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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BlackFly antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Es wird dann aber auch so langsam Zeit das für Luftgewehre und Pistolen ein Waffenschein erforderlich ist und diabolos nur gegen Munitionserwerbschein ausgegeben wird, dann wäre das sicher nicht passiert... https://www.thueringer-allgemeine.de/leben/blaulicht/diebe-unterwegs-luftgewehre-in-suedthueringen-gestohlen-id237319899.html -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BlackFly antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Aber warum verhindert dies dann eine Abschiebung? Mal so ganz vereinfacht: Man setzt jemanden in ein Flugzeug, daran kann das Ankunftsland nichts ändern bzw. nicht verhindern. Dann steigt man aus dem Flugzeug aus, ist auf dem Flughafen und kommt irgendwann an der Passkontrolle an, erst hier kann das Land die Einreise verhindern. Die Beamten die die Abschiebung durchführen müssen diesen Punkt gar nicht passieren, die müssen nur den abzuschiebenden dorthin bringen und dann wieder umdrehen und zurück in das Flugzeug mit dem sie gekommen sind bzw. falls sie einreisen müssten würden sie im Zweifelsfall wie die Crew behandelt werden. Die Crew die denjenigen da hin geflogen hat muss denjenigen auch nicht wieder mit zurück nehmen, jeder Pilot hat das Recht und auch die Pflicht Passagiere ohne Wenn und Aber und ohne Rücksicht auf Einzel Schicksale abzulehnen wenn von diesen eine Gefahr ausgeht (übrigens auch ein Grund woran einige Abschiebungen scheitern weil nicht jeder Pilot abzuschiebende mitnimmt) und wenn derjenige dann im Gate oder bei der Passkontrolle stress macht ist auch wieder die Polizei des Flughafenlandes für diesen Menschen zuständig. Nun würde dann derjenige im Zollbereich sitzen und könnte von dort aus versuchen einzureisen bzw. weiter zu reisen. Wenn er wirklich wie angegeben Staatsbürger dieses Landes ist wäre das dann eine Sache zwischen diesem Menschen und dem Staat und ein Problem das er sich im Zweifelsfall selber zugeschrieben hat. Sollte er Staatsbürger eines anderen Landes sein wäre es ebenfalls sein verschulden indem er in Deutschland gelogen hat um sich ein Vorteil zu erschleichen. Ich persönlich sehe da das Problem auf der Seite des abzuschiebenden und nicht auf der Seite des abschiebenden! Allerdings bin ich auch ganz klar der Meinung das man dieses vorgehen nur denjenigen zukommen lassen sollte die sich durch entsprechende Taten Ihr Gastrecht in Deutschland verwirkt haben. Dies würde ich nicht der Familie zukommen lassen die sich eigentlich friedlich verhält, wo der Vater einen Job in Deutschland hat aber die Bedingungen für ein weiteren Aufenthalt nicht erfüllt sind. Wenn allerdings jemand in Deutschland straffällig geworden ist (hier spreche ich auch nicht unbedingt von "Kleinkram" wie Brot im Lidl klauen) dann sehe ich das durchaus als gerechtfertigt an (und sind wir mal ehrlich, dem Vergewaltiger aus Illerkirchen wird es in Afghanistan vermutlich nicht schlecht ergehen, der passt vermutlich ganz gut in das dortige Regime) -
Warum sollten geistig wache Menschen nicht Computer spielen? Einerseits war in der Aussage nicht explizit die Rede von Computerspielern und andererseits sehe ich nicht warum ein geistig wacher nicht Computer spielen sollte oder ein Spieler nicht geistig wach sein sollte. Ich denke hier ist ein Rollen Klischee gut bedient worden! Junge Menschen, und hier gerade die geistig wachen, legen glaub viel Wert auf freie Meinungsäußerung sowie freie Informationen im Netz. Ein Uploadfilter steht dem genau entgegen und jemand der sich mit Computern beschäftigt, seine Bildung aus dem Netz anstelle dem gedruckten Medien bezieht der wird vermutlich auch lieber eine Runde am Computer spielen als klassische Gesellschaftspiele oder, um das Rollenklischee weiter zu bedienen, Mannschaftsport im freien mit Freunden zu