/p/kurzwaffentresor-kwt-800-zertifiziert-elektronikschloss-s-und-g-spartan Aber wir gesagt, sollten die Schlüssel die Anzahl der Waffen repräsentieren ist das meist nicht die richtige Wahl... Und ob ich in Zukunft einen Schlüsseltresor brauche (eher nicht, ich habe ein elektronisches Schloss mit Revisionsschlüssel den ich eher vernichten würde als nochmal einen(fast) vierstelligen Betrag in ein Schlüsseltresor zu investieren) steht in den Sternen, aktuell ist es aber nicht abzusehen...
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1. Habe ich sehr günstig (320€) einen kleinen 0er geholt nach dem NRW Urteil 2. Brauch ich in meinem Bundesland keinen Schlüsseltresor 3. Das betrifft nicht nur die 1er 4. War meine Aussage auch nur das es diese gibt, nicht das sie billig sind und ich den ggf notwendigen Aufpreis zum 0er zahlen würde
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Dies müsstest du auch mit deinem SB besprechen. Beim 0er gibt es ja wieder das Thema mit der Mengenbegrenzung und wenn ein Schlüssel für einen Schrank mit 3 KW wire 3KW zählt und du hast 2 davon.... Und selbst mit dem ok des SB wäre das nicht Mal wasserdicht weil der Nachfolger es anders sehen könnte oder der Chef oder er seine Meinung ändern könnte oder der nächste Richter im nächsten Urteil es ganz anders sieht... Die kleinen Würfel gibt es auch als 1er, das wäre die beste Wahl in meinen Augen (nicht aus technischer Sicht oder nach gesunden Menschenverstand sondern um rechtlich besser abgesichert zu sein falls wieder jemand ein Gehirnfurz lässt)
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Sehe ich ehrlich gesagt ähnlich. Es ist schlicht nicht möglich jeden betroffenen von blödsinnigen Regelungen um Waffengesetz zu erreichen und dem zu erklären warum er betroffen ist und wie blödsinnig das ist. Es ist auch schlicht nicht bezahlbar einen Großteil der betroffenen von blödsinnigen Regelungen im Waffengesetz darüber zu informieren warum sie betroffen sind und warum dies blödsinnig ist. Und selbst wenn es bezahlbar wäre in nahezu allen Medien entsprechende Berichte zu schalten und die Menschen damit aufzuklären wäre noch ein Riesen Problem das viele Menschen das einfach überblättern würden weil sie denken es betrifft sie nicht und damit ist es für sie uninteressant. Aus diesem Grund erachte ich jeden Weg der dazu dienlich ist Menschen zu erreichen die sich Themen annehmen wollen und sich informieren wollen die sie gar nicht auf dem Schirm haben als ein guter weg. So eine Möglichkeit sehe ich bei dieser Seite. Ja, es sind "nur" >50k Mitglieder/Follower, aber das ist besser als nix. Wenn man davon vielleicht 10% dazu bringt sich mit dem Thema zu beschäftigen ist viel gewonnen, diese sind vielleicht wahnsinnig überrascht von den neuen Infos und informieren wieder andere. Irgendwie müssen die Menschen da draußen erreicht werden die in eine Galeria Kaufhof (sofern es die noch gibt) gehen und sich dort ein Tranchiermesser für den Sonntagsbraten kaufen und damit dann durch die Fußgängerzone nach hause laufen, nicht jeder Verkäufer in dem Kaufhaus sieht sich als Waffenhändler und berät dahingehend. Irgendwie müssen die Handwerker erreicht werden die ein Multitool am Gürtel tragen und nicht wissen das z.B. Ihr Leatherman Wave dem §42a WaffG unterliegt. Irgendwie muss die Oma erreicht werden die seit 40 Jahren in den Wald geht und dort z.B. Pilze sammelt und dabei seit schon immer ein Springmesser dabei hat weil es so schön praktisch ist das es sich auf Knopfdruck öffnet während man die andere Hand frei hat. Und selbst wenn man die alle nicht direkt erreichen kann, sollte unter den oben genannten 10% ein Enkel sein der seiner Oma erklärt das sie das Springmesser nicht mit in den Wald nehmen darf, seinem Vater erklärt dass das Leatherman Wave das er schon seit 20 Jahren am Gürtel trägt unter den §42a fällt, seiner Mutter erklärt das sie nicht einfach so mit dem frisch erworbenen Tranchiermesser durch die Innenstadtfußgängerzone schlendern kann, dann ist für den Einzelfall sehr viel und für die Allgemeinheit ein kleiner Schritt erreicht!
