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carcano

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  1. Das eigentliche Problem sind insoweit die etablierten Jagdverbände, nicht die EU. Ich habe es aus _erster_ Hand bei der Gesetz- und Verordnungsgebung miterlebt, jetzt in Baden-Württemberg, wo ein großer waffenrechtlicher Durchbruch möglich gewesen wäre. Unglaublich. Aber leider wahr. Der LJV weinte schon über das winzige Zugeständnis (in der Verordnung), dass anerkannte Nachsuchengespanne (und sie allein) von der 2-Schuss-Beschränkung ausgenommen würden - jetzt in § 17 Abs. 3 DVO-JWMG. Carcano
  2. Fritz Gepperth hat kein "Ressentiment" gegenüber der Patrone M/43 (7,62x39 mm). Die Patrone ist militärisch gut entworfen (nach schweizer und italienischen Vorbildern, die ihrerseits auch der 7,92x33 zugrunde lagen) und vielseitig nutzbar, auch für jagdliche Zwecke (mit geeignetem Geschoss 150 gr oder gar 170 gr). Er sieht nur realistisch die Konkurrenzfähigkeit von AK-Abwandlungen auf sportlichen Wettkämpfen. Und er sieht sehr deutlich, dass die Opferung einer einzigen denkbaren, sportlich ohnehin weit suboptimalen Patrone, oder eines einzigen Waffensystems, gegenüber einem sonst drohenden Gesamtverbot von Halbautomaten, das weitaus geringere Übel ist. Das war schon bei der AWaffV so. Carcano
  3. Den "NSU" hat es in der DDR nicht gegeben; rechtsextreme Gewalttaten (bis hier zur Schwerkriminalität) allerdings sehr wohl. Und die Kriminalisten der Volkspolizei wussten das ebenso wie der MfS. Es war nur kein "öffentliches" Thema. Und für den MfS waren - anders als u.U. für einige engagierte Volkspolizisten - die heimischen jungen Nazis kein vorrangiges Thema. Da gab es unter den "Organen" durchaus interne Konflikte um Prioritätsallokationen bei Ermittlungs- und Überwachungsmaßnahmen. Carcano
  4. So ist es. Und wir beide wissen, was wir empfehlen. Habe fertich. Carcano
  5. Alzi, Fyodor und Oswald (Merkava3) haben Die ja schon die richtigen Antworten gegeben. In der Regel probiert man es das erste Fall im Guten, dann gibgt's noch mal ein formaleres Anschreiben mit Fristsetzung, und dann eben ein Anwaltsschreiben. Wenn er daraufhin nicht einlenkt, geht's vor Gericht, sei es eine Klage auf Erfüllung, sei es eine Klage (plus ggf. vorangehender Mahnbescheid) auf Rückzahl des Kaufpreises. Carcano
  6. Knighgt zitierte: "Deaktivierte Kategorie A Waffen sollen komplett verboten werden (außer für Museen), sie bleiben weiterhin Kategorie A und sollen außerdem in ein Register eingetragen werden." Der (traurige) Hintergrund ist klar: Charlie Hebdo, und der eine oder andere sonstige Fall.
  7. Die wollen eine europäische Regelung, die so ungefähr der deutschen entspricht (KWKG und WaffG).
  8. Das ist ja auch eine echte Vereins-WBK nach dem WAffG-2003 (vielleicht sogar schon auf dem neuen Urkundenformular), was im Fall des Threadstarters eher nicht der Fall zu sein scheint. Carcano
  9. Behörde scheint hier im Recht zu sein. § 13 Abs. 10 AWaffV dürfte nur natürliche Personen im Sinn haben.
  10. carcano

