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carcano

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  1. 1. Das stimmt. 2. Ich kenne weder den Toten, noch seine Angehörigen, noch den Verein. Deshalb gibt's auch 0,00 % "Beileid" von mir im Netz - was soll der verlogene Quatsch?! Beileid spricht man persönlich aus. Jeden Tag sterben hunderte Leute irgendwo an irgendwas, da speche ich auch kein Beileid aus. Übrigens ist gerade vor 2 Stunden in Chongqing in Zentralchina ein "unschuldiges" Schulkind von einem betrunkenen Busfahrer "tragisch" plattgefahren worden. Los, Beileidsbekundung ins Netz setzen ! Carcano
  2. Wo läge denn da das Abweichen? Die höchste zulässige Gebrauchsladung ist in § 2 Abs. 1 S, 2 Nr. 4 BeschVO erwähnt, und die Beschussladung überschreitet diese gemäß Anlage I Nr. 2 im Hinblick auf das Vorlagengewicht (das 5fache bis 50fache Vorlagengewicht, siehe Ziffer 2.2.5). Carcano
  3. Die Historischen Schützen Obermarsberg (die geböllert haben; eine der Abteilungen der St. Peter und Paul Schützenbruderschaft Obermarsberg 1448 e.V.) http://schuetzenbruderschaft-obermarsberg.de/Historische%20Schuetzen.aspx sind jetzt natürlich bestürzt. Ein Todesermittlungsverfahren der StA läuft, die Kanoniere müssten als (potentiell) Beschuldigte vernommen worden sein. Mit Spekulationen über denkbare Ursachen halte ich mich zurück, die kann jeder für sich privat anstellen. Zu den Kanonen nur soviel: "Die beiden Kanonen, die auf dem Gelände der Marsberger Schützenhalle explodiert waren, seien zwischen 1998 und 2002 gegossen worden. Zuletzt wurden sie 2013 im Rahmen der turnusgemäßen Fünf-Jahres-Überprüfung vom Beschussamt in Köln abgenommen. Bei den Tests würden die historischen Kanonen mit einer deutlich höheren Menge Schwarzpulver als zugelassen beschossen." Carcano
  4. Die werden elektrisch ferngezündet, aber normalerweise nacheinander.
  5. Traurig, ja... hier kann man sich die Kanonen einmal ansehen: http://fotoalbum.stmagnus-niedermarsberg.de/piwigo/index.php?/category/27
  6. Müsste Zeitler oder Klups sein. Geschossen sicher mit Waffen aus "Eisenstahl". Carcano
  7. Frage zu Rosenberg: war das ein früherer Erbstoll(e)n zur Wasserableitung? Oder ein EInfahrtstoll(e)n?
  8. Die P 7 sollte man wohl mitnichten als komplette Eigenentwicklung von H&K bezeichnen können, wenn, dann eine, wohl brauchbare, Detailverbesserung von Vorhandenem und schon vor vielen Jahrzehnten Patentiertem. VIELEN sagte ich. Und nicht bloß 4 oder so. Und *wer* hat's erfunden? Naaaa ? Carcano
  9. Lass mich raten. Du hast im Leben noch nie ein MR308 in der Hand gehabt, Carcano
  10. Ein tolles Projekt. Anders als anderswo hat man hier keinen Eisenbahntunnel reaktiviert, sondern hat einen Teil eines alte Bergwerks wieder aufgewältigt. Rosenberg ist ja Teil eines größeren Reviers. Soweit ist weiß, befindet sich Eure Schießanlage in einem alten Wasserstollen ("Erbstollen"), also nicht im Abbau. Ist das richtig? Beste Grüße, Carcano
  11. Wer auf der Eröffnung der IWA war, der weiß jetzt, dass Bayerns Innenminister Herrmann ernsthaft darüber nachdenkt - er hat es ja expressis verbis herausposaunt - Armatix-Waffensicherungen oder Vergleichbares auch Jägern auf dem Weg zum und vom Revier vorzuschreiben. Z'wegen mehr Sicherheit, Kein Witz. Leider. Carcano
