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BlackFly

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  1. Gibt es den Film gar nicht auf DVD? Sehr eigenartig, irgendwie gibt es den scheinbar wirklich nirgendwo zu kaufen außer auf AppleTV... Da gibt es dann natürlich die Möglichkeit mit dem 7 Tage Probeabo ansonsten wären nur noch diverse Downloadmöglichkeiten zu nennen falls das Probeabo nicht in Frage kommt...
  2. Och Mensch Leute, interpretiert doch nicht immer irgendwas in irgendwelche Aussagen rein als wüsstet Ihr genau was derjenige denkt der das schreibt. Darauf sind leider viele konditioniert... Oder mit anderen Worten: Du hast keine Ahnung unter welchen Syndromen ich leide oder auch nicht leide, scheinbar leidest Du aber unter dem Syndrom aufgrund eines einzelnen Satzes immer genau zu wissen wollen was der andere denkt. Und wenn das Gesetz immer so eindeutig wäre das entweder etwas gegen ein Gesetz verstößt oder eben nicht, dann bräuchten wir weit weniger Richter und die ganzen Anwälte die über die Bedeutung einzelner Wörter in einem Satz und der Reihenfolge der Sätze streiten wären auch unnötig. Klar kann man sagen das ein Objekt das über einem Lauf steckt nicht durch einen Lauf getrieben wird und damit von einem § nicht berührt wird. Das führt aber dazu das bei der nächsten Version des Gesetzes einfach alle beschleunigten Projektile genannt werden und damit dann das angekaut Löschpapier das durch einen leeren Tintenkiller an die Tafel gerotzt wird ebenfalls schon unter das WaffG fällt. Und genau das wird hier auch passiert sein der neue Entwurf wird auch deswegen an vielen Punkten so strikt und viele Dinge mit inkludieren die vorher nicht interessiert haben weil man in der Vergangenheit auf die Fresse gefallen ist. Es hat nix mit "vorauseilendem Gehorsam" zu tun wenn man jetzt feststellt das die Armbrüste ganz allgemein mit aufgenommen werden und reglementiert werden weil damit in der Vergangenheit Beschränkungen umgangen wurden (ich habe ein Waffenverbot, darf nichtmal ein Luftgewehr haben aber Armbrüste sind ja frei verkäuflich und keine Waffen)
  3. Das würde ich so nicht sehen: Klar würde die Verschärfung kurzzeitig ein guten Gewinn bringen, allerdings eben nur kurzzeitig. Seine Lager sind leer, eine HP Max hat lange Lieferzeiten, es kommen ein paar rein die teuer aber schnell wieder rausgehen und dann wird wieder in die Röhre geschaut. Sollten die Verschärfung kommen würde das jetzt noch ein oder zwei mal so laufen, vermutlich auch mit höheren Preisen aber dann wäre Ende. Kommen sie nicht, läuft das noch viel öfter als ein oder zwei mal so. Wirtschaftlich wären die Verschärfung auch für Ihn in meinen Augen ziemlich doof und so viele Tricksereien mit "Pfeilabschussgeräten" die irgendwie sich durch Wortklaubereien um das Gesetzt drumherum drücken werden vermutlich auch nicht mehr möglich sein...
  4. Ahh, danke für die Info. Das ist aber natürlich schade das die Petitenten von dem Briefgenerator noch nichts wissen! Jörg Sprave feiert ja den Erfolg des Briefgenerators in seinem ersten Updatevideo Ken ist da nicht ganz so euphorisch mit seinem Update Video Ich muss sagen das ich beide verstehe und von beiden auch die Meinung vertrete. Der erste Tag lief wirklich gut an, auch das Verhältnis von gesponsorten Teilnehmern und zahlenden Teilnehmern (wobei man leider nicht erkennen kann wieviele davon Mitglieder oder Fördermitglieder sind und wieviele die 3,49€ bezahlt haben) hat sich dahingehend gebessert das eben nicht nur zum größten Teil die gesponsorten Verschickt wurden. Hier wäre aber trotzdem noch weiterhin einiges an Werbung für den Generator und auch die Petition willkommen. Auf jeden fall ein Daumen hoch für die Mühen und auf in den Kampf Torero (auch wenn es natürlich bei dem Familiennamen Triebel sicher nicht ganz uneigennützig sein wird, aber hey, ich kaufe gerne nochmal bei Euch ein, an Ostern wären meine 6 Monate cooldown Phase vorbei )
  5. Was dann wider rum bedeuten würde das die Gesetze dann auch nicht streng genug wären und nochmal weiter verschärft werden müssten 😉
  6. Wenn die Nancy damit auf die Fresse fliegt, bedeutet dies dann das sie nicht in Hessen Kandidieren wird? Bedeutet dies dann das sie weiterhin Ihren Job behält?