betreiben. Daran ist nichts verwerfliches! Und das die CDU viele Wähler sowohl an die AfD als auch die FDP verloren hat sollte auch unbestritten sein. Die AfD hat ein Parteiprogramm das vor ca 25 Jahren von der CDU hätte stammen können (ob nun alle Politiker in der Partei sich genau an das Wahlprogramm halten oder nicht "weitergehende Absichten" verfolgen steht auf einem anderen Blatt) und da ist es nur logisch das die AfD von der aktuellen Situation in der CDU profitiert. Und dann gibt es natürlich noch diejenigen die die AfD ablehnen (unterschiedlichste Gründe wie z.B. einzelne Personen oder auch der öffentlichen Medienmeinung oder die schlicht der Meinung sind das die AfD in absehbarerer Zeit niemals etwas wirklch bewirken kann das sie keine Regierungsbeteiligung erhält und damit eher das Gegenteil bewirkt wird als man eigentlich möchte) denen dann nur noch die FDP bleibt als "Notnagel"
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Privat verkauf von einer CO2 Waffe was beachten
BlackFly antwortete auf Matze.123's Thema in Waffenrecht
Ob Du Dir es vorstellen kannst oder nicht, es wird natürlich akzeptiert. Wie schon von Vorrednern geschrieben ist ein Vertrag eine Willensbekundung von mindestens 2 Parteien, in welcher Form diese geschieht ist unerheblich. Das kann ein 100 seitiges Notariell beglaubigtes Dokument sein, das kann ein Zettel mit Dreizeiler sein, das kann aber auch eine mündliche Absprache und ein Handschlag sein, alles sind rechtsgültige Verträge und somit zählt eine Serviette auch mit dazu. Das einzige was ein Richter bzw. der Jurist auf der Seite vorbringen könnte die den Vertrag anfechten will: Beide Parteien müssen geschäftsfähig sein und wenn eine zu starke Alkoholisierung vorlag könnte das evtl. jemand nutzen, ob man damit durchkommen würde mag ich bezweifeln vor allem wenn, wie in diesem Fall, die Serviette nur als Bestätigung eines vorherigen mündlichen Vertrags dient. -
Privat verkauf von einer CO2 Waffe was beachten
BlackFly antwortete auf Matze.123's Thema in Waffenrecht
Zum Verkauf eigentlich ganz simpel: Genauso wie fast jeder andere Privatverkauf auch nur das man sich eben das Alter nachweisen lassen muss falls es nicht eindeutig ist. Wenn man z.B. Online verkaufen will muss man aufpassen das nicht alle Plattformen Waffen erlauben und auch nicht jeder Bezahldienst, genauso wie es auch Versand Dienstleister ausschließen können. Wenn man den Verkauf direkt vor Ort macht sollte man natürlich auch noch die entsprechenden Aufbewahrungs und Transportvorschriften beachten sowie das man nicht einfach mal im Vorgarten ein paar Probeschüsse machen kann, aber das sollte eigentlich alles schon bekannt sein da das ja auch alles schon bei eigenen Besitz und nicht nur beim Verkauf relevant ist. Mehr würde mir auf die schnelle jetzt nicht einfallen... Korrekt, allerdings hat man bei einem mündlichen Kaufvertrag das Problem mit der Beweislast falls es Probleme geben sollte. Es gibt aber auch fälle in denen ein mündlicher Vertrag sehr gut ist. Ein Arbeitskollege hatte einen mündlichen Mietvertrag geschlossen und damit jahrelang glücklich gelebt. Irgendwann war er mit seinem Vermieter mal wieder einen saufen und sein Vermieter meinte das man irgendwann mal einen schriftlichen Mietvertrag machen müsste. Kurzerhand haben die dann in ihrem Suffkopf eine Serviette in der Kneipe mit den Worten "Mietvertrag", einem ganz kurzen Text der eigentlich nur aus "Haus" und der Adresse bestand und zwei Unterschriften beschriftet. Leserlich ist das ding kaum gewesen weil die wirklich schon echt hackedicht waren. Ein befreundeter Anwalt meines Kollegen hat dringend dazu abgeraten jemals unter einem anderen Vertrag eine Unterschrift zu setzen und die Serviette gut aufzubewahren. Damit hat er alle Rechte eines Mieters aber rechtlich gesehen kaum Pflichten... -
Sicher? Weisst Du was nachkommt? Cebli soll doch angeblich gerade auf der Suche nach einem neuen Posten sein...
