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carcano

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  1. Beiide haben etwas recht. Big Mamma aber etwas mehr. ;-) Zudem denken beide an Verschiedenes, legen das aber nicht offen. 1. Wer mit der Überlegung an den Stand kommt (und diese so artikuliert: "Ich möchte gerade den ebenso anspruchsvollen wie olympisch lorbeerbekränzen Sport des Schießens kennenlernen, diese anmutige wiewohl laute Form der Meditation"), der wird sinnvollerweise in klassischer Form langsam aufgebaut, und da ist Luftpistole (und später KK) ein guter und bewährter Einstieg, bevor man sich dann auch einmal dem Großkaliber und so schweren EIsen wie .32 S&W long zuwendet. 2. Wer dagegen immer schon einmal wissen wollte, wie das ist, mit einer "echten Waffe" zu schießen, derjenigen Dame wird man nicht erst drei Tage lang alle Sicherheitsregeln einpauken und sie mit einer Feinwerkbau 65 ihre ersten vorsichtigen Schritte machen lassen. Sondern da (also bei einem Gästeschießen oder Jedermann/frau/schießen) macht man es so, wie Pancho Lobo es weiter oben schon gut und detailliert beschreiben hat. 2.a. Natürlich startet man dabei nicht mit stramm geladenen Magnumpatronen. Wir bei uns nehmen mehrere .357er-Revolver mit 5"- oder 6"-Lauf (S&W Mod. 28, 686, Sauer & Sohn, Ruger) und mit .38 Special Wadcutter-Ladungen. Es ist dann nämlich schon ein "richtiges" Schießgefühl (was die Leute wollen, und worauf sie neugierig sind), und trotzdem gut verkraftbar und zu handlen. Neben jeder Schützin / jedem Schützen steht dabei die eigene Aufssicht. Und einige schießen schon beim ersten Mal erstaunlich gut. Carcano
  2. 1. Das stimmt. 2. Ich kenne weder den Toten, noch seine Angehörigen, noch den Verein. Deshalb gibt's auch 0,00 % "Beileid" von mir im Netz - was soll der verlogene Quatsch?! Beileid spricht man persönlich aus. Jeden Tag sterben hunderte Leute irgendwo an irgendwas, da speche ich auch kein Beileid aus. Übrigens ist gerade vor 2 Stunden in Chongqing in Zentralchina ein "unschuldiges" Schulkind von einem betrunkenen Busfahrer "tragisch" plattgefahren worden. Los, Beileidsbekundung ins Netz setzen ! Carcano
  3. Wo läge denn da das Abweichen? Die höchste zulässige Gebrauchsladung ist in § 2 Abs. 1 S, 2 Nr. 4 BeschVO erwähnt, und die Beschussladung überschreitet diese gemäß Anlage I Nr. 2 im Hinblick auf das Vorlagengewicht (das 5fache bis 50fache Vorlagengewicht, siehe Ziffer 2.2.5). Carcano
  4. Die Historischen Schützen Obermarsberg (die geböllert haben; eine der Abteilungen der St. Peter und Paul Schützenbruderschaft Obermarsberg 1448 e.V.) http://schuetzenbruderschaft-obermarsberg.de/Historische%20Schuetzen.aspx sind jetzt natürlich bestürzt. Ein Todesermittlungsverfahren der StA läuft, die Kanoniere müssten als (potentiell) Beschuldigte vernommen worden sein. Mit Spekulationen über denkbare Ursachen halte ich mich zurück, die kann jeder für sich privat anstellen. Zu den Kanonen nur soviel: "Die beiden Kanonen, die auf dem Gelände der Marsberger Schützenhalle explodiert waren, seien zwischen 1998 und 2002 gegossen worden. Zuletzt wurden sie 2013 im Rahmen der turnusgemäßen Fünf-Jahres-Überprüfung vom Beschussamt in Köln abgenommen. Bei den Tests würden die historischen Kanonen mit einer deutlich höheren Menge Schwarzpulver als zugelassen beschossen." Carcano
  5. Die werden elektrisch ferngezündet, aber normalerweise nacheinander.
  6. Traurig, ja... hier kann man sich die Kanonen einmal ansehen: http://fotoalbum.stmagnus-niedermarsberg.de/piwigo/index.php?/category/27
  7. Müsste Zeitler oder Klups sein. Geschossen sicher mit Waffen aus "Eisenstahl". Carcano
  8. Es gibt viele Versicherer, aber nur (sehr) wenige Rechtsschutzversicherer. Rechtsschutzleistungen werden i.d.R. subkontrahiert. Ist genauso wie bei Kurierdiensten und Personenschutz. Carcano
  9. Die Qualitätspresse hatte gestern längst schon geklärt, dass es sich um Posten (!) aus einer 12er Flinte auf eine Entfernung von ca. 50 Meter handelte.
  10. Umgekehrt. Pachten kann sich jemand leisten, der das notwendige Kleingeld für Pacht, Nebenkosten und Wildschaden hat. Nichtpachten kann sich jeder leisten.