  7. Naja, warte mal ab was das Wochenende noch bringt. Aktuell haben wir einen Arbeitstag und die meisten werden noch nicht daheim sein und sich noch nicht Ihre "Feierabend-YT-Runde" gemacht haben... Aber was ich auch etwas schade finde sind die zahlen selber: 8.155 Personen haben 24.465 Briefe geschrieben (logisch 8155 Personen * 3 Briefe = 24.465) und davon sind 20.001 Briefe also (20.001/3) 6667 Personen mit der kostenlosen Variante. Erstmal natürlich ein dickes Lob an die vielen Spender (wobei natürlich ein Jörg Sprave der selber gesagt hat das und wieviel er gespendet hat dies auch nicht uneigennützig macht)! Aber das bedeutet anders herum das nur 1488 Personen entweder Mitglied oder Fördermitglied im VDB sind. Hier hätte ich ehrlich gesagt auf deutlich mehr gehofft (allerdings hat der VDB bisher auch noch kein Newsletter dazu rausgebracht was vermutlich/hoffentlich zur deutlichen Erhöhung der Zahl führen würde)
  8. Sehr schön das diese Petition scheinbar noch mehr Unterstützer finden als der Briefgenerator, vermutlich auch weil die kostenlosen bzw. gespendeten Briefe immer wieder verbraucht sind. Aktuell haben sich 8155 Menschen (nur ca 1600 davon sind Mitglieder oder Fördermitglieder beim VDB) beim Briefgenerator beteiligt und bereits 11.684 bei der Petition unterschrieben. Gerade auch diese Petition ist in meinen Augen wichtig damit die FDP auch öffentlich die Rückendeckung bekommt die Sie benötigen unsere Interessen zu vertreten und auch weiterhin diesen Entwurf blockieren.
  9. Aktuell sind es 3562 freie Briefe. Es kommen also scheinbar kräftig Spenden rein! Sehr gut! Nach noch nicht mal einem halben tag bereits mehr als 20% des selbst gesetzten Ziels von 100k Briefen erreicht. Ich denke das sieht gut aus! Hut ab und Danke an den VDB und seinen verbündeten die dies so möglich machen! Ob die zuständigen Mitarbeiter wohl schon auf die Seite aufmerksam geworden sind und Schweissperlen auf die Stirn bekommen?
  10. Und das an einem Arbeitstag noch relativ früh morgens. Mal abwarten wie die Zahlen heute abend und vorallem Montag morgen aussehen! Schade nur das die Anzahl der gesponsorten Briefe im Verhältnis zu den bezahlten Briefen so hoch ist. Da die nun aufgebraucht sind (gerade eben vor wenigen Minuten wurden nur noch 81 verfügbare angezeigt) wird es vermutlich deutlich nachlassen, ich glaube nicht das jeder der nichtmitglieder auch die jetzt ein Brief geschrieben haben auch die 3 bzw 3,49€ zahlen würde
  11. Und damit wäre eine neue Sachkunde für einen KWS kein Schwachsinn da der Sinn dahinter (sofern sich darum jemand gedanken gemacht hat) eigentlich nur sein kann das man bei der SK für den KWS die gültigen Gesetze und Regelungen bezüglich SRS und KWS kennen soll und diese waren erstens nicht bestandteil der alten SK und zweitens haben sich die Gesetze und Regelungen dahingehend geändert (damals gab es z.B. noch keinen KWS soweit ich weiss). Die Grüne WBK müsste aber eigentlich das schießen nach dem bisher bekannten Sachstand auch zukünftig erlauben so das ein KWS dafür nicht notwendig wäre, solltest Du allerdings SRS besitzen willen oder bereits besitzen und diese nach 1999 gekauft haben so wäre vermutlich doch der KWS notwendig
  12. Ich lese das anders heraus. Dort steht nicht das sie diese schon vor 2000 besessen haben müssen sondern nur das sie eine vor 2000 besessen haben müssen. Ich weiss nicht ob ich es hier oder in dem anderen thread geschrieben habe, noch absurder wird es wenn man das auf Armbrüste bezieht: Man braucht ein KWS für eine Armbrust außer man hat vor 2000 eine SRS besessen