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BlackFly antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Und was bringt eine Berechtigung, egal mit welchem Namen, wenn sie nur einmal ausgestellt wird und danach nie wieder überprüft wird? Da wäre eine Erwerbsberechtigung die man z.B. Online beantragt, dann eine Überprüfung stattfindet und man eine kleine Onlineschulung macht für ein kleines Geld und am Ende ein Code bekommt der in Verbindung mit dem Namen von Verkäufer auf einer Internetseite überprüft werden kann/muss und für sagen wir mal 1 Jahr berechtigt zum einkaufen berechtigt in meinen Augen die bessere Wahl. Aber nochmal, damit erreicht man nur diejenigen die ohnehin kein Stress machen! Allerdings würden die eben nicht aus beim nächsten Sylvester ärger bekommen wenn hart durchgegriffen werden sollte. Und das hat in der Vergangenheit gut funktioniert? Als glaub 1972 alle Otto-Katalog KK Gewehre registriert werden mussten sind alle aufs Amt gerannt und haben die registrieren lassen (nur um sie dann ein paar Jahre später doch zu verlieren)? OK, meine ERMA EG72 war vermutlich eine davon, aber wieviele sind damals verkauft worden und wieviele gibt es heute noch auf WBKs? Ich bin der meinung das da immer wieder zweistellige Millionenzahlen genannt werden von illegalen Waffen die noch irgendwo auf irgendwelchen Dachböden rumlagen und nicht registriert worden sind (OK, Waffen aus den Weltkriegen sind dabei sicherlich auch noch mit dabei) -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BlackFly antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Und warum eine WBK? Genau das ist doch die Forderung der Faeser, ob nun WBK oder KWS ist nur eine Frage des Papiers auf dem es steht. Bei WBK gäbe es aber eventuell wieder das Problem das einige Händler darin eine "leihberechtigung" für "richtige" Waffen sehen, damit wäre KWS eigentlich der bessere Weg. Wie wäre es aber wenn man eine reine Erwerbs Berechtigung dafür einführt für die einerseits eine (evtl vereinfachte) Zuverlässigkeitsüberprüfung stattfindet und andererseits auch noch eine kurze Sachkunde (evtl. online für kleines Geld) mit dem Inhalt der Notwehrgesetze sowie auch rechte und pflichten eines SRS Besitzers (ich behaupte ein Großteil der "anständigen Sylvesterballerer wissen gar nicht das sie ein KWS bräuchten und es trotzdem nicht dürften) und das ganze für ein "schmalen Taler"? Aber ändern wird das an der Berliner Situation für die nächsten Jahre trotzdem so gut wie garnix! Der Familienvater in der Midlifecrisis den das betreffen würde weil er eigentlich alles rechtlich korrekt machen will (und dann zukünftig auch würde weil er nicht mehr aus unwissenheit gegen Gesetze verstößt) ist nicht das Problem. Das Problemklientel wiederum wird sich einen dreck darum kümmern und im zweifelsfall einfach im Ausland einkaufen (und hier ist dann die Frage ob es dann bei den SRS bleibt wenn man dafür extra ins Ausland fahren muss) -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BlackFly antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Und was soll die Hundertschaft gegen die doppelte Anzahl an gewaltbereiter und sich an keine Regeln haltenden Personen genau ausrichten? Wie viele Hundertschaften gibt es z.B. in Berlin und wieviele "Problemzonen" gibt es in Berlin? Und was sollen die machen wenn sich dann über diverse Kommunikationswege nochmal die doppelte Anzahl gewaltbereiter "Party- und Eventpeople" eintreffen (Stuttgart war da glaub mal ein leuchtendes Beispiel wie gut die communication in der Party- und Eventszene funktioniert)? War in Halle auch so ein Gewaltpotential vorhanden? Klar kann man einfach mit ein paar Wasserwerfern anrücken und alle "wegpusten" (ist das überhaupt noch