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Ich denke der Rot markierte Bereich ist ziemlich genau die Antwort auf meine Frage. Es wird eine Waffe und/oder Munition in Besitz genommen nachdem der Waffenbesitzer gestorben ist oder man die Waffe und/oder Munition auf dem Küchenboden neben dem verletzten Waffenbesitzer gefunden hat. Damit wäre also das verräumen im abschließbaren Kleiderschrank und Anruf bei der Waffenbehörde der korrekte Weg. Anruf bei der Polizei ist ggf. auch nicht falsch (vor allem wenn dies Freitag Nachmittags passiert und die Waffenbehörde Feiertagsbedingt dann erst wieder in 8 Tagen öffnet) vorallem falls kein geeigneter abschließbarer Schrank vorhanden sein sollte und die Wohnung von mehreren Menschen bewohnt wird, mehr als das die auf die Waffenbehörde verweisen kann eigentlich nicht passieren. Und falls die Erkrankung länger dauern sollte wird die Waffenbehörde vermutlich auch entscheiden die Waffen sicherstellen zu lassen (blaue Markierung), dies dann entweder durch Amtshilfe der Polizei oder nach §12 (5) sogar durch den Finder direkt auf die Behörde bringen lassen Ich kann noch eine andere Meinung dazu beisteuern. Wenn ich mir den §51 anschaue dann ist dort die Rede von Waffen nach §2 Absatz 3 in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.1.1 oder 1.2.1.2, und dabei handelt es sich um Vollautomaten und zu kurze VRF also verbotenen Waffen und damit ist kein direkter Zusammenhang nach §37c und §51 herzustellen
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Mal ne doofe frage die mir gerade durch den Kopf geht: Jemand hat in seiner Wohnung einen Unfall oder anderen medizinischen Notfall und ist nicht mehr ansprechbar. Die Waffe war zu diesem Zeitpunkt nicht im Tresor (Reinigung, Trocken Training, Vorbereitung zum Transport usw.) und liegt nun offen, ggf. sogar mit Munition, neben dem bewusstlosen Besitzer. Nun kommt die Frau oder vielleicht sogar das Kind ohne Waffenrechtliche Erlaubnis und damit ohne Zugang zum Tresor dazu und sieht Ihren Mann / den Vater bewusstlos auf den Boden liegen und die Waffe daneben. Was ist hier nun das korrekte vorgehen? 1. Das die Frau / das Kind die Waffe an sich nimmt und aufbewahrt ist es sicher nicht, zumal die Frau / das Kind bestimmt auch mit dem Mann / Vater ins Krankenhaus gehen wird. 2. Einfach liegen lassen bis irgendwann der Mann /Vater (hoffentlich) gesund aus dem Krankenhaus kommt ist sicherlich auch grundfalsch. 3. Wenn der Nachbar eine WBK besitzt wäre sicherlich eine Möglichkeit diesen anzurufen und zu bitten die Waffe korrekt zu verwahren. Das ausfüllen einen Leihscheins ist hier dann aber auch nicht wirklich möglich, würde der Nachbar dann stress bekommen wenn am nächsten Tag jemand vom Amt kommt und bei der Kontrolle der Waffenaufbewahrung eine Waffe "zuviel" im Tresor findet? 4. Polizei anrufen und die Waffe von der abholen und verwahren lassen? Machen die sowas überhaupt? 5. Wäre es ggf. erlaubt den Code in einem Brief bzw. dem Testament niederzuschreiben und irgendwo versiegelt aufzubewahren das im Todesfall der Tresor nicht geknackt werden muss und in so einem Fall ggf. auch der Tresor geöffnet werden kann? 6. Im Fall eines Schlosses mit Notschlüssel wäre für den Todesfall auch ein Bankschließfach eine Option damit die Erben den Tresor nicht zerstören müssen, in diesem Falle würde das aber auch nicht helfen weil es zu lange dauert. Andererseits wäre dann eine ausgestellte Vollmacht für das Bankschließfach nötig und damit wäre theoretisch jederzeit wieder unberechtigten der Zugang zum Waffenschrank möglich, ich denke dies wäre auch der Fall bei einem versiegelten Testament das "unkontrolliert" geöffnet werden kann. 7. Wäre vielleicht hier eine unabhängige dritte Person die Lösung? Im Haushalt bekommt eine Person einen Schlüssel zu einer Geldkassette, die Geldkassette wird allerdings bei einer dritten Person außerhalb des Haushaltes aufbewahrt und in dieser Geldkassette liegt dann der Notschlüssel oder ein Zettel mit dem Code? Dann würde die dritte Person selber nicht an den Schlüssel kommen und die zweite Person nicht an die Geldkassette ohne das beide übereinstimmen das der Zugang nötig wäre und ein Einbrecher würde zwar vor dem Waffenschrank stehen aber der Schlüssel ist außer Reichweite bzw. würde den Schlüssel finden aber nicht wissen wozu der gehört. Aber ob das rechtlich erlaubt wäre? Die Aufbewahrung des (Not-) Schlüssels ist ja allgemein so ein Riesen Problem bei dem es glaub keine einheitliche Rechtsprechung gibt...
