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Alte Gelbe WBK nach §58(1) WaffG vs. Mengenbegrenzung des §14(6) WaffG
BlackFly antwortete auf Stefan Klein's Thema in Waffenrecht
Ja, es gibt noch eine ältere Alte, die wird aber scheinbar von der Behörde (bzw den Behörden da es mindestens zwei zu sein scheinen) auch nicht anders behandelt als die neuere Alte. Dies beweisst nun wieder mal das in die aktuelle Fassung des WaffG nicht so viel Gehirnschmalz reingeflossen ist wie man es sich wünschen würde... Natürlich könnte man jetzt (berechtigt?) vor Gericht ziehen, ich bin mir aber nicht sicher ob man sich damit ein gefallen tut... -
Alte Gelbe WBK nach §58(1) WaffG vs. Mengenbegrenzung des §14(6) WaffG
BlackFly antwortete auf Stefan Klein's Thema in Waffenrecht
Ich sehe das eigentlich ziemlich eindeutig geregelt und so kenne ich das auch: Die Begrenzung von 10 Waffen auf Gelb gilt mit der gültigkeit der aktuellen Fassung des Gesetzes und das erstmal für jeden. Also auch für Besitzer einer "alten gelben WBK" gilt nun diese Begrenzung gemäß §14 (6) WaffG Wenn nun jemand eine alte gelbe WBK mit sagen wir mal 20 eingetragenen Waffen besitzt dann kommt hier der §58 (22) zum tragen, dieser sagt: Anders ausgedrückt: In diesem o.g. Fall darf er die 20 Waffen behalten aber keine weitere dazu kaufen (weil nur max 10 erlaubt und 20 + x sind mehr als 10). Verkauft er eine und hat nur noch 19 darf er trotzdem kein "Ersatz" kaufen (weil nur max 10 erlaubt und 19 + x sind mehr als 10). Möchte er unbedingt eine neue kaufen dann geht das entweder mit voreintrag auf Grün (dann bleibt es bei dem erlaubten Alt-(über)bestand von 20) oder er muss mindestens 11 verkaufen das nur noch <10 übrig sind und darf dann bis max 10 wieder auffüllen -
So habe ich das verstanden in einem Telefonat. Das ich Bedürfnis, Antrag auf Voreintrag und Rechnung für Eintragung alles auf einmal machen kann. Ich solle aber zuerst mein Händler fragen da einige Händler das nicht wollen und darum auch die notwenidgen Daten nicht vorher rausrücken. Der Händler in Berlin scheint damit kein Problem zu haben, bei einer Frankonia Filliale habe ich aber gehört das dies nicht möglich sei da sonst der Händler ein Waffenrechtsvergehen begehen würde. Halte ich aber ehrlich gesagt auch für etwas "komisch" bzw es müsste halt notfalls richtig getimed werden. Ich habe keine Ahnung wo der unterschied besteht ob ich mit einem Voreintrag zum Händler gehe, die Waffe hole und an demselben Tag zum Amt gehe und eintragen lasse oder ob ich erst zum Amt gehe und dann eine Stunde später zum Händler. Auch weiss ich nicht ob das Amt als Überlassungsdatum nicht vielleicht auch etwas in der Zukunft einträgt wenn ich sage das ich die Waffe 3 Tage später abhole. Was ich natürlich nicht weiss wie es ist wenn ich zwischen Amt und späterer Abholung beim Händler 5 Tage zeit verstreichen lasse und ob der Händler die Meldung z.B. zurückdatieren kann (wenn ich am Dienstag aufs Amt gehe und am Donnerstag zum Händler und der Händler die Meldung auf Montag oder Dienstag datiert ist ja auch wieder alles OK). Naja, soll mich alles nicht weiter stören, notfalls gehe ich halt 2 mal zum Amt hauptsache ich bekomme endlich mein Spielzeug das mittlerweile seit glaub 6 Wochen mit meinem Namen drauf im Tresor beim Händler liegt (und mittlerweile auch 80€ mehr kosten würde wenn ich es noch nicht gekauft und bezahlt hätte )
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Überprüfung für Erstantrag ca 6 Wochen noch bevor das Bedürfnis da ist, bescheid bekommen das alles soweit OK ist und das ich noch die Bedürfnisbescheinigung vom Verband, Antrag für die KW und ggf auch gleich die Rechnung vom Kauf der Waffe vorlegen muss (kein Stress das ist jetzt 6 Monate gültig, bis dahin sollte das alles erledigt sein) und wurde gefragt ob ich das postalisch oder persönlich machen möchte. Noch warte ich auf die Bescheinigung vom Verband und habe dann die Hoffnung das ich kurzfristig einen persönlichen Termin machen kann und im Anschluss dann gleich meine WBK in der Hand halte und dem Händler übermitteln kann. Mal schauen ob das tatsächlich alles so klappt und ich meine WBK dann wirklich Ende September oder anfang Oktober in der Hand halte...