möglich wenn da ein paar Hundert gewaltbereite und nichts respektierende Personen da stehen anstelle von überwiegend friedlichen und gesetzestreuen Bürgern?) aber wie sollen von diesen Personen die Personalien festgestellt werden um die daraus folgenden Konsequenzen zu vollziehen? Selbst wenn man die alle festnehmen könnte, was würde dann passieren, wo sollen die hin? -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BlackFly antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ich befürchte aber leider das der "Point of no return" bereits überschritten ist. Selbst wenn der Wille die Ordnung wieder herzustellen vorhanden wäre, nicht jeder (und hier spreche ich insbesondere von Politik und Rechtsprechung) sofort nach Polizeikriminalität, Socialprofiling, Rassismus und sonst was rufen würde und die Polizei handeln dürfte und könnte. Selbst dann wäre es jetzt vermutlich bereits zu spät da nicht genug Personal und Material vorhanden wäre in allen Städten mit entsprechendem Aufgebot gegen die Horden anzugehen! Ja, die haben 3000 Polizisten für eine Bundesweite Razzia zusammengekratzt, aber diese 3000 Polizisten reichen vermutlich gerade mal um das ganze Stadtgebiet in Berlin abzudecken und dann wären die anderen Deutschen Städte alle ohne Personal. Wie schaut es mit Wasserwerfern aus? Klar kann man mit einem Wasserwerfer auch viel erreichen und notfalls auch der Feuerwehr mit einem brennenden Berg Mülleimer helfen. Aber gibt es genug Fahrzeuge dieser Art in Deutschland damit in jeder großen Deutschen Stadt mindestens einer steht? Wobei einer vermutlich auch zu wenig sein würde... Ich gehe davon aus das sowas wie aktuell am 31.12. nicht mehr zu verhindern ist! Mit "kleinem" kann man sicherlich anfangen und würde dann in 5 Jahren vielleicht auch genug Auswirkungen auf solche "Feiertage" wie Neujahr oder auch eine Fußball WM haben, bis dahin wäre es aber ein weiter weg und bis dahin würden die Deutschen Städte weiterhin in Kriegsgebiete verwandelt... -
Nancy Faeser: Halbautomatische nicht in Privatbesitz
BlackFly antwortete auf geissi's Thema in Waffenrecht
Woher soll das jetzt jemand wissen oder abschätzen können was in der Zukunft sein wird? Nach dem was aber aktuell Rum geht (und du selber nachlesen kannst) musst du es halt anmalen. Ob das wirklich so kommt und ob das immer so bleiben wird? Keine Ahnung... -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BlackFly antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Und das wäre dann glaubwürdiger und keiner würde mehr das Umfallen unterstellen? Was ist an einer aussage wie "Das wird mit der FDP nicht zu machen sein." schlechter als ein einer Aussage das sie einer Verschärfung nicht zustimmen? Das sie auch gegen die Ampel stimmen wurde schon beim Thema AKW gezeigt, warum sollte die Aussage "Das wird mit der FDP nicht zu machen sein." anders zu deuten sein? Und wäre es soviel besser die Ampel platzen zu lassen als ggf. ein Kompromiss einzugehen? Würde es bei Schwarz/Grün in Verbindung mit einem der beiden roten besser aussehen? Das die FDP dann nochmal mitmachen (dürfen) wenn sie die jetzige Regierung platzen lassen wage ich zu bezweifeln, mit der AfD redet keiner also bleiben nur CDU, SPD, Grüne und evtl Linke übrig die sich zusammentun könnten -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BlackFly antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Und wo erkennst Du da ein Umfallen? Ich lese daraus klipp und klar die absage an die Änderungen jetzt und in dieser Form. Eine Evaluierung der bisherigen Änderungen sowie das verbessern der Datenlage sehe ich auch als äußerst positiv an. Verbessern der Datenlage bedeutet das man eigentlich sowieso erst in einigen Jahren reagieren kann weil