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BlackFly

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  1. Damit die Firmen und Händler nicht kaputt gehen und es keine Arbeitslose gibt soll doch in Berlin Pyrotechnik in den Fußballstadien erlaubt werden. Fußball geht immer, auch in jeder Pandemie und die sind mindestens genauso scharf auf Pyrotechnik
  2. Und natürlich lockt so eine Veranstaltung auch die "Freizeitrambos" an, das Hausmütterchen hat daran kein Interesse. Und wenn man die Zielgruppe im Auge hat dann muss man natürlich auch die entsprechenden Waffen dazu anbieten und auch anpreisen. Die Walther GSP mit jugendkonformer KK Munition lockt keinen hinter dem Ofen vor, da muss schon die Dirty Harry 44er (kennt die heute eigentlich noch jemand?), die Desert Eagle oder sonstige "Videospielwaffen" her wenn man Kunden anlocken will und damit Geld machen will (OK, in Anbetracht der Munitionskosten fällt die Desert Eagle dann doch vielleicht wieder raus). Natürlich ist so eine Veranstaltung legitim, genauso wie die Jochen Schweitzer Gutscheine zum Bagger oder Panzerfahren, Fallschirmsprünge oder sonstwas. Der Familienvater der diesen Gutschein zu seinem 40. Geburtstag geschenkt bekommt, der Kegelverein, der Junggesellenabschied will eben etwas erleben was man im Alltag sonst nicht erlebt und vermutlich auch nur einmal oder zweimal im Leben macht. Aufsicht möchte ich hier aber auch nicht machen müssen, klar kann man damit sein Geld verdienen aber man weiss eben nie wer da kommt. Manchmal sind es eben doch irgendwelche Spinner, Selbstmörder oder sonstige Psychopathen, ist sehr selten aber kommt doch immer wieder mal vor (und da ist es dann letzten Endes auch egal ob der Selbstmörder sich die Desert Eagle an den Kopf hält, ohne Fallschirm aus dem Flugzeug springt oder doch allein daheim sich die Pulsadern aufschneidet oder die Hausapotheke auffrisst, irgendeinen Weg wird der schon finden nur ist es mir lieber wenn ich nicht nebendran stehe). Und ja, bestimmt wird auch mal bei so einem Event-Schießen der 40 jährige Familienvater dann Blut lecken und sich (vielleicht auch bedingt durch die Midlife crisis) danach im Schützenverein anmelden um den Sport ernsthaft auszuüben. Dies ist aber eher die Seltenheit und mit diesem Geschäftsmodell auch nicht beabsichtigt...
  3. Das Verbot steht auf der ToDo Liste der Grünen, das ist kein Geheimnis... Die anderen Parteien haben dieses Verbot nicht auf der ToDo Liste (auch wenn es sicher Einzelstimmen in die Richtung gibt) und das ist aus diesem Text eigentlich auch deutlich herauszulesen. Ich lese auch die Handschrift der FDP hier heraus, wenn mich nicht alles täuscht ist eine detailliertere Statistik auch schon länger gefordert und sinnlose Verbote wurden auch in Stellungnahmen immer wieder abgestritten. Sicherlich bleibt aber natürlich abzuwarten was die am Ende daraus machen, ob die sich daran halten was sie da geschrieben haben und ob die das Hirn einschalten beim umsetzen dieser Worte, das ist dann natürlich die nächste Hürde. Die Worte selber sind für uns aber erstmal nicht schlecht und jede Unterstellung das es uns in den nächsten Jahren schlecht ergehen wird ist aus diesem Text nicht ersichtlich sondern vermutlich im persönlichen Pessimismus des Verfassers begründet
  4. Nein, eine aussichtsreiche Option ist dies nicht, hab ich ja auch gleich angedeutet das es dafür wieder am willen in der breiten Masse fehlt. Eine gute Option sehe ich aber auch nicht in Deiner, das hatte ich ja auch entsprechend begründet. Und ja, damit bleibt am ende nur "Augen zu und durch" in der Hoffnung das irgendwann das schlafende Volk mal aufwacht. Ist nicht nur bei der GEZ so sondern in der gesamten Politischen Führungsriege (und diese stützen ja auch die GEZ), wenn die nix ändern wollen wird sich nix ändern also muss hier angesetzt werden. Hier sehe ich übrigens tatsächlich etwas Hoffnung! Die letzten Wahlen haben gezeigt das die beiden Großen "Volksparteien" (CDU/CSU und SPD) echte Probleme haben und vorallem auch die jungen Wähler gerne etwas neues haben wollen und da Ihre Hoffnungen in FDP und Grünen gesetzt haben (was nicht heisst das die Hoffnungen berechtigt sind oder das eine gute Idee gewesen ist), vorallem die Grünen werden hier sicher sehr stark gepunktet haben. Das die Grünen allerdings vom GEZ Fernsehen am meisten Profitiert haben dürften und darum denen sicher nicht den Geldhahn zudrehen werden ist für unser ursprüngliches Thema natürlich kontraproduktiv...