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Landeshauptstadt Stuttgart legt vor: Bedürfnisüberprüfung über Grundkontingent
BlackFly antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Der Verband ist gesetzlich verpflichtet den Verein dazu zu verpflichten und zu kontrollieren das der Verein diese Termine erfasst. Daraus ergibt sich keine gesetzliche Verpflichtung für den Verband diese Termine zu dokumentieren! Die Entscheidung des BDMP dafür ein einheitliches Schiessbuch von seinen Mitgliedern zu verlangen ist auch durchaus Sinnvoll, nur müsste dieses vermutlich ggf. geändert werden das in Zukunft auch die Waffe mit SN darin aufgeführt werden kann falls dieses vorgehen in Stuttgart nun Schule machen sollte -
Landeshauptstadt Stuttgart legt vor: Bedürfnisüberprüfung über Grundkontingent
BlackFly antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Ich denke mal Du meinst diesen Teil (den ich der Übersichtlichkeit halber mal in einen Satz zusammengefügt habe) und da muss ich leider sagen: Nein! Dort steht das der Verband den Verein verpflichtet und überprüft das diese (der Verein) einen Nachweis über die Häufigkeit und Aktivitäten der Mitglieder führt. Darum wird sich vermutlich jeder in eine Liste am Schiesstand eintragen müssen weil nur damit der Verein seiner gesetzlichen Verpflichtung nachkommt dies dem Verband gegenüber nachzuweisen. Das Schiessbuch ist aus gesetzlicher Sicht damit nicht erforderlich auch wenn es natürlich sehr Sinnvoll ist. Wenn der BDMP nun von jedem Mitglied fordert den Verbandseigenen Vordruck zu verwenden, so mag das sinnvoll sein ist aber letzten Endes eben eine Verbandinterne und keine gesetzliche Pflicht. Und wenn ich mich nun im Verein in die Kladde eintrage dann steht da wann ich geschossen habe, auf welchem Stand und welches Kaliber. Wenn ich eine bestimmte Disziplin geschossen habe kann ich das auch eintragen, bei den allermeisten steht da aber nur "Training". Mein Verein weiss somit nicht wann ich mit welcher Waffe geschossen habe sofern ich nicht Vereinswaffen benutze (die natürlich nochmal an anderer Stelle dokumentiert werden) und könnte dies damit auch dem Verband gegenüber nicht bestätigen und damit könnte der Verband diese Bestätigung natürlich auch nicht gegenüber dem Amt ausstellen. Das ich für mich persönlich nochmal eine excel führe in der ich aufführe wann ich mit welcher Waffe wieviel Schuss gemacht habe ist rein mein privatvergnügen und nirgendwo gefordert (könnte mir aber in so einem Fall helfen falls diese Liste anerkannt wird) -
Was ist den mit den Matches los, wo sind die ganzen Starter abgeblieben?
