Zum Inhalt springen

BlackFly

WO Gold
  • Gesamte Inhalte

    3.624
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von BlackFly

  1. Ich werde langsam alt und merke wie ich zum lesen meine Brille (ca -1,5 Dioptrien) besser abnehme, es ist also nicht mehr lange hin bis ich noch eine zusätzliche Lesebrille benötige, wenn es nicht sogar mittlerweile schon soweit ist (werde demnächst einen Termin beim Optiker machen)... Gleitsichtbrille bin ich ehrlich gesagt nicht so der Fan davon und zum schießen ist diese glaub auch absolut ungeeignete... Nun überlege ich ob ich mir wieder Kontaktlinsen holen soll, die haben natürlich den Nachteil daß man sie nicht wie eine Brille nach Belieben absetzen und wieder aufsetzen bzw wechseln kann. Hier müsste ich also probieren ob das schießen damit klappt. Falls ich nun tatsächlich 2 Brillen brauche (eine für die Ferne und eine für die Nähe) habe ich dann mit den Kontaktlinsen 2 Möglichkeiten: 1. Kontaktlinsen für die Ferne und zum lesen eine zusätzliche Brille die gegen die Kontaktlinsen arbeiten 2. Multifokale Kontaktlinsen, also im Prinzip sowas wie eine Gleitsichtbrille als kontaktlinsen. Ob dies allerdings mit einer offenen Visierung auf einer KW zusammenpasst? Hat jemand Erfahrungen mit multifokale Kontaktlinsen und dem schießen? In der Theorie hört sich das ja nicht schlecht an und konnte dir Haus auch gut funktionieren. Für praktische Erfahrungen wäre ich aber sehr dankbar.
  2. Naja, auf meiner Klingel oder in meinem Perso steht nicht "BlackFly von WO", insofern sollte das doch eher unkritisch sein... Und der Kontrolletti ist sich durchaus auch ohne des lesens dieses Beitrags bewusst das die kontrollierte Person zusätzlich noch etwas im Keller, Auto oder bei der Oma im Nachttischschrank versteckt haben könnte.
  3. Genau genommen steht dies auf der Unterseite des angeschlossenen Waffenhändlers. So wie ich das verstehe: Wenn man auf dieser großen Schiessanlage zum Waffenhändler geht, sich dort eine Waffe kauft und gleichzeitig Mitglied in einem bestimmten Verein der ebenfalls irgendwie zu der Schiessanlage und/oder dem Waffenhändler gehört, dann lagert der Händler die Waffe bis zur Erlangung der WBK ein und ich vermute (das habe ich nicht explizit nachgefragt) das man dann seine eigene Waffe auch für das Training inklusive Munition zum sofortigen Verbrauch dort bekommt. Was daran so falsch sein soll bzw. den SB dazu verleiten kann die "hops zu nehmen" erschließt sich mir jetzt aber ehrlich gesagt nicht...
  4. Der Keller hat eine Feste Wand, ein kleines Fenster mit Gitter, eine Holztüre die allerdings selber nicht abgeschlossen werden kann und ein Brettertür mit Vorhängeschloss. Auf jeden Fall wäre das nicht einsehbar. Geplant ist im 1er Schrank in der Wohnung zusammen mit den Waffen die Munition "für den täglichen Bedarf" aufzubewahren und in dem zweiten Schrank im Keller (wenn ich noch einen ins Wohnzimmer stelle bekomme ich ärger) die Munition aus der Sammelbestellung die nicht mehr in den 1er passt zu lagern. Theoretisch, wenn jemand zur Kontrolle kommt, wird der vom Schrank im Keller auch nix wissen wenn ich es nicht anspreche da die gemeldeten Waffen sowie eine "angemessene Menge" an Munition in der Wohnung im 1er zu finden ist...
  5. Zur Lagerung von Munition finde ich irgendwie relativ wenig Informationen, darum ein paar Fragen: 1. Ist es erlaubt einen alten Tresor Klasse A oder B (ohne Bestandsschutz) für die Lagerung von Munition zu verwenden (nur die Munition, keine Waffen im Schrank)? Es ist nur ein Stahlblechbehälter mit Schwenkriegelschloss vorgeschrieben, ein Tresor nach A oder B sollte hier deutlich höherwertig sein, oder? 2. Wo darf die Munition in dem Tresor Klasse A oder B gelagert werden? Darf man diesen z.B. in einem Keller im Mehrparteienhaus aufbewahren oder muss das ebenfalls in einem Bewohnten Raum sein? 3. Muss die Lagerung ggf von der Behörde genehmigt werden?
