carcano
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Ergänzend zu diesem Punkt noch folgendes. In einem anderen Forum überlegte ein Forist: "Naja - da ist auch noch das psychiatrische Gutachten abzuwarten, das die "besondere Schwere" wieder abmildern kann." Ich antwortete ihm: Das wird die Verteidigung - mit gutem Recht - auf jeden Fall versuchen. Ob es aber etwas nützt, bleibt abzuwarten. Denn nach der Rechtsprechung des BGH schließt selbst erheblich verminderte Schuldfähigkeit die Annahme besonders schwerer Schuld nicht von vorneherein aus, Az. 3 StR 494/03. In dem konkreten Fall wurde das Schwurgerichtsurteil tatsächlich vom BGH aufgehoben, weil es zu Unrecht die besondere Schwere verneint hatte. Bei verminderter Schuldfähigkeit und "bloßem" dolus eventualis. Gute Parallelen. Wenn man das liest - und es dann auch noch mit dem jüngt entschiedenen Autobahnschützenfall vergleicht, Beschl. v. 16.07.2015, Az. 4 StR 117/15 - dann hat die Verteidigung jedenfalls eine schwere Aufgabe. http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/3/03/3-494-03.php3 Carcano
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Der Fall wurde durch ganz normale, langweilig-repetitive Polizeiarbeit und routinierte Vernehmungstechnik aufgeklärt, lege artis (zeigte damit auch sehr gut den eigentlichen SINN der Einrichtung einer sogenannten "Sonderkommission"), und liegt jetzt beim Gutachter im Bayerischen LKA, und dort muss dann das forensisch-ballistische Gutachten erstellt werden. Die etwaige Zuordenbarkeit eines .22er-KK-Geschosses zu einer Wafffe ist nicht ohne weiteres vorsehbar. Es gibt Körpertreffer, bei denen das Geschoss kaum deformiert (Weichteil- und Brusttreffer ohne Rippenberührung) und wo die Vergleichsmerkmale wunderbar klar sind. Da ist dann auch eine Positivzuordnung möglich, nicht nur ein Negativausschluss. Bei Kopftreffern deformiert das weiche KK-Geschoss beim Durchschlagen der Schädelkalotte mehr oder weniger, das ist einzelfallabhängig. Bei einem jungen Mädchen wie dem hiesigen Opfer sind die Schädelknochen noch etwas dünner. All das ist sehr traurig und zeigt nur, was wir hier eigentlich alle sowieso wissen (sollten): nämlich dass diie von Waffengegnern gerne mal unternommene Unterscheidung zwischen "pöhsen" Großkaliber- und Selbstladewaffen einerseits, und zwischen "nicht so bösen" KK- und Einzellader/Repetierwaffen andererseits, ein Unsinn ist. Eine Waffe ist eine Waffe und damit nun einmal potentiell gefährlich; das ist weder zu leugnen noch hochzuspielen. Ein anderer Durchgeknallter wäre aus dem gleichen Anlass vielleicht wütend mit seinem Auto in die kleine Gruppe hineingefahren. Über die allfällige Ahndung des Tötungsdelikts jetzt schon zu spekulieren, wäre verfrüht. Wir werden sehen, ob das anscheinend abgegebene Geständnis aufrecht erhalten bleibt. Nach der obigen Schilderung sehe ich jedenfalls nicht weniger als drei voneinander unabhängige Mordmerkmale und es kann auch manches dafür sprechen, eine "besondere Schwere der Schuld" (§ 57a I 1 Nr. 2 StGB) anzunehmen - so wie es auch Oswald hier oben schon formuliert hat. Das wird dann Sache der tatrichterlichen Würdigung durch das Landgericht sein. Carcano
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Es ist ja nett von dir, Chief Wiggum - aber darauf hättest du ihn ruhig selber kommen lassen können... :-)
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Na na. Ich hatte doch gesagt, du sollest dich schlauer machen. Nämlich darüber, wovon wir in diesem Thread reden. Dann tu' das doch auch, anstatt weiterhin den Kopf tief im Sand zu haben. Da unten ist nix Essbares drin.
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Das reicht aus. Schlau(er) machen musst du dich selbst.
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Nein. Carcano
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Nun ja,. Als "uralt" würde ich eher die MAS-38 bezeichnen. Die nach den Pariser Anschlägen wieder ausgegeben wurde. Übrigens wurde die auch in Deutschland geführt, bis Anfag der 1970er Jahre.
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Na ja. Es sind halt witzige "bitte kontrolliert mich!"-Aufkleber. Hat doch tadellos geklappt. :-)
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*Achselzuck* Mir doch egal. Zeig ihn doch an. Und bitte auch jeden, der abseits eines (hinreichend nahe gelegenen ) markierten Fußgängerüberwegs die Straße überquert. Und jeden, der im Wald ungebührlichen Lärm erzeugt. Mach' nur. Carcano
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Erteilung eines Bedürfnisses nach § 14 WaffG - Anspruchsgrundlagen ggü. dem Verband?