BlackFly antwortete auf Quetschkopf's Thema in IPSC
Ist das Testmatch in Dreieich im November ein KK Match? Wäre evtl. interessant da mal vorbei zu schauen Aber ja, die Frage nach einer "geeigneten Waffe" dürfte hier vermutlich das auschlaggebendste sein. Was für Waffen sind dafür den so "üblich"? Ich könnte mir vorstellen das der eine oder andere vielleicht mit einem Wechselsystem antritt, dann fällt mir auf die schnelle natürlich die Hämmerli x-esse IPSC und natürlich die Ruger Mark Pistolen. Andere .22lr Waffen die von "großen" abstammen (Glock 44, Walter PPQ usw in .22lr) sind hier in Deutschland ja nicht besonders weit verbreitet aufgrund von Kontingentregelungen. Ob KK dann Spaß macht oder nicht ist natürlich jedermanns persönliche Entscheidung, ich persönlich mag es z.B. lieber massig KK zu verballern ohne schlechtes Gewissen beim Gedanken an den Geldbeutel als weniger 9mm mit schlechtem Gewissen an den Geldbeutel Nachtrag: Ich sehe gerade Rifle KK, da wird die Frage nach der passenden Waffe vermutlich noch viel Problematischer da die geeigneten Waffen vermutlich noch seltener sind und man nicht einfach mit dem Shadow WS antreten kann... -
Was ist den mit den Matches los, wo sind die ganzen Starter abgeblieben?
BlackFly antwortete auf Quetschkopf's Thema in IPSC
Gibt doch KK IPSC, nur macht da halt irgendwie so keiner mit und es gibt so gut wie keine Matches... Für mich eigentlich unverständlich, ich werde sicherlich zukünftig in meiner IPSC Abteilung mal vorstellig werden wenn ich meine KK Pistole habe. 500 Schuss 9mm in der Woche? Autsch! 500 Schuss KK in der Woche? Nicht geschenkt aber irgendwie löst dies im Kopf keine nennenswerte Abwehrreaktion aus... -
Wo verlangt das Waffengesetzt das? Dort steht doch (ich habe die Stelle zusätzlich markiert) das man nur eine erlaubnispflichtige Schusswaffe besitzen muss um eine Blockierung zu umgehen. Damit wäre es also vermutlich wirklich die einfachste Möglichkeit für den Fall das der TE mit seinem Schwiegervater zusammen bei einem Autounfall verstirbt das eine weitere Person eine WBK macht und sich darauf eine günstige (in Anschaffung und "Unterhalt") Waffe besorgt. Ich kann daraus sogar nichtmal rauslesen das eine 4mm Flobert nicht ausreichend ist, würde es aber vermutlich nicht drauf ankommen lassen...
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Die X-esse gibt es meines Wissens nach nur in einer Farbvariante. Voll schwarz oder zweifarbig war, nach meinem Wissensstand, eine Sache die vom Produktionsjahr abhängt, soweit ich das richtig im Kopf habe ist die aktuell in Voll Schwarz und früher war die in Schwarz mit einem hellen Schlitten.
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Interessanter Punkt aber leider steht das Gericht damit eventuell nicht ganz allein... Bei mir in der Stadt hat die AfD auch mal den Höcke eingeladen für eine Rede bei einer öffentlichen Veranstaltung auf einem öffentlichen Platz. Ich persönlich kann mit diesem Typen ehrlich gesagt nix anfangen, allerdings kenne ich Ihn nur aus den Medien und bin mir nicht so sicher ob er da wirklich "neutral" dargestellt wird. Aus diesem Grunde habe ich mir dann ernsthaft überlegt dort hinzugehen und mir persönlich ein Bild von dem Typen, seiner Rede und damit auch seiner Einstellung zu machen, mich letzten Endes aber doch dagegen entschieden und das nur aus einem Grund: Ich hatte kein Bock mir von irgendwelchen Antifanten eine aufs Maul hauen zu lassen die mich für den Feind halten nur weil ich mir die Rede eines Mannes angehört habe. Um das zu vermeiden hätte ich mich dann natürlich zu der Gegendemo stellen können, allerdings will ich persönlich mich auch nicht mit denen in der Öffentlichkeit zeigen (dies aus Überzeugung ) und hätte dann bestimmt auch nix mehr vom eigentlichen Redner gehört da diese es sich zur Aufgabe machen den zu übertönen damit möglichst niemand den hören kann. Und jetzt macht ein Gericht eventuell genau dasselbe? Nur weil jemand auf einer solchen öffentlichen und ordentlich angemeldeten Veranstaltung ist läuft er Gefahr als unzuverlässig zu gelten? Pauschal und ohne zu hinterfragen was diese Person dort wollte? Muss in Zukunft dann auch der Reporter damit rechnen als unzuverlässig zu gelten wenn er über die Veranstaltung berichtet und deswegen anwesend ist? Oder der Ordnungsbeamte der nur seinen Job macht und ein Zaun aufstellt?
