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carcano

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  1. Den gibt es, aber der gilt hier nicht. Weil § 45 WaffG vollständig verdrängende lex specialis ist. Wird leider so gesehen und gehandhabt. Ausnahmslos. Auch schon vor dem WaffG-2003 (damals war es § 47 WaffG-1976).
  2. Ja, eben dies tut man (also ich) und spricht mit der Geschäftsstelle des 6. Senats. Das Häkchen "versendungsfähig" stand zuerst auch schon dran. Die beiden Damen waren - wie beim BVerwG oft üblich - sehr nett, ihr braucht sie also nicht mehr mit Anrufen löchern. ;-) 1. Beim Urteil 6 C 60.14 muss noch ein Leitsatz ergänzt werden. Leitsätze sind Zusammenfassungen des Gerichts für die Veröffentlichung und kein Teil des Urteils selbst; sie gehören weder zum Tenor noch zu den Gründen. 2. Beim Urteil 6 C 59.14 fehlte für die Veröffentlichung noch ein Empfangsbekenntnis, das ist aber jetzt gekommen. Beide Urteil werden Montag früh (erstmals bzw. wieder) online gestellt. Carcano, RA ;-)
  3. Ich darf daran erinnern, dass DJV und einige Unternehmen der Waffenbranche versucht haben, mit einem miserablen Gesetzentwurf (der jetzt im Verfahren ist) an die 370.000 Jägerinnen und Jäger ab dem Jahre 2018 umfassend zu kriminalisieren, und zwar schon vor diesem seltsamen (und in der Tat schlimmen) Urteil des BVerwG. Das scheint aber aber viel weniger Leuten her bewusst zu sein. Leute, diesen Gesetzentwurf hat sich so nicht das BMEL ausgedacht, der Anstoß und das massive jahrelange Drängen und immmer wieder erneute Drängen kamen von außen. Macht euch das bitte klar. Carcano
  4. Na na na. Welcher Verband war denn vehementest GEGEN jede wie auch immer geartete Eröffnung einer Möglichkeit der Bogenjagd oder gar einer (gleich wie modernen) Armbrust)? NA?? Welcher ??!!! Eben. Deiner. Carcano
  5. Du schätzt die Gemütslage und die tatsächlichen Wünsche im Präsidium des DJV und der Mehrzahl der LJVs zutreffend ein. Die Geschäftsführer sehen das nicht alle so, die haben aber nichts zu sagen. Nein, nur lang. Jedenfalls ist momentan ist ein sehr guter Zeitpunkt, um in diesen in einem ausgesprochen frühen Stadium befindlichen Gesetzgebungsprozess einzugreifen. Allerdings muss man wissen, wie. Carcano
  6. Könnte stimmen. Wenn man alle jagdlichen Besitzer eines KK-Selbstladers (alte Anschütz, Krico, Voere) hinzunimmt, geht die Zahl schon etwas nach oben. Ein Büchsenmacher meiner Bekanntschaft lag in seiner Einschätzung (Südbaden) auch deutlich höher als ich. Carcano
  7. Kleine oder mittlere Korrektur: Oh nein. Etwas durcheinander gewürfelt. Du verwechselt das mit der ALTEN und damals (1979-2002) noch möglichen KWKG-Abänderung für umgebaute KWKG-Halbautomaten, damit sie generell zivil zulässig wurden. Hatte mit Jagd und jagdlichem Bedürfnis nichts zu tun. Carcano
  8. Im Telegrammstil: - Anrufen bringt gar nichts und hält die Leute nur davon ab, die dringend nötige Arbeit für Euch zu tun. - FWR ist bereits informiert - BDS ist bereits alarmiert - Wenn ihr den Landesjagdverbänden und dem Deutschen Jagdverband schreiben / emailen / faxen wollt, ist es sinnvoll, diese Verbände auf drei Dinge hinzuweisen: -- viele Jäger haben Selbstladewaffen (vermutlich an die 10 %, meinetwegen zwiwschen 5 % und 15 %) -- ab sofort ist jeder !) Jäger potentiell kriminalisiert, wenn er einen Selbstader selbst mit legalem wchselbaren 2-Schuss-Magazin auf der Jagd führt. Nach der (unerträglichen) Rechtsmeinung des BVerwG beginge auch er einen Verstoß gegen ein "sachliches Verbot". -- eine Abhilfe ist jetzt nur auf gesetzgeberischem Wege möglich, die Verbände sollen sich für eine entsprechende sofortige Anpassung des § 19 BJG im z.Zt. anhängigen Gesetzgebungsverfahren aussprechen; sinnvoll wäre dazu noch eine parallele Änderung auch in § 13 WaffG. Carcano
  9. Nein. Noch einmal: NEIN. Ist nicht klar. Und der LJV BB hat zudem einen ziemlich guten Geschäftsführer. Was hingegen ziemlich klar ist, jedenfalls wenn man die involvierten Personen und die Auslandsproduktpalette kennt, ist die voraussichtliche Haltung des deutschen Jagdwaffenhersteller und deren Verbandsjustitiars. Von dort ist erst einmal realistisch nichts zu erwarten außer Zustimmung zum Urteil. Schon bloßes Schweigen wäre ein großer Erfolg. Carcano
