carcano
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Nein. Nur selten. Erstaunlicherweise. Aber darüber ringt ja auch die VDB die Hände. Carcano
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Das ist im Waffenhandel in der Tat ein bedauerlich häufiger Umgangston. Er sollte hier nicht in jedem Fall übernommen werden, da WO ja nicht generell Kunden abschrecken möchte. Carcano
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Wieder mal falsch. Wie es - in der Praxis, nicht in der Phantasie - *richtig* läuft, hat Christian555 in diesem Thread nur wenige Postings vorher leicht verständlich erläutert. Punkt. Carcano
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Handgunner weiß, wovon er hier spricht. Carcano
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Dein Argument ist durchaus nachvollziehbar, Thomas. Auch der BSSB beschäftigt sich gerade mit Datenschutzfragen. Manche Verbände fragen nach "einschlägigen" oder "relevanten" Waffen. Ein ähnlicher Ansatz findet sich im vorigen Entwurf der WaffVwV. Solche Waffen muß der Verband bei der ihm übertragenen Bedürfnisprüfung natürlich berücksichtigen. Um sie berücksichtigen zu können, muß er sie aber erst einmal kennen. Carcano
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Richtig. Falsch. Und wie es sich tatsächlich verhält, haben frosch und ich schon erklärt. Carcano
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Eine meiner besonders anhänglich immer wieder auftauchenden Behörden auf der Gegenseite . Aber es gibt bösere... C.
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Du scherzest doch, oder? Falls nicht: -> bitte eine Kopie der Mitteilung ans Forum Waffenrecht. Die sollten das erfahren. Danke, Carcano
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Das ist richtig. Ich führe z.Zt. nur ein Widerspruchsverfahren aus RhP, das ist aber noch vor dem Kreisrechtsausschuß. Ansonsten schient es dort aber deutlich weniger Schwierigkeiten zu haben als in manchen anderen Bundesländern. Carcano
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Muß man halt klagen. Dafür ist man ja als FWR-Mitglied rechtsschutzversichert. Carcano
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Na also. Du nennst ihn einen dummen menschen, er dich zuvor einen Lügenbären, jetzt sind die Dinge wieder im Lot. Allenfalls diejenigen mögen etwas entäuscht sein, die sich schon auf ein online-Gladiatorenspiel eingestimmt hatten. Ach, Herr Jemineh, so hart und direkt hättest du das wirklich nicht zu schreiben brauchen. Das ist doch nicht barmherzig. Alles Gute noch, Carcano
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Admiiiiiin ! Sie, wenn se den Zuspätkommern den Weg zum Sperrsitz geleuchtet ham, dann kommse doch ma endlich her, hier in die Loge. Und bring se mir ma ne große Tüte Popcorn, aba das jesalzene, nich waa, und zwo Bier, aba kalte. He, fängt die Show jezz bald an?! Carcano
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Sportschützentag bei Fr...J.. in Darmstadt
carcano antwortete auf jennerweinjunior's Thema in Allgemein
Die Firma hieß "Frankonia Jagd" und heißt jetzt "Frankonia Handels GmbH & Co KG", und so wird sie auch geschrieben. Bzw. schlicht "Frankonia". Auch hier im Forum. Ohne dumme Punkte. Carcano -
C.
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Auf einem von der Jägerschaft betriebenen Schießstand ist auch *nichts* anderes zu erwarten. Gilt ja selbst für sehr renommierte Stände wie Bremgarten. Umso interessanter, daß sich in Darmstadt etwas geändert haben soll. Ich vernehme es mit Staunen. Carcano
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Waffenbesitzkarte für 7-jährigen Erben ?