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Achja, bei einer P-07 Kadett, würde es sich da nicht anbieten (und wäre auch deutlich sinnvoller) eine 9mm zu beantragen/kaufen und dazu ein Wechsel System zu nehmen? Klar, kostet natürlich etwas mehr aber man hat 2 Waffen mit einem Eintrag und soweit ich weiß (die Profis mögen mich ggfs. korrigieren) ist eine P-07 Kadett auch nur eine 9mm mit Wechsel System ohne die 9mm Komponenten.
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MSZU hat keine .22er zum testen vor Ort? Wenn man auf die Webseite geht und dort unter Leihwaffen (OK, vielleicht war das der Fehler da es dort um "Funschießen" und nicht um "Kaufberatung" geht) schaut wirst Du die von mir genannten Waffen finden. https://mszu.de/schiessstaende/25-m-stand/ Beim SSZ Westerwald (nahe Koblenz und eigentlich auch nur ca 50km weiter von Offenburg entfernt als Ulm, Offenburg liegt da irgendwie "ungünstig") gibt es auf der Webseite ebenfalls die genannten unter "Leihwaffen" zu begutachten. https://www.ssz-ww.de/preise.html#a2024 Modelle wie eine Glock 44, PPQ M2 usw (ich persönlich finde Beretta 92 einfach sexy, die gibt es auch als .22lr und ist im SSZ Westerwald auch verfügbar, hatte ich ganz vergessen in meiner Aufzählung oben) sind vermutlich eher für den US Markt interessant um dort im Garten hinter dem Haus zu "plinken" (sind glaub auch alles "nur" Umarex Lizenzbauten und unterscheiden sich technisch zum Teil stark vom großen Bruder, die PPQ ist z.B. keine Striker fire), in Deutschland mit Sportordnung und Wettkampfkultur wird man damit vermutlich eher kein Blumentopf gewinnen. Ich denke darum auch nicht das man diese in deutschen Schützenvereinen häufig antrifft weil kaum einer mit so einer Waffe sein Kontingent "verbrät". Ich habe vor kurzem nach einer Kaufberatung für Fallscheibe und Speed gefragt und selber eine Ruger Mark IV und Hämmerli x-esse in den Raum geworfen, beides Waffen die man auch bei deutschen Sportschützen antrifft und keine "orthopädischen Armverlängerungen" sind (für mich enorm wichtig, auch ich lege Wert auf Optik und das "haben wollen als Herzensangelegenheit". Hier wurde dann für diesen Verwendungszweck auch immer wieder die GSP genannt obwohl ich die eigentlich fast am Anfang schon ausgeschlossen hatte... Eigentlich hatte ich mich da ziemlich schnell (wenn es nicht sogar schon vorher feststand) auf die Ruger festgelegt, die frage war dann nur welche? Lite oder Metall bzw 1911er oder Nambu Griffwinkel? Hunter, Target, Tactical, Lite in fancy farben oder tactical lite? Allein damit hat man schon fast ein zu große Auswahl weil davon ganz viele Modelle Ihren Charme haben. Vielleicht willst Du Dir diese mal anschauen? Dummerweise hat aber weder SSZ WW noch MSZU eine Ruger... In meinem Verein gibt es aber (mindestens) eine Hunter und eine tactical im Nambu-sytle, und bei Dir hast Du vielleicht auch jemanden? Die Hunter hatte ich nicht in der Hand, die gefällt mir aber auch weniger optisch gesehen und ist halt echt groß/lang und schwer. Die tactical habe ich dann mal auf dem Stand im rechten Augenwinkel gesehen und damit dann auch ein paar Schuss gemacht. Was soll ich sagen, die Entscheidung stand dann recht schnell fest! Sicher nicht das optimale für Speed und Fallscheibe aber sicher auch keine ganz schlechte Wahl und als erste Waffe (OK, bei mir dann auch bei der zweiten und vermutlich auch jeder weiteren) spielt das Herz eben doch eine gravierende Rolle so das ich mich im Zweifelsfall eben nicht für die "eindeutig beste Wahl" sondern für die "gute Wahl die sexy aussieht" entscheiden werde 😍 Spaß beim Training und Wettkampf steht bei mir eindeutig vor dem verlangen aufs Treppchen zu kommen!