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Ich habe da mal eine Frage die vermutlich nicht ganz so einfach ist. Wenn ich im Jahr 2015 einen Waffenschrank nach VDMA 24992 Stufe A oder B gebraucht erhalten habe, zu diesem Zeitpunkt aber keine Waffenrechtliche Erlaubnis hatte und diesen Schrank darum bisher anderweitig benutzt habe, und jetzt in diesem Jahr eine Waffenrechtliche Erlaubnis erlange, darf ich dann diesen Schrank noch benutzen oder müsste ich mir einen nach EN1143-1 besorgen? Aus dem §36WaffG werde ich da ehrlich gesagt nicht ganz schlau: Der Blau markierte Bereich sagt ja das der "Altbesitzer" diesen Schrank weiter verwenden darf. Die Frage ist nun was genau der rot markierte Bereich genau bedeutet? Dort steht "Aufrechterhaltung der ... Nutzung". Muss der Schrank als Waffenschrank genutzt worden sein (was ohne Waffenrechtliche Erlaubnis ja nicht sein kann) oder reicht es auch wenn der Schrank bisher einfach in der Wohnung stand und darin z.B. erlaubnisfreie Waffen und/oder Wertgegenstände aufbewahrt wurden?
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Beides würde schon (mehrfach) beantwortet oder ergibt sich aus dem was schon mehrfach geschrieben wurde. Da gefühlt sowieso keiner mehr etwas zum eigentlichen Thema sagt und/oder eigentlich schon alles gesagt sein dürfte, das meiste nur noch Lagerkämpfe sind, wobei oftmals dann auch Recht viel rein interpretiert wird, bin ich jetzt Mal raus...
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Hab mich ganz doof ausgedrückt. Gegen jemand vorgehen ist wirklich ganz doof ausgedrückt und war so nicht gemeint. Gemeint war für die allgemeinen Interessen einstehen, einzelne Extremfälle oder uneinsichtig sollten nicht das Gemeinwohl gefährden und müssten dann entsprechend unberücksichtigt bleiben. Gegenseitiges bekämpfen, wie hier scheinbar verstanden, würde vorher schon verteilt von mir
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Also ich habe hier schon von dem einen oder anderen Jäger gelesen der seine jagdliche HA KW nicht genehmigt bekommen hat weil er bereits zwei sportliche (und vollkommen ungeeignete) KW hatte... Ok, das sind Einzelfälle und andere SB sagen das eine sportliche Glock 17 nicht für die Jagd benutzt werden darf und drängt dazu eine zweite jagdliche Glock 17 zu kaufen. Das ein Jäger allerdings unbegrenzt KW kaufen kann habe ich noch nicht gelesen
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Meine Worte, damit fing es bei mir hier an... Eine Neid Unterstellung ist meist falsch und bringt überhaupt nix, ganz im Gegenteil es macht "die LWB" nur angreifbar und schwach. Das "Übertreiben" einig weniger hat dieselbe Auswirkung. Das pochen auf seiner Freiheit und seinem aktuell noch vorhandenen (aber in Gerichtsurteilen nicht unangefochtenen) Recht hat ebenfalls dieselbe Auswirkung. Der oben nochmal aufgeführten Tatsache dürfen wir LWB (ich zähle mich Mal dazu obwohl ich noch keine WBK habe) uns nicht verschließen und müssen uns einen und ggf sogar gegen die wenigen uneinsichtigen vorgehen (auch wenn es uns in der Seele weh tut) weil sonst alle der dicke Hammer treffen wird
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Das mit den KW findet für den Jäger auch statt oder kennst du einen Jäger der 10KW auf Jagdschein hat? Bei den LW wird es aktuell noch nicht angewendet, das Urteil sieht es allerdings auch anwendbar und das wird (meine Vermutung, nicht mein Wunsch) Schule machen. Sollten genug dagegen klagen wird es dann eben zukünftig auch im Gesetz stehen (wieder meine Vermutung)
