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Wo hat ein Richter das denn geregelt? Ich kenne nur en Urteil bei dem der Richter den angeklagten weder wirklich freigesprochen noch wirklich schuldig gesprochen hat (kein Freispruch aber aber die Zuverlässigkeit wurde nicht versagt) und zum Thema der Schlüsselaufbewahrung in einem Nebensatz einen mehr oder weniger persönlichen Kommentar abgegeben hat. Ergebnis davon: In dem betroffenen Bundesland und ein paar anderen reagieren die Behörden darauf, das aber auch ziemlich unterschiedlich und in anderen Bundesländern wird gesagt das dieser Nebensatz keinerlei relevanz hat und es vom Gesetzgeber geregelt werden muss. Also ich kann beim besten willen nicht erkennen das in der Frage irgendwas geregelt wurde, ganz im Gegenteil hat dieses Urteil nur noch mehr Verwirrung gestiftet (auch bei anderen Gerichten die das auch nicht verstehen können).
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Sowas hatte ich tatsächlich auch Mal. Eigentlich war ein "statischer Tag" und ich steh da mit meiner Ruger MK IV und es kommen 5 BDMPler mit ihren ARs rein (keine Ahnung was die genau gemacht haben, auf jeden Fall Mehrdistanzen mit Zeitlimits und dadurch Recht schnellen Studien und alle gleichzeitig). Die haben mir kurz erklärt was sie machen wollen und ich hab gesagt das die machen sollen und ich Spiel mit meiner Ruger etwas mit. War ein Heiden Spaß, ich musste mir allerdings nicht nur die Hände sondern auch das Gesicht danach waschen und hätte eine neue Frisur. Da war einer dabei mit nett Recht kurzen AR und Recht spicy Munition, gab immer ein riesen Feuerball... Die waren dankbar dass ich den Spaß mitgemacht habe und ich fand es Mal lustig auch wenn ich nicht weiß ob ich das unbedingt nochmal brauche... Wobei, irgendwie war das schon echt geil Sprüche wie " sinnvollerweise gleich einpacken wenn ein anderer mit MB kommt" halte ich echt für daneben! Klar ist das bei KK schützen die ihre murmeln präzise ins Ziel meditieren bestimmt nicht so angesagt, aber das gehört auch irgendwie mit dazu und gerade unter Freunden und Kameraden im Verein sollte man doch fähig sein miteinander zu reden und im beiderseitigen Interesse ein Weg zu finden!
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In jedem RICHTIGEN Biergarten ist das so, sonst ist es kein "original bayrischer Biergarten" wie es meist so schön am Eingang steht! Alle nicht-bayern sollten vielleicht mal kurz googlen was ein Biergarten eigentlich ist oder das lesen der Biergartenverordnung (Seite 5 ist hier besonders interessant) könnte zu einem kleinen Aha-moment führen: https://www.staedtebauliche-laermfibel.de/pdf/Biergarten-VO.pdf Naja, ich hatte damals für den Eintritt nicht viel mehr gezahlt wie für die Munition. Allerdings muss ich zugeben das zu dem damaligen Zeitpunkt auch die Frankonia Angebote nur knapp unter 300€ lagen. Die Preise sind heute aber größtenteils unverändert (in diesem konkreten fall sind die unverändert im Kino aber auf dem freien Markt deutlich gesunken) und das empfinde ich schon als etwas frech. Und der Vergleich zur Kneipe oder zum Biergarten hinkt auch etwas, oder? Bei der Kneipe oder Biergarten zahle ich keine "Miete" für den Tisch den ich benutze sondern ich bezahle die Dienstleistung das mir jemand mein Essen und trinken zubereitet und an den Tisch bringt. Im Schießkino bezahle ich aber Miete für den Stand. Ein besserer Vergleich wäre also: Musst Du das Essen von Deinem Vermieter kaufen oder kannst Du das selber im Supermarkt kaufen und im gemieteten Objekt zubereiten? Oder wenn Du ein Mietwagen fährst, darfst Du damit an jede Tankstelle oder musst Du den Kraftstoff vom Vermieter kaufen?