  6. Dies liest man z.B. auf dem Internetauftritt einer großen Schiessanlage im Süden Deutschlands. Was dort nicht steht das man scheinbar dafür auch in einem Verein dort sein muss, so wurde mir das zumindest telefonisch angedeutet bzw. ich wurde gefragt ob ich da Mitglied sei weil dieser Service nur dann angeboten wird
  7. Die Abneigung gegen Waffen war schon lange vor mir da und habe ich von Anfang an gewusst das die vorhanden ist. Nur habe ich jetzt (eigentlich viel zu spät) nach 15 Jahren gesagt das das Hauptargument dagegen in meinen Augen nicht mehr existiert und erfülle mir nun den Wunsch den ich schon sehr lange hege. Ich bin mir doch sehr sicher das die Abneigung gegen Waffen nichts mit mir zu tun hat und keine Symbolische Darstellungen sind. Dürfte eher mit einem gewalttätigen Vater (wobei der keine scharfen Waffen hatte und auch nicht benutzt hat) und auch schlechten Erfahrungen mit Schreckschusswaffen sowie vorallem einer allgemein etwas verschobener Sichtweise (z.B. das alle Ammies knarren unter dem Kopfkissen haben und damit die Kinder ständig sich gegenseitig die Birne wegballern) unter anderem auch bedingt durch so "Qualitätsinternetseiten" wie Netzfrauen u.ä. Wie groß die Abneigung in einigen Bereichen Deutschlands gegenüber Waffen ist unterschätzt Du aber glaub etwas, das habe durchaus so erlebt das es dem Schweinefleisch gleichzusetzen ist (sogar noch schlimmer, im evangelischen Kindergarten gab es 2 getrennte Essen mit und ohne Schweinefleisch für die Muslime und nicht Muslime, an Fasching waren die Spielzeugwaffen aber für alle verboten).
  8. Ich bin selber Kind aus einer geschiedenen Ehe, mir ist grob bekannt was Kinder alles mitbekommen können. Auch ist mir bekannt das die Eltern nach einer Scheidung einer hoffnungslosen Ehe danach meist glücklicher sind und die Kinder sich damit auch arrangieren können oder es zumindest nicht schlechter ist (wirklich gut wird es in den seltensten Fällen, aber das geringste Übel ist eben oftmals die beste Option). Wenn nix mehr geht dann geht nix mehr. Wenn noch Hoffnung besteht dann ist man mit Kind aber oftmals länger/stärker bemüht diese Hoffnung am leben zu erhalten. Und am ende spielen dann ggf. noch weitere Faktoren mit rein.
  9. Da steht aber noch mehr: Für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass das Mitglied in den letzten 24 Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport in einem Verein mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe... Somit geht die Behörde das wieder überhaupt nix an, die bekommt eine entsprechende Bescheinigung vom Verband. Dieser könnte nun natürlich (berechtigt) nach der Seriennummer fragen oder eine Eidesstattliche Versicherung darüber verlangen.
  10. Oder vielleicht war es auch nur eine übertriebene Bekundung der Meinung und gar nicht wirklich so gemeint wie dargestellt, zeigt aber natürlich eine gewisse Grundhaltung. Und ja, unsere Beziehung ist nicht die beste und ohne Kind hätte ich sicherlich schon lange aufgegeben, ganz so schlimm wie es oftmals dargestellt und/oder verstanden wird ist es aber nicht. Die letzte Woche ist eigentlich wieder eine ziemlich gute Zeit was dann wieder dafür spricht das es eher Spaß war. Könnt Ihr am anderen Ende des Internets aber natürlich nicht wissen... Und derartiges Spielzeug ist manchmal gar nicht so schlecht, eignet sich für einige Dinge. Mit dem Ding habe ich z.B. gelernt/trainiert beide Augen offen zu halten beim Zielen und das Korn zu fokussieren.