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Jetzt geht's weiter, müsste zur Arbeit fahren. Wünsche dir die reale Welt: Blödsinnige Verbote weg. Magazinbegrenzung? Blödsinn, kein Mensch benutzt ein 50er Trommelmagazin für eine Glock, werde sportlich noch kriminell weil viel zu unhandlich. Auch eine Waffe die aussieht wie eine Kriegswaffe kann sportlich genutzt werden. Bedürfnis? Ja, aber! Bedürfnis in Form von 12/18 oder was vergleichbares, Verein bzw Verbandpflicht ja. Kontinente nein oder deutlich angehoben. Wenn jemand eine Dessert Eagle wegen "haben will" kauft und die dann ohne Munition im Schrank liegt weil das zu viel kostet, dann sollte die nicht das Kontingent auffressen und sie schadet sich keinem. NWR? Verbesserungsbedürftig aber gut. Dies sollte vorallem dazu benutzt werden um auffälligen Personen die Waffen anzunehmen und damit meine ich keine "Spaziergänger" sondern Leute die ein Manifest schreiben (Hanau) Ich hoffe das war jetzt alles... Aber wie gesagt, das sind wünsche, aktuell Leben wir in einer anderen Welt und die realistischen wünsche sehen da anders aus weil das wird man aktuell auch nicht erreichen.
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Ohne alles zu zitieren: Der Gesetzgeber hat die Intention die Waffen auf das nötigste zu beschränken, das ist klar daraus zu erkennen das er das Bedürfnis Prinzip eingeführt hat ergo: Nur die Waffen die wirklich benötigt werden und davon auch so wenig wie möglich sonst wären da bei den Sportschützen nicht auch kontingente eingefügt und die Prüfung ob die neu zu erwerbende Waffe wirklich notwendig ist oder eine bereits vorhandene Waffe dafür nicht auch benutzt werden kann. Beim Jäger ist das Bedürfnis "vereinfacht", da wird gesagt das die Jagd das Bedürfnis ist und wird nicht weiter (wie vergleichbar beim Sportschützen) jede einzelne Waffe auf Bedürftigkeit überprüft (beim Sportschützen mittels der angestrebten Disziplin, übertragbar wäre das beim Jäger auf das gewünschte Tier). Das sagt aber nicht das beim Jäger keine Bedürfnis Überprüfung stattfindet sondern nur das sie vereinfacht wird (JJS vorhanden oder nicht). Nun könnte ein Richter auf den Gedanken kommen zu überlegen wieviele Waffen benötigt werden, geht dann davon aus das für jede Tierart eine andere Waffe benötigt wird und zählt im Kopf zusammen: Hirsch, Reh, Wildschwein, Ente, Fassan usw, es wird ihm auf diesem Wege sicherlich nicht möglich sein auf die Zahl 50 oder 100 zu kommen... Und nicht zu vergessen: In anderen Ländern bekommen Jäger auch keine 10 oder mehr Waffen, da leben die Deutschen Jäger echt noch gut weil die Länder es beweisen das es auch mit (deutlich) weniger geht. Dies ist eine Interpretation bzw. mein Verständnis der deutschen Gesetzeslage, danach richte ich mich und weite sie weder in die eine noch in die andere Richtung aus. Dies ist keine Bevormundung meinerseits! Und ja, auch wenn ich damit lebe und mich danach richte (es bleibt mir ja auch nichts anderes übrig) würde ich es mir anders wünschen. Wir sind hier aber nicht im Wunschkonzert sondern diskutieren über ein Urteil in der realen Welt und da fliegen leider keine bunten Einhörner rum... Bei der Geschwindigkeit habe ich geschrieben das ich für mich persönlich die Geschwindigkeit (auf unbegrenzten Autobahnstücken) 130 +/- 10-15km/h wähle weil ich persönlich dies für eine gute Geschwindigkeit halte. Niemals habe ich geschrieben das ich nicht auch mal schneller Fahre (mein Auto macht laut Tacho so ca 215km/h, das sind laut GPS knapp über 200km/h und ziemlich genau die eingetragene Geschwindigkeit. Naa? Woher werde ich das wohl wissen?) und es anderen verbieten will. Hier bevormunde ich niemanden und werde auch nicht bevormundet da es mein persönlicher