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Naja, ich habe bisher hauptsächlich gesehen das die Kinos nicht wollen das man seine eigene Magtechs oder S&B mitbringt sondern die Magtechs oder S&B bei denen kauft. Da dürfte dann der von mir angesprochene Grund der Hauptgrund sein (wenn ich z.B. sehe das die 9mm GECO oder S&B im Kino 20€ die Schachtel kostet während ich meine letzten S&B für 12,50 und die Magtechs sogar für 11,50 gekauft habe) Da wo spezielle Munition wie z.B. die Cineshot oder vergleichbares verlangt/verkauft wird ist natürlich die Schonung der Hardware und die Sauberkeit der Munition durchaus ein argument...
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Der Hauptgrund dürfte sein: wenn man Munition für 12,50 einkauft und die 17,50 verkauft hat man 5€ Gewinn gemacht. Punkte wie das man nicht will das besonders"spicy" Munition oder irgendwelche ominöse Geschosse zusätzlichen Schaden anrichten können die 08/15 Fabrikmunition nicht macht wird nur ein vorgeschobenen Grund sein... Andererseits sind die cineshot dann wieder deutlich schwächer geladen oder haben weichere Geschosse das der Kugelfang geschont wird
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BlackFly antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Wie willst Du eine gesellschaftliche Akzeptanz erreichen wenn die heute 40-50 jährigen von Menschen groß gezogen worden sind die von irgendwelchen Hippiebewegungen geprägt wurden und dann die Kinder (also die heute 40-50 jährigen) nicht mal Spielzeug Pistolen in der Kindheit hatten weil die Eltern kein Mordspielzeug haben wollte? Diese 40-50 jährigen haben dann ihre eigenen Kinder, die heute 20 jährigen, aufgrund ihrer eigenen Erziehung gewaltfrei und antiautoritär erzogen, auch da ist dann in der breiten Maße kaum Interesse und/oder Akzeptanz an Waffen zu erwarten. Um dies zu erreichen müßte man vermutlich an die heutigen Kinder ran, dies ist aber nicht realistisch das in den Schulen Unterrichtseinheiten mit Waffen und Bevölkerung Schutz eingeführt wird und selbst wenn (der mittlerweile erkaltete Krieg wird ja gerade wieder aufgetaut) würde auch das wieder Jahrzehnte dauern bis das dann tatsächlich in der Gesellschaft ankommt. Das einzige was man erreichen könnte wäre in meinen Augen die Gesellschaft etwas aufzuwecken das auch der normal Mensch ohne AR15 und Glock17 im Schrank davon betroffen ist weil mit den aktuellen Plänen von Küchenutensilien über Hygieneartikel hin zu Werkzeugen jeder mit "Waffen" umgeht. Dies würde aber unser Hobby nicht betreffen, dann würden vielleicht ein paar Messerverbote weniger kommen, aber die "unnötige" Glock die mehrere Monatsgehälter kostet und von metalldetektoren am Flughafen nicht erkannt wird trotzdem weiterhin als verbot gefordert weil kein Privatmensch so eine Waffe braucht... -
Antrag/Voreintrag/Eintrag WBK - jeweils 15 Wochen
BlackFly antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Theoretisch eine gute Idee, da würde es dann auch schon ausreichen wenn man eine Gelbe hat, allerdings wäre dann auf jeden fall der Faktor Zeit zu beachten. 15 Wochen liegt ja eindeutig über dem ein-Monats-Leihschein-Zeitraum -
Antrag/Voreintrag/Eintrag WBK - jeweils 15 Wochen
BlackFly antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Wenn Du meinst... Im Merkblatt zum EFP des BVA steht: https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Waffenrecht/Einzelerlaubnisse/merkblatt_efp.pdf?