Zum Inhalt springen

carcano

WO Gold
  • Gesamte Inhalte

    6.215
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von carcano

  1. "Verzichtbar" ist vieles; auch die private Jagd. Wir wollen aber nicht darauf verzichten. Wir sollten es auch nicht. Carcano
  2. Ich habe es auf eine Anffrage hin mal so formuliert: Müssen Jagdscheininhaber als Besitzer von Halbautomaten mit Einsteckmagazin jetzt konkret und kurzfristig mit der Rücknahme ihrer Besitzerlaubnis rechnen? Nein. das zeigen auch die bisherigen Reaktionen einiger oberster Landesbehörden (Bayern, Mecklenburg-Vorpommern), die gezwungen waren, auf eine Flut verschreckter Anrufe und E-Mails irgendwie provisorisch zu reagieren. Die einzelnen Jäger und Jägerinnen müssen konkret und kurzfristig nichts unternehmen, und vor allem sollten sie auf gar keinen Fall ihre örtliche Waffenrechtsbehörde belästigen und damit erst zu irgendeiner Art von Aktivität zwingen. Diese selbstschädigende Tendenz lässt sich leider schon beobachten. Tatsächlich würden die unteren Waffenbehörde am liebsten bis zu einem Ministerialerlass warten, und die Ministerien ihrerseits würden am liebsten etwas abwarten, ob das Problem sich anderweitig - hier konkret: durch eine rasche Änderung im Bundesjagdgesetz innerhalb des bereits laufenden Gesetzgebungsverfahrens - bereinigen lässt. Hysterische Aufforderungen von Seiten einiger Waffenbesitzer, die nicht einmal ein paar Wochen abwarten können und wollen, provozieren die Waffenbehörden erst zu übereilten Schritten und hastigem Aktionismus - und diese lassen sich dann nur schwer rückgängig machen, Wie könnte der bis zur Entscheidung des BVerwG rechtlich unproblematische Zustand für Jäger wieder hergestellt und damit Ruhe in das Thema gebracht werden? a) Von einer Verfassungsbeschwerde und von einer eventuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in ein bis zwei Jahren ist nicht viel zu erwarten. Im Bereich der juristischen Methodik (insbesondere der Frage, was noch Auslegung, was schon Gesetzesfortbildung, und was unzulässige Richtergesetzgebung ist) hält es sich traditionell sehr zurück. Und es korrigiert in aller Regel keine Entscheidungen, weil es sie für falsch hielte, nicht einmal für "eindeutig falsch"; denn es ist keine Superrevisionsinstanz. Die sehr hoch liegende verfassungsrechtliche "Willkürschwelle" ist hier nicht noch erreicht. b) Das wichtigste ist es, jetzt deutlich und mit Nachdruck in das anhängige Gesetzesnovellierungsverfahren beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft einzugreifen. Gegenwärtig soll damit ja u.a. genau der § 19 BJG geändert werden, um den es in diesem Rechtsstreit zentral geht. Dort muss der Gesetzgeber nun korrigierend eingreifen. c) Im aktuellen Stadium des Erfahrung müssen parellel zum Dialog mit dem BMEL (sein aktueller Novellierungsentwurf, der indessen nur zum Teil aus dem Ministerium selbst stammt, ist technisch sehr schlecht und inhaltlich verhängnisvoll) vor allem und vorrangig die obersten Jagdbehörden der einzelnen Bundesländer von den jeweiligen Landesjagdverbänden und ÖJVs angegangen werden - aber auch von einzelnen Jägerinnen und Jägern. d) Sparen Sie sich zum gegenwärtigen (!) Zeitpunkt ein ungezieltes Brief-, Fax- oder E-Mail-Sperrfeuer gegenüber allen möglichen Abgeordneten, die mit der Sache gar nichts zu tun haben. Im Augenblick sind wir noch im Stadium der internen Länderabstimmung unter den Bundesländern und dann der Ressortabstimmung der verschiedenen Bundesministerien über den Referentenentwurf und danach erst kommt die Erstellung des förmlichen Kabinettsentwurfs zur Kabinettsvorlage, und danach wiederum kommt der Regierungsentwurf. Damit ist die Exekutive unser aktueller Ansprechpartner, nicht die Legislative. e) Wer unbedingt unter weiterem Tätigkeitsdrang leidet, nicht stillsitzen kann und über die von ihm schon vollzogene Kontaktierung (1) der Verbände, (2) der obersten Jagdbehörde seines Landes und (3) ggf. des BMEL, dann immer noch weiter tätig werden zu glauben muss, der sollte sich an den Agrarausschuss des Deutschen Bundestages wenden. Und zwar vorzugsweise an den Ausschussvorsitzenden Alois Gerig (CDU) und an die Fraktionsobleute (Katharina Landgraf, CDU und Dr. Wilhelm Priesmaier, SPD), weil es in diesem Ausschuss keine festen oder ständigen Berichterstatter zu bestimmten Untergebieten gibt - das ist bei anderen Ausschüssen anders -, und weil es nichts bringt, jetzt zu früh schon alle 34 Ausschussmitglieder mit Massenmails zuzuschütten. Der Ausschuss kann und wird jetzt zwar noch gar nichts aktiv tun. Er wird aber merken, dass das kein "unwichtiges" und "rein technisches" Routine-Gesetzgebungsverfahren wird, das man einfach so durchwinken kann wie 90 % aller Gesetze, sondern dass und warum es sehr umstritten ist. Und eine solche frühzeitige politische Sensibilierung kann durchaus einen Sinn haben.