freier Wille ist. Jetzt wechseln wir mal in die Traumwelt: Wir haben eine gut funktionierende Gesellschaft die man auf der Welt aber kaum noch antrifft. Waffen sind nicht stigmatisiert sondern werden von der Gesellschaft als das angesehen was sie sind: Im zivilen sind es Sportgeräte, Gebrauchsgegenstände für z.B. die Jagd und im Notfall auch Selbstverteidigungsgegenstände. Im militären sind sie natürlich anders zu bewerten. Dann bin ich der Meinung das ein Registrierung und auch Kontrolle der Waffen durchaus Sinn macht und nötig ist. Eine Sachkunde sollte für den Besitz nötig sein, ob dies über Sachkundelehrgänge gemacht wird oder gesagt wird das jeder der die Wehrpflicht absolviert hat (die ich übrigens auch sehr begrüßen würde, natürlich mit der Option zu verweigern und dann Zivildienst zu machen) automatisch sachkundig ist oder dies vielleicht sogar schon in der Schule passiert sind alles Detail Lösungen die man dann erarbeiten müsste wenn es soweit ist. Eine Waffe zu besitzen sollte weiterhin erlaubnispflichtig sein und nur an zuverlässige erteilt werden. Zuverlässig ist erstmal jeder solange er seine Zuverlässigkeit nicht verliert, dies könnte geschehen durch Vorstrafen (Straftaten, Gewalt, nicht durch illegales Filesharing oder weil die Steuererklärung vergessen wurde), Drogen und Alkoholmissbrauch, Psychische Erkrankungen, Extremismus (damit meine ich nicht Mitgliedschaft in der AfD sondern echten und stichhaltigen Extremismus oder wenn man z.B. an die Bundesstaatsanwaltschaft ein 20 seitiges Manifest schickt wie der Hanautäter wobei das unter Extremismus und psychische Erkrankung fällt). Das Schussbereite führen bin ich dann ehrlich gesagt kein so riesen Fan davon, hier würde ich mich aber ehrlich gesagt nicht kategorisch dagegen wehren, vermutlich erlaubnispflichtig machen mit einer höheren schwelle als das besitzen aber niedriger als heute. Hier wäre ich aber ggf auch geneigt dazu in Wolfsgebieten dem Spaziergänger die Waffe für den Waldspaziergang als SV Waffe zu erlauben wenn die "Wolfsproblematik" weiter zunimmt. Selbstverteidigung auf dem eigenen Grundstück wäre auch ein Punkt den ich zwar einerseits erlauben würde aber andererseits auch in gewisse grenzen setzen (nicht jeder der ohne mich zu fragen durch mein Gartentörchen kommt darf erschossen werden). Sämtliche panische Kurzschlussreaktionen und Verbote sollten aus dem Waffengesetzt gestrichen werden. Eine Pumpgun wird nicht gefährlicher weil sie ein Pistolengriff hat nur weil irgendein gestörter so eine Waffe mal in eine Schule mitgenommen hat (aber nichtmal benutzt hat). Nunchako verletzen auch eher den träger weil er sich das Ding selber gegen die Birne oder in die Klöten haut als das die jemand anderen ernsthaft verletzen (und wenn dann wäre dassselbe Ergebnis auch mit einem besenstil zu erreichen) und sind genauso wie Ninja Sterne nur in einem Bruce Lee oder drittklassigem martial Arts film eine tödliche Präzisionswaffe. Dies war ein kurzer abriss aus der Traumwelt, in der Leben wir aber leider nicht... Vollautomaten würde ich allerdings dem Militär und den Behörden vorbehalten. All das verlangt aber auch das die Polizei einerseits mehr Rückendeckung in der Bevölkerung bekommen muss und das die Polizei den Samthandschuh nicht mehr benötigt! In der Realen Welt würde ich das so nicht 1:1 umsetzen sondern wir müssen mit den aktuellen Gesetzen leben, können nur hoffen das es nicht viel schlimmer wird und beten das sich vielleicht einzelne Punkte bessern aber dazu habe ich weiter oben einiges geschrieben. Der Punkt mit den Kurzschlussreaktionen sollte aber auch in der Realen Welt umgesetzt werden!