__blob=publicationFile&v=5 Auf diversen Seiten der Länder findet man auch die Info das der EFP keine Waffenrechtliche Erlaubnis zum Erwerb oder Besitz darstellt (beim googlen habe ich z.B. gesehen das die Stadt München ausdrücklich schreibt das der EFP die WBK nicht ersetzt) und/oder die Info das er nur in Verbindung mit einer WBK gültig ist und diese mitgeführt werden muss. Und auch der §38 WaffG verlangt das die WBK beim führen der Waffen mitgeführt wird und führt hier keine alternativen wie z.B. den EFP auf. Also was genau soll der EFP dann bringen was nicht auch eine Kopie der WBK könnte? Beides ist rechtlich nicht ausreichend und beides kann aber muss nicht bei einer etwaigen Kontrolle akzeptiert werden. Wenn man nicht dasselbe Glück hat wie ich das man 8 Gehminuten von der Behörde entfernt wohnt und die Behörde die Einträge bei einem persönlichen Termin macht den man in derselben oder spätestens der nächsten Woche bekommt, dann wäre der einzige wirklich rechtssichere Rat: Lasst jede Waffe auf eine eigene WBK eintragen, das kostet zwar Kohle aber man kann, wenn man etwas nachtragen lassen will, immerhin noch mit jeder anderen Waffe in den Verein falls eine WBK beim Amt ist. Alles andere ist nicht wirklich rechtssicher und kann akzeptiert werden, muss aber nicht. -
Ich finde Bundesprimer besser, aber leider nix für mich da ich nur Bundesgrundierungen verwende
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BlackFly antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Theorie und Praxis. Zwei der beteiligten Parteien halten der dritten in verschiedenen Themen immer wieder vor das sie sich an den Koalitionsvertrag (oder anderen Verträgen und Gesetzen) hält und gewisse Dinge blockiert was immer wieder zu Spekulationen über den Bruch der Koalition führt. Also wie man es macht ist es immer falsch und solange man keinen ideologischen links-grünen Mist verzapft ist die aktuelle Koalition immer in Gefahr während der Bruch niemals eintreten wird wenn man sich eine Partei entgegen den anderen Parteien dafür ausspricht... -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BlackFly antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Gilt dieses Vetorecht für jeden Minister? Ich dachte das Vetorecht gilt nur wenn ein Grüner der Meinung ist das es nicht klimaneutral genug ist... Abgesehen davon wüßte ich nicht das die bisherigen Dinge die dem Koalitionsvertrag widersprechen zu einem Ende der Koalition geführt hätten, eher das verhindern der Dinge weil sie gegen den koalitionsvertrag verstoßen führt diese Regierung immer wieder in die Kriese -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BlackFly antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Warum haben dann so viele einen feststellungsbescheid? Bei diesen Waffen ist es wohl doch nicht so ganz klar und wenn die Regelungen dahingehend geändert werden das diese Bescheide neu überdacht werden müssen und mit strengeren Maßstäben bewertete werden müssen... Ich sag mal so aus dem Bauch heraus: Die Bewertungen sind immer "lockerer" geworden, meine CZ Scorpion Evo 3 hat einen Vorderschaft mit Kühlungslöchern und ist trotzdem als "nicht kriegswaffenähnlich" und sportlich zugelassen eingestuft. Bei vielen anderen Waffen die Jahre davor sind gerade die "Kühlung Bohrungen" als eindeutiges Kriegswaffenmerkmal definiert worden. Wer sagt denn das diese Einstufung mit einer Verschärfung so bleibt? Wer sagt denn das es nicht geplant ist den alten Anscheinsparagrafen wieder zu reaktiveren und damit ist dann jedes AR15 ohne Holzschaft wieder eine Kriegswaffe und muss rosa angemalt werden wenn sie nicht gleich ganz verboten wird In dem Entwurf den ich gesehen habe wurde im §5 und §6 "Tatsachen welche die Annahme rechtfertigen" in "Tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen" geändert und nicht in "tatsächliche Annahmen". Ist das nun wirklich ein Klopper? Was wäre den eine Tatsache welche eine Annahme rechtfertigt? Nehmen wir an das eine Zigarettenmarke sehr selten in Deutschland verkauft wird, Karl-Heinz ist ein ortsbekannter klein krimineller welcher schon mehrere Einbruchsdiebstähle auf dem Konto hat und diese seltene Zigarettenmarke ist seine Lieblings Marke und bei einem Einbruch wird ein Stumpen dieser Zigarettenmarke gefunden die vermutlich der Einbrecher hinterlassen hat. Der gefundene Stumpen ist nun eine Tatsache und diese Tatsache rechtfertigt die Annahme das Karl-Heinz am Tatort