  13. Ich hab ja auch nur geschrieben das es kein Hirnverbrannter Blödsinn ist wie das was ich als nächstes ausgeführt habe. Mit keinem Wort habe ich erwähnt das es sinnvoll, notwendig oder in sonst irgendeiner art und weise als positiv zu bewerten ist. Wobei mich persönlich trotzdem wundert das die Armbrüste und ggf auch Bögen nicht ähnlich wie z.B. Luftdruckwaffen behandelt werden und mit einem F im Fünfeck versehen werden müssen (und auch hier will ich das nicht als notwendig, sinnvoll oder in sonst einer Art und Weise als positiv hinstellen, es wundert mich nur)
  14. Allein an diesem einen Abschnitt kann man doch schon sehen das die ganz komisches Zeug geraucht haben müssen: Also muss ich dann einen KWS beantragen für eine Armbrust, OK ist zumindest mal kein vollkommen hinverbrannter Blödsinn Ich persönlich bin 1978 gebohren und damit vor dem 01.01.2000 18 geworden und habe mir im Jahr 1998 eine SRS gekauft (habe ich tatsächlich, war eine Pistole mit glaub 6mm Knall), diese aber nicht richtig funktioniert hat und ich sie deswegen ein Jahr später in den Müll geworfen habe und mir dann (glaub 1999 oder 2000) einen Revolver mit 9mm knall gekauft habe, diesen habe ich dann jahrzehntelang im Keller liegen gehabt und letztes oder vorletztes Jahr auf egun verhöckert. Ich muss mir jetzt also keinen KWS für eine Armbrust holen weil ich vor 01.01.2000 mal irgendwann eine SRS gekauft habe? Nachweisen ist natürlich nicht möglich aber auch irgendwie nicht gefordert. Also kann theoretisch jeder der vor 82 gebohren ist das behaupten. Sind die vollkommen besoffen? Das muss doch einem Kind auffallen...
  15. Es wurde mehrfach angefragt aber damit nicht beantwortet. Die Frage war: Welche nicht kriegswaffenähnliche HA Waffe kann eine kriegswaffenähnliche HA Waffe ersetzen? Und damit war nicht gemeint irgendeinen Knallstock zu finden der ebenfalls Löcher in ein Papier machen kann oder eine Metallplatte umschmeißt! Da ging es um Punkte wie Ergonomie, Anpassbarkeit, Optimierung Möglichkeiten. Und hier spreche ich nicht von optischen Anpassung das sie cooler aussieht (ist sicherlich auch ein wichtiger Punkt für den persönlichen Menschen, für das WaffG aber sicherlich eher nachrangig) sondern von Optimierungen um sie besser und erfolgreicher auf einer sportliche Disziplin einzusetzen. Und dann gibt es natürlich auch noch die fraktion die gerne mit historisch orginalen Waffen sich sportlich misst, vielleicht der Polizist oder Soldat ggf auch in Rente die gerne aus sentimentalen Gründen sich mit Ihren alten Kameraden im sportlichen Wettkampf mit ihrem damaligen Dienstgerät (natürlich in der zivilen HA anstelle der dienstlichen VA Variante) messen. Alles berechtigte interessen die ggf eine Schmeisser, Hera, H&K, Tippmann (wäre hier dann eigentlich auch die Tippmann KK-AR15 betroffen?) etc erfordern