  3. Also noch einmal: Es geht NICHT primär um das Bundesinnenministerium. Und um auf die Länderinnenministerien einzuwirken, für eine Übergangszeit bis zu einer gesetzlichen Regelung, bedarf es keines Wartens auf eine Konferenz. Carcano
  4. Tja. So sind sie in WO. Und nicht nur hier. Carcano
  5. Das ist nicht "einfach so". Das war und ist der Wunsch niemand anderes als des DJV, der genau dieses Verbot gewünscht und gesetzgeberisch erreicht hatte. Damals. Und so weit ich mich erinnere, war das noch *vor* dem Abschluss der Berner Konvention,
  6. Den Vorwurf teile ich. Und ich kenne den 6. Senat und habe vor ihm gerade erst in diesem Frühjahr mündlich verhandelt (Leipzig lohnt immer eine Reise), Carcno
  7. Nett gesagt. Gilt hier bei mir ebenso.
  8. Euch. Nicht die Kläger, denen ist gar nichts vorzuhalten. Euch. Carcano
  9. Ihr habt die Ministerien doch dazu gezwungen. Also jault hier nicht herum, ihr Heuchler.
  10. Bißchen nachdenken. Wie kann man dem Urteil (das in der Tat Unrecht ist) jetzt noch beikommen? Mit einer Gesetzesänderung. Welches Gesetz müsste dafür vorrangig geändert werde? Eben. Aber soweit denken die hiesigen Maniker nicht.
  11. "Ich habe mal die Liste aus dem WuH Forum kopiert: Kontaktdaten aller Innenminister:" Oh Herr, schmeiß' Hirn vom Himmel.
  12. Zum Beispiel die Monatsfrist für die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde. Vollständig, mit allem argumentativen Material und allen Anlagen. "Fristwahrend erst einmal einlegen und dann begründen" geht bei Verfassungsbeschwerden nicht.
  13. Was für ein entsetzlicher Schwachfug. Am besten mit keinerlei Kommentar aufwerten. Getrolle.
  14. Hach. *Seufz* Habe ich dem von Dir Angesprochenen ja auch schon deutlich gesagt, irgendwo 50 Seiten vorher in diesem Thread oder so. Unbelehrbar... aber so sind manche eben. Carcano
  15. Ivana D'Alessandro. Ist 'ne gute. Hat auch selber schon einen interessanten Rechtsstreit gegen die EU-Kommission geführt.
  16. Jedenfalls war das der Informationsstand bis vor kurzem. Carcano
  17. Da sind zwei Dinge zu unterscheiden. Das eine ist die vernünftige Haltung der beiden involvierten bayerischen Ministerien. Das andere ist die Position des BKA, das ja auch noch benötigt wird, für die waffenrechtliche Ausnahmegenehmigung. Wenn das genannte Schreiben eines vom BKA ist, wäre das natürlich eine erfreuliche Änderung bzw. eine Fortschritt. Carcano
  18. Was der Kollege Nopens nun sicherlich nicht ist. *achselzuck* Carcano
  19. Es wäre gute Lobbypraxis und ein Gebot der Vernunft, zunächst und vorrangig eine umfassende Lösung zu favorisieren, da § 19 BJG zur Zeit ja ohnehin schon geändert werden soll, das Verfahren also schon läuft. Und die umfassende Lösung, wäre es, das inzwischen in DEUTSCHLAND überflüssige Verbot ganz zu kippen, weil der europavertragliche und legislative Zweck der teilweise in diese Richtung weisenden Konventionen (primär ist das der Artenschutz) ja HIER durch andere tatsächliche Umstände und verschiedene andere gesetzliche Regelungen außerhalb des Jagdrechts bereits vollständig abgedeckt und hinreichend gesichert ist. Dahinter gibt es dann auch schwächere Sekundärlösungen, von denen ich einige schon einmal angerissen hatte. Bis hin zur scheinbar nur kosmetischen, tatsächlich aber effektiven Wortlautumstellung ("verboten ist es... unter Benutzung eines Magazins, das mehr als 2 Schuss aufnehmen kann.... die Jagd auszuüben. Weitergehende Ausnahmen durch die Landesjagdgesetzgebung bleiben unberührt.") Mein Problem ist NICHT, dass keine guten und schnell umzusetzenden legislativen Lösungen gäbe. Die gibt es, dafür reicht ein Nachmittag. Mein Problem ist, dass ich nicht die Jagdverbände habe, mit denen solche Lösungen favorisiert und zusammen endformuliert werden könnten. Die werden vielmehr das Gegenteil wollen. Carcano
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.