es einige Jahre dauert bis man die gewünschten Daten hat. Eine Evaluierung bedeutet das am Ende auch rauskommen kann (und für jeden normal denkenden Menschen auch wird) das eine Verschärfung absolut sinnlos ist und eher das Gegenteil mehr Sicherheit bedeuten würde. Ich persönlich kann darin beim besten Willen kein Umfallen erkennen (was nicht bedeuten muss das es nicht doch irgendwann kommt oder Scholz wieder ein Machtwort spricht weil er gefallen daran gefunden hat) und würde aus diesem Text keine voreiligen Schlüsse in die Richtung ziehen. Aber nochmal die Frage @Marder : Was müsste die FDP schreiben damit Du darin keine Ankündigung zum Umfallen siehst? -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BlackFly antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Und woraus willst Du das jetzt erkennen? Können die überhaupt irgendetwas schreiben ohne das jemand darin ein Umfallen erkennt? -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BlackFly antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ist die Umfrage überhaupt noch aktiv? Abgesehen davon war diese Umfrage auch Thema in der Facebookgruppe des Jörg Sprave der dazu schrieb: https://www.facebook.com/photo/?fbid=6620229857993303&set=gm.5644216695648192&idorvanity=5608273989242463 Ich für meinen Teil muss allerdings sagen das ich sehr wohl eine Veränderung feststellen konnte. Als ich die Umfrage das erste mal gesehen habe waren 48,irgendwas Prozent für eine Verschärfung und dies senkte sich dann irgendwann auf 46,irgendwas Prozent. Wenn ich jetzt aktuell schaue (wie gesagt, ich bin der meinung die Umfrage sei beendet und dann wäre dies das "Endergebnis") sind es "nur" noch 43,8% bei einer Stichprobengröße von 5062 (auch diese Zahl hat sich erhöht, als ich damals geschaut habe waren es noch weniger auch wenn ich mich an die genaue Zahl nicht mehr erinnere) bei 165.449 Teilnehmern. 43,8% sind für uns aber immer noch nicht gut und wie die 5062 ausgewählt wurden ist natürlich auch nicht bekannt. Interessante wären hier wirklich mal die absoluten zahlen... -
Die Munition zu verkaufen wäre im Rahmen der Regeln zu bleiben (für den Händler) da die Regeln dies erlauben (auch in fällen in denen es kein Sinn macht). Die Regeln dahingehend zu verbessern das sie erstens verständlicher sind und weniger raum für Spekulation geben sowie zweitens missbrauch vorzubeugen erachte ich jetzt nicht als schlecht und würde ggf. auch an anderen Stellen helfen bzw. weniger Angriffspunkte für irgendwelche Ideologen geben (was wäre wohl wenn der Faeser auffallen würde das Reichsbürger die eine KK besitzen auch GK Munition kaufen können wenn sie nur einen Zettel ausfüllen). Und als Händler sollte man seinem Kunden die Wünsche erfüllen sofern diese Wünsche erfüllbar sowie innerhalb der Regeln sind und man als Händler diesen Kunden bzw. globaler gesehen seine Kunden behalten will und nicht im Extremfall Insolvenz anmelden will (oder nach Habecks Meinung einfach nur aufhört zu verkaufen). Eines der ersten Dinge die mir im Einzelhandel beigebracht wurden: Der Kunde ist König. Das ist aber schon ein paar Jährchen her und scheint sich scheinbar leider nicht überall durchgesetzt zu haben... Ich persönlich gehe z.B. gerne zu einem Händler der dies als Nebenjob macht und bei dem ich noch König bin, der auch bei einem gebrauchtwunsch die entsprechende Waffe auf sein Risiko bei egun ersteigert und sie mir dann weiterverkauft sofern sie meinen Wünschen und Qualität Ansprüchen auch entspricht (und natürlich bekommt er dafür auch etwas Geld von mir). Hier zahle ich dann auch gerne mal 10% mehr als ich bei Frankonia in irgendwelchen Angebotswochen zahlen würde, ich weiss aber auch das ich einen Ansprechpartner bei Problemen habe.