  11. Ja, von der Seite gebe ich Euch natürlich recht. Jede Waffe ist immer so zu behandeln als wäre sie geladen, darüber stimmen wir auch alle überein. Ich denke es kommt da immer auf die einzelne Person an. Ich persönlich behandle eine ungeladene Waffe nicht anders als eine geladene Waffe, ein "ist ja ungeladen, da passiert nix" gibt es bei mir persönlich nicht sondern nur ein "ist ungeladen aber trotzdem halte ich mich an die verdammten regeln" so lange bis die in Fleisch und Blut übergehen und dann ist es egal ob man sagt das sie geladen oder ungeladen ist weil man unterbewusst "das richtige" macht. Bei einer Person die keine Berührungsängste mit der Waffe hat und ggf. noch Nervosität mit dazu kommt (Thema Schnupperschiesen für Anfänger) ist das "einreden" das eine Waffe immer geladen ist sicherlich auch Sinnvoll. Ich denke aber das die trotzdem dieselben Fehler machen werden weil sie einfach die Regeln bei der Nervosität vergessen. Aber ja, es kann helfen. Bei einer Person die eher zu Berührungsängsten neigt sehe ich es aber dann wieder anders. Das einreden das die Waffe immer geladen ist wird hier eher zu noch mehr Ängsten führen und Ängste führen zu noch mehr Fehlern. Der vorsichtige Umgang und das peinlich genaue einhalten der Regeln findet hier meist schon aus den Berührungsängsten heraus statt so das eine mentale Alarm Konditionierung hier nicht mehr nötig ist und eher das Gegenteil bewirken würde. Ich spreche hier in dem Fall eben immer von dem letzten, sie hat heute meine <0,5J Beretta 92 Softair Spielzeugpistole auch nur mit 2 Fingern und verzogenem Gesicht angefasst als sie darunter geputzt hat. In so einem Fall werde ich sicher nicht noch die ganze Zeit daneben stehen und predigen das das Ding immer geladen ist. Beim Schnupperschiessen für Anfänger würde ich das aber durchaus anders sehen!
  12. Eine Nerf habe ich auch, macht nen heiden Spaß bringt die Frau trotzdem auf die Palme wenn im ganzen Wohnzimmer die Pfeile rumliegen Ja, sehe ich tatsächlich als "Ausnahme" an für die fast keine Regeln gelten . Außerdem ist hier ja auch durchaus gewollte jemanden zu treffen und damit sind die Regeln "Ziele nur dahin auf was Du auch Schießen willst" und "Finger nur am Abzug wenn Du auch Schießen willst" ja erfüllt. Bei anderen Waffen, auch bei einer Schreckschusswaffe oder Softair (egal mit wie wenig Joule) sehe ich das wieder etwas anders. Auch wenn diese im Normalfall keine ernsthaften Verletzungen herbeiführen so ist die Ähnlichkeit und damit die psychologische Trennung hier schon deutlich schwieriger. Wenn man das bewusst trennt um zu spielen ist das auch nochmal eine andere Sache, es geht aber um das unbewusste das man eben unbewusst beim hantieren mit der Waffe um den anderen Menschen herumführt. Und wenn man sich antrainiert beim normalen hantieren dies eben bewusst antrainiert macht man das zukünftig auch unbewusst und falls sich dann aus der "ungeladenen Waffe" doch ein Schuss löst sollte nix passieren... Soweit ich weiss lebst Du in den USA? Wann warst Du das letzte mal in Deutschland? In weiten Teilen der Gesellschaft sind Waffen durchaus ein "übliches Tabu". Abgesehen davon das Kinder in den Kindergärten an Fasching nicht mehr als Cowboy und Indianer kommen dürfen weil dies angeblich rassistisch ist, so ist es in deutschen Kindergärten (zumindest in denen die ich kenne) auch nicht unüblich das an Fasching (und auch sonst) keine Spielzeugpistolen in den Kindergarten mitgenommen werden dürfen. Vor einigen Monaten wurde einem glaub 12 jährigen Jungen die Spielzeugwaffe beschlagnahmt weil er damit in einem Bahnhof gespielt hat und die mit ihren montierten roten und goldenen Raketenwerfern so realistisch aussah (dazu gab es hier im Forum auch ein Thema). Ich habe keine Ahnung was schlimmer wäre wenn man bei einer Veganerfamilie zu besuch ist: Dem Kind eine Bifi oder eine Spielzeugknarre