carcano antwortete auf Sachbearbeiter's Thema in Waffenrecht
In Antwort auf: ich glaube falcon hatte schon mal gepostet, das der "UMGANG" im waffenrechtlichen Sinne mit der Ausübung der tatsächlichen Gewalt einhergeht. Wenn ein Jugendjagdschein-Anwärter oder Jugendlicher mit dem bösen Schiessgewehr aber auf dem Stand, nach Anweisung und unter Aufsicht schiesst, kann er eben nicht die tatsächliche Gewalt ausüben. Sieht Jürgen Kohlheim ebenso, in der DSZ. Und ich auch. Carcano -
In Antwort auf: Zu den vorläufigen Vollzugshinweisen (die im übrigen vom Bundesinnenministerium nach einer Bund-Länder-Besprechung vom 04.02.2003 sowie vorherigen Erörterungen mit den Verbänden am 17.12.2002 und 17.02.2003 zustandegekommen sind und bundesweit einheitliche Verfahrensweisen festlegen !) Liebes: Sie legen gar nichts "bundeseinheitlich" fest. Was für eine putzige Verkennung der Rechtslage. Sie sind eine Meinungsäußerung. Die Länder weichen davon so ab, wie sie es für richtig halten. Und mit wem Brenneke sich besprochen hat oder nicht, interessiert auch eher wenig. Carcano
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In Antwort auf: Hallo carcano, will damit eher sagen, dass es in D noch Stände gibt, wo jeder schießen darf Genau so sollte es auch sein, wenn wir nicht innerhalb weniger Jahre ausgestorben sein wollen. In Antwort auf: Ein Sportschütze aus England hat mir sein Leid geklagt, wie schlecht er in einem deutschen Schützenverein behandelt wurde und das man ihn als Ausländer dort so gut wie nicht schießen lassen wollte. So sollte es genau nicht sein; aber das ist ein typisch deutsches Verhalten. Leider oft zu beobachten, und immer wieder widerlich. Carcano
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In Antwort auf: wobei ich mich an einen Fall eines Bekannten erinnere, da hat sich ein Russlanddeutscher auf dem Schießstand eine 9 mm ausgeliehen. Ahem. Spielt es eigentlich eine Rolle, ob das ein Rußlanddeutscher war, ein Jezide, ein Jude, ein welscher Froschfresser, ein Bayer oder sonst eine Minderheit ? Nein ? Eben. Kann man also weglassen. Gruß, Carcano
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Ballistol ist zur Langzeitkonservierung das *absolut* ungeeignetste, was es gibt. Hat schon eine Menge Waffen ruiniert. Ziemlich eines der besten Mittel ist RIG. Carcano
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In Antwort auf: Eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gegen den Sachbearbeiter käme dagegen für mich nur in Frage, wenn er VORSÄTZLICH IN KENNTNIS der EINDEUTIGEN Rechtslage zu meinem Nachteil Verwaltungsentscheidungen trifft und mir dazu die rechtsmittelfähigen Bescheide vorliegen. Auch dann nicht. Carcano
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In Antwort auf: Ich sehe das genauso, aber was bleibt einem Übrig wenn die Behörde eine derzeitige Bearbeitung von Anträgen aufgrund der vorliegenden Vollzugshinweise ablehnt. Untätigkeitsklage. Dürfte dann sofort zulässig sein, ohne Dreimonatsfrist. C.
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Ich ergänze: m.E. ist hier Brenneke von FWR, Verbänden und einigen Bundesländern elegant ausgehebelt worden (Aikido...). Die anfänglich vehement geforderte "Zeitbremse" hätte den Schießsport gerade für aktive Schützen ziemlich in den Würgegriff nehmen können. Dadurch, daß die Limitation in den Absatz 2 verbannt wurde, wurde sie fast funktionslos :-). Für Absatz 4 gilt nämlich die Fortführung des alten Prinzips (zahlenmäßig unbeschränkter und inhaltlich nicht zu beschränkender Erwerb), und bei Absatz 3 sorgt schon das Erfordernis der "qualifizierten" Verbandsbescheinigung für eine adäquate Bremse der Begierden. Carcano :-)
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1. Beide Auffassungen sind gut vertretbar. Die von U.Meisen zu meinem Bedauern verfochtene unechte Rückwirkung ist allerdings keinerwegs zwingend. Das sollte er ruhig einräumen :-). Schon weil man als Schütze ja nicht *dauernd* am eigenen Ast sägen sollte, dafür haben wir schon Brenneke. In Antwort auf: Die 2/6-Regel steht in § 14 Abs. 2 WaffG, bezieht sich mithin auf das dort beschriebene allg. Sportschützenbedürfnis. Nach der Systematik des Gesetzes dürfte es dann aber nicht gelten für ERwerbe im Rahmen der besonders geregelten Bedürfnisse des § 14 Abs. 3 und 4, d.h. im Rahmen des Sportschützen-Kontingents (Abs. 3) und bei Erwerben auf die Gelbe (Abs. 4). (Ist aber nur meine Meinung!) 2. Eine Meinung, die ich hinsichtlich der gelben WBK teile. Abweichende Auffassungen würden der Absatzsystematik des Gesetzes und der bewußten Kontinuität des § 14 Abs. 4 Waff 2003 ggü. § 28 Abs. 2 S. 1 WaffG 1976 widersprechen. 14 Abs. 4 sollte § 28 Abs. 2 S. 1 nach dem Willen des Gesetzgebers *erweitern*, nicht etwa einschränken. Carcano