  5. Naja, ich weiss ja nicht ob das wirklich seinen Zweck erfüllt wenn man es den Leuten schwer macht an die Kohle zu kommen. Klar, das eigene Ego wird befriedigt, aber was passiert denn wenn das ganz viele machen? Ganz viele bezahlen nicht wie gewünscht und erzeugen einen erhöhten Verwaltungsaufwand, also jammern die Mitarbeiter das sie zu viel zu tun haben und die Chefs jammern das nicht alle rechtzeitig Ihre Mahnungen bekommen und damit zu wenig Geld in den Taschen sind. Ergo, es müssen mehr Mitarbeiter eingestellt werden (evtl irgendwelche Schwager zu einem fürstlichen Gehalt, aber hier will ich erstmal nicht zu viel unterstellen). Mehr Mitarbeiter kosten mehr Geld, also jammert der Chef wieder rum das zu wenig Geld in den Kassen ist und das die Beitragszahler alle so böse sind und er deswegen mehr Geld braucht. Ergo werden die Gebühren erhöht (noch mehr als ohnehin schon um die Pensionen der anderen Schwager zu bezahlen). Was hat man also unter dem Strich davon wenn das viele machen? Viele Leute mit einem gebauchpinselten Ego und noch viel mehr die noch mehr für noch weniger zahlen müssen. Für mich ehrlich gesagt keine Option! Wenn man etwas ändern will dann muss man an die Politik gehen und nicht aus versehen mal etwas zuviel überweisen. Das der einzelne da nichts erreicht ist (weder in der Politik noch mit dem falsch überweisen) auch klar, das müssten dann viele machen aber dazu fehlt es dann wieder
  6. Was wäre denn ein (glaubwürdiger) Beleg für Dich? Die Scheidungsurkunde würde sich eventuell finden lassen, ich habe aber ehrlich gesagt nicht vor dies hier zu veröffentlichen und das wäre der Frau sicherlich auch nicht recht (abgesehen davon das die sicherlich auch froh ist die Sache mittlerweile schon lange hinter sich gelassen zu haben und es nicht nochmal neu aufwühlen will). Das Urteil bezüglich der Bigamie kann ich leider nicht bieten, da dies eine Strafsache war ist der Staat der Kläger gewesen und die beteiligte "Erstfrau" war nicht angeklagt (sie hat von der zweiten Frau erst Kenntnis erhalten als die "Zweitfrau" mit den Kindern in Deutschland stand und war nur als Zeugin in diesem Prozess beteiligt) und hat darum kein Urteil bekommen. Das wir keinen Kontakt mehr zu dem Mann haben um dort das Urteil zu erfragen sollte selbsterklärend sein wenn ich sage das die Erstfrau meine Mutter war Ich wünschte es wäre ausgemachter Nonsens! Ich wünsche es keinem sich vom Vater Staat und den Gerichten so verarscht zu fühlen nachdem man erfahren hat das der Partner den man eigentlich liebt (und traurigerweise beruhte das auf Gegenseitigkeit, der Mann konnte sich aber gegen die beiden Familien nicht durchsetzen [abgesehen davon das es in der Gegend auch noch Ehrenmorde, Blutrache usw gab] und hat auch die Kinder über alles geliebt, auch wenn er wusste das die nicht von Ihm kommen können) eine zweite Frau hat und dann mit dem Wissen das die Zweitfrau und Kinder Ihr Harz IV unter anderem von den eigenen Steuern bezahlt bekommen schön brav weiter arbeiten und steuern zahlen muss...