war und den Einbruch begangen haben könnte. Dies ist aber noch kein "tatsächlicher Anhaltspunkt". Ein tatsächlicher Anhaltspunkt wäre es wenn dieser Stumpen Karl-Heinz z.B. durch DNA Spuren zugeordnet werden könnte. Auch das wäre natürlich noch kein Beweis das er den Einbruch begangen hat, aber eben ein tatsächlicher Anhaltspunkt das er am Tatort war und damit "mehr" als nur eine Tatsache die eine Annahme rechtfertigt! Oder auf unsere Thematik zu überführen: Das Auto vom Seppl wurde auf einem Parkplatz mit Naziaufmarsch gesehen und es wird angenommen das Seppl damit zu dem Aufmarsch gefahren ist = Tatsache welche die Annahme rechtfertigt Seppl wurde gesehen wie er mit seinem Auto auf einen Parkplatz mit Naziaufmarsch gefahren ist = Tatsächlicher Anhaltspunkt Also wenn ich mit meiner Deutung nicht ganz falsch liege, dann wäre der "tatsächlicher Anhaltspunkt" eine Entschärfung für den Angeklagten gegenüber den "Tatsachen die eine Annahme rechtfertigen". Ein Tatsächlicher Anhaltspunkt ist eine belegbare Tatsache während eine gerechtfertigte Annahme eben nur eine Annahme/Vermutung ist die sich auf indizien stützt. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BlackFly antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Und warum gilt Japan als eines der sichersten Länder und warum wird die Todesstrafe kaum angewendet? Liegt das vielleicht daran das die verbrechen einfach "wegignoriert" werden? Jeder Tot der nicht eindeutig als verbrechen erkennbar ist wird als natürlichen Tot eingestuft. Es gibt vermutlich kein besseres Land wenn man jemanden töten will als Japan, man muss eben nur eine Todesart wählen die "unauffällig" ist... -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BlackFly antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Heute morgen den VDB Newsletter gelesen und an einigen Punkten mich echt gefreut über das was ich da lese... https://www.vdb-waffen.de/de/service/newsletter/n1b6ak5m1/76396b510850def7b946.html?ajax=1 Daraus z.B. Sätze wie: oder oder zum Thema "Waffen von Steven und seiner Frau" Und schaue ich als nächstes dieses Video... -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BlackFly antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
OK, da habe ich das Vetorecht im Kabinett übersehen das beim Austritt aus der Ampel auffallen würde. Danach sind wir uns dann aber einig dass es durchgehen könnte bzw wird... -
Und dann gibt es da noch den §6 Abs. 3 AWaffV der den Abs. 1 Nr. 3 wieder relativiert und es wieder erlaubt sofern es in der Sportordnung erlaubt ist. Ob es eine Sportordnung gibt die dies wieder erlaubt ist mir in dem Fall mit den Magazinen nicht bekannt, hier könnte man aber durchaus mal die Sportordnung des IPSC durchsuchen da ich mir hier am ehesten Vorstellen könnte das es darin erlaubt wird. Ich weiss z.B. von der Sportordnung des BDMP der auf diesen Wege Revolver mit einer Lauflänge >2,5 Zolll erlaubt die nach §6 Abs. 1 Nr. 1 AWaffV eigentlich verboten wären
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BlackFly antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ganz doofe frage, auch wenn ich die Rolle der FDP in der frage sehr schätze: Was wäre denn der Unterschied wenn die FDP nicht mehr dabei wäre und die SPD und Grüne in eine Minderheitsregierung gehen würden? Es ist doch vollkommen egal ob die Grünen und SPD diesen Gesetzesentwurf mit oder ohne der Unterstützung der FDP zur Abstimmung bringen und dann die FDP als Ampelpartei oder als nicht mehr Ampelpartei dagegen stimmt. Die Stimmen dafür kommen sehr wahrscheinlich (es ist nicht so sicher wie wenn es vorher innerhalb der Ampel abgesprochen wird aber es ist durchaus wahrscheinlich) aus "der Opposition", egal wie die FDP stimmt und ob sie überhaupt noch stimmen können. Wenn der Phaser will geht das Ding auch jetzt schon durch, allerdings könnte das ein weiterer Sargnagel für die Ampel sein was dann zwar die Neuwahlen noch nicht erzwingt aber aber ein weiteres regieren und weitere "lieblingsprojekte" ggf etwas schwieriger bis unmöglich macht... PS: Was mir gerade so einfällt, warum hört man vom VDB eigentlich nix über die Umfrage zur EU Wahl? Bei den vorherigen Umfragen ist danach immer berichtet worden... -