mitbringen... Leider sehe ich Waffen in weiten Teilen durchaus als ein entsprechendes Tabu an, je jünger und "moderner" (und damit gleichzeitig woker) die Gesellschaft, desto schlimmer! So war es auch bei der Frau. Ein Bild im Hinterkopf das bei den Ammies jeder mit der 44er unter dem Kopfkissen schläft und die hälfte der Kinder dann beim heimlichen spielen damit sich oder dem guten Kumpel oder Nachbars Lumpi die Birne wegballern. Nicht umsonst hatte ich die Simpsonsvideos ausgesucht, so war das auch hier aufgrund dieses echt blödsinnigen und falschen Bildes/Vorurteils. Kein Waffen im Haus wegen den Kindern war das hauptsächliche Argument und nebensächlich kam dann noch die eigene Angst mit dazu die ebenfalls von einem realitätsfernen Weltbild (und schlechten Erfahrungen mit anderen Menschen unabhängig von Waffen sowie einer schlechten Erfahrung mit einer Schreckschusswaffe) herrührte. Hier hat aber einiges an Aufklärungsarbeit schon vieles bewirkt, allein die Tatsache das die Waffe eben nicht unter dem Kopfkissen sondern in einem Tresor liegt der auch echte Sicherheitsstandards erfüllt (solange man nicht bei der Kuchenblechmafia kauft) hat hier schon einiges bewirkt. Bei der "kleinen" (14 Jahre) erlaubt sie mittlerweile auch das sie mit in den Verein zum Luftpistole Schießen darf, hier konnte ich durch Aufklärung sogar bewirken das sie das mittlerweile gut findet. Für sich selber hat sie aber glaub immer noch die Angst die aufgrund von dem unbekannten und Vorurteilen herrührt. Hier bin ich durchaus auch dran mit entsprechender Aufklärungsarbeit daran zu arbeiten und würde sie gerne auch mal mit auf den Schießstand nehmen (hier wäre dann aber eine KK vielleicht besser geeignet als eine .44er ), das muss dann aber zum größten Teil freiwillig passieren. Und, damit schlagen wir dann auch wieder die Brücke zurück, auch hier werden die entsprechenden Verhaltensregeln und das strikte einhalten dieser Ihren Teil dazu beitragen. Wenn ich Ihr da allerdings sagen würde das die Waffe immer geladen ist würde dies für echtes Unverständnis sorgen! Wenn ich allerdings sage das die Waffe immer als geladen angesehen wird bis man sich vom Gegenteil überzeugt hat und danach trotzdem weiterhin damit nicht rumgespielt wird, nicht auf Menschen gezielt wird, der Finger vom Abzug bleibt so als wäre sie geladen obwohl sie nicht geladen ist, dann macht das von der Sicheren Handhabung in meinen Augen keinen Unterschied aber es sorgt allein vom wording für mehr Verständnis und Akzeptanz, das handeln ist aber trotzdem dasselbe
  13. An dieser stelle möchte ich Dich aber auch korrigieren: Der Finger ist immer weit weg vom Abzug solange man nicht wirklich diesen betätigen möchte und die Waffe zeigt auch niemals auf einen Menschen, dies muss verinnerlicht werden ohne die Begründung das die Waffe immer geladen ist. Dabei ist nämlich vollkommen unerheblich ob die Waffe geladen oder ungeladen ist oder gar eine Spielzeugwaffe ist. Dies ist der wichtige Punkt den man verinnerlichen sollte, nicht das die Waffe "immer geladen" ist da man sonst z.B. bei (vermeintlichen) Spielzeug oder Dekowaffen nachlässig werden könnte (die "wichtigste Regel" alle Waffen sind geladen trifft hier ja nicht zu also braucht man die anderen auch nicht). Auch ist es für viele Menschen nicht wirklich verständlich warum sie einerseits schauen sollen ob die Waffe geladen ist und nachdem sie sich vergewissert haben interessiert das doch nicht. Oder warum auf den Schiesstand die Waffe offen abgelegt wird, die Patronenkammer ggf der Aufsicht gezeigt wird aber trotzdem die Waffe weiterhin geladen sein soll. Das sie die Waffe trotzdem nur in eine Sichere Richtung halten sollen ist aber jedem verständlich weil unabhängig und nicht widersprüchlich zu den vorherigen Handlungen. Wir sollten aber auch an dieser Stelle nicht über solche "Spitzfindigkeiten" streiten (wie schon vorher geschrieben), am ende meinen wir nämlich alle dasselbe: Die Waffe zeigt nicht auf Menschen egal ob sie geladen, ungeladen, funktionsuntüchtig oder Spielzeug ist