    §§38, 55 WaffG

    Die Frage stellt sich deshalb nicht, weil nicht jedes Umgehen ( = Umgang haben) im Sinne von Anschauen und Anfassen schon ein "Überlassen" ist. Carcano
  11. Frage zu Rosenberg: war das ein früherer Erbstoll(e)n zur Wasserableitung? Oder ein EInfahrtstoll(e)n?
  12. Die P 7 sollte man wohl mitnichten als komplette Eigenentwicklung von H&K bezeichnen können, wenn, dann eine, wohl brauchbare, Detailverbesserung von Vorhandenem und schon vor vielen Jahrzehnten Patentiertem. VIELEN sagte ich. Und nicht bloß 4 oder so. Und *wer* hat's erfunden? Naaaa ? Carcano
  13. Lass mich raten. Du hast im Leben noch nie ein MR308 in der Hand gehabt, Carcano
  14. Ein tolles Projekt. Anders als anderswo hat man hier keinen Eisenbahntunnel reaktiviert, sondern hat einen Teil eines alte Bergwerks wieder aufgewältigt. Rosenberg ist ja Teil eines größeren Reviers. Soweit ist weiß, befindet sich Eure Schießanlage in einem alten Wasserstollen ("Erbstollen"), also nicht im Abbau. Ist das richtig? Beste Grüße, Carcano
  15. Wer auf der Eröffnung der IWA war, der weiß jetzt, dass Bayerns Innenminister Herrmann ernsthaft darüber nachdenkt - er hat es ja expressis verbis herausposaunt - Armatix-Waffensicherungen oder Vergleichbares auch Jägern auf dem Weg zum und vom Revier vorzuschreiben. Z'wegen mehr Sicherheit, Kein Witz. Leider. Carcano
  16. Konferenz der Referenten der Landesfinanzverwaltungen und des BMF.
  17. Ach, lasst doch den Petitionsquatsch. Wenn du etwas helfen willst, dann unterstütze die Rechtsstreitigkeiten des BDS. Der Verband macht mehrere finanzgerichtliche Prozesse anhängig. Professionell eben. Carcano
  18. Nicht strikt genommen "falsch", aber total schief und irreführend. Natürlich kann auch nach dem 1.1.2016 auf dem Vereinsschießstand weiterhin IPSC geschossen werden. Es schießt dann aber nicht der Verein, sondern der individuelle Schütze für sich, oder die IPSC-Gruppe. Carcano
  19. Alter aber sehr interessanter Thread. Ich reaktiviere ihn mal mit einer auch sonst vielleicht nicht uninteressanten Frage: Anfänglich (also vor über 10 Jahren) wurde ja auch der Kleinschießplatz innerhalb des Kasernengeländes für Field Target genutzt (ich habe ihn jetztz mal in Wikimapia markiert). Existiert der noch oder wurde er inzwischen abgerissen - und falls ersteres, wird er noch irgendwie (gelegentlich) bespielt ? Danke, Carcano
  20. Das dürfte wohl frei erfunden sein. Oder velwercheslt.
  21. Zunächst einmal ist es richtig, dass hier unterschiedliche Rechtsgrundlagen betroffen sind und ineinanderwirken - Verwaltungsrecht, Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenrecht und ZiviIrecht. Der betroffene Büchsenmacher und Händler hat inzwischen eine gute und einschlägig kompetente Verteidigung (nein, nicht mich - diesmal kein Eigenlob ;-) ), mindestens ein anderes hier im Thread postendes Forumsmitglied hat auch rechtliche Vertretung, und die Erfahrung lehrt, dass a) jetzt erst einmal nicht viel geschehen kann, weil der Verteidiger sich gundsätzlich nicht vor der beantragten Gewährung von Akteneinsicht äußert, und es Akteneinsicht eben erst nach dem Abschlussvermerk der Polizei gibt - was sicherlich noch einige Wochen dauern Kann (frühestens !), oder auch Monate; b) von vielen Vorwürfen gegen Gewerbetreibende am Schluss häufig sehr wenig übrigbleibt, und vieles eingestellt wird. Waffen und Waffenteile könnten bei einem etwaigen Vorwurf Beweismittel sein. Da § 54 WaffG aber *nicht* auf § 52a WaffG verweist, und auch die Polizei ihrerseits (K 15) nichts gegen legale Waffenbesitzer hat, werden die zuordenbaren Waffen an die Berechtigten zurückkommen. Ob das schon vor dem Gesamtverfahrensabschluss geschehen kann und geschieht, hängt von der Kooperation der Justiz (StA) ab.
  22. Man könnte auch vernünftig sein und den Rechtsweg nutzen. Als Kunde sowieso.
  23. Die Frankfurter Allgemeine (Lokalausgabe "Rhein-Main-Zeitung") beschrieb die Lage im Jahre 2006 so: <<"Tot, toter, am totesten“, sagt Peter Abel und deutet auf die Bolongarostraße. Er betreibt ein kleines Waffengeschäft und ist geblieben - als einer der wenigen. Vom Tagesgeschäft allein kann Abel nicht mehr leben. An manchen Vormittagen verirren sich kaum drei Passanten in den Verkaufsraum, der vollgestopft ist mit Messern und Munition. „Weil meine Kunden aus ganz Deutschland kommen, konnte ich mich bisher halten“, sagt er. Den Laden aufzugeben, fiele ihm schwer: Es gibt ihn seit 96 Jahren.>> Wer die allfängliche Zeitungsmeldung mit allen Details sorgfältig las, und dann diesen Bericht, der kann sich ja ungefähr zusammenreimen, was geschehen sein mag und warum.
  24. Manfred Breidbach hat das Problem, das hier aller Vermutung nach zu Grunde liegen dürfte, ebenso kenntnisreich wie taktvoll angesprochen. Ich kenne die Problemlage - vermutlich sogar genau dieselbe - aus einem anderen, eher lokaleren Fall. Peter Abel wird mit Sicherheit anwaltliche Hilfe brauchen, wenn er den Laden auf Dauer nicht zumachen will. Drücken wir ihm die Daumen !
  25. "Was will man mit .50 BMG denn in deutschen Wäldern jagen?" Universelles-Leben-Sprecher und LJV-Funktionäre... beide sind so stark ideologiegepanzert, dass in normalen Jagdkalibern selbst monolithic solids in der Schwarte steckenbleiben.
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