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SSZ Westerwald hat in KK eine Glock, eine Beretta, eine GSP, einen Colt und eine GSG-1911 MSZU einen Colt, eine Hi Standart, eine Sig P226 Mosquito und eine P22 Nachdem nach einer "Sportwaffe" gefragt wurde ist vermutlich bei beiden die Auswahl nicht ganz das richtige und Montabaur vermutlich auch noch zu weit weg. Vermutlich bleibt nix anderes übrig als Youtube zu schauen und mehr oder weniger Blind zu kaufen oder man hat das Glück und erblickt eines Tages auf dem Schiesstand im Verein rechts neben sich den Topfavoriten in den Händen eines Kameraden. Soll schon vorgekommen sein das nach so einem Erlebnis diverse Händlerseiten aufgesucht wurden und dann zufälligerweise einer von 3 Händlern die Waffe vorrätig hat und das sogar zum niedrigsten Preis und dann nochmal ein paar Tage später diese Waffe im Tresor des Händlers mit dem Namen des Erstkäufers im Tresor liegt
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Eine Altersprüfung bei Übergabe dürfte doch eigentlich nicht wirklich erforderlich sein, oder? Ich habe mal eine Luftpistole online beim Händler gekauft, der hat auch nur meinen Perso sehen wollen und dann an mich normal versendet ohne irgendwelche sonstigen Auflagen. Entweder hat der (glaub recht große) Online Händler dann etwas falsch gemacht, was ich aber ehrlich gesagt nicht glaube, oder eine Ü18 Versendung ist nicht wirklich benötigt. Insofern würde ich DPD für 24€ oder Hermes für 29€ vorschlagen, vorher das Alter überprüfen und dann auch nur an die Person und die Adresse verschicken die auf dem Ausweiss steht. Wenn der dann die Sendung unberechtigten zur Verfügung stellt dürfte dann sein Problem sein. Zusätzlich kann man natürlich auch das Paket noch zusätzlich Beschriften mit "Persönlich" (in wie weit ist dies in der Adressangabe dann für DPD/Hermes bindend?) oder wie ich es von meiner Versandapotheke kenne (die Medikamente auch nicht an unter 18 Jährige geben darf sofern es nicht für die Person gedacht ist) das Paket mit "nicht an Kinder aushändigen" oder ähnliches beschriften
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Hier wäre vermutlich der shotmaxx interessant, aktuell aber glaub nirgendwo zu bekommen
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Trommeln gegen Legalwaffenbesitz geht weiter...