carcano antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Man ist erleichtert, festzustellen, dass der NSSV das im Rahmen des § 14 Abs. 3 WaffG anders sieht als Qnkel: "Waffenart: Ein Sportschütze muss an den Wettkämpfen mit der Waffenart, die er erwerben und besitzen will, teilgenommen haben; d.h. mit einer (erlaubnispflichtigen) Kurzwaffe oder einer (erlaubnispflichtigen) Langwaffe. Nicht erforderlich ist es, dass der Sportschütze bereits mit dem konkret beantragten Waffentyp an Wettkämpfen geschossen hat." http://nssv.de/waffenrecht/images/altwordpress/Bedrfnisprfung.pdf Und genauso handhabt es im Fall des § 14 Abs. 1/2 WaffG auch das NSSV-Formular selbst: "Das heißt innerhalb der letzten 12 Monate hat der Antragssteller mindestens 12-mal mit der zu beantragenden Schusswaffenart geschossen. Hier zählen alle Kaliber für die Feuerwaffenarten." http://nssv.de/waffenrecht/images/altwordpress/wbk_bescheinigung_word.doc Carcano -
Alzi, Fyodor und Oswald (Merkava3) haben Die ja schon die richtigen Antworten gegeben. In der Regel probiert man es das erste Fall im Guten, dann gibgt's noch mal ein formaleres Anschreiben mit Fristsetzung, und dann eben ein Anwaltsschreiben. Wenn er daraufhin nicht einlenkt, geht's vor Gericht, sei es eine Klage auf Erfüllung, sei es eine Klage (plus ggf. vorangehender Mahnbescheid) auf Rückzahl des Kaufpreises. Carcano
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
carcano antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Knighgt zitierte: "Deaktivierte Kategorie A Waffen sollen komplett verboten werden (außer für Museen), sie bleiben weiterhin Kategorie A und sollen außerdem in ein Register eingetragen werden." Der (traurige) Hintergrund ist klar: Charlie Hebdo, und der eine oder andere sonstige Fall. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
carcano antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Die wollen eine europäische Regelung, die so ungefähr der deutschen entspricht (KWKG und WaffG). -
Das ist ja auch eine echte Vereins-WBK nach dem WAffG-2003 (vielleicht sogar schon auf dem neuen Urkundenformular), was im Fall des Threadstarters eher nicht der Fall zu sein scheint. Carcano
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Behörde scheint hier im Recht zu sein. § 13 Abs. 10 AWaffV dürfte nur natürliche Personen im Sinn haben.
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Frage zu Rosenberg: war das ein früherer Erbstoll(e)n zur Wasserableitung? Oder ein EInfahrtstoll(e)n?
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Die P 7 sollte man wohl mitnichten als komplette Eigenentwicklung von H&K bezeichnen können, wenn, dann eine, wohl brauchbare, Detailverbesserung von Vorhandenem und schon vor vielen Jahrzehnten Patentiertem. VIELEN sagte ich. Und nicht bloß 4 oder so. Und *wer* hat's erfunden? Naaaa ? Carcano
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Lass mich raten. Du hast im Leben noch nie ein MR308 in der Hand gehabt, Carcano
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Ein tolles Projekt. Anders als anderswo hat man hier keinen Eisenbahntunnel reaktiviert, sondern hat einen Teil eines alte Bergwerks wieder aufgewältigt. Rosenberg ist ja Teil eines größeren Reviers. Soweit ist weiß, befindet sich Eure Schießanlage in einem alten Wasserstollen ("Erbstollen"), also nicht im Abbau. Ist das richtig? Beste Grüße, Carcano
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IPSC-Schießen noch bis zum 31.12.2015 steuerlich unschädlich
carcano antwortete auf gunnerySergeant's Thema in IPSC
Wer auf der Eröffnung der IWA war, der weiß jetzt, dass Bayerns Innenminister Herrmann ernsthaft darüber nachdenkt - er hat es ja expressis verbis herausposaunt - Armatix-Waffensicherungen oder Vergleichbares auch Jägern auf dem Weg zum und vom Revier vorzuschreiben. Z'wegen mehr Sicherheit, Kein Witz. Leider. Carcano -
IPSC-Schießen noch bis zum 31.12.2015 steuerlich unschädlich
carcano antwortete auf gunnerySergeant's Thema in IPSC
Konferenz der Referenten der Landesfinanzverwaltungen und des BMF. -
IPSC-Schießen noch bis zum 31.12.2015 steuerlich unschädlich
carcano antwortete auf gunnerySergeant's Thema in IPSC
Ach, lasst doch den Petitionsquatsch. Wenn du etwas helfen willst, dann unterstütze die Rechtsstreitigkeiten des BDS. Der Verband macht mehrere finanzgerichtliche Prozesse anhängig. Professionell eben. Carcano -
IPSC-Schießen noch bis zum 31.12.2015 steuerlich unschädlich
carcano antwortete auf gunnerySergeant's Thema in IPSC
Nicht strikt genommen "falsch", aber total schief und irreführend. Natürlich kann auch nach dem 1.1.2016 auf dem Vereinsschießstand weiterhin IPSC geschossen werden. Es schießt dann aber nicht der Verein, sondern der individuelle Schütze für sich, oder die IPSC-Gruppe. Carcano -
Alter aber sehr interessanter Thread. Ich reaktiviere ihn mal mit einer auch sonst vielleicht nicht uninteressanten Frage: Anfänglich (also vor über 10 Jahren) wurde ja auch der Kleinschießplatz innerhalb des Kasernengeländes für Field Target genutzt (ich habe ihn jetztz mal in Wikimapia markiert). Existiert der noch oder wurde er inzwischen abgerissen - und falls ersteres, wird er noch irgendwie (gelegentlich) bespielt ? Danke, Carcano
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Das dürfte wohl frei erfunden sein. Oder velwercheslt.