  10. Ausgezeichnet: Der Gedanke ist - als eine von mehreren denkbaren Alternativen - gut, der ist sogar sehr gut. Ich nehme das mal in einem Entwurf von mir auf. "Der Dank des Vaterlandes dafür wird dir ewig nachschleichen und dich nie erreichen." (Ich erkenne natürlich auch den Hintergedanke, den du bei dieser Formulierung hast - aber lassen wir das mal, der Regelungsgedanke ist eh' Schrott, da sind auch ums Eck gedachte Hintergedanken zulässig. ;-) ) Carcano
  11. Der Jens-Ole Sendke ist Anwalt und nebenher noch Justitiar des LJV Brandenburg. Außerdem war er langjähriger Syndikus und dann Vorsitzender des Deutschen Land Rover Clubs. Bei seinen Vorträgen ist der Schwerpunkt das Wildschadensrecht. Kennen muss man ihn m.E. nicht. Carcano
  12. Hat sie. Und du hast keine Ahnung, was in dem Vertragstext tatsächlich drinsteht, und hättest daher besser den Mund gehalten (oder zumindest voher nachgelesen), anstatt dich hier coram publico zu blamieren. Das ist ja _NOCH_ peinlicher als das Bundesverwaltungsgericht - und das will etwas heißen. Carcano
  13. Wir schauen jetzt einmal in Artikel 9 der Berner Konvention hinein. Wir lesen und verstehen ihn, auch und gerade vor dem Hintergrund des Konventionsdatums und der ganz verschiedenen europäischen Waffenrechte und Jagdrechtssysteme, bis hin zur freien Patentjagd. Und wir stellen fest, dass der deutsche Gesetzgeber diese "Ausnahme" praktisch beliebig weit ausdehnen kann, wenn er will. Ohne aus der Konvention austreten zu müssen. Carcano
  14. Sie werden dich belügen. Und du, du wirst die Lüge glauben. Und damit ist beiden gedient.
  15. Globus in Posting #880 hat recht, dass § 45 WaffG den Oberbehörden einen gewissen Spielraum in der Reaktion und Umsetzung lässt, weil es ja um den Bedürfnisbereich geht und nicht um den Zuverlässigkeitsbereich. Ich möchte das hier aber nicht so breittreten. Eigentlich müssten die im FWR zusammengeschlossenen Verbände jetzt schnellstmöglichst Fühlung mit dem BMI und mit den Länderinnenministerien aufnehmen, um die Entwicklung mitzusteuern, und nicht nur gelähmt-ängstlich abzuwarten. Vielleicht tut der Kollege Göpper ja soeben auch schon genau das. ;-) Zweitens: viel wichtiger wäre die Option einer reaktiven Gesetzesänderung, die wohl vorrangig § 19 BJG betreffen würde (weil er eh' geändert werden soll, und das diesbezügliche Gesetzgebungsverfahren schon läuft), und weniger § 13 WaffG. Fertig ausformulierte Änderungsvorschläge gibt es auch schon; das war ja nicht schwierig. Carcano
  16. Schnaps aus den vergorenen Pressresten des BJV? Den willst Du nicht wirklich saufen...
  17. In Bayern würde es der BJV verhindern. So wie er die zuvor schon von allen Ministerien abgesegnete und sogar vom Bayerischen LKA konsentierte (!) sog. "kleine" Nachtsichtlösung gegen den Willen eines großen Teils der Basis verhindert hat, und zwar in letzter Minute, über das BMI. Tja. So sind sie, die [Landes]Jagdverbände. Und welcher Verband war vehement dagegen, dass in Baden-Württemberg selbst nur (!) die Nachsuchenführer Halbautomaten mit höherer Magazinkapazität als zwei Schuss durch die DVO-JWMG zugebilligt erhalten sollten? Na? Welcher?? Carcano
  18. Formal gesehen wird damit das klagabweisende Urteil des erstinstanzlichen Verwaltungsgerichts (Arnsberg glaube ich?) nunmehr rechtskräftig. Carcano
  19. Der Sarkasmus von Hephaistos ist durchaus begründet.
  20. Dann würde ich mal in Artikel 9 der Konvention hineinschauen.
  21. Nein, Schiiter. Das ist vielmehr der Moment, wo Jagdverbände sich endlich einmal besinnen könnte (es gibt auch Landes-ÖJVs, die gegen Selbstlader mit größerer Magazinkapazität waren). Besinnen. Könnten.
  22. Nicht für Dich (Du weißt es), aber für die anderen Mitleser: - Wer hat's eingeführt? - Und welcher Verband war vehement dagegen? Jaja... Carcano
  23. Dir vorangegangenen Urteile der 1. und 2. Instanz sind von MarkF und Südwest richtig identifiziert und verlinkt worden.
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