  7. Selber erlebt im engsten Familienkreis: Ein Frau heiratet in Deutschland einen Mann mit Migrationshintergrund, genauer gesagt einen Mann aus einem muslimisch Geprägten Bergdorf mit (wenn ich mich richtig erinnere) einer Duldung in Deutschland. Die Frau und der Mann leben nun mehrere Jahre glücklich zusammen hier in Deutschland und der Mann macht immer wieder "Heimaturlaub" in seinem Bergdorf das mittlerweile nicht mehr Kriegsgebiet ist und die Muslime auch nicht mehr verfolgt werden, auch hier ist die Welt immer noch in Ordnung. Nun bekommt der Mann aber immer mehr Probleme weil es in diesem Bergdorf so üblich ist das Ehen von den Familien vereinbart werden und so wurde auch dieser Mann einer Frau aus dem Dorf (oder Nachbardorf?) versprochen und musste diese dann ehelichen während einem der Heimaturlaube (natürlich ohne Standesamt oder vergleichbares). Das der Mann in Deutschland schon verheiratet war hat natürlich weder die eigene noch die Familie der Frau interessiert, schließlich ist die Deutsch Frau ja eine ungläubige. Wie es dann auch so üblich ist muss ein verheirateter Mann natürlich auch Kinder zeugen, auch dazu wird dieser Mann dann im Urlaub von der Familie gezwungen. Dumm nur das der Mann keine Kinder zeugen kann, aber wozu gibt es Brüder? Also "hilft" ein Bruder dabei etwas aus und es werden 2 oder 3 Kinder (ich bin mir da nicht mehr sicher) gezeugt, zeugungszeitraum war immer ein Monat nach dem Heimaturlaub des Mannes. Irgendwann als dann die Kinder auch schon ein paar Jahre alt sind will die zweite Frau des Mannes dann auch mal ins Schlaraffenland Deutschland, dies gefällt natürlich der ersten Frau nicht und abgesehen davon das sie die Scheidung einreicht geht sie mit dem Sachverhalt auch zur Polizei da Bigamie in Deutschland eigentlich verboten ist. Irgendwann landet dies dann natürlich auch vor Gericht, dieses Gericht entscheidet das die zweite ehe rechtens ist, es keine weiteren rechtlichen Konsequenzen gibt außer das eine der beiden Ehen aufgelöst werden muss und die zweite Frau sowie die Kinder ein Anspruch auf sämtliche Rechte in Deutschland haben.
  8. Die Erklärung ist einfach: Das Waffengesetz wurde so geschrieben um Reichsbürger und rechte "Feinde der Demokratie" (also irgendwie so gut wie alles was rechts der CDU/CSU steht und dort landet man ganz schnell) zu entwaffnen und so wird es dann letzten Endes auch von den Richtern verstanden. Bei den linken und Grünen ist die Anwendung des §5 WaffG auch nicht notwendig bzw. möglich, die verwenden normalerweise Pflastersteine oder andere Gegenstände die man auf Baustellen findet die nicht unter das Waffengesetz fallen bzw. dinge die ohnehin für jeden im WaffG verboten sind (Molotows, Präzisionszwillen usw)
  9. Von der Kleidung kann man durchaus auch mindestens auf eine gewisse Grundhaltung des Trägers schließen, mit einzelnen Marken ist das so eine Sache.. Grunt Style kannte ich jetzt noch gar nicht, gefällt mir aber eigentlich ganz gut und ich weiss nicht wo das Problem an einem T-Shirt mit einem Legostein und der Aufschrift "Landmine" besteht, jeder der Kinder mit Legos hat wird sich beeumeln wenn er das sieht und ein Stampler mit der Aufschrift "Dads drink buddy" hat auch was... Ich kann mir aber auch gut denken das diese Marke in bestimmten Kreisen gerne getragen wird, würde aber nicht davon ausgehen das alle die diese Marke tragen auch diesen Kreisen angehören. Viele werden die auch einfach tragen weil Ihnen das Motiv gefällt. Ich habe auch schon Kinder "südländischen Aussehens" mit Lonsdale Pullis gesehen, ich glaub nicht das sie diesen Tragen weil sie mit Ihrer Bomberjacke gerne die Buchstabenersten und letzten verdecken sondern eher das die einfach nicht wissen was sie da tragen und die Mütter die Pullis gekauft haben weil sie teuer waren und andere damit rumlaufen, bei Grunt Style wird das oftmals ähnlich bzw. aufgrund der witzigen Motive noch viel häufiger sein... Bei einem Kleidungsstyl ist das aber meist etwas anders. Ich gehe mal davon aus das eine Frau im Batikkleid mit rausquellender Achselbehaarung eher nicht in der rechts konservativen Ecke angesiedelt sein wird, genauso wenig wie ein links-grün überzeugter Atomkraftgegner und Pazifist ein Gruntstyle (um bei dem Beispiel zu bleiben) T-Shirt mit dem Aufdruck "I find your lack of ammo disturbing" tragen wird. Aus dem ersten allerdings gleich