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Ja, dies ist eine Erklärung wird dem Richter oder SB aber am Ende sicherlich ziemlich egal sein. Auch der Sportschütze hat mit diesem Problem zu kämpfen und da interessiert es auch weder den Verband, noch den SB noch den Richter wenn das Kontingent ausgeschöpft ist. Ja, ich weiss im aktuellen Gesetz ist für den Jäger kein Bedürfnis und kein Limit gesetzt worden im Gegensatz zum Sportschützen, aber genau darum geht es ja hier das der Richter sehr wohl eine Begrenzung sieht und (meine persönliche Meinung das es kommen wird, nicht das ich das auch gleichzeitig gut heiße bevor mir wieder jemand unterstellt ich will das Limit festlegen und einführen) ich denke das die Gesetzgebung durchaus in die Richtung gehen wird sobald das an den "richtigen Stellen" angekommen ist (in dem Fall kann man dann sogar nur hoffen das es so kommt wie bei den Sportschützen: Kein Neuerwerb mehr aber keine Verpflichtung zu verkaufen weil dann gibt es sogar nur noch die hälfte von dem Spottpreis) Damit entscheidest jetzt Du und nicht mehr ich wieviele Waffen jagdlich sinnvoll sind? Bin ich jetzt aus der Nummer raus? Oder hast Du sogar entschieden das die Jagd ganz abgeschafft werden soll? Wird sicherlich einige echt freuen!
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Das schneller fahren wird demjenigen ja nicht verboten und nirgendwo habe ich geschrieben das es verboten werden soll. Genauso wenig wie ich geschrieben habe das ich bestimme wie viele Waffen jagdlich sinnvoll sind, ich habe weiter vorne sogar ausdrücklich geschrieben das ich dies nicht festlegen will und mir dazu auch das nötige Hintergrundwissen fehlt. Und Tempo 130 ist auch keine Zwischenstufe zu Tempo 100. Tempo 130 ist die Richtgeschwindigkeit und diese gilt unverändert seit über 40 Jahren in Deutschland, also auch schon zu einer Zeit als die Welt noch in Ordnung war und der deutsche in einem funktionierenden und freiem Land lebte. Jeder kann und darf schneller aber auch langsamer fahren, hat da nahezu die freie Entscheidung. Allerdings gibt es eine kleine Einschränkung dazu, Fahrt man schneller als 130 und ist in einen Unfall verwickelt bekommt man automatisch eine Mitschuld, dasselbe gilt aber theoretisch auch anders herum sprich wenn man grundlos zu langsam fährt. Auch will ich niemanden etwas vorschreiben weil ich darin einen nutzen für irgendjemand sehe. Die aktuellen Gesetze schreiben die Dinge vor, ich muss die nicht gut finden aber ich halte mich daran. Und ja, sich an die aktuellen Gesetze zu halten, darin sehe ich einen nutzen für mich und für alle anderen. Die Gesetze zum besseren zu ändern, auch darin würde ich den nutzen sehen. Was nach meiner persönlichen Meinung nach das bessere wäre hat mich aber noch keiner gefragt, es scheint aber so das da trotzdem einige eine Meinung dazu haben was ich darüber denke... Also bitte mir nicht ständig irgendwelche Dinge in den Mund legen oder die Wörter verdrehen nur damit ich besser in das ideologische Feindbild passe! Dankeschön!
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Das wäre glaub ziemlich doof... Ich fahre meist die Geschwindigkeit die mir vorgeschrieben oder empfohlen wird (also auf der Autobahn ohne Geschwindigkeitsbeschränkung 130 km/h) +/- 10-15km/h und erachte diese meist als ein Recht gute Geschwindigkeit. Würde das jeder LWB ähnlich handhaben müsste weder ein SB, noch ein Gericht, Politiker oder die Medien ein riesen Fass aufmachen wegen "sammeln auf JS"... Für die Jagd braucht man keine 50 Waffen und hat auch keinen Vorteil mit 50 Waffen. Das deutsche Waffenrecht ist nunmal nach dem Grundsatz ausgelegt: so wenig Waffen wie nötig. Wenn man mehr als nötig hat darf man sich also auch nicht wundern wenn dies wiederum einen SB oder Staatsanwalt auf den Plan ruft. Wenn jemand die Anzahl der Waffen (im Sinne des Gesetzes) sinnvoll rechtfertigen kann gibt es meist auch keine Probleme. Aber ich denke es macht keinen weiteren Sinn mehr darüber zu schreiben... Es gibt die totalitären die nach einem totalen Verbot schreien, es gibt die totalitären die nach der totalen Freiheit schreien und es gibt welche dazwischen und man wird es nie allen dreien Recht machen können, vorallem nicht den totalitären die die anderen beiden Gruppen jeweils als die ausgenutzt des bösen sehen...