  12. Konferenz der Referenten der Landesfinanzverwaltungen und des BMF.
  13. Ach, lasst doch den Petitionsquatsch. Wenn du etwas helfen willst, dann unterstütze die Rechtsstreitigkeiten des BDS. Der Verband macht mehrere finanzgerichtliche Prozesse anhängig. Professionell eben. Carcano
  14. Nicht strikt genommen "falsch", aber total schief und irreführend. Natürlich kann auch nach dem 1.1.2016 auf dem Vereinsschießstand weiterhin IPSC geschossen werden. Es schießt dann aber nicht der Verein, sondern der individuelle Schütze für sich, oder die IPSC-Gruppe. Carcano
  15. Alter aber sehr interessanter Thread. Ich reaktiviere ihn mal mit einer auch sonst vielleicht nicht uninteressanten Frage: Anfänglich (also vor über 10 Jahren) wurde ja auch der Kleinschießplatz innerhalb des Kasernengeländes für Field Target genutzt (ich habe ihn jetztz mal in Wikimapia markiert). Existiert der noch oder wurde er inzwischen abgerissen - und falls ersteres, wird er noch irgendwie (gelegentlich) bespielt ? Danke, Carcano
  16. Das dürfte wohl frei erfunden sein. Oder velwercheslt.
  17. Zunächst einmal ist es richtig, dass hier unterschiedliche Rechtsgrundlagen betroffen sind und ineinanderwirken - Verwaltungsrecht, Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenrecht und ZiviIrecht. Der betroffene Büchsenmacher und Händler hat inzwischen eine gute und einschlägig kompetente Verteidigung (nein, nicht mich - diesmal kein Eigenlob ;-) ), mindestens ein anderes hier im Thread postendes Forumsmitglied hat auch rechtliche Vertretung, und die Erfahrung lehrt, dass a) jetzt erst einmal nicht viel geschehen kann, weil der Verteidiger sich gundsätzlich nicht vor der beantragten Gewährung von Akteneinsicht äußert, und es Akteneinsicht eben erst nach dem Abschlussvermerk der Polizei gibt - was sicherlich noch einige Wochen dauern Kann (frühestens !), oder auch Monate; b) von vielen Vorwürfen gegen Gewerbetreibende am Schluss häufig sehr wenig übrigbleibt, und vieles eingestellt wird. Waffen und Waffenteile könnten bei einem etwaigen Vorwurf Beweismittel sein. Da § 54 WaffG aber *nicht* auf § 52a WaffG verweist, und auch die Polizei ihrerseits (K 15) nichts gegen legale Waffenbesitzer hat, werden die zuordenbaren Waffen an die Berechtigten zurückkommen. Ob das schon vor dem Gesamtverfahrensabschluss geschehen kann und geschieht, hängt von der Kooperation der Justiz (StA) ab.
  18. Man könnte auch vernünftig sein und den Rechtsweg nutzen. Als Kunde sowieso.
  19. Amerikanistan halt. :-(
  20. Ja. war es. Unklug waren (nachher ist man immer schlauer) seine Äußerungen anlässlich der unmittelbaren polizeilichen Vernehmung nach dem Vorfall.
  21. Genau da liegt das Problem. Die OLG-Entscheidung spricht zwar viele durchaus wichtige rechtliche Gesichtspunkte ganz gut an und ist lehrreich für Jurastudenten; die Zusammenstellung und Kombination all der Gesichtspunkte ist es jedoch, wo ich Schwächen sehe. Ich könnte es schon verstehen, wenn ein Gericht sagen würde: die (u.U. zumindest bedingt voirsätzliche) Tötung eines anderen Menschen ist, im Zusammenschau mit vielen konkreten Ungereimtheiten, eine so gravierende Sache, dass man darüber nicht nur im rein schriftlichen Verfahren am grünen Tisch aufgrund Aktenlage entscheiden darf, sondern dass ein Gericht im Namen des Volkes in öffentlicher Verhandlung sichtbar darüber befinden und urteilen muss. Ich sehe es nicht zwangsläufig so, aber ich könnte es gut verstehen. Aber so ehrlich und gradheraus ist das OLG nicht; stattdessen verstrickt es sich in eine - seinerseits grob lückenhafte und problematische - alternative Sachverhaltswertung und Einschätzung. Das ist auch nicht besser als die StA und als LG zuvor, nur jetzt eben in die andere Richtung.
  22. Ich rege an, die Entscheidung des OLG Celle im Wortlaut sorgfältig zu lesen. Die auszugsweise oder punktuellen Wiedergaben verzerren zumeist, worauf es hier rechtlich ankommt: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=KORE212052013&st=null&showdoccase=1&paramfromHL=true
  23. Leute, Leute, Leute. § 859 II BGB. http://www.juraforum.de/forum/aktuelle-juristische-diskussionen-und-themen/besitzkehr-859-ii-410998
  24. Mäßiges Skript, Gliederungsfehler... S. 4 oben (sub 1) gehört z.B. logisch schon auf S. 1 (sub 1), sonst stiftet es bei den Erstsemestern Verwirrung.
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