zu schließen das die Dame sich in einer Kommune mit 25 Männern innerhalb von 10 tagen bei allen durchvögelt oder der zweite ein rechter Terrorist ist der mit einem MG in eine Moschee geht ist dann wohl doch etwas übertrieben. Im Falle des (jungen, also nicht altersbedingten) Kopfhaarlosen Menschen in Bomberjacke und Springerstiefel kann man allerdings durchaus davon ausgehen das dieser Mensch nicht nur einen zweifelhaften Modegeschmack sondern auch eine zweifelhafte Geistige Gesinnung hat und (mit genug Gruppenzwang) auch sicherlich zu zweifelhaften Taten neigt da dieser Kleidungsstil doch sehr eindeutig behaftet ist und nicht einfach nur als "schlechter modestil" abgetan werden kann. Diese Kleidung ist ein politisches Statement genauso wie diverse andere Kleidungsstile oder Kleidungsstücke ein Statement politischer oder auch religiöser Art sind. Das Waffenbesitzer und andere Personen mit besonderer gesellschaftlicher Verantwortung (z.B. die aufgeführten Personen die den §7 LuftSiG benötigen, Behördenmitarbeiter, Soldaten, Polizisten usw) einer besonderen Überprüfung bedürfen ist ebenfalls unbestreitbar. Das man dann allerdings unterscheidet das eine Partei gut genug ist sich am staatlichen Parteientopf zu bedienen aber für diese Personengruppe ein Tabu ist, das finde ich schon etwas merkwürdig. Die Begründung mit dem Kommentar über das Asylheim ist natürlich auch vollkommen korrekt, der Entzug der Waffenrechtlichen Erlaubnis auch. Aber konsequenter Weise müsste diese Partei genauso behandelt werden wie eine NPD, die ist keinen Deut besser/anders...
  10. Die Entscheidung selber sehe ich auch als richtig an. Was ich mich allerdings frage bzw. nicht als richtig ansehe: Warum wird wieder mal mit zweierlei maß gemessen? Wenn ich keine Waffe besitzen möchte oder bereits besitze dann ist es keinerlei Problem. Der III. Weg kann seine Wahlplakate aufhängen und ist auf den Stimmzetteln zu demokratischen Wahlen zu finden, es scheint sich also bei dieser Partei offiziell um eine zugelassene Partei zu handeln die damit scheinbar rechtlich und demokratisch in Ordnung sein müsste... Und wenn ich nun eine Waffe besitzen möchte oder besitze dann ist diese Partei plötzlich nicht mehr in Ordnung? Was ist bei Flughafenmitarbeitern die nach §7 Luftsicherheitsgesetzt überprüft werden? Dürfen die Fördermitglieder in dieser Partei sein, ist es das noch nicht schlimm genug und betrifft das nur die Waffenbesitzer? Nicht falsch verstehen, wenn man den Aufmarsch des III. Wegs sieht und sieht das dort das Paradebeispiel für Neo Nazis rumläuft (ich bin 78 geboren und in meiner Jugend habe ich mir den Neo Nazi der ein Asylantenheim anzündet, was damals auch ein echtes Problem gewesen ist und was heute irgendwie auch wieder aus der Mode gekommen ist, genau so vorgestellt mit Glatze, Bomberjacke und Springerstiefel) dann ist die Entscheidung vollkommen korrekt. Ich frage mich hier nur warum es einerseits nicht noch viele andere Parteien betrifft (ist ja bereits schon angesprochen) und andere Verbände (egal ob politisch, gesellschaftlich oder religiös) und andererseits frage ich mich warum diese Partei in Deutschland überhaupt noch existieren kann/darf und noch viel mehr diverse andere Parteien und verbände die zum Teil sogar staatlich gestützt und geschützt werden
  11. Die Behörde wird hier nicht hardball spielen, die Behörde wird das nicht überprüfen. Im Gesetzestext (@alzi warum nochmal zitieren? Steht doch da wo das steht und falls man selber nicht sogar ein WaffG als Buch daheim hat oder ein Lesezeichen im Browser hat hilft google ganz schnell das WaffG zu finden und dann kann man das nachlesen) steht das der Verband das zu bescheinigen hat. Nun mag es hier unterschiedliche Verbände mit unterschiedlichen Einstellungen zu Ihren Mitgliedern und deren Eignung für Waffen geben, ich gehe aber mal davon aus das die meisten sagen werden: Der hat ne Waffe und er hat die Disziplin XYZ geschossen für die diese Waffe zugelassen ist also wird er sicherlich seine eigene benutzt haben, dafür stellen die eine Bescheinigung aus die dem Gesetzestext genügt und die Behörde hat keine weiteren Fragen. Sollte der Verband weitere Anforderungen haben, so wird er dies seinen Vereinen mitteilen damit diese dies umsetzen können. Alternativ kann man aber natürlich auch selber mal seinen Verband anschreiben wie die dies handhaben.