  16. Nein, eben nicht! Ich schrieb (sorry das ich mich da selber zitieren muss): Das heisst nicht das jeder der mit einer Depressiven Verstimmung vom Therapeuten sofort alles weggenommen gehört! Wenn allerdings konkrete Hinweise vorliegen das in nächster Zeit ein Suzid geplant ist, vor allem auch wenn es ein erweiterter Suizid sein sollte, dann wären Zeitweise Maßnahmen angebracht. Bei konkreten Hinweisen auf ein Suizid werden Menschen ja auch zwangseingewiesen um diesen zu verhindern, da sind sie dann auch ohne Freunde und Hobby. Diese Diskussion ist aber natürlich nicht einfach und nicht neu, in Deutschland wurde sie zuletzt im Jahr 2015 richtig öffentlich geführt als ein Andreas Lubitz auf die Idee kam das er nicht mehr weiter leben möchte und dabei 150 Menschen mit in den (für diese unfreiwilligen) Tod genommen hat. Dies ist in der Luftfahrt ehrlich gesagt kein Einzelfall! Und ich habe niemals geschrieben das man dann alles abnehmen sollte, ganz im Gegenteil ich habe von "je nach Fall" ein "vorübergehendes Einlagern" oder eine "Verpflichtung zur Therapie" angesprochen. Denkbar wären auch viele andere Maßnahmen. Ein verwehren des erfüllenden Hobby das den letzten Halt im Leben gibt ist sicherlich das letzte was man tun sollte und was ich beführworten würde! Ich habe z.B. selber am Montag erfahren das meine Mutter am Samstag plötzlich und unerwartet verstorben ist und das habe ich nicht auf die sensibelste Art erfahren (bei der Art und weise wie mich die Nachricht erhalten hat haben sich einige nicht mit Ruhm bekleckert) und war an dem Abend (ca 8 Stunden nachdem ich die Nachricht erhalten habe und gleich an diesem Tag noch zum Bestatter bin und diverse unterlagen aus der Wohnung in der sie gestorben ist und man dies auch mit diversen "Indizien" erkennen konnte) dann selber im Verein. Da wusste keiner etwas davon, ich habe auch mein geplantes Programm aus einigen Gründen nicht machen können da erst der Scheibenhalter repariert werden musste und dann später noch jemand mit dazu kam der ebenfalls diesen Halter benutzen wollte, dafür hatte ich eine echt unbeschwerte Stunde an diesem Tag mit netten Gesprächen und eine Hera 9er die ich ausprobieren durfte in der ich nicht an die vorangegangen Stunden denken musste und den tränen nahe war. Ich kann also durchaus einschätzen wie wichtig dies für Menschen in gewissen Situationen sein kann und würde niemals auf die Idee kommen das pauschal jedem mit Schicksalsschlag zu verbieten! Aber was ist wenn z.B. (ein extremes Beispiel) ein Abschiedsbrief gefunden wird in dem steht das er nicht mehr leben will, sich selber aber nicht umbringen kann und darum im Einkaufszentrum auf Menschen schiesen will damit er von der Polizei erschossen wird und diese Person wird dann vor der Tat gefasst. Denkst Du es wäre eine gute Idee diesen Menschen weiterhin mit Waffen und Munition in seinem Schlafzimmer und 2 Kästen Bier im Keller über sein Leben nachdenken zu lassen? Wäre es hier nicht besser vorübergehend die Waffen zu verwahren, diesen Menschen in Therapie zu schicken und sein Hobby im Verein erstmal unter Aufsicht von den guten Freunden ausüben zu lassen? Das wir hier Datenschutzrechtlich uns auf dünnem Eis befinden, das die abwägung was nun das beste oder das richtige wäre verdammt schwer ist und oftmals auch die falschen entscheidungen dazu getroffen werden, das dies weitreichende Auswirkungen haben kann die ggf ein Leben zerstören können ("Berufsverbot", wenn auch nur Zeitweise, bei einem Piloten im Germanwings Beispiel aber auch bei den Waffen kann es für ein Händler, jemanden bei einem Sicherheitsdienst, einem Polizisten oder Soldaten darauf hinauslaufen) bin ich mir vollkommen klar. Was hier "das richtige" ist kann ich nicht sagen und was rechtlich erlaubt ist ehrlich gesagt auch nicht. Ich denke aber das bei so einem extremen Beispiel wie mit dem Abschiedsbrief durchaus handlung geboten ist und man verhindern muss das die Racheaktion der exfrau dasselbe bewirkt!