VG DDorf: AfD-Mitglieder gelten als waffenrechtlich unzuverlässig
BlackFly antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
1. Ja, ich habe den Paragraphen machen ich den Text gegoogelt habe 2. Steht dort dass das WaffG überhaupt nix regelt weil es nicht anzuwenden ist 3. Natürlich unterliegen die dann anderen Regeln und Gesetze -
VG DDorf: AfD-Mitglieder gelten als waffenrechtlich unzuverlässig
BlackFly antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
So, wenn jetzt noch angegeben wäre in welchem Paragraphen das steht könnte man einfacher nachvollziehen auf welchen zusammenhang sich dieser Satz bezieht und dann sagt er vielleicht das vollkommene Gegenteil aus von dem was Du hier behauptet hast... Es geht in dem Paragraphen jetzt also darum das die Gesetze eben gerade NICHT für die genannten Personengruppen gilt. Und wenn man nun in dem Zusammenhang Deinen zitierten Satz mit dem vorherigen sieht, dann sagt Dein zitierter Satz aus das das WaffG NICHT gilt für die Bediensteten die Ihre dienstlichen Waffen im privaten führen sofern dies erlaubt ist. Der Satz davor, nicht das WaffG, gilt für diese unter den bestimmten Bedingungen. Und ganz ehrlich, wenn man mal 5 Sekunden nachdenkt ist das auch ganz logisch: Im WaffG gibt es Regelungen die für z.B. die Polizei oder Zoll nicht gelten und damit auch regelmäßig nicht beachtet werden. Wenn man nun einfach nur das WaffG für den dienstlichen Gebrauch ausschließt dann hätte man das Problem das den Bediensteten auch zum Teil erlaubt wird die Waffen im privaten zu führen (also nach Dienstschluß) und wären damit wieder im Geltungsbereich des WaffG, dies muss darum natürlich ausgeschlossen werden -
VG DDorf: AfD-Mitglieder gelten als waffenrechtlich unzuverlässig
BlackFly antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Und was würde die Behörde das angehen bzw wie sollte sie daran etwas ändern -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BlackFly antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ich hab es noch nicht angeschaut, aber die Interviews in dem Format waren bisher immer ziemlich lang aber auch sehr informativ -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BlackFly antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Die DSU bzw. der Präsident der DSU hat heute auch einen Kommentar zu den neuesten Forderungen veröffentlicht. OK, vielleicht etwas verspätet aber der Inhalt gefällt mir eigentlich recht gut... https://www.d-s-u.de/standard-titel Hier wird auch, im Gegensatz zu der Sichtweise des BDS Präsi, durchaus weiterhin die Gefahr der drohenden, und sehr einschneidenden, Verschärfung gesehen und es wird erstens auch eine andere Herangehensweise der drohenden Gefahr sowie zweitens auf ein anderes Zugpferd als Vertreter gesetzt. Welches Pferd und welche herangehensweise man persönlich bevorzugt muss jeder selber entscheiden und ggf entsprechend handeln... -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BlackFly antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ja, der Infobrief kam heute morgen. https://sh1.sendinblue.com/aeodxgvr0lpfe.html?t=1719480874641 -
60€ im Jahr mehr für einen entsprechend guten und zukunftsfähigen Stand ist doch gar nix... Ich bin selber in einem relativ teuren Verein (der jährlich ein Vielfaches der 60€ kostet), dies zahle ich aber gerne da ich täglich trainieren kann und 25 sowie 50m stand zur Verfügung habe die voll begehbar sind. 60€ ist für einige gerade mal Munition für ein Training das wöchentlich abgehalten wird. Wenn natürlich ein Teil den Stand nicht benutzt und dann den Mehrpreis nicht zahlen will ist das natürlich auch ein verständliches Argument...