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Sehe ich nicht so. Im Abs 2 steht das man Munition erwerben und besitzen darf wenn man gemäß dem Abs 1 die Waffe erworben hat bzw. besitzen darf. Da ist kein Hinweis darauf das dies dieselbe Person sein muss. Anders gesagt: Habe ich einen Leihschein darf ich auch die dazu gehörige Munition erwerben. Anders macht das ganze ja auch kein Sinn, ich leihe eine Waffe um sie vor einem Kauf zu testen und dies kann ich nur mit Munition. Nicht jeder Händler der Waffen hat verkauft auch die dazu gehörige Munition bzw. hat alle möglichen Kaliber auf lager nur falls irgendeiner daher kommt und eine Waffe leihen will. Die Schießstände bzw. Schützenvereine haben i.d.R. auch nur Munition in den Kalibern in denen sie auch Vereinswaffen haben, also ist dies auch keine entsprechende Option... Und Ja, ich gehe nun mit der Annahme heran das das WaffG auch Sinn machen muss, ist ein großer Fehler Es macht z.B auch kein Sinn das ein Spediteur der eine Waffe befördern soll die dazu gehörige Munition erwerben (in Form von kaufen beim Händler) und besitzen darf. Hier müsste das Gesetz das "Erwerben" noch unterscheiden zwischen dem "erwerben" und "kaufen" und dann vermutlich auch noch unterscheiden zwischen dem "erwerben zum reinen besitz" und "erwerben zum verbrauchen". Das sich ein Leihschein (von privat) auch leicht faken lässt ist natürlich auch ein Problem bei der ganzen Geschichte, auch hier würde es z.B. bereits vorhandene Systeme zu erweitern um Möglichkeiten geben dies "fälschungssicherer" zu machen und gleichzeitig einige andere prozesse auch noch sicherer und einfacher zu machen
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Wie Du schon geschrieben hast: Ist in dem § ganz klar geregelt. Wenn der Händler/Verkäufer zu blöd zum lesen (und verstehen) ist kann man es nochmal freundlich versuchen Ihm zu erklären und wenn er es dann immer noch nicht kapiert würde ich mir einfach nen anderen suchen (auch für alle zukünftigen Geschäfte).
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BlackFly antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Mit einigen der Punkte hast Du natürlich definitiv recht, bei einigen bin ich ehrlich gesagt nicht so im Bilde, aber warum steht da der Atomausstieg? War die FDP nicht die Partei in der Koalition die sich mit den anderen beiden Parteien angelegt hat so das letzten Endes ein "Machtwort" vom Bundeskanzler gesprochen wurde? Ein Vorgang der in der Deutschen Geschichte davor nur einmal öffentlich (vielleicht gab es noch andere Fälle die nur hinter verschlossenen Türen stattfanden) von Konrad Adenauer zuvor angewandt wurde. Hier kann man beim besten Willen nicht von "Umfallen" sprechen, ganz im Gegenteil haben sie in diesem Punkt Wort gehalten bis zum Schluss und andere haben sie überstimmt. Wenn sie von ihren Wählern so gebasht werden für Dinge die sie nicht verschuldet haben (Atomausstieg) oder Dinge in denen sie zukünftig vielleicht mal irgendwann eine falsche oder unpopuläre Entscheidung bzw. ein Kompromiss treffen werden (Waffenrecht), warum sollen die dann überhaupt noch groß Anstrengung zeigen? -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BlackFly antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Musst Du Nancy fragen, die ist die Expertin für solche Fragen -