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Ich denke scheinbar einfach zu kompliziert
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Genau das funktioniert ja nicht weil die Platzpatrone neben dem lauf sein muss damit sie bei SA während dem spannen und bei DA während dem abziehen vor den Lauf gedreht wird. Wie gesagt ist das aber auch ein sehr theoretischer Fall... Genau an sowas dachte ich. Gibt sie also wirklich die Platzpatronen mit "Patronenkopf". Wie genau der Kopf ausgearbeitet ist werden die aber sicherlich als Betriebsgeheimnis hüten
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Danke für die Antworten, mein Gedankengang und die daraus resultierende Frage war zugegeben schon sehr speziell... Bei einem Revolver ist die Trommel zum teil so kurz und die Patrone dafür so lang das sie fast bündig abschließen, auf jeden Fall von vorne die Patrone zu sehen wäre. Wenn nun in einer Filmszene dieser Revolver von vorne gezeigt werden würden und abgefeuert werden würde, dann würde dies mit einer normalen Knallpatrone nicht funktionieren da diese zu sehen wäre und optisch zu erkennen wäre. Hier würde nur eine Platzpatrone mit einem Kopf der aussieht wie ein Geschoß oder die Computertechnik helfen. Ob es möglich wäre so eine Knallpatrone herzustellen bin ich mir nicht sicher, die technik dafür würde mich jetzt aber interessieren. Aber zugegeben, das ist ein sehr spezieller Fall und keine Ahnung ob sich ein Filmemacher den Stress machen würde oder einfach auf so eine Szene verzichtet
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Naja, ich kann Dir auf Englisch vermutlich die meisten Einzelteile deines Autos benennen, für diese Suche fehlen mir aber scheinbar wirklich die Vokabeln
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Dummy oder Deko Patronen die kein Bumm machen sind klar, im Prinzip eine "wiedergeladene Patrone ohne Pulver". Meine konkrete Frage ist aber: Wie sieht eine Dummypatrone aus die Peng macht? Sind das normalen Knallpatronen aus (Plastikverschluß, zugekrimptes Ende usw) oder gibt es auch welche die einen Kopf haben der aussieht wie z.B. ein FMJ Geschoss so das die aus 2m Entfernung nicht zu unterscheiden sind aber trotzdem knallen, ggf Mündungsfeuer erzeugen aber kein Geschoß fliegt
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Besonders erfolgreich war meine Suche mit google nicht, sonst hätte ich nicht gefragt... Es gibt natürlich auch unterschiedliche Dummies, die einen findet man auch als "Deko" auf google und ich würde sagen das dies normale Patronen ohne Pulver und primer (bzw. einem abgefeuerten primer) sind, zum Teil noch mit weiteren unauffälligen Markierungen wie z.B. Einkerbungen oder ähnlichem. Aber wie ist das mit den Dummies die auch knallen sollen? Diese habe ich nicht gefunden bzw. nur Bilder von den normalen Platzpatronen gefunden die sich optisch stark unterscheiden (und bei einem Revolver ggf sogar in der Trommel von vorne erkennbar wären). Gibt es da Knall Patronen die aussehen als hätten sie ein Geschoss vorne oder muss man das mit Kameraführung und dem Schnitt verstecken das man normale Knallpatronen hat? Und eine Waffenmeisterin am Filmset sollte eigentlich alle arten von "live rounds" unterscheiden können...