  12. Da nur von erlaubnispflichtigen Waffen die Rede ist und diese erlaubnispflichtig sind wurde laut Gesetzestext das imho ausreichen. Ob es dem Verband oder SB ausreicht wäre dann wirklich ein Experiment das ich aber sicherlich nicht riskieren würde (wozu auch wenn mein Verein viel interessantere Sportgeräte im Schrank hat)
  13. Diese muss auf eine WBK und wäre damit auch erlaubnispflichtig, oder sehe ich da jetzt etwas falsch? Ich vermute aber Mal das diese Aussage im Verein nicht darauf abzielt... Ansonsten ist eine baldige Sachkunde natürlich nie falsch und würde die Frage auch beantworten und damit den interessierten ggf vor unnötigen Verzögerung (aber vielleicht sind die ja gerade gewünscht, es soll Vereine und Verbände geben die versuchen zu verhindern das Mitglieder Waffen bekommen) schützen, bei meinem Verein wird es z.b. so gehandhabt das man erst mit Sachkunde allein schießen darf, davor darf man nur unter spezieller Aufsicht in der wöchentliche. "Anfängerstunde". Find ich nicht schlecht dieses Vorgehen, meine Sachkunde habe ich darum bereits nach 3 Wochen gemacht, so schnell ist zwar auch hier unüblich aber nicht außergewöhnlich und es ist auch erwünscht das man die Sachkunde frühzeitig macht (allein schon damit keine Warteschlange für neue in der Anfängergruppe entsteht).
  14. Naja, das deswegen gleich alle Spezialkräfte aus ganz Deutschland eingeflogen werden und sich zum Kaffeekränzchen in meinem Garten treffen glaube ich ehrlich gesagt eher weniger... Und auch das beschlagnahmen ist eher ungewiss da die daraus folgenden Konsequenzen anders wären: Es gibt keine rechtliche handhabe für das beschlagnahmen also zahlt die Kosten der Vater Staat. Wenn man beim beschlagnahmen Widerspruch einlegt dann muss innerhalb einer Woche ein Richter darüber entscheiden ob das beschlagnahmen rechtmäßig und gerechtfertigt ist, dies ist eindeutig zu verneinen und dafür braucht man auch nicht mal einen Anwalt und kommt damit auch ohne kosten weg. Klar ist der Sichtschutz eine einfache Option im sich Ärger zu ersparen, rechtlich notwendig ist er aber nicht und in der Praxis gehe ich auch davon aus das die schlimmste folgen sein werden das man sein Spiel unterbrechen muss. PS: Der 12 jährige Junge am Bahnhof mit seinem Spielzeug hat ja auch kein SEK Einsatz ausgelöst. Die Beschlagnahme der "Waffe" sehe ich auch als übertrieben an, ist aber noch damit einigermaßen zu rechtfertigen das es im öffentlichen Raum war, im Garten auf befriedeten Besitztum ohne Publikumsverkehr ist das nochmal eine ganz andere Nummer
  15. Naja, die Frage ist doch nach der rechtlichen Absicherung. Da kann gerne ein "grün angehauchter Passant" kommen, Beweis Fotos machen und die Polizei rufen. Wenn diese dann kommt sollte man lieber nicht mit der Softair vor deren Nase rumfuchteln sofern man nicht in ein 9mm großes Loch schauen will, aber sonst passiert bis auf ein nettes Pläuschchen vermutlich nix außergewöhnliches. Die werden kommen und sagen das es Beschwerden gab, dann wird die Sachlage erklärt und dann werden die auch sagen das alles in Ordnung sei und sich mit freundlichen Worten verabschieden (und vielleicht noch den Ratschlag erteilen das man, wenn man das nicht wiederholen möchte, einen Sichtschutz aufhängen kann, dies aber eigentlich nicht nötig sei). Der Nachbar der einem dann die nächsten 25 Jahre das Leben zur Hölle macht wäre für mich ein gewichtigeres Argument...