  14. Ich nehme die Sorgen ernst, darum kam ja auch die Frage auf was tun. Auch wenn hier einige denken ich will damit meine Langeweile beseitigen, irgendwelche Probleme schaffen oder sonstige psychologischen Komplexe ausleben war dies einfach nur als eine wirklich ernstgemeinte Frage gedacht (auch durch die Sorgen der Frau die ich ernst nehme) was die beste Möglichkeit ist in so einem Fall damit umzugehen (sowohl juristisch als auch praktisch). Das ich die Frau nicht gegen Ihren Willen dazu zwinge mit Waffen und Munition rumzuspielen ist ja wohl selbstverständlich. Auch das die "goldenen Regeln" sowie die Grundlegende Handhabung allen im Haushalt lebenden Personen die im theoretisch ungünstigsten Fall mit den Waffen hantieren müssen (und wenn es nur das zur Seite legen ist) erklärt wird ist ebenfalls selbstverständlich. Was mich dann allerdings immer wieder wundert ist der Ideenreichtum einzelner die auf nicht explizit erwähnte Selbstständigkeiten hinweisen und mir damit indirekt komische Unterstellungen machen (ja, natürlich wird erst der verletzte Versorgt bevor man sich Gedanken macht die Waffen sicher zu lagern und nein, ich möchte jetzt nicht darüber diskutieren was man macht wenn die Waffe auf der Brust des verletzten liegt und darum zuerst die Waffe angefasst werden muss bevor man sich um die Verletzung kümmern kann nur weil ich jetzt wieder diese oder eine Eventualität vergessen habe zu erwähnen). Im großen und ganzen war die Frage doch hauptsächlich: Kümmert sich darum ggf. die Polizei oder ist denen das vollkommen egal. Das im Falle eines Unfalls die Polizei die Waffen im Kofferraum (sofern sie davon Kenntnis hat) zur Gefahren Abwehr sicherstellt bevor das Fahrzeug auf einem dunklen Hinterhof der Abschleppfirma abgestellt wird war mir bekannt. Was ich jetzt eben nur vermutet habe aber nicht gewusst habe ob die sich auch im häuslichen Umfeld darum kümmert. Ich denke die Frage sollte beantwortet sein und meine Vermutung bestätigt das die Polizei sich darum kümmert und ggf. (falls es zur richtigen Uhrzeit passiert) auch die Behörde weiterhelfen wird bzw. auf den richtigen Ansprechpartner verweisen wird. Aber die Idee mit dem roten Ordner finde ich auch sehr gut. Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht. Ich hab zwar durchaus vor sowas allgemein anzulegen mit den wichtigsten Infos für den Todesfall (Infos über Versicherungen, Ansprechpartner, Passwörter und Pins usw die in dem Fall wichtig sein könnten) darin auch dieses Thema aufzuschreiben kam ich selber gar nicht drauf. Anbieten würde sich hier z.B. ein Freund mit WBK und/oder der Verein als Ansprechpartner die jemanden vorbeischicken können, wo sich der angesprochene Notschlüssel befindet, ein Büchsenmacher und/oder Händler, auch der SB bei der Waffenbehörde
  15. Ja, genau so war das gemeint! Das überprüfen und ggf. Herstellen der Sicherheit zeigt man den Personen natürlich damit sie sich IMMER ZUERST vom Zustand der Waffe überzeugen. Ob man dies nun so ausdrückt das man immer zuerst schaut und ggf die Sicherheit herstellte bevor man irgendwas anderes macht oder ob man es so ausdrückt das die Waffe immer als geladen betrachtet wird und darum man zuerst die Sicherheit überprüft und herstellt bevor man etwas anderes macht ist dann hauptsächlich nur eine rhetorische Spitzfindigkeit. Die Unfälle mit "ungeladenen" Waffen passieren nicht wenn man immer zuerst die Sicherheit herstellt, egal wie man das genau ausdrückt. Wobei die Aussage: Die Waffe ist immer geladen (und nicht geladen) so lange bis man nachgeschaut hat (die Katze des Schrödinger winkt gerade freundlich) natürlich etwas mehr Brisanz in die Aussage legt und damit rhetorisch vermutlich besser ist (ich werde es mir merken).