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Wobei die Frage wäre ob ein Schlüssel zu einem Schrank mit 5KW auch wie 5 KW zählt und dies letzten Endes auch noch mit bedacht werden muss. Das aber jedes Bundesland und sogar jede Behörde diese Frage unterschiedlich beantworten kann ist der Rest sich an den SB zu wenden natürlich vollkommen korrekt. In bisher keinem schreiben die so durchs Netz Geistern habe ich allerdings gesehen das man Schlüssel nicht in einem Tresor mit Schlüssel tun darf. Es wird nur in einigen darauf hingewiesen dass wenn man sich jetzt einen neuen Tresor für die Schlüssel kauft dieser ein Zahlen oder biometrischen Schloss haben sollte da man sonst wieder das Problem hat wohin mit dem Schlüssel. Aus diesem Grund ersten einige auch von Schränken mit einem Revisionsschlüssel ab da man damit auch wieder das Problem hätte sofern man nicht 2 davon besitzt
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Genau das führt in einigen Ländern zum Anzweifeln der Zuverlässigkeit, eigentlich sollte sich das aber mittlerweile auch herumgesprochen haben... Und in diesem Ländern wird dann eben auch der Tresor mit Elektronik oder biometrischen Schloss verlangt, dies aber nicht weil nur diese sicher genug sind sondern weil der etwaige Schlüssel auch wieder entsprechend gelagert werden müsste
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Die Alternative wäre SPD durch CDU auszutauschen, würde nix daran ändern das Grün beteiligt ist und würde unsere Probleme auch nur verschieben und nicht lösen und sicherlich ähnlich viel Grund für ein FDP bashing geben
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Ja, natürlich darfst du das, selbst in den Bundesländern die einen Tresor vorschreiben für den Schlüssel. Es wird immer nur ein Tresor gefordert. Der Grund warum immer auf ein Elektronikschloss hingewiesen wird ist ganz einfach: wenn der Schlüssel für Schrank A in Schrank B liegt und Schrank B ebenfalls ein Schlüssel hat muss dieser wieder sicher aufbewahrt werden, ergo kommst du nicht drumherum das ein Schrank ohne Schlüssel auskommen muss. Es spricht aber nix dagegen den Schlüssel von Schrank A in Schrank B zu legen und den Schlüssel von Schrank B in Schrank C mit Zahlenschloss zu legen. Ob das Sinn macht ist natürlich fraglich... Aber wenn du z.b. 2 Schränke mit Elektronikschloss und Notschlüssel hast spricht auch gar nix dagegen diese "über Kreuz" zu lagern
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Es ist kein Betrug an Wähler wenn die Entscheidungen demokratisch legitimiert werden. Es ist kein Betrug an Wähler wenn vor der Wahl die Option der Koalition nicht ausgeschlossen wird. Wenn der Wähler das nicht will muss er es anderes wählen! Sowohl der Koalitionsvertrag mit seinen Inhalten als auch der Verbleib in der Regierungskoalition wurde von den Mitgliedern entweder direkt oder indirekt demokratisch legitimiert und es steht jedem frei sich daran zu beteiligen und/oder selber aufstellen zu lassen und es besser zu machen. So sehr ich die Kritikpunkte auch verstehe und viele Entscheidungen ebenfalls für falsch halte, das es so kommen könnte war es mir vor der Wahl klar gewesen auch wenn ich mir was anderes gewünscht hätte. Also vor der Wahl nachdenken und nicht sich in Nachhinein beschweren wenn das umgesetzt wird was man eigentlich nicht wollte weil man in einer Traumwelt gelebt hat...
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Die FDP ist bisher noch nie in ALLEN Punkten auf Kontra gegangen. Die FDP hat sich auf den Koalitionsvertrag berufen, da waren Punkte drin weswegen sie als Umfaller gebasht werden (dabei sind die nicht bei der Abstimmung umgefallen sondern haben dies bei den Koalitionsverhandlungen gemacht aber, soweit ich weiss, Ihr Mitglieder darüber abstimmen lassen ob sie dies in kauf nehmen wollen für die Regierung Beteiligung). Und in dem Koalitionsvertrag steht geschrieben das es für die aktuell freien Waffen wie SRS und Armbrüste zu Verschärfungen kommen soll und bei den scharfen Waffen erstmal evaluiert werden soll (mit dem Hintergrundwissen das eine evaluation erstens Jahre dauern würde weil die statistische Erfassung geändert werden müsste und man dann zeit braucht um erstmal etwas korrekt zu erfassen und zweitens die Evaluation vermutlich ergeben wird das eine Verschärfung nicht sicherheitsfördern wäre sondern eher das Gegenteil). Sobald also Nancy aufhört in der Waffenrechtsdebatte/verschärfung ihre wahnvorstellungen von den "Kriegswaffenähnlichen halbautomaten die besonders häufig bei Reichsbürgern und Amokläufern vorkommen" umsetzen zu wollen und einfach nur einen KWS für SRS und Armbrüste fordert wird dies auch von der FDP abgesegnet. Dies hat die FDP in der Koalitionsvereinbarung so festgelegt und ich gehe jede Wette ein das sie sich daran halten würden wenn auch die anderen beiden sich daran halten. Das dies keinen Sicherheitsgewinn bringt, fachlich vollkommener Blödsinn ist und wieder ein neues teures Bürokratiemonster schaffen würde sind wir uns glaub auch einig, ändert aber nichts daran das es so festgelegt wurde und die FDP sich deswegen auch nicht dagegen wehren würde... Man kann alles mögliche sagen über die FDP! Aber meistens ist die FDP nicht umgefallen sondern hat sich an den Koalitionsvertrag gehalten in dem sie viele Kröten schlucken musste (und ja, die eine oder andere Kröte davon war vermutlich zuviel und war es nicht wert) und beim Thema Waffenrecht hat sie sich ebenfalls zu 100% an den koalitionsvertrag gehalten (und hier war es vermutlich das einzige mal wirklich gut das sie sich daran gehalten haben entgegen den Willen der anderen, wäre gut gewesen wenn sie bei anderen Themen sich vielleicht nicht an den Koalitionsvertrag gehalten hätte, die anderen machen es ja auch nicht immer)