  16. Ja, ich habe hier sehr weit ausgeholt. Bei einem Schießstand im freien (also für "richtige" Schusswaffen) muss ja auch so bebaut sein das man im 45° Winkel nicht rausschiessen kann. Die Rückseite darf allerdings offen sein, der Gesetzgeber traut einem Schützen also scheinbar tatsächlich zu das er die Waffe in die richtige Himmelsrichtung halten kann aber nicht das er sie auch im richtigen Winkel halten kann. Ich denke/hoffe aber das ein Richter dies bei einer Airsoft auch nicht ganz so streng sieht wie bei einer Desert Eagle, sicher sein kann man sich aber nie... Solange aber erstens kein Gutachter in den Garten kommt (dies wird er höchstens im zweiten Fall) und zweitens niemand außerhalb des Grundstücks getroffen und/oder Verletzt wird, solange wird da auch keiner so genau drauf schauen. Dumm wäre es aber wenn man mit den Nachbarn auf dem Kriegsfuß steht, dann trifft der zweite fall häufiger ein als man denkt und oftmals auch als es eigentlich technisch möglich ist... So wie ich das verstanden habe ist der Garten aber sogar an 3 Seiten umbaut und es ist sogar noch ein Dach darüber. Also eigentlich sollte hier nichts passieren können solange die Bebauung so ist das sie nicht von der Airsoft durchschlagen wird (keine Ahnung um was für eine Airsoft es sich handelt, keine Ahnung was die 3,5J einer starken Airsoft alles durchschlagen aber ein 7,5J Luftgewehr haut schon durch das eine oder andere Brett)
  17. Um was für eine Airsoft handelt es sich? Um eine mit <0,5J? In diesem Fall ist hier nichts groß weiter zu beachten, das WaffG ist hier nicht anzuwenden (1) Um eine mit >0,5J aber weniger als 7,5J und damit eine mit dem F im Fünfeck? Auch dann ist das eigentlich kein großes Ding, sofern der Besitzer dem zustimmt und die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können ist hier auch nichts weiter zu beachten. Eine vollständiges verschließen ist nicht notwendig sofern eben nicht in die "offene Richtung" geschossen wird. Das einzige was eventuell problematisch sein könnte: Wenn der Zaun nicht hoch genug ist und wenn es nicht überdacht ist könnte man theoretisch auch in den Himmel Schießen und das Geschoß dann außerhalb des Grundstücks landen (2). Wenn man allerdings Probleme mit den Nachbarn befürchtet dann kann man natürlich auch gerne die offene Seite zuhängen, dann ist das aber nur ein Sichtschutz und da tut es auch ein gespanntes Bettlaken. Und wenn man nun ganz weit ausholt muss man natürlich auch noch darauf hinweisen das die Airsoft eine Anscheinswaffe sein kann, dies wäre dann aber ggf nochmal ein anderes Thema was aber im eigenen Garten (befriedetes Besitztum) auch nicht das Problem darstellt, außerhalb (also auch beim Transport dahin) kann es dann allerdings auch wieder ein illegales führen sein (3) Oder wer es lieber im juristendeutsch hätte: (1) Anlage 2 WaffG Anmerkung: §42 ist das Verbot des Führens in entsprechenden Verbotszonen und bei öffentlichen Veranstaltungen, kommt beim Schießen im Garten normalerweise nicht zum tragen (2) §12 WaffG (3) §42a WaffG
  18. Du hast beide Bilder gesehen? "Wir kennen Orte wo Dich keiner findet" ist keine Androhung von Sachbeschädigung und schliesst auch einen Schusswaffengebrauch ebenfalls nicht aus. Ändert nichts daran das alle 3 Schilder (OK, 2 Schilder und eine Tasse) mit Drohungen sind, 2 davon sind in vermutlich allen Gesellschaftsschichten bekannt und werden als unkritisch angesehen und das soll für das dritte (das ein Einzelfall darstellt) nicht gelten? Abgesehen davon ist auf dem Schild genau genommen weder eine Körperverletzung noch die Tötung angedroht worden. "Die Kugeln pfeifen hören" wird da geschrieben und dies bedeutet nicht das die Kugeln die Person auch treffen (sollen) sondern nur das sie "vorbeifliegen". Mit einem Luftgewehr, wenn mich nicht alles täuscht auch mit den Zimmerstutzen und diversen anderen Waffenkategorien darf man z.B. auf seinem Grundstück Schießen (solange man bestimmte Bedingungen einhält), also könnte das Schild auch so gemeint sein das auf dem Grundstück Diablos oder BB rumfliegen und dann wäre dieses Schild nur ein Warnschild mit "unglücklich gewähltem Text". Nur aus diesem Schild gleich eine entsprechende Handlung zu unterstellen widerspricht der Unschuldsvermutung die hier immer noch gelten sollte. Nur mit diesem Schild, ohne weitere belastender Punkte, sehe ich eine Entziehung der Waffenrechtlichen Erlaubnis weiterhin nicht als gerechtfertigt an. Aber ja, es passt in die Waffenfeindliche Stimmung und vermutlich wird man dagegen nicht ankommen (erst recht nicht wenn, wie oben ausgeführt, selbst die "Waffenfreundlichen Stimmen" bereits dieses Urteil fällen)...