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Ähm, kannst Du lesen? Ich habe dazu aufgerufen, wenn man an dem obigen Thema etwas ändern möchte (und dabei auch nur dieses eine Thema betrachtet), die AfD zu wählen. Allerdings sollten wir auch realistisch sein und dazu sagen das sich die Wählerstimmen verdreifachen müssten damit etwas passiert und das wird vermutlich nicht passieren. Ich denke auch der III. Weg und einige andere würden in die Richtung gehen, aber da dürfte allein schon die 5% Hürde ein riesiges Problem darstellen... Die AfD und die FDP sind die einzigen (der aktuell im Bundestag vertretenen) in deren Parteiprogramm eine Liberalisierung des Waffenrechts steht, die FDP allerdings ist im "koalitionszwang" und mehr als ein leichten Einfluss ist da nicht zu erwarten (vorallem auch weil das Innenministerium nicht an die FDP ging), interessant wäre vielleicht noch die frage was wäre wenn die FDP ihr Ergebnis verdoppeln oder verdreifachen würde was wahrscheinlicher ist als das die AfD auf so ein Ergebnis kommt. Und ob es die AfD wirklich besser machen würde (vor allem wenn sie wie die FDP in einer Koalition wäre) müsste sich aber letzten Endes erst noch zeigen.
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Bin ich dann der einzig normale Mensch hier? Auch Deine Haltung ist sehr totalitär (jeder Kompromiss ist eine Niederlage gegen den anderen totalitär denkenden Menschen) und jeder Waffenbesitzer der Zugeständnisse/Kompromisse macht ist ein Feind der Freiheit, das klingt für mich sehr totalitär. Ich denke aber das wir auf beiden Seiten totalitäre Meinungen haben, in der Mitte sich aber immer noch "normale Menschen" befinden. Das Waffenrecht mit seiner Begrenzung für die Sportschützen ist eben so ein Kompromiss in der Mitte mit dem beide totalitären nicht zufrieden sind. Dies wird bei den Jägern auch kommen, davon bin ich fest überzeugt das sich das nicht verhindern lässt. Und letzten Endes haben damit sogar die Waffenbesitzer bzw Jägern "mehr" gewonnen als die Waffengegner: Es gibt zwar weniger aber immer noch genug um damit sein Hobby oder seine Berufung oftmals rein zum Spaß und ausleben der eigenen Freiheit auszuüben.
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OK, habe ich falsch verstanden. Das ist aber das Problem mit jedem Limit, es gibt immer irgendeinen der sagt das reicht mir dicke aus und ein anderer der sagt das ist viel zu wenig... Das durch ein quantitatives Limit nix erreicht wird ist mir auch klar, wenn jemand den Liebhaber seiner Frau umbringen will braucht er dazu nur eine Waffe (und hier spreche ich nichtmal von Schusswaffe) und es ist unerheblich ob noch weitere 5 oder 50 potentielle Waffen daheim rumliegen. Es handelt sich hierbei rein um Symbolpolitik... Deswegen würde ich mir den Schuh auch nicht anziehen wollen und das quantitativ festlegen wollen, damit macht man sich meist viele Feinde. Ich denke aber das man um die quantitative Festlegung nicht drumherum kommen wird, die Sportschützen habe die auf der gelben und grünen WBK und die Jäger werden die auch bekommen. Selbst bei der Roten WBK könnte ich mir vorstellen das da irgendwas passieren wird, zumindest für die Sammler, sobald das mal bei irgendjemanden aufpoppt. Spätestens wenn die erste Bluttat mit einer Waffe von einer roten WBK verübt wird fällt gewissen Leuten auf das Sammler schussfähige Waffen in unbegrenzter Menge Sammeln dürfen. Das dies der zweck des Sammeln ist und damit auch Kulturgut erhalten werden soll wird dann auch weniger interessieren und ich könnte mir vorstellen das dann entweder eine Mengenbegrenzung kommt oder das die Waffen schussunfähig (und damit faktisch zerstört) werden müssen.
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Habe ich gesagt das es mir persönlich genügen würde? Ich habe mich auch nicht auf eine Anzahl festgelegt sondern (hoffentlich) immer z.B. 10 oder ähnliches geschrieben. Die Anzahl selber müssten dann wieder die "Experten" festlegen, das würde ich mir nicht anmaßen wollen diese festzulegen. Und es war hier auch nicht die rede vom Sportschützen sondern vom Jäger. Und so wie ich das rausgelesen habe ist die Anzahl auch nicht das maximum sondern kann bei entsprechender Begründung auch erweitert werden. Es geht doch nur darum das einige den JS als Freifahrtschein genutzt haben weil Ihnen der Aufwand für die zusätzliche Rote WBK zu groß gewesen ist. Im Prinzip sagt dies ja auch das Urteil. Es ging nicht darum um dem Jäger sein jagt zu verbieten sondern ihn daran zu hindern den JS als rote WBK zu missbrauchen.