  16. Ja, ganz so einfach ist das eben alles scheinbar doch nicht, darum ja die Frage nach dem rechtlichen vorgehen. Wenn wir jetzt den §37c nehmen und sagen das es nicht Freitag nachmittags sondern Montags nach der Kaffeepause auf der Behörde passiert und der SB gerade gute Laune hat weil die heiße Praktikantin Geburtstag hat, Kuchen mitgebracht hat und ihn noch mit lasziven Blick auf ein Gläschen Sekt zu sich nach Hause eingeladen hat. Nun ruft sie die Waffenbehörde an und schildert den Fall (Waffe liegt immer noch auf dem Küchenboden und wurde nicht angefasst und damit nicht in Besitz genommen) und der gutgelaunte SB bringt nun den §12 (5) wieder ins Spiel. Hier kann die Waffenbehörde dann der Frau erlauben die Waffe vorübergehend zu bewachen oder in Besitz zu nehmen und ggf. auch diese zu transportieren. Damit wäre eigentlich, sofern die Behörde will, alles in trockene Tücher. Natürlich kann die Behörde sich auch quer stellen, das SEK rufen und die Frau nach zig § des WaffG verklagen wenn sie es darauf anlegen und bei so manch einem Richter könnten die damit sogar noch durchkommen... Wenn die Frau nun niemanden mit WBK kennt (was gar nicht so unwahrscheinlich ist bei einer persönlichen Abneigung gegen Waffen) bleibt eben doch nur die Polizei die die Waffe vorübergehend sicherstellen kann. Wenn die Polizei wirklich der "Freund und Helfer" ist werden die dies sicherlich auch unproblematisch machen... Allerdings gab es da doch glaub auch mal den Fall das eine Polizistin Ihre MP auf dem Autodach vergessen hat, ein Passant diese dann auf der Straße liegend gefunden hat und in die paar Meter entfernte Polizeiwache getragen hat und dafür eine Anzeige kassiert hat... Ja, es könnte so einfach sein... Wir hatten es heute am Frühstückstisch weil ich gerade meinen ersten Tresor kaufen will und nun auch die Diskussion ansteht wo der Tresor stehen soll. Irgendwie kam ich dann dazu das der bevorzugte Tresor auch einen Notschlüssel hat, das die Aufbewahrung dieses Schlüssels ebenfalls noch ein rechtliches Problem sein kann aber den Riesen Vorteil hat das der Tresor im Erbfall damit auch ohne den Zahlencode geöffnet werden kann um die Waffen und auch den Tresor ggf. zu verkaufen. Und so kam es dann eben vom einen zum anderen Thema. Ich habe dann auch gesagt das ich mir eigentlich kein Fall vorstellen könnte warum die Waffe geladen rumliegen sollte, ich Ihr (und auch den Kindern) aber trotzdem gerne zeigen möchte wie man damit umgeht und die Sicherheit herstellen bzw. überprüfen kann, rein für den Fall der Fälle, das Gesicht war nicht gerade besonders begeistert. Und dann kam eben die Frage auf was sie dann damit machen soll. Meine Aussage das sie am besten ebenfalls mit dem Sport anfängt und dann alles ganz easy wäre, hat Sie dann allerdings unkommentiert gelassen, ich hab sie aber auch ohne Worte verstanden... Über die Lösung habe ich ehrlich gesagt auch schon öfters nachgedacht, das 14 jährige Kind ist da aber der Hinderungsgrund. Allerdings kann ich erste erfolge verzeichnen, mit ihrem Segen waren wir immerhin schonmal Luftpistole schießen, vielleicht wird es ja noch was mit der Überzeugungsarbeit. Das 20 jährige Kind will von mir nichts wissen (ist auch nicht mein eigenes), hat auch keinerlei Interesse für Waffen und bis das 14 jährige gemeinsame Kind eine WBK bekommen kann um das Problem zu lösen dauert auch noch etwas...
  17. Leider nein, diese Frage kam von der Partnerin auf die Waffen nicht besonders mag, eigentlich keine in der Wohnung haben will und erst recht nicht (auch nicht vorübergehend) diese unverschlossen in der Wohnung haben will Das trifft es recht gut PS: Die Kinder sind 14 und 20...