  19. Klar weiss ich das unterschiedliche Maßstäbe angesetzt werden, das sollte aber nicht sein und das ist meine Kernaussage. Inhaltlich gibt es zwischen diesen "Fun-Artikeln" eigentlich keinen nennenswerten Unterschied und so sollte es auch gehandhabt werden. Und wenn selbst wir, die wir hier zumindest in der breiten Masse noch einigermaßen klar denken können und keine Waffenphobie haben sollten, bereits schon die bescheuerte Auffassung teilen das ein "Fun-Artikel" alleine ausreichend ist jemanden als "unzuverlässig im Sinne des WaffG" einzustufen, dann sollten wir hier überlegen ob wir nicht konsequenterweise alle freiwillig unsere Waffen abgeben sollten da ich denke das hier jeder schonmal irgendwann eine "spaßig-grenzwertige" Äußerung von sich gegeben hat.
  20. Würdest Du bei so einem Schild wie im Anhang wirklich erwarten das Dein Fahrzeug in Einzelteilen im polnischen Ebay auftauchen? Und würdest Du nur wegen dem Schild eine Anzeige erstatten und dann auch noch erwarten das derjenige vor Gericht wegen versuchter Hehlerei verknackt wird? Ich glaube eher nicht... Wenn jemand ein Schild aufstellt oder ein T-Shirt trägt mit dem Text von der Tasse (ich habe es jetzt auf die schnelle nur als Tasse gefunden) oder wenn ein Inkasso Unternehmer diese Tasse auf seinem Schreibtisch stehen hat, würdest Du dann auch die Polizei rufen und demjenigen Unterstellen das er Leute zerstückelt und im Wald vergräbt die Ihre Rechnungen nicht begleichen? Ich glaube eher nicht... Und wo ist dann der Unterschied zu dem Schild? Derjenige der dieses Schild im Anhang aufhängt hat sicherlich auch einen Werkzeugkasten, derjenige mit der Tasse hat sicherlich auch eine Schaufel in der Garage (und wenn nicht kann er die sicherlich problemlos kurzfristig im Baumarkt beschaffen) und ist damit Besitzer von dem benötigten "Tatwerkzeug". Jeweils anderes Thema aber im Grunde als "Fun-Artikel" einzustufen... Anders sieht es natürlich aus wenn der Innenhof wirklich voll stehen würde mit halb zerlegten Nobel Karossen, wenn vor dem Haus ständig ein Abschleppfahrzeug mit polnischem Kennzeichen stehen würde und/oder wenn tatsächlich auf dem Parkplatz ständig Fahrzeuge wegkommen! Darum ja auch mein Zusatz das dieses Schild alleine in meinen Augen dies nicht rechtfertigen würde, es würde aber ggf. rechtfertigen etwas nachzuforschen und wenn dann bei dem Besitzer und seiner Frau "Auffälligkeiten" bestehen dann kann die "Entwaffnung" natürlich gerechtfertigt sein, in diesem Fall aber nicht aufgrund des Schildes sondern der anderen rechtfertigenden Tatsachen (oder eine Kombination aus allem). Und wir wissen nicht wie sich der Sachverhalt genau dargelegt hat, wenn der Besitzer ein "Reichsbürger", ein "führender Querdenker", Mitglied in einer verfassungsfeindlichen Organisation oder ähnlichem ist dann wird er dies sicherlich nicht noch extra breittreten sondern nur sein Schild als angeblichen Grund angeben da er sonst keinerlei Unterstützung erhalten würde.