  17. Kommt drauf an welchen teil davon... Das ganz Berlin mit Ausnahme einiger weniger Villengegenden ein Hotspot ist? Nein, das war nicht ironisch gemeint. Dieses Attribut trifft aber auch auf andere Städte zu, in Frankfurt z.b. sieht es auch nicht viel anders aus wobei die Hotspots zum teil sehr unterschiedlich sind und nicht jeder gleich wahrgenommen wird
  18. Der Erwerb von SRS und Munition soll nicht nur an den KWS gebunden werden sondern es soll auch zusätzlich die Zuverlässigkeit mit eingebunden werden - Häääh? Bekommt man den KWS ohne Zuverlässigkeitsüberprüfungen? Flexibilisierung des Sprengstoffgesetztes damit einzelne Bundesländer entscheiden können ob sie Böllerverbote erlassen was jetzt noch nicht möglich ist - Warum gab es dann Städte die das Böllern verboten haben? Zumindest örtlich (und mehr ist auch nicht nötig, das Problem waren in Berlin auch nur bestimmte Orte und welche das sind kann man vorher schon erahnen, wobei ein örtliches Verbot dieses mal doch auch nicht so erfolgreich war, oder?) war das dieses Jahr doch auch möglich, wo ist da jetzt das genaue Problem? OK vielleicht wäre es doch besser in Ganz Berlin das Böllern zu verbieten da außer gewisse Villengegenden alles Hotspots sind, aber was bringt es im Bundesland Berlin das Böllern zu verbieten wenn ich Berlin jeder für sehr wenig Geld (weniger Geld als im Rest von Deutschland dank dem Länderfinanzausgelichs) mit der S-Bahn (also Nahverkehr, nichtmal Fern oder Regio) von jedem Punkt des "Bundeslands" innerhalb kürzester ins Nachbarbundesland reisen kann um dort einzukaufen (was bei z.B. einem Bayern der relativ Mittig in Ingoldstadt lebt nicht so einfach und schnell geht). Viel mehr von dem Blödsinn habe ich mir dann ehrlich gesagt nicht mehr angetan...
  19. Natürlich wäre das auch eine Option, diese wird aber aktuell nicht zur Diskussion stehen genausowenig wie ein Waffenschein zur Selbstverteidigung gesichert durch das Grundgesetz in Deutschland aktuell zur Diskussion steht auch wenn ggf viele Punkte dafür sprechen würden und ich unter gewissen Vorraussetzungen auch befürworten würde
  20. Alternativen zu den Kriegswaffenähnlichen halbautomatischen Waffen? Könntest Du das ausführen? Ich muss zugeben das ich erstens neu bin und zweitens gestern das erste mal eine Waffe die hier explizit angesprochen wurde geschossen habe. Es war eine Hera 9er und ich war von dem ganzen verhalten der Waffe und der Ergonomie und dem handling doch sehr begeistert, bisher hatte ich nichts vergleichbares in der Hand gehabt (auch nicht in während der Bundeswehrzeit als ich mit "richtigen" vollautomatischen Waffen geschossen habe). Und wie soll das definiert werden? Was ist z.B. mit einer Franchi SPAS 15, halbautomatische Flinte die von den Umrissen einer AR15 nicht unähnlich ist, entwickelt unter anderem für Polizei damit die mit den schwach geladenen "non-lethal" Geschossen bei bedarf auf Pump umschalten können. Und wenn die SPAS 15 dazu zählt, was ist an dieser gefährlicher als z.B. an einer Benelli M3 die genau dieselbe Eigenschaften hat aber aufgrund ihres Röhrenmagazins und fehlendem Tragebügel nicht "kriegswaffenähnlich" aussieht? Bei den Armbrüsten, genauso wie bei den Bögen muss ich dann allerdings auch sagen das ich nicht verstehe warum diese anders behandelt werden als z.B. Luftgewehre. Hier wäre ggf darüber nachzudenken gewisse Einteilungen nach der Energie zu machen und dann, wie bei z.B. Softair auch, in "Spielzeug", "frei ab 18" und "wbk-pflichtig" einzuteilen. Dies würde dann allerdings wieder keinen KWS rechtfertigen wenn man diese gleichstellt Bei dem Thema Gesundheitsamt würde ich aber evtl. noch ein schritt weiter gehen, diese sollten bei Bedarf auch aktiv auf die Waffenbehörden zugehen dürfen (und eigentlich auch nicht nur auf die Waffenbehörden). Sollten Gesundheitsämter z.B. konkrete Hinweise auf Selbstmordabsichten und vor allem auch auf erweiterte Selbstmordabsichten haben dann halte ich das durchaus für gerechtfertigt bei Waffen über entsprechende Maßnahmen (das muss nicht unbedingt das wegnehmen sein, das kann je nach Fall auch ein vorübergehendes Einlagern, Verpflichtung zur Therapie usw sein) nachzudenken und bei bestimmten Berufsgruppen (prominentestes Beispiel sind hier sicherlich die Piloten) sollte es analog gehandhabt werden. Hierzu müsste aber natürlich ggf eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen werden das z.B. Ärzte und Therapeuten verpflichtet sind dies Datenschutzkonform zu melden und dann nochmal entsprechend fachlich geprüft wird. Sicherlich nicht einfach dieses Thema und ob es letzten Endes überhaupt nötig ist bzw funktionieren würde steht nochmal auf einem anderen Blatt, eine Überlegung wäre es aber wert... Mit den anderen Punkten gehe ich konform
  21. Es wird dann aber auch so langsam Zeit das für Luftgewehre und Pistolen ein Waffenschein erforderlich ist und diabolos nur gegen Munitionserwerbschein ausgegeben wird, dann wäre das sicher nicht passiert... https://www.thueringer-allgemeine.de/leben/blaulicht/diebe-unterwegs-luftgewehre-in-suedthueringen-gestohlen-id237319899.html
  22. Aber warum verhindert dies dann eine Abschiebung? Mal so ganz vereinfacht: Man setzt jemanden in ein Flugzeug, daran kann das Ankunftsland nichts ändern bzw. nicht verhindern. Dann steigt man aus dem Flugzeug aus, ist auf dem Flughafen und kommt irgendwann an der Passkontrolle an, erst hier kann das Land die Einreise verhindern. Die Beamten die die Abschiebung durchführen müssen diesen Punkt gar nicht passieren, die müssen nur den abzuschiebenden dorthin bringen und dann wieder umdrehen und zurück in das Flugzeug mit dem sie gekommen sind bzw. falls sie einreisen müssten würden sie im Zweifelsfall wie die Crew behandelt werden. Die Crew die denjenigen da hin geflogen hat muss denjenigen auch nicht wieder mit zurück nehmen, jeder Pilot hat das Recht und auch die Pflicht Passagiere ohne Wenn und Aber und ohne Rücksicht auf Einzel Schicksale abzulehnen wenn von diesen eine Gefahr ausgeht (übrigens auch ein Grund woran einige Abschiebungen scheitern weil nicht jeder Pilot abzuschiebende mitnimmt) und wenn derjenige dann im Gate oder bei der Passkontrolle stress macht ist auch wieder die Polizei des Flughafenlandes für diesen Menschen zuständig. Nun würde dann derjenige im Zollbereich sitzen und könnte von dort aus versuchen einzureisen bzw. weiter zu reisen. Wenn er wirklich wie angegeben Staatsbürger dieses Landes ist wäre das dann eine Sache zwischen diesem Menschen und dem Staat und ein Problem das er sich im Zweifelsfall selber zugeschrieben hat. Sollte er Staatsbürger eines anderen Landes sein wäre es ebenfalls sein verschulden indem er in Deutschland gelogen hat um sich ein Vorteil zu erschleichen. Ich persönlich sehe da das Problem auf der Seite des abzuschiebenden und nicht auf der Seite des abschiebenden! Allerdings bin ich auch ganz klar der Meinung das man dieses vorgehen nur denjenigen zukommen lassen sollte die sich durch entsprechende Taten Ihr Gastrecht in Deutschland verwirkt haben. Dies würde ich nicht der Familie zukommen lassen die sich eigentlich friedlich verhält, wo der Vater einen Job in Deutschland hat aber die Bedingungen für ein weiteren Aufenthalt nicht erfüllt sind. Wenn allerdings jemand in Deutschland straffällig geworden ist (hier spreche ich auch nicht unbedingt von "Kleinkram" wie Brot im Lidl klauen) dann sehe ich das durchaus als gerechtfertigt an (und sind wir mal ehrlich, dem Vergewaltiger aus Illerkirchen wird es in Afghanistan vermutlich nicht schlecht ergehen, der passt vermutlich ganz gut in das dortige Regime)