BlackFly antwortete auf nemrod's Thema in Waffenlobby
Mal ne ganz doofe frage: Wie soll die geächtete Oppositionspartei irgendwas bremsen das in der Regierungskoalition aktuell intern abgestimmt wird? Abgesehen davon wäre der Vorschlag von @erstezw gar nicht so doof. Vermutlich hätten die damals auch besser für Ramelow gestimmt und ich würde auch noch vorschlagen das die den Klabauterbach bei jeder Gelegenheit unterstützen und über den Klee loben sollten -
Schon Mal ein Blick ins WaffG geworfen? Insbesondere den Paragraph 14 (6)? Da findet sich das Wörtchen "unbefristet" und sollte deine Frage beantworten
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Unterschied Standaufsicht und Schiessleiter
BlackFly antwortete auf Delaborierer's Thema in Allgemein
Nachdem jetzt immer darauf hingewiesen wurde das der Verband einen Qualifizieren muss kommen mir doch diverse Fragen: 1. Wie soll das funktionieren wenn in einem Verein mehrere Verbände sind? Muss dann jemand der der im Verband A ist ebenfalls einen Lehrgang des Verband B machen in dem er nicht Mitglied ist? 2. Aufsicht soll ebenfalls in der Sachkunde des Verbandes beinhaltet sein, was machen dann diejenigen die Ihre Sachkunde nicht beim Verband sondern bei einem Unabhängigen gemacht haben? 3. Wie ist das bei einem Schiessstand der z.B. kommerziell betrieben wird und damit keinem Verband angehört? 4. Oder wenn auf dem Schiesstand Schützen sind die keinem Verband angehören und noch schlimmer dann gegen die Sportordnung des Verbandes des Schiessleiters verstoßen (aber nicht gegen Ihre eigene und/oder gegen geltende Gesetze) -
Unterschied Standaufsicht und Schiessleiter
BlackFly antwortete auf Delaborierer's Thema in Allgemein
Standaufsicht wird auf jedem einzelnen Stand benötigt. Aufgabe ist hier die Sicherheit, darum darf die standaufsicht auch nur dann selber schießen wenn er alleine ist. Schießleiter ist für den gesamten Schießbetrieb zuständig aber nicht für die Aussicht in einzelnen Stand. Er hat "die administrativen Aufgaben", führt die Standkladde und unterschrieben das Schießbuch Soweit die gesetzliche Punkte wie ich sie verstanden habe. Diverse Sportordnungen verteilen hier aber noch weitere Aufgaben. Das ein schießleiter allerdings alle Sportordnungen kennen muss halte ich eher für ein Gerücht bzw würde ich nun wieder in zusätzliche Aufgaben einordnen -
Kannst Du mir auch die Lottozahlen vorhersagen? Der Eurojackpot wäre gerade recht nett...
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Ein Arbeitskollege hat das machen lassen, bei Ihm waren es weniger die Dioptrien sondern mehr die Hornhautverkrümmung der ausschlaggebende Faktor. Ist eigentlich ganz zufrieden, allerdings hat er ein paar Monate danach seine erste Lesebrille gebraucht und nun hat er aktuell 3 verschiedene Lesebrillen alle in unterschiedlichen stärken, je nachdem wie weit entfernt bzw wie klein das ist was er lesen will. Nach aussage seines Arztes kann das Augenlasern dies durchaus begünstigt bzw. verstärkt haben...