  21. Abgesehen davon das Notwehr und Notstand nicht im WaffG geregelt ist (@highlower) ist natürlich ganz klar die Frage ob der §5 WaffG hierbei diesem Schild Anwendung findet. Darin ist steht: Ganz ehrlich? Dieses Schild kann man so auslegen, es sollte aber doch eigentlich jedem klar sein das dieses Schild aufgrund seiner Machart doch übertrieben humoristisch anzusehen ist. Die erste Zeile ist doch durchaus bedrohlich, der Satz mit den Pfeifenden Kugeln würde ich jetzt aber eher auf der übertrieben humoristischen Seite als auf der bedrohlichen Seite sehen. Ein Entzug der Waffenrechtlichen Erlaubnisse würde ich (als nicht Jurist und mit hoffentlich gesundem Menschenverstand) durch dieses Schild allein noch nicht als gerechtfertigt sehen. Ein Grund mal genauer nachzuschauen könnte ich aber trotzdem daraus lesen und wenn dann noch etwas "bedenkliches" mit dazu kommt dann sehe ich die Maßnahmen auch als gerechtfertigt an. Ob es "weitere bedenkliche Punkte" gegeben hat ist uns hier nicht bekannt und damit ist die Diskussion sehr mühsam... PS: Augenscheinlich ist das Betreibsgelände abgelegen, der Besitzer war Besitzer eines Jagdscheins, darf der Jäger dann eigentlich auf seinem Firmengelände Mäuse und Wildschweine jagen falls diese etwas beschädigen würden? Ich kenne das Jagdrecht nicht, ich vermute aber mal das er das dürfte. Da wäre ein Schild in diese Richtung glaub deutlich besser gewesen...
  22. Solange nicht endlich verstanden wird das alle an einem Strang ziehen müssen, solange können die mit jedem einzelnen machen was sie wollen! Die Softair Fraktion sagt das sie ruhig alle Waffen verbieten sollen, wir haben ja keine "richtigen" Waffen Die DSB KK und Luftfraktion sagt das sie ruhig Gk verbieten sollen, wir haben ja keine GK Die Bogenschützen sagen das man ruhig Schusswaffen verbieten soll, wir machen ja nur Bogensport Die Grünen freut es und verbieten einfach alles schrittweise was nach Waffen aussieht und/oder jemand verletzen kann, und das schritt für schritt. Erst die GK, bis auf die kleine Fraktion der GK Sportschützen sagt ja keiner was dagegen. Dann die KK und in typisch deutscher Mentalität sagen die ehemaligen GK Sportschützen "Richtig so, uns haben sie ja auch alles weggenommen" Als nächstes sind dann die Bogenschützen dran, damit kann man auch Menschen umbringen Achja, die Softair ist ja noch übrig, aber das sieht ja aus wie Kriegswaffen, also werden die auch noch verboten Und zu guterletzt gibt es in den Kinderzimmern von Familien auch noch Razzien um die letzen Spielzeuge zu finden Nur die Jäger sind dann vielleicht noch übrig weil es am Ende doch nicht ganz ohne die geht, zu lachen haben die aber auch nichts mehr und alle anderen bis dahin entwaffnete Fraktionen hacken auch noch auf denen rum Wie kann man nur so doof sein, aber das ist irgendwie typisch Deutsch
  23. https://www.spiegel.de/panorama/justiz/norwegen-polizisten-muessen-auf-dienstwaffe-verzichten-a-1062699.html
  24. Das Wichtigste ist ja schon geschrieben worden: Waffe vor 1970 gebaut ohne F = Alles gut und Waffe 1970 oder später produziert und ohne F = Erlaubnispflichtig Wenn erlaubnispflichtig sollte die eigentlich ziemlich unbürokratisch auf die Gelbe WBK kommen oder man müsste sie mit einem F im Fünfeck "legalisieren"... Zum legalisieren: Ein Büchsenmacher oder ein Sachverständiger kann ja recht einfach herausfinden ob diese Waffe 7,5J übersteigt oder nicht. Sollte sie die 7,5J nicht übersteigen müsste die Waffe nur mit einem F gestempelt werden, den Stempel wird der Büchsenmacher oder Sachverständige sicherlich zur Hand haben, wenn nicht gibt es ja immer noch eBay, Amazon usw... Wobei mir nicht mal bekannt ist das gesetzlich vorgeschrieben ist wer diesen Stempel setzt, nur das er vorhanden sein muss... PS: Ich hatte dieses Thema vor kurzem mit einem Sachverständigen besprochen nachdem ich in meiner Sachkunde dieses Thema mit dem Baujahr 1970 und den 7,5J erfahren habe und dann mal das Diana 35 im Keller untersucht habe das ein Freund in seiner Jugend aus Österreich mitgebracht hat und mit dem damals als Kinder auf den Feldern auf Dosen geschossen wurde (damals war man als Kind mit Luftgewehr auf dem Feld noch ein normales Kind und kein gemeingefährliches Individuum von terroristisch veranlagten Eltern).
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