  18. Ich denke der Rot markierte Bereich ist ziemlich genau die Antwort auf meine Frage. Es wird eine Waffe und/oder Munition in Besitz genommen nachdem der Waffenbesitzer gestorben ist oder man die Waffe und/oder Munition auf dem Küchenboden neben dem verletzten Waffenbesitzer gefunden hat. Damit wäre also das verräumen im abschließbaren Kleiderschrank und Anruf bei der Waffenbehörde der korrekte Weg. Anruf bei der Polizei ist ggf. auch nicht falsch (vor allem wenn dies Freitag Nachmittags passiert und die Waffenbehörde Feiertagsbedingt dann erst wieder in 8 Tagen öffnet) vorallem falls kein geeigneter abschließbarer Schrank vorhanden sein sollte und die Wohnung von mehreren Menschen bewohnt wird, mehr als das die auf die Waffenbehörde verweisen kann eigentlich nicht passieren. Und falls die Erkrankung länger dauern sollte wird die Waffenbehörde vermutlich auch entscheiden die Waffen sicherstellen zu lassen (blaue Markierung), dies dann entweder durch Amtshilfe der Polizei oder nach §12 (5) sogar durch den Finder direkt auf die Behörde bringen lassen Ich kann noch eine andere Meinung dazu beisteuern. Wenn ich mir den §51 anschaue dann ist dort die Rede von Waffen nach §2 Absatz 3 in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.1.1 oder 1.2.1.2, und dabei handelt es sich um Vollautomaten und zu kurze VRF also verbotenen Waffen und damit ist kein direkter Zusammenhang nach §37c und §51 herzustellen
  19. Sorry, vergessen zu erwähnen das diese beiden Schritte bereits erfolgt sind, der Notarzt da ist und die bewusstlose Person in den Krankenwagen verladen wird. Die Person ist versorgt und die Waffe liegt immer noch auf dem Küchenboden, ich dachte dies sei selbstverständlich...
  20. Mal ne doofe frage die mir gerade durch den Kopf geht: Jemand hat in seiner Wohnung einen Unfall oder anderen medizinischen Notfall und ist nicht mehr ansprechbar. Die Waffe war zu diesem Zeitpunkt nicht im Tresor (Reinigung, Trocken Training, Vorbereitung zum Transport usw.) und liegt nun offen, ggf. sogar mit Munition, neben dem bewusstlosen Besitzer. Nun kommt die Frau oder vielleicht sogar das Kind ohne Waffenrechtliche Erlaubnis und damit ohne Zugang zum Tresor dazu und sieht Ihren Mann / den Vater bewusstlos auf den Boden liegen und die Waffe daneben. Was ist hier nun das korrekte vorgehen? 1. Das die Frau / das Kind die Waffe an sich nimmt und aufbewahrt ist es sicher nicht, zumal die Frau / das Kind bestimmt auch mit dem Mann / Vater ins Krankenhaus gehen wird. 2. Einfach liegen lassen bis irgendwann der Mann /Vater (hoffentlich) gesund aus dem Krankenhaus kommt ist sicherlich auch grundfalsch. 3. Wenn der Nachbar eine WBK besitzt wäre sicherlich eine Möglichkeit diesen anzurufen und zu bitten die Waffe korrekt zu verwahren. Das ausfüllen einen Leihscheins ist hier dann aber auch nicht wirklich möglich, würde der Nachbar dann stress bekommen wenn am nächsten Tag jemand vom Amt kommt und bei der Kontrolle der Waffenaufbewahrung eine Waffe "zuviel" im Tresor findet? 4. Polizei anrufen und die Waffe von der abholen und verwahren lassen? Machen die sowas überhaupt? 5. Wäre es ggf. erlaubt den Code in einem Brief bzw. dem Testament niederzuschreiben und irgendwo versiegelt aufzubewahren das im Todesfall der Tresor nicht geknackt werden muss und in so einem Fall ggf. auch der Tresor geöffnet werden kann? 6. Im Fall eines Schlosses mit Notschlüssel wäre für den Todesfall auch ein Bankschließfach eine Option damit die Erben den Tresor nicht zerstören müssen, in diesem Falle würde das aber auch nicht helfen weil es zu lange dauert. Andererseits wäre dann eine ausgestellte Vollmacht für das Bankschließfach nötig und damit wäre theoretisch jederzeit wieder unberechtigten der Zugang zum Waffenschrank möglich, ich denke dies wäre auch der Fall bei einem versiegelten Testament das "unkontrolliert" geöffnet werden kann. 7. Wäre vielleicht hier eine unabhängige dritte Person die Lösung? Im Haushalt bekommt eine Person einen Schlüssel zu einer Geldkassette, die Geldkassette wird allerdings bei einer dritten Person außerhalb des Haushaltes aufbewahrt und in dieser Geldkassette liegt dann der Notschlüssel oder ein Zettel mit dem Code? Dann würde die dritte Person selber nicht an den Schlüssel kommen und die zweite Person nicht an die Geldkassette ohne das beide übereinstimmen das der Zugang nötig wäre und ein Einbrecher würde zwar vor dem Waffenschrank stehen aber der Schlüssel ist außer Reichweite bzw. würde den Schlüssel finden aber nicht wissen wozu der gehört. Aber ob das rechtlich erlaubt wäre? Die Aufbewahrung des (Not-) Schlüssels ist ja allgemein so ein Riesen Problem bei dem es glaub keine einheitliche Rechtsprechung gibt...