  23. Warum sollten geistig wache Menschen nicht Computer spielen? Einerseits war in der Aussage nicht explizit die Rede von Computerspielern und andererseits sehe ich nicht warum ein geistig wacher nicht Computer spielen sollte oder ein Spieler nicht geistig wach sein sollte. Ich denke hier ist ein Rollen Klischee gut bedient worden! Junge Menschen, und hier gerade die geistig wachen, legen glaub viel Wert auf freie Meinungsäußerung sowie freie Informationen im Netz. Ein Uploadfilter steht dem genau entgegen und jemand der sich mit Computern beschäftigt, seine Bildung aus dem Netz anstelle dem gedruckten Medien bezieht der wird vermutlich auch lieber eine Runde am Computer spielen als klassische Gesellschaftspiele oder, um das Rollenklischee weiter zu bedienen, Mannschaftsport im freien mit Freunden zu betreiben. Daran ist nichts verwerfliches! Und das die CDU viele Wähler sowohl an die AfD als auch die FDP verloren hat sollte auch unbestritten sein. Die AfD hat ein Parteiprogramm das vor ca 25 Jahren von der CDU hätte stammen können (ob nun alle Politiker in der Partei sich genau an das Wahlprogramm halten oder nicht "weitergehende Absichten" verfolgen steht auf einem anderen Blatt) und da ist es nur logisch das die AfD von der aktuellen Situation in der CDU profitiert. Und dann gibt es natürlich noch diejenigen die die AfD ablehnen (unterschiedlichste Gründe wie z.B. einzelne Personen oder auch der öffentlichen Medienmeinung oder die schlicht der Meinung sind das die AfD in absehbarerer Zeit niemals etwas wirklch bewirken kann das sie keine Regierungsbeteiligung erhält und damit eher das Gegenteil bewirkt wird als man eigentlich möchte) denen dann nur noch die FDP bleibt als "Notnagel"
  24. Ob Du Dir es vorstellen kannst oder nicht, es wird natürlich akzeptiert. Wie schon von Vorrednern geschrieben ist ein Vertrag eine Willensbekundung von mindestens 2 Parteien, in welcher Form diese geschieht ist unerheblich. Das kann ein 100 seitiges Notariell beglaubigtes Dokument sein, das kann ein Zettel mit Dreizeiler sein, das kann aber auch eine mündliche Absprache und ein Handschlag sein, alles sind rechtsgültige Verträge und somit zählt eine Serviette auch mit dazu. Das einzige was ein Richter bzw. der Jurist auf der Seite vorbringen könnte die den Vertrag anfechten will: Beide Parteien müssen geschäftsfähig sein und wenn eine zu starke Alkoholisierung vorlag könnte das evtl. jemand nutzen, ob man damit durchkommen würde mag ich bezweifeln vor allem wenn, wie in diesem Fall, die Serviette nur als Bestätigung eines vorherigen mündlichen Vertrags dient.
  25. Zum Verkauf eigentlich ganz simpel: Genauso wie fast jeder andere Privatverkauf auch nur das man sich eben das Alter nachweisen lassen muss falls es nicht eindeutig ist. Wenn man z.B. Online verkaufen will muss man aufpassen das nicht alle Plattformen Waffen erlauben und auch nicht jeder Bezahldienst, genauso wie es auch Versand Dienstleister ausschließen können. Wenn man den Verkauf direkt vor Ort macht sollte man natürlich auch noch die entsprechenden Aufbewahrungs und Transportvorschriften beachten sowie das man nicht einfach mal im Vorgarten ein paar Probeschüsse machen kann, aber das sollte eigentlich alles schon bekannt sein da das ja auch alles schon bei eigenen Besitz und nicht nur beim Verkauf relevant ist. Mehr würde mir auf die schnelle jetzt nicht einfallen... Korrekt, allerdings hat man bei einem mündlichen Kaufvertrag das Problem mit der Beweislast falls es Probleme geben sollte. Es gibt aber auch fälle in denen ein mündlicher Vertrag sehr gut ist. Ein Arbeitskollege hatte einen mündlichen Mietvertrag geschlossen und damit jahrelang glücklich gelebt. Irgendwann war er mit seinem Vermieter mal wieder einen saufen und sein Vermieter meinte das man irgendwann mal einen schriftlichen Mietvertrag machen müsste. Kurzerhand haben die dann in ihrem Suffkopf eine Serviette in der Kneipe mit den Worten "Mietvertrag", einem ganz kurzen Text der eigentlich nur aus "Haus" und der Adresse bestand und zwei Unterschriften beschriftet. Leserlich ist das ding kaum gewesen weil die wirklich schon echt hackedicht waren. Ein befreundeter Anwalt meines Kollegen hat dringend dazu abgeraten jemals unter einem anderen Vertrag eine Unterschrift zu setzen und die Serviette gut aufzubewahren. Damit hat er alle Rechte eines Mieters aber rechtlich gesehen kaum Pflichten...
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