Ist noch zweifelhafter wie die Empfehlung eines Youtubers und Waffenhändler sich eine grüne WBK mit Voreintrag für eine Flobbert zu holen um sich dann eine 9mm auf Leihschein zu holen. Der Leihschein erlaubt den Erwerb und Besitz auch nur zu einem vom Bedürfnis umfassten Zweck. Wenn man in keinem Verein und auch keinem Verband ist (das wurde so nicht ausdrücklich geschrieben, unterstelle ich jetzt einfach mal) hat man auch kein Bedürfnis als Sportschütze eine Disziplin eines Verbandes zu schießen.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BlackFly antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Das wäre ja das genaue Gegenteil, hat aber auch durchaus Hand und Fuß diese Aussage. Annahme ist laut Duden eine Vermutung oder Ansicht. Tatsachen die die Annahme rechtfertigen sind damit eine Tatsache (die blauen Flecken) die dann die Vermutung rechtfertigen das der Vater es getan haben könnte. Es sind aber nur Vermutungen, es könnte auch die Mutter, der Bruder, die Schwester oder nahezu jede Andere Person gewesen sein. Anhaltspunkt ist laut Duden ein Hinweis oder eine Stütze für die Annahme. Dies ist im Beispiel mit dem blauen Fleck so nicht gegeben sofern der blaue Fleck nicht zufällig die exakte Größe der Hand des Vaters hat, dies wäre zwar immer noch kein Beweis dafür das es der Vater und nicht z.B. der Nachbar mit derselben Handgröße getan hat, es würde aber die Vermutung/Annahme stützen das es der Vater gewesen war. Dasselbe würde dann natürlich auch für den Reichsbürger gelten, sofern er sich nur komisch verhält hat man nur die Annahme und wenn er dann das Königreich Deppenhausen ausruft und mit einem Schlagbaum an seinem Gartenzaun markiert hat man erst den Anhaltspunkt bzw. evtl. sogar einen Beweis. Insofern wäre diese Änderung keine Verschärfung in der Form das es erleichtert wird, es würde erschwert werden die Extremisten zu entwaffnen. Gilt der Duden auch für die Juristen oder hat der Duden und die Bedeutung der Worte im Sinne des Dudens für den Juristen keine Relevanz? -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BlackFly antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Tatsächliche Anhaltspunkte = Ich bin mir relativ sicher der er Reichsbürger ist weil er verdächtiges Verhalten an den Tag legt und mir gegenüber komische Reden geschwungen hat Tatsachen die die Annahme rechtfertigen = Ich habe gesehen das er Dosenravioli in großen Mengen kauft und er hat ein Schild am Gartenzaun das sein vorgarten zum Königreich Deppenhausen erklärt, also gehe ich davon aus das er Reichsbürger ist Abgesehen von den völlig doofen Beispielen, meinst Du das so? -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BlackFly antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Aber was ist eine "Tatsache die die Annahme rechtfertigt"? Wenn man besoffen mit dem Schlüssel neben dem Fahrzeug steht das noch warm ist dann wäre das doch genauso erfüllt wie ein tatsächlicher Anhaltspunkt. Das man besoffen ist, den Schlüssel in der Hand hält und das Fahrzeug gerade gefahren ist sind alles Tatsachen und rechtfertigen die Annahme das man besoffen gefahren ist. Tatsächlich erwischt werden muss man in beiden Fällen nicht sonst würde da nicht "Tatsache die die Annahme rechtfertigt" sondern stehen "liegen Tatsachen vor", die Wörter "Annahme rechtfertigen" macht diesen Passus genauso ungenau wie "Anhaltspunkt", es muss in beiden Fällen eben keine definitive Tatsache vorliegen sondern nur ein "gut begründeter Verdacht" Ich sehe da immer noch keinen Unterschied oder verstehe ich das nur einfach nicht? -
Tja, Scheinbar hattest Du Recht... Ich halte es aber trotzdem weiterhin für ziemlich lächerlich auch wenn mir die eine oder andere Idee aus dem anderen Faden (Hello Kitty AR, rote Neonblutspritzer oder grüne Zombieapokalypsendesign) richtig gut gefällt und wenn ich mich richtig erinnere ging die meiste Kritik doch eher in diese als Deine Richtung, oder? Ich freue mich aber wirklich auf das eine oder andere kreative Design zur Erfüllung der Vorgaben und würde mir zur Erfüllung der vorgaben gerne eine vergoldete AK oder Hello Kitty AR kaufen würde