  21. OK, wäre ja zu schön gewesen... Natürlich war der Schrank nicht bei der Behörde gemeldet da ja keine Waffenrechtliche Erlaubnis vorhanden war bzw. noch nicht ist und wurde darum eben auch nicht als Waffenschrank für (erlaubnispflichtige) Waffen verwendet.
  22. Ich habe da mal eine Frage die vermutlich nicht ganz so einfach ist. Wenn ich im Jahr 2015 einen Waffenschrank nach VDMA 24992 Stufe A oder B gebraucht erhalten habe, zu diesem Zeitpunkt aber keine Waffenrechtliche Erlaubnis hatte und diesen Schrank darum bisher anderweitig benutzt habe, und jetzt in diesem Jahr eine Waffenrechtliche Erlaubnis erlange, darf ich dann diesen Schrank noch benutzen oder müsste ich mir einen nach EN1143-1 besorgen? Aus dem §36WaffG werde ich da ehrlich gesagt nicht ganz schlau: Der Blau markierte Bereich sagt ja das der "Altbesitzer" diesen Schrank weiter verwenden darf. Die Frage ist nun was genau der rot markierte Bereich genau bedeutet? Dort steht "Aufrechterhaltung der ... Nutzung". Muss der Schrank als Waffenschrank genutzt worden sein (was ohne Waffenrechtliche Erlaubnis ja nicht sein kann) oder reicht es auch wenn der Schrank bisher einfach in der Wohnung stand und darin z.B. erlaubnisfreie Waffen und/oder Wertgegenstände aufbewahrt wurden?
  23. Beides würde schon (mehrfach) beantwortet oder ergibt sich aus dem was schon mehrfach geschrieben wurde. Da gefühlt sowieso keiner mehr etwas zum eigentlichen Thema sagt und/oder eigentlich schon alles gesagt sein dürfte, das meiste nur noch Lagerkämpfe sind, wobei oftmals dann auch Recht viel rein interpretiert wird, bin ich jetzt Mal raus...
  24. Hab mich ganz doof ausgedrückt. Gegen jemand vorgehen ist wirklich ganz doof ausgedrückt und war so nicht gemeint. Gemeint war für die allgemeinen Interessen einstehen, einzelne Extremfälle oder uneinsichtig sollten nicht das Gemeinwohl gefährden und müssten dann entsprechend unberücksichtigt bleiben. Gegenseitiges bekämpfen, wie hier scheinbar verstanden, würde vorher schon verteilt von mir
  25. Also ich habe hier schon von dem einen oder anderen Jäger gelesen der seine jagdliche HA KW nicht genehmigt bekommen hat weil er bereits zwei sportliche (und vollkommen ungeeignete) KW hatte... Ok, das sind Einzelfälle und andere SB sagen das eine sportliche Glock 17 nicht für die Jagd benutzt werden darf und drängt dazu eine zweite jagdliche Glock 17 zu kaufen. Das ein Jäger allerdings unbegrenzt KW kaufen kann habe ich noch nicht gelesen
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.