  11. 1. Es ist richtig, dass ich die frühere Äquidistanz zu beiden Verbändegruppen (DJV und LJVs auf der einen Seite; Bundes-ÖJV und Landes-ÖJVs auf der anderen) bewusst aufgegeben habe. Varminter weiß das gut, weil er meine Postings und Positionen schon sehr lange kennt. Ich habe sie aufgegeben, weil sich etliche der deutschen Landesjagdverbände ins extreme Abseits einer fanatisierten ideologischen Randlage begeben haben - durch bewusste Selbstradikalisierung, Monolog und Hetze - und weil sie so keinen ernsthaften Gesprächspartner für Politik und Gesellschaft mehr darstellen können. Fakt. In Österreich ist das übrigens durchaus anders ! Und diesen Unterschied schätzt Varminter von außen falsch ein. 2. Berufliche Schnittstellen habe ich da in der Tat, aber eine Ebene höher. Die Berührungen mit den Verbänden zählen beruflich nicht sehr. Auch wenn es Spaß gemacht hat, den kindergartenhaften Einschüchterungsversuch eines Groß-LJV gegen einen Klein-ÖJV im rechtlich entscheidenden und wesentlichen Punkt zu Fall zu bringen. Aber das sehe ich sportlich, genauso wie es die (durchaus jagdfernen) Anwaltskollegen der Gegenseite tun. Carcano
  12. Ich sehe es genau so kritisch wie Ihr. Zum Beispiel vom Waffenrecht habe ich Ahnung, aber ich würde mich schütteln, wenn ich als "Experte" bezeichnet würde. Und Medien eine Auskunft nicht zu verweigern, sondern mit sachlicher Information zu helfen, ist zwar ein nobile officium, aber ich würde mir als Bedingung ausbitten, nie als "Experte" zitiert zu werden - denn das ist einfach nur rufschädigend. Carcano
  13. Frage zu Rosenberg: war das ein früherer Erbstoll(e)n zur Wasserableitung? Oder ein EInfahrtstoll(e)n?
  14. Man hat's ja, das Geld. Als Verband sowieso, als einzelner Jäger auch. Nun spendet mal schön. *Lächelnd zurücklehn* Carcano
  15. Dein Beitrag (# 10) spricht zwei Gesichtspunkte an. Das eine ist der Gesichtspunkt, dass es auf jeden Fall sinnvoll und zu empfehlen ist, eine Bescheinigung mitzuführen, aus der die (temporäre) Berechtigung zur Ausübuing der tatsächlichen Gewalt hervorgeht. Das andere ist die Frage (wenn das gefallene Kind schon unten im Brunnen herumplantscht), ob die Nichtmitführung eines solchen Dokuments eine Ordnungswidrigkeit darstellte. Das würde ich als Verteidiger verneinen, und zwar deshab, weil in § 38 Satz 1 Nr. 1 lit. e) es an der erforderlichen Verweisung fehlt. Die Verweisung enthält gerade nicht den Tatbestand des § 12 Abs. 1 Nr.- 3 b), sondern nur die Nummern 1 und 2.
  16. Alzi und Godix haben recht, dankeschön. Die Beauftragtenoption hat aber andere Konstellationen im Sinn. z.B. Eltern,. die ihr Kind zur Meisterschaft fahren, mit einer Vereinswaffe; oder den Wirt des Schützenhauses, der aushilfsweise die Vereinswaffen an Mitglieder zum Schießen auf der Schießstätte ausgibt.
  17. Sehe ich ebenso. B müsste halt Mitglied eines verleihbereiten Vereins sein, um die alternative Option des § 12 Abs. 1 Nr. 3 b) WaffG nutzen zu können.
  18. Er hat nur das irritierende Problem, dass er standhaft seinem Ziel entgegenfährt, und einem Geisterfahrer nach dem anderen begegnet. Schlimm, so etwas. Da muss irgendwo ein Nest sein. :-D
  19. Ich glaube nun allerdings nicht, dass sich irgendwer mit etwas Sach- und Rechtskenntnis mit dir "austauschen" wollen würde. Carcano
  20. Also ganz sachlich: 1. Rechtlich in der Verantwortung ist hier bei dieser Konstellation erst einmal der Beförderungsunternehmer bzw. seine Mitarbeiter. 2. Der Käufer hat nichts falsch gemacht. 3. Sein Waffenhändler auch nicht. 4. Am Donnerstag gibt es sicherlich die Tracking-Nummer vom Verkäufer und den Namen des Beförderungsunternehmens (ganz liebenswürdig und un-nervös nachfragen, entspannt wirken). Wenn nicht, dann kommt sie im Laufe des Donnerstages bis zum Abend. :-) Wenn immer noch nicht --> Staatsanwaltschaft, und der Verkäufer ist bald nicht mehr tätig. Die nähere Erklärung wäre anwaltliche Beratung im Einzelfall, spare ich mir daher. :-* Carcano
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