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Ich glaub der Satz selber ist unglücklich gewählt aber vollkommen korrekt. Was den angesprochen großen Teil der Bevölkerung nicht interessiert ist das berechtigte Interesse am Besitz und Recht auf Waffen und sämtliche (positive) Thematiken damit. Was den angesprochen großen Teil der Bevölkerung aber sehr wohl interessiert ist das eigene Sicherheitsgefühl und das wird stark dadurch geprägt das Waffen Illegal eingesetzt werden und dies medienwirksam immer wieder hervorgehoben wird. Aus dem Desinteresse des ersten Satzes lässt sich dann ableiten das der angesprochene große Teil der Bevölkerung nun in keinster Weise unterscheiden kann und wie am Stammtisch nach dem 8. Bier anfängt zu grölen das alle Waffen verboten gehören. Das dies nichts daran ändert wenn Araberclans sich in der Stadtmitte Schussgefechte liefern oder einzelne durchgeknallte Personen (im medizinischen Sinne kranke Menschen) das Problem sind wird und will nicht erkannt werden weil eigentlich hat der große Teil der Bevölkerung an Waffen kein Interesse sondern nur am eigenen Sicherheitsgefühl und das wird weitestgehend durch die (gesteuerte) seichte Medienberieselung beeinflusst... Hätte man z.B. Uvalde medial nicht so groß rausgebracht dafür aber den Fall 1 oder 2 Tage später als die Frau einen mutmasslichen Amokläufer erschossen hat und damit ein Blutbad verhindert hat mit dem Einsatz ihrer legal geführten Waffe und würde sowas ein paar mal öfters in den Deutschen Medien groß rausgebracht würde die Stimmung vermutlich ganz schnell umkippen. Der Deutsche will einfach nur das Gefühl von Sicherheit durch recht und Ordnung. Wenn aktuell im eingetrichtert wird das Waffen immer böse sind will er das mit einem schärferen Waffenrecht, würden die Medien im zeigen das ein 2. Verfassungszusatz dies erreicht würde eine breite Maße der deutschen das wollen. Und hier könnte so eine Kampagne durchaus ansetzen. Würde sicher nicht von einem Tag auf den anderen gehen aber könnte echt helfen. Und dabei ist es unerheblich ob diese Kampagne von Leuten kommt die damit Geld verdienen (auch in der NRA ist viel Geld der Waffenindustrie) es muss den Menschen eingänglich berieseln und manchmal auch mit dem Dampfhammer in den Kopf geprügelt werden und hier ist es vermutlich sogar gut den "typischen BILD Leser" anzusprechen da dieser (seitdem die BILD zu woke geworden ist) aktuell noch raum für input bietet und sich leicht überzeugen lässt (und wenn man schaut was für eine Auflage die BILD hat oder hatte ist die auch von deutlich mehr menschen gelesen worden als es zugeben)
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Aufbewahrungskontrolle PP Köln (NRW) mit Kripo zur Eigensicherung
BlackFly antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Habe ich doch direkt in dem Satz darunter: Trockentraining. Das rechtfertigt das führen beim öffnen der Tür während der Kontrolle wird die Argumentation aber dann nochmal deutlich schwieriger. Wie ich aber auch direkt danach schrieb werden die "zum Schutz anwesenden Polizeibeamten" sicherlich auch noch ein Wörtchen mitreden wollen und einen sehr nachdrücklich darauf hinweisen das man das Trocken Training zu unterbrechen habe (und das zurecht und würde ich an deren stelle sicher auch nicht anders machen). Und das man dann im Nachgang auch noch Probleme haben wird das einem Richter glaubhaft zu machen (nachdem man vor Gericht zieht weil die Waffenbehörde wegen Unzuverlässigkeit die Waffen einziehen will) habe ich auch erwähnt. Ich denke damit dürfte ich den Sachverhalt (bzw. meine persönliche Einschätzung dazu) doch recht ausführlich dargelegt haben, oder? -
Aufbewahrungskontrolle PP Köln (NRW) mit Kripo zur Eigensicherung
BlackFly antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
§12 (3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer 1. diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt Sicherlich könnte man argumentieren das die Waffe zum Trocken Training in der Wohnung geführt wird oder man gerade am putzen war, dann sollte sie aber natürlich nicht geladen sein. Also irgendwie könnte man das vermutlich schon rechtfertigen, ob das allerdings alle Richter auch so sehen würden mag ich zu bezweifeln, vor allem auch wenn die Kontrolle angekündigt war. Und rechtlich save ist man niemals! Es gibt immer irgendwo ein Richter der es anders sieht und einen dafür verknackt... Abgesehen davon werden die kontrollierenden natürlich (und nicht ganz zu unrecht) etwas nervös reagieren wenn man so die Tür öffnet und vermutlich auch etwas nachdrücklicher darauf hinweisen das man die Waffe doch ablegen solle. Also ich persönlich würde das ganz sicher nicht machen...