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carcano

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  1. Rücknahmen wegen "wir sehen das heute aber halt anders" gibt's in der waffenrechtlichen Praxis leider gar nicht so ganz selten. Liegt daran, dass der allgemein verwaltungsverfahrensrechtliche Bestandsschutz der VwVfGs im Waffenrecht nicht greift. :-(
  2. Da hast Du schon recht. Auch ich empfinde es es so, dass Gewaltdelikte öfters verhältnismäßig milde sanktioniert werden (bei Jugendlichen und Heranwachsenden ohnehin), und Eigentums- und Abgabendelikte verhältnismäßig zu streng. Aber das ist noch ein Überhang aus dem 19. Jahrhundert. :-(
  3. Das hängt nur von Dir ab. *achselzuck*
  4. Nö. Für massiven Sozialleistungsbetrug ist das keineswegs ungewöhnlich.
  5. Nein, das tut er nicht. Und du schwallst als Troll dumm daher.
  6. Fürs Ausschlachten nimmt man keine "gute" Waffe, sondern eine gut gebrauchte. ;-) NIB und ungeschossen liegt der Preis in der Tat etwas höher, aber so 150 bis 250 € ist die übliche Spanne für gut erhaltene, gebrauchte International/208/215. Die 212 liegt deutlich drüber. Grüße aus dem Südwesten, Carcano
  7. Das Schicksal will, dass du dir eine richtige, vernünftige Waffe zulegst. Zum Beispiel eine gebrauchte Hämmerli 208/215. Oder eine gebrauchte Smith & Wesson M 41. Und nicht solch einen Mist. Höre auf den Wink des Schicksals. Carcano
  8. Du könnest immer noch das Grundproblem benennen: also dasjenige, was den Mißstand "zu lange (Nicht-)Bearbeitungsdauer" erst verursacht hat. Und das durchaus behebbar wäre. Also könntest Du genau das tun, was der FDP-Kreisverband Solingen nicht zuwege gebracht hat (der FDP- Landesverband übrigens auch nicht). Oder Du könntest greinen, jammern, und den Sand in die Luft schmeißen. Das wäre vielleicht - weiß ich nicht - für Dich spaßiger. Es wäre auch, darauf hast Du ganz zu Recht (!) hingewiesen, typisch für viele Waffenbesitzer; und in der Tat nicht nur für Jäger. Aber sonderlich nützlich wäre es nicht. Und ändern an dem Mißstand würde es auch nichts. Carcano
  9. Ganz richtig. Auch mir kommt es darauf an. Denn die unerträglich lange Nichtbearbeitungsdauer liegt ja nicht am bösen Willen der Sachbearbeiter(innen) einer einzelnen Behörde. Bitte benenne nun das Grundproblem. Carcano
  10. Soll ich Dir als Nächstes den Grundfehler (oder, wenn Du es anders formulieren möchtest, das Grundversäumnis) der FDP in deren verlinkter Meldung erklären? Du kannst das aber gerne selbst tun, ich will es nicht vorwegnehmen. Oder jemand anders?
  11. Ja, jammern tun sie alle. Und nur zu oft ist die Beschwerde in der Sache auch berechtigt. Aber es gibt einen Unterschied zwischen aktiver Durchsetzung seiner Rechte und Jammerlappigkeit.
  12. Das gleiche wie auch jeder Jäger, der kein weinerlicher Jammerlappen ist (bekommt man heute eigentlich mit dem Jägerbrief automatisch auch das Tränenkrüglein ausgehändigt?). Er geht dagegen vor.
  13. Ich find's ja schon bezeichnend, wie von den Rechtsextremisten hier in Waffen-Online Opfer und Täter einfach gleichgesetzt werden... na ja. Sagt auch etwas über das Forum aus, wenn solche Posts geduldet werden.
  14. @Hangman69: Wenn man keine Ahnung von der ex-DDR und ihrem Waffenbesitz hat: einfach mal den Schnabel halten. Und nicht Leute zu korrigieren versuchen, die mehr Ahnung haben. :-(
  15. Die beste Darstellung in englischer Sprache (und überhaupt in irgendeiner westlichen Sprache) stammt von Sayuru Umeda, und zwar datiert sie erst vom Februar 2013 (die letzte Gesetzesänderung war 2008). Demgegenüber sind 95 % all dessen, was so im Netz über angebliches japanisches Waffenrecht zu lesen ist, kenntnisloser Dummschwatz. https://www.loc.gov/law/help/firearms-control/japan.php Carcano
  16. Fyodor, es stimmt immer noch nicht. :-(
  17. Es ist, soweit es Schusswaffen angeht, nicht so arg weit weg vom englisch-walisischen und insbesondere vom schottischen Waffenrecht.
  18. JA. Habe ich. Du aber nicht. So gut wie nichts von dem, was du da oben wiedergibst, stimmt. Schlimm. Carcano
  19. AfD: nein. Pegida: ja ! Steht ja hinreichend klar im Gesetz. Etwas weiter unter in der Aufzählung.
  20. Das Problem ist, dass oft - und ersichtlich auch in diesem Fall - die Unbelehrbarkeit auf der einen Seite bald die gleiche Art Unbelehrbarkeit auf der anderen generiert. Ist in vereinrechtlichen Streitigkeiten ähnlich wie im Nachbarrecht. Aber wenn nibe82 glaubt, eine Hauptversammlung in Schlumpfhausen könne Grundprinzipien des Vereinsrechts außer Kraft setzen - viel Spaß. Weiterer Streit ist dann vorprogrammiert.
  21. Ach. Der Herr möchten im Alleingang das deutsche Vereinsrecht seit anno 1900 ändern? Ja, dann man tau... offenbar haben nicht nur die Fifi-Besitzer (oder Besessenen) einen Sprung in der Schüssel. Carcano
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